Förderwegweiser
bundesweit
Die Teilnahme ist dabei nicht nur auf Neugründungen beschränkt – auch Gründer/innen, die eine Firma im Zuge der Nachfolge übernommen haben, sind herzlich eingeladen, am Wettbewerb teilzunehmen, sofern der Hauptsitz ihres Unternehmens in Deutschland liegt.
Es werden die Geschäftsideen nach ihrem Innovationsgrad sowie ihrer Kreativität bewertet. Eine entscheidende Rolle spielt auch, ob mit dem Konzept soziale Verantwortung übernommen wird oder ein gesellschaftlicher Mehrwert entsteht. Der wirtschaftliche Erfolg, die ökologische Nachhaltigkeit sowie die Förderung eines integrativen, diversen Arbeitsumfeldes fließen ebenfalls in die Beurteilung ein.
Das Preisgeld für die Landessieger/innen beträgt jeweils 1.000 EUR. Landessieger/innen qualifizieren sich durch den Landessieg ferner für den Bundessieg, der mit weiteren 9.000 EUR dotiert ist. Zusätzlich vergibt die Jury den Sonderpreis "Junge Gründer/innen" (5.000 EUR Preisgeld). Alle Landessieger/innen nehmen anschließend am Online-Voting für den Publikumspreis teil. Er ist mit zusätzlichen 5.000 EUR verbunden.
Jährlich können sich sich Unternehmen bei der KFW auf den Award für das Folgejahr bewerben. Die Jury besteht aus erfahrenen Personen aus der KfW, Förderbanken, Politik und Wirtschaft.
nein
Seit 1998 zeichnet die KfW einmal jährlich wegweisende Unternehmen aus. Teilnehmen können Start-ups aller Branchen, die innerhalb der letzten 5 Jahre gegründet bzw. im Rahmen einer Nachfolge übernommen wurden.
- Zuwendungsgeber : KFW Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : KFW Bank
- https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/F%C3%B6rderauftrag-und-Geschichte/KfW-Awards/KfW-Award-Gr%C3%BCnden/
bundesweit
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften
- Natürliche Personen als eingetragene oder nicht-eingetragene Einzelunternehmen (z.B. Einzelkaufleute oder Selbständige)
- Mit einem Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland
- Veranstalterinnen und Veranstalter der durchzuführenden Veranstaltung
Veranstaltungen in Berlin,
die bis zum 30.06.2028 stattfinden (z.B. Kongresse, Tagungen, Seminare und Fortbildungen),
die besondere Nachhaltigkeitskriterien nachweisen
die sich ausschließlich an ein Fachpublikum richten (geschlossene Veranstaltung).
Veranstaltungen richten sich an ein Fachpublikum, wenn die Teilnehmenden ausschließlich aus einer professionellen Motivation heraus teilnehmen (z.B. im Auftrag von Arbeitgeber: innen oder aus Forschungsgründen bei einem wissenschaftlichen Kongress)
Die Veranstaltung muss pro Kongresstag mind. 4 Stunden dauern.
Es müssen pro Tag mindestens 100 Teilnehmer:innen in Präsenz in Berlin sein.
Die Veranstaltung muss aus mind. 4 Kategorien der sog. Sustainable Event Scorecard mindestens 300 Punkte erreichen.
Eine Förderung ist nicht zulässig, wenn für denselben Zuwendungszweck andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden (Kumulierungsverbot).
Anträge sind elektronisch über das Portal der IBB zu stellen. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
nein
Der „Kongressfonds für nachhaltiges Tagen“ fördert Veranstaltungen, die Nachhaltigkeit, Digitalisierung und innovative Veranstaltungsformate in Berlin vorantreiben und damit zur Stärkung der Stadt als führende Kongress- und Tagungsmetropole beitragen.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin; Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin (IBB)
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/kongressfonds-fuer-nachhaltiges-tagen.html
bundesweit
Antragsberechtigt sind
- kommunale Gebietskörperschaften,
- Gemeindeverbände,
- rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
- kommunale Zweckverbände sowie
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind.
Sie können den Zuschuss auch in interkommunaler Zusammenarbeit beantragen oder den Zuschuss weiterleiten (z.B. an Stadtwerke, Kirchen, kommunale Wohnungsunternehmen oder gemeinnützige Vereine / Stiftungen).
Förderung für
- die Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement,
- Baumpflanzungen,
- die Schaffung von Naturoasen sowie
- Entsiegelung und Wiederherstellung von Bodenfunktionen
Sie erhalten die Förderung auch für begleitende Öffentlichkeitsarbeit und die Zertifizierung der Grünflächenpflegepläne bzw. -konzepte.
- Fördern der Artenvielfalt im Siedlungsbereich
- Schaffen von Grünflächen
Förderung als Zuschuss:
- Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Finanzschwache Kommune erhalten 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Projektbezogenen Personalkosten je nach Maßnahme können je Modul maximal EUR 72.000 betragen
- Für Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen der Module A bis C können bis zu 20 Prozent der Projektmittel eingesetzt werden.
- Förderzeitraum: Die geförderten Maßnahmen sollen grundsätzlich innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten ab Datum der Zusage abgeschlossen sein.
Der Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der KfW Bankengruppe (KfW) einzureichen.
Anträge senden Sie bitte jeweils nur einmal, entweder
- Per E-Mail, dann bitte ausschließlich an: Kommune@kfw.de
- Oder per Post, dann bitte ausschließlich an die Anschrift: KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin.
Vor Beginn des Vorhabens muss die Zusage der KfW vorliegen.
ja
Freiwillige Maßnahmen, die zur Stärkung des natürlichen Klimaschutzes und der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen beitragen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/KfW/nkk-natuerlicher-klimaschutz-kommunen-862124.html
bundesweit
30.06.2027
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen.
Förderung für Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung in den Innovationsfeldern
- sichere und verlässliche Straße,
- intelligente Straße,
- nachhaltige Straße.
Das Forschungsvorhaben dient der Stärkung der Innovationskraft und der Verbesserung der Vernetzung von Industrie und Forschung.
Die Zuwendung wird grundsätzlich im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Das Förderverfahren ist einstufig. Der Antrag ist bei der vom BMV beauftragten Bewilligungsbehörde Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu stellen.
Ergänzend erfolgt durch gesonderte Förderaufrufe eine thematische Schwerpunktsetzung innerhalb der einzelnen Innovationsfelder. Die Veröffentlichung der einzelnen Förderaufrufe erfolgt unter: www.bast.de/DE/BASt/Forschung/Forschungsfoerderung/Forschungsfoerderung_node.html.
Im Rahmen dieser Förderaufrufe besteht die Möglichkeit, Förderanträge einzureichen.
nein
Innovativen Forschungsprojekte, die das System Straße leistungs- und zukunftsfähig mitgestalten möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/innovationsprogramm-strasse.html
bundesweit
31.12.2026
Antragsberechtigt sind Unternehmen (natürliche Person oder juristische Person in Privatrechtsform) mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind oder bis zum Abschluss des Antragsverfahrens eingetragen werden.
Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
- Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit emissionsfreien Antriebssystemen (Qualifikation: emissionsfreie Fahrzeuge),
- Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen für den Fahrgastverkehr mit Hybrid- oder Zweistoffmotoren und weiteren Komponenten (Qualifikation: sauberes Fahrzeug),
- Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen für den Güterverkehr mit emissionsärmeren Antriebssystemen (Qualifikation: sauberes Fahrzeug),
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der sich nach der Maßnahme und dem Verfahren richtet
Das Antragsverfahren ist grundsätzlich einstufig. Der Antrag vor Beginn der Investitionsmaßnahme an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zu richten.
ja
Eine nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/modernisierung-binnenschiffe.html
bundesweit
31.12.2028
Antragsberechtigt sind mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- kommunale Unternehmen,
- Landesunternehmen,
- freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird und
- Contractoren (Dienstleistungsunternehmen), die in dieser Förderrichtlinie genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen (Contractingnehmer) durchführen.
Förderfähig sind Maßnahmen, bei denen Unternehmen in neue hocheffiziente Technologien investieren sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme ausbauen.
Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen (,)
- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf energie- und ressourceneffiziente Technologien
- zur Nutzung von Prozessabwärme
- zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
- Beschaffung und Errichtung folgender Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung:
Solarkollektoranlagen,
Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,
Wärmepumpen.
- zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess, beispielsweise:
Thermische Isolierung bzw. Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen,
hydraulische Optimierung sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Produktionsabfällen.
- die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird.
- zur Elektrifizierung von Prozessen.
- zur Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff sowie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, wenn dieser auf dem Betriebsgelände genutzt wird;
- Beschaffung und Errichtung folgender Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung:
Solarkollektoranlagen,
Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,
Wärmepumpen.
- Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR)
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Sie wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.
Maximale Förderquote: 60 Prozent der effizienzbezogenen Kosten
Maximale Fördersumme: 20 Mio. Euro pro Investitionsvorhaben.
Das Bewerbungsverfahren entspricht einem Förderwettbewerb. Vorgesehen sind immer mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen.
Alle Anträge, die resultierend aus eingereichten Skizzen zu einem Wettbewerbsstichtag (Bewerbungsschluss) vollständig und in bewilligungsreifer Qualität vorliegen, werden zur jeweiligen Wettbewerbsrunde zugelassen und entsprechend ihrer Fördereffizienz in ein Ranking eingeordnet. Gefördert werden absteigend nach dem Ranking alle Projekte, bis das jeweils pro Runde zur Verfügung stehende Budget erschöpft ist. Anträge die nach Ablauf des Stichtages eingereicht werden, werden in der nächsten Förderrunde berücksichtigt. Es können somit kontinuierlich Anträge eingereicht werden.
Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren.
Stufe 1: Einreichung der Projektskizze
Stufe 2: Antragsstellung und Erstellung eines Einsparkonzepts
Alle Unterlagen müssen im Förderportal des Bundes (easy Online) hochgeladen werden. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit deren Umsetzung zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden ist.
nein
Unternehmen und Freiberufler können mit Hilfe des Förderwettbewerbs Energie- und Ressourceneffizienz nichtrückzahlbare Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz beantragen.
- Zuwendungsgeber : Bundesminsterium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- https://www.wettbewerb-energieeffizienz.de/WENEFF/Navigation/DE/Home/home.html
bundesweit
30.06.2027
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Nicht antragsberechtigt sind:
- natürliche Personen
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
- Kommunale Zweckverbände und
- nicht rechtsfähige Eigenbetriebe
Projekte können auch von mehreren Organisationen im Verbund durchgeführt werden.
Bundesweite Verbreitung von transformativen Klimaschutzprojekten.
Gefördert werden umsetzungsorientierte Klimaschutzprojekte, die zum langfristigen Ziel eines THG-neutralen Wirtschafts- und Konsummodels beitragen und in den klimarelevanten Handlungsfeldern Kommune, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung bundesweit substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten. Der transformative Aspekt der Projekte soll diese inhaltlich von bisherigen und laufenden, nicht geförderten Aktivitäten der Skizzeneinreicher bzw. Antragsteller abgrenzen.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt werden.
Das Verfahren für die Förderung von transformativen Klimaschutzprojekten ist zweistufig.
Anders als bei einstufigen Verfahren, bei denen direkt ein Antrag auf Förderung gestellt werden kann, bewirbt man sich bei dem zweistufigen Verfahren zunächst mit einer Projektskizze um eine Förderung. Die besten Skizzen werden anschließend zur Antragsstellung aufgefordert.
Skizzen und Anträge können digital über das Antragsportal easy-online eingereicht werden.
ja
Die Förderrichtlinie soll die Durchführung strategischer, transformativer, nicht-investiver Projekte, die insbesondere durch Information, Vernetzung, Entwicklung und Erprobung innovativer Konzepte und Wissenstransfer einen substanziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität Deutschlands im Jahr 2045 leisten, ermöglichen.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/transformative-klimaschutzprojekte-862636.html
bundesweit
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse. Das Programm richtet sich vor allem an gemeinnützige Vereine und Organisationen, die überwiegend mit Engagierten arbeiten.
Ein Dankesfest für eure Engagierten? Materialien für eure Öffentlichkeitsarbeit, um neue Zielgruppen für ein Ehrenamt zu gewinnen? Oder ein moderierter Workshop zur Vereinsentwicklung? Ob Anschaffungen, Honorare für externe Dienstleistende oder Veranstaltungskosten: Mit dem Mikroförderprogramm geht (fast) alles, was über eure regulären Aktivitäten hinausgeht.
• Anschaffungen (Materialien, Lernmittel, IT und Technik u.a.)
• Veranstaltungsausgaben (Raummieten, Busmieten, Verpflegung u.a.)
• Honorare und Werkverträge für externe Dienstleistende
• projektbezogene Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen
• Reisekosten (PKW, Bahn, Übernachtungen etc. nach Bundesreisekostengesetz)
• kleine Präsente und andere Formen der Anerkennung von Engagement und Ehren-
amt (für max. 20,- Euro pro Person; Achtung: keine Gutscheine)
Sie können eine Projektförderung von bis zu 1.500 Euro beantragen. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts. Mit dem Mikroförderprogramm werden in der Regel keine Projekte gefördert, deren Gesamtausgaben über 10.000 Euro liegen.
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der DSEE. Nach der Registrierung erfolgt zunächst eine Organisationsprüfung der notwendigen Nachweise (Registerauszug, Freistellungsbescheid, Satzung/Gesellschaftervertrag). Die Organisationsprüfung kann dann bis zu vier Wochen dauern. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Organisationsprüfung ist es möglich, den Förderantrag über das Förderportal einzureichen.
Die Antragstellung ist fortlaufend möglich. Um eine gute Abwicklung bis zum Ende des laufenden Jahres zu ermöglichen, wird darum gebeten, die Anträge möglichst frühzeitig einzureichen. Idealerweise sollte der Projektantrag mindestens zwölf Wochen vor dem geplanten Beginn des Projektes eingereicht werden.
nein
Das Mikroförderprogramm dient der Gewinnung von Ehrenamt, der Bindung von Engagement und der Stärkung der Zivilgesellschaft und soll strukturschwache und ländliche Räume unterstützen.
- Zuwendungsgeber : Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
- https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind
– kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinde, Städte, Kreise),
- Gemeindeverbände
– rechtlich unselbständige kommunale Eigenbetriebe,
– kommunale Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können und nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben.
Gefördert werden alle Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in die kommunale Infrastruktur, u.a. auch aus dem Bereich Tourismus.
-Abwasserentsorgung
- Baulanderschließung (nur nicht umlagefähige Kosten)
- Kindergärten, Schulen, Sporteinrichtungen
- Krankenhäuser
- Maßnahmen zur Energieeinsparung
- Stadt- und Dorfentwicklung, Tourismus
- Verkehrsinfrastruktur
- Verwaltungsgebäude
- Wasserversorgung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens.
Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR bis zu 50%, bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben und Haushaltsjahr.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an dieL-Bank zu stellen.
ja
Mit dem Investitionskredit Kommune können kommunale Infrastrukturvorhaben langfristig finanziert werden.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/investitionskredit---kommune-direkt.html
Baden-Württemberg
31.12.2030
Eine Zuwendung kann auf Antrag erhalten der Eigentümer, Besitzer oder sonstige
Bauunterhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals. Der Bauunterhaltungspflichtige hat die
Unterhaltungspflicht für mindestens weitere zehn Jahre zu übernehmen.
Eine Zuwendung kann ebenso der Erwerber eines Grundstücks erhalten, das ein besonders
bedeutsames Bodendenkmal (§ 22 Absatz 1 DSchG) birgt (Nummer 2.8).
Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung von Kulturdenkmalen, insbesondere Beratung der Denkmaleigentümer, Planer, Fachleute, Prüfung der Zuschussanträge und Ermittlung der Priorität und der zuschussfähigen Kosten, Mitwirkung bei der Aufstellung der Finanzierungspläne zur Verwirklichung der Maßnahmen, Koordination anderer Fördergeber (z. B. Denkmalstiftung Baden-Württemberg, Deutsche Stiftung Denkmalschutz), Prüfung der Verwendung der erteilten Zuschüsse entsprechend den denkmalpflegerischen Zielen.
Zuwendungen werden als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form von
Zuschüssen gewährt.
Die Zuwendung orientiert sich am Interesse des Landes an der Durchführung der Maßnahme
(Punktebewertung).
Der Fördersatz beträgt bei Zuwendungen an Private die Hälfte und bei Zuwendungen an
Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, Kirchen und die sonstigen als
Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religions- und Weltanschauungsge-
meinschaften ein Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Werden Zuwendungen an den Besitzer oder Bauunterhaltungspflichtigen gewährt, ist der
für den Antragsteller des jeweiligen Kulturdenkmals maßgebliche Fördersatz anzuwenden.
Zuwendungsanträge sind unter Verwendung der beim LAD erhältlichen Vordrucke1 unter
Beifügung der dort genannten Unterlagen (insbesondere Baupläne, beschriftete Fotos,
Bau- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigungen, Maßnahme- und Leistungsbeschrei-
bungen, Bauzeitenplan, gewerkebezogene Kostenberechnungen, Kosten- und Finanzie-
rungsplan der Gesamtmaßnahme) vor Beginn der Maßnahme beim LAD einzureichen.
ja
Förderung zum Erhaltung und zur Pflege von Bau- und Kunstdenkmalen gemäß konservatorischer Konzepte und fachlicher Ziele nach landeseinheitlichen Grundsätzen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD)
- https://www.denkmalpflege-bw.de/geschichte-auftrag-struktur/bau-und-kunstdenkmalpflege/denkmalfoerderung
