Förderwegweiser
Niedersachsen
Antragsberechtigt sind Niedersächsische Natur- und Geoparke.
Förderfähig sind Ausgaben für Personal, Beschaffung, Herstellung, Vergütung von Werkverträgen und Sachausgaben, darunter:
- Personalausgaben der Natur- und Geoparke
- Maßnahmen wie: Umsetzung des Natur- und Geoparkplanes, Evaluierung, Teilnahme an Qualitätszertifizierungen und Revalidierungsverfahren, Öffentlichkeitsarbeit, der Umweltbildung und der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
- Ausgaben für die Aufstellung und Fortschreibung eines Natur- oder Geoparkplans, eine trägerübrgreifende Geschäftsstelle und weitere Ausgaben
Die Förderung wird als nicht-rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Anträge können bei der NBank eingereicht werden.
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens bei der NBank zu stellen.
eingeschränkt
Mit dem Programm wird der Erhalt des Natur- und Kulturerbes des Landes NIedersachsen unterstützt.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Unterstützung der niedersächsischen Natur- und Geoparke
- https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Unterstützung-der-niedersächsischen-Natur-und-Geoparke.html#aufeinenblick
Niedersachsen
Niedersächsische Gebietskörperschaften, Niedersächsische Einrichtungen, die von den Gebietskörperschaften mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung betraut sind
Qualifizierte Beratungen für KMU, Aufschlussgespräche (Vor- und Nachbereitung), begleitende Maßnahmen, Personalausgaben, Fremdausgaben (z.B. externe Berater), Sachausgaben (z.B. Ausgaben für Reisekosten), Bewilligungszeitraum bis zu vier Jahren
Beratungen zu den Themen:
Potenziale neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen; Implementierung neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen; Entwicklung und Umsetzung eigener Projektideen in neue Produkte oder Dienstleistungen; Antragstellungen zu Innovationsförderprogrammen
Aufschlussgespräche:
Erfassung des Unterstützungsbedarfs; Informationen zu wissenschaftlichen, insbesondere regionalen Einrichtungen; Kontaktvermittlung zu möglichen Kooperationspartnern; Informationen zu passenden Netzwerken und Clustern; Informationen zu öffentlichen Fördermöglichkeiten; Kontaktvermittlung zu Experten für eine qualifizierte Beratung
begleitende Maßnahmen:
Veranstaltungen zur Darstellung des Vorhabens sowie der erreichten Projektergebnisse; Projektmanagement, insbesondere die Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen den Projektpartnern; Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit
Nicht rückzahlbarer Zuschuss; Maximale Förderhöhe bis zu 40 % im SER-Gebiet oder bis zu 60 % im ÜR-Gebiet der förderfähigen Ausgaben; Ausgaben für qualifizierte Beratungen betragen mindestens 30 %; Bewilligungszeitraum bis zu vier Jahre;
Abrechnung von Aufschlussgesprächen und qualifizierten Beratungen in Form von Tagewerken; Für Fremddienstleister darf ein Tagewerk maximal 1.200 Euro inkl. MwSt. betragen; Abrechnung qualifizierter Beratungen mit maximal 10 Tagewerken pro Förderjahr und je Unternehmen
Antragstellung über das Kundenportal der NBank:
www.nbank.de/Service/Kundenportal/Zugang-zum-Kundenportal/index.jsp
nein
Mit dem Förderprogramm werden Niedersächsische Gebietskörperschaften oder Einrichtungen, die mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung betraut sind, gefördert. Gefördert werden die qualifizierte Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer sowie vor- und nachbereitende Leistungen der Beratungsmaßnahmen.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Beratung-KMU-zu-Wissens-und-Technologietransfer.html#aufeinenblick
Thüringen
- Existenzgründer:innen, junge Unternehmen (einschließlich Genossenschaften) und Freiberufler:innen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die Geschäftsaufnahme nicht länger als 8 Jahre zurückliegt
- Personen, die sich aktiv mit mindestens 10 % Unternehmensanteilen (z.B. als geschäftsführende:r Gesellschafter:in) an bestehenden Unternehmen beteiligen wollen, insbesondere zum Zwecke der Unternehmensnachfolge
- Finanzierungen innerhalb von 8 Jahren nach dem Erwerb eines Unternehmens im Zuge einer Unternehmensnachfolge
- Bei mehreren Gesellschafter:innen als Antragsteller:innen ist eine gemeinsame Darlehensbeantragung erforderlich
Mit dem Mikrodarlehen können Gründervorhaben oder Vorhaben junger Unternehmen in den ersten 8 Jahren unterstützt werden.
Finanzierungsbetrag:
- Minimaler Finanzierungsbetrag pro Vorhaben: 5.000 Euro
- Maximaler Finanzierungsbetrag pro Vorhaben: 35.000 Euro
Laufzeiten:
- Maximale Kreditlaufzeit: 7 Jahre
- davon können bis zu 12 Monate tilgungsfrei gestellt werden
Anträge für das Mikrodarlehen können auf dem unter Downloads bereitgestellten Antragsformular über ThEx Enterprise eingereicht werden.
nein
Darlehen zur Finanzierung betriebsbedingter Ausgaben in der Gründungsphase, für Beteiligungen oder die Unternehmensnachfolge
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Mikrodarlehen
Thüringen
31.12.2027
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, als gemeinnützig anerkannte juristische Personen, Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und Kommunen und sonstige Träger nichtkommerzieller kultureller Projekte
mit Sitz oder Wohnsitz in Thüringen.
Gefördert werden
- kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte (zeitlich befristete Vorhaben von überregionaler oder beispielgebender Bedeutung mit Schwerpunkten in den Bereichen Archive, Bibliotheken, Bildende Kunst, Brauchpflege, Darstellende Kunst, Gedenkstätten, Jugendkultur, Landes- und Kulturgeschichte, Literatur, Museen, Musik, Soziokultur, Spartenübergreifendes). Darüber hinaus können auch Projekte zur Bewahrung und Aneignung des kulturellen Erbes und zur Ausbildung des künstlerischen Nachwuchses gefördert werden.
- Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Erhaltung, Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung der Ausstattung von kulturellen Einrichtungen (z.B. Theater, Museen, Galerien, Orchester, Musikschulen, öffentliche Bibliotheken, soziokulturelle Zentren, Kulturhäuser, Kultur- und Begegnungsstätten).
- Stipendien
- Erweiterung des Medienbestandes in öffentlichen Bibliotheken bzw. der Sammlungen in Museen und Galerien
- Tätigkeit und Ausstattung der Geschäftsstellen von kulturellen Verbänden mit überörtlicher oder vernetzender Wirkung oder sonstigen Trägern freier Kulturarbeit, die kulturpolitisch bedeutsame Maßnahmen durchführen.
Die Zuwendung wird je nach Lage im Einzelfall und gegebenenfalls in Abstimmung mit weiteren Zuwendungsgebern als Anteil- oder Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.
In begründeten Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich.
Zuwendungen bis einschließlich 8.000 EUR können in geeigneten Fällen als Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Geschäftsstellenförderungen werden unabhängig von der Höhe der Zuwendung grundsätzlich als Festbetragsfinanzierung vergeben.
Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden in begründeten Ausnahmefällen (insbesondere für Restaurierungen und Ankäufen von Kulturgut) auch gewährt, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben 7.500 EUR nicht übersteigen.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens für das Folgejahr bis spätestens zum 31. März für Zuwendungen über 50.000 EUR und bis spätestens zum 15. Oktober für Zuwendungen bis 50.000 EUR einzureichen.
Für die Antragstellung steht das EFRE-Portal www.efre20-thueringen.de zur Verfügung. Schriftliche Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Formulare einzureichen bei der Thüringer Staatskanzlei.
nein
Förderprogramm, welches u.a. zur finanziellen Unterstützung kulturtouristisch bedeutsamer Projekte genutzt werden kann. Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks soll pro Vorhaben mindestens ein allgemeines Leistungsziel umgesetzt werden, z.B.: - Erhöhung der öffentlichen Wirkung bzw. überregionalen Ausstrahlung oder Verbesserung der touristischen Vermarktung, z.B. durch Einbindung in ein touristisches Gesamtkonzept und eine herausragende Einzelvermarktung (Indikatoren: Besucherzahlen, Presseresonanz, Übernachtungszahlen)
- Zuwendungsgeber : Freistaat Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Staatskanzlei, Abteilung 4 (Kultur und Kunst)
- https://thueringen.de/staatskanzlei/kultur/foerderungen
Thüringen
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismusgewerbe, wirtschaftsnahe freie Berufe) mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, die durch ihre Hausbank keine ausreichende Finanzierung mehr erhalten können. In besonders begründeten Einzelfällen kann das TMWWDG der Darlehensgewährung an Großunternehmen zustimmen.
KMU in Thüringen, die von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Wirtschaft und der damit verbundenen Energiekrise betroffen sind.
Das Förderprogramm dient der Stärkung der Thüringer Wirtschaftsstruktur. Mit den Darlehen aus dem Förderprogramm können Unternehmen unterstützt werden, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. In der Programmvariante Krisenbewältigung werden insbesondere Unternehmen unterstützt, die von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen Energiekrise betroffen sind.
Das Darlehen beinhaltet in der Programmvariante Standard eine Fördersumme von max. 2.000.000 EUR. Bei vom Ukraine-Krieg betroffene KMU beträgt das Darlehen eine Fördersumme von max. 2.250.000 EUR. Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 10 Jahre, wovon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei sind.
Den Antrag ist direkt bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) zu stellen. Die Mitarbeiter:innen der Kundenbetreuung der TAB unterstützen bei der Antragstellung.
nein
Der Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen zur Stärkung der Thüringer Wirtschaft.
- Zuwendungsgeber : Das Land Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Konsolidierungsfonds#foerderhoehe
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind etablierte mittelständische Unternehmen mit attraktiver Technologie- oder Wettbewerbsposition
Unterstützt werden insbesondere folgende Vorhaben: Akquisitionen, Markterschließung, Vertriebsausbau, Nachfolgeregelungen, MBO/MBI, Produktionserweiterungen und Diversifizierungen.
Finanzierungsart: Mezzanine-Finanzierung (z.B. in Form einer stillen Beteiligung) oder offene Beteiligung
Mindestbetrag: 1 Mio. €
Höchstbetrag: 7 Mio. €
Laufzeiten: i.d.R. 5 bis 7 Jahre
Finanzierungsanfragen sind an die NRW.BANK zu richten.
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
nein
Das Unternehmen muss über eine gute Technologie- oder Wettbewerbsposition in Nordrhein-Westfalen verfügen. Die Umsatz- und Cashflow-Entwicklung muss in der Vergangenheit positiv gewesen sein und zukünftig stabile Erwartungen zulassen. Das Unternehmenskonzept bzw. das Geschäftsmodell müssen stabil sein. Die Eigenkapitalquote muss vor der Investition mindestens 10% betragen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKMittelstandsfonds/15206/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund
- gemeinnützige Organisationen (inklusive Kirchen)
- Angehörige der Freien Berufe
- private Investoren
Gefördert werden alle Investitionen in die öffentliche oder/und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen in den Bereichen.
Mit dem Darlehen können Sie folgende Vorhaben umsetzen:
- Umweltschutzinfrastruktur (Kanalnetze, Entsorgungseinrichtungen usw.)
- Städtebaumaßnahmen (Stadtteilentwicklung, Sanierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen usw.)
- Verkehrsinfrastruktur (Erstellung/Sanierung kommunaler Straßen usw.)
- soziale Infrastruktur (Kindergärten, Kinderhorte, Krankenhäuser usw.)
- Infrastruktur für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen (Einrichtungen der Altenpflege und für betreutes Wohnen, Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen)
- Bildungs- und Qualifizierungsinfrastruktur (Schulen, Hochschulen, Qualifizierungseinrichtungen usw.)
- Infrastrukturen zur Entwicklung des ländlichen Raums (Fremdenverkehrsinfrastruktur, Dorferneuerungsmaßnahmen usw.)
- Infrastrukturen der öffentlichen Verwaltung (Rathäuser usw.)
- Breitbandinfrastruktur (Glasfaserkabel, glasfasertaugliche Leerrohre, Verteilerkästen, Richtfunktechnik usw.)
Die NRW.BANK finanziert dabei folgende Maßnahmen mit:
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (außer bei Breitbandinfrastruktur)
- gewerbliche Baukosten
- Anschaffung von Einrichtungen und Maschinen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Kosten zum Erwerb von Lizenzen (außer laufende Lizenzgebühren)
Förderart: Annuitäten- oder Ratendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
Höchstbetrag: 150 Mio. €
Laufzeiten: zwischen 3 und 30 Jahren, sie können flexibel an den Bedürfnissen des Einzelprojekts ausgerichtet werden
Zinssatz:
- bei Laufzeit bis zu 10 Jahren fest für die gesamte Laufzeit
- bei kürzerer Laufzeit des Darlehens entsprechend der Laufzeit
Tilgung:
- in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre (max. 10 Jahre)
- außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
Sicherheiten: banküblich
Ein höherer Finanzierungsbedarf oder andere Zinsbindungswünsche können individuell vereinbart werden.
Anträge sind auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei der Hausbank einzureichen. Diese leitet die Anträge an die NRW.BANK weiter.
Weiterführende Informationen:
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
nein
Für die Nutzung der Infrastruktureinrichtungen sind öffentliche oder gemeinnützige Träger vorzusehen. Infrastruktureinrichtungen, die fast ausschließlich durch gewerbliche Unternehmen oder Freiberufler genutzt werden, und reine wohnwirtschaftliche Vorhaben sind von einer Förderung aus diesem Programm ausgeschlossen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKInfrastruktur/15197/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
Gefördert werden
- Existenzgründer/-innen,
- Angehörige der freien Berufe sowie
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
sowohl im Haupterwerb als auch im Nebenerwerb.
Es können Darlehen für die Gründung, Übernahme oder Festigung eines Unternehmens beantragt werden.
Mit dem Darlehen können folgende Maßnahmen finanzieren werden:
- Betriebsmittelbedarf
- Anschaffung und/oder Herstellung von Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Ausstattungen)
- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
- Grunderwerbskosten und gewerbliche Baukosten,
- Übernahme und Beteiligung
Voraussetzungen:
- Vorhaben lässt einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten
- Gesamtfinanzierung Vorhabens ist gesichert
- Gründungs- oder Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen. Bei Existenzgründungen muss der Gründungsort/Investitionsort in NRW liegen. Wenn der Sitz des KMU in NRW liegt, können bei etablierten Unternehmen (ab 5 Jahre) auch Vorhaben außerhalb NRWs/im Ausland gefördert werden, wenn die Maßnahme einen positiven NRW-Effekt hat.
Förderart: Ratendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten und/oder Betriebsmittel
Höchstbetrag: 10 Mio. €
Laufzeiten:
- Investitionsdarlehen/Beteiligungen:
-> 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
-> 10 Jahre bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahr/en
-> 20 Jahre bei 1, 2 oder 3 Tilgungsfreijahr/en
- Betriebsmitteldarlehen:
-> 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
- Warenlager:
-> 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
-> 10 Jahre bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahr/en
Zinssatz:
- bei Laufzeit bis zu 5 bzw. 10 Jahren fest für die gesamte Laufzeit
- bei Laufzeit von mehr als 10 Jahren fest für die ersten 10 Jahre
Besonders günstige Zinsen erhalten Unternehmen für Vorhaben in Fördergebieten (Link öffnet sich in einem neuen Fenster) und Gründer-innen/junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind.
Tilgung:
- in gleichen Vierteljahreraten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
- außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
Abruffrist: 12 Monate nach Vertragsschluss (Verlängerung ist auf begründeten Antrag hin möglich)
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Zusagedatum der NRW.BANK
Sicherheiten: banküblich
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare über die jeweilige Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
nein
Das Gründungsvorhaben, die Übernahme oder die Festigung müssen einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Der Gründungs- bzw. Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKGruendungskredit/15195/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind:
- mittelständische Unternehmen
- Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund
- gemeinnützige Einrichtungen
- Einrichtungen der öffentlichen Hand
- Religionsgemeinschaften
- natürliche Personen
Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.
Förderart: Annuitätendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
Mindestbetrag: 25.000 €
Höchstbetrag: 2 Mio. €
Laufzeiten: 10, 15, 20 oder 30 Jahre bei jeweils 1 Tilgungsfreijahr
Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
Tilgung:
- in vierteljährlichen Annuitätennach Ablauf des Tilgungsfreijahres
- außerplanmäßige Tilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: keine
Sicherheiten: banküblich
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen. Die Hausbank leitet die Unterlagen an die NRW.BANK weiter.
Informationen erteilt auch die
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
ja
Ziel des Programms ist die Förderung von Vorhaben zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz durch zinsgünstige Darlehen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKBaudenkmaeler/15690/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit,
- die eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder als freiberufliche Tätigkeit aufnehmen wollen,
- die ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Es werden Darlehen für folgende Vorhaben vergeben:
- Existenzgründungen, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt,
- Vorhaben zur Erweiterung/ Wachstum innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Finanziert werden Ausgaben des Unternehmens, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung/Wachstum stehen.
Voraussetzungen:
- erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben vorhanden
- Unternehmens- bzw. Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen
- Vorhaben lässt einen nachhaltigen Erfolg erwarten
- bei Gründung im Nebenerwerb, sollte dasUnternehmen innerhalb von 3 Jahren zur Vollerwerbstätigkeit führen
- Beratung vor Antragstellung in einem STARTERCENTER NRW beraten und Erhalt eines positiven Votum
- bei einem Gründungsvorhaben beratend begleiten, z.B. durch einen SeniorCoach aus dem Netzwerk SeniorCoach NRW oder eine freiberufliche Beratung, für 2 Jahre ab Beginn der Darlehenslaufzeit
- bei einem Erweiterungs- oder Wachstumsvorhaben kann die NRW.BANK im Einzelfall eine Begleitberatung verlangen
Finanzierungsart: Ratendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs
Höchstbetrag: 50.000 €
Laufzeiten: max. 10 Jahre, 6 Monate tilgungsfrei
Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
Tilgung:
- in monatlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Monate
- 56 Monate 0,75% pro Monat vom Kapital, dann 58 Monate 1% pro Monat vom Kapital
- außerplanmäßige Tilgungen jederzeit ohne Kosten möglich
Auszahlung: 100%
Sicherheiten: keine
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens auf den vorgesehenen Formularen bei einem STARTERCENTER NRW zu stellen.
Die Anschriften der STARTERCENTER NRW können im Internet abgerufen werden.
Das STARTERCENTER leitet den Antrag zusammen mit einer fachlichen Stellungnahme weiter an die
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
eingeschränkt
Wesentliches Ziel der Wirtschaftspolitik der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist die Unterstützung von Gründungen, die zur Existenzsicherung sowie zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beitragen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : STARTERCENTER NRW; NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWMikrodarlehen/15262/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true