Förderwegweiser
Brandenburg
29.06.2027
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
Das Programm fördert im Lausitzer Revier Investitionen von KMU zur Diversifizierung, Modernisierung und Umstellung des Geschäftsbetriebs als Reaktion auf den Kohleausstieg.
Zudem werden gefördert:
• Transformationsberatung für KMU (Module Analyse und Implementierung).
• Startgeld Lausitz für neue KMU (bis 3 Jahre alt).
• Umweltschutzinvestitionen von Großen Unternehmen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben. Zuschüsse nach der De-minimis-Verordnung sind auf maximal 300.000 EUR innerhalb von drei Jahren begrenzt.
Ihren Antrag können Sie online ab dem 16. August 2023 über das Kundenportal der ILB stellen.
nein
Schaffung von Anreizen für Investitionen von Unternehmen, die zur Bewältigung und Minderung der sozialen, beschäftigungsbezogenen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Auswirkungen des Kohleausstiegs beitragen.
- Zuwendungsgeber : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Just Transition Fund (JTF)
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/just-transition-fund-jtf-unternehmensfoerderung-2023/
Brandenburg
30.06.2027
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
Produktive Investitionen von KMU
KMU im Landkreis Uckermark sollen beim Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft bei folgenden Transformationen unterstützt werden:
• Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
• Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterung),
• Diversifizierung einer Betriebsstätte.
Transformationsberatung für KMU
Gefördert wird die Beratung für KMU durch akkreditierte Beratungsunternehmen.
Förderung nach AGVO
Die Förderung kann bis zu einem Höchstsatz von 45 Prozent bei kleinen Unternehmen und 35 Prozent bei mittleren Unternehmen erfolgen.
Förderung nach De-minimis-Verordnung
Die Förderung kann bis zu einem Höchstsatz von 70 Prozent erfolgen.
Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Jahren 300 000 Euro brutto nicht übersteigen.
Transformationsberatung für KMU
Förderung nach AGVO
Gefördert werden externe Beratungsleistungen in Höhe von 1.200 Euro je Beratungstag. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent.
Ihren Antrag können Sie über das Kundenportal 2 der ILB stellen.
nein
Unterstützt werden Investitionen von KMU in der Uckermark während der EU-Förderperiode von 2021-2027.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/just-transition-fund-jtf-unternehmensfoerderung-uckermark-2025/
Niedersachsen
Gründungen von kleinen, jungen, innovativen Unternehmen. Unternehmen, deren Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren einen innovativen Charakter aufweisen
Finanzierung der Nachgründungsphase (Seed) und erster Wachstumsphase, Umsetzung von innovativen und technologischen Ideen
Typisch stille Beteiligung: NBank beteiligt sich über Kapitalbeteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (NKB) als stiller Gesellschafter, ohne direkten Einfluss auf die Geschäftsführung; Unternehmen, die im Regelfall noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind, können Finanzierungen mit Volumina zwischen 150.000 Euro bis 500.000 Euro erhalten;
Offene Beteiligungen: NBank beteiligt sich über NKB direkt am Kapital der Gesellschaft
Vor Antragstellung ist ein Erstgespräch mit einem Berater der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu führen. Weitere Informationen zur Antragstellung erfolgen nach dem Erstgespräch.
nein
Mit NSeed können junge Unternehmen in der Seed-Phase Kapitalengpässe mittels eine Beteiligung überwinden. Eine jährliche Vergütung ist für die Beteiligung wird fällig, die aber abhängig von der aktuellen Marktlage und Bonität des Beteiligungsnehmers ist.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/NSeed.html#aufeinenblick
Niedersachsen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aber auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Wachstumsbedingter Liquiditätsbedarf (Betriebsmittelfinanzierungen), Finanzierungen zum Ausbau der Marktposition und Sicherung von Folgeinvestitionen,
Investitionen in das Anlage- und Umlaufvermögen
Verbesserung der Unternehmensperspektive für Zukunftsentwicklungen
Unternehmensnachfolge
Typisch stille Beteiligungen
NBank beteiligt sich über die NBank Capital Beteiligungsgesellschaft mbH als stiller Gesellschafter, ohne direkten Einfluss auf die Geschäftsführung
Beteiligungsfinanzierungen von 700.000 Euro bis max. 5 Millionen Euro
Offene Beteiligungen
NBank beteiligt sich über die NBank Capital direkt am Kapital der Gesellschaft
Ausschließlich Minderheitsbeteiligungen
Keine feste Laufzeit
Investitionshorizont mindestens sieben Jahre
Details siehe Link
Zunächst Erstgespräch mit der NBank, siehe Link.
nein
Ziel der Förderung ist es, Investitionen, Wachstumspotential und Beschäftigung zu erhalten, sowie MBO/MBI und Nachfolgeregelungen zu ermöglichen.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/NMittelstand.html#aufeinenblick
Niedersachsen
Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
Wachstumsbedingter Liquiditätsbedarf – Investitionen in das Anlage- oder Umlaufvermögen, Umsetzung von innovativen und technologischen Ideen
Investitionen in Gebäude, Attraktionen, Maschinen, etc. oder in innovative Ideen für neue Angebote und Technologien
Typisch stille Beteiligung: NBank beteiligt sich über Kapitalbeteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (NKB) als stiller Gesellschafter, ohne direkten Einfluss auf die Geschäftsführung; Beteiligungensvolumen zwischen 250.000 Euro bis 600.000 Euro für Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind; Beteiligungsvolumen bis max. 2,5 Mio. Euro, wenn ein privater Co-Investor vorhanden ist;
Offene Beteiligungen: NBank beteiligt sich über NKB direkt am Kapital der Gesellschaft; Beteiligungslaufzeit 7-10 Jahre, im Einzelfall bis 12 Jahre
Vor Antragstellung ist ein Erstgespräch mit einem Berater der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu führen. Weitere Informationen zur Antragstellung erfolgen nach dem Erstgespräch.
nein
Mit diesem Förderprogramm können kleine oder mittlere Unternehmen durch eine Beteiligung der Nbank Kapitalengpässe überwinden und Wachstumschancen nutzen, wofür allerdings auch eine jährliche Vergütung abhängig von der aktuellen Marktlage und Bonität des Beteiligungsnehmers zu entrichten ist.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/NBeteiligung.html#aufeinenblick
Niedersachsen
Antragsberechtigt sind Träger kultureller Einrichtungen in Niedersachsen bzw. im Fall von Stipendien Künstler in den jeweiligen Bereichen.
Notwendige Anschaffungen sowie Maßnahmen zur Weiterentwicklung der baulichen und technischen Infrastruktur, so dass ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot vorgehalten werden kann
Bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen; digitale Infrastruktur; Veranstaltungstechnik; Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität; Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität; Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses; Die Höhe der Förderung beträgt je nach Förderbereich zwischen 5.000 und 50.000 EUR.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 34, zu richten.
ja
Das Niedersächsische Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen zielt darauf ab, notwendige Anschaffungen zu ermöglichen sowie die bauliche und technische Infrastruktur so weiterzuentwickeln, dass ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot vorgehalten werden kann. Das Programm soll darüber hinaus zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und privater Initiativen im Kulturbereich beitragen.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/landeskulturfoerderung-niedersachsen.html
Niedersachsen
26.12.2026
Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler in Niedersachsen
- Investitionen in Niedersachsen, die einer mittel- und langfristigen Unterstützung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen
- Betriebsmittel zum Ausgleich von veränderungs- und wachstumsbedingtem Liquiditätsbedarf, zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten und zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe
Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise:
- Die Errichtung von Photovoltaik- oder Biogasanlagen
- Anschaffung von Maschinen und Geräten
- Anschaffung von Medizintechnik
- Hofläden
- Energetische Baumaßnahmen
- Gewerblich geführte Ferienwohnungen
Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Darlehensbetrag: 50.000 bis 4.000.000 Euro je Vorhaben
Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Hausbank.
eingeschränkt
Das Programm fördert Investitionen zur nachhaltigen Transformation von Unternehmen in Niedersachsen.
- Zuwendungsgeber : NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank (Hausbanken übernehmen die Antragsstellung)
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/NBank-Investkredit-(NIK).html#wichtigeinformationen
Niedersachsen
- Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte
in Niedersachsen mit Eintrag ins Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung.
- Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung (gem. Artikel 2 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 2015/1017). D.h. bis zu 499 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.
- Forschungseinrichtungen im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit einem Unternehmen.
- Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, in deren Rahmen durch eigenes Personal ein hoher Entwicklunganteil geleistet wird, um neue oder erheblich verbesserte, vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
- Die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Die Zuschusshöhe beträgt:
… für kleine Unternehmen bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro
… für mittlere Unternehmen bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro
… für Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung bis zu 25% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro
... für Nicht-KMU bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 Euro (Nicht-KMU sind nur als Partnerunternehmen im Rahmen eines Verbundvorhabens mit mindestens einem KMU förderfähig)
... zusätzlich 15 % bei Verbundvorhaben zwischen zwei oder mehreren Unternehmen. Insgesamt ist der Zuschuss für Unternehmen auf 500.000 Euro begrenzt
... für Forschungseinrichtungen im Rahmen von Kooperationsvorhaben 100 %, max. 300.000 Euro je Forschungseinrichtung
Die Personalausgaben müssen mindestens 50% aller förderfähigen Ausgaben betragen.
Das Vorhaben muss innerhalb der Spezialisierungsfelder der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“ liegen.
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank, wo Sie Schritt für Schritt durch die Antragsstellung geführt werden.
Antragsstichtag ist der 15.01.2026
nein
Der Förderaufruf zielt auf die Entwicklung von Innovationen ab, die eine Kreislaufwirtschaft und eine ressourceneffiziente, nachhaltige niedersächsische Wirtschaft vorantreiben. Die Kreislaufwirtschaft bietet das Potential für zahlreiche Innovationen in verschiedenen Wirtschaftssektoren. Entsprechend werden Innovationen zur Etablierung einer Circular Economy in allen Branchen, die von einer Kreislaufwirtschaft profitieren können, adressiert.
- Zuwendungsgeber : NBank
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Innovationsf%C3%B6rderprogramm-f%C3%BCr-Forschung-und-Entwicklung-in-Unternehmen-(IFP).html#gutzuwissen
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Kulturschaffenden, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit.
Gefördert werden Maßnahmen zur Stärkung der Kreativität durch Erhalt und Erwerb kultureller und künstlerischer Ausdrucksformen sowie zur Entwicklung der kulturellen Bildung älterer Menschen.
Das zu fördernde Projekt muss zumindest eines der folgenden Ziele verfolgen: Öffnung neuer Zugänge in Kultureinrichtungen für ältere Menschen; Thematisierung interkultureller Aspekte in der Arbeit mit Älteren; Kooperation und Vernetzung verschiedener Akteure der Altenkulturarbeit in der Kommune, der Region bzw. dem Land Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Bagatellgrenze liegt für Gemeinden und Gemeindeverbände bei 12.500 EUR und für alle anderen Antragsteller bei 2.000 EUR.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst ist bis zum 21. September eines Jahres eine Projektskizze beim
Kompetenzzentrum für Kultur und Bildung im Alter (Kubia)
Küppelstein 34
42857 Remscheid
Tel. (0 21 91) 79 42 94
Fax (0 21 91) 79 42 90
E-Mail: foerderfonds@ibk-kultur.de
Internet: ibk-kubia.de
einzureichen.
Nach positivem Bescheid sind die Anträge vor Beginn des Vorhabens bis spätestens zum 20. November für das Folgejahr unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der Bezirksregierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
nein
Der Antragsteller muss eine angemessene Eigenleistung erbringen. Das zu fördernde Projekt muss zeitlich befristet sein. Die Bewilligungsbehörde kann den Antragsteller verpflichten, die Projektergebnisse und -erfahrungen auszuwerten und zu dokumentiere
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen; Kompetenzzentrum für Kultur und Bildung im Alter (Kubia)
- https://www.kubia.nrw/foerderung/fonds/
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind: bei KGB Start: Existenzgründer und junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die maximal zwei Jahre alt sind, bei KGB Nachfolge: Existenzgründer bei Betriebsübernahmen und Unternehmer, die ihre Nachfolge regeln wollen, bei KGB Wachstum: etablierte wachstumsorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die mindestens zwei Jahre alt sind.
Folgende Vorhaben werden unterstützt: Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, Betriebserweiterungen, -verlagerungen, Rationalisierungen, Wachstumsinvestitionen in Gebäude, Maschinen, Markterschließung, Kooperationen, Neuregelungen beim Ausscheiden von Gesellschaftern. Es stehen folgende Programmvarianten zur Verfügung: KGB Start – für Gründungs- und Festigungskosten für Investitionen, Warenlager und Wachstum, KGB Nachfolge – für den Kaufpreis bei Unternehmensübernahmen einschließlich notwendiger zusätzlicher Investitionen, Auszahlungen im Zusammenhang mit Neuregelungen des Gesellschafterkreises,
KGB Wachstum – für Investitionen und Wachstum.
Die Förderung wird als typische stille Beteiligung gewährt.
Die Beteiligung beträgt bei KBG Start 50.000 EUR bis 250.000 EUR, bei KBG Nachfolge 50.000 EUR bis 500.000 EUR (max. 50% Finanzierungsanteil), bei KBG Wachstum 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR (max. 75% Finanzierungsanteil). Die Laufzeit beträgt 7 bis 10 Jahre.
Anträge auf eine Beteiligung sollten vor Beginn des zu finanzierenden Projektes gestellt werden.
Anträge sind zu richten an die
Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG)
Hellersbergstraße 18
41460 Neuss
Tel. (0 21 31) 51 07-0
Fax (0 21 31) 51 07-3 33
E-Mail: info@kbg-nrw.de
Internet: www.kbg-nrw.de
ja
Die Beteiligung soll das im Unternehmen vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen. Im Rahmen von KBG Start erfolgt die Finanzierung komplementär zur Hausbankfinanzierung, in der Regel ist das ERP-Kapital für Gründung einzubinden.
- Zuwendungsgeber : Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG)
- https://kbg-nrw.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/forderprodukte/stille-beteiligung/