Förderwegweiser
bundesweit
Existenzgründer (auch Freiberufler), Unternehmensnachfolger, junge Unternehmen, bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Im Wesentlichen gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Investitionen (z. B. Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Computer, Grundstücke und Gebäude)
- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes, u.a. Personalkosten, Mieten, Marketingmaßnahmen, Messeteilnahmen, Beratungskosten)
- Material- und Warenlager
- Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn eine Geschäftsführerfunktion übernommen wird
Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs, maximal jedoch 200.000 EUR, davon maximal 80.000 EUR Betriebsmittel.
Das StartGeld kann mehrmals je Antragsteller gewährt werden, sofern der Darlehenshöchstbetrag nicht überschritten wird.
Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe.
eingeschränkt
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben mit einem Fremdfinanzierungsvolumen bis 200.000 EUR.
- Zuwendungsgeber : KfW, EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Gr%C3%BCnden-Erweitern/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Startgeld-(067)/
Baden-Württemberg
- Natürliche Personen
- Gemeinnützige Antragsteller
- Juristische Personen
- rechtsfähige Personengesellschaften
- Anstalten des öffentlichen Rechts
- Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Kommunale Zweckverbände
- Unternehmen
Gefördert werden Unternehmen jeder Größe.
Im Rahmen der Investitionsvorhaben finanziert die
L-Bank Kosten für:
- Technische Anlagen
- Planung und Projektierung
- Installation
- Notwendige Infrastrukturanlagen im Zusammenhang mit der Anlage, gegebenenfalls auch als
singuläre Maßnahme
- Modernisierung, Instandhaltung oder Sanierung beim Erwerb gebrauchter Anlagen
- Umrüstung und Nachrüstung von Anlagen
- Immaterielle Investitionen
Gefördert werden u.a.
- Photovoltaik-Anlagen
- Windkraftanlagen und Repowering-Maßnahmen
- Stromerzeugungs- und Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen auf Basis fester Biomasse
- Anlagen zur Erzeugung von Biogas
- Stromerzeugungs- und Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen auf Basis von Biogas
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher
- Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
- Geothermische Stromerzeugungs- und Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen
Die L-Bank vergibt zinsverbilligte Darlehen an die Hausbanken, die diese an die Unternehmen weiterleiten.
Finanzierungsanteil:
- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Minimaler Bruttodarlehensbetrag:
- 25.000 Euro
Maximaler Bruttodarlehensbetrag:
- in der Regel 5 Millionen Euro pro Vorhaben, bei Einzelfällen auch höher
Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.
eingeschränkt
Die L-Bank finanziert mit diesem Programm Investitionen in Erneuerbare Energien (z.B. Photovoltaik, Windkraft, Speicher) für Unternehmen und Privatpersonen in Baden-Württemberg zinsgünstig und langfristig.
- Zuwendungsgeber : KfW; L‑Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L‑Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/energiefinanzierung.html
Baden-Württemberg
29.06.2027
Anträge stellen können
- juristische Personen (zum Beispiel Kapitalgesellschaft, Verein, eingetragene Genossenschaft,
Europäische Gesellschaft)
- rechtsfähige Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft)
- Stiftungen
- natürliche Personen (zum Beispiel Gründer, Gesellschafterin)
Gefördert werden auch die gemeinnützigen Organisationen in diesen Rechtsformen (zum Beispiel Träger der freien Wohlfahrtspflege, Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Vereine, Stiftungen, Verbände).
Mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand lassen sich Investitionen in effiziente Gebäude finanzieren. Das
Vorhaben muss gleichzeitig in einem der folgenden Bundesprogramme gefördert werden:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG-NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM-NWG)
- Klimafreundlicher Neubau (KFN – NWG)
- Errichtung (Neubau) oder Ersterwerb
- Umfassende Sanierung von bestehenden Gebäuden oder Ersterwerb von sanierten Gebäuden
- Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von bestehenden Gebäuden
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung)
- Einbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Heizungsoptimierung
- Energetische Erstberatung (bei Vorhaben der Sozialwirtschaft)
Finanzierungsanteil:
- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten unter Berücksichtigung der Bundesförderung
Minimaler Bruttodarlehensbetrag:
- In der Regel 10.000 Euro
Maximaler Bruttodarlehensbetrag:
- bis zu 25 Millionen Euro
Die Höchstgrenzen für die Kumulierung von Fördermitteln der Bundesförderung sind zu beachten.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Tilgungszuschuss (Klimaprämie) von derzeit 1,0 % auf den Darlehensbetrag.
Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.
ja
Der Einsatz erneuerbarer Energien und nachhaltige Baustoffe stärken nicht nur den Klimaschutz, sondern verbessern auch die Arbeitsbedingungen in den Unternehmen und schaffen Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft. Im Interesse einer nachhaltigen Wirtschaftsweise und aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert daher das Land alle Neubau- und Sanierungsvorhaben von effizienten Nichtwohngebäuden und von Immobilien, die für sozialwirtschaftliche Zwecke genutzt werden in Baden-Württemberg.
- Zuwendungsgeber : KfW; L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/kombi-darlehen-mittelstand.html
Baden-Württemberg
29.06.2027
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition und -abhängig vom Förderprogramm – gegebenenfalls auch größere Unternehmen.
Die L-Bank bietet mit der Kombi-Bürgschaft 50 die
Übernahme von Bürgschaften für Förderdarlehen aus
folgenden Förderprogrammen an:
- Gründungs- und Wachstumsfinanzierung BadenWürttemberg (GuW-BW)
- Investitionsfinanzierung
- Kombi-Darlehen Mittelstand (KDM)
- Innovationsfinanzierung 4.0
- Energiefinanzierung
- ELR-Kombi-Darlehen
- Liquiditätskredit
- Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und
Wettbewerb
- Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und
Verbraucherschutz
- Tourismusfinanzierung Plus
Bei Bruttodarlehensbeträgen über 4 bis in der Regel 30 Millionen Euro verbürgt die L-Bank grundsätzlich maximal 50 % der Finanzierung. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro bezogen auf ein Vorhaben.
Für geringere Beträge ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig.
Der Antragsteller/Endkreditnehmer beantragt die Kombi-Bürgschaft 50 zusammen mit dem zu verbürgenden Förderdarlehen bei seiner Hausbank auf dem Antragsformular für das Förderdarlehen. Diese leitet dann den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.
eingeschränkt
Die L-Bank bietet eine 50% Bürgschaft für ausgewählte Förderprogramme in Baden-Württemberg an.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/kombi-burgschaft-50.html
Baden-Württemberg
29.06.2027
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe.
Investitionsfinanzierungen:
- Gründung
- Erweiterung
- Modernisierung
- Wachstum
- Standortverlagerung
- Digitalisierung
- Transformation
Finanzierung von Betriebsübernahmen:
- Kredite für Nachfolgeregelungen
- Gesellschafterwechsel
- Management-Buy-outs/Management-Buy-ins Unternehmenskauf
- Übernahmepreis für Vermögensgegenstände (Assets) oder Gesellschaftsanteile (Shares)
Betriebsmittelfinanzierung:
- Betriebsmittelkredite in Verbindung mit Investitionen
- Digitalisierungs- und Transformationsvorhaben
Die L-Bank übernimmt in der Regel maximal 50 % des Finanzierungsrisikos. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro, bezogen auf ein Vorhaben.
Der Antragsteller/Endkreditnehmer stellt den Antrag für eine Bürgschaft bei seiner Hausbank. Diese leitet dann den Antrag direkt an die L-Bank weiter.
ja
Die L-Bank übernimmt allgemeine Bürgschaften für Investitionsfinanzierungen zum Beispiel zur Gründung, Erweiterung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung oder Übernahme eines Unternehmens oder für Betriebsmittel- beziehungsweise Avalfinanzierungen.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/allgemeine-buergschaften.html
Baden-Württemberg
Start-up oder hat als mittelständisches Unternehmen einen Gruppenumsatz von maximal
75 Millionen Euro.
- innovative (z.B. ökologisches, soziales oder digitales) Geschäftsmodelle
Finanzierungssumme pro Unternehmen: 400.000 bis 10 Millionen Euro, vorzugsweise über mehrere
Finanzierungsrunden.
Sprechen Sie Ihre Investoren auf das Beteiligungsprogramm InnoGrowth BW an. Diese sind Ihre Ansprechpersonen und verhandeln die Art und Höhe der Finanzierung mit Ihnen.
eingeschränkt
Durch die Mittel der L-Bank wird das Eigenkapital der Unternehmen für weiteres Wachstum gesteigert.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/innogrowth-bw.html
Baden-Württemberg
29.06.2027
- juristische Personen (zum Beispiel Kapitalgesellschaft, wirtschaftlicher Verein, eingetragene Genossenschaft, Europäische Gesellschaft)
- rechtsfähige Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft)
- Stiftungen des privaten Rechts, sofern sie unternehmerisch tätig sind
- natürliche Personen (zum Beispiel Gründer 1, Gesellschafterin)
- alle Formen der Existenzgründung (Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen)
- Nachfolgeregelungen (Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb oder Aufstockung einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen)
- Betriebserweiterungen (auch Standortverlagerungen)
- Rationalisierung, Modernisierung
- Umstellung von Produktionsverfahren oder Produktpalette
- Erwerb von Unternehmen
- Betriebsmittelfinanzierung (auch unabhängig von Investitionen)
Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg
liegen.
- Betriebsgrundstücke und Gebäude einschließlich Baunebenkosten
- Betriebsausstattung (Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung und so weiter)
- Betriebsfahrzeuge / Nutzfahrzeuge
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und
Beteiligungen.
- Betriebsmittel und Warenlager
- Immaterielle Investitionen
Finanzierungsanteil:
- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Minimaler Bruttodarlehensbetrag:
- In der Regel 10.000 Euro
Maximaler Bruttodarlehensbetrag:
- In der Regel 5 Millionen Euro
Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.
eingeschränkt
Das GuW-BW ist der Allrounder für fast alle Finanzierungsvorhaben des Mittelstands in Baden-Württemberg. Besonders attraktiv: Wer eine Klimaschutzstrategie verfolgt oder nachhaltige Investitionen tätigt, profitiert durch den Nachhaltigkeitsbonus von zusätzlichen Zinsverbilligungen.
- Zuwendungsgeber : KfW; L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/guw-bw.html
Baden-Württemberg
kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum
Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung der neu eingeführten Produkte und Dienstleistungen dienen.
- Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten.
- Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten können bis zu 10 Prozent Zuschuss erhalten.
- Die Zuwendung muss mind. 200.000 Euro betragen.
- Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt im Regelfall 400.000 Euro.
- Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden.
Sie können sich ganzjährig über Ihre zuständige Gemeinde bewerben. Jeweils zum 28.02. und zum 31.08. müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegen.
eingeschränkt
Ziel ist es, Arbeitsplätze und Wohlstand im Ländlichen Raum Baden-Württembergs zu sichern. Grundlage sind unter anderem die Innovationsstrategie sowie die Bioökonomiestrategie des Landes.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Gemeinde, zuständiges Regierungspräsidium
- https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/spitze-auf-dem-land/informationen
Baden-Württemberg
Vorhaben können von natürliche Personen, Personengemeinschaften und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts eingereicht werden.
Gefördert werden modellhafte Bauvorhaben mit Holz oder Holzhybridlösungen zur Demonstration der innovativen Holzverwendung in Bauvorhaben, die eine besondere Strahlkraft und damit verbundene Außenwirkung entfalten. Im Vordergrund stehen Vorhaben im öffentlichen Raum mit hoher Bedeutung. Ebenso können Lösungen gefördert werden, die Bauaufgaben im urbanen Raum wie Aufstockung, Verdichtung und energetische Sanierung vorbildlich umsetzen oder Laubhölzer konstruktiv zum Einsatz bringen.
- Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.
- Die Förderung kann im Regelfall zwischen 100.000 Euro und 400.000 Euro, jedoch maximal 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Um am Vorauswahlverfahren teilzunehmen, ist eine Vorhabensskizze elektronisch im bereitgestellten Format bei der L-Bank per E-Mail an efre@l-bank.de und hip@mlr.bwl.de einzureichen.
Damit die Vorhabensskizzen durch die Jury beraten werden können, sind diese bis zum 15. März, 15. Juni, 15. September oder 31. Dezember eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zum jeweiligen Stichtagen vorliegenden Vorhabensskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.
eingeschränkt
Holz als wichtiger regionaler und regenerativer Rohstoff leistet schon heute einen wesentlichen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Zugleich ist Holz die Basis einer der umsatzstärksten und beschäftigungswirksamsten Wirtschaftssektoren in Deutschland.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- https://2021-27.efre-bw.de/foerderaufruf/holz-innovativ-programm-innovation-im-holzbau/
Baden-Württemberg
- Gemeinden,
- gemeindliche Zusammenschlüsse und
- im Rahmen von Kooperationsvorhaben auch Landkreise, sofern sich an dem
Vorhaben Gemeinden oder gemeindliche Zusammenschlüsse mit mindestens
50 Prozent beteiligen
Es werden bauliche Investitionen für
- die Errichtung,
- die Sanierung und
- die Modernisierung
öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen gefördert, die für die Gestaltung eines marktorientierten, zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind.
Zu den förderfähigen Tourismuseinrichtungen zählen insbesondere:
- Tourist-Informationszentren, die dem Standard der DTV i-Marke entsprechen,
- Rad- und Wanderwege,
- Strand- und Badestelleneinrichtungen,
- Einrichtungen, die nach dem Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und
Erholungsorten Baden-Württemberg (KurorteG) und unter Berücksichtigung
der Begriffsbestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes e. V. (DHV)
und des Deutschen Tourismusverbandes e. V. (DTV) die für den betreffenden
Kur- und Erholungsort erforderlich sind, sowie Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des Kurorte-Charakters der Gemeinde notwendig sind (zum Beispiel
Kurparks),
- saisonverlängernde Tourismusinfrastruktureinrichtungen,
- Hallen- und Freibäder in prädikatisierten Gemeinden,
- Museumsbahnen, sofern die Strecke nicht mehr zu regelmäßigen Verkehrszwecken benutzt wird,
- Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze,
- sonstige Einrichtungen, die für die touristische Entwicklung der Kommune von
Bedeutung sind.
Der Zuschuss beträgt grundsätzlich bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Der Fördersatz kann auf bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten angehoben werden, wenn
- eine Gemeinde oder ein Ortsteil nach dem Kurortegesetz prädikatisiert ist,
- sich bei einem interkommunalen Kooperationsprojekt mindestens eine prädikatisierte Kommune/ ein prädikatisierter Ortsteil beteiligt,
- es sich um ein Vorhaben handelt, welches in einem unmittelbarem Zusammenhang mit einem zertifizierten Rad- oder Wanderweg steht.
Der Zuschuss kann höchstens bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
betragen
- bei Hallen- und Freibädern in prädikatisierten Orten,
- bei Rad- und Wanderwegen, die nicht zertifiziert sind.
Der Zuschuss kann bis zu 20 Prozent und höchstens 200.000 Euro der zuwendungsfähigen Kosten pro Vorhaben betragen
- für kommunale Tourismusinfrastruktureinrichtungen oder Teile von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen, die wirtschaftlich in einem funktionierenden Marktumfeld und üblicherweise mit der Absicht der Gewinnerzielung
betrieben werden (z. B.: gastronomische Bereiche, Saunen, Wellness- und Fitnessbereiche, Parkplätze und Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze).
Vorhaben, bei denen für Konstruktions- und sonstige wesentliche Bauteile überwiegend ökologisch hochwertige Baustoffe eingesetzt werden, wie zum Beispiel Holz,
erhalten zusätzlich fünf Prozent Förderbonus bezogen auf die zuwendungsfähigen
Kosten.
Bagatell- und Höchstfördergrenze:
- Bauliche Investitionen, deren zuwendungsfähige Kosten 50.000 Euro nicht
übersteigen, werden nicht gefördert.
- Die Zuwendung für ein Vorhaben oder einen selbstständigen Bauabschnitt eines Gesamtvorhabens beträgt höchstens 2,5 Millionen Euro.
Vor einer Antragsstellung muss eine Antragsberatung beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium in Anspruch genommen werden.
Der vollständige Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist elektronisch über die Rechtsaufsichtsbehörde beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium zu stellen.
Antragsfrist ist jeweils der 1. Oktober für das folgende Förderjahr.
nein
Zuwendungsziel des Tourismusinfrastrukturprogramms ist der qualitative und zukunftsorientierte Ausbau der öffentlichen Tourismusinfrastruktur durch Errichtungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Das Programm zielt auf eine Anreizwirkung für die öffentlichen Träger, Investitionen in den Tourismus als freiwillige Aufgabe zu tätigen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : örtlich zuständiges Regierungspräsidium
- https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/6006083