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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

594 Treffer:
Messeförderung Gemeinschaftsstände im Inland und Ausland  

Das Land Niedersachsen fördert kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler, die mit einem Gemeinschaftsstand auf internationalen Leitmessen im Inland und Ausland Ihre Absatzmärkte erweitern wollen.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Was wird gefördert?

Organisation und Betrieb der Gemeinschaftsstände des Landes mit mindestens acht niedersächsischen Unternehmen, Teilnahme an Messen oder Ausstellungen auf Gemeinschaftsständen in Deutschland mit besonderer branchenspezifischer und überregionaler Bedeutung

Beispiele

Förderfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes notwendigen und geleisteten Ausgaben; Nicht förderfähig sind Eigenleistungen sowie Ausgaben für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung des letztbegünstigten Unternehmens.

Art und Höhe der Zuwendung

Messebeteiligungen Gemeinschaftsstand Inland: maximal 80 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 12.000 Euro bzw. bei neugegründeten KMU bis zu 90 %, höchstens 13.500 Euro

 

Messebeteiligung Gemeinschaftsstand des MW im Ausland: maximal 50% der förderfähigen Ausgaben, höchstens 5.000 Euro bei Messen innerhalb der EU und 8.000 Euro bei Messen in den übrigen Ländern

Bewerbungsverfahren

Anträge für die Förderung von Gemeinschaftsständen sind unter Verwendung der Antragsformulare an die Organisatoren der jeweiligen Messe zur richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mithilfe der Messeförderung Gemeinschaftsstände der NBank können KMU die Kosten und Risiken einer solchen Messebeteiligung auf ein vertretbares Maß reduzieren und so betriebsgrößenspezifische Nachteile ausgleichen.

Weitere Informationen  
Beteiligungen zur Förderung investiver Projekte und Vorhaben  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (MBG) übernimmt Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Niedersachsen.

Was wird gefördert?

Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben sowie Errichtung von Zweigstellen, Betriebsübernahmen, Umstellungen bei Strukturwandel, Kooperationen

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligung. Die Beteiligung soll mindestens EUR 50.000 betragen und nicht höher sein als die vorhandenen Eigenmittel und den Betrag von EUR 2.500.000 je Beteiligungsnehmer nicht übersteigen. Diese Begrenzungen gelten auch für mehrere Beteiligungen an demselben Unternehmen oder derselben Unternehmensgruppe. Dauer mindestens 5 Jahre, maximal 10 Jahre. Nach Ablauf des Beteiligungsvertrages ist die gesamte Beteiligung zum Nennwert zurückzuzahlen. Die Rückzahlung beginnt in der Regel nach 5 Jahren in anteiliger Höhe.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH zu richten

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Beteiligungsvarianten der Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH für kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen erhöhen jeweils in unterschiedlicher Weise die Eigenmittelquote der geförderten Unternehmen und ermöglichen so das Einwerben von Fremdkapital.

Weitere Informationen  
MikroSTARTer Niedersachsen  

Das Land Niedersachsen unterstützt Unternehmensgründungen und -nachfolgen insbesondere von Kleinstgründern.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

- Natürliche Personen, die eine Voll- oder Teilzeitgründung eines Unternehmens mit Betriebsstätte in Niedersachsen planen oder eine Unternehmensnachfolge in Niedersachsen anstreben

- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen, die sich in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden.

Was wird gefördert?

Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung bzw. Wachstum des Unternehmens stehen

Beispiele

Investitionen, Betriebsmittel, Aus- und Weiterbildungskosten

Art und Höhe der Zuwendung

- Kreditbetrag: 5.000 Euro bis 40.000 Euro

 

- Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten;

 

Die Kreditlaufzeit beträgt sieben Jahre.

Der Zinssatz beträgt aktuell nominal 5,45 % pro Jahr fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Die Zinsen sind monatlich nachträglich, jeweils zum Ende eines jeden Monats fällig.

Der Kredit kann nur in seiner Gesamtsumme abgerufen werden.

Der Kredit ist spätestens drei Monate nach der Zusage abzurufen.

Die Auszahlung erfolgt zu 100 %.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Kundenportal sowie postalisch an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu richten: www.nbank.de/Service/Kundenportal/Zugang-zum-Kundenportal/index.jsp

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank nachhaltige Gründungen aus der Arbeitslosigkeit bzw. Nichterwerbstätigkeit. Diese werden als einmöglicher Zugang zur Beschäftigung aufgezeigt. Zugleich kanndie geringe Bonität von Kleinstgründern bei der Fremdkapitalvergabe bei Kreditinstituten erhöht werden.

Weitere Informationen  
Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne  

Über diese Programmkomponente der Städtebauförderung wird die Durchführung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen in Städten und Gemeinden unterstützt. Ziel ist die Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und der Erhalt von Stadt- und Ortszentren, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Niedersachsen.

Was wird gefördert?

- Weitere Vorbereitung der Gesamtmaßnahme einschließlich der Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes

- Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze)

- Instandsetzung und Modernisierung von erhaltenswerten Gebäuden

- Bau- und Ordnungsmaßnahmen die der o. g. Zielsetzung dienen

- Nutzungsberechtigten und von anderen Beauftragten im Sinne von § 138 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften, wenn sie der Investitionsvorbereitung und -begleitung dienen

- Leistungen Beauftragter

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes

Förderung maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben

Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung möglich

Maßnahmen des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel

Bewerbungsverfahren

Es wird darum gebeten, dass sich Interessenten vor Antragstellung persönlich und individuell von den Ämtern für regionale Landesentwilcklung beraten lassen.

 

Das Antragsformular zur Aufnahme in dieses Programm ist auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hinterlegt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Um Stadt- und Ortszentren zu erhalten, fördert die niedersächsiche Landesregierung Städte und Gemeinden, die sich selbst als attraktive und identitätsstiftende Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur positionieren möchten.

Weitere Informationen  
Tourismusförderrichtlinie  

Das Land gewährt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen für die Förderung touristischer Maßnahmen. Ziel ist die Förderung touristischer Projekte, die zur Steigerung der Attraktivität einer touristischen Region und somit auch der Gästezahlen und der Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen KMU beitragen. Touristische Infrastrukturen für einen nachhaltigen Qualitätstourismus sollen vorrangig aufgewertet und dort, wo sinnvoll und fachlich geboten, neu geschaffen werden. Insgesamt soll die Entwicklung des Tourismus — einer der Leitmärkte der niedersächsischen Wirtschaft — unterstützt werden. Hinweis: Derzeit können in diesem Förderprogramm nur eingeschränkt Bewilligungen stattfinden, da ein einzuführendes Verfahren zur Sicherung der Klimaverträglichkeit von Fördervorhaben noch in der Entwicklung ist.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Gefördert werden:

 

- vorzugsweise kommunale Gebietskörperschaften

- Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (z.B. gemeinnützige GmbHs, Stiftungen, Vereine)

- sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder deren Gesellschaftsverhältnisse die vorrangige Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewährleisten

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung:

 

- Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastrukturen

- Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung touristischer Infrastrukturen mit Bezug zu der jeweils anerkannten Artbezeichnung in den beschriebenen staatlich anerkannten Heilbädern und Kurorten (s. Anlage 1 der Richtlinie), sofern die Infrastruktur diskriminierungsfrei zugänglich ist

- Vorhaben zur Schaffung barrierefreier touristischer Angebote, sofern die Maßnahmen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind

- Vorhaben zur Schaffung digitaler Angebote in öffentlich zugänglichen Einrichtungen

- Schaffung nachhaltiger und klimaverträglicher touristischer Angebote

Art und Höhe der Zuwendung

- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 40% im SER-Gebiet und bis zu 60% im ÜR-Gebiet der förderfähigen Ausgaben, bei Einsatz von GRW-Mitteln bis zu 60% oder bis zu 75% bei interkommunalen Kooperationen oder Revitalisierung von Altstandorten, bei Einsatz von Landesmitteln bis zu 65% im SER-Gebiet oder 70% im ÜR-Gebiet

 

- unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank

 

Förderung beträgt maximal 3 Mio. Euro im ÜR-Gebiet, sowie in GRW-Fördergebieten, grundsätzlich maximal 2 Mio. Euro im SER-Gebiet.

 

Informationen zu SER- und ÜR-Gebieten:

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn des Projekts über das Kundenportal der NBank zu stellen: portal.nbank.de/site/

 

Bewilligungsstelle ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank),

Günther-Wagner-Allee 12—16, 30177 Hannover.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Als kommunale Gebietskörperschaft oder als juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts kann für Vorhaben im Bereich touristische Entwicklung unter den entsprechenden Voraussetzungen eine Zuwendung beantragt werden. Die Förderung zielt darauf ab, durch die Umsetzung touristischer Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit ansässiger kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu steigern.

Weitere Informationen  
Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer  

Das Land Niedersachsen fördert kommunale Beratungsangebote für kleine und mittlere Unternehmen. Damit werden Unternehmen verstärkt in das Innovationsgeschehen einbezogen und insbesondere der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit regionalen wissenschaftlichen Einrichtungen angeregt. Gebietskörperschaften oder von diesen mit der Wirtschaftsförderung beauftragte Einrichtungen in Niedersachsen können gefördert werden.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Niedersächsische Gebietskörperschaften, Niedersächsische Einrichtungen, die von den Gebietskörperschaften mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung betraut sind

Was wird gefördert?

Qualifizierte Beratungen für KMU, Aufschlussgespräche (Vor- und Nachbereitung), begleitende Maßnahmen, Personalausgaben, Fremdausgaben (z.B. externe Berater), Sachausgaben (z.B. Ausgaben für Reisekosten), Bewilligungszeitraum bis zu vier Jahren

Beispiele

Beratungen zu den Themen:

Potenziale neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen; Implementierung neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen; Entwicklung und Umsetzung eigener Projektideen in neue Produkte oder Dienstleistungen; Antragstellungen zu Innovationsförderprogrammen

Aufschlussgespräche:

Erfassung des Unterstützungsbedarfs; Informationen zu wissenschaftlichen, insbesondere regionalen Einrichtungen; Kontaktvermittlung zu möglichen Kooperationspartnern; Informationen zu passenden Netzwerken und Clustern; Informationen zu öffentlichen Fördermöglichkeiten; Kontaktvermittlung zu Experten für eine qualifizierte Beratung

begleitende Maßnahmen:

Veranstaltungen zur Darstellung des Vorhabens sowie der erreichten Projektergebnisse; Projektmanagement, insbesondere die Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen den Projektpartnern; Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss; Maximale Förderhöhe bis zu 40 % im SER-Gebiet oder bis zu 60 % im ÜR-Gebiet der förderfähigen Ausgaben; Ausgaben für qualifizierte Beratungen betragen mindestens 30 %; Bewilligungszeitraum bis zu vier Jahre;

Abrechnung von Aufschlussgesprächen und qualifizierten Beratungen in Form von Tagewerken; Für Fremddienstleister darf ein Tagewerk maximal 1.200 Euro inkl. MwSt. betragen; Abrechnung qualifizierter Beratungen mit maximal 10 Tagewerken pro Förderjahr und je Unternehmen

 

Einteilung Gebiete in SER und ÜR:

Bewerbungsverfahren

Antragstellung über das Kundenportal der NBank:

www.nbank.de/Service/Kundenportal/Zugang-zum-Kundenportal/index.jsp

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm werden Niedersächsische Gebietskörperschaften oder Einrichtungen, die mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung betraut sind, gefördert. Gefördert werden die qualifizierte Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer sowie vor- und nachbereitende Leistungen der Beratungsmaßnahmen.

Weitere Informationen  
NRW.BANK Mittelstandsfonds  

Der NRW.BANK Mittelstandsfonds unterstützt das Wachstum mittelständischer Unternehmen durch Bereitstellung von Eigenkapital.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind etablierte mittelständische Unternehmen mit attraktiver Technologie- oder Wettbewerbsposition

Was wird gefördert?

Unterstützt werden insbesondere folgende Vorhaben: Akquisitionen, Markterschließung, Vertriebsausbau, Nachfolgeregelungen, MBO/MBI, Produktionserweiterungen und Diversifizierungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsart: Mezzanine-Finanzierung (z.B. in Form einer stillen Beteiligung) oder offene Beteiligung

Mindestbetrag: 1 Mio. €

Höchstbetrag: 7 Mio. €

Laufzeiten: i.d.R. 5 bis 7 Jahre

Bewerbungsverfahren

Finanzierungsanfragen sind an die NRW.BANK zu richten.

NRW.BANK

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Unternehmen muss über eine gute Technologie- oder Wettbewerbsposition in Nordrhein-Westfalen verfügen. Die Umsatz- und Cashflow-Entwicklung muss in der Vergangenheit positiv gewesen sein und zukünftig stabile Erwartungen zulassen. Das Unternehmenskonzept bzw. das Geschäftsmodell müssen stabil sein. Die Eigenkapitalquote muss vor der Investition mindestens 10% betragen.

Weitere Informationen  
NRW.BANK Baudenkmäler  

Die NRW.BANK fördert Vorhaben zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

- mittelständische Unternehmen

- Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund

- gemeinnützige Einrichtungen

- Einrichtungen der öffentlichen Hand

- Religionsgemeinschaften

- natürliche Personen

Was wird gefördert?

Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Annuitätendarlehen

Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten

Mindestbetrag: 25.000 €

Höchstbetrag: 2 Mio. €

Laufzeiten: 10, 15, 20 oder 30 Jahre bei jeweils 1 Tilgungsfreijahr

Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit

Tilgung:

- in vierteljährlichen Annuitätennach Ablauf des Tilgungsfreijahres

- außerplanmäßige Tilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Auszahlung: 100%

Bereitstellungsprovision: keine

Sicherheiten: banküblich

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen. Die Hausbank leitet die Unterlagen an die NRW.BANK weiter.

Informationen erteilt auch die

NRW.BANK

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Programms ist die Förderung von Vorhaben zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz durch zinsgünstige Darlehen.

Weitere Informationen  
NRW Mikrodarlehen  

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Gründung und Weiterentwicklung von in der Regel Kleinstunternehmen durch Mikrodarlehen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit,

- die eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder als freiberufliche Tätigkeit aufnehmen wollen,

- die ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.

Was wird gefördert?

Es werden Darlehen für folgende Vorhaben vergeben:

- Existenzgründungen, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt,

- Vorhaben zur Erweiterung/ Wachstum innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

 

Finanziert werden Ausgaben des Unternehmens, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung/Wachstum stehen.

 

 

Voraussetzungen:

- erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben vorhanden

- Unternehmens- bzw. Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen

- Vorhaben lässt einen nachhaltigen Erfolg erwarten

- bei Gründung im Nebenerwerb, sollte dasUnternehmen innerhalb von 3 Jahren zur Vollerwerbstätigkeit führen

- Beratung vor Antragstellung in einem STARTERCENTER NRW beraten und Erhalt eines positiven Votum

- bei einem Gründungsvorhaben beratend begleiten, z.B. durch einen SeniorCoach aus dem Netzwerk SeniorCoach NRW oder eine freiberufliche Beratung, für 2 Jahre ab Beginn der Darlehenslaufzeit

- bei einem Erweiterungs- oder Wachstumsvorhaben kann die NRW.BANK im Einzelfall eine Begleitberatung verlangen

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsart: Ratendarlehen

Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs

Höchstbetrag: 50.000 €

Laufzeiten: max. 10 Jahre, 6 Monate tilgungsfrei

Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit

Tilgung:

- in monatlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Monate

- 56 Monate 0,75% pro Monat vom Kapital, dann 58 Monate 1% pro Monat vom Kapital

- außerplanmäßige Tilgungen jederzeit ohne Kosten möglich

Auszahlung: 100%

Sicherheiten: keine

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens auf den vorgesehenen Formularen bei einem STARTERCENTER NRW zu stellen.

Die Anschriften der STARTERCENTER NRW können im Internet abgerufen werden.

Das STARTERCENTER leitet den Antrag zusammen mit einer fachlichen Stellungnahme weiter an die

NRW.BANK

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Wesentliches Ziel der Wirtschaftspolitik der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist die Unterstützung von Gründungen, die zur Existenzsicherung sowie zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beitragen.

Weitere Informationen  
Interkommunale Kooperationen in Nordrhein-Westfalen (IKZ NRW)  

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Anbahnung, Vorbereitung und Einrichtung von neuen Kooperationen interkommunaler Zusammenarbeit.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse sowie kommunale Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Anschubfinanzierungen für neue Kooperationen, Erweiterungen bestehender Kooperationen, grenzüberschreitende Kooperationen.

 

 

Voraussetzungen:

- es handelt sich um ein neues interkommunales Kooperationsprojekt

- die Zusammenarbeit leistet wesentliche Beiträge zur Aufgabenerfüllung und hat Vorbildcharakter

- die Kooperation ist auf Dauer, mind. jedoch auf 5 Jahre angelegt. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich.

- die Kooperation soll

-> zu einer Kosteneinsparung bei Personal- und Sachaufwendungen oder einer Ertragssteigerung in dem jeweiligen Aufgabenbereich von mind. 15% oder

-> zu einer wesentlichen Verbesserung des öffentlichen Leistungsangebots führen oder

-> einen erheblichen und nachhaltigen Beitrag zur gemeinsamen Lösung kommunaler Aufgabenstellungen leisten, die ansonsten auf örtlicher Ebene nicht gleich wirksam erledigt werden können.

- es liegen entsprechende Beschlüsse der Entscheidungsgremien der Beteiligten vor

Beispiele

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

 

- verwaltungsmäßige Erledigung aller Geschäfte der laufenden Verwaltung der Kommunen, z.B.:

-> Finanzverwaltung und Rechnungswesen

-> Abgabewesen

-> Haupt- und Personalverwaltung

-> Ordnungswesen

-> Informations- und Kommunikationstechnologien

-> E-Government

-> Datenschutz

-> Denkmalrecht

-> Baurecht

-> Bauhof

- Aufgaben der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur, z.B.:

-> Brand- und Katastrophenschutz

-> Sportanlagen

-> Tourismusförderung

-> strukturellen Wirtschaftsförderung

-> Breitbandversorgung

- grenzüberschreitende Kooperationen

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Zuschuss

Förderumfang: max. 90% der förderfähigen Ausgaben

Förderhöhe:

- bei Kooperationsprojekten mit zwei nordrhein-westfälischen Beteiligten 175.000 €; für jeden weiteren nordrhein-westfälischen Beteiligten Erhöhung um jeweils 35.000 €

- bei Kooperationsprojekten mit nur einem nordrhein-westfälischen Beteiligten 75.000 €

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, Anreize zu schaffen, neue für interkommunale Zusammenarbeit geeignete Aufgabenbereiche zu identifizieren und sie der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung zu öffnen.

Weitere Informationen  
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