Förderwegweiser
Baden-Württemberg
31.12.2027
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß der Empfehlung
(2003/361/EG) der Europäischen Kommission.
Förderfähig im Rahmen von EFRE InvestRE 2021-2027 sind investive Maßnahmen zur
Ressourcenschonung und der Erhöhung der Ressourceneffizienz in kleinen und mittleren
Unternehmen in Baden-Württemberg. Die Investition muss zur Reduzierung des
Ressourcenverbrauchs beziehungsweise zur Ressourcenschonung in dem Unternehmen
beitragen. Für die Maßnahme sind Technologien zu verwenden, die in der
Einsatzumgebung, an einem Standort oder einer Anlage einsatzfähig sind. Die
erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten. Das Vorhaben
muss zu den Zielen der Landesstrategie Ressourceneffizienz2 beitragen
- Anschaffungskosten
- Einbaukosten
- Beratungs- und Dienstleistungskosten
- Materialkosten
- Sachleistungen
Die Zuwendung wird auf Antrag im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in
Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Zuwendungsfähige Ausgaben in
diesem Förderprogramm sind Sachkosten zur Umsetzung der investiven Maßnahme zur
Ressourcenschonung und Erhöhung der Ressourceneffizienz.
Der Fördersatz beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der
Antragstellerin oder des Antragstellers. Die Fördersumme muss mindestens 100.000 Euro
betragen. Dies entspricht zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von mindestens
250.000 Euro.
Anträge können laufend eingereicht werden. Ein Antrag ist vollständig und unterschrieben
in elektronischer Form bei der L-Bank an efre@l-bank.de einzureichen.
Ansprechperson bei der L-Bank für förderrechtliche Fragen:
Bereich Finanzhilfen
Frau Luisa Riffel
Telefon: 0721 150-3862
E-Mail: efre@l-bank.de
nein
Mit Hilfe des Förderprogramms soll der Ressourcenverbrauch in den Unternehmen gesenkt und somit ein Beitrag zur Steigerung der Ressourceneffizienz in Baden-Württemberg und zur Umsetzung der Landesstrategie Ressourceneffizienz geleistet werden. Dabei handelt es sich gleichzeitig um einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Unternehmen im Land.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BAden-Württemberg, EU
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://efre-bw.de/Lde/Startseite/Aktuelles/Investitionsmassnahmen+zur+Ressourcenschonung?LISTPAGE=cbi:///cms/20589693
Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt sind die 10 touristischen Regionen in Rheinland-Pfalz. Dabei handelt es sich um folgende Organisationen:
Ahrtal-Tourismus Bad Neuenahr-Ahrweiler e.V.,
Eifel Tourismus GmbH,
Hunsrück-Touristik GmbH,
Lahntal Tourismus Verband e.V.,
Mosellandtouristik GmbH,
Naheland-Touristik GmbH,
Pfalz.Touristik e.V.,
Rheinhessen-Touristik GmbH,
Romantischer Rhein Tourismus GmbH und
Westerwald Touristik-Service e.V.
Gefördert werden:
-Maßnahmen zur Produktion von touristischem Content (beispielsweise Fotos, Bewegtbild, Text), Mediabudget für Onlinewerbung, Kosten für Suchmaschinenoptimierung, Optimierung digitaler Marketinganwendungen und sonstige, vom Antragsteller zu begründende Anpassungsmaßnahmen im touristischen Marketing,
- Maßnahmen mit dem Ziel des digitalen Wissenserwerbs, zur digitalen Weiterbildung von Mitarbeitenden, zum Aufbau und der Erweiterung der Digitalisierungskompetenzen von lokalen Touristikerinnen und Touristikern durch Workshops/Schulungen, Durchführung von Informationskampagnen und Aktionstagen, Entwicklung digitaler Inhalte/Content, Stärkung digitaler Kommunikation oder sonstige Maßnahmen mit dem Ziel des digitalen Wissensaufbaus und -transfers,
- Aufklärungs- oder Motivationskampagnen für regionale Leistungsträger, regionale Vermarktungsstrategie, Informationskampagne für Gäste, Steuerung von Aktivitäten zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsperformance bei bestehenden oder Entwicklung von neuen Tourismusangeboten,
- Maßnahmen zur innovativen Verbesserung des touristischen Marketings wie beispielsweise neue, kreative oder signifikant verbesserte Dienstleistungen oder Methoden, die in besonderem Maße den Anforderungen zur Stärkung und Sicherung einer resilienten regionalen Tourismusentwicklung entsprechen.
Die Zuwendung für Maßnahmen beträgt maximal 80 v. H. der förderfähigen Gesamtausgaben bis zu einer maximalen Zuwendungssumme in Höhe von 30.000 Euro pro Zuwendungsempfänger und Förderfall. Der finanzielle Eigenanteil des Zuwendungsempfängers beträgt mindestens 20 v. H. der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben gewährt. Die Förderung erfolgt aus Landesmitteln.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen können elektronisch per E-Mail an die Adresse tourismus(at)mwvlw.rlp.de unter dem Betreff „Antrag auf Projektförderung Entwicklungsprozess lokale Tourismusorganisation“ eingereicht werden.
nein
Das vorliegende Förderprogramm soll die lokalen Tourismusregionen in Rheinland-Pfalz insbesondere bei ihrem Prozess zur Entwicklung von wettbewerbsfähigem Tourismusorganisationen (WTO) unterstützen und in die Lage versetzen, sich für die Zukunft auszurichten und besagten Prozess anzuschieben.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
- https://mwtek.rlp.de/themen/wirtschaftszweige/tourismus/tourismusstrukturen-foerderung
Nordrhein-Westfalen
31.12.2027
Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört:
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Kommunen
- Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
- Kammern, Vereine und Stiftungen
und seinen Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen hat.
Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Vorhaben zur Stärkung von nachhaltigem Tourismus, Kultur- und Naturtourismus in den 3 Themenbereichen „Nachhaltiger Tourismus – Wirtschaft“, „Intakte Natur – ganzheitlicher Tourismusansatz“ und „Kultur – touristischer Pull-Faktor“.
Sie erhalten die Förderung für bevorzugt in Kooperationen durchgeführte Vorhaben in folgenden Bereichen:
- nachhaltige Infrastrukturmaßnahmen,
- nachhaltige digitale Maßnahmen sowie
- Projekte zur Entwicklung nachhaltiger und innovativer touristischer Produkte sowie Dienstleistungen.
Förderempfänger erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller und von Ihrem Vorhaben normalerweise zwischen 40 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von 36 Monaten.
Als Kommune, die sich in der Haushaltssicherung befindet, und als Trägerverein einer Biologischen Station, Träger eines Naturparks, Stiftung mit dem Satzungszweck Naturschutz, Träger von außerschulischen Lernorten sowie in Nordrhein-Westfalen anerkannter Naturschutzverband, die oder der Vorhaben im Bereich Naturtourismus umsetzt, kann ein Zuschuss von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Die Projektskizze muss über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) eingereicht werden. Wird die Projektskizze positiv bewertet, kann der Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW gestellt werden.
Weitere Angaben zur Einreichung:
Alle Aufrufe des EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 werden auf der Homepage www.efre.nrw.de/foerderbekanntmachungen veröffentlicht.
ja
Mit dem Projektaufruf „Erlebnis.NRW“ sollen der nachhaltige Tourismus sowie der Kultur- und der Naturtourismus in den Tourismusregionen des Landes in ihrer Attraktivität gestärkt werden. Dabei sollen Infrastrukturen qualitativ und nachhaltig aufgewertet, fortentwickelt oder auch neu geschaffen werden. Die Nutzung digitaler Lösungen und Innovationen sollen den Tourismus zukunftsfähig aufstellen und neue Potenziale fördern. Der Aufruf adressiert auch Projektideen, die neue, noch nicht adaptierte technische Entwicklungen aufgreifen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW), Projektträger Jülich (PtJ)
- https://www.in.nrw/massnahmen/erlebnis-nrw
Sachsen
Gebietskörperschaften und kommunale Aufgabenträger
Vor-, Zwischen-, Ergänzungs- oder Endfinanzierungen von kommunalen Investitionen
Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
- Attraktive Darlehenskonditionen mit Laufzeiten bis zu 40 Jahren und Zinsbindungen bis zu 20 Jahren
- Rückzahlung als Raten-, Annuitäten- oder endfällige Darlehensvarianten mit tilgungsfreien Jahren möglich
- Negative Verzinsung bei festverzinslichen Ratendarlehen mit einer Sollzinsbindung ≥ 3 Jahre möglich (abhängig vom Marktzinsniveau)
- Abschluss von Forwarddarlehen zur Sicherung günstiger Zinskonditionen für die Zukunft ist möglich
- Variabel verzinste Darlehen auf EURIBOR-Basis sowohl für kurz- als auch für langfristige Finanzierungen möglich
Kredithöhe und Auszahlung
- Auszahlungszeitpunkte individuell gestaltbar
- Möglichkeit von geplanten Teilauszahlungen ohne Bereitstellungszinsen
Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung
- Sondertilgungsmöglichkeiten individuell gestaltbar
- Bei Vorfinanzierungsdarlehen ist jederzeit eine kostenfreie Sondertilgung möglich
hre Finanzierungsanfrage stellen Sie per E-Mail bzw. Telefax direkt bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) oder über eine digitale Ausschreibung auf der Plattform des Kooperationspartners komuno.
nein
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/kommunalfinanzierung/vorfinanzierung
bundesweit
31.12.2030
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gem. KMU-Definition der EU und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum (Gemeinden bis 50.000 EW).
Investitionen in den ländlichen Tourismus
Dazu zählen:
– Investitionen in die Infrastruktur sanfter Tourismusformen (z.B. Investitionen in Naturparks, Kur- und Kneipphäuser, Rad- , Wander- oder Reitwege)
– Investitionen in Beherbergungsbetriebe einschließlich Ferienwohnungen (nur Kreditnehmer, deren Übernachtungskapazität 25 Gästebetten nicht übersteigt)
– Investitionen in Gastronomiebetriebe mit regionalem Charakter (z.B. Landgasthöfe, Gasthöfe mit regionaler Küche). Investitionen in Systemgastronomie oder Franchisevorhaben werden nicht gefördert
– Investitionen in sonstige touristische Angebote mit regionalem Charakter (z.B. Angebote, die auf traditionelle Landbau- und Handwerkstechniken, überliefertem Brauchtum oder Kunsthandwerk aufbauen).
Rad- und Wanderwege; Urlaub auf dem Bauernhof; Hofcafés; Straußen- und Besenwirtschaften
Darlehen in Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
Der Antrag ist bei der Leasinggesellschaft oder der Hausbank zu stellen. Das Programm ist befristet bis längstens 30. Juni 2024.
ja
Das Förderprogramm der Rentenbank erleichert Gründungen und Investitionen touristischer Projekte jeglicher Art und stärkt damit den Tourismus im ländlichen Raum.
- Zuwendungsgeber : Rentenbank
- Ansprechpartner (Projektträger) : Rentenbank
- https://www.rentenbank.de/foerderkredite/laendliche-entwicklung/leben-auf-dem-land/
bundesweit
bis 2033
Bewerben können sich Städte aus den EU-Mitgliedsländern, EFTA-/EWR-Staaten sowie aus Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern nach einer festgelegten zeitlichen Abfolge. Den Titel „Kulturhauptstadt Europas” können jährlich je zwei Städte aus verschiedenen EU-Mitgliedsländern führen und ca. jedes dritte Jahr zusätzlich eine aus den EFTA-/EWR-Staaten oder den (potenziellen) Kandidatenländern. Die Städte können auch umliegende Regionen einbeziehen.
Die Bewerber müssen ein Kulturprogramm mit einer starken europäischen Dimension erarbeiten. Das Kulturprogramm muss auf ein Jahr angelegt sein und eigens für das Kulturhauptstadtjahr erstellt werden. Dieses Kulturprogramm sollte Teil einer langfristigen Strategie sein, die nachhaltige Auswirkungen auf die lokale wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung hat.
Die Förderung erfolgt in Form eines Preisgeldes (Melina-Mercouri-Preis). Dieses wird derzeit mit 1,5 Mio. EUR aus dem EU-Programm Kreatives Europa finanziert.
Mindestens sechs Jahre vor Beginn der Veranstaltung soll ein Wettbewerb zwischen interessierten Städten auf nationaler Ebene ermöglicht werden. Eine Auswahljury, bestehend aus Vertretern der EU-Institutionen und der betreffenden Mitgliedstaaten, beurteilt die Vorschläge und empfiehlt die Nominierung einer Stadt durch den betreffenden Mitgliedstaat. Der Rat ernennt auf Empfehlung der Kommission, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Europäischen Parlaments und der Auswahljury, die betreffende Stadt zur Kulturhauptstadt Europas. Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen beträgt mindestens zehn Monate ab dem Tag der Veröffentlichung des jeweiligen Aufrufs.
nein
Der Titel Kulturhauptstadt Europas wird seit 1985 jährlich von der Europäischen Union vergeben. Die Benennung soll dazu beitragen, den Reichtum, die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten des kulturellen Erbes in Europa herauszustellen und ein besseres Verständnis der Bürger Europas füreinander zu ermöglichen. Der Titel unterstützt darüber hinaus die touristische Vermarktung der jeweiligen Stadt.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Europäische Kommission - Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur
- https://kultur.creative-europe-desk.de/?id=2127&L=-1
bundesweit
31.12.2027
Teilnahmeberechtigt sind öffentliche und private Organisationen bzw. Einrichtungen mit einem Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, einem EU-Beitrittsstaat oder – unter bestimmten Bedingungen – auch in einem Drittstaat. Des Weiteren können nach Unionsrecht gegründete Rechtsträger sowie internationale Organisationen gefördert werden.
Aus den Mitteln können in den Politikfeldern Beschäftigung und Soziales
- evidenzbasierte Studien,
- networking Aktivitäten (Informationsaustausch, gegenseitiges Lernen),
- soziale Erprobungen,
- geografische Mobilität,
- Mikrofinanzierungen (von Kleinstunternehmen) sowie
- der Aufbau institutioneller Kapazitäten (Sozialinvestitionen, soziale Infrastruktur, transnationale Zusammenarbeit und Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung von internationalen Sozial- und Arbeitsnormen)
gefördert werden.
- Erstellung von Studien, Berichten, Evaluierungen; Entwicklung von Mobiliätsprogrammen
- Vernetzung und Zusammenarbeit von Fachstellen und anderen Interessenten
- Durchführung von Veranstaltungen, Konferenzen, Seminaren und Schulungen
- Bereitstellung von Informations-, Beratungs-, Vermittlungs- und Einstellungsdiensten für Grenzgänger
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die jährlichen Zuwendungsbeträge werden durch die jeweiligen Finanzierungsbeschlüsse und Jahresarbeitsprogramme festgelegt. Die Höhe der förderfähigen Ausgaben richtet sich nach den jeweiligen Projektaufrufen im Rahmen des EaSI-Strangs des ESF+. Im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung können Mitgliedsstaaten mit einem Kofinanzierungssatz von bis zu 95 Prozent rechnen.
Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage von Arbeitsprogrammen, die von der Europäischen Kommission verabschiedet werden. Die Arbeitsprogramme informieren über die förderfähigen Maßnahmen, das Verfahren zur Auswahl der zu unterstützenden Maßnahmen, die Zielgruppen und -regionen der Förderung sowie den Zeitrahmen für die Umsetzung.
Projektaufrufe werden gezielt veröffentlicht. Daraufhin erfolgt eine Phase zur Einreichung von Projektvorschlägen durch die Bewerber, gefolgt von einer Bewertung durch die Kommission auf Basis der Relevanz, Wirkungspotenziale und Qualität der Nachweise.
nein
Das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) zielt ab auf hochwertige und nachhaltige Beschäftigung, angemessenen und fairen Sozialschutz, die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Europäische Kommission - Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (DG EMPL)
- https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/EaSI/inhalt.html
bundesweit
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz bzw. Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.
Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben an Bundeswasserstraßen und deren Auen sowie in angrenzenden Bereichen zur Wiederherstellung und Entwicklung von naturnahen Flussauen.
- Entwicklung von auentypischen Offenlandbiotopen (z. B. Feuchtgrünland, Röhrichte und Großseggenriede)
- Entwicklung und Anlage standortheimischer Auenwälder/Gehölze
- Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern, Mulden und Rinnenstrukturen sowie von Mündungsbereichen der Zuflüsse
- Schaffung und Aufwertung von Saumstrukturen (z. B. Hecken, Feldraine)
- Extensivierung der Auennutzung
- Förderung standortgerechter Nutzungen
- Wiederherstellung naturnaher Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse der Auen
- Rück- und Umbau/Verlegung von Infrastrukturelementen (z. B. Wege, Versorgungsleitungen, Meliorationsmaßnahmen)
- Entwicklung naturnaher Uferbereiche (z. B. Herstellung von Uferabflachungen und amphibischen Wasserwechselzonen)
- Entfernung/Schlitzung/Rückverlegung von Verwallungen, Uferdämmen und Deichen
- Förderung von Maßnahmen zur Bestandssicherung und Wiederansiedlung auentypischer Arten in Zusammenhang mit Biotop-Entwicklungsmaßnahmen (z. B. Wiederansiedlung von Pflanzenarten).
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und werden im Wege der Projektförderung gewährt Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel höchstens 75% der zuwendungsfähigen Kosten. Eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt. Die Vorhaben sollen nach spätestens zehn Jahren Laufzeit abgeschlossen sein.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen unter Verwendung der Mustergliederung und des Musterfinanzierungsplans per E-Mail beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) einzureichen. In der zweiten Verfahrensstufe ist dem BfN ein förmlicher Förderantrag vorzulegen.
nein
Die Renaturierung von Flüssen und Auen schafft Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt unserer Gewässerlandschaften und setzt neue Akzente für Freizeit, Erholung und Tourismus.
- Zuwendungsgeber : BMU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Naturschutz (BfN)
- https://www.blaues-band.bund.de/Projektseiten/Blaues_Band/DE/00_Home/home_node.html
bundesweit
Antragsberechtigt sind Hilfebedürftige, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind. Die rechtliche Grundlage für Einstiegsgeld ist Paragraf 16b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).
Das Einstiegsgeld wird ergänzend zum Bürgergeld gezahlt.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für höchstens 24 Monate. Es wird monatlich und ohne Abzüge ausgezahlt und nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Die Höhe des Einstiegsgeldes wird durch die Bundesagentur für Arbeit zu Beginn festgelegt. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf eine bestimmte Dauer und einen bestimmten Betrag.
Die Förderung ist vor Aufnahme der Selbststätigkeit bei den zuständigen Trägern der Grundsicherung zu beantragen. Ein Verzeichnis der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit kann auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit abgerufen werden. Zunächst ist dort ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
ja
Das Einstiegsgeld dient der Unterstützung von Menschen beim Einstieg in die Selbstständigkeit oder bei der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung.
- Zuwendungsgeber : Bundesagentur für Arbeit
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesagentur für Arbeit
- https://www.arbeitsagentur.de/grundsicherung/arbeit-finden/einstiegsgeld-selbststaendigkeit
bundesweit
Mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld fördern werden alle gefördert, die
ein Unternehmen gründen,
in ein junges Unternehmen investieren möchten,
sich als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen,
ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übernehmen oder
ein Unternehmen im Haupterwerb oder im Nebenerwerb führen möchten.
Auch gemeinnützige Unternehmen werden gefördert.
Hinweis: Sowohl der Sitz des Unternehmens als auch der Ort der Investition muss sich in Deutschland befinden.
Im Wesentlichen gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Investitionen (z. B. Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Computer, Grundstücke und Gebäude)
- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes, u.a. Personalkosten, Mieten, Marketingmaßnahmen, Messeteilnahmen, Beratungskosten)
- Material- und Warenlager
- Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn eine Geschäftsführerfunktion übernommen wird
Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs, maximal jedoch 200.000 EUR, davon maximal 80.000 EUR Betriebsmittel.
Das StartGeld kann mehrmals je Antragsteller gewährt werden, sofern der Darlehenshöchstbetrag nicht überschritten wird.
Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe.
eingeschränkt
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben mit einem Fremdfinanzierungsvolumen bis 200.000 EUR.
- Zuwendungsgeber : KfW, EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Gr%C3%BCnden-Erweitern/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Startgeld-(067)/
