Förderwegweiser
Baden-Württemberg
Existenzgründerinnen und -gründer sowie junge Unternehmen, bis drei Jahre nach der Gründung, die in Baden-Württemberg investieren.
Mitfinanzierung der im Rahmen einer Existenzgründung bzw. Existenzfestigung (bis 3 Jahre nach Gründung) entstehenden Kosten, Investitionen und Betriebsmittel.
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung orientiert sich u.a. am Eigenmitteleinsatz zzgl. ERP-Kapital für Gründung und beträgt bis max. 250.000 EUR. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis zu 1,5 Mio. EUR möglich.
Laufzeit: 10 Jahre
Anträge werden über die Hausbank gestellt oder direkt über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
ja
Die MBG Baden-Württemberg unterstützt Gründer*innen sowie junge Unternehmen bei ihren Gründungs- und Festigungsvorhaben in nahezu allen Branchen mit Mezzaninekapital in Form stiller Beteiligungen.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://mbg-bw.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste-vc/stille-beteiligungen-existenzgrundung-und-festigung/
Baden-Württemberg
Etablierte Unternehmen, die in Baden-Württemberg investieren.
Innovations- und Technologieprojekte zur Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte und Verfahren/Dienstleistungen. Finanzierbar sind dem Vorhaben zurechenbare Kosten, zum Beispiel:
- Personal-, Material-, Beratungs- und externe FuE-Kosten
- Investitionen für Prototypen
- Kosten für Markteinführung (Marktforschung, Investitionen)
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt bis zu 1,5 Mio. EUR bei Genehmigung von 1,5% des Beteiligungsbetrags. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich. Kombination von fester Vergütung und erfolgsabhängigen Komponenten, wird individuell vereinbart.
Laufzeit: 7 Jahre/ 10 Jahre
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.
ja
Die typisch stillen Beteiligungen eignen sich für nahezu alle unternehmerischen Herausforderungen, die damit verbunden sind innovative Projektideen umzusetzen.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://mbg-bw.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste-vc/stille-beteiligungen-innovation/
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind in Baden-Württemberg Betriebsübernehmer*innen sowie aktive Beteiligungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nach der EU-Definition als KMU gelten, im Rahmen von Management-Buy-Ins oder Management-Buy-Outs.
Mitfinanzierung des im Rahmen einer Betriebsübernahme bzw. einer tätigen Beteiligung entstehenden Kapitalbedarfs (u.a. Kaufpreis, Investitionen) in Verbindung mit einer Existenzgründung.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung beträgt in der Regel bis max. 1,5 Mio. EUR, davon max. 750 TEUR mit besonders geförderten Konditionen mit einer Bearbeitungsgebühr bei Genehmigung von 1,0 % des Beteiligungsbetrags.
Kombination aus fester Vergütung und erfolgsabhängigen Komponenten, wird individuell vereinbart.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.
ja
Mit einer stillen Beteiligung wird die Finanzierung von Unternehmensübernahmen mit solidem wirtschaftlichen Eigenkapital unterstützt.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://mbg-bw.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste-vc/stille-beteiligungen-nachfolge/
Baden-Württemberg
30.06.2026
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.
- Investitionen für Gründung, Erweiterung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung oder Übernahme eines Unternehmens.
- Betriebsmittel- bzw. Avalfinanzierungen.
- Investitionen im Rahmen unserer Förderdarlehen.
Die L-Bank übernimmt in der Regel maximal 50 % des Finanzierungsrisikos. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro, bezogen auf ein Vorhaben.
Für niedrigere Bürgschaftsbeträge ist grundsätzlich die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zusammen mit der Hausbank bei der L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg einzureichen.
ja
Die L-Bank übernimmt Bürgschaften für Kredite von Banken und Sparkassen und bietet damit finanzielle Sicherheit für Investitionsvorhaben.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/burgschaftsprogramm.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind:
Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse
Förderung Infrastruktur und Konzepte:
- Infrastrukturförderung nach LGVFG
- Konzeptförderung
- Machbarkeitsstudien für Radschnellverbindungen
- Mobilitätssäule als Kennzeichen für Mobilitätsstationen
Mittel für Fachpersonal
Förderung Mobilitätsmanagement:
- Förderung Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement
- Förderung von Radabstellanlagen in der Landesverwaltung
Förderung Kommunikation & Aktionen (RadKULTUR):
- Förderung der Teilnahme am STADTRADELN
Weitere Förderprogramme
- Fahrradmitnahme im Bus
- Gut Beraten! Mobilität - Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und ist abhängig von der geförderten Maßnahme.
Programmanmeldung beim zuständigen Regierungspräsidium bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres. Bei Aufnahme des Vorhabens in das Programm wird dann ein Antrag auf Förderung beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt.
nein
Das Förderprogramm für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (LGVFG-RuF) leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur in Baden-Württemberg, vom dem auch der Rad- und Wandertourismus profitieren kann.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
- https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/seiten/rad-und-fussverkehr/
Bayern
Der ScaleUp-Fonds Bayern steht grundsätzlich innovativen, technologie- und wachstumsorientierten Unternehmen aller Branchen nach bereits durchgeführten Erstrundenfinanzierungen offen.
Die Beteiligungen dienen der Mitfinanzierung von Innovationsvorhaben. Das Innovationsvorhaben muss zu weiteren Wachstumsschritten des Beteiligungsnehmers beitragen und insbesondere einen der folgenden Inhalte haben:
- (Weiter-)Entwicklung neuer Produkte/Verfahren (einschließlich technischer Dienstleistungen) zur Verbreiterung Ihres Produkt- und Leistungsangebots,
- Ausbau, Vertrieb und Umsetzung von Internationalisierungsstrategien,
- weitere innovative Produktdiversifikationen oder Erweiterung der Marktanteile einschließlich Akquisitionen/Umsetzung von Exit-Strategien.
a) Die Beteiligung des ScaleUp-Fonds Bayern beträgt in der Regel zwischen 10,0 Mio. Euro und 25,0 Mio. Euro je Beteiligungsnehmer. Im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages können mehrere Finanzierungsrunden begleitet werden.
b) Auf den unter a) genannten Beteiligungshöchstbetrag werden Beteiligungen, die von weiteren, von der Bayern Kapital GmbH gemanagten Beteiligungsfonds an den Beteiligungsnehmer ausgereicht
wurden, angerechnet.
Der Beteiligungsantrag beim ScaleUp-Fonds Bayern muss vor dem Abschluss der Beteiligungsvereinbarung zwischen dem Beteiligungsnehmer und dem/den privaten Investor/en gestellt werden.
nein
ScaleUps sind wichtig für die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Bayern. Sie müssen auch finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Ideen zu verwirklichen, mit innovativen Produkten am Markt zu wachsen und international erfolgreich zu werden.
- Zuwendungsgeber : Bayern Kapital GmbH; LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayern Kapital GmbH
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/beteiligungskapital-scale-up-fonds-bayern.html
Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
- Investitionen in die Anschaffung oder Modernisierung von
Maschinen, Anlagen, Prozesstechnik,
Druckluft, Vakuum, Absaugtechnik
elektrische Antriebe, Pumpen,
Prozesswärme,
Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume,
Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse),
Mess-, Regel- und Steuerungstechnik,
Informations- und Kommunikationstechnik,
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
sowie für damit in Verbindung stehende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen.
Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen. Der Darlehenshöchstbetrag darf in der Regel 2 Mio. EUR nicht übersteigen. Es können nur Vorhaben mit Kosten von mindestens 25.000 EUR und maximal 12,5 Mio. EUR gefördert werden.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über die Hausbank in Papierform oder digital bei der LfA Förderbank Bayern zu stellen.
eingeschränkt
Dieses Förderdarlehen unterstützt eigenverantwortliche Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen durch günstige Zinskonditionen.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/bayerisches-energiekreditprogramm.html
Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) u.a. der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.
Förderfähig sind:
– Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
– Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
– Erwerb und Verlagerung einer Betriebsstätte,
– Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
– grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte,
– Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (unter Marktbedingungen) einschließlich etwaiger zusätzlicher Investitionen.
Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines LfA-Regionalkredits. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 100% der förderfähigen Kosten. Der Darlehenshöchstbetrag des Regionalkredits beträgt 10 Mio. EUR je Vorhaben.
Für die Antragstellung ist der Vordruck 90 IH „Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe -“ bzw. der Vordruck 90 FV „Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Tourismus -“ zu verwenden.
Der Antrag ist zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank“ und - soweit es sich um ein Bauvorhaben handelt - einer Erklärung über den Stand des Baugenehmigungsverfahrens, bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen, die den Antragsteller auch über die Möglichkeiten der Auszahlung berät.
ja
Um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bayrischer Unternehmen zu unterstützen, werden im Rahmen der Regionalförderung einzelbetriebliche Investitionen gefördert. Der Tourismussektor ist für das Land ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor und wird daher entsprechend berücksichtigt.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern; LfA Förderbank Bayern
- https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/
Bayern
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften.
Die geförderten Maßnahmen müssen Sie innerhalb der bayerischen Weinbaugebiete durchführen. Maßnahmen außerhalb der Weinbaugebiete können gefördert werden, wenn sie den Zielen des Weintourismus dienlich sind.
Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die den Weintourismus und die Vermarktungskonzepte von Wein unterstützen und weiterentwickeln.
Hierzu gehören:
- Touristische Infrastrukturmaßnahmen
- Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse
- Regionale Marketingkonzepte
- Qualitätskontrollen (sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben)
Förderung als Zuschuss
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bei Investitionsvorhaben bis zu 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben sowie
- bei sonstigen Projekten und Vermarktungskonzepten bis zu 50 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben,
jedoch maximal EUR 100.000. Diesen Höchstbetrag können Sie während des Zeitraums von 3 Steuerjahren nur einmal mit maximal 3 Anträgen ausschöpfen.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.
Die Antragsstellung ist ganzjährig möglich. Die Förderanträge sind bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG), Institut für Weinbau und Oenologie, An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim, einzureichen.
eingeschränkt
Die Förderung dient dazu, neue Dienstleistungen im Weintourismus zu entwickeln sowie die Qualität touristischer Angebote und digitaler Mittel im Informations-, Service- und Erlebnisbereich zu steigern.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
- https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/foerderung-der-strukturellen-weiterentwicklung-der/index.html
Bayern
Die Unterstützung richtet sich an Privatpersonen, Kommunen (sog. Gebietskörperschaften) und Kirchen, um die Erhaltung und Instandsetzung der Denkmäler zu fördern.
Förderungsfähig sind grundsätzlich nur Bauwerke und sonstige historische Anlagen, die Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) sind. Gefördert werden kann prinzipiell jede Bau- oder Instandsetzungs-, Restaurierungs- oder Erhaltungsmaßnahme, die mit dem Denkmal zusammenhängt und den üblichen Aufwand bei vergleichbaren, nicht denkmalgeschützten Objekten übersteigt.
Dies sind z.B. Arbeiten an der Außenhaut des Gebäudes wie Dach oder Fassade oder Maßnahmen an denkmalwerten Teilen des Gebäudeinneren wie z. B. die Restaurierung historischer Treppen, Wandmalereien oder Stuckarbeiten.
Grundlegende Voraussetzung für die Beantragung von Zuschüssen für Instandhaltungsmaßnahmen an Gebäuden ist die Denkmaleigenschaft des Gebäudes (Art. 1 Abs. 2 DSchG). Zuschussfähig sind diejenigen Kosten, die, bedingt durch denkmalpflegerische Auflagen, den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigen. Die individuelle Höhe der zuschussfähigen Kosten legt das Landesamt im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens fest.
Ein angemessener Eigenanteil des Eigentümers wird vorausgesetzt. Unter diesem wird in der Regel eine Summe von mindestens 10 % der Kosten der Gesamtmaßnahme verstanden.
Zudem ist es auch möglich Steuererleichterungen zu beantragen.
Das zweistufige Vorgehen, um ggf. einen Zuschuss zu erhalten:
Stufe 1: Kontaktieren Sie Ihre Untere Denkmalschutzbehörde (UDB) und stellen Sie dort Ihren Antrag vorzugsweise online (wenn möglich) oder in Papierform. Die UDB gehört normalerweise zur Verwaltung des Landkreises oder der Stadt, in der Ihr Baudenkmal liegt. Sie besprechen Ihre geplante Maßnahme mit der zuständigen Ansprechperson vor Ort. In der Regel bezieht die UDB das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ein.
Stufe 2: Stellen Sie Anträge auf Förderung, wenn die denkmalrechtliche Erlaubnis/Baugenehmigung und der Finanzierungsplan weitgehend gesichert sind, grundsätzlich nur über die untere Denkmalschutzbehörde.
WICHTIG: Bitte reichen Sie Ihren Antrag entweder online oder postalisch ein, aber nicht auf beiden Wegen!
ja
Ein zeitlich unbegrenztes Förderangebot für Denkmaleigentümer in Bayern, das das Ziel verfolgt, Orte von besonderer Bedeutung für Geschichte, Kultur und Vergangenheit zu bewahren.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweiligen Untere Denkmalschutzbehörden bzw. Kreisverwaltungsbehörden
- https://www.blfd.bayern.de/information-service/zuschuesse_steuer/index.html#navtop
