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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

595 Treffer:
Sonderprogramm "Premium Offensive Tourismus"  

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) qualitativ hochwertige Tourismusvorhaben, die als Besuchermagnet neue, zusätzliche Gäste anziehen und die lokale Tourismusregion aufwerten.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie gemäß KMU-Definition der EU, grundsätzlich ab 10 Betten, sowie bei besonderer Bedeutung für den lokalen Tourismus in Ausnahmefällen auch gastronomische Betriebe.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind insbesondere Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Gästebereiche sowie zur Durchführung von Innovationen für den Gast im Bereich von Baulichkeiten und Ausstattung.

 

Die Maßnahmen müssen über Maßnahmen der ordnungsgemäßen Instandhaltung / Schönheitsreparaturen, die der Gast als selbstverständlich voraussetzt, deutlich hinausgehen.

Beispiele

Insbesondere können gefördert werden:

• Investitionen, die zur Vorbereitung einer Höherklassifizierung dienen (DEHOGA-Klassifizierung oder G-Klassifizierung) können. Gleiches gilt für Investitionen, die die erstmalige Klassifizierung fördern können

• Investitionen in Zimmereinrichtung und Zimmerausstattung

• Investitionen in moderne Informations- und Kommunikationstechnologien in den

Gästezimmern

• Investitionen in Komfortverbesserungen

• Investitionen in Ressourcenschonung, soweit nicht anderweitig förderfähig

• Investitionen in besondere Gästebereiche (z.B. Kinderspielbereiche, Wellnessanlagen, Fahrradgarage, Wintersporträume)

• Investitionen in Barrierefreiheit

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, je nach Größe und Standort des Unternehmens:

• bis zu 20 % für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 45%)

• bis zu 10 % für mittlere Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 35%)

 

Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt

• 200.000 Euro im „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH)

• 500.000 Euro im sonstigen Fördergebiet

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm für ein qualitatives Gastangebot in Bayern, das größere Investitionsprojekte in Hotellerie und Gastronomie unterstützt, um die Tourismusstandort Bayern aufzuwerten.

Weitere Informationen  
Go International  

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen bei dieser Maßnahme dabei unterstützt werden, sich den Chancen der Globalisierung zu stellen und somit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Gefördert werden bayerische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Angehörige der Freien Berufe, die erste Auslandsaktivitäten angehen oder ihr laufendes Auslandsgeschäft in neuen Märkten vertiefen wollen.

Was wird gefördert?

Förderfähig ist die Markterschließung maximal zweier neuer Länder. Allgemein werden Maßnahmen, die der Erschließung des neuen Zielmarktes dienen, gefördert.

Aus insgesamt sieben Fördermöglichkeiten kann ein individuelles Maßnahmenpaket zusammengestellt werden. Zu den Fördermöglichkeiten zählen beispielsweise:

 

- die erstmalige Beteiligung an internationalen Messen und Ausstellungen,

- Markteinstiegsberatungen und Geschäftspartnersuche,

- für das Zielland konzipierte Werbemaßnahmen sowie

- Personalschulungen.

Beispiele

• Fachmessen und Fachausstellungen (virtuelle und stationäre)

• Marketing: Markteinstiegsberatung und Geschäftspartnersuche

• Werbemaßnahmen (digital und print)

• Beratungsleistungen

• Schulungen (virtuelle und stationäre)

• Zertifizierungen

• Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Anteilfinanzierung gewährt.

Bis zu 60.000 Euro Förderung für die Erschließung neuer Zielmärkte im Ausland.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsformular wird unter Hilfesteller der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer vollständig ausgefüllt und bei der BIHK Service GmbH – Außenwirtschaftszentrum eingereicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gerade für den Mittelstand liegen in der Internationalisierung Chancen für Produktivitätswachstum und Innovation. Durch die erfolgreiche Umsetzung von Internationalisierungsstrategien können KMU neue Wachstumschancen nutzen, wettbewerbsrelevantes Know-how aufbauen und über Exporterfolge zur heimischen Standort- und Beschäftigungssicherung beitragen.

Weitere Informationen  
Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)  

Das Programm unterstützt Maßnahmen, die zur Klimaneutralität in Berlin beitragen, einschließlich der energetischen Sanierung von Gebäuden, Entwicklung erneuerbarer Energiesysteme, Klimaanpassungsmaßnahmen, Schutz der städtischen Natur, Förderung der Umweltverträglichkeit und nachhaltiger Mobilität.

Fördergebiet

Berlin

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind Hauptverwaltung, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen;

Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; gemeinnützige, mildtätige und

kirchliche Einrichtungen; öffentliche und private Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung

in Berlin.

Was wird gefördert?

Mit dem Förderprogramm BENE 2 werden im Sinne des Übergangs zur Klimaneutralität in allen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Berlins folgende Maßnahmen unterstützt:

• die klimagerechte energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Gebäude sowie öffentlicher und privater Unternehmen,

• dezentrale, flexible, auf erneuerbaren Energien basierende Energie- und Wärmesysteme sowie Speicher, die zum Effizienzgewinn beitragen,

• Maßnahmen zur Klima- und Katastrophenvorsorge,

• der Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld,

• die Verringerung jeglicher Form von Umweltverschmutzung, insbesondere von Lärm- und Luftbelastungen,

• die Wende hin zu einer nachhaltigen, städtischen Mobilität durch Nutzung regenerativer Energie und durch Verlagerung von Fahrten des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr)

Beispiele

Ausgaben für:

• Investitionen

• Planungsleistungen

• ingenieurtechnische Leistungen Dritter

 

Je nach Förderschwerpunkt auch:

• Personal

• Sachmittel

• Reisen

• sonstige Dienstleistungen Dritter

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Projektförderung

Finanzierungsart: Anteilfinanzierung

Form der Zuwendung: Nicht rückzahlbare Zuschüsse

Die Förderquoten und Beihilfeintensität variieren je nach Projekt und werden nach spezifischen EU-Regulierungen und beihilferechtlichen Bedingungen festgelegt.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Es gibt spezifische Antragsprozeduren und Dokumentationsanforderungen.

 

Für die Beratung von BENE 2-Interessenten ist der beauftragte Programmträger zuständig:

B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das BENE 2 Programm zielt darauf ab, durch finanzielle Unterstützung verschiedener nachhaltiger Entwicklungsprojekte Berlin auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen, wobei sowohl Umweltschutz als auch sozioökonomische Entwicklungen gefördert werden.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)  

Die "GRW"-Förderung richtet sich an bestehende Berliner Unternehmen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft. Mit einem Investitions- oder Lohnkostenzuschuss unterstützt die IBB im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Existenzgründungen und bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte hervorbringen.

Was wird gefördert?

Investitionszuschuss in das Anlagevermögen

 

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU):

- Errichtungsinvestitionen

- Erweiterungsinvestitionen

- Diversifizierung der Produktion

- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses

- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen

- Modernisierung des Produktionsprozesses

 

Großunternehmen (GU)

- Errichtungsinvestitionen

- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen

- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen

 

Darüber hinaus sind besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft als eigenständige oder als Teil der oben genannten Vorhaben förderfähig.

 

Alternativ Lohnkostenzuschuss

- lohnkostenbezogene Zuschüsse für neue Arbeitsplätze unter bestimmten Voraussetzungen

Art und Höhe der Zuwendung

- Zuschuss für Investitionsvorhaben mit einem Mindestvolumen von 10.000 EUR

- Investitionszeitraum maximal 36 Monate

 

 

Investitionszuschuss bis zu

 

max. 30% für kleine

max. 20% für mittlere

max. 10% für große Unternehmen

 

 

Förderhöchstsätze für Betriebsstätten im D-Fördergebiet

 

Investitionszuschuss bis zu

 

max. 20% für kleine

max. 10% für mittlere

Bewerbungsverfahren

Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der Investitionsbank Berlin über den digitaen Antragsprozess im IBB Kundenportal gestellt werden.

 

Die Kundenberatung der IBB unterstützt gerne bei der Antragstellung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der "GRW"-Förderung können geplanten Investitionen realisiert werden und Stärken am nationalen und internationalen Markt ausgebaut werden. Die IBB trägt damit zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Berlin bei.

Weitere Informationen  
Beteiligung Plus  

Das Beste aus zwei Welten. Eine stille Beteiligung und eine Bürgschaft für die Absicherung eines Hausbankdarlehens aus einer Hand. Beteiligungskapital Plus verbindet Fremdkapital mit Eigenkapital und verbessert durch die Optimierung der Finanzierungsstruktur Ihre Kreditwürdigkeit und erleichtert somit die Umsetzung Ihres Finanzierungsvorhabens.

Fördergebiet

Berlin Brandenburg

Für wen?

Beteiligungen Plus werden an Existenzgründer:innen sowie junge und bestehende Unternehmen aller Branchen vergeben, die ihre Eigenkapitalquote verbessern wollen. Eine fachliche wie kaufmännische Qualifikation, ein überzeugendes Businesskonzept und wirtschaftlich geordnete Verhältnisse des Unternehmers sind Voraussetzung.

Was wird gefördert?

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft unterstützt mit Beteiligung Plus die Finanzierung nahezu aller wirtschaftlich tragfähigen und betriebswirtschaftlich sinnvollen Investitionen und Betriebsmittel.

Art und Höhe der Zuwendung

Im Rahmen der Beteiligung Plus übernimmt die MBG Ausfallbürgschaften in Höhe von bis zu 80% für Hausbankkredite bis zu 2.5 Mio. Euro sowie eine max. Beteiligung i.H.v. 1.5 Mio. Euro für unternehmerische Vorhaben.

Die Beteiligung Plus ist ein Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren. Die Tilgung beginnt in der Regel frühestens nach 5 Jahren und wird individuell vereinbart.

Bewerbungsverfahren

Beantragung entweder bei der BürgschaftsBank Berlin oder der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Diese Kombination aus Beteiligungskapital und Bürgschaft optimiert die Finanzierungsstruktur, stärkt die Kreditwürdigkeit und erleichtert so die Umsetzung Ihrer Vorhaben.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : BürgschaftsBank Berlin, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : BürgschaftsBank Berlin, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
  • www.mbg-bb.de/beteiligungskapital/
 
BBB-Express  

Unternehmer haben gute Ideen, aber nicht immer die erforderlichen Sicherheiten. Damit Kredite nicht an fehlenden Sicherheiten scheitern, übernimmt die BürgschaftsBank Berlin Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft in Berlin. BBB-Express ermöglicht dank des elektronischen Antragsweges eine Bürgschaftszusage innerhalb von fünf Arbeitstagen zur Absicherung des Bankkredites.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe, die seit mindestens drei Jahren bestehen, ihr Vorhaben in Berlin umsetzen und deren Bilanz bzw. Einnahmen-/Überschussrechnung (nicht älter als 15 Monate) ein positives Betriebsergebnis und ein positives Eigenkapital ausweist.

Was wird gefördert?

Das BBB-Express-Programm ist für Bestandsunternehmen:

• zur Realisierung von Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen

• zur Sicherung von Betriebsmitteln/Avalen

• zur Anpassung von Warenbeständen

Art und Höhe der Zuwendung

Besicherung von Unternehmensfinanzierungen bis zu 250.000 Euro mit einer 70-prozentigen Bürgschaft.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt durch die Bank. Die Bank kann mittels eines Online-Antrags direkt bei der BürgschaftsBank Berlin eine Bürgschaft zur Absicherung des Kredites an das Unternehmen erhalten. Die Bürgschaftsurkunden werden innerhalb von fünf Arbeitstagen vergeben.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Bürgschaftsprogramm BBB-Express werden Entscheidungen über eine Bürgschaft innerhalb von fünf Werktagen vergeben.

Weitere Informationen  
Coachingleistungen in der Vorgründungsphase  

Ziel ist die nachhaltige Integration bisher arbeitsloser bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohter Personen in den ersten Arbeitsmarkt im Rahmen einer Selbstständigkeit. Dabei sollen die Risiken der Gründung durch Unterstützung bei der Entwicklung der Markteintrittsstrategie minimiert werden.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Personen mit Wohnsitz in Berlin, die beabsichtigen, eine unternehmerische Vollexistenz oder eine selbstständige Tätigkeit – ggf. neben einer abhängigen Beschäftigung oder einer bestehenden Selbstständigkeit – zu beginnen.

Was wird gefördert?

Coaching von maximal 30 Stunden zur Entwicklung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Gründung.

Beispiele

• Produktentwicklung

• Identifizierung des Kundenkreises

• Entwicklung von Marketing- und Preisstrategien

• begleitende Kompetenzentwicklung der „Unternehmerpersönlichkeit“

Bewerbungsverfahren

Gründungswillige vereinbaren mit zgsconsult GmbH vor Antragstellung einen

Termin für ein Orientierungsgespräch. Hier legen Sie Ihr Gründungsvorhaben hinsichtlich Geschäftszweck, Kundenzielgruppe und Finanzierungsaspekten dar. Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen anschließend ein viertägiges Assessment.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gründer verschiendener Branchen erhalten Beratung zur Minimierung von Risiken.

Weitere Informationen  
Landesbürgschaften Berlin  

Mit den "Landesbürgschaften" können Kredite und Avale durch das Land Berlin besichert und volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben für Ihr Unternehmen ermöglicht werden.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Gewerbliche Unternehmen oder freiberuflich Tätige mit einer Betriebsstätte in Berlin sowie Personen, die sich mit Hilfe des landesverbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sind.

Was wird gefördert?

Besicherung von Avalen und Krediten

Beispiele

• zur Finanzierung der Erstinvestitionen

• zur betriebsgerechten Finanzierung von Investitionen

• für die zeitlich begrenzten Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung des laufenden Geschäftes

• zum Kauf von Geschäftsanteilen

Art und Höhe der Zuwendung

• Gewährung von Bürgschaften zur Besicherung von neu zu gewährenden Avalen und Krediten

für Vorhaben von 2 bis 20 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag

• Bürgschaftsquote bis zu 70% des Kreditbetrages

Bewerbungsverfahren

Die Beantragung einer Landesbürgschaft erfolgt formgebunden über den Kreditgeber, d.h., dass der Kreditnehmer seinen Antrag über die finanzierende Hausbank bei der IBB einreicht. Die Hausbank ergänzt den Bürgschaftsantrag um eine eigene Stellungnahme zum Kreditnehmer und zum zu finanzierenden Vorhaben.

 

Bei welcher Institution Sie den Bürgschaftsantrag einreichen, ist abhängig von der Höhe des Bürgschaftsbetrags.

• Vorhaben bis 2 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag: BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH

• Vorhaben von 2 bis 20 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag: Investitionsbank Berlin

• Vorhaben über 20 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag: PricewaterhouseCoopers AG (PwC)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bei fehlenden Sicherheiten ermöglicht dieses Programm die Aufnahme von neuen Krediten oder eines Avals für die Finanzierung von Vorhaben.

Weitere Informationen  
Liquiditätshilfen BERLIN  

Die Liquiditätshilfen BERLIN dienen der Liquiditätssicherung eines Unternehmens sowie der Mitfinanzierung der mit der Umstrukturierung und Marktanpassung verbundenen zahlungswirksamen Aufwendungen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Berlin, deren Existenzgründungsphase (drei Jahre) beendet ist, soweit sie nicht unter die Förderausschlüsse für einzelne Branchen / Wirtschaftszweige fallen

Was wird gefördert?

- Liquidität eines Unternehmens

- Mitfinanzierung der mit der Umstrukturierung und Marktanpassung Ihres Unternehmens verbundenen zahlungswirksamen Aufwendungen

Art und Höhe der Zuwendung

Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen:

• Höhe des Darlehens in der Regel bis zu 1 Mio. EUR, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. EUR

• Laufzeit: bis zu 5 Jahren

Bewerbungsverfahren

Antrag online im IBB Kundenportal einreichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zusätzliche Liquiditätsunterstützung für Berliner Unternehmen. Auch Kleinst- und Solounternehmer haben Zugang zum Beantragungsverfahren.

Weitere Informationen  
Pro FIT – Projektfinanzierung  

Mit der Finanzierung können Ihre Ideen in allen Phasen des Innovationsprozesses gefördert werden.

Fördergebiet

Berlin

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

- KMU: allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen

- Nicht-KMU: nur im Verbund mit KMU und Forschungseinrichtungen

- Forschungseinrichtungen: nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen

mit Sitz in Berlin bzw. mindestens einer organisatorisch eigenständigen Betriebsstätte in Berlin

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Einzel- und Verbundprojekte in den Phasen der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung sowie des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung.

Beispiele

Konkret gefördert werden:

- projektbezogene Personalausgaben

- Restkosten des Vorhabens in Höhe eines Pauschalsatzes von 40 % der Personalausgaben

Art und Höhe der Zuwendung

Die Finanzierung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt.

- Darlehen bis zu 1 Mio. EUR

- Zuschüsse bis zu 500.000 EUR

 

Bezogen auf die förderfähigen Projektausgaben betragen die maximalen Fördersätze im Einzelnen bis zu:

Phase der industriellen Forschung

- 80 % (inkl. KMU- und Verbundbonus) als Zuschuss

Phase der experimentellen Entwicklung

- nur bei Forschungseinrichtungen in Verbünden 40% als Zuschuss

- nur bei Großunternehmen in Verbünden 25% als Zuschuss

- nur bei KMU max. 80 % als Darlehen

Phase des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung

- nur KMU max. 80 % als Darlehen

Bewerbungsverfahren

Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Innovations-, dabei vor allem der Forschungs- und Entwicklungsintensität unter Berücksichtigung der im Rahmen der gemeinsamen Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg definierten Cluster, die von herausgehobener Bedeutung für den Strukturwandel am Standort sind.

Weitere Informationen  
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