Förderwegweiser
Sachsen-Anhalt
- Unternehmen
- Selbstständige
- Teilnahme- und Prüfungsgebühren
- Honorarausgaben für externe Dozenten
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- Zusätzliche Kinderbetreuungskosten
Zuschuss von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben (max. 100.000 Euro)
Die Antragstellung kann auf elektronischem Weg über das IB-Kundenportal erfolgen
ja
Unternehmen und Selbstständige in Sachsen-Anhalt werden bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden untersützt.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/aus-weiterbilden/weiterbildung-betrieblich
Sachsen-Anhalt
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Richtlinie)
- Großunternehmen (Richtlinie Einzelprojektförderung)
- Studien und Beratungsleistungen
- Investitionen
- Planungsleistungen
Nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben unter Berücksichtigung der höchsten Beihilfeintensitäten gemäß der Anlage für Vorhaben von KMU.
Nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben unter Berücksichtigung der höchsten Beihilfeintensitäten gemäß der Anlage für Vorhaben von großen Unternehmen.
Anträge sind bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen.
nein
Unternehmen in Sachsen-Anhalt werden in Projekten der Ressourceneffizienz gefördert.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt, Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/umwelt-schuetzen/sachsen-anhalt-ressourceneffizienz
Sachsen
31.12.2028
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- juristische Personen des privaten Rechts
- Personengesellschaften des privaten Rechts
- Einzelunternehmen
- Natürliche Personen
Investive und nicht investive Maßnahmen i. V. m. den nachfolgenden Förderschwerpunkten:
- Investitionen in kulturelle Infrastruktur
- Altlastensanierung und Bodenschutz
- Investition in Sportstätten
- Lokale und kommunale Klimaschutz-Lösungen
- Begleitung des demografischen Wandels
- Verbesserung der touristischen Infrastruktur
- Innovation, Produktion und Marketing für regionale Produkte durch Klein- und Kleinstunternehmen
Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (für Altlastensanierung und Bodenschutz bis zu 90 %)
Zuwendungsfähig sind auch die mit Bau- und Ausstattungsinvestitionen verbundenen Dienstleistungen wie Planungsleistungen Gutachten Sachverständigenleistungen/Konzepte, Machbarkeitsstudien
Für Vorhaben bis 200.000 Euro Gesamtkosten: Pauschalfinanzierung in Form des genehmigten Haushaltsplanentwurfs auf der Grundlage eines Meilensteinplans
Für Vorhaben ab 200.000 Euro Gesamtkosten: Förderung auf der Grundlage tatsächlicher Kosten
Die Antragstellung erfolgt über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt
nein
Dieses Programm unterstützt die Umsetzung von Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/zusammenleben/clld-projekte-efre
Sachsen-Anhalt
- Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände
- Verbände und Vereine mit touristischer Ausrichtung, ausgenommen touristische Regionalverbände
- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen
- regionale und Stadtmarketinggesellschaften
Gefördert werden bedeutsame touristische Projekte, sofern Sie im Einklang mit dem „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ des Landes Sachsen-Anhalt stehen. Dazu zählen insbesondere:
- touristische Marketingmaßnahmen, Vorhaben zur Digitalisierung im Tourismus, Vorhaben zur Steigerung der Nachhaltigkeit im Tourismus und Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes, die geeignet sind, Gäste von außerhalb zu gewinnen und das Ansehen des Landes Sachsen-Anhalt im In- und Ausland zu stärken
- Erstellung von Konzepten sowie Studien und Marktforschungsleistungen, die der Vorbereitung und Durchführung der in Nummer 2 Satz 2 Buchst. a genannten Maßnahmen dienen
- Projekte touristischer Netzwerke mit besonderer überregionaler Wirksamkeit, sofern durch das jeweilige Netzwerk Leitprodukte gemäß „Masterplan Tourismus“ des Landes Sachsen-Anhalt vertreten werden
- Maßnahmen der regionalen Tourismusverbände, sofern sie
-> die Entwicklung oder Neuausrichtung der regionalen Tourismusorganisationen hin zu einer nachhaltigen, professionellen Organisationsstruktur unterstützen,
-> die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Tourismusverbände stärken und die touristische Wertschöpfung in der Region erhöhen oder
-> zur Vermarktung der Region, zur Digitalisierung oder Steigerung der Nachhaltigkeit im Tourismus und zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes beitragen
Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von max. 200.000 Euro gewährt.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, Hasselbachstraße 4, 39104 Magdeburg
nein
Die Förderung unterstützt Tourismusprojekte mit max. 200.00 Euro, die der Realisierung der im „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ festgelegten strategischen Ziele, Handlungsfelder und Leitprojekte dienen.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Referat Tourismus, Standortmarketing
- https://mwl.sachsen-anhalt.de/tourismus/foerderung
Saarland
- Träger öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen, vorzugsweise Gemeinden oder Gemeindeverbände
- Edutainmenteinrichtungen mit überwiegend touristischer Zielsetzung sowie Maßnahmen zur Modernisierung geförderter Infrastrukturmaßnahmen innerhalb der Zweckbindungsfrist von 15 Jahren
Gefördert werden zum Beispiel die Geländeerschließung für den Tourismus sowie Einrichtungen der touristischen Basisinfrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen.
Die öffentliche touristische Infrastrukturmaßnahme soll mit der Tourismuskonzeption Saarland 2025 in Einklang stehen.
Die Höhe der Förderung beträgt i.d.R. 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie im Referat für Tourismuspolitik und Tourismusförderung gestellt werden.
nein
Träger öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen oder Maßnahmen sowie Edutainmenteinrichtungen mit touristischer Zielsetzung erhalten eine Förderung von den Ausgaben von bis zu 70%, wenn diese der Tourismuskonzeption Saarland 2025 entsprechen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
- Ansprechpartner (Projektträger) : Referat für Tourismuspolitik, Tourismusförderung
- https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/wirtschaft/tourismus/tourismusfoerderung/touristische_infrastruktureinrichtungen
Saarland
31.12.2027
private Tourismusbetriebe
Gefördert werden können unter anderem:
- die Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
- die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
- die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte,
- Modernisierungsinvestitionen in Hotelbetrieben und Ferienwohnungen bei gleichzeitiger Kapazitätserweiterung oder Änderung des Charakters des Hotels / der Ferienwohnung bzw. wenn durch die Modernisierung die Anforderung für die nächsthöhere Kategorie in der Sterne-Klassifizierung erreicht wird.
Der Höhe der Förderung liegt die Größe des Unternehmens sowie der Standort zugrunde. Es ist eine Förderung von max. 35% möglich.
Es wird empfohlen, vor der Antragstellung mit dem Tourismusreferat des Ministeriums Kontakt aufzunehmen. Der Antrag wird mit dem Vordruck "Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung" beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie gestellt.
nein
Projekte privater Tourismusbetriebe werden mit bis zu 35% bei der Errichtung, Erweiterung, Übernahme oder Modernisierung von Betriebsstätten gefördert.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
- Ansprechpartner (Projektträger) : Tourismusreferat des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
- https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/wirtschaft/tourismus/tourismusfoerderung/grw-tourismusfoerderung
Saarland
Das Beteiligungsangebot ist auf kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Saarland ausgerichtet
Investitionen und / oder Betriebsmittel, bspw. im Rahmen der folgenden Vorhaben:
- Unternehmenswachstum / Rationalisierungen / Umstellungen bei Strukturwandel
- Existenzgründungen
- Unternehmensnachfolgen
- Innovationsprojekte wie Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte
Beteiligungsbetrag:
Bis zu 1.000.000 Euro, maximal in Höhe des vorhandenen Eigenkapitals des Unternehmens. Bei der Ermittlung der Eigenmittel des Unternehmens können auch Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritts- und Darlehensbelassung berücksichtigt werden.
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens im Servicebereich zu stellen. Eine kostenlose Vorabprüfung ist möglich unter 0681/3033-0 oder unter info@kbg-saar.de
nein
KMU im Saarland werden mit bis zu 1 mio. Euro für Investitionen und/oder Betriebsmittel gefördert.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH
- https://kbg-saar.de/beteiligungsprogramm-zur-foerderung-von-kleinen-und-mittleren-unternehmen
Saarland
Existenzgründer:innen (auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge) sowie Gewerbetreibende, Geschäftskund:innen und kleine und mittlere Unternehmen 1) der gewerblichen Wirtschaft im Saarland.
1) gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission
Erweiterung der Eigenkapitalbasis zur Verbesserung der Finanzierungsrelationen und zur Schaffung finanzieller Spielräume, insbesondere zur Darstellung von Investitions- und/oder Betriebsmittelfinanzierungen
Beteiligungsbetrag:
Mindestbetrag: 30.000 Euro und Höchstbetrag: 100.000 Euro
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100 % der anfallenden Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der KBG Saarland zu stellen
nein
Existenzgründer:innen sowie aufstrebende Unternehmen können bis zu 100.000 Euro gefördert werden.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft
- https://kbg-saar.de/beteiligungsprogramm-kapitaloffensive-fuer-existenzgruender-und-aufstrebende-unternehmen
Saarland
KMU des Übernachtungs- und Freizeitgewerbes können einen Antrag auf Förderung stellen.
Gefördert werden können unter anderem:
- die Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
- die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
- die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte,
- Modernisierungsinvestitionen in Hotelbetrieben und Ferienwohnungen bei gleichzeitiger Kapazitätserweiterung oder Änderung des Charakters des Hotels / der Ferienwohnung bzw. wenn durch die Modernisierung die Anforderung für die nächsthöhere Kategorie in der Sterne-Klassifizierung erreicht wird.
Ein kleines Unternehmen kann mit 20 % der Nettokosten gefördert werden. Die förderfähigen Kosten berechnen sich hierbei an der Anzahl der neu geschaffenen oder gesicherten Arbeitsplätze im Betrieb. Pro geschaffenem Arbeitsplatz können künftig 500.000 Euro an förderfähigen Kosten berücksichtigt werden. Pro gesicherten Arbeitsplatz sind maximal 250.000 Euro an Kosten förderfähig.
Es wird empfohlen, vor der Antragstellung mit dem Tourismusreferat des Ministeriums Kontakt aufzunehmen. Der Antrag wird mit dem Vordruck "Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung" beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie gestellt.
nein
Projekte privater Tourismusbetriebe im Bereich der Errichtung, Erweiterung, Übernahme oder Modernisierung von Betriebsstätten werden mit bis zu 20% gefördert, wenn diese Dauerarbeitsplätze erhalten oder neu schaffen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
- Ansprechpartner (Projektträger) : Tourismusreferat des Ministeriums Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
- https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/wirtschaft/tourismus/tourismusfoerderung/betriebe
Rheinland-Pfalz
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der jeweils gültigen EU Definition für KMU in Form einer Kapitalgesellschaft mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Eine Beteiligung des Innovationsfonds Rheinland-Pfalz setzt voraus, dass die Aufnahme der Geschäftstätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 6 Jahre zurückliegt. Von den antragstellenden Unternehmen wird ein innovatives Geschäftsmodell mit einer Wachstumsperspektive erwartet.
Die Entwicklung und/oder Markteinführung eines innovativen oder technologieorientierten Produktes/Verfahrens oder einer Dienstleistung, für die grundsätzlich ein patentrechtlicher Schutz beantragt werden kann. Reine Vertriebsunternehmen können nicht mit Venture Capital finanziert werden. Finanziert werden insbesondere Forschungs- und Entwicklungskosten, Markteinführungskosten und Investitionen im Sachanlagevermögen.
Die Beteiligung kann als Offene Beteiligung über den Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder als typisch Stille Beteiligung zur Verfügung gestellt werden.
Die Beteiligung wird im Rahmen einer konkreten Projektfinanzierung zur Verfügung gestellt; die Höchstgrenze für die Beteiligung in einer ersten Finanzierungsrunde liegt bei 500.000 Euro und orientiert sich an Finanzierungsbeiträgen der Gesellschafter bzw. weiterer Investor:innen.
Die Anträge werden direkt bei der ISB gestellt.
Vor einer Antragstellung empfiehlt es sich, eine Beratung des Fachbereichs der ISB in Anspruch zu nehmen, um die Antragsvoraussetzungen und das weitere Vorgehen in einem persönlichen Gespräch zu klären. Zu einer telefonischen Vorab-Information stehen die Mitarbeiter:innen des Beteiligungsbereiches gerne zur Verfügung.
nein
KMU in Rheinland-Pfalz, deren Beginn der Geschäftstätigkeit weniger als 6 Jahre zurückliegt, werden bei der Entwicklung und/oder Markteinführung eines innovativen oder technologieorientierten Produktes/Verfahrens oder einer Dienstleistung mit einer stillen oder offenen Beteiligung unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU, Kofinanziert vom Land Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/300.html