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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

437 Treffer:
GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen  

Das Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen stärkt die brandenburgischen Wirtschaft und schafft sowie sichert Arbeitsplätze durch Förderung von kleinen Unternehmen mit überregionalem Absatzmarkt.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2023

Für wen?

Das MWAE-Förderprogramm GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen unterstützt kleine, gewerbliche Unternehmen, einschließlich des Tourismusgewerbes, sofern sie nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind. Gefördert werden mit dem Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen:

- Existenzgründer

- Tourismusvorhaben

- Produktionsbetriebe

- Dienstleistungsbetriebe

- Handwerksbetriebe

Was wird gefördert?

Das MWAE-Förderprogramm GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen unterstützt kleine Unternehmen bei folgenden Vorhaben:

- Errichtung von Betriebsstätten

- Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung),

- Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor,

- Diversifizierung einer Betriebsstätte (neue zusätzliche Produkte),

- grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer Betriebsstätte.

 

Es werden nur Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 60.000 EUR und höchstens 3,0 Millionen EUR gefördert.

 

Gefördert werden folgende touristische Vorhaben:

- im Bereich Rad-, Wasser- und Wandertourismus,

- in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten,

- mit innovativen Inhalten,

- zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Betriebe und Produkte oder

- Vorhaben, die zur Saisonverlängerung beitragen.

 

Die Förderung von Verlagerungsinvestitionen von Berlin nach Brandenburg ist nicht möglich.

Art und Höhe der Zuwendung

Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Dabei kann zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem personalausgabenbezogenen Zuschuss gewählt werden.

 

Höchstfördersätze

Die Förderung in den D-Fördergebieten kann bis zu einem Höchstsatz von 20 Prozent für kleine Unternehmen erfolgen. In den C-Fördergebieten kann die Förderung bis zu einem Höchstsatz von 35 Prozent erfolgen. In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein Zuschlag von 10 Prozent gewährt werden.

 

Sonstige Beihilfen werden auf den Fördersatz angerechnet.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist bei der ILB einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) über die ILB kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Weitere Informationen  
GRW Netzwerke  

Mit der Förderung unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB die regionale und überregionale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.12.2025

Für wen?

Kooperationsnetzwerke als Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von:

- mindestens zehn zahlenden Mitgliedern bei landesweit und länderübergreifend agierenden Kooperationsnetzwerken, davon überwiegend kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Einrichtungen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sonstige regionale Akteure und nicht KMU

- mindestens fünf zahlende Mitglieder bei regional agierenden Kooperationsnetzwerken, davon überwiegend kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Einrichtungen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sonstige regionale Akteure und nicht KMU.

 

Netzwerkpartner

Träger müssen sich in Form eines eingetragenen Vereins (e.V.) organisieren (gilt für Neuanträge in der 1. Förderphase ab 01.01.2022 und nicht im Falle der Verlängerung von vor dem 01.01.2022 bestehenden Netzwerken).

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg gewährt die Zuwendung für Kooperationsnetzwerke durch Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Zuwendungsfähig sind nur die beim Kooperationsnetzwerk anfallenden Ausgaben zur Durchführung von Netzwerktätigkeiten:

- Ausgaben für das inhaltliche Netzwerkmanagement (Netzwerkmanager, Mitarbeiter)

- Personalausgaben beim Träger oder Honorare beim Dienstleister

- Sachausgaben

- administratives Netzwerkmanagement, Büromiete, Büromaterial, Reiseausgaben des Netzwerkmanagers nach Bundesreisekostengesetz (BRKG)

- Leistungen Dritter:

- Gutachten, Studien

- Teilnahme des Netzwerkmanagements an Messen, Konferenzen u.a.

- Durchführung von Workshops und Konferenzen und die Anmietung von Räumlichkeiten

- Internetauftritt, Anlegen und Pflege Datenbank, Anzeigen in Printmedien

- Experten (Honorare und ggf. Reiseausgaben in Anlehnung an BRKG)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, insgesamt höchstens 200.000 Euro.

 

Die Förderung des Kooperationsnetzwerkes in einer Anlaufphase beträgt bis zu drei Jahre und kann mit besonderer Begründung zweimalig um jeweils bis zu drei Jahre verlängert werden. Besondere Gründe liegen insbesondere vor, wenn für den jeweils beantragten Folgezeitraum ein Projekt:

- seine finanzielle Nachhaltigkeit dadurch darstellt, dass die geplanten Netzwerkaktivitäten mit weniger öffentlichen Fördergeldern fortgesetzt werden sollen

- neue zusätzliche Netzwerkaktivitäten darstellt, die über die bisher durchgeführten Netzwerkaktivitäten hinausgehen - bei gleichbleibender beantragter Förderhöhe.

Bewerbungsverfahren

Zunächst Kontaktaufnahme mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch Kooperationsnetzwerke kann die regionale und überregionale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, wirtschaftsnahen Einrichtungen sowie Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zielgerichtet unterstützt werden. Eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren soll die vorhandenen Potentiale stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Region erhöhen.

Weitere Informationen  
GRW-Markt International 2023  

Im Rahmen des Programms fördert die ILB Unternehmen im Land Brandenburg bei der internationalen Ausrichtung, insbesondere bei der Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes mit Sitz und/oder Betriebsstätte im Land Brandenburg (Beachten Sie die Anlage 1 der Richtlinie)

- für Vorhaben nach Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinie auch Gruppen von mindestens drei KMU, die sich vertraglich zu einem gemeinsamen Vorhaben ohne externes Netzwerkmanagement zusammengeschlossen haben

Was wird gefördert?

Mit dieser Richtlinie werden folgende Vorhaben gefördert:

- Aktive Teilnahme insbesondere an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen Formaten der genannten Maßnahmen im In- und Ausland mit produktspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht einem Direktverkauf dienen (Nummer 2.1 der Richtlinie)

- Aktive Teilnahme an regionalen und überregionalen Messen, soweit diese im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind (Nummer 2.2 der Richtlinie)

- Beratungs-/ Coachingmaßnahmen für abgegrenzte und konkret beschriebene Beratungsleistungen, die auf die Qualifizierung der handelnden Personen und/oder Unternehmen zur erfolgreichen Bearbeitung von Fragestellungen im Hinblick auf die Internationalisierung und Markterschließung im Ausland gerichtet sind (Nummer 2.3 der Richtlinie)

Art und Höhe der Zuwendung

Gefördert werden die Vorhaben mit einer projektgebundenen Anteilfinanzierung (Zuschuss) wie folgt:

Bei Vorhaben nach Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinie (aktive Teilnahme an Messen)

- mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 EUR je Einzelmaßnahme

- mit bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 EUR je Einzelmaßnahme bei Maßnahmen durch Start-ups oder der erstmaligen Teilnahme an einer Maßnahme nach Nummer 2.1 der Richtlinie

Die Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 3.000 EUR.

 

Bei Vorhaben nach Nummer 2.3 der Richtlinie (Beratungs-/Coachingmaßnahmen)

- mit bis zu 50% des zuwendungsfähigen Tagessatzes bei Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als fünf Jahre bestehen

- mit bis zu 80% des zuwendungsfähigen Tagessatzes bei Start-ups

- mit 100% des zuwendungsfähigen Tagessatzes für die ersten beiden Beratungs-/ Coachingtage bei einer erstmaligen Förderung des Unternehmens aus dieser Richtlinie

Bewerbungsverfahren

Anträge können Sie laufend bis zum 31. Dezember 2025 online über das Kundenportal der ILB stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Programms ist die Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit durch Internationalisierung. Weiterhin soll die Innovationskraft und das Wachstum kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) insbesondere bei der Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten gestärkt werden.

Weitere Informationen  
ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand  

Die ILB bietet für mittelständische Unternehmen ein Darlehensprogramm zur anteiligen Mitfinanzierung von Investitionen an. Im Einzelfall können auch große Unternehmen im Rahmen dieses Programms finanziert werden.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Die ILB finanziert mit dem Programm Unternehmen bzw. Investitionen mit Brandenburg-Bezug, beispielsweise

- mittelständische und große gewerbliche Unternehmen mit Sitz im Land Brandenburg, deren Gründung mindestens 3 Jahre zurückliegt, sowie

- Investitionen im Land Brandenburg durch mittelständische und große gewerbliche Unternehmen, deren Gründung mindestens 3 Jahre zurückliegt.

 

Das zu finanzierende Unternehmen muss von der Hausbank mindestens in der Ratingklasse BB gemäß Standard & Poor‘s eingestuft werden.

 

Die Bonitäts- und Risikoanalyse, sowohl der Hausbank (Konsortialführerin) als auch der ILB, muss ein Engagement rechtfertigen.

Was wird gefördert?

Ein Darlehen aus dem Programm "ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand" kann zur Deckung des betrieblichen Finanzierungsbedarfes eingesetzt werden, beispielsweise

- zur Mitfinanzierung von Investitionen jeglicher Art oder

- zur Deckung des Betriebsmittelbedarfes inklusive Avallinien.

 

Sofern ein unmittelbarer Bezug zu den Förderzielen/ -aufgaben der ILB dargestellt werden kann, können auch bereits bestehende Finanzierungen bei der Hausbank und Anschlussfinanzierungen sowie Umfinanzierungen im Rahmen von Passivseitenneustrukturierungen übernommen werden.

Beispiele

Die Beteiligung der ILB an einer Unternehmensfinanzierung kann in verschiedenen Formen erfolgen, beispielsweise als:

- mittel- bis langfristiges (Investitions-)Darlehen,

- Leasing/Forfaitierung,

- Betriebsmittelkredit/Rahmenkredit oder

- Avalkredit

Art und Höhe der Zuwendung

Der Finanzierungsanteil der ILB beträgt maximal 50 Prozent des durch die Hausbank dargestellten Finanzierungsbetrages. Alternativ kann Ihnen Ihre Hausbank den gesamten Finanzierungsbetrag zur Verfügung stellen und die ILB sichert Ihr Vorhaben mit einem Aval ("offene Risikounterbeteiligung") in Höhe von bis zu 50 Prozent des Finanzierungsbetrages ab.

 

ILB-Darlehensanteil

- Minimum: in der Regel 1.000.000 EUR

- Maximum: je nach Unternehmensbonität zwischen 5.000.000 EUR bis 10.000.000 EUR

Bewerbungsverfahren

Anträge auf die Gewährung eines Darlehens aus dem Programm "ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand" können formlos durch die Hausbank gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Ziel des Förderprogramms ist die Erhaltung und die Schaffung von wettbewerbssicheren und zukunftsfähigen Arbeitsplätzen im Land Brandenburg. Die ILB unterstützt zu diesem Zweck insbesondere mittelständische Unternehmen sowie deren Hausbanken bei der Finanzierung von Investitionen sowie sonstiger Vorhaben und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Stabilität der mittelständischen Wirtschaft im Land Brandenburg.

Weitere Informationen  
Mezzaninefinanzierung  

Mit der Mezzaninfinanzierung stärkt und sichert der Fonds die Kapitalausstattung etablierter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Land Brandenburg mittels Nachrangdarlehen.

Fördergebiet

Geltungsdauer

30.12.2029

Für wen?

Die ILB finanziert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß geltender EU-Definition der gewerblichen Wirtschaft.

Was wird gefördert?

Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel. Des Weiteren kann der Erwerb von Unternehmensanteilen zwischen unabhängigen Parteien finanziert werden. Bei dem Erwerb von Grundstücken und Gebäuden dürfen maximal 10 % des Darlehensbetrages hierfür verwendet werden.

Art und Höhe der Zuwendung

- Finanzierungsinstrument: Nachrangdarlehen

- Finanzierungsanteil: bis zu 100 %

- Darlehensmindest-/-höchstbetrag: ab 100.000 EUR und bis zu 3.000.000. EUR

Bewerbungsverfahren

Die Entscheidung über die Gewährung einer beteiligungsähnlichen Investition (Nachrangdarlehen) trifft die ILB auf der Grundlage der Finanzierungsgrundsätze für den Eigenkapitalfonds und der eingereichten Unterlagen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Mezzaninfinanzierung hat das Ziel, die Kapitalausstattung etablierter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Land Brandenburg mittels beteiligungsähnlicher Investitionen (Nachrangdarlehen) zu stärken.

Weitere Informationen  
ProFIT Brandenburg 2023  

Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Land Brandenburg.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Das Förderprogramm ProFIT unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

 

Unternehmen:

- KMU mit ihrem Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Land Brandenburg

- Nicht-KMU mit ihrem Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Land Brandenburg

 

Forschungseinrichtungen:

- Forschungseinrichtungen mit ihrem Sitz, mindestens jedoch einer Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Land Brandenburg und nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen (KMU) aus Berlin/Brandenburg

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm ProFIT unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben:

- Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (FuE Vorhaben) in den Phasen der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung

- Markteinführungsvorhaben

- Durchführbarkeitsstudien

- Prozess- und Organisationsinnovationen

Beispiele

Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:

Bei FuE - Vorhaben und Prozess- und Organisationsinnovationen:

- projektbezogene Personalausgaben

- Ausgaben für projektbezogene Fremdleistungen

- projektbezogene Materialausgaben

- sonstige projektbezogene Einzelausgaben

- indirekte Ausgaben für industrielle Forschung

 

Bei Durchführbarkeitsstudien:

- Aufträge an Dritte

 

Bei Markteinführungsvorhaben:

- projektbezogene Personalausgaben

- Sonstige Einzelausgaben Markt

Art und Höhe der Zuwendung

Große Unternehmen werden nur im Verbund mit mindestens einem KMU aus Berlin/Brandenburg und optional einer Forschungseinrichtung gefördert.

 

Forschungseinrichtungen werden nur im Verbund mit mindestens einem KMU aus Berlin/Brandenburg gefördert.

 

Die Zuwendung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt.

 

Es gelten folgende Höchstfördersätze bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben:

- Phase der industriellen Forschung: 80 %

- Phase der experimentellen Entwicklung: 60 %

- Durchführbarkeitsstudien: 50 %

 

Die Förderhöchstsätze beinhalten den Bonus für KMU und Verbundvorhaben.

 

Förderung mit Zuschüssen: Die Förderung durch Zuschüsse erfolgt bis zu 3 Millionen EUR je Projekt.

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung: Zu den FuE - und Marktvorhaben ist eine Projektskizze bei der WFBB einzureichen, welche durch die WFBB fachlich geprüft wird. Zur Antragstellung bietet die ILB Ihnen zudem grundsätzlich ein Finanzierungsgespräch an.

 

Der Antrag ist mit einer fachlichen Bestätigung der Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg (WFBB) vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet inklusive aller Anlagen bei der ILB einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist die Aufrechterhaltung und Erhöhung der Innovationsintensität der brandenburgischen Wirtschaft unter Berücksichtigung der im Rahmen der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg definierten Cluster und deren Masterplänen. Damit verbunden soll die Erhöhung der Anzahl nachhaltiger, neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren erreicht werden.

Weitere Informationen  
Infrastruktur- und Sozialfinanzierung  

Die ILB finanziert zusätzlich Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur, die nicht direkt durch die Kommunen umgesetzt werden.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Die ILB fördert mit dem Darlehen Infrastruktur- und Sozialfinanzierung:

- öffentliche (rechtlich selbstständige) Unternehmen

- Träger von Investitionen in die soziale Infrastruktur wie zum Beispiel Träger der freien Wohlfahrtspflege oder öffentliche, private beziehungsweise kirchliche Träger von sozialen Einrichtungen.

- die Refinanzierung der Hausbanken der oben genannten Unternehmen und Träger

Was wird gefördert?

Mit der Infrastruktur- und Sozialfinanzierung können Sie günstig Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur im Land Brandenburg finanzieren. Hierzu gehören zum Beispiel Investitionen in die

- allgemeine Verwaltung

- öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege

- Erschließung und Standortentwicklung

- Ver- und Entsorgung

- kommunale Verkehrsinfrastruktur inklusive öffentlicher Personennahverkehr

- soziale Infrastruktur (Altenpflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen etc.)

- energetische Sanierung von Gebäuden im kommunalen und sozialen Bereich.

 

Auch bei der Umschuldung bestehender Darlehen nach Ablauf der Zinsbindungsperiode können wir Sie unterstützen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Darlehensbedingungen können wir Ihren individuellen Wünschen anpassen.

 

Sie haben die Wahl zwischen folgenden Darlehensarten:

- Annuitätendarlehen

- Ratendarlehen.

 

Gleichermaßen sind wir bemüht, Ihren Vorstellungen bei der Zinsgestaltung (Zinsbindung/Zinsanpassung) zu entsprechen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die ILB unterstützt Unternehmen und weitere Organisationen finanziell, welche Investitionen in die Infrastruktur und den Sozialbereich tätigen.

Weitere Informationen  
Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022  

Das Förderprogramm ist darauf ausgerichtet, die Anstellung von Werkstudierenden und Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Brandenburg zu fördern. Ziel ist es, durch die Förderung von Fachkräften und die Unterstützung von Innovationsvorhaben die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern und Fachkräfte zu sichern.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.06.2024

Für wen?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zum Zeitpunkt der Antragstellung der Beihilfen ihren Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilzeitbeschäftigung von in Vollzeit immatrikulierten Werkstudierenden sowie die Beschäftigung von Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe.

 

Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten sind Absolventinnen beziehungsweise Absolventen von staatlichen beziehungsweise staatlich anerkannten Hochschulen oder der geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung.

 

Bei einer innovativen Aufgabe handelt es sich um Tätigkeiten/Arbeitspakete, die im Rahmen einer betrieblichen Innovation durch eine Innovationsfachkraft erbracht werden. Mit der Bearbeitung der innovativen Aufgabe werden konkrete Ziele und damit verbundene betriebliche Entwicklungen verfolgt. Die innovative Aufgabe darf zuvor nicht im antragstellenden Unternehmen bearbeitet worden sein.

 

Bei einer betrieblichen Innovation handelt es sich um eine gezielte Veränderung in einem Unternehmen, in deren Rahmen Produkte, Dienstleistungen und Verfahren (Methoden und Prozesse) erstmalig eingeführt werden und somit Neuigkeitscharakter für das Unternehmen aufweisen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Projektförderung als Zuschuss

Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Position (Werkstudierende oder Innovationsassistenten) und dem Bruttogehalt.

Bewerbungsverfahren

Ihren Antrag können Sie online ab dem 1. Juli 2024 über das Kundenportal der ILB stellen.

 

Bei Inanspruchnahme von mehreren Förderungen ist für jede Förderung jeweils ein Antrag zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Richtlinie „Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022“ bietet KMU in Brandenburg finanzielle Unterstützung für die Einstellung von qualifizierten jungen Fachkräften, um Innovationsprojekte voranzutreiben und die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft zu erhöhen.

Weitere Informationen  
Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung 2023  

Im Rahmen dieses Programms unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) zusammen mit der ILB Unternehmen im Lausitzer Revier in Brandenburg während der EU-Förderperiode von 2021-2027.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft

- Große Unternehmen (GU) der gewerblichen Wirtschaft

Was wird gefördert?

Produktive Investitionen von KMU

KMU im brandenburgischen Lausitzrevier sollen beim Ausstieg aus der Braunkohle bei folgenden Transformationen unterstützt werden:

- Diversifizierung (Ausweitung der Geschäftstätigkeit)

- Modernisierung und

- Umstellung.

Gefördert werden Produktive Investitionen von KMU:

- Errichtung einer neuen Betriebsstätte

- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterung)

- Diversifizierung (Ausweitung der Geschäftstätigkeit) einer Betriebsstätte

 

Transformationsberatung für KMU

- Modul Analyse

- Modul Implementierung

 

Startgeld Lausitz

 

Produktive Investitionen von GU

 

Umweltschutzinvestitionen von GU

Art und Höhe der Zuwendung

Abhängig vom ausgewählten Fördergegenstand

Bewerbungsverfahren

Ihren Antrag können Sie online ab dem 16. August 2023 über das Kundenportal der ILB stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Schaffung von Anreizen für Investitionen von Unternehmen, die zur Bewältigung und Minderung der sozialen, beschäftigungsbezogenen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Auswirkungen des Kohleausstiegs beitragen.

Weitere Informationen  
Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem (PAV) 2022  

Mit der Förderung soll jungen Menschen eine betriebliche Ausbildung in Brandenburger Betrieben ermöglicht und damit eine sichere berufliche Perspektive im Land Brandenburg geboten werden.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.07.2028

Für wen?

Allgemeine Verbundausbildung:

Antragsberechtigt sind

- der den Ausbildungsvertrag abschließende Betrieb oder

- Verbundpartnerinnen bzw. Verbundpartner des den Ausbildungsvertrag abschließenden Betriebes oder

- andere Kooperationspartnerinnen bzw. Kooperationspartner

 

Service für Ausbildung

Antragsberechtigt für

- die Servicestellen Verbundausbildung sind

- Bildungsträgerinnen bzw. Bildungsträger, die Verbundausbildung für Brandenburger Betriebe durchführen und bereits Erfahrung als Servicestelle Verbundausbildung haben.

 

- das Begleitprojekt Servicestellen Verbundausbildung sind

- Bildungsträgerinnen bzw. Bildungsträger mit Kompetenzen im Bereich Beratung, Qualifizierung und Begleitung von Projekten im Bereich der Beruflichen Bildung.

 

- die Koordinierungsstellen Gutes Lernen im Betrieb sind

- Industrie- und Handelskammern

- Handwerkskammern des Landes Brandenburg

- kammereigene Einrichtungen

- Bildungsträgerinnen bzw. Bildungsträger

Was wird gefördert?

Allgemeine Verbundausbildung

- Durchführung von Ausbildungsabschnitten bei einer Verbundpartnerin bzw. einem Verbundpartner

- Vermittlung von Zusatzqualifikationen

- Durchführung fachspezifischer Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung

 

Service für Ausbildung

- Servicestellen Verbundausbildung:

- Integration unversorgter Jugendlicher in Ausbildung

- Bekanntmachung der Angebote zur Verbundausbildung sowie Beratung zur Inanspruchnahme

- Stärkung der Ausbildungskompetenzen der Betriebe

- Sichtbarmachen von Unterstützungsangeboten für Jugendliche

- Aktivitäten des Berufe- und Ausbildungsmarketings

- Aufbau von Partnerschaften zwischen Ausbildungsbetrieben

 

- Begleitprojekt der Servicestellen Verbundausbildung:

- Begleitung

- themenbezogene Qualifizierung

- Professionalisierung der Außendarstellung und der zielgruppenspezifischen Kommunikation

- Unterstützung einer Weiterentwicklung

 

- Koordinierungsstellen Gutes Lernen im Betrieb

- Organisation von Weiterbildungsangeboten für betriebliches Ausbildungspersonal sowie zielgruppenspezifische Werbung

- Organisation von Angeboten im Bereich Zusatzqualifikationen und Schlüsselkompetenzen für Auszubildende

- Organisation von Mentoring für Auszubildende mit geschlechteruntypischer Berufswahl

zielgruppenspezifische Werbung für die vorgenannten Angebote

- Abfrage des Bedarfs bei den Zielgruppen

- Ermittlung der Teilnehmenden Zufriedenheit

- fortlaufende Weiterentwicklung der Angebote und der Ansprache der Zielgruppen

Art und Höhe der Zuwendung

Allgemeine Verbundausbildung

- Personal- und Sachausgaben

- Pauschale pro Lehrgangstag und Auszubildenden:

- Modul „Verbundausbildung“: 36,30 Euro

- Modul „Zusatzqualifikationen/Schlüsselkompetenzen, Prüfungsvorbereitung" in Bezug auf

- Vermittlung von Zusatzqualifikationen und Schlüsselkompetenzen“: 42,90 Euro

- Durchführung fachspezifischer Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung - 34,60 Euro.

Die Förderung beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Eine Zuwendung unter 1.000 Euro ist ausgeschlossen.

 

Service für Ausbildung

- Servicestellen Verbundausbildung und Begleitprojekt Servicestellen Verbundausbildung

- Personal- und Sachausgaben

- restliche Ausgaben werden mit einer Pauschale in Höhe von 35 Prozent der direkten Personalausgaben bemessen

Die maximale Zuschusshöhe beträgt 80.000 Euro pro Jahr.

 

- Koordinierungsstelle Gutes Lernen im Betrieb

- Personal- und Sachausgaben

- restlichen Ausgaben werden mit einer Pauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten Personalausgaben bemessen

Die maximale Zuschusshöhe beträgt 50.000 Euro pro Jahr.

Bewerbungsverfahren

Eine Antragstellung kann laufend erfolgen. Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind mindestens vier Wochen vor Beginn der Vorhaben über das Internetportal der ILB zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziele des Programms zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem sind u.a. die Stärkung der Ausbildungsbereitschaft von Betrieben, die Sicherung der Ausbildungsqualität am Lernort Betrieb und die Steigerung der Einmündung von Ausbildungsplatzsuchenden in Ausbildung.

Weitere Informationen  
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