Förderwegweiser
Brandenburg
31.12.2023
Das MWAE-Förderprogramm GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen unterstützt kleine, gewerbliche Unternehmen, einschließlich des Tourismusgewerbes, sofern sie nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind. Gefördert werden mit dem Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen:
- Existenzgründer
- Tourismusvorhaben
- Produktionsbetriebe
- Dienstleistungsbetriebe
- Handwerksbetriebe
Das MWAE-Förderprogramm GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen unterstützt kleine Unternehmen bei folgenden Vorhaben:
- Errichtung von Betriebsstätten
- Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung),
- Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor,
- Diversifizierung einer Betriebsstätte (neue zusätzliche Produkte),
- grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer Betriebsstätte.
Es werden nur Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 60.000 EUR und höchstens 3,0 Millionen EUR gefördert.
Gefördert werden folgende touristische Vorhaben:
- im Bereich Rad-, Wasser- und Wandertourismus,
- in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten,
- mit innovativen Inhalten,
- zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Betriebe und Produkte oder
- Vorhaben, die zur Saisonverlängerung beitragen.
Die Förderung von Verlagerungsinvestitionen von Berlin nach Brandenburg ist nicht möglich.
Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Dabei kann zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem personalausgabenbezogenen Zuschuss gewählt werden.
Höchstfördersätze
Die Förderung in den D-Fördergebieten kann bis zu einem Höchstsatz von 20 Prozent für kleine Unternehmen erfolgen. In den C-Fördergebieten kann die Förderung bis zu einem Höchstsatz von 35 Prozent erfolgen. In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein Zuschlag von 10 Prozent gewährt werden.
Sonstige Beihilfen werden auf den Fördersatz angerechnet.
Der Antrag ist bei der ILB einzureichen.
nein
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) über die ILB kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
- Zuwendungsgeber : Bund, Land Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes, Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/grw-g-wachstumsprogramm-fuer-kleine-unternehmen/
Brandenburg
30.12.2025
Kooperationsnetzwerke als Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von:
- mindestens zehn zahlenden Mitgliedern bei landesweit und länderübergreifend agierenden Kooperationsnetzwerken, davon überwiegend kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Einrichtungen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sonstige regionale Akteure und nicht KMU
- mindestens fünf zahlende Mitglieder bei regional agierenden Kooperationsnetzwerken, davon überwiegend kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Einrichtungen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sonstige regionale Akteure und nicht KMU.
Netzwerkpartner
Träger müssen sich in Form eines eingetragenen Vereins (e.V.) organisieren (gilt für Neuanträge in der 1. Förderphase ab 01.01.2022 und nicht im Falle der Verlängerung von vor dem 01.01.2022 bestehenden Netzwerken).
Das Land Brandenburg gewährt die Zuwendung für Kooperationsnetzwerke durch Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Zuwendungsfähig sind nur die beim Kooperationsnetzwerk anfallenden Ausgaben zur Durchführung von Netzwerktätigkeiten:
- Ausgaben für das inhaltliche Netzwerkmanagement (Netzwerkmanager, Mitarbeiter)
- Personalausgaben beim Träger oder Honorare beim Dienstleister
- Sachausgaben
- administratives Netzwerkmanagement, Büromiete, Büromaterial, Reiseausgaben des Netzwerkmanagers nach Bundesreisekostengesetz (BRKG)
- Leistungen Dritter:
- Gutachten, Studien
- Teilnahme des Netzwerkmanagements an Messen, Konferenzen u.a.
- Durchführung von Workshops und Konferenzen und die Anmietung von Räumlichkeiten
- Internetauftritt, Anlegen und Pflege Datenbank, Anzeigen in Printmedien
- Experten (Honorare und ggf. Reiseausgaben in Anlehnung an BRKG)
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, insgesamt höchstens 200.000 Euro.
Die Förderung des Kooperationsnetzwerkes in einer Anlaufphase beträgt bis zu drei Jahre und kann mit besonderer Begründung zweimalig um jeweils bis zu drei Jahre verlängert werden. Besondere Gründe liegen insbesondere vor, wenn für den jeweils beantragten Folgezeitraum ein Projekt:
- seine finanzielle Nachhaltigkeit dadurch darstellt, dass die geplanten Netzwerkaktivitäten mit weniger öffentlichen Fördergeldern fortgesetzt werden sollen
- neue zusätzliche Netzwerkaktivitäten darstellt, die über die bisher durchgeführten Netzwerkaktivitäten hinausgehen - bei gleichbleibender beantragter Förderhöhe.
Zunächst Kontaktaufnahme mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg.
nein
Durch Kooperationsnetzwerke kann die regionale und überregionale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, wirtschaftsnahen Einrichtungen sowie Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zielgerichtet unterstützt werden. Eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren soll die vorhandenen Potentiale stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Region erhöhen.
- Zuwendungsgeber : Land Brandenburg, Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/grw-netzwerke/
Brandenburg
30.12.2025
Antragsberechtigt sind:
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes mit Sitz und/oder Betriebsstätte im Land Brandenburg (Beachten Sie die Anlage 1 der Richtlinie)
- für Vorhaben nach Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinie auch Gruppen von mindestens drei KMU, die sich vertraglich zu einem gemeinsamen Vorhaben ohne externes Netzwerkmanagement zusammengeschlossen haben
Mit dieser Richtlinie werden folgende Vorhaben gefördert:
- Aktive Teilnahme insbesondere an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen Formaten der genannten Maßnahmen im In- und Ausland mit produktspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht einem Direktverkauf dienen (Nummer 2.1 der Richtlinie)
- Aktive Teilnahme an regionalen und überregionalen Messen, soweit diese im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind (Nummer 2.2 der Richtlinie)
- Beratungs-/ Coachingmaßnahmen für abgegrenzte und konkret beschriebene Beratungsleistungen, die auf die Qualifizierung der handelnden Personen und/oder Unternehmen zur erfolgreichen Bearbeitung von Fragestellungen im Hinblick auf die Internationalisierung und Markterschließung im Ausland gerichtet sind (Nummer 2.3 der Richtlinie)
Gefördert werden die Vorhaben mit einer projektgebundenen Anteilfinanzierung (Zuschuss) wie folgt:
Bei Vorhaben nach Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinie (aktive Teilnahme an Messen)
- mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 EUR je Einzelmaßnahme
- mit bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 EUR je Einzelmaßnahme bei Maßnahmen durch Start-ups oder der erstmaligen Teilnahme an einer Maßnahme nach Nummer 2.1 der Richtlinie
Die Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 3.000 EUR.
Bei Vorhaben nach Nummer 2.3 der Richtlinie (Beratungs-/Coachingmaßnahmen)
- mit bis zu 50% des zuwendungsfähigen Tagessatzes bei Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als fünf Jahre bestehen
- mit bis zu 80% des zuwendungsfähigen Tagessatzes bei Start-ups
- mit 100% des zuwendungsfähigen Tagessatzes für die ersten beiden Beratungs-/ Coachingtage bei einer erstmaligen Förderung des Unternehmens aus dieser Richtlinie
Anträge können Sie laufend bis zum 31. Dezember 2025 online über das Kundenportal der ILB stellen.
nein
Ziel des Programms ist die Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit durch Internationalisierung. Weiterhin soll die Innovationskraft und das Wachstum kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) insbesondere bei der Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten gestärkt werden.
- Zuwendungsgeber : Land Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/grw-markt-international-2023/
Brandenburg
Die ILB finanziert mit dem Programm Unternehmen bzw. Investitionen mit Brandenburg-Bezug, beispielsweise
- mittelständische und große gewerbliche Unternehmen mit Sitz im Land Brandenburg, deren Gründung mindestens 3 Jahre zurückliegt, sowie
- Investitionen im Land Brandenburg durch mittelständische und große gewerbliche Unternehmen, deren Gründung mindestens 3 Jahre zurückliegt.
Das zu finanzierende Unternehmen muss von der Hausbank mindestens in der Ratingklasse BB gemäß Standard & Poor‘s eingestuft werden.
Die Bonitäts- und Risikoanalyse, sowohl der Hausbank (Konsortialführerin) als auch der ILB, muss ein Engagement rechtfertigen.
Ein Darlehen aus dem Programm "ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand" kann zur Deckung des betrieblichen Finanzierungsbedarfes eingesetzt werden, beispielsweise
- zur Mitfinanzierung von Investitionen jeglicher Art oder
- zur Deckung des Betriebsmittelbedarfes inklusive Avallinien.
Sofern ein unmittelbarer Bezug zu den Förderzielen/ -aufgaben der ILB dargestellt werden kann, können auch bereits bestehende Finanzierungen bei der Hausbank und Anschlussfinanzierungen sowie Umfinanzierungen im Rahmen von Passivseitenneustrukturierungen übernommen werden.
Die Beteiligung der ILB an einer Unternehmensfinanzierung kann in verschiedenen Formen erfolgen, beispielsweise als:
- mittel- bis langfristiges (Investitions-)Darlehen,
- Leasing/Forfaitierung,
- Betriebsmittelkredit/Rahmenkredit oder
- Avalkredit
Der Finanzierungsanteil der ILB beträgt maximal 50 Prozent des durch die Hausbank dargestellten Finanzierungsbetrages. Alternativ kann Ihnen Ihre Hausbank den gesamten Finanzierungsbetrag zur Verfügung stellen und die ILB sichert Ihr Vorhaben mit einem Aval ("offene Risikounterbeteiligung") in Höhe von bis zu 50 Prozent des Finanzierungsbetrages ab.
ILB-Darlehensanteil
- Minimum: in der Regel 1.000.000 EUR
- Maximum: je nach Unternehmensbonität zwischen 5.000.000 EUR bis 10.000.000 EUR
Anträge auf die Gewährung eines Darlehens aus dem Programm "ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand" können formlos durch die Hausbank gestellt werden.
nein
Das Ziel des Förderprogramms ist die Erhaltung und die Schaffung von wettbewerbssicheren und zukunftsfähigen Arbeitsplätzen im Land Brandenburg. Die ILB unterstützt zu diesem Zweck insbesondere mittelständische Unternehmen sowie deren Hausbanken bei der Finanzierung von Investitionen sowie sonstiger Vorhaben und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Stabilität der mittelständischen Wirtschaft im Land Brandenburg.
- Zuwendungsgeber : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/darlehen/ilb-konsortialfinanzierung-mittelstand/
30.12.2029
Die ILB finanziert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß geltender EU-Definition der gewerblichen Wirtschaft.
Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel. Des Weiteren kann der Erwerb von Unternehmensanteilen zwischen unabhängigen Parteien finanziert werden. Bei dem Erwerb von Grundstücken und Gebäuden dürfen maximal 10 % des Darlehensbetrages hierfür verwendet werden.
- Finanzierungsinstrument: Nachrangdarlehen
- Finanzierungsanteil: bis zu 100 %
- Darlehensmindest-/-höchstbetrag: ab 100.000 EUR und bis zu 3.000.000. EUR
Die Entscheidung über die Gewährung einer beteiligungsähnlichen Investition (Nachrangdarlehen) trifft die ILB auf der Grundlage der Finanzierungsgrundsätze für den Eigenkapitalfonds und der eingereichten Unterlagen.
nein
Die Mezzaninfinanzierung hat das Ziel, die Kapitalausstattung etablierter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Land Brandenburg mittels beteiligungsähnlicher Investitionen (Nachrangdarlehen) zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/darlehen/mezzaninefinanzierung/
Brandenburg
29.06.2027
Das Förderprogramm ProFIT unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
Unternehmen:
- KMU mit ihrem Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Land Brandenburg
- Nicht-KMU mit ihrem Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Land Brandenburg
Forschungseinrichtungen:
- Forschungseinrichtungen mit ihrem Sitz, mindestens jedoch einer Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Land Brandenburg und nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen (KMU) aus Berlin/Brandenburg
Das Förderprogramm ProFIT unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben:
- Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (FuE Vorhaben) in den Phasen der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung
- Markteinführungsvorhaben
- Durchführbarkeitsstudien
- Prozess- und Organisationsinnovationen
Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:
Bei FuE - Vorhaben und Prozess- und Organisationsinnovationen:
- projektbezogene Personalausgaben
- Ausgaben für projektbezogene Fremdleistungen
- projektbezogene Materialausgaben
- sonstige projektbezogene Einzelausgaben
- indirekte Ausgaben für industrielle Forschung
Bei Durchführbarkeitsstudien:
- Aufträge an Dritte
Bei Markteinführungsvorhaben:
- projektbezogene Personalausgaben
- Sonstige Einzelausgaben Markt
Große Unternehmen werden nur im Verbund mit mindestens einem KMU aus Berlin/Brandenburg und optional einer Forschungseinrichtung gefördert.
Forschungseinrichtungen werden nur im Verbund mit mindestens einem KMU aus Berlin/Brandenburg gefördert.
Die Zuwendung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt.
Es gelten folgende Höchstfördersätze bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben:
- Phase der industriellen Forschung: 80 %
- Phase der experimentellen Entwicklung: 60 %
- Durchführbarkeitsstudien: 50 %
Die Förderhöchstsätze beinhalten den Bonus für KMU und Verbundvorhaben.
Förderung mit Zuschüssen: Die Förderung durch Zuschüsse erfolgt bis zu 3 Millionen EUR je Projekt.
Vor Antragstellung: Zu den FuE - und Marktvorhaben ist eine Projektskizze bei der WFBB einzureichen, welche durch die WFBB fachlich geprüft wird. Zur Antragstellung bietet die ILB Ihnen zudem grundsätzlich ein Finanzierungsgespräch an.
Der Antrag ist mit einer fachlichen Bestätigung der Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg (WFBB) vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet inklusive aller Anlagen bei der ILB einzureichen.
nein
Ziel der Förderung ist die Aufrechterhaltung und Erhöhung der Innovationsintensität der brandenburgischen Wirtschaft unter Berücksichtigung der im Rahmen der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg definierten Cluster und deren Masterplänen. Damit verbunden soll die Erhöhung der Anzahl nachhaltiger, neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren erreicht werden.
- Zuwendungsgeber : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/profit-brandenburg-2023/
Brandenburg
Die ILB fördert mit dem Darlehen Infrastruktur- und Sozialfinanzierung:
- öffentliche (rechtlich selbstständige) Unternehmen
- Träger von Investitionen in die soziale Infrastruktur wie zum Beispiel Träger der freien Wohlfahrtspflege oder öffentliche, private beziehungsweise kirchliche Träger von sozialen Einrichtungen.
- die Refinanzierung der Hausbanken der oben genannten Unternehmen und Träger
Mit der Infrastruktur- und Sozialfinanzierung können Sie günstig Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur im Land Brandenburg finanzieren. Hierzu gehören zum Beispiel Investitionen in die
- allgemeine Verwaltung
- öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
- Erschließung und Standortentwicklung
- Ver- und Entsorgung
- kommunale Verkehrsinfrastruktur inklusive öffentlicher Personennahverkehr
- soziale Infrastruktur (Altenpflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen etc.)
- energetische Sanierung von Gebäuden im kommunalen und sozialen Bereich.
Auch bei der Umschuldung bestehender Darlehen nach Ablauf der Zinsbindungsperiode können wir Sie unterstützen.
Die Darlehensbedingungen können wir Ihren individuellen Wünschen anpassen.
Sie haben die Wahl zwischen folgenden Darlehensarten:
- Annuitätendarlehen
- Ratendarlehen.
Gleichermaßen sind wir bemüht, Ihren Vorstellungen bei der Zinsgestaltung (Zinsbindung/Zinsanpassung) zu entsprechen.
nein
Die ILB unterstützt Unternehmen und weitere Organisationen finanziell, welche Investitionen in die Infrastruktur und den Sozialbereich tätigen.
- Zuwendungsgeber : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg; Europäische Investitionsbank (EIB); KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/infrastruktur-und-sozialfinanzierung/
Brandenburg
30.06.2024
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zum Zeitpunkt der Antragstellung der Beihilfen ihren Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben.
Gefördert wird die Teilzeitbeschäftigung von in Vollzeit immatrikulierten Werkstudierenden sowie die Beschäftigung von Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe.
Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten sind Absolventinnen beziehungsweise Absolventen von staatlichen beziehungsweise staatlich anerkannten Hochschulen oder der geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung.
Bei einer innovativen Aufgabe handelt es sich um Tätigkeiten/Arbeitspakete, die im Rahmen einer betrieblichen Innovation durch eine Innovationsfachkraft erbracht werden. Mit der Bearbeitung der innovativen Aufgabe werden konkrete Ziele und damit verbundene betriebliche Entwicklungen verfolgt. Die innovative Aufgabe darf zuvor nicht im antragstellenden Unternehmen bearbeitet worden sein.
Bei einer betrieblichen Innovation handelt es sich um eine gezielte Veränderung in einem Unternehmen, in deren Rahmen Produkte, Dienstleistungen und Verfahren (Methoden und Prozesse) erstmalig eingeführt werden und somit Neuigkeitscharakter für das Unternehmen aufweisen.
Zuwendungsart: Projektförderung als Zuschuss
Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Position (Werkstudierende oder Innovationsassistenten) und dem Bruttogehalt.
Ihren Antrag können Sie online ab dem 1. Juli 2024 über das Kundenportal der ILB stellen.
Bei Inanspruchnahme von mehreren Förderungen ist für jede Förderung jeweils ein Antrag zu stellen.
nein
Die Richtlinie „Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022“ bietet KMU in Brandenburg finanzielle Unterstützung für die Einstellung von qualifizierten jungen Fachkräften, um Innovationsprojekte voranzutreiben und die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft zu erhöhen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/brandenburger-innovationsfachkraefte-2022/
Brandenburg
29.06.2027
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
- Große Unternehmen (GU) der gewerblichen Wirtschaft
Produktive Investitionen von KMU
KMU im brandenburgischen Lausitzrevier sollen beim Ausstieg aus der Braunkohle bei folgenden Transformationen unterstützt werden:
- Diversifizierung (Ausweitung der Geschäftstätigkeit)
- Modernisierung und
- Umstellung.
Gefördert werden Produktive Investitionen von KMU:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterung)
- Diversifizierung (Ausweitung der Geschäftstätigkeit) einer Betriebsstätte
Transformationsberatung für KMU
- Modul Analyse
- Modul Implementierung
Startgeld Lausitz
Produktive Investitionen von GU
Umweltschutzinvestitionen von GU
Abhängig vom ausgewählten Fördergegenstand
Ihren Antrag können Sie online ab dem 16. August 2023 über das Kundenportal der ILB stellen.
nein
Schaffung von Anreizen für Investitionen von Unternehmen, die zur Bewältigung und Minderung der sozialen, beschäftigungsbezogenen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Auswirkungen des Kohleausstiegs beitragen.
- Zuwendungsgeber : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Just Transition Fund (JTF)
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/just-transition-fund-jtf-unternehmensfoerderung-2023/
Brandenburg
30.07.2028
Allgemeine Verbundausbildung:
Antragsberechtigt sind
- der den Ausbildungsvertrag abschließende Betrieb oder
- Verbundpartnerinnen bzw. Verbundpartner des den Ausbildungsvertrag abschließenden Betriebes oder
- andere Kooperationspartnerinnen bzw. Kooperationspartner
Service für Ausbildung
Antragsberechtigt für
- die Servicestellen Verbundausbildung sind
- Bildungsträgerinnen bzw. Bildungsträger, die Verbundausbildung für Brandenburger Betriebe durchführen und bereits Erfahrung als Servicestelle Verbundausbildung haben.
- das Begleitprojekt Servicestellen Verbundausbildung sind
- Bildungsträgerinnen bzw. Bildungsträger mit Kompetenzen im Bereich Beratung, Qualifizierung und Begleitung von Projekten im Bereich der Beruflichen Bildung.
- die Koordinierungsstellen Gutes Lernen im Betrieb sind
- Industrie- und Handelskammern
- Handwerkskammern des Landes Brandenburg
- kammereigene Einrichtungen
- Bildungsträgerinnen bzw. Bildungsträger
Allgemeine Verbundausbildung
- Durchführung von Ausbildungsabschnitten bei einer Verbundpartnerin bzw. einem Verbundpartner
- Vermittlung von Zusatzqualifikationen
- Durchführung fachspezifischer Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung
Service für Ausbildung
- Servicestellen Verbundausbildung:
- Integration unversorgter Jugendlicher in Ausbildung
- Bekanntmachung der Angebote zur Verbundausbildung sowie Beratung zur Inanspruchnahme
- Stärkung der Ausbildungskompetenzen der Betriebe
- Sichtbarmachen von Unterstützungsangeboten für Jugendliche
- Aktivitäten des Berufe- und Ausbildungsmarketings
- Aufbau von Partnerschaften zwischen Ausbildungsbetrieben
- Begleitprojekt der Servicestellen Verbundausbildung:
- Begleitung
- themenbezogene Qualifizierung
- Professionalisierung der Außendarstellung und der zielgruppenspezifischen Kommunikation
- Unterstützung einer Weiterentwicklung
- Koordinierungsstellen Gutes Lernen im Betrieb
- Organisation von Weiterbildungsangeboten für betriebliches Ausbildungspersonal sowie zielgruppenspezifische Werbung
- Organisation von Angeboten im Bereich Zusatzqualifikationen und Schlüsselkompetenzen für Auszubildende
- Organisation von Mentoring für Auszubildende mit geschlechteruntypischer Berufswahl
zielgruppenspezifische Werbung für die vorgenannten Angebote
- Abfrage des Bedarfs bei den Zielgruppen
- Ermittlung der Teilnehmenden Zufriedenheit
- fortlaufende Weiterentwicklung der Angebote und der Ansprache der Zielgruppen
Allgemeine Verbundausbildung
- Personal- und Sachausgaben
- Pauschale pro Lehrgangstag und Auszubildenden:
- Modul „Verbundausbildung“: 36,30 Euro
- Modul „Zusatzqualifikationen/Schlüsselkompetenzen, Prüfungsvorbereitung" in Bezug auf
- Vermittlung von Zusatzqualifikationen und Schlüsselkompetenzen“: 42,90 Euro
- Durchführung fachspezifischer Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung - 34,60 Euro.
Die Förderung beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Eine Zuwendung unter 1.000 Euro ist ausgeschlossen.
Service für Ausbildung
- Servicestellen Verbundausbildung und Begleitprojekt Servicestellen Verbundausbildung
- Personal- und Sachausgaben
- restliche Ausgaben werden mit einer Pauschale in Höhe von 35 Prozent der direkten Personalausgaben bemessen
Die maximale Zuschusshöhe beträgt 80.000 Euro pro Jahr.
- Koordinierungsstelle Gutes Lernen im Betrieb
- Personal- und Sachausgaben
- restlichen Ausgaben werden mit einer Pauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten Personalausgaben bemessen
Die maximale Zuschusshöhe beträgt 50.000 Euro pro Jahr.
Eine Antragstellung kann laufend erfolgen. Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind mindestens vier Wochen vor Beginn der Vorhaben über das Internetportal der ILB zu stellen.
nein
Ziele des Programms zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem sind u.a. die Stärkung der Ausbildungsbereitschaft von Betrieben, die Sicherung der Ausbildungsqualität am Lernort Betrieb und die Steigerung der Einmündung von Ausbildungsplatzsuchenden in Ausbildung.
- Zuwendungsgeber : Europäischer Sozialfonds (ESF+), Land Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/qualifizierte-ausbildung-im-verbundsystem-pav-2022/