Förderwegweiser
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts in Schleswig-Holstein, die Träger eines Naturerlebnisraumes sind.
uwendungsfähig sind Ausgaben und Vorhaben zur Anlage und Einrichtung von Naturerlebnisräumen. Dies sind insbesondere:
- Erstellung einer Entwicklungskonzeption
- Informationsarbeit, Informationselemente und Informationsstätten einschl. der Errichtung von Informationsgebäuden
- Besucherlenkende Maßnahmen zur Sicherung schutzwürdiger Bereiche
- Planung, Bau, Aufstellung bzw. Einrichtung wie z.B.
- Bau bzw. Ausbau von Wegen und Pfaden
- Bau von Park-, Ruhe-, Spiel-, und Lernplätzen
- Bau bzw. Beschaffung und Aufstellung von Hütten, Sitzmöglichkeiten, Abfallbehältnissen und sanitären Anlagen
- Begrünungsmaßnahmen und Baumpflanzungen
- Aufstellung von Beschilderungen, Einzäunungen und Sicherungen
Zuschuss; Die Unterstützung beträgt je nach Art des Vorhabens bis zu 50%, soweit landschaftspflegerische und biotopfördernde Maßnahmen im Vordergrund stehen bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Kosten für Planung, Bauleitung sowie die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Zulassungen werden nach gesonderten Regelungen gefördert.
Anträge sind über die zuständige untere Naturschutzbehörde zu richten an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
nein
Die Naturerlebnisräume sollen den Besucherinnen und Besuchern ermöglichen, Natur, Naturzusammenhänge und den unmittelbaren Einfluss des Menschen auf die Natur zu erfahren.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
- https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/N/naturschutz/natschutz_allgem_05_Foerd_03_SH04.html
Schleswig-Holstein
Gefördert werden Teams, bestehend aus Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, deren letzter qualifizierender Hochschulabschluss (mindestens erforderlich: Bachelor-Abschluss) maximal zehn Jahre zurückliegt. Studierende sowie Personen mit abgeschlossener Ausbildung können als Teil eines Gründungsteams gefördert werden. Das Gründungsstipendium fördert Teams mit bis zu drei Personen.
Innovative, vorzugsweise technologieorientierte, wissensintensive oder nachhaltige Gründungsvorhaben
Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung erhalten über acht bis zwölf Monate einen monatlich nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 2.200 Euro. Studierende erhalten monatlich 1.000 Euro.
Weiterhin kann ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 150 € für jedes unterhaltspflichtige Kind von geförderten Personen in Anspruch genommen werden. Sachkosten oder Investitionsmittel werden mit einer Pauschale über 8.500 Euro pro Team bezuschusst für Sach- und Investitionsmittel, zum Beispiel für Kosten im Rahmen einer Prototypentwicklung oder für spezifische Beratungsleistungen.
Neben der finanziellen Förderung profitieren die Stipendiatinnen und Stipendiaten von Betreuungs- und Coaching-Angeboten der Gründungsunterstützenden im Land.
Anträge sind zu stellen bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) Lorentzendamm 24
nein
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung von Unternehmen durch Absolventen und Mitarbeiter aus Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Die Förderung erfolgt durch finanzielle Mittel, die Zurverfügungstellung von Infrastruktur (unentgeltlicher Arbeitsplatz) und durch Betreuungs- und Coaching-Angebote.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG), Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/gruendungsstipendium-schleswig-holstein/
Schleswig-Holstein
31.12.2028
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte, Ämter und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet und im Bereich Radverkehr tätig sind, mit Sitz in Schleswig-Holstein.
- Investive Vorhaben einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (externe
Leistungen) wie insbesondere:
• Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen sowie deren Grunderneuerung an verkehrs-
wichtigen Strecken, die vorrangig im LRVN verankert sind und in der gesetzlichen
Baulast des/der Antragstellenden liegen, bzw. die nach erfolgter Sanierung von der
zuvor vereinbarten kommunalen Baulast in die Baulast des Landes zurückgegeben
werden.
• Maßnahmen zur grundlegenden Qualitätsverbesserung bestehender Radfernwege
sowie regionaler Themenrouten inkl. begleitender Infrastrukturelemente - unter der
Voraussetzung, dass sie Bestandteil eines touristischen Entwicklungskonzeptes sind,
die „Qualitätsstandards für den Radtourismus in Schleswig-Holstein“ (2021) in der
jeweils gültigen Fassung erfüllen und nicht im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert werden können.
• Optimierung und Ausbau der Radwegweisung für den Alltags- und Freizeitradverkehr
unter Berücksichtigung der „Qualitätsstandards für den Radtourismus in Schleswig-
Holstein“ (2021) und den einschlägigen Regelwerken in der jeweils gültigen Fassung.
• Einrichtung von Dauerzählstellen.
• Kofinanzierung herausragender investiver Maßnahmen, die im Rahmen von Bundes-
oder EU-Programmen gefördert werden, um den kommunalen Eigenanteil zu redu-
zieren, sofern diese Programme es erlauben. Ein angemessener Eigenanteil in Höhe
von mind. 10 von Hundert verbleibt bei den Antragstellenden.
• Radverbindungen, die im LRVN hinterlegt sind, vorrangig dem Alltagsradverkehr dienen
und deren Nutzerpotenzial eine hohe Auslastung erwarten lassen (mehr als 1.000 pro
Tag) können in einem höheren Standard gefördert werden
• Investive Modellvorhaben
Investitionsvorbereitende Vorhaben wie insbesondere Radverkehrskonzepte, Machbar-
keitsstudien und Planungen für konkrete Maßnahmen als Grundlage für spätere
Investitionen.
Hauptamtliche Radverkehrsplanerinnen und Radverkehrsplaner beim Kreis mit
insbesondere folgenden Aufgaben: - Planung und Bau von Radverkehrsinfrastruktur in
eigener Baulast der Kreise, - Unterstützung bei interkommunalen Planungen der
kreisangehörigen Gemeinden
- Nicht-investive Maßnahmen mit einer maximalen Förderung von in der Regel bis zu
50.000,00 Euro, wie insbesondere:
• Potenzialanalysen zur Verbesserung des Radverkehrs
• Akteurs- oder baulastträgerübergreifende Maßnahmen zur nachhaltigen Qualitäts- und
Angebotsentwicklung im Radverkehr
• Evaluierungen für den Radverkehr
• Radkampagnen und –aktionen mit landesweiter Ausstrahlung
• Präventive Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen zur Verbesserung der
Radsicherheit
Die Zuwendung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als
Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses zur
Projektförderung gewährt und auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Die regelmäßige Förderquote beträgt bis zu 75 vom Hundert der zuwendungsfähigen
Ausgaben.
Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, die die/der
Antragstellende für eine sparsame und zweckmäßige Ausführung des Vorhabens im
Bewilligungszeitraum entstehen. Die Summe aller staatlichen Zuwendungen und
zweckbestimmten Einnahmen darf die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht
überschreiten.
Die Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gemäß Antragsmuster gewährt.
Bewilligungsbehörde ist das für Verkehr zuständige Ministerium.
nein
Wenn Sie investive und nichtinvestive Maßnahmen im Bereich des Radverkehrs planen, um mehr Menschen aufs Rad zu bringen, die Verkehrssicherheit zu verbessern und den Radtourismus im Land zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/R/radverkehr/Downloads/richtlinie_Ab_aufs_Rad.html
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen in Schleswig-Holstein.
Das Beteiligungskapital kann zur Stärkung der Eigenkapitalbasis im Rahmen einer Investitionsfinanzierung eingesetzt werden. Gefördert werden Investitionen, Betriebsmittel, Nachfolgeregelungen, Anteils-/Unternehmenskäufe und Existenzgründungen.
Eine Stille Beteiligung ist im Rahmen von einer Förderung von 50.000 EUR bis 1,5 Mio. EUR möglich. Sie läuft über 10 Jahre.
Eine Offene Beteiligung hat max. 200.000 EUR als Minderheitsbeteiligung und bis zu 24,9 % des Kapitals. Sie läuft über 7 Jahre.
Informationen erteilt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG).
nein
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein unterstützt mittelständische Unternehmen durch stille Beteiligungen.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
- https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/beteiligungsfonds-mittelstand-sh-bmsh/
Schleswig-Holstein
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Das über den Fonds bereitgestellte Beteiligungskapital kann sowohl zur Finanzierung von Maßnahmen zur Unternehmensgründung oder Unternehmenserweiterung und -festigung als auch zur Nachfolgefinanzierung genutzt werden.
Beteiligungsform:
stille oder offene Beteiligung
Beteiligungsbetrag:
stille Beteiligung: 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR
offene Beteiligung: maximal 100.000 EUR als Minderheitsbeteiligung bis zu 20 Prozent des Kapitals
Tilgungsrate:
stille Beteiligung: endfällig oder ab dem 6. Jahr ratierlich
offene Beteiligung: endfällig
Laufzeit:
stille Beteiligung: 10 Jahre
offene Beteiligung: 7 Jahre
Beteiligungsentgelt:
bonitätsabhängig
Anträge sind formlos zu richten an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), EFRE-Fondsmanagement oder die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG).
eingeschränkt
Der Beteiligungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellt Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zur Verfügung.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG), Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
- https://www.ib-sh.de/produkt/beteiligungsfonds-mittelstand-sh/
Schleswig-Holstein
Das Enterprise Europe Network unterstützt vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit internationalen Ambitionen. Außerdem steht unser Beratungsangebot auch Forschungseinrichtungen und allen anderen Organisationen offen, die sich für die europäische Zusammenarbeit interessieren.
Es wird zu allen EU-Förderprogrammen beraten. Projekte sollten sich entweder mit einem innovativen Vorhaben befassen und/oder international ausgerichtet sein.
Das Angebot des Enterprise Europe Network bei der IB.SH:
- Individuelle Beratung zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten der EU (z.B. Horizont Europa, Erasmus+ oder LIFE) sowie Unterstützung bei der Antragstellung
- Unterstützung von Unternehmen bei ihrer europaweiten und internationalen Vernetzung, z.B. Suche nach Kooperationspartnern im Ausland
- Nachhaltigkeits-Check für Unternehmen
- Vermittlung von Ansprechpersonen in EU-Institutionen und nationalen Kontaktstellen
- Meldung von Problemen bei der praktischen Anwendung von EU-Recht an die Europäische Kommission
- Aufbereitung von EU-Informationen in Hinblick auf KMU, Innovations- und EU-Förderung
nein
Es wird ein umfassendes Beratungs- und Förderprogramm für KMU angeboten.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH
- https://www.ib-sh.de/produkt/enterprise-europe-network/
Schleswig-Holstein
kommunale Akteure, Unternehmen, Verwaltung, Institutionen und Verbände in Schleswig-Holstein
Initialberatung zur Einschätzung der technisch wirtschaftlichen Machbarkeit Ihres Vorhabens unter Berücksichtigung der Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten
- Fördermöglichkeiten von Energie-, Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sowie einer integrierten Quartiersentwicklung
- Anforderungen an die Projektentwicklung und erfolgreiche Projektfinanzierungen unter Betrachtung der branchenspezifischen Rahmenbedingungen
Beraten wird persönlich unter Beteiligung der maßgeblichen Akteure und bei Bedarf auch vor Ort
Anfrage per Telefon oder E-Mail an die IB.SH Energieagentur
ja
Kommunale Akteure, Unternehmen, Verwaltungen, Institutionen und Verbände in Schleswig-Holstein werden über Energie-, Klima- und Umweltschutzmaßnahmen beraten
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH
- https://www.ib-sh.de/produkt/beratung-der-ibsh-energieagentur/
Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen, Flensburg (krsfr. Stadt), Neumünster (krsfr. Stadt), Helgoland (Insel), Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel (krsfr. Stadt), Lübeck (krsfr. Stadt)
31.06.2027
Förderung von Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen und sonstige investive Maßnahmen zur Aufwertung des touristischen Angebotes
Fördergebiete:
C-Fördergebiet - Kreis Dithmarschen, Flensburg, Neumünster, Helgoland
D-Fördergebiet - Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel, Lübeck
Gegenstand der Förderung sind öffentliche Infrastruktureinrichtungen des Tourismus, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen. Dies umfasst auch modellhafte Infrastrukturen, die in besonderem Maße geeignet sind, innovative Lösungen für die Folgen des Klimawandels (u.a. steigender Meeresspiegel, Zunahme von Sturmflutereignissen, Veränderungen der Küstenlinie, Verlust von Stränden) aufzuzeigen.
Im investiven Bereich:
Es werden Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen und sonstige investive Maßnahmen zur Aufwertung des touristischen Angebotes gefördert. Ziel der Förderung ist die ressourcenschonende Steigerung der Attraktivität Schleswig-Holsteins, die Stärkung der regionalen Identitäten sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Tourismuswirtschaft.
Im nicht-investiven Bereich:
Es werden Zuwendungen für nicht-investive touristische Projekte gewährt. Dazu gehören die Förderung der Erarbeitung regionaler Tourismusentwicklungskonzepte und Planungs- und Beratungsleistungen (Machbarkeitsstudien), die der Vorbereitung/ Durchführung förderfähiger öffentlicher touristischer Infrastrukturmaßnahmen dienen
Nicht-investiver Bereich:
− Promenaden,
− Seebrücken, sofern es sich um die Modernisierung, Attraktivierung oder Erweiterung bestehender Brückenbauwerke handelt,
− Kurparks,
− Badestellen einschließlich Begleitinfrastruktur,
− bestehende Radfernwege und Themenrouten des Touristischen Radnetzes Schleswig-Holstein (Modernisierung, Qualitätsverbesserung, Routenanpassung, Beschilderung und Begleitinfrastruktur). Voraussetzung ist die Vorlage eines verbindlichen Radwegeunterhaltungskonzeptes.
− unentgeltliche Informationszentren und Serviceeinrichtungen für Gäste (Häuser des Gastes), ausgenommen Tourist-Informationen.
Investiver Bereich:
− kulturelle und Naturerlebnis-Einrichtungen mit touristischem Bezug, die der Art nach geeignet und in erster Linie dazu bestimmt sind, von Touristen genutzt zu werden bzw. nachweislich überwiegend touristisch genutzt werden.
− Bädereinrichtungen, Kurhäuser, Sole- und Heilwassereinrichtungen, Thermalbäder sowie nachweislich überwiegend touristisch genutzte Erlebnis- und Freizeitbäder, sofern es sich um die nachfrageorientierte Modernisierung, Attraktivierung oder Erweiterung bestehender Anlagen handelt.
− Freizeiteinrichtungen mit multifunktionalem Charakter, die insbesondere Kultur- und Freizeitdienstleistung
Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 50.000 Euro betragen. Die Investitionsbeihilfen für kulturelle und multifunktionale Einrichtungen dürfen höchstens 33 Millionen Euro betragen, die Gesamtinvestitionssumme (einschließlich nicht förderfähiger Kostenanteile) höchstens 110 Millionen Euro. Die Investitionsbeihilfen für andere Maßnahmen nach dieser Richtlinie dürfen höchstens 11 Millionen Euro betragen, die Gesamtinvestitionssumme (einschließlich nicht förderfähiger Kostenanteile) höchstens 22 Millionen Euro. Die vorgenannten Höchstbeträge gelten pro Vorhaben.
Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Es ist daher nachzuweisen, dass der Eigenanteil getragen werden kann. Ein angemessener Eigenanteil des Begünstigten von mindestens 10 Prozent ist, unabhängig von der Herkunft der Fördermittel, unabdingbar.
Die Zuwendung beträgt grundsätzlich bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die digitale Antragstellung ist ab sofort über das Serviceportal des Landes möglich. Sie benötigen ein Servicekonto, um online Anträge zu stellen und Rückmeldungen dazu zu erhalten.
idp.serviceportal.schleswig-holstein.de/webidp/Authentication/ShowLogin
nein
Es werden Projekte zur Aufwertung des touristischen Angebotes im Rahmen der ressourcenschonende Steigerung der Attraktivität in Schleswig-Holstein sowie regionale Tourismusentwicklungskonzepte und Planungs- und Beratungsleistungen gefördert.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH
- https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-wirtschaft-2021-2027-errichtung-und-erweiterung-oeffentlicher-einrichtungen-des-tourismus/
Schleswig-Holstein Europäische Union, Landesregierung Schleswig-Holstein, MBG Schleswig-Holstein, Innovationsfonds SH
31.12.2027
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Innovative Maßnahmen während der Unternehmenserweiterung und -festigung
- Innovative Maßnahmen während der Unternehmensgründung
- Innovative Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge
Von der Förderung ausgenommen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten.
Beteiligungsform: stille oder offene Beteiligung
Beteiligungsbetrag:
- stille Beteiligung: 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR
- offene Beteiligung: Max. 1 Mio. EUR
Beteiligungsentgelt: bonitätsabhängig
Tilgungsrate:
- stille Beteiligung: endfällig oder ab dem 6. Jahr ratierlich
- offene Beteiligung: endfällig
Laufzeit stille Beteiligung: 10 Jahre
formlos
- über das Fondsmanagement
- über die IB.SH
- über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
nein
KMU werden mit einer stillen oder offenen Beteiligung in Höhe von max. 1 mio. Euro für innovative Maßnahmen gefördert.
- Zuwendungsgeber : IB.SH, EFRE
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH
- https://www.ib-sh.de/produkt/innovationsfonds-sh/
Schleswig-Holstein Steinburg
Existenzgründungen in Steinburg
Bestehende kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Steinburg.
- Förderung der Umsetzung neuer Geschäftsidee
- Stabilisierung d. mittelständ. Wirtschaft
- Schaffung & Sicherung von Arbeitsplätzen
- Unternehmensansiedlung
Stille Beteiligung
Beteiligungsbetrag: 50.000€ bis 200.000€
Laufzeit: 10 Jahre
formlose Kontaktaufnahme per Mail/ telefonisch über die MBG Mittelständische Beteilogungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
nein
Existenzgründer:innen sowie KMU werden mit einer stillen Beteiligung zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals, Verbesserung des Unternehmensratings bei Banken und der Verbesserungder Ausgangslage zur Beschaffung von Fremdkapital mit max. 200.00€ gefördert.
- Zuwendungsgeber : egw:wirtschaftsförderung
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Schleswig-Holstein
- https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/steinburg-fonds/
