Förderwegweiser
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des InvestEU-Fonds entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- öffentliche Einrichtungen
- Forschungseinrichtungen
Der Fonds „InvestEU“ ist ein marktbasiertes und nachfrageorientiertes Instrument, aber auch ein politikorientiertes Instrument. Investitionen werden in vier Kategorien verwaltet und umgesetzt.
- Nachhaltige Infrastruktur
- Forschung, Innovation und Digitalisierung
- KMU
- Soziale Investitionen und Kompetenzen
In allen vier Bereichen können strategische Investitionen getätigt werden, einschließlich wichtiger Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse zur Unterstützung von Empfängern, deren Aktivitäten für die EU von strategischer Bedeutung sind, insbesondere im Hinblick auf den ökologischen und digitalen Wandel, eine verbesserte Widerstandsfähigkeit und die Stärkung strategischer Wertschöpfungsketten.
Im touristischen Bereich:
Das Programm „InvestEU“ fördert Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und der Wertschöpfungsketten des Tourismus. Es wird nachhaltige, innovative und digitale Maßnahmen erleichtern, die dazu beitragen könnten, den ökologischen und klimatischen Fußabdruck des Sektors zu verringern.
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des InvestEU-Fonds und den operationellen Programmen entnommen werden.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des InvestEU-Fonds sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.
ja
Der InvestEU-Fonds wird der EU durch die Mobilisierung privater und öffentlicher Mittel zur Unterstützung eines nachhaltigen Aufschwungs langfristige Mittel zur Verfügung stellen. Damit werden Unternehmen entscheidend unterstützt, insbesondere angesichts der immer noch andauernden Krise. Darüber hinaus soll der Fonds dazu beitragen, private Investitionen für die politischen Prioritäten der EU zu mobilisieren, etwa für den Europäischen Green Deal und den digitalen Wandel.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projekträger der jeweiligen Unterprogramme des InvestEU-Fonds
- https://investeu.europa.eu/index_en?prefLang=de
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des ESF+ entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- öffentliche Einrichtungen
Im touristischen Bereich:
- Unterstützung junger Menschen, die von der COVID-19-Krise besonders betroffen sind - ESF+-Mittel werden diesen jungen Menschen helfen, eine Qualifikation und einen hochwertigen Arbeitsplatz zu finden und ihre allgemeine und berufliche Bildung zu verbessern.
- Umschulung und Höherqualifizierung von Menschen für den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft.
- Transnationale Zusammenarbeit zur Förderung der sozialen Innovation in der gesamten EU.
- Direkte Unterstützung für soziale Innovation durch den Aktionsbereich Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI).
- Begleitung des ökologischen und digitalen Wandels
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des ESF+ und den operationellen Programmen, die durch die Mitgliedsstaaten erarbeitet werden, entnommen werden.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.
ja
Der neue Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist ein wichtiges EU-Instrument für Investitionen in die Menschen der EU - zur Bewältigung der sozioökonomischen Folgen der COVID-19-Pandemie, zur Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, zum Aufbau von Sozialschutz und zur Entwicklung qualifizierter und widerstandsfähiger Arbeitskräfte, die für den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft bereit sind.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projekträger der jeweiligen Unterprogramme des Europäischen Sozialfonds Plus
- https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/inhalt.html
bundesweit
31.12.2026
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des DARP entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- wissenschaftliche Einrichtungen
- öffentliche Einrichtungen
In den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen wird festgelegt, wie die Mittel zugewiesen werden. Je nach EU-Land kann der Tourismus entweder durch tourismusspezifische Maßnahmen zur Modernisierung des Sektors oder durch horizontale Maßnahmen abgedeckt werden, die für alle Sektoren relevant sind. Die Europäische Kommission hat sieben Leitinitiativen festgelegt, für die sie die EU-Länder ermutigt, Investitionen und Reformen vorzuschlagen. Einige dieser Flaggschiffs, wie die unten aufgeführten, können sich für Investitionen im Tourismus eignen.
- Renovierung: Renovierung der touristischen Infrastruktur zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz („fast Null Energiegebäude“), Zugänglichkeit und Ressourcenmanagement sowie Entwicklung kreislauforientierter Geschäftsmodelle (Beispiel: für Lebensmittel & Abfallwirtschaft)
- Reskill und Upskill: Schulung von Tourismusunternehmern, Arbeitnehmern und Destinationsmanagern zur Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels
- Modernisieren: Unterstützung der Digitalisierung der für die Tourismuspolitik zuständigen öffentlichen Verwaltungen und Förderung des Datenaustauschs zwischen öffentlichen Verwaltungen, Destinationsmanagern und Unternehmen
- Aufladung und Betankung: Investitionen in saubere Mobilität und Verbesserung der Konnektivität zu Reisezielen, insbesondere zu touristischen Hotspots (Beispiele: Wasserfahrzeuge, Busse, öffentliche Verkehrsmittel)
Die Mittel werden von der EU bereitgestellt und in Deutschland als nicht rückzahlbare Zuschüsse über die jeweiligen Fachministerien an die Endempfänger weitergeleitet.
Die genaue Förderhöhe ist den spezifischen Unterprogrammen des DARP zu entnehmen.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des DARP entnommen werden. In Deutschland umfasst der deutsche Aufbau- und Resilienzplan (DARP) 40 Maßnahmen in 6 Schwerpunktbereichen, aber nicht alle mit touristischem Bezug.
Mehr dazu unter: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/1-allgemeine-ziele-und-kohaerenz.pdf
ja
Die Corona-Krise ist eine der größten Herausforderungen in der Geschichte der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland – in gesundheitlicher, gesellschaftlicher und insbesondere auch ökonomischer Hinsicht. Die Europäische Union hat auf die Krise kraftvoll reagiert. Mit dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ in Höhe von 750 Mrd. EUR und dessen größtem Ausgabeninstrument - der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) mit einem Volumen von 672,5 Mrd. EUR - wurde der Grundstein gelegt, um gemeinsam gestärkt aus der Krise hervorzugehen.
- Zuwendungsgeber : Europäische Union (EU) und die Bundesregierung
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweiligen Fachministerien der Bundesregierung und deren nachgeordnete Stellen
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/deutscher-aufbau-und-resilienzplan.html
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des ELER entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- wissenschaftliche Einrichtungen
- öffentliche Einrichtungen
Die EU-Länder haben die Möglichkeit, tourismusbezogene Investitionen in ihre strategischen Pläne für die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) aufzunehmen. Diese Unterstützung könnte beispielsweise Maßnahmen im Zusammenhang mit der territorialen wirtschaftlichen Entwicklung und der ländlichen Infrastruktur, der Erneuerung von Dörfern und/oder Maßnahmen zur Erhaltung des kleinbaulichen Erbes (Kapellen, Brücken, öffentliche Einrichtungen), den Bau und die Modernisierung von touristischen Informationszentren, Besucherinformationen und andere Freizeit-, Freizeit- und/oder Sportaktivitäten umfassen.
Zu den drei langfristigen Zielen für die Entwicklung des ländlichen Raums für die EU gehören:
- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft
- Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutzmaßnahmen
- Verwirklichung einer ausgewogenen territorialen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen
Darüber hinaus fungiert der ELER über Finanzierungsinstrumente als Quelle für Darlehen, Mikrokredite, Garantien und Aktien, die Empfängern in Land-, Forst- und ländlichen Gebieten zur Verfügung stehen, die finanziell tragfähige Projekte zur Unterstützung der Prioritäten des ELER durchführen.
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des ELER entnommen werden.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.
ja
Der ELER ist das Finanzierungsinstrument der gemeinsamen Agrarpolitik, mit dem Strategien und Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projekträger der jeweiligen Unterprogramme des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
- https://commission.europa.eu/funding-tenders/find-funding/eu-funding-programmes/european-agricultural-fund-rural-development-eafrd_en?prefLang=de
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des EFRE entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- wissenschaftliche Einrichtungen
- öffentliche Einrichtungen
Der Großteil der Förderung fließt in Maßnahmen zur Unterstützung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels sowie eines grüneren und CO2-ärmeren Europas. Auch die nachhaltige Stadtentwicklung ist ein wichtiger Bereich des EFRE.
Vor allem folgende Vorhaben werden unterstützt:
- Investitionen in die Infrastruktur
- Angewandte Forschung und Innovation
- Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen
- Produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen
- Investitionen zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze
- Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte
- Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten
- Technische Hilfe
Ein spezifisches Ziel im Rahmen des EFRE ist ein sozialeres und integrativeres Europa, das u.a. beinhaltet, das volle Potenzial von Kultur und Tourismus für eine wirtschaftliche Erholung in Verbindung mit sozialer Inklusion und ökologischer und finanzieller Nachhaltigkeit auszuschöpfen (unbeschadet der Möglichkeiten, die aus dem EFRE für diese Sektoren im Rahmen anderer spezifischer Ziele bereitgestellt werden).
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des EFRE und den operationellen Programmen, die durch die Mitgliedsstaaten erarbeitet werden, entnommen werden.
Die Fonds tragen zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei. Zu diesem Zweck erstellen die Mitgliedsstaaten sogenannte operationelle Programme. In Deutschland hat jedes Bundesland ein eigenes operationelles Programm mit Ansprechpartnern auf Landesebene.
Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage von themenspezifischen Förderrichtlinien.
Ob und in welchem Umfang Ihr Vorhaben gefördert wird, richtet sich nach den Programmen, auf deren Grundlage die Mittel ausgereicht werden.
ja
Der Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fördert u.a. die effiziente und nachhaltige Entwicklung von Tourismus, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union durch Korrektur von Entwicklungsungleichgewichten zwischen seinen Regionen zu stärken.
- Zuwendungsgeber : EU, Bund und Länder
- Ansprechpartner (Projektträger) : Europäische Kommission
- https://commission.europa.eu/funding-tenders/find-funding/eu-funding-programmes/european-regional-development-fund-erdf_en?prefLang=de
bundesweit
30-06-2027, mit optionaler Verlängerung bis Ende 2033
Eurostars 3 richtet sich insbesondere an innovative KMU. Das sind KMU gemäß Definition der EU, die in internationalen Projektkooperationen ein Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung entwickeln. Auch Forschungsinstitute oder Großunternehmen können sich als Partner beteiligen. In Deutschland erhalten Forschungsinstitute allerdings nur Förderung, wenn ein deutsches KMU beteiligt ist, Großunternehmen erhalten keine Förderung in Deutschland.
Es werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Kooperationsprojekten im Rahmen von Eurostars 3 gefördert, die den dargestellten Zuwendungszwecken und -zielen entsprechen.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Gesamtförderung für die deutschen Partner in einem Eurostars 3-Projekt ist auf maximal 500.000 Euro begrenzt.
KMU erhalten vorrangig eine Förderung ihrer Vorhaben. Die maximale Projektlaufzeit bei Antragstellung beträgt 3 Jahre.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten 9 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 % anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Übernimmt ein KMU die Koordinierung des Vorhabens, kann es den erhöhten Aufwand in seiner Kalkulation geltend machen.
Das gesamte Antragsverfahren erfolgt über das elektronische Antragsportal des Eureka-Sekretariates.
nein
KMU werden mit einem nicht zurückzahlbaren Zuschuss von max. 500.000 Euro bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu unterstützt, wenn diese in europäischer Zusammenarbeit erfolgt.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Eurostars
- https://www.eurostars.dlr.de/de/1332.php
bundesweit
31.12.2027
Private und öffentliche Einrichtungen, die im Kultur- und Kreativsektor aktiv sind und seit mindestens 2 Jahren eine Rechtspersönlichkeit besitzen.
Horizontale Maßnahmen für alle Gebiete des Kultur-
und Kreativsektors:
- Unterstützung von kulturellen Kooperationsprojekten, Netzen von Berufsverbänden
- Plattformen zur Förderung europäischer Künstler/innen und Werke
- individuellen Mobilitätsprogrammen
Sektorspezifische Unterstützung zur Ergänzung horizontaler Maßnahmen u. a. in den Bereichen Musik, Verlagswesen, Kulturerbe und Architektur.
Spezifische Maßnahmen zur Auszeichnung und Förderung von Exzellenz und Kreativität, darunter Preise für Literatur, Musik, Architektur und Kulturerbe, die Aktion „Kulturhauptstädte Europas“ und das Europäische Kulturerbe-Siegel.
eingeschränkt
Kreatives Europa schützt und fördert sprachliche und kulturelle Vielfalt und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativsektoren. Es unterstützt die Kultur- und Kreativbranche dabei, auf europäischer Ebene zusammenzuarbeiten, eröffnet neue internationale Chancen, Märkte und Publikumsschichten und hilft der Branche, die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen. Das Programm besteht aus den Teilbereichen MEDIA und KULTUR sowie bereichsübergreifenden Aufrufen.
- Zuwendungsgeber : Europäische Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Creative Europe Desk Kultur
- https://kultur.creative-europe-desk.de/foerderung/was-ist-kreatives-europa/
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen (öffentlich oder privat) mit Sitz in der EU.
Dazu zählen insbesondere:
• Unternehmen: KMU und Großunternehmen (auch Einzelunternehmen).
• Öffentliche Institutionen: Nationale, regionale und lokale Behörden sowie Hochschulen.
• Organisationen: Forschungseinrichtungen, NGOs, Vereine und internationale Organisationen.
Voraussetzung: Der Antragsteller muss eine juristische Person sein.
Die aktuelle Programmperiode umfasst vier Teilprogramme:
- Naturschutz und Biodiversität / Nature and Biodiversity (NAT)
- Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität / Circular Economy and Quality of Life (ENV)
- Klimaschutz und Klimaanpassung / Climate Change Mitigation and Adaptation (CCM & CCA)
- Energiewende / Clean Energy Transition (CET)
Neben Förderprojekten, die eindeutig den vier Teilprogrammen zugeordnet werden können, gibt es im LIFE-Programm weitere Fördermöglichkeiten, Zuschüsse und Instrumente:
- Betriebskostenzuschüsse für Nichtregierungsorganisationen (NROs/ NGOs)
- Themenspezifische Ausschreibungen für „projects responding to the Union legislative and policy priorities“ (PLP)
Erhaltung und Schutz von umweltsensiblen Fluss-, Wald-, Moorlandschaften u. ä., welche auch für Naherholung und Tourismus bedeutsam sind.
Beispiele im touristischen Bereich:
Das LIFE-Programm hat kein spezifisches Tourismusthema, dennoch können ökologisch nachhaltige Projekte, insbesondere solche, die durch Energieeffizienz oder erneuerbare Energien CO2-Emissionen mindern, von Finanzmitteln profitieren. Ebenso können Projekte, die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel mit dem Tourismus vereinbaren, ebenfalls förderfähig sein.
Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Zuschüsse oder durch Vergabe öffentlicher Aufträge.
Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.
Die Projektbeantragung erfolgt direkt in Brüssel. Seit dem Jahr 2021 erfolgt die Antragstellung über das ‚Funding & tender opportunities portal‘ der EU-Kommission. Der Antrag wird online geschrieben und übermittelt.
nein
LIFE-Projekte sollen zur Umsetzung, Aktualisierung und Entwicklung der europäischen Umwelt- und Klimapolitik sowie der entsprechenden Gesetzgebung beitragen. Ziel der EU-Kommission ist es, EU-weit umweltfreundliche, innovative Produkte, relevante Verfahren und Dienstleistungen sowie Best Practices zu etablieren und die entsprechende Politik- und Verwaltungspraxis weiterzuentwickeln. Der Fokus von LIFE liegt also auf konkreten, praktischen und nachhaltigen Beiträgen im Sinne der EU-Umweltpolitik.
- Zuwendungsgeber : Europäische Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Europäischen Kommission, Exekutivagentur CINEA
- https://www.z-u-g.org/strategische-aufgaben/beratung-zum-eu-life-programm/
bundesweit
Die Bewerbungsfrist für das laufende Jahr ist beendet, die nächste Bewerbungsphase startet voraussichtlich im Frühjahr 2026.
Am Wettbewerb teilnehmen können nationale, regionale oder lokale Behörden, Bildungseinrichtungen und Wirtschaftsorganisationen sowie öffentlich-private Partnerschaften aus allen EU-Mitgliedsstaaten einschließlich Island, Norwegen, Serbien und der Türkei.
Initiativen, Projekte und Maßnahmen, die nachweisbar zur Entwicklung eines unternehmerischen Umfeldes, zur Stärkung unternehmerischer Initiative und zu verantwortlichem Handeln bei Unternehmen beigetragen haben. Dabei werden sechs Wettebwerbskategorien unterschieden:
- Förderung des Unternehmergeistes
- Investition in Unternehmenskompetenzen
- Unterstützung des digitalen Wandels
- Verbesserung des Geschäftsumfeldes und Unterstützung der Internationalisierung von Unternehmen
- Förderung des nachhaltigen Wandels
- Verantwortungsvolles und integrationsfreundliches Unternehmertum
Die europäische Jury vergibt außerdem den "Großen Preis der Jury" für die Initiative aus einer beliebigen Kategorie, die als kreativster und inspirierendster Beitrag zur Förderung des Unternehmertums angesehen wird.
Veranstaltungen und Kampagnen, die das Image von Unternehmern und unternehmerischer Tätigkeit verbessern und eine Kultur unterstützen, die Kreativität, Innovation und Risikobereitschaft fördert; Initiativen auf regionaler, lokaler oder nationaler Ebene, die unternehmerische und betriebswirtschaftliche Fähigkeiten und Kenntnisse verbessern.
Für jede Wettbewerbskategorie wird ein Preis vergeben. Zusätzlich vergibt die EU einen Großen Preis der Jury für die kreativste und am stärksten zur Nachahmung inspirierende Initiative.
Konzipiert ist der Europäische Unternehmensförderpreis als zweistufiger Wettbewerb. Im Rahmen eines vorgeschalteten nationalen Auswahlprozesses werden in Deutschland von einer Expertenjury zwei Kandidaten nominiert, die anschließend am Wettbewerb auf europäischer Ebene teilnehmen.
ja
Mit dem Wettbewerb sollen erfolgreiche Förderer von Unternehmergeist und Unternehmertum in Europa identifiziert und gewürdigt werden. Die Preisträger sollen europaweit als Vorbilder dienen und dazu anregen, günstige Bedingungen für unternehmerische Tätigkeit zu schaffen.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : RKW Kompetenzzentrum
- http://www.europaeischer-unternehmensfoerderpreis.de/
bundesweit
Die Bewerbungsfrist für das laufende Jahr ist beendet, die nächste Bewerbungsphase startet voraussichtlich im Frühjahr 2026.
Förderregion/-länder: EU Mitgliedsstaaten
förderfähige Einrichtungen: Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
Thema 1: Energiewende
Im Rahmen des Themas „Energiewende“ zielt die Europäische Urban-Initiative darauf ab, die Erprobung übertragbarer und skalierbarer innovativer Lösungen im realen Umfeld für wirtschaftlich tragfähige, intelligentere und stärker integrierte lokale Energienetze zu unterstützen, die auf CO2-freie und nachfrageorientierte Energienetze ausgerichtet sind und die Bürger:innen sowie Interessenträger:innen in die Lage versetzen, die Umstellung zu beschleunigen.
Thema 2: Technologie in Städten
Im Rahmen des Themas „Technologie in Städten“ zielt die Europäische Urban-Initiative darauf ab, die Erprobung innovativer Lösungen, die auf neuen Technologien beruhen, in realen Umgebungen zu unterstützen, um bessere Dienstleistungen für die Bürger:innen zu erbringen und/oder die Fähigkeit der lokalen Behörden zu stärken, diese Dienstleistungen anzubieten, indem Experimente durchgeführt werden, die mit Hilfe der kohäsionspolitischen Investitionen in größerem Maßstab repliziert werden könnten.
Förderquote: 80 %
Budget des Calls: € 90.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt: max. € 5.000.000,00 Kofinanzierung
Projektlaufzeit: max. 3,5 Jahre
Die Einreichung des Antragsformulars erfolgt 100% papierlos über die elektronische Austauschplattform (EEP) des EUI.
Bewerber:innen werden gebeten, sich frühzeitig im Bewerbungsprozess zu registrieren und ihr Bewerbungsformular zu erstellen. Das Durchlesen der verschiedenen Abschnitte des Antragsformulars und das Lesen der Informationsblasen in den einzelnen Bereichen (in allen EU-Sprachen verfügbar) helfen den Antragstellenden, ihre Projektvorschläge besser zu strukturieren und zu gestalten.
Für Unterstützung im Antragsverfahren: Das Personal des ständigen Sekretariats unterstützt die Antragstellenden im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die EUI-IA bei Bedarf bei fachlichen Fragen. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Website der EUI (https://www.urban-initiative.eu/calls-proposals/second-call-proposals-innovative-actions).
eingeschränkt
Die European Urban Initiative (EUI) bietet Möglichkeiten zum Kapazitätsaufbau in der nachhaltigen Stadtentwicklung und stellt Fördermittel für die Austestung von innovativen städtischen Maßnahmen bereit.
- Zuwendungsgeber : Europäische Union (EU); Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mitarbeitende des Ständigen Sekretariats der EUI
- https://www.urban-initiative.eu/