Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Zum Hauptinhalt springen

Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

594 Treffer:
Naturerlebnisräume  

Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen für Ausgaben zur Anlage oder Einrichtung von Naturerlebnisräumen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts in Schleswig-Holstein, die Träger eines Naturerlebnisraumes sind.

Was wird gefördert?

uwendungsfähig sind Ausgaben und Vorhaben zur Anlage und Einrichtung von Naturerlebnisräumen. Dies sind insbesondere:

 

- Erstellung einer Entwicklungskonzeption

- Informationsarbeit, Informationselemente und Informationsstätten einschl. der Errichtung von Informationsgebäuden

- Besucherlenkende Maßnahmen zur Sicherung schutzwürdiger Bereiche

- Planung, Bau, Aufstellung bzw. Einrichtung wie z.B.

- Bau bzw. Ausbau von Wegen und Pfaden

- Bau von Park-, Ruhe-, Spiel-, und Lernplätzen

- Bau bzw. Beschaffung und Aufstellung von Hütten, Sitzmöglichkeiten, Abfallbehältnissen und sanitären Anlagen

- Begrünungsmaßnahmen und Baumpflanzungen

- Aufstellung von Beschilderungen, Einzäunungen und Sicherungen

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss; Die Unterstützung beträgt je nach Art des Vorhabens bis zu 50%, soweit landschaftspflegerische und biotopfördernde Maßnahmen im Vordergrund stehen bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Kosten für Planung, Bauleitung sowie die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Zulassungen werden nach gesonderten Regelungen gefördert.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die zuständige untere Naturschutzbehörde zu richten an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Naturerlebnisräume sollen den Besucherinnen und Besuchern ermöglichen, Natur, Naturzusammenhänge und den unmittelbaren Einfluss des Menschen auf die Natur zu erfahren.

Weitere Informationen  
Gründungsstipendium SH  

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung von Unternehmen durch Absolventen und Mitarbeiter aus Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Die Förderung erfolgt durch finanzielle Mittel, die Zurverfügungstellung von Infrastruktur (unentgeltlicher Arbeitsplatz) und durch Betreuungs- und Coaching-Angebote.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Gefördert werden Teams, bestehend aus Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, deren letzter qualifizierender Hochschulabschluss (mindestens erforderlich: Bachelor-Abschluss) maximal zehn Jahre zurückliegt. Studierende sowie Personen mit abgeschlossener Ausbildung können als Teil eines Gründungsteams gefördert werden. Das Gründungsstipendium fördert Teams mit bis zu drei Personen.

Was wird gefördert?

Innovative, vorzugsweise technologieorientierte, wissensintensive oder nachhaltige Gründungsvorhaben

Art und Höhe der Zuwendung

Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung erhalten über acht bis zwölf Monate einen monatlich nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 2.200 Euro. Studierende erhalten monatlich 1.000 Euro.

 

Weiterhin kann ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 150 € für jedes unterhaltspflichtige Kind von geförderten Personen in Anspruch genommen werden. Sachkosten oder Investitionsmittel werden mit einer Pauschale über 8.500 Euro pro Team bezuschusst für Sach- und Investitionsmittel, zum Beispiel für Kosten im Rahmen einer Prototypentwicklung oder für spezifische Beratungsleistungen.

 

Neben der finanziellen Förderung profitieren die Stipendiatinnen und Stipendiaten von Betreuungs- und Coaching-Angeboten der Gründungsunterstützenden im Land.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind zu stellen bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) Lorentzendamm 24

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung von Unternehmen durch Absolventen und Mitarbeiter aus Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Die Förderung erfolgt durch finanzielle Mittel, die Zurverfügungstellung von Infrastruktur (unentgeltlicher Arbeitsplatz) und durch Betreuungs- und Coaching-Angebote.

Weitere Informationen  
Investive und nicht-investive Maßnahmen im Rad- und Radtourismusverkehr („Ab aufs Rad-Förderrichtlinie“)  

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei investiven und nichtinvestiven Maßnahmen des Radwegenetzes zur Umsetzung der Radstrategie 2030.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte, Ämter und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet und im Bereich Radverkehr tätig sind, mit Sitz in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

- Investive Vorhaben einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (externe

Leistungen) wie insbesondere:

 

• Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen sowie deren Grunderneuerung an verkehrs-

wichtigen Strecken, die vorrangig im LRVN verankert sind und in der gesetzlichen

Baulast des/der Antragstellenden liegen, bzw. die nach erfolgter Sanierung von der

zuvor vereinbarten kommunalen Baulast in die Baulast des Landes zurückgegeben

werden.

• Maßnahmen zur grundlegenden Qualitätsverbesserung bestehender Radfernwege

sowie regionaler Themenrouten inkl. begleitender Infrastrukturelemente - unter der

Voraussetzung, dass sie Bestandteil eines touristischen Entwicklungskonzeptes sind,

die „Qualitätsstandards für den Radtourismus in Schleswig-Holstein“ (2021) in der

jeweils gültigen Fassung erfüllen und nicht im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe

„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert werden können.

• Optimierung und Ausbau der Radwegweisung für den Alltags- und Freizeitradverkehr

unter Berücksichtigung der „Qualitätsstandards für den Radtourismus in Schleswig-

Holstein“ (2021) und den einschlägigen Regelwerken in der jeweils gültigen Fassung.

• Einrichtung von Dauerzählstellen.

• Kofinanzierung herausragender investiver Maßnahmen, die im Rahmen von Bundes-

oder EU-Programmen gefördert werden, um den kommunalen Eigenanteil zu redu-

zieren, sofern diese Programme es erlauben. Ein angemessener Eigenanteil in Höhe

von mind. 10 von Hundert verbleibt bei den Antragstellenden.

• Radverbindungen, die im LRVN hinterlegt sind, vorrangig dem Alltagsradverkehr dienen

und deren Nutzerpotenzial eine hohe Auslastung erwarten lassen (mehr als 1.000 pro

Tag) können in einem höheren Standard gefördert werden

• Investive Modellvorhaben

 

Investitionsvorbereitende Vorhaben wie insbesondere Radverkehrskonzepte, Machbar-

keitsstudien und Planungen für konkrete Maßnahmen als Grundlage für spätere

Investitionen.

 

Hauptamtliche Radverkehrsplanerinnen und Radverkehrsplaner beim Kreis mit

insbesondere folgenden Aufgaben: - Planung und Bau von Radverkehrsinfrastruktur in

eigener Baulast der Kreise, - Unterstützung bei interkommunalen Planungen der

kreisangehörigen Gemeinden

 

- Nicht-investive Maßnahmen mit einer maximalen Förderung von in der Regel bis zu

50.000,00 Euro, wie insbesondere:

 

• Potenzialanalysen zur Verbesserung des Radverkehrs

• Akteurs- oder baulastträgerübergreifende Maßnahmen zur nachhaltigen Qualitäts- und

Angebotsentwicklung im Radverkehr

• Evaluierungen für den Radverkehr

• Radkampagnen und –aktionen mit landesweiter Ausstrahlung

• Präventive Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen zur Verbesserung der

Radsicherheit

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als

Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses zur

Projektförderung gewährt und auf einen Höchstbetrag begrenzt.

 

Die regelmäßige Förderquote beträgt bis zu 75 vom Hundert der zuwendungsfähigen

Ausgaben.

 

Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, die die/der

Antragstellende für eine sparsame und zweckmäßige Ausführung des Vorhabens im

Bewilligungszeitraum entstehen. Die Summe aller staatlichen Zuwendungen und

zweckbestimmten Einnahmen darf die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht

überschreiten.

Bewerbungsverfahren

Die Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gemäß Antragsmuster gewährt.

Bewilligungsbehörde ist das für Verkehr zuständige Ministerium.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Wenn Sie investive und nichtinvestive Maßnahmen im Bereich des Radverkehrs planen, um mehr Menschen aufs Rad zu bringen, die Verkehrssicherheit zu verbessern und den Radtourismus im Land zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Weitere Informationen  
Beteiligungskapital für mittelständische Unternehmen  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein unterstützt mittelständische Unternehmen durch stille Beteiligungen. Das Beteiligungskapital kann zur Stärkung der Eigenkapitalbasis im Rahmen einer Investitionsfinanzierung eingesetzt werden. Gefördert werden Gründungen, Markteinführungen, Wachstumsphasen und Unternehmensübernahmen. Mitfinanziert werden Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Anteils- und Unternehmenskäufe und Betriebsmittelbedarf.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Das Beteiligungskapital kann zur Stärkung der Eigenkapitalbasis im Rahmen einer Investitionsfinanzierung eingesetzt werden. Gefördert werden Investitionen, Betriebsmittel, Nachfolgeregelungen, Anteils-/Unternehmenskäufe und Existenzgründungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Eine Stille Beteiligung ist im Rahmen von einer Förderung von 50.000 EUR bis 1,5 Mio. EUR möglich. Sie läuft über 10 Jahre.

Eine Offene Beteiligung hat max. 200.000 EUR als Minderheitsbeteiligung und bis zu 24,9 % des Kapitals. Sie läuft über 7 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Informationen erteilt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein unterstützt mittelständische Unternehmen durch stille Beteiligungen.

Weitere Informationen  
Beteiligungsfonds für KMU  

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG) stellen Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer in Schleswig-Holstein bereit. Mitfinanziert werden Maßnahmen zur Unternehmensgründung und -erweiterung sowie zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

Das über den Fonds bereitgestellte Beteiligungskapital kann sowohl zur Finanzierung von Maßnahmen zur Unternehmensgründung oder Unternehmenserweiterung und -festigung als auch zur Nachfolgefinanzierung genutzt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsform:

stille oder offene Beteiligung

 

Beteiligungsbetrag:

stille Beteiligung: 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR

offene Beteiligung: maximal 100.000 EUR als Minderheitsbeteiligung bis zu 20 Prozent des Kapitals

 

Tilgungsrate:

stille Beteiligung: endfällig oder ab dem 6. Jahr ratierlich

offene Beteiligung: endfällig

 

Laufzeit:

stille Beteiligung: 10 Jahre

offene Beteiligung: 7 Jahre

 

Beteiligungsentgelt:

bonitätsabhängig

Bewerbungsverfahren

Anträge sind formlos zu richten an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), EFRE-Fondsmanagement oder die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Beteiligungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellt Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zur Verfügung.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG), Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), Land Schleswig-Holstein
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
  • https://www.ib-sh.de/produkt/beteiligungsfonds-mittelstand-sh/
 
Enterprise Europe Network Schleswig-Holstein  

Das Enterprise Europe Network wird von der Europäischen Kommission gefördert und bietet Ihnen daher alle Dienstleistungen kostenfrei an.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Das Enterprise Europe Network unterstützt vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit internationalen Ambitionen. Außerdem steht unser Beratungsangebot auch Forschungseinrichtungen und allen anderen Organisationen offen, die sich für die europäische Zusammenarbeit interessieren.

Was wird gefördert?

Es wird zu allen EU-Förderprogrammen beraten. Projekte sollten sich entweder mit einem innovativen Vorhaben befassen und/oder international ausgerichtet sein.

Art und Höhe der Zuwendung

Das Angebot des Enterprise Europe Network bei der IB.SH:

- Individuelle Beratung zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten der EU (z.B. Horizont Europa, Erasmus+ oder LIFE) sowie Unterstützung bei der Antragstellung

- Unterstützung von Unternehmen bei ihrer europaweiten und internationalen Vernetzung, z.B. Suche nach Kooperationspartnern im Ausland

- Nachhaltigkeits-Check für Unternehmen

- Vermittlung von Ansprechpersonen in EU-Institutionen und nationalen Kontaktstellen

- Meldung von Problemen bei der praktischen Anwendung von EU-Recht an die Europäische Kommission

- Aufbereitung von EU-Informationen in Hinblick auf KMU, Innovations- und EU-Förderung

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es wird ein umfassendes Beratungs- und Förderprogramm für KMU angeboten.

Weitere Informationen  
Beratung der IB.SH Energieagentur  

Die IB.SH Energieagentur unterstützt die Umsetzung von Projektideen unter Beteiligung der maßgeblichen Akteure im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung Schleswig-Holsteins.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

kommunale Akteure, Unternehmen, Verwaltung, Institutionen und Verbände in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

Initialberatung zur Einschätzung der technisch wirtschaftlichen Machbarkeit Ihres Vorhabens unter Berücksichtigung der Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten

- Fördermöglichkeiten von Energie-, Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sowie einer integrierten Quartiersentwicklung

- Anforderungen an die Projektentwicklung und erfolgreiche Projektfinanzierungen unter Betrachtung der branchenspezifischen Rahmenbedingungen

Art und Höhe der Zuwendung

Beraten wird persönlich unter Beteiligung der maßgeblichen Akteure und bei Bedarf auch vor Ort

Bewerbungsverfahren

Anfrage per Telefon oder E-Mail an die IB.SH Energieagentur

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kommunale Akteure, Unternehmen, Verwaltungen, Institutionen und Verbände in Schleswig-Holstein werden über Energie-, Klima- und Umweltschutzmaßnahmen beraten

Weitere Informationen  
Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus Schleswig-Holstein  

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 (LPW) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Fördergebiet

Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen, Flensburg (krsfr. Stadt), Neumünster (krsfr. Stadt), Helgoland (Insel), Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel (krsfr. Stadt), Lübeck (krsfr. Stadt)

Geltungsdauer

31.06.2027

Für wen?

Förderung von Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen und sonstige investive Maßnahmen zur Aufwertung des touristischen Angebotes

 

Fördergebiete:

C-Fördergebiet - Kreis Dithmarschen, Flensburg, Neumünster, Helgoland

D-Fördergebiet - Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel, Lübeck

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind öffentliche Infrastruktureinrichtungen des Tourismus, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen. Dies umfasst auch modellhafte Infrastrukturen, die in besonderem Maße geeignet sind, innovative Lösungen für die Folgen des Klimawandels (u.a. steigender Meeresspiegel, Zunahme von Sturmflutereignissen, Veränderungen der Küstenlinie, Verlust von Stränden) aufzuzeigen.

 

Im investiven Bereich:

Es werden Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen und sonstige investive Maßnahmen zur Aufwertung des touristischen Angebotes gefördert. Ziel der Förderung ist die ressourcenschonende Steigerung der Attraktivität Schleswig-Holsteins, die Stärkung der regionalen Identitäten sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Tourismuswirtschaft.

 

Im nicht-investiven Bereich:

Es werden Zuwendungen für nicht-investive touristische Projekte gewährt. Dazu gehören die Förderung der Erarbeitung regionaler Tourismusentwicklungskonzepte und Planungs- und Beratungsleistungen (Machbarkeitsstudien), die der Vorbereitung/ Durchführung förderfähiger öffentlicher touristischer Infrastrukturmaßnahmen dienen

Beispiele

Nicht-investiver Bereich:

− Promenaden,

− Seebrücken, sofern es sich um die Modernisierung, Attraktivierung oder Erweiterung bestehender Brückenbauwerke handelt,

− Kurparks,

− Badestellen einschließlich Begleitinfrastruktur,

− bestehende Radfernwege und Themenrouten des Touristischen Radnetzes Schleswig-Holstein (Modernisierung, Qualitätsverbesserung, Routenanpassung, Beschilderung und Begleitinfrastruktur). Voraussetzung ist die Vorlage eines verbindlichen Radwegeunterhaltungskonzeptes.

− unentgeltliche Informationszentren und Serviceeinrichtungen für Gäste (Häuser des Gastes), ausgenommen Tourist-Informationen.

 

Investiver Bereich:

− kulturelle und Naturerlebnis-Einrichtungen mit touristischem Bezug, die der Art nach geeignet und in erster Linie dazu bestimmt sind, von Touristen genutzt zu werden bzw. nachweislich überwiegend touristisch genutzt werden.

− Bädereinrichtungen, Kurhäuser, Sole- und Heilwassereinrichtungen, Thermalbäder sowie nachweislich überwiegend touristisch genutzte Erlebnis- und Freizeitbäder, sofern es sich um die nachfrageorientierte Modernisierung, Attraktivierung oder Erweiterung bestehender Anlagen handelt.

− Freizeiteinrichtungen mit multifunktionalem Charakter, die insbesondere Kultur- und Freizeitdienstleistung

Art und Höhe der Zuwendung

Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

 

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 50.000 Euro betragen. Die Investitionsbeihilfen für kulturelle und multifunktionale Einrichtungen dürfen höchstens 33 Millionen Euro betragen, die Gesamtinvestitionssumme (einschließlich nicht förderfähiger Kostenanteile) höchstens 110 Millionen Euro. Die Investitionsbeihilfen für andere Maßnahmen nach dieser Richtlinie dürfen höchstens 11 Millionen Euro betragen, die Gesamtinvestitionssumme (einschließlich nicht förderfähiger Kostenanteile) höchstens 22 Millionen Euro. Die vorgenannten Höchstbeträge gelten pro Vorhaben.

 

Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Es ist daher nachzuweisen, dass der Eigenanteil getragen werden kann. Ein angemessener Eigenanteil des Begünstigten von mindestens 10 Prozent ist, unabhängig von der Herkunft der Fördermittel, unabdingbar.

 

Die Zuwendung beträgt grundsätzlich bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Die digitale Antragstellung ist ab sofort über das Serviceportal des Landes möglich. Sie benötigen ein Servicekonto, um online Anträge zu stellen und Rückmeldungen dazu zu erhalten.

 

idp.serviceportal.schleswig-holstein.de/webidp/Authentication/ShowLogin

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es werden Projekte zur Aufwertung des touristischen Angebotes im Rahmen der ressourcenschonende Steigerung der Attraktivität in Schleswig-Holstein sowie regionale Tourismusentwicklungskonzepte und Planungs- und Beratungsleistungen gefördert.

Weitere Informationen  
Innovationsfonds SH  

Das Ziel des Fonds ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dies kann sowohl zur Finanzierung von innovativen Vorhaben und Unternehmen, zur Unternehmensgründung als auch zur Nachfolgefinanzierung innovativer Unternehmen genutzt werden.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein Europäische Union, Landesregierung Schleswig-Holstein, MBG Schleswig-Holstein, Innovationsfonds SH

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

- Innovative Maßnahmen während der Unternehmenserweiterung und -festigung

- Innovative Maßnahmen während der Unternehmensgründung

- Innovative Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge

 

Von der Förderung ausgenommen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten.

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsform: stille oder offene Beteiligung

Beteiligungsbetrag:

- stille Beteiligung: 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR

- offene Beteiligung: Max. 1 Mio. EUR

Beteiligungsentgelt: bonitätsabhängig

Tilgungsrate:

- stille Beteiligung: endfällig oder ab dem 6. Jahr ratierlich

- offene Beteiligung: endfällig

Laufzeit stille Beteiligung: 10 Jahre

Bewerbungsverfahren

formlos

- über das Fondsmanagement

- über die IB.SH

- über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU werden mit einer stillen oder offenen Beteiligung in Höhe von max. 1 mio. Euro für innovative Maßnahmen gefördert.

Weitere Informationen  
Steinburg-Fonds  

Der Kreis Steinburg, die Entwicklungsgesellschaft Westholstein mbH (egw) und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) wollen durch die Vergabe von Beteiligungskapital die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz im Kreis Steinburg verbessern.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein Steinburg

Für wen?

Existenzgründungen in Steinburg

Bestehende kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Steinburg.

Was wird gefördert?

- Förderung der Umsetzung neuer Geschäftsidee

- Stabilisierung d. mittelständ. Wirtschaft

- Schaffung & Sicherung von Arbeitsplätzen

- Unternehmensansiedlung

Art und Höhe der Zuwendung

Stille Beteiligung

Beteiligungsbetrag: 50.000€ bis 200.000€

Laufzeit: 10 Jahre

Bewerbungsverfahren

formlose Kontaktaufnahme per Mail/ telefonisch über die MBG Mittelständische Beteilogungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Existenzgründer:innen sowie KMU werden mit einer stillen Beteiligung zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals, Verbesserung des Unternehmensratings bei Banken und der Verbesserungder Ausgangslage zur Beschaffung von Fremdkapital mit max. 200.00€ gefördert.

Weitere Informationen  
Suchergebnisse 561 bis 570 von 594