Förderwegweiser
Baden-Württemberg
29.06.2027
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe.
Investitionsfinanzierungen:
- Gründung
- Erweiterung
- Modernisierung
- Wachstum
- Standortverlagerung
- Digitalisierung
- Transformation
Finanzierung von Betriebsübernahmen:
- Kredite für Nachfolgeregelungen
- Gesellschafterwechsel
- Management-Buy-outs/Management-Buy-ins Unternehmenskauf
- Übernahmepreis für Vermögensgegenstände (Assets) oder Gesellschaftsanteile (Shares)
Betriebsmittelfinanzierung:
- Betriebsmittelkredite in Verbindung mit Investitionen
- Digitalisierungs- und Transformationsvorhaben
Die L-Bank übernimmt in der Regel maximal 50 % des Finanzierungsrisikos. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro, bezogen auf ein Vorhaben.
Der Antragsteller/Endkreditnehmer stellt den Antrag für eine Bürgschaft bei seiner Hausbank. Diese leitet dann den Antrag direkt an die L-Bank weiter.
ja
Die L-Bank übernimmt allgemeine Bürgschaften für Investitionsfinanzierungen zum Beispiel zur Gründung, Erweiterung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung oder Übernahme eines Unternehmens oder für Betriebsmittel- beziehungsweise Avalfinanzierungen.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/allgemeine-buergschaften.html
Baden-Württemberg
Start-up oder hat als mittelständisches Unternehmen einen Gruppenumsatz von maximal
75 Millionen Euro.
- innovative (z.B. ökologisches, soziales oder digitales) Geschäftsmodelle
Finanzierungssumme pro Unternehmen: 400.000 bis 10 Millionen Euro, vorzugsweise über mehrere
Finanzierungsrunden.
Sprechen Sie Ihre Investoren auf das Beteiligungsprogramm InnoGrowth BW an. Diese sind Ihre Ansprechpersonen und verhandeln die Art und Höhe der Finanzierung mit Ihnen.
eingeschränkt
Durch die Mittel der L-Bank wird das Eigenkapital der Unternehmen für weiteres Wachstum gesteigert.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/innogrowth-bw.html
Baden-Württemberg
29.06.2027
- juristische Personen (zum Beispiel Kapitalgesellschaft, wirtschaftlicher Verein, eingetragene Genossenschaft, Europäische Gesellschaft)
- rechtsfähige Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft)
- Stiftungen des privaten Rechts, sofern sie unternehmerisch tätig sind
- natürliche Personen (zum Beispiel Gründer 1, Gesellschafterin)
- alle Formen der Existenzgründung (Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen)
- Nachfolgeregelungen (Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb oder Aufstockung einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen)
- Betriebserweiterungen (auch Standortverlagerungen)
- Rationalisierung, Modernisierung
- Umstellung von Produktionsverfahren oder Produktpalette
- Erwerb von Unternehmen
- Betriebsmittelfinanzierung (auch unabhängig von Investitionen)
Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg
liegen.
- Betriebsgrundstücke und Gebäude einschließlich Baunebenkosten
- Betriebsausstattung (Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung und so weiter)
- Betriebsfahrzeuge / Nutzfahrzeuge
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und
Beteiligungen.
- Betriebsmittel und Warenlager
- Immaterielle Investitionen
Finanzierungsanteil:
- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Minimaler Bruttodarlehensbetrag:
- In der Regel 10.000 Euro
Maximaler Bruttodarlehensbetrag:
- In der Regel 5 Millionen Euro
Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.
eingeschränkt
Das GuW-BW ist der Allrounder für fast alle Finanzierungsvorhaben des Mittelstands in Baden-Württemberg. Besonders attraktiv: Wer eine Klimaschutzstrategie verfolgt oder nachhaltige Investitionen tätigt, profitiert durch den Nachhaltigkeitsbonus von zusätzlichen Zinsverbilligungen.
- Zuwendungsgeber : KfW; L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/guw-bw.html
Baden-Württemberg
kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum
Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung der neu eingeführten Produkte und Dienstleistungen dienen.
- Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten.
- Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten können bis zu 10 Prozent Zuschuss erhalten.
- Die Zuwendung muss mind. 200.000 Euro betragen.
- Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt im Regelfall 400.000 Euro.
- Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden.
Sie können sich ganzjährig über Ihre zuständige Gemeinde bewerben. Jeweils zum 28.02. und zum 31.08. müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegen.
eingeschränkt
Ziel ist es, Arbeitsplätze und Wohlstand im Ländlichen Raum Baden-Württembergs zu sichern. Grundlage sind unter anderem die Innovationsstrategie sowie die Bioökonomiestrategie des Landes.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Gemeinde, zuständiges Regierungspräsidium
- https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/spitze-auf-dem-land/informationen
Baden-Württemberg
Vorhaben können von natürliche Personen, Personengemeinschaften und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts eingereicht werden.
Gefördert werden modellhafte Bauvorhaben mit Holz oder Holzhybridlösungen zur Demonstration der innovativen Holzverwendung in Bauvorhaben, die eine besondere Strahlkraft und damit verbundene Außenwirkung entfalten. Im Vordergrund stehen Vorhaben im öffentlichen Raum mit hoher Bedeutung. Ebenso können Lösungen gefördert werden, die Bauaufgaben im urbanen Raum wie Aufstockung, Verdichtung und energetische Sanierung vorbildlich umsetzen oder Laubhölzer konstruktiv zum Einsatz bringen.
- Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.
- Die Förderung kann im Regelfall zwischen 100.000 Euro und 400.000 Euro, jedoch maximal 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Um am Vorauswahlverfahren teilzunehmen, ist eine Vorhabensskizze elektronisch im bereitgestellten Format bei der L-Bank per E-Mail an efre@l-bank.de und hip@mlr.bwl.de einzureichen.
Damit die Vorhabensskizzen durch die Jury beraten werden können, sind diese bis zum 15. März, 15. Juni, 15. September oder 31. Dezember eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zum jeweiligen Stichtagen vorliegenden Vorhabensskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.
eingeschränkt
Holz als wichtiger regionaler und regenerativer Rohstoff leistet schon heute einen wesentlichen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Zugleich ist Holz die Basis einer der umsatzstärksten und beschäftigungswirksamsten Wirtschaftssektoren in Deutschland.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- https://2021-27.efre-bw.de/foerderaufruf/holz-innovativ-programm-innovation-im-holzbau/
Baden-Württemberg
- Gemeinden,
- gemeindliche Zusammenschlüsse und
- im Rahmen von Kooperationsvorhaben auch Landkreise, sofern sich an dem
Vorhaben Gemeinden oder gemeindliche Zusammenschlüsse mit mindestens
50 Prozent beteiligen
Es werden bauliche Investitionen für
- die Errichtung,
- die Sanierung und
- die Modernisierung
öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen gefördert, die für die Gestaltung eines marktorientierten, zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind.
Zu den förderfähigen Tourismuseinrichtungen zählen insbesondere:
- Tourist-Informationszentren, die dem Standard der DTV i-Marke entsprechen,
- Rad- und Wanderwege,
- Strand- und Badestelleneinrichtungen,
- Einrichtungen, die nach dem Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und
Erholungsorten Baden-Württemberg (KurorteG) und unter Berücksichtigung
der Begriffsbestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes e. V. (DHV)
und des Deutschen Tourismusverbandes e. V. (DTV) die für den betreffenden
Kur- und Erholungsort erforderlich sind, sowie Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des Kurorte-Charakters der Gemeinde notwendig sind (zum Beispiel
Kurparks),
- saisonverlängernde Tourismusinfrastruktureinrichtungen,
- Hallen- und Freibäder in prädikatisierten Gemeinden,
- Museumsbahnen, sofern die Strecke nicht mehr zu regelmäßigen Verkehrszwecken benutzt wird,
- Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze,
- sonstige Einrichtungen, die für die touristische Entwicklung der Kommune von
Bedeutung sind.
Der Zuschuss beträgt grundsätzlich bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Der Fördersatz kann auf bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten angehoben werden, wenn
- eine Gemeinde oder ein Ortsteil nach dem Kurortegesetz prädikatisiert ist,
- sich bei einem interkommunalen Kooperationsprojekt mindestens eine prädikatisierte Kommune/ ein prädikatisierter Ortsteil beteiligt,
- es sich um ein Vorhaben handelt, welches in einem unmittelbarem Zusammenhang mit einem zertifizierten Rad- oder Wanderweg steht.
Der Zuschuss kann höchstens bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
betragen
- bei Hallen- und Freibädern in prädikatisierten Orten,
- bei Rad- und Wanderwegen, die nicht zertifiziert sind.
Der Zuschuss kann bis zu 20 Prozent und höchstens 200.000 Euro der zuwendungsfähigen Kosten pro Vorhaben betragen
- für kommunale Tourismusinfrastruktureinrichtungen oder Teile von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen, die wirtschaftlich in einem funktionierenden Marktumfeld und üblicherweise mit der Absicht der Gewinnerzielung
betrieben werden (z. B.: gastronomische Bereiche, Saunen, Wellness- und Fitnessbereiche, Parkplätze und Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze).
Vorhaben, bei denen für Konstruktions- und sonstige wesentliche Bauteile überwiegend ökologisch hochwertige Baustoffe eingesetzt werden, wie zum Beispiel Holz,
erhalten zusätzlich fünf Prozent Förderbonus bezogen auf die zuwendungsfähigen
Kosten.
Bagatell- und Höchstfördergrenze:
- Bauliche Investitionen, deren zuwendungsfähige Kosten 50.000 Euro nicht
übersteigen, werden nicht gefördert.
- Die Zuwendung für ein Vorhaben oder einen selbstständigen Bauabschnitt eines Gesamtvorhabens beträgt höchstens 2,5 Millionen Euro.
Vor einer Antragsstellung muss eine Antragsberatung beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium in Anspruch genommen werden.
Der vollständige Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist elektronisch über die Rechtsaufsichtsbehörde beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium zu stellen.
Antragsfrist ist jeweils der 1. Oktober für das folgende Förderjahr.
nein
Zuwendungsziel des Tourismusinfrastrukturprogramms ist der qualitative und zukunftsorientierte Ausbau der öffentlichen Tourismusinfrastruktur durch Errichtungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Das Programm zielt auf eine Anreizwirkung für die öffentlichen Träger, Investitionen in den Tourismus als freiwillige Aufgabe zu tätigen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : örtlich zuständiges Regierungspräsidium
- https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/6006083
Baden-Württemberg
30.12.2027
Antragsberechtigt sind je nach Programmteil und Vorhaben
– Kommunen und Zweckverbände,
– selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts,
– Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
– mehrheitlich kommunale Unternehmen, sofern sie die Kriterien der KMU-Definition, mit Ausnahme des kommunalen Anteils von weniger als 25%, erfüllen,
– Träger von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, stationären Einrichtungen und Studentenwohnheimen,
– Kirchengemeinden,
– eingetragene, gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie natürliche Personen.
Das Programm gliedert sich in zwei Bereiche:
1. Investitionen (Teil A – CO2-Minderungsprogramm):
• Ersatz fossiler Heizungen durch Wärmepumpen, Holzpellet-/Hackschnitzelheizungen, Solarthermie oder Anschluss an Wärmenetze.
• Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Dämmung, Fenster) bei Nichtwohngebäuden.
• Sanierung von Lüftungsanlagen.
• Nutzung von Abwärme (z. B. aus gewerblichen Prozessen).
2. Struktur & Strategie (Teil B):
• Einführung von Energiemanagementsystemen.
• Erstellung von CO2-Bilanzen.
• Teilnahme am European Energy Award (für Kommunen).
• Spezifische Beratungsleistungen.
Für Investitionen (Teil A):
• Die Förderung berechnet sich nach der CO2-Einsparung: 50 Euro pro Tonne vermiedenem CO2
• Maximal 30 % der förderfähigen Ausgaben.
• Maximal 200.000 Euro pro Vorhaben.
• Mindestzuschuss: 3.000 Euro.
Für Strukturmaßnahmen (Teil B):
• Hier gelten meist Festbeträge oder feste Förderquoten (abhängig von der Maßnahmenart).
Anträge sind schriftlich und zwingend vor Beginn der Maßnahme bei der L-Bank einzureichen.
eingeschränkt
Klimaschutz-Plus ist das zentrale Landesprogramm für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden. Es lohnt sich besonders für Unternehmen und Kommunen, die ihre Heiztechnik erneuern oder dämmen wollen (Teil A) oder professionelle Energiemanagement-Strukturen aufbauen möchten (Teil B).
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/klimaschutz-plus-b-struktur-qualifizierungs-und-informationsprogramm.html
Baden-Württemberg
30.12.2028
Sowohl Privatpersonen, Vereine, Genossenschaften, Kommunen und Unternehmen können im ELR Projektträger sein. Antragssteller im ELR ist jedoch immer die Gemeinde.
Das ELR unterstützt Projekte zur integrierten Strukturentwicklung in vier zentralen Förderschwerpunkten:
Innenentwicklung & Wohnen:
• Umnutzung von leerstehenden Gebäuden (z. B. Scheunen, alte Schulen) zu Wohnraum
• Umfassende Modernisierung von Altbauten
• Wohnraumschaffung durch Aufstockungen oder Anbauten.
• Kommunale Modellprojekte zur Klimaanpassung im Wohnumfeld (z. B. „Schwammstadt“-Elemente gegen Starkregen/Hitze)
Grundversorgung
• Investitionen zur Sicherung der lokalen Versorgung und Gastronomie
• Beispiele: Erweiterung von Bäckereien/Backstuben, Anbau von Tagescafés oder Umbau von Gebäuden zu Dorfläden.
Arbeiten
• Investitionen zur Sicherung und Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze
Gemeinschaftseinrichtungen
• Bau, Sanierung oder Zusammenlegung von Einrichtungen, die das soziale Miteinander fördern.
• Beispiele: Dorfgemeinschaftshäuser, vielseitig genutzte Festhallen und Treffpunkte.
Die Fördersätze variieren aufgrund der ELR-Verwaltungsvorschrift und beihilferechtlicher Vorgaben sehr stark. Die Förderung liegt zwischen 10 und 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Wenn gefördert wird, beträgt die Fördersumme mindestens 5.000 € und maximal 1.000.000 €.
• Antragstellung über die Gemeinde: Interessierte müssen ihren Antrag bei der Gemeinde einreichen, in der das Vorhaben umgesetzt wird. Die Gemeinde prüft das Vorhaben, priorisiert es und stellt dann den Aufnahmeantrag beim Land.
• Fristen beachten: Der Stichtag, an dem die Gemeinde die gesammelten Anträge beim Regierungspräsidium einreichen muss, ist in der Regel der 30. September für das folgende Förderjahr.
• Wichtig: Bauherren und Unternehmen müssen ihre Unterlagen daher frühzeitig bei der Gemeinde einreichen, damit diese bearbeitet werden können.
eingeschränkt
Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum, kurz ELR, ist die integrierte Strukturentwicklung in den ländlich geprägten Räumen Baden-Württembergs. Mit den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen fördert das ELR eine Vielzahl an Projekten, die dazu beitragen, dass Baden-Württemberg seine ausgeglichene, dezentrale Struktur behält.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden‑Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweilige Gemeinde sowie das zuständige Regierungspräsidium
- https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/elr
Baden-Württemberg
30.06.2027
• Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition sowie Freiberufler.
• Größere mittelständische Unternehmen, die das KMU-Kriterium nicht erfüllen, aber einen Gruppenumsatz von 500 Millionen Euro nicht überschreiten und sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
Die Förderung gliedert sich in drei Stufen:
• Stufe 1 (Basisinnovationen): Markteinführung eigener Innovationen, Übernahme fremder Innovationen (ohne eigene Entwicklung) sowie der allgemeine Kapitalbedarf für innovative Unternehmen.
• Stufe 2 (Level-Up Innovationen): Konkrete Entwicklungsprojekte (neue Produkte/Prozesse), die dazugehörigen Folgeinvestitionen sowie neue Geschäftsmodelle.
• Stufe 3 (High-End Innovationen): Besonders umfangreiche Entwicklungsvorhaben (über 5 % des Jahresumsatzes) sowie die Entwicklung und Umsetzung von Lösungen mit Künstlicher Intelligenz (KI).
Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen mit einem Tilgungszuschuss (für KMU).
Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Darlehensbetrag:
• Mindestens: 10.000 Euro.
• Maximal: 5 Millionen Euro (für KMU).
• Maximal: 25 Millionen Euro (für größere Unternehmen).
Tilgungszuschuss :
• KMU erhalten derzeit einen Tilgungszuschuss bis zu 2,0 % (je nach Vorhaben)
• Größere Unternehmen erhalten aktuell keinen Tilgungszuschuss
Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank gestellt. Diese leitet den Antrag an die L-Bank weiter.
eingeschränkt
Die Innovationsfinanzierung bietet mit ihren drei Stufen eine maßgeschneiderte Lösung für jedes Vorhaben, von der einfachen Markteinführung bis zur komplexen KI-Entwicklung. Besonders für KMU ist das Programm attraktiv, da der integrierte Tilgungszuschuss das finanzielle Risiko senkt und Innovationen bezahlbar macht.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Baden-Württemberg; KfW; L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/innovationsfinanzierung.html
Sachsen keine Förderung in den Städten Leipzig und Dresden
31.12.2029
Die Förderung richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. In den Landkreisen Erzgebirgskreis, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis und Zwickau sind kleine Unternehmen antragsberechtigt. In den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen und Stadt Chemnitz können kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden. Die Unternehmen müssen überwiegend in einem der Wirtschaftszweige der Anlagen 1 und 2 der Förderrichtlinie tätig sein.
Folgende Investitionsvorhaben können gefördert werden:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen
- Grundlegende Änderungen des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
Der Investitionszuschuss wird für Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Anlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter) gewährt.
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Die Höhe des Fördersatzes ist u.a. vom Standort Ihres Vorhabens, Ihrer Unternehmensgröße (KMU-Status) und der anzuwendenden behilferechtlichen Grundlage abhängig.
Für die Förderung und Höhe des Zuschusses ist die Haushalts-, Sach-, und Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung maßgeblich.
Aufgrund der aktuellen Haushaltsmittelsituation können derzeit leider keine Förderanträge im Regionalen Wachstum (Landesprogramm) mehr angenommen werden. Das betrifft alle Vorhaben in den Landkreisen Vogtlandkreis, Zwickau, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Meißen.
Förderanträge im Regionalen Wachstum (JTF-Programm) sind davon nicht betroffen. Für Vorhaben in den Strukturwandelregionen (Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen und Leipzig sowie die Stadt Chemnitz) können weiterhin Anträge eingereicht werden.
Die Förderung ist über das Förderportal der Sächsichen Aufbaubank einzureichen.
nein
KMU werden bei verschiedenen Investitionsvorhaben im Bereich der Betriebsstätte gefördert
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der Europäischen Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/regionales-wachstum