Förderwegweiser
bundesweit
31.12.2038
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, soweit diese nicht nach 4.2 dieser Förderrichtlinie ausgeschlossen sind.
4.2 der Förderrichtlinie:
Nicht antragsberechtigt sind:
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Nr. 18 AGVO.
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.
- Antragstellende mit Sitz im Ausland ohne Niederlassung in Deutschland.
Förderfähig sind Projekte, die mindestens einer Förderkategorie zugeordnet werden können, die geeignet sind, die Förderziele zu erreichen und die in den Fördergebieten nach §§ 2, 11 und 12 InvKG ihre Wirkung entfalten.
Förderkategorien:
- Vernetzung
- Wissens- und Technologietransfer
- Beratung
- Qualifikation/Aus- und Weiterbildung
- Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen
- Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
- Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis
- Außenwirtschaft
- Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
- Stärkung unternehmerischen Handelns
- Innovative Ansätze
- Transformationstechnologien
Die Zuwendung erfolgt in der Regel zur Deckung von Ausgaben für einzeln abgegrenzte Projekte auf Ausgabenbasis (Projektförderung).
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse entsprechend den haushaltsrechtlichen Regelungen des Bundes.
Zuwendungen an Kommunen (Gemeinden und Landkreise) bis zur Höhe von 6 Millionen Euro sollen als Festbetragsförderung gewährt werden. In atypischen Ausnahmefällen, die eine Wirtschaftlichkeit der Förderung in Frage stellen, kann von einer Festbetragsfinanzierung abgesehen werden. Ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben bleibt bestehen.
Die Höhe der Zuwendung wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Der Förderanteil beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Antragstellende hat einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent zu erbringen. Entsprechendes gilt bei Anwendung der Festbetragsfinanzierung.
Der Antrag ist elektronisch über die Plattform easy-Online einzureichen.
Der Zugang sowie die erforderlichen Informationen werden auf der Internetseite des BMWE oder den administrierenden Stellen zur Verfügung gestellt.
nein
Unternehmen können mithilfe der Förderung Projekte, welche die Transformation in vom Strukturwandel betroffenen Regionen, vorantreiben.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/stark.html
Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen, Flensburg (krsfr. Stadt), Neumünster (krsfr. Stadt), Helgoland (Insel), Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel (krsfr. Stadt), Lübeck (krsfr. Stadt)
30.06.2027
Es werden vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert.
Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, können gefördert werden, wenn die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt sind und dies vom Finanzamt anerkannt ist. Träger können auch juristische Personen sein, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder die ihre Gewinne für die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes bzw. für Zwecke im Sinne des GRW-Koordinierungsrahmens im öffentlichen Auftrag und im GRW-Fördergebiet einsetzen
- Regionale Tourismusentwicklungskonzepte (TEK)
- Planungs- und Beratungsleistungen / Machbarkeitsstudien für öffentliche touristische
Infrastruktureinrichtungen
Die Zuwendung wird im Wege der Förderung eines Vorhabens als Anteilfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Die Förderquote beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für regionale Tourismusentwicklungskonzepte ist die Förderung auf einen Höchstbetrag von 100.000 Euro begrenzt.
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Zur Helling 5-6, 24143.
Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens grundsätzlich formgebunden unter Beifügung prüffähiger, den Anforderungen der Förderrichtlinie entsprechenden Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die Bewilligungsbehörde stellt die für die Antragstellung und die weitere Abwicklung erforderlichen Informationen, Formulare und den digitalen Zugang zur elektronischen Antragstellung auf ihrer Internetseite (www.ib-sh.de/infoseite/landesprogramm-wirtschaft-2021-bis-2027/) bereit.
nein
Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist die Attraktivitäts- und Qualitätssteigerung des touristischen Angebotes in Schleswig-Holstein, die Positionierung der touristischen Regionen und Orte als nachhaltige Urlaubsdestinationen sowie die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Tourismuswirtschaft.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-wirtschaft-2021-2027-nicht-investive-tourismusvorhaben
bundesweit
31.12.2028
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Technologieentwicklungsvorhaben im Bereich der experimentellen Entwicklung, insbesondere von Klimaschutztechnologien in den Bereichen:
a) Alternative klimaneutrale Antriebssysteme, dazu gehören auch batterie-/hybrid-elektrische oder Wasserstofftechnologien für unterschiedliche Anwendungshorizonte (Vorhaben zur Herstellung von SAF-Kraftstoffen sind nicht Gegenstand dieses Programms)
b) Reduktion des Primärenergiebedarfs und Ressourceneinsatzes durch Reduktion des Gewichts sowie durch Erhöhung der Effizienz von Antrieben, der Systeme und der Aerodynamik
c) Reduzierung der Fertigungszeiten und -kosten mit dem Primat geschlossener Stoffkreislaufsysteme
Die Zuwendungen werden als rückzahlbare Darlehen gewährt. Der Darlehensnehmer kann zwischen drei Optionen auswählen:
a) ausschließlich unbedingt rückzahlbares Darlehen (ohne Beihilferelevanz),
b) ausschließlich bedingt rückzahlbares Darlehen (Beihilferelevanz),
c) eine Kombination der beiden genannten Darlehensformen.
Anträge auf Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen können bis zum 31. Dezember 2028 schriftlich bei dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Referat IV D 2
Scharnhorststraße 34–37
10115 Berlin
gestellt werden.
nein
Luftfahrtunternehmen, die im Bereich der zivilen kommerziellen Luftfahrt forschen und entwickeln, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/luftfahrt-entwicklungs-darlehen.html
Sachsen-Anhalt
keine
Bestehende gewerbliche und kommunale Unternehmen in Sachsen-Anhalt
Ausgaben zur Vorfinanzierung / Auftragssicherung, Betriebsausgaben, Investitionen in das Anlagevermögen, Ausgaben zur Vorfinanzierung von Zulagen und Zuschüssen, Erwerb von Beteiligungen.
Ausgaben im Zusammenhang mit der Auftragsvorfinanzierung/ Auftragssicherung, anderweitige Betriebsausgaben, Investitionen in das Anlagevermögen, Umfinanzierungen bestehender Kredite, die zur Finanzierung von Vorhaben dienen, deren erster Bilanzausweis nicht länger als drei Jahre zurückliegt oder an denen die Investitionsbank bereits beteiligt ist, Ausgaben für die Vorfinanzierung von Zulagen und Zuschüssen, Erwerb einer tätigen Beteiligung, insbesondere im Rahmen der Unternehmensnachfolge bzw. Unternehmensfortführung.
Darlehen (inkl. Möglichkeit der Unterbeteiligung) bis zur Hälfte des Finanzierungsbedarfs, Avalkredit (inkl. Möglichkeit der Unterbeteiligung) bis zur Hälfte des Avalkreditbedarfs, beteiligen sich mehrere Geschäftsbanken an der Finanzierung, so ist der Finanzierungsanteil der IB quotal so zu begrenzen, als würden sich alle Banken zu gleichen Teilen an der Finanzierung beteiligen, Mindestdarlehenssumme beträgt i.d.R. 1 Mio. EUR; maximale Darlehenssumme beträgt i.d.R. 10 Mio. Eur.
Der Antrag ist formlos über die Geschäftsbank bei der IB einzureichen. Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form.
nein
„IB Gemeinsam – das IB-Kooperationsdarlehen“ Die Investitionsbank (IB) gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen zur Finanzierung von Unternehmen zusammen mit einer Geschäftsbank und / oder beteiligt sich am Kreditrisiko der Geschäftsbank durch Übernahme einer Risikobeteiligung.
- Zuwendungsgeber : Investitionbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-gemeinsam
bundesweit
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden. Förderberechtigt sind Unternehmen und Existenzgründer:innenn.
Unternehmensfinanzierung
Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.
Für alle Bürgschaften ist ein Bürgschaftsentgelt zu entrichten.
Anträge für Bürgschaften nehmen die Bürgschaftsmandatare der Länder beziehungsweise Landeswirtschaftsministerien entgegen, soweit nicht die Bürgschaftsbanken zuständig sind.
eingeschränkt
Mit der Bürgschaft werden Unternehmen sowie Existenzgründer:innen bei der Unternehmensfinanzierung unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : PricewaterhouseCoopers GmbH
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/buergschaften-laender-bund.html
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigt sind
- Kammerorganisationen, insbesondere
-> die Handwerkskammern,
-> die Industrie- und Handelskammern und
-> die Kammern der Freien Berufe
- andere Organisationen der Wirtschaft, die gemeinnützig tätig sind und deren Zweck unter anderem auf die Stärkung/Unterstützung des dualen Ausbildungssystems gerichtet ist, wie z. B. die Bildungswerke der Wirtschaft, die von Verbänden getragen werden.
Gefördert wird der Einsatz von Beratern / Willkommenslotsen an Kammern und Wirtschaftsorganisationen, die in ihrer Region Unternehmen vorrangig bei der Fachkräftesicherung durch Ausbildung unterstützen.
Um dem unterschiedlichen Aufwand bei der Ausbildungsstellenbesetzung mit inländischen Jugendlichen im Verhältnis zu Ausbildungssuchenden aus dem Ausland sowie Geflüchteten gerecht zu werden, werden die Angebote anhand von Modulen (Modul 1: Passgenaue Besetzung, Modul 2: Willkommenslotsen, Modul "Leitstelle", Modul "Begleitstruktur") angeboten.
Die Berater / Willkommenslotsen vernetzen sich mit relevanten regionalen Akteuren, um Synergien bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden sowie der Integration von Geflüchteten und Jugendlichen aus dem Ausland zu erzielen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Module
- „passgenaue Besetzung“ und „Willkommenslotsen“ maximal 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und
- „Leitstelle“ und „Begleitstruktur“ maximal 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Förderfähig sind Ihre notwendigen projektbezogenen zusätzlichen Personalausgaben (in den Modulen „passgenaue Besetzung“ und „Willkommenslotsen“ bis zu TVöD 10), eine Sachausgabenpauschale von 7,7 Prozent der förderfähigen Personalausgaben sowie die notwendigen Reisekosten.
Die Zuwendung wird nach Erbringung der geforderten Nachweise auf der Grundlage tatsächlich verausgabter Mittel (Erstattungsprinzip) ausgezahlt.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Bundeshaushalts im Sinne der Richtlinie sind jährlich bis zum 30. September des dem Projektbeginn vorangehenden Haushaltsjahres einzureichen. Die Antragsformulare werden jährlich angepasst und rechtzeitig über die Leitstelle zur Verfügung gestellt.
ja
Mit dem Förderprogramm werden vorrangig mittelständische Unternehmen aktiv bei der nachhaltigen Sicherung ihres künftigen Fachkräftebedarfs unterstützt. Ziel (Zuwendungszweck) des Förderprogramms ist es, Unternehmen bundesweit und möglichst flächendeckend niedrigschwellige und individuelle Beratungsleistungen und Unterstützungsmaßnahmen bzgl. der Besetzung von Ausbildungsstellen anzubieten. Dies dient der fortlaufenden Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/passgenaue-besetzung-willkommenslotsen.html
bundesweit
Unternehmen, die Flüchtlinge in ihrem Betrieb anstellen wollen oder angestellt haben
Beratung und Informationen für Unternehmen, die Flüchtlinge in ihrem Betrieb anstellen wollen oder angestellt haben. Kooperationen und Informationsaustausch unter den Mitgliedern des Netzwerkes.
Angebote für Ihr Unternehmen:
- Informationsmaterialien, Checklisten und Know-how zu Rechtsfragen, Fördermöglichkeiten und Ansprechpersonen
- Praxis-Tipps zur Integration von geflüchteten Menschen in Ausbildung und Beschäftigung
- Veranstaltungen und Webinare, sowie regelmäßige Updates
- Erfahrungsaustausch und Kooperation sowie gute Beispiele aus dem betrieblichen Alltag
- Sichtbarkeit Ihres Engagements auf Veranstaltungen und in der Presse
Die Registrierung erfolgt über die Website von Netzwerk Unternehmen Flüchtlinge integrieren.
ja
NETZWERK Unternehmen Flüchlinge integrieren bietet Unternehmen Unterstützung, wenn diese Flüchtlinge einstellen oder bereits eingestellt haben in Form von Beratung, Informationen und Vernetzung.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge
- https://www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de/
bundesweit
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz sowie Unternehmer:innen mit Wohnsitz in Deutschland.
Die Bundesregierung kann Direktinvestitionen Ihres Unternehmens im Ausland gegen politische Risiken im Anlageland durch die Übernahme von Garantien absichern.
Die Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Die Direktinvestition muss investiven Charakter haben. Finanzanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Es muss sich um ein wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben im Ausland handeln, das
- im besonderen staatlichen Interesse der Bundesrepublik liegt,
- zur wirtschaftlichen Entwicklung des Empfängerlandes beiträgt und
- in dem betreffenden Land einen ausreichenden Rechtsschutz genießt.
Folgende Direktinvestitionen, die auf die Bar-, Sach- oder immaterielle Leistungen erbracht werden, können abgesichert werden:
- Beteiligungen,
- Ausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten mit Kapital (Dotationskapital),
- beteiligungsähnliche Darlehen des Gesellschafters oder eines Dritten (Bank) oder
- andere vermögenswerte Rechte wie Konzessionen, Rechte auf Bezug von Öl oder Gas, Schuldverschreibungen.
Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben, wenn die Bundesgarantien beantragt werden.
Folgende politische Risiken werden abgedeckt:
- die Verstaatlichung, Enteignung oder Maßnahmen, die einer Enteignung gleichzusetzen sind (Enteignungsfall),
- der Bruch von rechtsverbindlichen Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen (BZ-Fall),
- Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Revolution und Aufruhr sowie terroristische Akte, die im Zusammenhang mit solchen Ereignissen stehen (Kriegsfall),
- Zahlungsverbote oder Moratorien (Moratoriumsfall) sowie
- die Unmöglichkeit der Konvertierung und des Transfers (KT-Fall).
Wirtschaftliche Risiken werden nicht abgedeckt.
Die Förderung erfolgt in Form einer Garantie.
Die Laufzeit der Garantie beträgt bis zu 15 Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 20 Jahre. Auf Antrag kann sie auch mehrfach um jeweils bis zu zehn Jahre verlängert werden.
Der Antrag läuft über die Webseite InvestitionsGarantien.de
Bereits vor Antragstellung ist eine Kontaktaufnahme möglich.
Über Anträge auf Übernahme einer Garantie entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
nein
Unternehmen können sich Vorhaben im Ausland, die von politischen Risiken betroffen sein könnten mit Garantien absichern lassen.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : PwC PricewaterhouseCoopers GmbH
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/bundesgarantien-investitionsgarantien.html
bundesweit
30.06.2027
Antragsberechtigt sind bestehende Schiffbau-, Schiffsreparatur- bzw. Schiffsumbauwerften, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und Bewilligung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben und die zu fördernde Innovation ganz oder bezogen auf den durch den Antragsteller durchgeführten Teil der Wertschöpfung überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland ausführen. Tochtergesellschaften von Werften sind auch antragsberechtigt, sofern die Werft direkt oder indirekt mehr als 25% der Anteile dieses Unternehmens hält.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie als Schiffbau-, Schiffreparatur- und Schiffumbauwerft bei der Umsetzung der folgenden schiffbaulichen Innovationen:
- neue Typschiffe beziehungsweise Offshore-Strukturen: Entwicklung, Entwurf und Konstruktion von Prototypen
- neue Komponenten und Systeme eines Schiffes beziehungsweise einer Offshore-Struktur: innovative Schiffsteile, die als separate Komponenten vom Schiff beziehungsweise der Offshore-Struktur getrennt werden können
- Entwicklung neuer Verfahren im Schiffbau: Planung und Entwicklung der erforderlichen Anlagen und Ausrüstungen als Voraussetzung für die Anwendung innovativer Prozesse in Planung, Entwurf und Entwicklung, technisches Management, Fertigung und Logistik des Schiffbaus
- Anwendung neuer Verfahren im Schiffbau: Anwendung eines innovativen Verfahrens in der Liefer-, Waren- oder Materialkette
Förderung erfolgt in Form einer Projektförderung und wird im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Produktinnovationen und die Entwicklung innovativer Verfahren: für große Unternehmen höchstens 25 Prozent, für mittlere Unternehmen höchstens 35 Prozent und für kleine Unternehmen höchstens 45 Prozent der förderfähigen Kosten, grundsätzlich jedoch maximal EUR 15 Millionen pro Vorhaben
- bei der Anwendung innovativer Verfahren: für große Unternehmen höchstens 15 Prozent und für kleine und mittlere Unternehmen höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten, grundsätzlich jedoch maximal EUR 7,5 Millionen pro Vorhaben
Förderanträge sind vor Beginn des Vorhabens an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde zu richten. Über die Form der Antragstellung und die notwendigen Formblätter wird unter www.bafa.de/isb informiert.
nein
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, Anreize für eine verstärkte Innovationstätigkeit im Schiffbau zu setzen. Die Unternehmen sollen dabei unterstützt werden, marktfähige Lösungen für die großen technologischen Herausforderungen der Branche zu entwickeln.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/innovativer-schiffbau.html
bundesweit
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismusbranche
Es wird praxisorientiertes Wissen zu digitalen Technologien, zu Datensystemen und weiteren digitalen Lösungen entlang der gesamten Reisekette vermittelt.
Wirtschaft und digitale Lösungsanbieter werden miteinander vernetzt.
Durch gezielte Informationsangebote, Veranstaltungen, Workshops und Mentoring-Programme werden Unternehmen der Tourismusbranche befähigt, ihre Geschäftsmodelle resilient und im besten Fall nachhaltig und regenerativ zu gestalten.
Beratungsleistung, Wissensvermittlung
Geschäftsstelle
Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus
Technische Universität Berlin
Hardenbergstr. 16-18
10623 Berlin
E-Mail: info@digitalzentrum-tourismus.de
Tel.: +49 30 314 70095
nein
Das Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der Tourismusbranche bei der nachhaltigen, digitalen Transformation.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelstand Digital
- https://digitalzentrum-tourismus.de/
