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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

617 Treffer:
Job 4000 - Durchführungsgrundsätze zum Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwer behinderter Menschen  

Das Land Hamburg unterstützt Arbeitgeber, die besonders betroffene schwerbehinderte Menschen einstellen.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind Arbeitgeber in Hamburg.

Was wird gefördert?

Die geförderten Arbeitsplätze sollen auch nach Ablauf der Förderung erhalten bleiben. Geförderte Teilzeitarbeitsverhältnisse müssen eine Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden/Woche umfassen und sozialversicherungspflichtig sein. In Inklusionsbetrieben gilt eine Beschäftigungszeit von mindestens 12 Stunden/Woche.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der zweijährigen Förderung beträgt je Förderjahr von Job4000 30% des Bruttolohnes. Der Wechsel aus Inklusionsbetrieben auf einen anderen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz des ersten Arbeitsmarktes wird mit einem zweijährigen Lohnkostenzuschuss in Höhe von 50% des Bruttolohnes unter Einschluss des Arbeitgeberanteils zum Sozialversicherungsbeitrag gefördert.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden Antragsstelle ist das Integrationsamt Hamburg

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

„Job4000“ ist ein Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen.

Weitere Informationen  
Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie – RadFörderRL)  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für Investi­tionen in die Radverkehrs­infrastruktur. Ziel dieses Förder­programms ist der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrs­systems.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

30.12.2025

Für wen?

Gefördert werden vorzugsweise interkommunale Vorhaben, vor allem Stadt-Umland-Verbindungen, zu denen auch Vorhaben zur Bildung interkommunaler Radverkehrsnetze gehören: Gemeinden, Ämter, Landkreise und Zusammenschlüsse von Gemeinden (zum Beispiel Zweckverbände).

Was wird gefördert?

Insbe­sondere können für folgende Vorhaben Zuwendungen gewährt werden:

 

- der Neu, Um- und Ausbau von:

- straßen­begleitenden, vom motorisierten Individual­verkehr (MIV) möglichst getrennten

Radwegen sowie Radfahr- und Schutz­streifen einschließlich deren baulichen Trennung vom Kfz-Verkehr,

- eigen­ständigen Radwegen,

- Fahrrad­straßen und Fahrrad­zonen,

- Radwege­brücken oder -unter­führungen zur höhen­freien Querung, insbe­sondere von Straßen, Schienen- und Wasser­wegen im Zuge von Radver­bindungen,

- Knoten­punkten, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrs­ströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Rad­verkehrs vorsehen und/oder Sichthin­dernisse konsequent beseitigen, ebenso der Bau von Schutz­inseln und/oder deutlich vorge­zogenen Halte­linien, Radvorrang­routen.

- die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radinfra­strukturen und die Beseitigung von Unfall­schwerpunkten,

- den Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder von:

- Abstell­anlagen, die eine diebstahl­sichere, stand­feste und stabile Befestigung von Fahrrädern ermöglichen, wie beispiels­weise Anlehn­bügel, Doppel­stock­park­systeme

oder Fahrrad­boxen,

- Fahrrad­park­häusern an wichtigen Quellen/Zielen des Rad­verkehrs.

- die Ermög­lichung des Fahrrad­parkens (und Pedelec­parkens mit Lade­möglich­keit) an den Schnitt­stellen zum öffent­lichen Personen­verkehr mit Bus und Bahn,

- betrieb­liche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrs­flusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinander­folgender Licht­signal­anlagen, getrennte Ampel­phasen (Grün­phasen) für die unter­schiedlichen Verkehrs­ströme zur Verbesserung der Sicherheit des Rad­verkehrs oder des Verkehrs­flusses für den Rad­verkehr.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Als finanzschwache Kommune können Sie bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Bewilligung ist formgebunden. Die Bewilligungs­behörde stellt auf ihrer Internetseite ein Formular zur Verfügung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bezuschussung für Radverkehrsinfrastruktur, insbesondere zur Stadt-Umland-Verbindung.

Weitere Informationen  
Messen und Ausstellungen  

Dieses Programm unterstützt die Teilnahme von KMUs an nationalen und internationalen Messen und Ausstellungen außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern, um deren Marktpräsenz zu erhöhen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Kleinst­unter­nehmen, kleine und mittlere Unter­nehmen (KMU) der gewerb­lichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebs­stätte in Mecklen­burg-Vorpom­mern mit

- weniger als 250 Beschäf­tigten und

- entweder einem Jahres­umsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahres­bilanz­summe von höchstens 43 Mio. EUR

Was wird gefördert?

- zuwendungs­fähig sind Ausgaben für die Stand­flächen­miete sowie mit der Messe verbundene direkte Dienst­leistungen des Messe­veranstalters

- jährlich maximal drei Betei­ligungen an Messen und Aus­stellungen außer­halb von M-V

- Startup-Unternehmen erhalten generell eine Zuwendung, wenn sie sich an einem Gemeinschaftsstand des Landes beteiligen

- Negativ­liste über nicht förder­fähige Messen weiter unten auf dieser Seite

Art und Höhe der Zuwendung

Kleinstunternehmen

- weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. EUR Jahres­umsatz oder Jahres­bilanz­summe

- bis zu 50 % der förder­fähigen Aus­gaben, maximal 6 TEUR je Messe

kleine Unternehmen

- weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. EUR Jahres­umsatz oder Jahres­bilanz­summe

- bis zu 40 % der förder­fähigen Aus­gaben, maximal 6 TEUR je Messe

mittlere Unternehmen

- weniger als 250 Beschäftigte und ent­weder höchstens 50 Mio. EUR Jahres­umsatz oder höchstens 43 Mio. EUR Jahres­bilanz­summe

- bis zu 30 % der förder­fähigen Aus­gaben, maximal 6 TEUR je Messe

 

Unter­nehmen, die zum Zeit­punkt des Beginns der Messe oder Aus­stellung nicht älter als fünf Jahre sind (maß­geblich ist der Zeit­punkt der Gewerbe­anmeldung), erhalten eine Start-Up För­derung in Form einer Pauschale in Höhe von 2 TEUR

 

Maßnahmen mit zuwen­dungs­fähigen Aus­gaben unter 1 TEUR sind von der För­derung aus­geschlossen (Bagatell­grenze)

Bewerbungsverfahren

Der formgebundene Antrag ist vor Beginn des Vor­habens, d. h. vor verbind­licher Messe­anmeldung im Landes­förder­institut Mecklen­burg-Vor­pommern (LFI M-V) schriftlich und form­gebunden einzu­reichen.

 

Die Über­mittlung kann einfach elek­tronisch, d.h. per E-Mail erfolgen. Das aus­gefüllte Antrags­formular ist dabei mit Original­unterschrift des Zeichnungs­berechtigten einzu­scannen oder im Formular ist eine elektro­nische Signatur einzufügen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderung von Beteiligungen kleiner und mittlerer Unternehmen an nationalen und internationalen Messen und Ausstellungen außerhalb des Bundeslandes.

Weitere Informationen  
Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Avalen und Krediten, die in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen Unternehmen gewährt werden sollen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Das Land fördert gewerbliche Unternehmen aller Sektoren: das produzierende Gewerbe, das Dienstleistungsgewerbe sowie den Handel. Voraussetzung ist, dass das zu fördernde Unternehmen ein Sitz oder eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern unterhält.

Was wird gefördert?

Es werden u.a. folgende Maßnahmen begleitet:

- Investitionsvorhaben, ohne Ausschluss einzelner Kosten

- Bestandsfinanzierungen (Vorräte, Forderungen, Aufträge)

- Liquiditätshilfen

- Neustrukturierung von Finanzierungen

- Nachfolgelösungen, MBOs, MBIs, Spin Offs

- Finanzierung von Konzerntöchtern / Aufbau einer konzernunabhängigen Finanzierung

Art und Höhe der Zuwendung

Bürgschaften werden in Höhe von maximal 80% des Kreditbetrages übernommen.

 

Die vom Land zu verbürgende Obergrenze liegt für Betriebsmittelkredite bei € 24,9 Mio., für Investitionskredite i.d.R. darüber.

 

Betriebsmittelkredite werden für die Dauer von maximal 8 Jahren verbürgt, Investitionskredite für maximal 15 Jahre und Immobilienfinanzierungen für maximal 20 Jahre. Für Betriebsmittelkredite wird die Bürgschaft nach der Hälfte der Laufzeit i.d.R. degressiv verlaufen.

 

Ausnahmen sind beispielsweise für die Finanzierung großvolumiger Einzelprojekte möglich.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn über den Kreditgeber bei der PricewaterhouseCoopers GmbH einzureichen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Vorhaben zu unterstützen.

Weitere Informationen  
Förderung des Europagedankens und der europäischen Integration (EurFöRL M-V)  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Projekte, die der europäischen Integration dienen und den Europagedanken stärken.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, eingetragene Vereine, Verbände und Stiftungen sowie sonstige nichtkommerzielle Organisationen und Einrichtungen.

Was wird gefördert?

- Die Vorhaben müssen nachweislich geeignet sein, den Europagedanken zu fördern

und sich mit der europäischen Integration befassen.

- Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. In

Ausnahmefällen kann auch für Vorhaben von Zuwendungsempfängern mit Sitz

außerhalb des Landes eine Zuwendung gewährt werden, sofern an dem Vorhaben

überwiegend Einwohnerinnen und Einwohner aus Mecklenburg-Vorpommern

teilnehmen.

Beispiele

Projekte wie europäische Begegnungen, Studien- und Informationsreisen, Konferenzen, Seminare, Vortragsveranstaltungen, Workshops, Ausstellungen, Publikationen. Gefördert werden insbesondere Projekte unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen, im Rahmen der jährlichen Europawoche, EU-Projekttage sowie im Vorfeld der Europawahlen in Mecklenburg-Vorpommern und der europapolitischen Bildung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses; Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 3.000 EUR je Projekt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung des Antragsformulars an das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern zu richten

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Förderung sollen Projekte unterstützt werden, die den Europagedanken fördern und sich mit der europäischen Integration befassen.

Weitere Informationen  
MV classic  

Mit der MV classic Förderung werden KMU-Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern bei der Investition im Rahmen konkreter Vorhaben unterstützt.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Umsatz von 50.000.000 EUR p. a. oder 43.000.000 EUR Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten sowie Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

 

Das Unternehmen darf sich nicht zu 25 Prozent oder mehr im Besitz eines anderen Unternehmens befinden, das diese Grenzen nicht einhält.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben. Dies können sein:

- Erwerb von Grund und Boden,

- bauliche und maschinelle Investitionen, sowie Anschaffungen von Geräten und Betriebsausstattungen,

- Finanzierung von Warenbeständen,

- Kooperation,

- Umstellungen bei Strukturwandel,

- Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben,

- Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen (MBO und MBI)

 

Von der Förderung sind Umschuldungen, Sanierungen und Konsolidierungen ausgeschlossen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung liegt zwischen 50.000 EUR und höchstens höchstens 1.500.000 EUR.

Sie sollte nicht höher als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein.

 

Die Förderung erfolgt durch Gewährung einer typisch stillen Beteiligung.

Die wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit des Unternehmens bleibt gewahrt.

Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.

Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.

Bewerbungsverfahren

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag für die Beteiligung ist vor Beginn des Vorhabens (Eingangsdatum) in Schriftform einzureichen bei der Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm "MV classic" werden KMU-Unternehmen und Existenzgründer und -gründerinnen bei der Finanzierung von Investitionen, wie beispielsweise dem Erwerb von Grund und Boden oder der Anschaffung von Geräten unterstützt. Hierdurch wird u.a. die Betriebserweiterung von KMUs in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.

Weitere Informationen  
MV innoPRO  

Die MBG MV bietet mit dem Innovationsprogramm MV innoPRO spezielle Finanzierungshilfen für Unternehmen aus dem Bereich Innovation, Technologie und Digitalisierung an. Dieses Spezialprogramm orientiert sich an den unterschiedlichen Bedürfnissen und Anforderungen bei der Vorhabensfinanzierung.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit:

- Jahresumsatz von bis zu 50.000.000 EUR oder

- Bilanzsumme von bis zu 43.000.000 EUR und

- bis zu 249 Beschäftigten und mit

- Sitz oder Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern

sowie Existenzgründer.

 

Der Beteiligungsnehmer darf sich nicht zu 25 Prozent oder mehr im Besitz eines anderen Unternehmens befinden, das diese Grenzen nicht einhält.

Was wird gefördert?

Mitfinanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bei:

- Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, auch Herstellung und Erprobung von Prototypen,

- Anpassungsentwicklungen bis zur Serienreife,

- Markteinführung,

- Schaffung von Produktionsvoraussetzungen,

- Produktionsaufnahme.

 

Umschuldungen, Sanierungen oder Konsolidierungen sind ausgeschlossen.

 

Weiterhin ausgeschlossen sind:

- Unternehmen aus der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Primärerzeugung einschließlich Fischerei und Aquakultur gemäß EU-Definition,

- Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition,

- Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe, Makler sowie sonstige Vertriebsbeauftragte und Vertretertätigkeiten, Finanz- und Immobiliendienstleister, Detekteien und gewerbsmäßige Vermittler von Arbeitskräften, stationäre Pflegeeinrichtungen, Hausmeisterservices sowie Angehörige der Freien Berufe.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung liegt grundsätzlich zwischen 50.000 EUR und höchstens 1.500.000 EUR. Die Beteiligung sollte nicht höher sein als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein.

 

Die Beteiligung wird in Form einer typisch stillen Beteiligung gewährt. Die wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit des Unternehmers bleibt damit gewahrt.

Die Beteiligung wird von der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH in der Regel bis zu 70 Prozent garantiert.

Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.

Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.

Bewerbungsverfahren

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag für die Beteiligung ist vor Beginn des Vorhabens (Eingangsdatum) in Schriftform

einzureichen bei der Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Markteinführung beginnt sich das Verhältnis von Kapitalbedarf, Gewinn und Verlust sowie Risiko zu verändern. Je weiter sich eine Innovation der Produktionsreife nähert beziehungsweise ein junges Unternehmen sich auf dem Markt etabliert hat, desto planbarer ist die Fortentwicklung des Unternehmens. In dieser Phase verbessert sich das Jahresergebnis, es werden jedoch noch Verluste ausgewiesen. Bei der Markteinführung des neuen Produktes ist der Kapitalbedarf am höchsten und nimmt erst in der Folgezeit langsam ab. Für Unternehmen in dieser Phase steht das Programm MV innoPRO zur Verfügung. So können Maßnahmen finanziert werden, die zur Durchdringung des Marktes, dem Produktions- und Vertriebsaufbau sowie der Unternehmenskonsolidierung beitragen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
  • https://www.mbg-mv.de/programme/mv-innopro
 
MV innoSTARTvc  

Die MBG MV bietet mit dem Innovationsprogramm MV innoSTARTvc spezielle Finanzierungshilfen für Unternehmen aus dem Bereich Innovation, Technologie und Digitalisierung an. Dieses Spezialprogramm orientiert sich an den unterschiedlichen Bedürfnissen und Anforderungen bei der Vorhabensfinanzierung.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Kleinste, kleine und mittlere bestehende Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition einschließlich Existenzgründungen.

Was wird gefördert?

Mitfinanzierung (Anteilsfinanzierung) von Maßnahmen - Investitionen und Betriebsmittel - z. B. bei

- digitalen Geschäftsmodellen sowie Durchführung der F&E-Aktivitäten bis zum Markteintritt,

- Herstellung und Erprobung von Prototypen,

- Anpassung bis zur Serienreife,

- Markt, Vertriebs- und Produktionsaufbau.

 

Nicht gefördert werden:

- Unternehmen aus der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Primärerzeugung einschließlich Fischerei und Aquakulturgemäß EU-Definition,

- Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition,

- Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe, Makler sowie sonstige Vertriebsbeauftragte und Vertretertätigkeiten, Finanz- und Immobiliendienstleister, Detekteien und gewerbsmäßige Vermittler von Arbeitskräften, stationäre Pflegeeinrichtungen, Hausmeisterservices sowie Angehörige der Freien Berufe,

- Standflächenmieten für Messen,

- Umschuldungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung liegt grundsätzlich zwischen 50.000 EUR und höchstens 1.500.000 EUR.

 

Die Förderung kann durch Gewährung einer typisch stillen Beteiligung, einer offenen Beteiligung oder einer Kombination aus beiden Varianten erfolgen.

Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.

Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Beteiligung besteht nicht.

Bewerbungsverfahren

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag für die Beteiligung ist vor Beginn der Maßnahme (Eingangsdatum) in Schriftform bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm MV innoSTARTvc wurde in Kooperation mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern ins Leben gerufen und speist sich unter anderem aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Es hat sich die spezielle Förderung von innovativen und technologieorientierten Vorhaben und digitalen Geschäftsmodellen in kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen (einschließlich Existenzgründungen) von der F&E-Phase bis hin zur Markteinführung zum Ziel gesetzt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
  • https://www.mbg-mv.de/programme/mv-innostartvc
 
Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg  

Mit den Mitteln des FVöM sollen die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung, der gesellschaftliche Zusammenhalt und die regionale Identität in Vorpommern und im östlichen Mecklenburg gefördert werden.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern östliches Mecklenburg und Vorpommern

Für wen?

Zuwendungen können grundsätzlich erhalten

- Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kleinere Gemeinden,

- juristische Personen des Privatrechts, z. B. Vereine,

- Personengesellschaften sowie

- natürliche Personen und Initiativen, sofern Letztere eine natürliche Person als verantwortliche Person benennen.

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind grundsätzlich Sachausgaben sowie Investitionen. Diese müssen in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen und für die Durchführung erforderlich sein. Zu den Sachausgaben zählen unter anderem Büro- und Arbeitsmaterial, Honorare, Telefon- und Portokosten, Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtungskosten) gemäß Landesreisekostengesetz in der jeweils geltenden Fassung sowie anteilige Miet- und Betriebskosten.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung oder Anteilfinanzierung gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anfragen auf Zuwendungen nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze sollen spätestens zwei Monate vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Sie sind in schriftlicher oder elektronischer Form zu erbringen.

 

Das Bewerbungsfahren selbst besteht aus drei Stufen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Wie Mecklenburg-Vorpommern als Ganzes, so hat sich auch Vorpommern und das östliche Mecklenburg insgesamt positiv entwickelt. Aber natürlich gibt es immer noch Bereiche, in denen es einen Nachholbedarf im Vergleich zum westlichen Landesteil gibt. So ist die Wirtschaftskraft noch immer geringer, die infrastrukturelle Anbindung schlechter. Und auch die Arbeitslosigkeit ist immer noch höher. Strukturprobleme zeigen sich besonders im ländlichen Raum und jenseits der Küstenregionen. Die Mittel des Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg sollen dazu beitragen, den dortigen Entwicklungs­prozess zusätzlich zu unterstützen – gerade in solchen Bereichen, wo andere Förder­instrumente nicht greifen oder nicht ausreichen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Parlamentarischer Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Parlamentarischer Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg
  • https://www.vorpommern-fonds.de
 
Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen  

Kommunen und anderen nicht wirtschaft­lich tätigen Organisationen soll mit dieser Förder­richtlinie die Möglichkeit gegeben werden mittels Investitionen in den technischen Klimaschutz eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgas­emissionen um mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissionssituationen zu erreichen.

Fördergebiet

Geltungsdauer

30.12.2029

Für wen?

- Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns

- Kirchen/Religionsgemeinschaften

- Vereine, Verbände und Stiftungen

 

Im Ausnahmefall können wirtschaftlich tätige Organisationen gefördert werden, sofern die

Förderung für diese Organisation keine Beihilfe im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der

Europäischen Union AEUV darstellt.

Was wird gefördert?

Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um

mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch

- Steigerung der Energieeffizienz sowie

- Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung.

Beispiele

- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen

- Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung

- Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die

über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen

- Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme)

und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien

- Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen

 

Keine Zuwendungen erhalten Vorhaben:

- der Tiefengeothermie,

- der Elektroenergieerzeugung,

- mit dem überwiegenden Ziel der Elektromobilität

- für Transeuropäische Energienetzwerke (TEN-E) sowie

- der Wasserstoffherstellung

- mit Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können

- der Beschaffung von Fahrzeugen oder Maschinen auf Basis fossiler Kraftstoffe

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung oder als Festbetragsfinanzierung (für Vorhaben unter 200.000,00 EUR Gesamtausgaben mit vereinfachtem Verwendungsnachweisverfahren) in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung gewährt. Die Förderhöhe beträgt je nach Fördertatbestand 25 %, 50 % oder 60 %. Eine Erhöhung bis maximal 70% ist durch die Gewährung einzelner Boni möglich, welche nur im Einzelfall und einmalig gewährt werden. Details zu den Förderhöhen werden über ein separates Förderhöhenmerkblatt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt veröffentlicht.

Bewerbungsverfahren

Schriftliche Anträge sind formgebunden vor Vorhabensbeginn, d. h. vor Abschluss jeglicher Lieferungs- und Leistungsverträge, im Landesförderinstitut M- V einzureichen. Planungsleistungen gelten nicht als Beginn, es sei denn, sie sind alleiniger Gegenstand des Antrages.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V unterstützt mit der Projektförderung eine Steigerung der Energieeffizienz sowie die Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien. Das Land Mecklenburg-Vorpommern realisiert die Unterstützung nach dieser Richtlinie unter Nutzung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Weitere Informationen  
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