Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Zum Hauptinhalt springen

Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

587 Treffer:
LIFE  

LIFE (L’Instrument Financier pour l’Environnement) ist ein Förderinstrument der Europäischen Union in den Bereichen Umwelt-, Klima-, Naturschutz und Energiewende.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen (öffentlich oder privat) mit Sitz in der EU.

 

Dazu zählen insbesondere:

• Unternehmen: KMU und Großunternehmen (auch Einzelunternehmen).

• Öffentliche Institutionen: Nationale, regionale und lokale Behörden sowie Hochschulen.

• Organisationen: Forschungseinrichtungen, NGOs, Vereine und internationale Organisationen.

 

Voraussetzung: Der Antragsteller muss eine juristische Person sein.

Was wird gefördert?

Die aktuelle Programmperiode umfasst vier Teilprogramme:

- Naturschutz und Biodiversität / Nature and Biodiversity (NAT)

- Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität / Circular Economy and Quality of Life (ENV)

- Klimaschutz und Klimaanpassung / Climate Change Mitigation and Adaptation (CCM & CCA)

- Energiewende / Clean Energy Transition (CET)

 

Neben Förderprojekten, die eindeutig den vier Teilprogrammen zugeordnet werden können, gibt es im LIFE-Programm weitere Fördermöglichkeiten, Zuschüsse und Instrumente:

- Betriebskostenzuschüsse für Nichtregierungsorganisationen (NROs/ NGOs)

- Themenspezifische Ausschreibungen für „projects responding to the Union legislative and policy priorities“ (PLP)

Beispiele

Erhaltung und Schutz von umweltsensiblen Fluss-, Wald-, Moorlandschaften u. ä., welche auch für Naherholung und Tourismus bedeutsam sind.

 

Beispiele im touristischen Bereich:

Das LIFE-Programm hat kein spezifisches Tourismusthema, dennoch können ökologisch nachhaltige Projekte, insbesondere solche, die durch Energieeffizienz oder erneuerbare Energien CO2-Emissionen mindern, von Finanzmitteln profitieren. Ebenso können Projekte, die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel mit dem Tourismus vereinbaren, ebenfalls förderfähig sein.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Zuschüsse oder durch Vergabe öffentlicher Aufträge.

Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.

Bewerbungsverfahren

Die Projektbeantragung erfolgt direkt in Brüssel. Seit dem Jahr 2021 erfolgt die Antragstellung über das ‚Funding & tender opportunities portal‘ der EU-Kommission. Der Antrag wird online geschrieben und übermittelt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

LIFE-Projekte sollen zur Umsetzung, Aktualisierung und Entwicklung der europäischen Umwelt- und Klimapolitik sowie der entsprechenden Gesetzgebung beitragen. Ziel der EU-Kommission ist es, EU-weit umweltfreundliche, innovative Produkte, relevante Verfahren und Dienstleistungen sowie Best Practices zu etablieren und die entsprechende Politik- und Verwaltungspraxis weiterzuentwickeln. Der Fokus von LIFE liegt also auf konkreten, praktischen und nachhaltigen Beiträgen im Sinne der EU-Umweltpolitik.

Weitere Informationen  
Europäischer Unternehmensförderpreis - European Enterprise Promotion Award  

Der Europäische Unternehmensförderpreis (European Enterprise Promotion Awards) prämiert herausragende Leistungen von Behörden und öffentlich-privaten Partnerschaften.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

Die Bewerbungsfrist für das laufende Jahr ist beendet, die nächste Bewerbungsphase startet voraussichtlich im Frühjahr 2026.

Für wen?

Am Wettbewerb teilnehmen können nationale, regionale oder lokale Behörden, Bildungseinrichtungen und Wirtschaftsorganisationen sowie öffentlich-private Partnerschaften aus allen EU-Mitgliedsstaaten einschließlich Island, Norwegen, Serbien und der Türkei.

Was wird gefördert?

Initiativen, Projekte und Maßnahmen, die nachweisbar zur Entwicklung eines unternehmerischen Umfeldes, zur Stärkung unternehmerischer Initiative und zu verantwortlichem Handeln bei Unternehmen beigetragen haben. Dabei werden sechs Wettebwerbskategorien unterschieden:

- Förderung des Unternehmergeistes

- Investition in Unternehmenskompetenzen

- Unterstützung des digitalen Wandels

- Verbesserung des Geschäftsumfeldes und Unterstützung der Internationalisierung von Unternehmen

- Förderung des nachhaltigen Wandels

- Verantwortungsvolles und integrationsfreundliches Unternehmertum

 

Die europäische Jury vergibt außerdem den "Großen Preis der Jury" für die Initiative aus einer beliebigen Kategorie, die als kreativster und inspirierendster Beitrag zur Förderung des Unternehmertums angesehen wird.

Beispiele

Veranstaltungen und Kampagnen, die das Image von Unternehmern und unternehmerischer Tätigkeit verbessern und eine Kultur unterstützen, die Kreativität, Innovation und Risikobereitschaft fördert; Initiativen auf regionaler, lokaler oder nationaler Ebene, die unternehmerische und betriebswirtschaftliche Fähigkeiten und Kenntnisse verbessern.

Art und Höhe der Zuwendung

Für jede Wettbewerbskategorie wird ein Preis vergeben. Zusätzlich vergibt die EU einen Großen Preis der Jury für die kreativste und am stärksten zur Nachahmung inspirierende Initiative.

Bewerbungsverfahren

Konzipiert ist der Europäische Unternehmensförderpreis als zweistufiger Wettbewerb. Im Rahmen eines vorgeschalteten nationalen Auswahlprozesses werden in Deutschland von einer Expertenjury zwei Kandidaten nominiert, die anschließend am Wettbewerb auf europäischer Ebene teilnehmen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Wettbewerb sollen erfolgreiche Förderer von Unternehmergeist und Unternehmertum in Europa identifiziert und gewürdigt werden. Die Preisträger sollen europaweit als Vorbilder dienen und dazu anregen, günstige Bedingungen für unternehmerische Tätigkeit zu schaffen.

Weitere Informationen  
Europäische Stadtinitiative – Innovative Maßnahmen (EUI-IA)  

Die dritte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für EUI-Innovative Maßnahmen (EUI-IA) wurde jetzt veröffentlicht und ist mit einem indikativen Budget von 90 Millionen Euro aus dem EFRE ausgestattet. Für die dritte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können Antragstellende Projektvorschläge einreichen, die sich auf eines der beiden Themen konzentrieren: Energiewende und Technologie in Städten.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

Die Bewerbungsfrist für das laufende Jahr ist beendet, die nächste Bewerbungsphase startet voraussichtlich im Frühjahr 2026.

Für wen?

Förderregion/-länder: EU Mitgliedsstaaten

förderfähige Einrichtungen: Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

Was wird gefördert?

Thema 1: Energiewende

Im Rahmen des Themas „Energiewende“ zielt die Europäische Urban-Initiative darauf ab, die Erprobung übertragbarer und skalierbarer innovativer Lösungen im realen Umfeld für wirtschaftlich tragfähige, intelligentere und stärker integrierte lokale Energienetze zu unterstützen, die auf CO2-freie und nachfrageorientierte Energienetze ausgerichtet sind und die Bürger:innen sowie Interessenträger:innen in die Lage versetzen, die Umstellung zu beschleunigen.

 

Thema 2: Technologie in Städten

Im Rahmen des Themas „Technologie in Städten“ zielt die Europäische Urban-Initiative darauf ab, die Erprobung innovativer Lösungen, die auf neuen Technologien beruhen, in realen Umgebungen zu unterstützen, um bessere Dienstleistungen für die Bürger:innen zu erbringen und/oder die Fähigkeit der lokalen Behörden zu stärken, diese Dienstleistungen anzubieten, indem Experimente durchgeführt werden, die mit Hilfe der kohäsionspolitischen Investitionen in größerem Maßstab repliziert werden könnten.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderquote: 80 %

Budget des Calls: € 90.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt: max. € 5.000.000,00 Kofinanzierung

Projektlaufzeit: max. 3,5 Jahre

Bewerbungsverfahren

Die Einreichung des Antragsformulars erfolgt 100% papierlos über die elektronische Austauschplattform (EEP) des EUI.

 

Bewerber:innen werden gebeten, sich frühzeitig im Bewerbungsprozess zu registrieren und ihr Bewerbungsformular zu erstellen. Das Durchlesen der verschiedenen Abschnitte des Antragsformulars und das Lesen der Informationsblasen in den einzelnen Bereichen (in allen EU-Sprachen verfügbar) helfen den Antragstellenden, ihre Projektvorschläge besser zu strukturieren und zu gestalten.

 

Für Unterstützung im Antragsverfahren: Das Personal des ständigen Sekretariats unterstützt die Antragstellenden im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die EUI-IA bei Bedarf bei fachlichen Fragen. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Website der EUI (https://www.urban-initiative.eu/calls-proposals/second-call-proposals-innovative-actions).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die European Urban Initiative (EUI) bietet Möglichkeiten zum Kapazitätsaufbau in der nachhaltigen Stadtentwicklung und stellt Fördermittel für die Austestung von innovativen städtischen Maßnahmen bereit.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Europäische Union (EU); Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Mitarbeitende des Ständigen Sekretariats der EUI
  • https://www.urban-initiative.eu/
 
European Innovation Council (EIC)  

Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council – EIC) des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, HORIZON EUROPE, unterstützt innovative Ideen von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Es werden Unternehmen mit Sitz in der EU gefördert.

Was wird gefördert?

Der EIC beinhaltet drei Instrumente, die aufeinander aufbauen können:

• EIC Pathfinder

• EIC Transition

• EIC Accelerator

 

Diese werden zum Großteil ohne thematische Vorgaben („open calls“) und in einigen Bereichen mit thematischen Vorgaben gemäß EU-Prioritäten („EIC Strategic Challenges“) ausgeschrieben. Darüber hinaus werden verschiedene Preise ausgeschrieben. Die genauen Ausschreibungen, Budgets und Einreichfristen werden in jährlichen Arbeitsprogrammen veröffentlicht.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Finanzierung variiert je nach Innovationsphase:

 

• EIC Pathfinder & Transition: Gewährung von Zuschüssen für die frühen Forschungsphasen.

 

• EIC Accelerator (Marktphase): Kombinierte Finanzierung aus Zuschüssen (bis zu 2,5 Mio. EUR) und Beteiligungskapital (0,5 Mio. bis 15 Mio. EUR).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council – EIC) des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, HORIZON EUROPE, unterstützt innovative Ideen von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung.

Weitere Informationen  
Digitales Europa 2021-2027  

Die Investitionen im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ sollen die beiden Ziele der Union „grüner und digitaler Wandel“ unterstützen und gleichzeitig die Resilienz und digitaltechnische Autonomie der Union stärken.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die den digitalen Wandel in ihren Produktionsprozessen nutzen möchten.

Was wird gefördert?

Es werden Projekte in den folgenden fünf Bereichen finanziert:

1. Hochleistungsrechnen

2. künstliche Intelligenz

3. Cybersicherheit

4. fortgeschrittene digitale Kompetenzen

5. Gewährleistung der breiten Nutzung der digitalen Technik in der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft

Art und Höhe der Zuwendung

Die Art und Höhe der Zuwendung variiert je nach Themenbereich und wird im Call fpr Proposals kommuniziert.

Insgesamt umfasst das Programm ein Budget von 7.5 Milliarden EUR.

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren ist merhstufig und beginnt mit dem "CALL FOR PROPOSALS" (Interessenbekundungsverfahren). Dieser findet drei bis vier Mal im Jahr statt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die EU stell mit diesem Programm Mittel für den digitalen Wandel zur Verfügung.

Weitere Informationen  
Digitalisierungs­prämie Plus – Darlehensvariante  

Die Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank ist ein zinsverbilligtes Förderdarlehen für mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg. Das Programm unterstützt Investitionen in die Digitalisierung von Prozessen, IT-Sicherheit und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI).

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

• Freiberuftlich Tätige,

• KMU mit weniger als 250 Angestellten und einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. €,

• in bestimmten Fällen größere mittelständige Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von max. 500 Mio. €,

 

die Digitalisierungsprojekte planen.

Die Unternehmen müssen in Baden-Württemberg ansässig sein.

Was wird gefördert?

• Investitionen in die IT-Infrastruktur (Förderstufe 1)

• Digitalisierung von Prozessen, IT-Sicherheit und Weiterbildung (Förderstufe 2)

• Einsatz von Zukunftstechnologie (Förderstufe 3)

Beispiele

• Förderstufe 1: Hardware, Software, Netzwerke, Cloud

• Förderstufe 2: Ermöglichung von neuen Produkten/Dienstleistungen durch Digitalisierung

• Förderstufe 3: Big Data-Anwendungen, KI

Art und Höhe der Zuwendung

• Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

• Minimaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 25.000 Euro

• Maximaler Bruttodarlehensbetrag:5 Millionen Euro (für KMU), bis zu 25 Millionen Euro (für Nicht-KMU) in den Förderstufen 2 und 3

Bewerbungsverfahren

Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kleine und mittlere sowie größere mittelständische Unternehmen können mit der Digitalisierungsfinanzierung ihre Aufwendungen für -Infrastruktur und IT-Sicherheit, für Automatisierung, Digitalisierung und Vernetzung von Betriebsabläufen und für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz finanzieren.

Weitere Informationen  
Investitionsfinanzierung  

Die Investitionsfinanzierung der L-Bank ist das zentrale Förderdarlehen für mittelständische Unternehmen und Freiberufler in Baden-Württemberg. Es finanziert Erweiterungen, Modernisierungen und Übernahmen und ist speziell auf Projekte im ländlichen Raum ausgerichtet. Optional erhalten Unternehmen mit einer Klimaschutzstrategie einen zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus in Form einer Zinsverbilligung.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Freiberuflich Tätige oder gewerbliche Unternehmen, die im ländlichen Raum (Gemeinden unter 50.000 Einwohner) in Baden-Württemberg investieren.

Optional: Sie möchten klimafreundlich wirtschaften, erstellen dafür eine CO2-Bilanz und eventuell auch einen Maßnahmenkatalog zur Emissionsreduktion.

Was wird gefördert?

Investitionen von Unternehmen, die mit ihrer Geschäftstätigkeit zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und der Ausweitung beziehungsweise Sicherung des Arbeitsplatzangebots in ländlichen Regionen beitragen. Immobilieninvestitionen zur Fremdvermietung an entsprechende Unternehmen werden ebenfalls gefördert.

Art und Höhe der Zuwendung

Die L-Bank vergibt zinsverbilligte Darlehen an die Hausbanken, die diese an die Unternehmen weiter-

leiten.

Unternehmen, die Klimaschutzziele verfolgen, könneneine zusätzliche Zinsverbilligung erhalten.

 

Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.

 

Die Darlehen sollen je Darlehensnehmer und Jahr 10 Mio. EUR nicht übersteigen.

Bewerbungsverfahren

Das Unternehmen stellt den Förderantrag vor Beginn des Vorhabens bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Wenn Sie als Unternehmen im ländlichen Raum investieren, erhalten Sie ein Förderdarlehen. Unternehmen mit Klimaschutzstrategie werden mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus gefördert.

Weitere Informationen  
EXI-Gründungsgutscheine  

Kostenlose bzw. kostengünstige Beratung für Unternehmensgründerinnen und -gründer.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Die EXI-Gründungsgutscheine richten sich an Einzelpersonen oder Gründungsteams, die planen, eine gewerbliche oder freiberufliche selbständige Tätigkeit in Baden-Württemberg aufzunehmen. Dies kann sowohl durch eine Neugründung, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, eine Unternehmensübernahme, eine tätige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder eine Franchisenehmerschaft geschehen.

Was wird gefördert?

Beratungsgutscheine sind branchen- und landesweit für die Neugründung/Übernahme eines Unternehmens, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, tätige Beteiligungen und Franchisenehmerschaften erhältlich.

 

Der Umfang der Beratung kann abhängig vom Beratungsanbieter bis zu zehn Tagen umfassen.

 

U.a. werden Gastronomie und Hotellerie Interessierte durch den DEHOGA Baden-Württemberg beraten.

Art und Höhe der Zuwendung

Als Einstieg wird eine mehrstündige Beratung kostenfrei angeboten. Für mehrtägige Beratungen wird meist eine Eigenbeteiligung verlangt, welche aufgrund der Förderung unter den gängigen Tagessätzen für entsprechende Beratungsleistungen liegt.

Aufgrund dieser vielfältigen Ausrichtung der Angebote sowie der individuellen Anpassung der Beratungsleistungen an den Einzelfall können die Kosten variieren.

Bewerbungsverfahren

Eine gesonderte Antragsstellung ist nicht nötig, Gründungsinteressierte wenden sich je nach Vorhaben an einen passenden Träger (landesweit oder regional).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit den Beratungsgutscheinen für Gründerinnen und Gründer wird die individuelle Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch eine Expertin oder einen Experten gefördert. Typische Beratungsinhalte sind die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells sowie die Erstellung eines detaillierten Businessplans.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+); Land Baden-Württemberg
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand GmbH (BWHM); CyberForum e.V.; DEHOGA Beratung Baden-Württemberg; RKW Baden-Württemberg GmbH; Steinbeis Beratungszentren GmbH (SBZ); Verbund Start im Quadrat; Ministerium für Wir
  • https://www.startupbw.de/beratung-qualifizierung/beratungsangebote
 
Beteiligungen an bestehenden mittelständischen Unternehmen - Expansion und Unternehmenssicherung  

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg unterstützt kleine und mittlere etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei der Finanzierung konkreter Vorhaben.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind etablierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definitionder EU, die in Baden-Württemberg investieren.

Was wird gefördert?

(Teil-)Finanzierung eines Vorhabens, beispielsweise bei

- Betriebs-/Kapazitätserweiterungen

- Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen

- Kooperationen

- Produkt-/Sortimentserweiterungen und Markterschließung

- Umstellungen bei Strukturwandel

- Veränderungen im Gesellschafterkreis sowie im Rahmen von Erbauseinandersetzungen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung. Die Beteiligungshöhe orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt in der Regel bis 1,5 Mio. Euro. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich.

Bewerbungsverfahren

Anträge werden über die Hausbank gestellt oder direkt an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH gerichtet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die stillen Beteiligungen können die Finanzierungsstruktur von Unternehmen verbessern, sodass Investitionsvorhaben realisiert werden können.

Weitere Informationen  
Beteiligungen zur Existenzgründung und -festigung  

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH unterstützt Existenzgründer sowie junge Unternehmen durch die Mitfinanzierung der im Zusammenhang mit der Existenzgründung und -festigung stehenden Kosten sowie des Investitions- und Betriebsmittelbedarfs.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Existenzgründerinnen und -gründer sowie junge Unternehmen, bis drei Jahre nach der Gründung, die in Baden-Württemberg investieren.

Was wird gefördert?

Mitfinanzierung der im Rahmen einer Existenzgründung bzw. Existenzfestigung (bis 3 Jahre nach Gründung) entstehenden Kosten, Investitionen und Betriebsmittel.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung.

Die Höhe der Beteiligung orientiert sich u.a. am Eigenmitteleinsatz zzgl. ERP-Kapital für Gründung und beträgt bis max. 250.000 EUR. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis zu 1,5 Mio. EUR möglich.

Bewerbungsverfahren

Anträge werden über die Hausbank gestellt oder direkt über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die MBG Baden-Württemberg unterstützt Gründer*innen sowie junge Unternehmen bei ihren Gründungs- und Festigungsvorhaben in nahezu allen Branchen mit Mezzaninekapital in Form stiller Beteiligungen.

Weitere Informationen  
Suchergebnisse 501 bis 510 von 587