Förderwegweiser
Brandenburg
31.12.2028
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften in Brandenburg.
• Entwicklungsprojekte: Vorbereitung und inhaltliche Konzipierung von Modellprojekten oder Fördermaßnahmen im Rahmen zentralverwalteter EU-Programme.
• Modellprojekte: Erprobung vorhandener innovativer Handlungsansätze, einschließlich transnationaler Maßnahmen.
Thematische Schwerpunkte:
• Arbeitsmarktintegration
• Zusammenarbeit von Sozialunternehmen und der Wohlfahrtspflege
• Stärkung des ländlichen Raums
• Umbau von Arbeits- und Produktionsprozessen
• Fach- und Arbeitskräftesicherung
• pauschalierte und direkte Personal- und Sachausgaben
Finanzierungsart: Vollfinanzierung
Entwicklungsprojekte:
• max. Förderhöhe 50.000 Euro (Mindestförderhöhe 10.000 Euro)
• max. Laufzeit: 6 Monate
Modellprojekte:
• max. Förderhöhe 300.000 Euro
• max. Laufzeit: 24 Monate
Anträge sind über das Internetportal der ILB einzureichen. Für Modellprojekte werden spezifische Aufrufe veröffentlicht.
nein
Das Förderprogramm „Soziale Innovationen“ bietet umfangreiche Unterstützung für die Entwicklung und Umsetzung innovativer Ansätze zur Lösung regionaler Herausforderungen. Es fördert die nachhaltige Verbesserung der Arbeitspolitik und sozialen Struktur in Brandenburg durch finanzielle Unterstützung von Entwicklungs- und Modellprojekten.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/soziale-innovationen-2023/
Brandenburg
31.12.2027
Förderbereich Starkregenrisikomanagement:
- Städte und Gemeinden
- kommunale nichtwirtschaftlich tätige Unternehmen
Förderbereich Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen:
- Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum
- kommunale und nichtwirtschaftliche Träger*innen von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen
- nichtwirtschaftliche Einrichtungen der Gartendenkmalpflege oder -forschung
Förderbereich Starkregenrisikomanagement:
- Erarbeitung von Handlungskonzepten zum Umgang mit Starkregen
- Kommunale bauliche und technische Maßnahmen zur Minimierung von Starkregengefahren
Förderbereich Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen:
- Vorhaben zur Umsetzung von Konzepten des grünen Risikomanagements sowie zur Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen
- Erarbeitung von Strategien und Handlungskonzepten für Präventions- und Risikomanagement von vom Klimawandel betroffenen denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen
Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer:
- Interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Kooperationsvorhaben
Allgemein:
Es erfolgt eine Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses.
Förderbereich Starkregenrisikomanagement:
- Direkte Ausgaben
- Indirekte Ausgaben in Höhe von 3% der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben
- Zuschusshöhe: maximal 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Zuwendungsfähige Gesamtausgaben eines Vorhabens: mindestens 20.000 EUR und höchstens 200.000 EUR (Handlungskonzepte) bzw. 2 Mio. EUR (bauliche und technische Maßnahmen)
Förderbereich Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen:
- Direkte Ausgaben
- Indirekte Ausgaben in Höhe von 7% der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben
Zuschusshöhe:
- max. 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht kommunaler Träger
- max. 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben kommunaler Träger
- Zuwendungsfähige Gesamtausgaben eines Vorhabens: mindestens 40.000 EUR (Strategien und Handlungskonzepte) bzw. mindestens 200.000 EUR (Umsetzung von Konzepten)
Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer
- Zuschusshöhe: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Zuwendungsfähige Gesamtausgaben eines Vorhabens: mindestens 2.500 EUR und höchstens 100.000 EUR
Der Antrag auf Gewährung einer Förderung ist über das ILB-Kundenportal zu stellen. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich.
eingeschränkt
Das Förderprogramm bietet umfangreiche Unterstützung für Projekte, die die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels erhöhen und denkmalgeschützte Grünflächen für zukünftige Generationen erhalten und anpassen. Es verbindet kulturelle Erhaltung mit modernen Ansätzen zur Klimaanpassung.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur und Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/klimaanpassung-2023/
Brandenburg
Das Programm ist bis auf Weiteres gültig, ohne spezifische Befristung.
- rechtlich selbstständige Unternehmen
- Träger von Investitionen in die soziale Infrastruktur, wie z.B. Träger der freien Wohlfahrtspflege oder öffentliche, private und kirchliche Träger sozialer Einrichtungen
- Hausbanken für die Refinanzierung der oben genannten Unternehmen und Träger
- Investitionen in allgemeine Verwaltung,
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung,
- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege,
- Erschließung und Standortentwicklung,
- Ver- und Entsorgung,
- Kommunale Verkehrsinfrastruktur inklusive öffentlicher Personennahverkehr,
- Soziale Infrastruktur (z.B. Altenpflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen),
- Energetische Sanierung von Gebäuden im kommunalen und sozialen Bereich.
Zuwendungsart: Darlehen
Finanzierungsart: Individuell anpassbare Darlehensbedingungen (Annuitätendarlehen oder Ratendarlehen).
Zinsen werden kundenindividuell unter Berücksichtigung der Bonität und der Sicherheiten festgelegt.
Interessenten können sich direkt an die Förderberaterinnen und Förderberater der ILB wenden, um weitere Informationen zu erhalten und den Antragsprozess zu initiieren.
eingeschränkt
Das Förderprogramm „Infrastruktur- und Sozialfinanzierung“ unterstützt vielfältige Investitionen in die Infrastruktur Brandenburgs, um eine nachhaltige Entwicklung und den Erhalt von kommunaler und sozialer Infrastruktur zu gewährleisten. Es bietet flexible Finanzierungslösungen, die auf die Bedürfnisse der Fördernehmer zugeschnitten sind.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), zusätzlich unterstützt durch die Europäische Investitionsbank (EIB) und die KfW Bankengruppe.
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/infrastruktur-und-sozialfinanzierung/
Brandenburg
30.06.2027
- Gebietskörperschaften (inkl. der rechtlich unselbständigen Eigenbetriebe),
- kommunale Gemeinde- und Zweckverbände,
- kommunale Eigen- oder Mehrheitsgesellschaften
Gegenstand der Förderung ist die energetische Sanierung von Hallenbädern. Dazu gehören:
- die Fachplanung und Baubegleitung zum Zielstandard Effizienzhaus 40,
- die energieeffiziente Sanierung der Gebäudehülle sowie
- Energieeffizienzmaßnahmen im Hallenbad (z.B. Erneuerung der Lüftungsanlagen, der Schwimmbadtechnik, der Heizungstechnik, der Beleuchtung, energieeffiziente Modernisierung von Schwimmbecken)
- die Erneuerung/Erweiterung der energiebezogenen Versorgungsstruktur im Außenbereich.
Auf dem Weg zum Zielstandard Effizienzhaus 40 können auch Einzelvorhaben (z.B. Verbesserung der Energieeffizienz durch die Erneuerung der Schwimmbadtechnik) gefördert werden. Dies setzt voraus, dass die energetische Fachplanung zum Zielstandard Effizienzhaus 40 bereits vorliegt.
Sofern der Zielstandard Effizienzhaus 40 aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht erreicht werden kann, ist eine Förderung der energetischen Sanierung des Hallenbades nach Einzelfallprüfung möglich.
Zuwendungsart: Projektförderung
Finanzierungsart: Anteilfinanzierung
Form der Zuwendung: Zuschuss
Die Förderung beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mit einer maximalen Beihilfenintensität gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.
Die Anträge müssen über das Kundenportal der ILB eingereicht werden. Die Anträge können fortlaufend gestellt werden, und es sind umfassende Dokumente einschließlich Energiegutachten und detaillierter Projektbeschreibungen erforderlich.
eingeschränkt
Das Förderprogramm unterstützt die Modernisierung von Hallenbädern, um die Energieeffizienz zu verbessern und die Treibhausgasemissionen zu senken, was den Anforderungen eines nachhaltigen und ökologisch verantwortlichen Gemeinwesens entspricht. Es bietet umfassende finanzielle Unterstützung für die Durchführung von energieeffizienten Renovierungsarbeiten an kommunalen Schwimmeinrichtungen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Land Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/energetische-sanierung-von-hallenbaedern-in-kommunaler-traegerschaft-2023/
Brandenburg
30.06.2027
KMU der gewerblichen Wirtschaft, inklusive Handwerk, mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg.
Beratungsprojekte zur Analyse der betrieblichen Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale zur Digitalisierung des Unternehmens.
Digitalisierungsprojekte:
- Organisationsinnovation auf Ebene des Unternehmens im Bereich Arbeitsabläufe oder Geschäftsbeziehungen
- Prozessinnovation für die Produktion oder für die Erbringung von Leistungen
- Schulungsprojekte zur Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt
Beratungsprojekte
- projektbezogene Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
Implementierungsprojekte
- projektbezogene Personalausgaben
- projektbezogenene Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung
- projektbegleitende Beratungsleistungen
- indirekte Ausgaben in Höhe von 15 % der direkten Personalausgaben
Schulungsprojekt
- projektbezogene Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Schulung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekts
Die Zuwendung wird in Form der Anteilsfinanzierung, mit einem Höchstfördersatz von 50%, als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
- Beratung: 6 Monate Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss
- Implementierung: zwei Jahre Durchführungszeitraum und 250.000 EUR Zuschuss
- Schulung: 6 Monate bzw. bei Prozess begleitender Schulung bis zu zwei Jahre Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss
Förderanträge können online über das ILB-Kundenportal gestellt werden.
Ein Erstgespräch mit den Mitarbeitenden der WFBB GmbH ist Grundvoraussetzung für die Antragstellung.
nein
BIG-Digital unterstützt KMU und Handwerksbetriebe in Brandenburg bei der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen durch finanzielle Zuschüsse für Beratung, Implementierung und Schulung. Es fördert die Anwendung neuer digitaler Technologien zur Effizienzsteigerung und Innovation in den betrieblichen Abläufen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/brandenburgischer-innovationsgutschein-big-digital/
Brandenburg
30.06.2027
Kleine Unternehmen bis zu drei Jahre nach ihrer Gründung, die:
• eine sozial-innovative Geschäftsidee verfolgen
• eine innovative Geschäftsidee u.a. im Bereich Tourismus verfolgen
Zu den Antragsberechtigten zählen auch Freiberufler, Personengesellschaften sowie gemeinnützige Vereinigungen, sofern sie einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.
• investive Maßnahmen wie Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens
• nicht-investive Maßnahmen wie technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen
• Personalkosten für neue Arbeitsplätze sowie für geschäftsführende Personen
Die Maßnahme wird gefördert mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen. Der Zuschuss liegt zwischen 30.000 EUR und 180.000 EUR.
Voraussetzung für eine formale Antragstellung ist ein gemeinsamer Termin zur Erstberatung mit der ILB und der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).
Anschließend können Anträge auf Förderung über das Kundenportal der ILB gestellt werden.
eingeschränkt
Das Förderprogramm „Gründung Innovativ 2022“ bietet finanzielle Unterstützung für innovative Neugründungen, die durch neuartige Ansätze in Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen zur wirtschaftlichen Vielfalt und zum ökologischen und sozialen Fortschritt in Brandenburg beitragen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/gruendung-innovativ-2022/
Brandenburg
30.06.2027
Zielgruppe sind Beschäftigte, einschließlich Haupt- und Ehrenamtlicher, in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie rechtsfähigen Vereinen mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Brandenburg.
• Bildungsscheck für individuelle Weiterbildungsbedarfe von Beschäftigten
• Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen zur Kompetenzentwicklung
• Servicepakete zur Unterstützung von Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen
• Aufbau akademischer Weiterbildungsangebote an staatlichen Hochschulen
• Zuwendungsart: Projektförderung
• Finanzierungsart: Anteilfinanzierung und Fehlbedarfsfinanzierung, je nach Maßnahme
• Form der Zuwendung: Nicht rückzahlbare Zuschüsse
Höhe der Zuwendung:
• Bildungsscheck für Beschäftigte: 60 % Zuschuss, max. 3.000 EUR pro Vorhaben
• Weiterbildung in Unternehmen/Vereinen: Max. 50 % Zuschuss der zuwendungsfähigen Ausgaben
• Servicepaket (bei Umstrukturierung/Ansiedlung): Max. 60 % Zuschuss für KMU
Die Anträge auf Förderung für alle Fördertatbestände einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen.
nein
Die Weiterbildungsrichtlinie 2022 fördert vielfältige Weiterbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Arbeitsmarktfähigkeit und zur Unterstützung struktureller Anpassungen in der Arbeitswelt Brandenburgs, wobei sie ein breites Spektrum an Zielgruppen und Bedürfnissen abdeckt.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie sowie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbildungsrichtlinie-2022/
Brandenburg
Die Förderrichtlinie gilt vom 01.01.2024 bis 31.12.2025, Anträge können ganzjährig gestellt werden
• Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind
• Landkreise und kreisfreie Städten (bei Moderniserung von Radwegen)
Im weiten Sinne werden Investitionen in die wirtschaftsnahe kommunale Infrastruktur gefördert (die vollständige Liste von Fördergegenständen kann bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg über den untenstehenden Link eingesehen werden).
Touristische Relevanz haben vor allem die Förderung von Maßnahmen zur Qualitätssteigerung öffentlicher Infrastrukturen und Unterstützung und Weiterentwicklung der touristischen Produkte mit besonderem Potenzial im Land Brandenburg, wie Wander-, Radwander-, Wasser-, Natur-, gesundheitsorientierter und barrierefreier Tourismus.
• Maßnahmen zur Qualitätssteigerung öffentlicher Infrastrukturen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten
• Unterstützung und Weiterentwicklung der touristischen Produkte mit besonderem Potenzial im Land Brandenburg: Radwander-, Wasser-, Natur-, gesundheitsorientierter und barrierefreier Tourismus
• Regionalbudgetvorhaben für regionale Wachstumskerne
• Regionalmanagement für regionale Wachstumskerne
• Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen
• Erarbeitung von integrierten regionalen Entwicklungskonzepten
• Regionalmanagementvorhaben und Regionalbudgetvorhaben vorrangig für Regionale Wachstumskerne
• Kooperationsnetzwerke
• Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit einschließlich regionaler Daseinsvorsorge
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung).
• Mindestinvestition: 50.000 EUR
• Fördersatz: Zwischen 60 % und 80 %
• Jährliche Grenze: 50.000 EUR bis 200.000 EUR
• Zuschusshöchstbetrag: Gestaffelt nach Investitionsvolumen (bis 15 Mio. EUR: Bis zu 100 % des maximalen Fördersatzes; über 15 Mio. EUR: Reduzierung auf 50 % des maximalen Fördersatzes)
Vor Antragstellung ist ein Beratungsgespräch bei der ILB obligatorisch zu führen. Anträge sind über das ILB-Kundenportal zu stellen.
eingeschränkt
Ein Förderprogramm, das eine Vielzahl von touristisch relevanten Infrastrukturprojekten unterstützt und sowohl für kleine als auch große Vorhaben herangezogen werden kann. Für Anträge gilt, die Nachhaltigkeit in den Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales des zu fördernden Vorhabens sowie der Einfluss auf die demografische Entwicklung darzustellen.
- Zuwendungsgeber : Land Brandenburg (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/grw-ausbau-der-wirtschaftsnahen-kommunalen-infrastruktur/
Brandenburg
31.12.2027
Je nach Förderschwerpunkt können die Antragstellenden
- juristische Personen des öffentlichen Rechts,
- juristische Personen des privaten Rechts,
- gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts,
- Personengesellschaften,
- natürliche Personen sowie
- anerkannte BIZ-Träger sein.
- Naturschutzfachplanungen und Studien
- Vorhaben zur Umweltsensibilisierung in Natura 2000-Gebieten und in Gebieten mit Lebensräumen und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
- Umweltbezogene Bildungsarbeit
- Nicht-produktive Investitionen zur Bewahrung der natürlichen Ressourcen
- Errichtung, Ausstattung und Weiterentwicklung von Besucherinformationszentren (BIZ) der Großschutzgebiete Brandenburgs
- Vorhaben der Freizeitinfrastruktur zur Erhöhung der Akzeptanz von naturschutzrelevanten Arten und Gebieten
In Bezug auf Besucherinformationszentren (BIZ) und Freizeitinfrastruktur sind unter anderem zuwendungsfähig:
- Aktualisierung der Ausstattung und Weiterentwicklung eines BIZ
- Aktualisierung von Dauerausstellungen, Ausstellungsmodulen und Wanderausstellungen
- Errichtung eines BIZ (sofern nicht vorhanden) oder Einrichtung eines virtuellen BIZ
- Vorhaben zur Koordination und Vernetzung der Besucherinformationszentren
- Besucherlenkung und Besucherinformation
- Einrichtungen zur Information für Weltnaturerbestätten und Nationale Naturmonumente
Je nach Förderschwerpunkt, Antragsteller, Vorhabenausgestaltung und/oder Investitionsort können unterschiedliche Zuwendungen gewährt werden:
- Zuschüsse in Höhe von 100 %,
- Zuschüsse in Höhe von 75 %,
- Zuschüsse in Höhe von 50 % oder
- Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung (92,00 EUR und 65,00 EUR pro Baum).
Gemeinkosten können in Höhe von 15 % der förderfähigen projektbezogenen Personalausgaben anerkannt werden.
Eine Zuwendung kann nur bewilligt werden, wenn die Zuwendung mehr als 5.000 EUR beträgt.
Anträge können über das Online-Antragssystem "Internetantragstellung Projektförderung (IAP)" beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden.
Anträge, die zum veröffentlichten Stichtag von der ILB bearbeitet und bewilligungsreif sind, werden in absteigender Reihenfolge der Punktzahl der Projektauswahlkriterien bis zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Budgets bewilligt. Anträge, die zu unten genannten Stichtagen noch nicht vollständig durch die ILB bearbeitet sind, werden zum nächsten Stichtag berücksichtigt.
Die jeweiligen Stichtage können über den untenstehenden Link der Mitteilung der Investitionsbank des Landes Brandenburg entnommen werden.
nein
Ein Programm, das in erster Linie den Erhalt biologischer Vielfalt und den Schutz von Lebensräumen und Landschaften im Land Brandenburg verfolgt, aber touristische Potenziale insbesondere durch Errichtung von Besucherinformationszentren und Unternehmungen zur Besucherlenkung fördert.
- Zuwendungsgeber : Land Brandenburg (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/natuerliches-erbe-und-umweltbewusstsein-eler-2023/
Brandenburg
31.12.2027
Überregional tätige Vereine/Verbände als Branchenverband
• Vernetzung von Kleinstunternehmen der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und anderen Akteuren im ländlichen Raum zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.
• Zusammenarbeit zwischen Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.
Grundlage des Vorhabens ist ein Konzept der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren der Land-, der Ernährungswirtschaft und des ländlichen Tourismus. Gegenstand des Konzeptes ist die Projektumsetzung neuer Projekte der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.
• Zuwendungsart: Projektförderung
• Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
• Form der Zuwendung: Zuschuss
• Der Zuschuss beträgt bei Ausgaben für die Vernetzung bis zu 90%, bei Ausgaben für die Vermarktung bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben
Anträge sind vollständig und formgebunden bis zum 15.01. des laufenden Haushaltsjahres beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zu stellen. Stehen weitere Haushaltsmittel zur Verfügung kann als weiterer Antragstermin der 31.05. oder weitere Termine des laufenden Haushaltsjahrs festgelegt und veröffentlicht werden.
eingeschränkt
Mit dieser Förderung soll mit horizontaler und vertikaler Zusammenarbeit der Akteure in der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und des Landtourismus zu einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete beigetragen werden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
- https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/laendliche-entwicklung/foerderung-landtourismus/#