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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

599 Treffer:
Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus) Thüringen  

Das Programm bietet Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbänden einen Zuschuss von bis zu 60% für öffentliche Einrichtungen des Tourismus.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Eine Gebietskörperschaft oder ein kommunaler Zweckverband.

 

Maßnahmeträger/innen können auch juristische Personen sein, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dies vom Finanzamt anerkannt ist.

 

Voraussetzungen:

Vor Antragstellung ist an uns eine Fördervoranfrage zu richten, welche bis zum 31.08. des jeweiligen Jahres für das nächste Haushaltsjahr gestellt werden kann.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind:

- Maßnahmen zur Geländeerschließung für den Tourismus

- Maßnahmen zur Errichtung und Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen des Tourismus und ihre Ausstattung

- öffentliche Einrichtungen des Tourismus sind Basiseinrichtungen der Infrastruktur des Tourismus, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von ortsansässigen Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind

- Die öffentlichen Einrichtungen sollen zur Verbesserung der Infrastruktur in den Tourismusgebieten beitragen, deren Erholungswert erhöhen und ihre Wirtschaftskraft stärken

- Maßnahmen zur Errichtung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus , die sich durch einen besonderen Innovationsgehalt im Hinblick auf Konzept, Ausgestaltung und Gästeansprache auszeichnen und erwarten lassen, in besonderem Maße Reiseanlässe zu schaffen

Art und Höhe der Zuwendung

Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 60% der förderfähigen Kosten.

 

Ein höherer Fördersatz kann in Ausnahmefällen innerhalb der Grenzen des GRW-Koordinierungsrahmens gewährt werden.

 

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft legt Kriterien zur fallgruppenweisen Differenzierung der Fördersätze bei Vorliegen eines Ausnahmefalls fest.

Bewerbungsverfahren

Vor der Antragstellung ist an die Bewilligungsbehörde schriftlich eine Fördervoran-

frage zu richten. Die Fördervoranfrage ersetzt nicht den Antrag.

 

Der Förderantrag muss auf amtlichem Formular vor Beginn der Maßnahme bei einer

zur Annahme berechtigten Stelle durch den Maßnahmeträger eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm bietet Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbänden einen Zuschuss von bis zu 60% für öffentliche Einrichtungen des Tourismus.

Weitere Informationen  
Gründungsrichtlinie Thüringen  

Mit der Gründungsrichtlinie werden Gründungsinteressierte unterstützt, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen in Form von Intensivberatungen, Existenzgründungspässen, der Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründer:innen sowie einer Gründungsprämie.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Intensivberatungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch selbständige Unternehmensberatende

 

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine neue Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht oder mit einem anderen Unternehmen lediglich im Nebenerwerb selbständig tätig sind. Weiterhin antragsberechtigt sind bisher bereits im Nebenerwerb selbständige Personen, deren Aufnahme der Geschäftstätigkeit weniger als fünf Jahre zurückliegt und die den Wechsel vom Nebenerwerb in den Haupterwerb anstreben.

 

Existenzgründungspässe für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen

 

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine neue Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht oder mit einem anderen Unternehmen lediglich im Nebenerwerb selbständig tätig sind. Weiterhin antragsberechtigt sind bisher bereits im Nebenerwerb selbständige Personen, deren Aufnahme der Geschäftstätigkeit weniger als fünf Jahre zurückliegt und die den Wechsel vom Nebenerwerb in den Haupterwerb anstreben.

 

Für die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer können juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft oder andere geeignete Einrichtungen einen Antrag stellen, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen haben.

 

Gründungsprämien zur Existenzsicherung bei innovativen Gründungsvorhaben

 

Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit einem konkreten, innovationsbasierten neuen Gründungsvorhaben die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht oder mit einem anderen Unternehmen selbständig tätig sind. Die Gründung muss in Thüringen beabsichtigt sein.

Was wird gefördert?

Zuwendungszweck dieser Richtlinie ist es, Gründungsinteressierte, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen u. a. bei den Themen Unternehmensstrategien, Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung und Technologiemanagement zu unterstützen.

 

Gefördert werden:

- das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung in Thüringen und die damit verbundene Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Wachstumsdynamik von Gründungsvorhaben

- die Verbesserung und die Weiterentwicklung der konzeptionellen und strategischen Unternehmensführung in KMU

- Vorhaben zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Gründungsvorhaben

Beispiele

Folgende Förderthemen stehen zur Auswahl:

- Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbständige Unternehmensberater:innen

- Existenzgründungspässe für Gründungen und Nachfolgen

- Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründer:innen

- Gründungsprämien zur Existenzsicherung in der Vorgründungsphase

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung für Intensivberatungen wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 80 Prozent des Standardeinheitskostensatzes gewährt. Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben werden auf Grundlage der Standardeinheitskosten bestimmt. Für Intensivberatungen nach Ziffer 2.1 gilt ein Standardeinheitskostensatz in Höhe von 865 Euro pro Tagwerk (ein Tagwerk umfasst 8h) Beratung einschließlich der Dienstleistungen der Qualitätssicherung bemessen. Es werden bis zu 20 Tagwerke pro Beratungsfall gefördert.

 

Die Zuwendung für Existenzgründungspässe wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 90 Prozent des Standardeinheitskostensatzes gewährt. Die Höhe der Zuwendung ist bei Existenzgründungen auf einen Betrag von 1.580 Euro und bei Unternehmensnachfolgen auf einen Betrag von 2.210 Euro begrenzt. Die gründungsinteressierte Person hat die Möglichkeit aus Förderbausteinen verschiedener Beratungs- und Weiterbildungsbereichen zu wählen bzw. diese zu kombinieren.

 

Die Zuwendung für Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 48 Monate mit der Option einer Anschlussförderung. Dabei kann die Zuwendung im Einzelfall bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes betragen, soweit Drittmittel nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen und ein erhebliches Landesinteresse besteht.

 

Die Zuwendung als Gründungsprämie wird im Wege der Projektförderung in Form eines Festbetrages als nicht rückzahlbarer Zuschuss je Monat, bis zu sechs Monate nach der erfolgten Gründung, höchstens jedoch für die Dauer von zwölf Monaten gewährt. Gefördert werden Ausgaben zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von Standardeinheitskosten. Diese sind abhängig von der Qualifikation der geförderten Person und variieren von 2.500,00 Euro bis 3.500 Euro.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind formgebunden einzureichen. Nähere Informationen und die Antragsunterlagen sind auf der Homepage der TAB (www.aufbaubank.de) erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Gründungsrichtlinie werden Gründungsinteressierte unterstützt, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen. Die Förderung kann zum einen direkt an die Gründungsinteressierten in Form einer geförderten Intensivberatung, als Existenzgründungspass oder als Gründungsprämie ausgereicht werden. Zum anderen können Thüringer Kammern und Verbände, juristische Personen des privaten Rechts oder andere geeignete Einrichtungen im Rahmen von Beratungsnetzwerken Unterstützung erhalten und an Gründungsinteressierte weitergeben.

Weitere Informationen  
Wettbewerb zur Förderung kreativer Innovationen in Thüringen  

Der Förderaufruf ist eine Initiative des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Ziel dieses spezifischen Programms ist es, die innovative Kraft und Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativschaffenden im Freistaat Thüringen gezielt zu stärken. Die Förderung richtet sich an Unternehmen, Freiberufler, Künstler und Organisationen aus den verschiedenen Teilmärkten der KKW. Touristiker und Touristikerinnen können ihr Angebot aufwerten, neue Zielgruppen erschließen und zur positiven Wahrnehmung Thüringens als innovativer und kreativer Standort beitragen.

Fördergebiet

Thüringen

Für wen?

• kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

• Freiberuflich Tätige der Kultur- und Kreativwirtschaft

• juristische Personen des Privatrechts (z.B. Verbände, Vereine, GmbHs),

• Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)

 

Die Antragsteller müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz, ihre Niederlassung oder Betriebsstätte in Thüringen haben bzw. ihr Vorhaben in Thüringen realisieren.

Was wird gefördert?

• Entwicklung und Umsetzung innovativer Geschäftsideen von Unternehmen der Thüringer

Kultur- und Kreativwirtschaft sowohl in urbanen Zentren als auch in ländlichen Regionen

• Unterstützung der Vernetzung der Kreativschaffenden aus verschiedenen Teilmärkten

• Forcierung der branchen- bzw. disziplinübergreifenden Zusammenarbeit von Thüringer

Kreativschaffenden und Thüringer Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen

• Erhöhung der Sichtbarkeit des Kreativwirtschaftsstandorts Thüringen sowie der

Wertschätzung kreativer Leistungen aus Thüringen z. B. durch Präsentations- und

Kommunikationsmaßnahmen.

Beispiele

• Entwicklung innovativer Tourismusangebote in Kooperation mit Designerinnen, Medien- oder Gameschaffenden

• Neue Erlebnisformate wie Augmented-Reality-Stadtführungen, hybride Events oder immersive Erlebnisräume

• Entwicklung neuer digitaler Vermittlungsformate oder Geschäftsmodelle im Tourismus

Art und Höhe der Zuwendung

Eine Förderung erfolgt grundsätzlich als „De-minimis“-Beihilfe. Die Gesamtkosten für förderfähige Projekte müssen mindestens 20.000 Euro und sollen in der Regel nicht mehr als 80.000 Euro betragen.

Die Förderung erfolgt im Regelfall als Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 40 % der

zuwendungsfähigen Ausgaben. In begründeten Einzelfällen ist die Gewährung eines höheren

Fördersatzes möglich.

Zuwendungen bis 15.000 Euro können als Festbetragsfinanzierung bewilligt werden.

Bewerbungsverfahren

Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut:

1. Stufe: Projektideen als Projektskizze darlegen. Diese wird von der Bewilligungsbehörde formal und inhaltlich vorgeprüft und durch ein Expertengremium begutachtet. Dabei stehen alle

eingereichten Projektskizzen untereinander im Wettbewerb.

2. Stufe: Nach Auswahl der Projektidee wird die Einreichung eines förmlichen Zuwendungsantrags erforderlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieser Förderaufruf bietet die Möglichkeit, innovative Geschäftsideen und Kooperationen innerhalb der Kreativwirtschaft zu finanzieren und somit die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Er dient als wichtige Unterstützung, um Projekte zur Vernetzung der Branche und zur Entwicklung neuer Produkte erfolgreich umzusetzen.

Weitere Informationen  
Förderung der Tourismusentwicklung  

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt bei der Umsetzung von Maßnahmen des Tourismusmarketings, von Maßnahmen der Stärkung touristischer Netzwerke, der Digitalisierung im Tourismus sowie der nachhaltigen Tourismusentwicklung und der Entwicklung der touristischen Regionalverbände. Sie erhalten die Förderung für bedeutsame touristische Projekte, die im Einklang mit dem „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ stehen.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

Antragsberechtigt für touristische Marketingmaßnahmen, die Erstellung von Konzepten sowie Projekte touristischer Netzwerke sind

 

die Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH,

Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände,

Verbände und Vereine mit touristischer Ausrichtung, ausgenommen regionale Tourismusverbände,

gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung,

öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen sowie

regionale und Stadtmarketinggesellschaften.

Außerdem antragsberechtigt sind die regionalen Tourismusverbände für eigene Vorhaben.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden unter anderem:

Touristische Marketingmaßnahmen, Vorhaben zur Digitalisierung im Tourismus, Vorhaben zur Steigerung der Nachhaltigkeit im Tourismus und Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes, die geeignet sind, Gäste von außerhalb zu gewinnen und das Ansehen des Landes Sachsen-Anhalt im In- und Ausland zu stärken,

die Erstellung von Konzepten sowie Studien und Marktforschungsleistungen, die der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen dienen, und

Projekte touristischer Netzwerke mit besonderer überregionaler Wirksamkeit, wenn durch das jeweilige Netzwerk Leitprodukte gemäß „Masterplan Tourismus“ des Landes Sachsen-Anhalt vertreten werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Maßnahmen der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, die ausschließlich im Landesinteresse liegen, auch bis zu 100 Prozent.

 

Die Höhe der Förderung für regionale Tourismusverbände errechnet sich nach einem Punktesystem und beträgt pro Jahr

 

bei mindestens 15 Punkten höchstens EUR 130.000,

bei mindestens 20 Punkten höchstens EUR 160.000,

bei mindestens 27 Punkten höchstens EUR 200.000 und

bei weniger als 15 Punkten höchstens EUR 100.000.

Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 36 Monate.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie eine formlose Förderanfrage bis zum 30.10. für das Folgejahr, als regionaler Tourismusverband bis zum 30.6., an das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten richten. Nach positiver Entscheidung reichen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten ein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm fördert die Tourismusentwicklung in Sachsen-Anhalt.

Weitere Informationen  
Förderung von Kälte- und Klimaanlagen  

Mit der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) vom 12. Februar 2024 wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen gefördert.

Fördergebiet

Saarland

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen, unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht. Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen (Privatpersonen), Bundesländer und deren Einrichtungen sowie landeseigene Gesellschaften mit Ausnahme der oben ausdrücklich genannten Einrichtungen. Der Antragsteller ist entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, auf dem sich die Anlage befindet, oder ein vom Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks beauftragter Contractor.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Dazu zählt auch die Installation von Anlagenkomponenten (zum Beispiel für den Wärmepumpenbetrieb zur Abwärmenutzung oder von Speichern), sofern die Energieeffizienz weiter erhöht werden kann. Die förderfähigen Maßnahmen betreffen die Installation von Anlagen, deren Nach- und Umrüstung sowie die Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen.

Beispiele

Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte- und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen

 

- Flüssigkeitskühlsätze und Direktverdampfungsanlagen

- Ab- und Adsorptionsanlagen (ohne Komponenten und Systeme für den Freikühlbetrieb)

- Kälteerzeuger mit indirekter Verdunstungskühlung beziehungsweise mit adiabatischer Kühlung in Rückkühlern sowie Trockenkühler

 

Installation von stationären Wärmepumpen zur Abwärmenutzung – Fördervoraussetzung ist die Nutzung von Prozessabwärme zu Heizzwecken in einer separaten Heizung oder für einen verfahrenstechnischen Prozess.

Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler – Die Nachrüstung von Trockenkühlern wird als Vor- oder Freikühler gefördert.

Installation von Komponenten und Systemen (nur in Verbindung mit der Förderung der Installation einer Kälteerzeugungseinheit)

 

- Tiefkühl-(TK)-Stufen

- Luftkühler und Rückkühler

- thermische Speicher

- Rohrleitungen von Kühlsolekreisläufen

- Komponenten zur Abwärmenutzung der Kälteanlage und zum Wärmepumpenbetrieb

- Komponenten für den Freikühlbetrieb sowie Nachrüstung von Steuer-und Regelungstechnik für Vor- und Freikühlbetrieb

- Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

 

Effizienz-Umrüstung von bestehenden, kleinen Kompressions-Kälte oder Klimaanlagen mit fluorhaltigen Kältemitteln

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung ist auf 200.000 Euro pro Maßnahme sowie auf maximal 50 % der förderfähigen

Ausgaben begrenzt.

Bewerbungsverfahren

Anträge können nur elektronisch über das vom BAFA bereitgestellte elektronische Formular Antrag auf Förderung von Kälte- und Klimaanlagen gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Investitionen in energieeffiziente Kälte- und Klimatechnik.

Weitere Informationen  
Förderung für Ressourceneffizienz in Unternehmen  

Dieses Förderprogramm knüpft an die Aktivitäten der Regionalen Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+) der VwV EFRE RE 2021-20271 an und soll die Unternehmen in Baden-Württemberg dabei unterstützen, konkrete Ressourcenschonungs- oder Ressourceneffizienzmaßnahmen umzusetzen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß der Empfehlung

(2003/361/EG) der Europäischen Kommission.

Was wird gefördert?

Förderfähig im Rahmen von EFRE InvestRE 2021-2027 sind investive Maßnahmen zur

Ressourcenschonung und der Erhöhung der Ressourceneffizienz in kleinen und mittleren

Unternehmen in Baden-Württemberg. Die Investition muss zur Reduzierung des

Ressourcenverbrauchs beziehungsweise zur Ressourcenschonung in dem Unternehmen

beitragen. Für die Maßnahme sind Technologien zu verwenden, die in der

Einsatzumgebung, an einem Standort oder einer Anlage einsatzfähig sind. Die

erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten. Das Vorhaben

muss zu den Zielen der Landesstrategie Ressourceneffizienz2 beitragen

Beispiele

- Anschaffungskosten

- Einbaukosten

- Beratungs- und Dienstleistungskosten

- Materialkosten

- Sachleistungen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird auf Antrag im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in

Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Zuwendungsfähige Ausgaben in

diesem Förderprogramm sind Sachkosten zur Umsetzung der investiven Maßnahme zur

Ressourcenschonung und Erhöhung der Ressourceneffizienz.

 

Der Fördersatz beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der

Antragstellerin oder des Antragstellers. Die Fördersumme muss mindestens 100.000 Euro

betragen. Dies entspricht zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von mindestens

250.000 Euro.

Bewerbungsverfahren

Anträge können laufend eingereicht werden. Ein Antrag ist vollständig und unterschrieben

in elektronischer Form bei der L-Bank an efre@l-bank.de einzureichen.

 

Ansprechperson bei der L-Bank für förderrechtliche Fragen:

Bereich Finanzhilfen

Frau Luisa Riffel

Telefon: 0721 150-3862

E-Mail: efre@l-bank.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit Hilfe des Förderprogramms soll der Ressourcenverbrauch in den Unternehmen gesenkt und somit ein Beitrag zur Steigerung der Ressourceneffizienz in Baden-Württemberg und zur Umsetzung der Landesstrategie Ressourceneffizienz geleistet werden. Dabei handelt es sich gleichzeitig um einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Unternehmen im Land.

Weitere Informationen  
Transformation der Tourismusregionen  

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als regionale Tourismusorganisation bei Vorhaben, die zu Ihrem Transformationsprozess beitragen.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Antragsberechtigt sind die 10 touristischen Regionen in Rheinland-Pfalz. Dabei handelt es sich um folgende Organisationen:

 

Ahrtal-Tourismus Bad Neuenahr-Ahrweiler e.V.,

Eifel Tourismus GmbH,

Hunsrück-Touristik GmbH,

Lahntal Tourismus Verband e.V.,

Mosellandtouristik GmbH,

Naheland-Touristik GmbH,

Pfalz.Touristik e.V.,

Rheinhessen-Touristik GmbH,

Romantischer Rhein Tourismus GmbH und

Westerwald Touristik-Service e.V.

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

 

-Maßnahmen zur Produktion von touristischem Content (beispielsweise Fotos, Bewegtbild, Text), Mediabudget für Onlinewerbung, Kosten für Suchmaschinenoptimierung, Optimierung digitaler Marketinganwendungen und sonstige, vom Antragsteller zu begründende Anpassungsmaßnahmen im touristischen Marketing,

- Maßnahmen mit dem Ziel des digitalen Wissenserwerbs, zur digitalen Weiterbildung von Mitarbeitenden, zum Aufbau und der Erweiterung der Digitalisierungskompetenzen von lokalen Touristikerinnen und Touristikern durch Workshops/Schulungen, Durchführung von Informationskampagnen und Aktionstagen, Entwicklung digitaler Inhalte/Content, Stärkung digitaler Kommunikation oder sonstige Maßnahmen mit dem Ziel des digitalen Wissensaufbaus und -transfers,

- Aufklärungs- oder Motivationskampagnen für regionale Leistungsträger, regionale Vermarktungsstrategie, Informationskampagne für Gäste, Steuerung von Aktivitäten zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsperformance bei bestehenden oder Entwicklung von neuen Tourismusangeboten,

- Maßnahmen zur innovativen Verbesserung des touristischen Marketings wie beispielsweise neue, kreative oder signifikant verbesserte Dienstleistungen oder Methoden, die in besonderem Maße den Anforderungen zur Stärkung und Sicherung einer resilienten regionalen Tourismusentwicklung entsprechen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung für Maßnahmen beträgt maximal 80 v. H. der förderfähigen Gesamtausgaben bis zu einer maximalen Zuwendungssumme in Höhe von 30.000 Euro pro Zuwendungsempfänger und Förderfall. Der finanzielle Eigenanteil des Zuwendungsempfängers beträgt mindestens 20 v. H. der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben gewährt. Die Förderung erfolgt aus Landesmitteln.

Bewerbungsverfahren

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen können elektronisch per E-Mail an die Adresse tourismus(at)mwvlw.rlp.de unter dem Betreff „Antrag auf Projektförderung Entwicklungsprozess lokale Tourismusorganisation“ eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das vorliegende Förderprogramm soll die lokalen Tourismusregionen in Rheinland-Pfalz insbesondere bei ihrem Prozess zur Entwicklung von wettbewerbsfähigem Tourismusorganisationen (WTO) unterstützen und in die Lage versetzen, sich für die Zukunft auszurichten und besagten Prozess anzuschieben.

Weitere Informationen  
Erlebnis.NRW – Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten  

Ziel des Aufrufs „Erlebnis.NRW“ ist es, den Tourismus mit innovativen und authentischen Erlebnisangeboten und dem Ausbau von Infrastruktur im Zusammenwirken mit Kultur und im Einklang mit der Natur weiterzuentwickeln sowie seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Durch einen integrativen Ansatz haben die Tourismusregionen in Nordrhein-Westfalen in regionsspezifischen Territorialen Strategiekonzepten die Herausforderungen und Disparitäten ihrer touristischen Entwicklungsräume unter Einbeziehung von Kultur und Natur dargestellt und Handlungsfelder aufgezeigt. Mit diesen strategischen Ansätzen kann eine qualitativ verbesserte und lebenswertere Entwicklungspolitik für eine jede Region und in der Gesamtsicht landesweit erreicht und die Ausrichtung in Bezug auf den Tourismus geschärft werden. Hinweis: Die erste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Erlebnis.NRW“ endete zum 01. Februar 2023. Eine weitere Einreichungsrunde startet im Herbst 2023.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört:

 

- Kleine und mittlere Unternehmen

- Kommunen

- Kommunale Unternehmen und Einrichtungen

- Kammern, Vereine und Stiftungen

 

und seinen Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen hat.

 

Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Vorhaben zur Stärkung von nachhaltigem Tourismus, Kultur- und Naturtourismus in den 3 Themenbereichen „Nachhaltiger Tourismus – Wirtschaft“, „Intakte Natur – ganzheitlicher Tourismusansatz“ und „Kultur – touristischer Pull-Faktor“.

 

Sie erhalten die Förderung für bevorzugt in Kooperationen durchgeführte Vorhaben in folgenden Bereichen:

 

- nachhaltige Infrastrukturmaßnahmen,

- nachhaltige digitale Maßnahmen sowie

- Projekte zur Entwicklung nachhaltiger und innovativer touristischer Produkte sowie Dienstleistungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderempfänger erhalten die Förderung als Zuschuss.

 

Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller und von Ihrem Vorhaben normalerweise zwischen 40 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von 36 Monaten.

 

Als Kommune, die sich in der Haushaltssicherung befindet, und als Trägerverein einer Biologischen Station, Träger eines Naturparks, Stiftung mit dem Satzungszweck Naturschutz, Träger von außerschulischen Lernorten sowie in Nordrhein-Westfalen anerkannter Naturschutzverband, die oder der Vorhaben im Bereich Naturtourismus umsetzt, kann ein Zuschuss von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

 

Die Projektskizze muss über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) eingereicht werden. Wird die Projektskizze positiv bewertet, kann der Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW gestellt werden.

 

 

Weitere Angaben zur Einreichung:

Alle Aufrufe des EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 werden auf der Homepage www.efre.nrw.de/foerderbekanntmachungen veröffentlicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Projektaufruf „Erlebnis.NRW“ sollen der nachhaltige Tourismus sowie der Kultur- und der Naturtourismus in den Tourismusregionen des Landes in ihrer Attraktivität gestärkt werden. Dabei sollen Infrastrukturen qualitativ und nachhaltig aufgewertet, fortentwickelt oder auch neu geschaffen werden. Die Nutzung digitaler Lösungen und Innovationen sollen den Tourismus zukunftsfähig aufstellen und neue Potenziale fördern. Der Aufruf adressiert auch Projektideen, die neue, noch nicht adaptierte technische Entwicklungen aufgreifen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW), Projektträger Jülich (PtJ)
  • https://www.in.nrw/massnahmen/erlebnis-nrw
 
Kommunalfinanzierung/ Vorfinanzierung  

Das Programm unterstützt inanzierung und Vorfinanzierung kommunaler Investitionen.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Gebietskörperschaften und kommunale Aufgabenträger

Was wird gefördert?

Vor-, Zwischen-, Ergänzungs- oder Endfinanzierungen von kommunalen Investitionen

Art und Höhe der Zuwendung

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

 

- Attraktive Darlehenskonditionen mit Laufzeiten bis zu 40 Jahren und Zinsbindungen bis zu 20 Jahren

- Rückzahlung als Raten-, Annuitäten- oder endfällige Darlehensvarianten mit tilgungsfreien Jahren möglich

- Negative Verzinsung bei festverzinslichen Ratendarlehen mit einer Sollzinsbindung ≥ 3 Jahre möglich (abhängig vom Marktzinsniveau)

- Abschluss von Forwarddarlehen zur Sicherung günstiger Zinskonditionen für die Zukunft ist möglich

- Variabel verzinste Darlehen auf EURIBOR-Basis sowohl für kurz- als auch für langfristige Finanzierungen möglich

 

 

Kredithöhe und Auszahlung

 

- Auszahlungszeitpunkte individuell gestaltbar

- Möglichkeit von geplanten Teilauszahlungen ohne Bereitstellungszinsen

 

 

Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung

 

- Sondertilgungsmöglichkeiten individuell gestaltbar

- Bei Vorfinanzierungsdarlehen ist jederzeit eine kostenfreie Sondertilgung möglich

Bewerbungsverfahren

hre Finanzierungsanfrage stellen Sie per E-Mail bzw. Telefax direkt bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) oder über eine digitale Ausschreibung auf der Plattform des Kooperationspartners komuno.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen  
Leben auf dem Land  

Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Investitionen, die zur Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen sowie der Infrastruktur ländlicher Räume beitragen. Die Förderung des ländlichen Tourismus ist dabei ein wesentlicher Förderschwerpunkt.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2030

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gem. KMU-Definition der EU und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum (Gemeinden bis 50.000 EW).

Was wird gefördert?

Investitionen in den ländlichen Tourismus

Dazu zählen:

– Investitionen in die Infrastruktur sanfter Tourismusformen (z.B. Investitionen in Naturparks, Kur- und Kneipphäuser, Rad- , Wander- oder Reitwege)

– Investitionen in Beherbergungsbetriebe einschließlich Ferienwohnungen (nur Kreditnehmer, deren Übernachtungskapazität 25 Gästebetten nicht übersteigt)

– Investitionen in Gastronomiebetriebe mit regionalem Charakter (z.B. Landgasthöfe, Gasthöfe mit regionaler Küche). Investitionen in Systemgastronomie oder Franchisevorhaben werden nicht gefördert

– Investitionen in sonstige touristische Angebote mit regionalem Charakter (z.B. Angebote, die auf traditionelle Landbau- und Handwerkstechniken, überliefertem Brauchtum oder Kunsthandwerk aufbauen).

Beispiele

Rad- und Wanderwege; Urlaub auf dem Bauernhof; Hofcafés; Straußen- und Besenwirtschaften

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehen in Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist bei der Leasinggesellschaft oder der Hausbank zu stellen. Das Programm ist befristet bis längstens 30. Juni 2024.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm der Rentenbank erleichert Gründungen und Investitionen touristischer Projekte jeglicher Art und stärkt damit den Tourismus im ländlichen Raum.

Weitere Informationen  
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