Förderwegweiser
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Existenzgründer:innen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie Projektgesellschaften mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein und einem Jahresumsatz von weniger als 500 Mio. EUR.
Gefördert werden: Mit- und Umfinanzierung von Vorräten und Forderungen, Finanzierung von mittel- und langfristigem Betriebsmittelbedarf, mittel- bis langfristige Finanzierung von bisher über Kontokorrent finanzierten Investitionen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Höhe des Darlehens muss mindestens 250.000 EUR betragen und darf in der Regel nicht mehr als 50% des Finanzierungsbedarfs ausmachen.
Die Laufzeit des Darlehens beträgt zwei bis zehn Jahre.
Eine Eigenbeteiligung ist grundsätzlich erforderlich.
Anträge können über die Hausbank bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden.
ja
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein stärkt die Finanzstruktur mittelständischer Unternehmen durch Betriebsmitteldarlehen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-betriebsmitteldarlehen/
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Unternehmen mit bis zu drei Gesellschafter:innen. Einschlägige kaufmännische und fachliche Qualifikation/Erfahrung des Gründers / der Gründerin bzw. der Gesellschafter/innen werden vorausgesetzt.
Es dürfen keine unerledigten Negativmerkmale der Schufa vorliegen. Mit dem Darlehen dürfen keine bestehenden Bankverbindlichkeiten oder Gesellschafterdarlehen abgelöst werden.
Gefördert werden Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben von Unternehmen in Schleswig-Holstein. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf maximal fünf Jahre zurückliegen. Spätestens innerhalb des zweiten vollen Geschäftsjahres ist die Tätigkeit als Vollerwerb auszuüben.
Die Förderung ist nicht mit anderen Programmen kombinierbar.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen 3.000 EUR und 25.000 EUR bei einer Laufzeit von 7 Jahren.
Je Vorhaben kann der IB.SH Mikrokredit zweimal vergeben werden, wenn die Gesamtsumme 25.000 EUR nicht übersteigt.
Je Existenzgründung darf das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für Investitionen und/oder Betriebsmittel insgesamt 25.000 EUR nicht übersteigen.
Vor Antragstellung muss ein Beratungsgespärch mit einem der beteiligten Kooperationspartner erfolgen.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare von dem beteiligten Kooperationspartner zu stellen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Antragsformulare: www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mikrokredit/
nein
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung und Festigung von Unternehmen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mikrokredit/
Bremen
Antragsberechtigt sind Kleinunternehmen, freiberuflich Tätige und natürliche Personen, die einen Betrieb in Bremen gründen, übernehmen, fortführen oder erweitern wollen.
Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen der Europäischen Kommission ist nicht möglich.
Ausgeschlossen sind zudem Unternehmen, die in der Primärerzeugung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur sowie in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Die weiteren Ausschlüsse und Einschränkungen gemäß Artikel 1 De-minimis-Verordnung sind zu beachten.
Der Betriebssitz, die Betriebsstätte oder eine Niederlassung muss sich im Land Bremen befinden. Das Bremische Mindestlohngesetz muss berücksichtigt werden.
Finanziert werden können
- Investitionen- und projektbezogene Betriebsmittel, die mit der Gründung oder der Übernahme des Kleinunternehmens/einer freiberuflichen Existenz zusammenhängen,
- Investitionen und projektbezogene Betriebsmittel für die weitere Entwicklung, den Ausbau oder die Erweiterung eines bestehenden Kleinunternehmens/einer freiberuflichen Existenz.
Die Höhe des Mikrodarlehens kann bis zu 50.000 EUR betragen.
Der Gesamtfinanzierungsbedarf eines Vorhabens darf jedoch 100.000 EUR nicht überschreiten. Sofern ein kurzfristiger Betriebsmittelbedarf vorhanden ist oder der Gesamtfinanzierungsbedarf nicht im Rahmen der Regularien liegt, sind diese Bedarfe anderweitig sicherzustellen, vorzugsweise durch eine Hausbank.
Ausgeschlossen sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen.
Antragstellung und Darlehensvergabe erfolgten direkt bei der BAB im Starthaus. Der Antrag ist vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens einzureichen.
nein
Der Mikrokredit begleitet Finanzierungsbedarfe von Gründungsvorhaben, bestehenden Unternehmen sowie freiberuflich Tätigen – unabhängig von der Branche und vor allem bei Vorhaben mit eher geringem Kapitalbedarf und einer schwachen Bonität. Dieser Kredit wird i.d.R. in Anspruch genommen, wenn die Hausbank eine Finanzierung ablehnt. Dieses Programm wird mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung/EFRE-Darlehenfonds oder aus Mitteln der KfW (ERP-Gründerkredit StartGeld) kofinanziert.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen & Bremerhaven
- https://starthaus-bremen.de/foerderprogramme/bab-mikrokredit
Berlin
- Gründer eines kleinen oder mittleren gewerblichen Unternehmens (KMU),
- Gründer eines freiberuflichen Unternehmens,
- gewerbliche oder freiberufliche Unternehmen,
die eine Betriebsstätte in Berlin errichten bzw. haben.
Mitfinanzierung von Investitionen und zugehörigen Betriebsmitteln im Rahmen folgender Maßnahmen:
- Existenzgründungen und -festigungen
- Erweiterungen
- Realisierung neuer Projekte oder Produkte und deren Vermarktung.
Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.
Für förderfähige Vorhaben kann die IBB zinsgünstige Mikrokredite bis 25.000 EUR aus dem mit Mitteln des EFRE der Europäischen Union kofinanzierten KMU-Fonds vergeben.
Durch eine Kombination mit Crowdfunding können zusätzliche Unterstützer für die Finanzierung gewonnen und Rückmeldungen potentieller Kunden zur Marktakzeptanz erzielt werden.
Anträge können online im Kundenportal der IBB eingereicht werden. Alternativ kann das Antragsformular ausgedruckt und ausgefüllt per Post oder persönlich übermittelt werden.
Achtung:
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (z. B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrags, Beginn des Innovationsvorhabens, etc.) gestellt werden, denn Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich.
eingeschränkt
"IBB MikroCrowd" vergibt zinsgünstige Mikrokredite für Existenzgründungen und KMU in Berlin von bis zu 25.000 EUR.
- Zuwendungsgeber : IBB Investitionsbank Berlin; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ibb-mikrocrowd.html
Schleswig-Holstein
- etablierte Unternehmen
- potentielle Nachfolger, die ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen
- technologieorientierte Unternehmen
Dieser Fonds übernimmt Gesellschaftsanteile in Form einer offenen Beteiligung und richtet sich an etablierte Unternehmen sowie Interessierte, die beispielsweise die Übernahme oder Nachfolge eines Unternehmens planen. Die Form der Beteiligung kann erfolgen als:
- Offene Beteiligungen
- Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
Offene Beteiligung bis max. 500.000 € als Minderheitsbeteiligung, bis zu 24,9 % des Kapitals
Laufzeit: 7 Jahre
oder
Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH ist zu kontaktieren über info@mbg-sh.de.
nein
Dieser Fonds übernimmt Gesellschaftsanteile in Form einer offenen Beteiligung und richtet sich an etablierte Unternehmen sowie Interessierte, die beispielsweise die Übernahme oder Nachfolge eines Unternehmens planen.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
- https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/vc-fonds/
Berlin
Für Unternehmen, die folgende Investmentkriterien erfüllen:
- technologische Innovationen oder innovative Geschäftsmodelle
- hohes Skalierungs- und Wertsteigerungspotenzial
- in eine der folgenden Branchen einzuordnen: Creative Industries, Digital Business, Life Science, Industrial Technologies oder Information and Communication Technologies (ICT)
- Unternehmen, die Alleinstellungsmerkmale oder einen mehrjährigen Entwicklungsvorsprung aufweisen
- Gründer- und Managementteams mit hoher persönlicher und fachlicher Kompetenz
- Unternehmen, die sich noch in der Frühphase befinden; Wachstumsfinanzierungen erfolgen nur bei Folgerunden
- gute mittelfristige Exit-Möglichkeit
Das Unternehmen sollte sich mehrheitlich im Besitz der aktiv tätigen Gesellschafter befinden, seinen Firmensitz in Berlin haben, die Kriterien der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen und in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt werden.
Minderheitenbeteiligungen am Unternehmen
- Erstinvestments: typischerweise bis 1 Mio. EUR
- Bei deutlich höherem Kapitalbedarf sind größere Erstinvestments möglich.
- In Folgerunden kann mit bestehenden und/oder neuen Investoren je nach Kapitalbedarf das Engagement auf bis zu 4 Mio. EUR Gesamtinvestment erhöht werden.
Nehmen Sie direkt mit der IBB Ventures Kontakt auf. Grundlage für ein erstes Gespräch ist eine Kurzbeschreibung bzw. eine Präsentation. Strikte Vertraulichkeit wird Ihnen zugesichert.
Die Gewährung einer Beteiligung durch den "VC Fonds" steht unter der grundsätzlichen Voraussetzung, dass sich weitere Partner, wie Venture-Capital-Gesellschaften, Industrieunternehmen oder Business Angels, in mindestens gleicher Höhe wie die "VC Fonds" am Unternehmen beteiligen.
nein
Mit den "VC Fonds" investiert die IBB Ventures Beteiligungskapital (Venture Capital) in Berliner Wachstumsunternehmen verschiedener Technologiebranchen, bzw. der Kreativwirtschaft und stärkt damit deren Eigenkapitalbasis
- Zuwendungsgeber : IBB Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Ventures
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/vc-fonds.html
Berlin
Kleine und mittlere Unternehmen (entsprechend gültiger EU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft,
freiberufliche Unternehmen, Existenzgründer/innen mit Betriebsstätte in Berlin.
Mit der KMU-Förderung können Investitionen und die zugehörenden Betriebsmittel im Rahmen folgender Maßnahmen mitfinanziert werden:
- Existenzgründungen und -festigungen
- Betriebsübernahmen, jedoch nicht zwischen Familienmitgliedern ersten Grades-
- Neuansiedlungen
- Investitionen wie z. B. Grundstücke, Maschinen / Anlagen und Materiallager, auch bei
- Umstrukturierungen wie z. B. Rationalisierungen, Verlagerungen oder Erweiterungen
- Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge (inkl. dazugehörender Betriebsmittel) für bestehende Unternehmen
- Betriebsmittel im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Unternehmens
Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.
Mit einer Kofinanzierung aus dem EFRE bietet der KMU-Fonds:
- Wachstumsdarlehen bis 10 Mio. EUR gemeinsam mit einer Geschäftsbank oder einem sonstigen privaten Kofinanzierer (im Rahmen von Berlin Kredit Vergabe nach dem Hausbankenverfahren),
- Gründungs- und Wachstumsdarlehen bis zu 250.000 EUR auch als Direktdarlehen (darüber hinaus auch über Berlin Start finanzierbar).
Anträge können online im Kundenportal der IBB eingereicht werden.
Alternativ kann das Antragsformular ausgedruckt und ausgefüllt per Post oder persönlich übermittelt werden.
Achtung:
Der Antrag muss i.d.R. vor Beginn des Vorhabens (z.B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrages, Beginn des Innovationsvorhabens etc.) gestellt werden.
eingeschränkt
Freiberufler, Gründer oder kleine bzw. mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin werden mit Darlehen bei der Neuansiedlung, Übernahme oder Investition in die Zukunft des Betriebes unterstützt.
- Zuwendungsgeber : IBB Investitionsbank Berlin; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/kmu-fonds-gruendung-wachstum.html
Berlin
Gründungsfinanzierung:
- Gründer eines kleinen oder mittleren gewerblichen Unternehmens (KMU),
- Gründer eines freiberuflichen Unternehmens,
- gewerbliche oder freiberufliche Unternehmen, die max. 5 Jahre am Markt sind
und die eine Betriebsstätte in Berlin errichten bzw. haben.
Wachstumsfinanzierung:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft,
- Gründer:innen eines Sozialunternehmens, sofern sie zumindest 50 % gewerblich tätig sind, bzw. - Sozialunternehmen, sofern sie zumindest 50 % gewerblich tätig sind,
- freie Berufe
mit Betriebsstätte in Berlin.
Mitfinanzierung von Investitionen und zugehörigen Betriebsmitteln im Rahmen folgender Maßnahmen:
- Existenzgründungen und -festigungen
- Betriebsübernahmen, jedoch nicht zwischen Familienmitgliedern ersten Grades
- Neuansiedlungen
- Erweiterungen
- Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge für bestehende Unternehmen
Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.
Die IBB kann im Auftrag der zuständigen Senatsverwaltung Mikrokredite bis 50.000,00 EUR vergeben.
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (z. B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrags, Beginn des Innovationsvorhabens, etc.) gestellt werden. Nutzen Sie zur Antragstellung bitte unser Antragsformular. Alternativ können Sie Ihren Antrag auch online an die Investitionsbank Berlin stellen. Dazu verwenden Sie bitte den eAntrag in unserem Kundenportal. Bitte reichen Sie alle benötigten Unterlagen vollständig ein. Ohne die Einreichung des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformulars und Selbstauskunftsvordrucks sowie Ihres Lebenslaufes werden wir Ihren Antrag aus Ablaufgründen ohne weitere Prüfung zurücksenden. Bei Bestandsunternehmen und Betriebsübernahmen benötigen wir zusätzlich aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und ggf. die letzten zwei Jahresabschlüsse bzw. Einnahme-/Überschussrechnungen. Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Sobald sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt deren Prüfung. Werden entsprechende Erfolgsaussichten für Ihr Vorhaben gesehen, laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch ein. Neben der fachlichen Kompetenz sollten Sie hier Ihre persönlichen Fähigkeiten, die einen Unternehmertyp ausmachen, und eine sorgfältige Vorbereitung auf die Gründung bzw. Ihr Wachstumsvorhaben nachweisen. Die Kreditentscheidung wird Ihnen wenige Geschäftstage nach dem Gespräch mitgeteilt.
ja
Bei dem Bedarf einer kurzfristigen Finanzierungszusage mit kurzer Laufzeit ermöglicht dieses Programm eine Mitfinanzierung.
- Zuwendungsgeber : IBB Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/mikrokredit-aus-dem-kmu-fonds.html
Bayern
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, soweit der Jahresumsatz (Konzernumsatz) dieser Unternehmen bzw. Angehörigen der Freien Berufe 500 Mio. EUR nicht übersteigt.
Für folgende Maßnahmen können Darlehen gewährt werden:
• Investitionen
• Gründungen, tätige Beteiligungen und Übernahmen
• Waren
• Betriebsmittel
• Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten
Die Finanzierung von Vorhaben, die eine Begünstigung nach dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ oder dem „Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)“ erhalten, ist nur im beihilfefreien UK7 möglich.
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 15 Mio. EUR je Vorhaben. Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100 % des finanzierbaren Vorhabens.
Der Darlehensmindestbetrag liegt bei 25.000 EUR.
Im Universalkredit (UK5 und UK7) können 60%ige Haftungsfreistellungen beantragt und zugesagt werden.
Den Universalkredit beantragen Sie bei Ihrer Hausbank.
nein
Die LfA unterstützt Unternehmen bei Investitionen, Gründungen uvm. mit dem Universalkredit.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/universalkredit.html
Hamburg
31.12.2032
Gefördert werden können große Unternehmen (GU) sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die länger als 3 Jahre am Markt tätig sind und den Unternehmenssitz oder eine wesentliche Betriebsstätte in Hamburg haben. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können nur ab einem Fördervolumen von € 3,0 Mio. gefördert werden.
Betriebsübernahmen und Erweiterungen:
- Betriebsübernahmen in Hamburg, unabhängig von der Rechtsform des zu übernehmenden Unternehmens,
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von sog. Asset Deals.
Beim Erwerb einer tätigen Beteiligung durch ein Unternehmen oder eine natürliche Person muss der Erwerber grundsätzlich mindestens 10 % Gesellschaftsanteil und Geschäftsführerbefugnis innehaben. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
Wachstumsfinanzierung und Investitionen:
Gefördert werden Wachstumsfinanzierungen und Investitionen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, z.B:
- Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen
- Immaterielle Vermögenswerte, z. B. Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-How oder nicht patentiertem Fachwissen. Diese müssen mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (überwiegend zur Selbst- / Eigennutzung für das Unternehmen; keine Wohngebäude).
Betriebsmittel:
Gefördert wird die Finanzierung von Betriebsmitteln, inklusive laufender Kosten (Miete, Gehälter) und Warenlager sowie die Vorfinanzierung von Betriebsmitteln für konkret vorliegende Aufträge, deren Finanzierung dem Ausgleich eines vorübergehenden oder wachstumsbedingten, angemessenen Liquiditätsbedarfes oder der Ausweitung der Unternehmensaktivitäten dient (in Anlehnung an die vorhandene Vorhabensbeschreibung).
Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der Kosten der förderfähigen Vorhaben eines Unternehmens finanziert werden.
Die Höhe der geförderten Finanzierungsmittel beträgt maximal € 10 Mio. pro Vorhaben, für KMU ab einem Fördervolumen in Höhe von € 3 Mio.
Optional kann das Kreditinstitut eine Haftungsfreistellung für den Ausfall des Unternehmens in Höhe von 50 % des Refinanzierungsdarlehens für die gesamte Finanzierungslaufzeit erhalten. Wird eine Haftungsfreistellung gewählt, beträgt die maximale Haftungsfreistellung je Risikoverbund € 5 Mio., die revolvierend ausgenutzt werden kann.
Die Finanzierungslaufzeit kann 5, 7, 8 oder 10 Jahre betragen, mit der Möglichkeit von bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.
Ihren Antrag stellen Sie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn des Vorhabens. Der Kredit ist banküblich zu besichern. Form und Umfang der Sicherheiten werden zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut vereinbart.
nein
Die IFB Hamburg gewährt Kreditinstituten Finanzierungsmittel zur Weiterleitung an wachsende Unternehmen, die eine langfristige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln sowie Unterstützung in der Wiederaufbauphase nach der Krisenbewältigung benötigen.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg - Hamburgische Investitions- und Förderbank
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg - Hamburgische Investitions- und Förderbank
- https://www.ifbhh.de/programme/gruender-and-unternehmen/investieren-und-liquiditaet-sichern/liquiditaet-und-betriebsmittel/hamburg-kredit-universal