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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

587 Treffer:
Unternehmensnachfolge 2022  

Mit dem Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK) unterstützt die ILB mittels Zuwendungen die Förderung der Sensibilisierung von Inhaberinnen und Inhabern kleiner und mittlerer Unternehmen für frühzeitige Unternehmensnachfolgeregelungen sowie von Nachfolgeinteressierten.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

Das MWAEK-Förderprogramm Unternehmensnachfolge unterstützt Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich sowie die berufsständischen Vereinigungen im Land Brandenburg.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Sensibilisierung von Inhaberinnen und Inhabern von KMU, die 55 Jahre alt oder älter sind sowie Maßnahmen zur Sensibilisierung von potentiellen Nachfolgeinteressierten. Die vertiefte Sensibilisierung steht darüber hinaus allen Altersgruppen zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolgeplanung zur Verfügung.

Art und Höhe der Zuwendung

Das MWAE-Förderprogramm Unternehmensnachfolge wird als Projektförderung in Festbetragsfinanzierung über einen Zuschuss gewährt.

Bewerbungsverfahren

Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.

 

Die vollständigen Antragsunterlagen sind zu richten an:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gegenstand der Förderung sind sowohl Sensibilisierungsmaßnahmen von potentiellen Nachfolgeinteressierten als auch Sensibilisierungsmaßnahmen von Inhaberinnen und Inhabern von Unternehmen, die dazu beitragen, dass diese ihre eigene Situation frühzeitig erfassen und die individuell zugeschnittenen Handlungsfelder darstellen können.

Weitere Informationen  
Horizon Europe 2021-2027  

Das EU-Programm Horizon Europe in der Förderperiode 2021-2027 ist das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation. Ziel des Programms ist es, EU-weit eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. In 2021-2027 sollen, wichtige Themen wie Gesundheit, Kultur, Kreativität und integrative Gesellschaft, Zivile Sicherheit für die Gesellschaft, Digitalisierung, Industrie und Raumfahrt, Klima, Energie und Mobilität, Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen sowie Landwirtschaft und Umwelt im Mittelpunkt stehen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den teilnehmenden Partnerländern, insbesondere Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU), öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Die Säule „Globale Herausforderungen und europäische industrielle Wettbewerbsfähigkeit“ (Säule 2) unterstützt die Forschung im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Herausforderungen und stärkt die technologischen und industriellen Kapazitäten durch Cluster. Sie umfasst auch Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die die politischen Entscheidungsträger der EU und der Mitgliedstaaten mit unabhängigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und technischer Unterstützung unterstützt.

 

Im touristischen Bereich:

Cluster 2 „Kultur, Kreativität und integrative Gesellschaft“ wird Forschungs- und Innovationstätigkeiten anbieten, um die Ziele und Prioritäten der EU zu erreichen.

 

- Stärkung der demokratischen Regierungsführung und der Bürgerbeteiligung

- Schutz und Förderung des kulturellen Erbes

- Bewältigung vielfältiger sozialer, wirtschaftlicher, technologischer und kultureller Veränderungen

 

Die Entwicklung neuer Ansätze, Konzepte und Verfahren für einen nachhaltigen, zugänglichen und inklusiven Kulturtourismus gehört zu den im Rahmen dieses Clusters vorgesehenen Forschungstätigkeiten. Diese Forschungsmöglichkeiten zum Kulturtourismus werden die Forschungsmöglichkeiten des vorangegangenen Rahmenprogramms „Horizont 2020“ fortsetzen und weiterentwickeln.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt überwiegend in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 100% der förderfähigen Kosten.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch auf der Grundlage von Aufrufen der europäischen Kommission zur Einreichung von Vorschlägen, die im EU-Amtsblatt sowie im Funding & Tenders Portal veröffentlicht werden. Es gibt verschiedene Antragsverfahren, die bei einer Ausschreibung zum Tragen kommen können. Welches Antragsverfahren bei einer Ausschreibung angewendet wird, ist den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Horizon Europe 2021-2027 zielt darauf ab, EU-weit eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : EU-Büro des BMBF; DLR Projektträger; Exekutivagentur für die Forschung (REA); Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME); Europäische Kommission
  • https://www.horizont-europa.de/
 
Erasmus+ 2021-2027  

Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugend und des Sports in Europa. Sie bietet den Europäern die Möglichkeit, im Ausland zu studieren, auszubilden und Erfahrungen zu sammeln.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Gefördert werden: Studierende, Lehrkräfte, Auszubildende, Ehrenamtliche, Jugendbetreuer sowie im Breitensport tätige Menschen.

 

Finanziell gefördert werden ferner Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen, Jugendorganisationen, Unternehmen, lokalen und regionalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen; auch werden die Mitgliedstaaten bei ihren Reformen zur Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Förderung von Innovation, Unternehmertum und Beschäftigungsfähigkeit unterstützt.

Was wird gefördert?

Erasmus+ unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die im Europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der Europäischen Agenda für Kompetenzen festgelegt sind. Sie trägt dazu bei, die europäische Säule sozialer Rechte Wirklichkeit werden zu lassen, die EU-Jugendstrategie 2019-2027 umzusetzen und die europäische Dimension im Sport zu entwickeln.

 

Im touristischen Bereich:

Das Programm hat keine direkte Tourismuskomponente. Indirekt können Tourismusunternehmen und ihr (künftiges) Personal von der Kompetenzentwicklung und Ausbildung junger Menschen profitieren.

 

Tourismusorganisationen, die an Erasmus+ teilnehmen möchten, können sich an einer Reihe von Entwicklungs- und Vernetzungsmaßnahmen in den Bereichen akademische und berufliche Bildung, Schulen, Erwachsenenbildung, Jugend- und Sportveranstaltungen beteiligen. Die Projekte können Mobilität, die Entwicklung von Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen im Tourismus, digitale Kompetenzen im kulturellen Erbe, Lernen von Gastlichkeit und Innovation im Bereich der Tourismusforschung umfassen.

Art und Höhe der Zuwendung

Gefördert wird in Form von Stipendien oder Zuschüssen. Die Art und Höhe der Zuwendung bei Auslandssemestern, Ausbildungen und Praktikas hängt von der Ländergruppe, der Dauer des Auslandsaufenthalts sowie der Bezahlung ab. Bei Partnerschaften hängt die Höhe des Zuschusses vom jeweiligen Projekt ab.

Bewerbungsverfahren

Bewerbungen für Erasmus+ können von Interessierten direkt an den Universitäten, Hochschulen, Schulen oder auch über Unternehmen gestellt werden.

 

Vier Nationale Agenturen setzen in Deutschland das EU-Programm Erasmus+ um.

Weitere Informationen unter: www.erasmusplus.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Erasmus+ fördert lebenslanges Lernen, nachhaltiges Wachstum, sozialen Zusammenhalt und stärkt die europäische Identität. Im Zentrum des Programms stehen dabei die Themen Inklusion und Diversität, Digitalisierung, politische Bildung und Nachhaltigkeit, die eng miteinander verbunden sind.

Weitere Informationen  
InvestEU 2021-2027  

InvestEU ist ein Investitionsprogramm, das mehrere Finanzierungsinstrumente der EU für interne Politikbereiche unter einem Dach vereint. Es handelt sich um ein Programm zur Unterstützung tragfähiger Investitionen, die der EU bei der Erholung von der Wirtschaftskrise mit langfristigen Finanzmitteln helfen werden.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des InvestEU-Fonds entnommen werden.

 

Zu ihnen gehören unter anderem:

 

- private sowie juristische Personen

- kleine und mittlere Unternehmen

- öffentliche Einrichtungen

- Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Der Fonds „InvestEU“ ist ein marktbasiertes und nachfrageorientiertes Instrument, aber auch ein politikorientiertes Instrument. Investitionen werden in vier Kategorien verwaltet und umgesetzt.

 

- Nachhaltige Infrastruktur

- Forschung, Innovation und Digitalisierung

- KMU

- Soziale Investitionen und Kompetenzen

 

In allen vier Bereichen können strategische Investitionen getätigt werden, einschließlich wichtiger Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse zur Unterstützung von Empfängern, deren Aktivitäten für die EU von strategischer Bedeutung sind, insbesondere im Hinblick auf den ökologischen und digitalen Wandel, eine verbesserte Widerstandsfähigkeit und die Stärkung strategischer Wertschöpfungsketten.

 

Im touristischen Bereich:

Das Programm „InvestEU“ fördert Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und der Wertschöpfungsketten des Tourismus. Es wird nachhaltige, innovative und digitale Maßnahmen erleichtern, die dazu beitragen könnten, den ökologischen und klimatischen Fußabdruck des Sektors zu verringern.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des InvestEU-Fonds und den operationellen Programmen entnommen werden.

Bewerbungsverfahren

Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des InvestEU-Fonds sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der InvestEU-Fonds wird der EU durch die Mobilisierung privater und öffentlicher Mittel zur Unterstützung eines nachhaltigen Aufschwungs langfristige Mittel zur Verfügung stellen. Damit werden Unternehmen entscheidend unterstützt, insbesondere angesichts der immer noch andauernden Krise. Darüber hinaus soll der Fonds dazu beitragen, private Investitionen für die politischen Prioritäten der EU zu mobilisieren, etwa für den Europäischen Green Deal und den digitalen Wandel.

Weitere Informationen  
Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) 2021-2027  

Der Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) ist ein wichtiges Finanzinstrument für die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, die Förderung von Arbeitsplätzen und Kompetenzen und die Schaffung einer gerechten und sozial inklusiven Gesellschaft. Sie stellt den EU-Ländern dringend benötigte Ressourcen für die Erholung unserer Gesellschaften und Volkswirtschaften nach der Coronavirus-Krise bereit. Er besitzt ein Budget von über 99 Milliarden EUR für die Förderperiode 2021-2027.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des ESF+ entnommen werden.

 

Zu ihnen gehören unter anderem:

 

- private sowie juristische Personen

- kleine und mittlere Unternehmen

- öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert?

Im touristischen Bereich:

 

- Unterstützung junger Menschen, die von der COVID-19-Krise besonders betroffen sind - ESF+-Mittel werden diesen jungen Menschen helfen, eine Qualifikation und einen hochwertigen Arbeitsplatz zu finden und ihre allgemeine und berufliche Bildung zu verbessern.

 

- Umschulung und Höherqualifizierung von Menschen für den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft.

 

- Transnationale Zusammenarbeit zur Förderung der sozialen Innovation in der gesamten EU.

 

- Direkte Unterstützung für soziale Innovation durch den Aktionsbereich Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI).

 

- Begleitung des ökologischen und digitalen Wandels

Art und Höhe der Zuwendung

Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des ESF+ und den operationellen Programmen, die durch die Mitgliedsstaaten erarbeitet werden, entnommen werden.

Bewerbungsverfahren

Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der neue Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist ein wichtiges EU-Instrument für Investitionen in die Menschen der EU - zur Bewältigung der sozioökonomischen Folgen der COVID-19-Pandemie, zur Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, zum Aufbau von Sozialschutz und zur Entwicklung qualifizierter und widerstandsfähiger Arbeitskräfte, die für den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft bereit sind.

Weitere Informationen  
Deut­scher Auf­bau- und Re­si­li­enz­plan (DARP) 2021-2026  

Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) ist das Herzstück des europäischen Aufbauplans NextGenerationEU. Ziel ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise abzumildern und die europäischen Volkswirtschaften und Gesellschaften nachhaltiger, widerstandsfähiger und besser auf die Herausforderungen und Chancen des ökologischen und digitalen Wandels vorzubereiten. Sie ist für alle industriellen Ökosysteme, einschließlich des Tourismus, relevant. Die EU-Länder sind für die Entwicklung nationaler Aufbau- und Resilienzpläne verantwortlich, die Investitionen und Reformen enthalten, um die im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten zentralen Herausforderungen zu bewältigen und den ökologischen und digitalen Wandel zu unterstützen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des DARP entnommen werden.

 

Zu ihnen gehören unter anderem:

 

- private sowie juristische Personen

- kleine und mittlere Unternehmen

- wissenschaftliche Einrichtungen

- öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert?

In den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen wird festgelegt, wie die Mittel zugewiesen werden. Je nach EU-Land kann der Tourismus entweder durch tourismusspezifische Maßnahmen zur Modernisierung des Sektors oder durch horizontale Maßnahmen abgedeckt werden, die für alle Sektoren relevant sind. Die Europäische Kommission hat sieben Leitinitiativen festgelegt, für die sie die EU-Länder ermutigt, Investitionen und Reformen vorzuschlagen. Einige dieser Flaggschiffs, wie die unten aufgeführten, können sich für Investitionen im Tourismus eignen.

 

- Renovierung: Renovierung der touristischen Infrastruktur zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz („fast Null Energiegebäude“), Zugänglichkeit und Ressourcenmanagement sowie Entwicklung kreislauforientierter Geschäftsmodelle (Beispiel: für Lebensmittel & Abfallwirtschaft)

 

- Reskill und Upskill: Schulung von Tourismusunternehmern, Arbeitnehmern und Destinationsmanagern zur Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels

 

- Modernisieren: Unterstützung der Digitalisierung der für die Tourismuspolitik zuständigen öffentlichen Verwaltungen und Förderung des Datenaustauschs zwischen öffentlichen Verwaltungen, Destinationsmanagern und Unternehmen

 

- Aufladung und Betankung: Investitionen in saubere Mobilität und Verbesserung der Konnektivität zu Reisezielen, insbesondere zu touristischen Hotspots (Beispiele: Wasserfahrzeuge, Busse, öffentliche Verkehrsmittel)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Mittel werden von der EU bereitgestellt und in Deutschland als nicht rückzahlbare Zuschüsse über die jeweiligen Fachministerien an die Endempfänger weitergeleitet.

Die genaue Förderhöhe ist den spezifischen Unterprogrammen des DARP zu entnehmen.

Bewerbungsverfahren

Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des DARP entnommen werden. In Deutschland umfasst der deut­sche Auf­bau- und Re­si­li­enz­plan (DARP) 40 Maßnahmen in 6 Schwerpunktbereichen, aber nicht alle mit touristischem Bezug.

 

Mehr dazu unter: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/1-allgemeine-ziele-und-kohaerenz.pdf

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Corona-Krise ist eine der größten Herausforderungen in der Geschichte der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland – in gesundheitlicher, gesellschaftlicher und insbesondere auch ökonomischer Hinsicht. Die Europäische Union hat auf die Krise kraftvoll reagiert. Mit dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ in Höhe von 750 Mrd. EUR und dessen größtem Ausgabeninstrument - der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) mit einem Volumen von 672,5 Mrd. EUR - wurde der Grundstein gelegt, um gemeinsam gestärkt aus der Krise hervorzugehen.

Weitere Informationen  
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) 2021-2027  

Die Europäische Union unterstützt mit dem Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) strukturschwache ländliche Gebiete in der Europäischen Union. Viele ländliche Gebiete in der EU leiden unter strukturellen Problemen wie dem Mangel an attraktiven Beschäftigungsmöglichkeiten, Qualifikationsdefiziten, unzureichenden Investitionen in Konnektivität, Infrastrukturen und wesentlichen Dienstleistungen sowie der Abwanderung von Jugendlichen. Es ist von grundlegender Bedeutung, das sozioökonomische Gefüge in diesen Gebieten zu stärken, insbesondere durch die Schaffung von Arbeitsplätzen und den Generationswechsel, die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum in den ländlichen Gebieten, die Förderung der sozialen Inklusion und die Entwicklung von „intelligenten Dörfern“ in ganz Europa. Neue ländliche Wertschöpfungsketten wie erneuerbare Energien, die entstehende Bioökonomie, die Kreislaufwirtschaft und verschiedene Arten von Tourismusaktivitäten können für den ländlichen Raum ein gutes Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen bieten.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des ELER entnommen werden.

 

Zu ihnen gehören unter anderem:

 

- private sowie juristische Personen

- kleine und mittlere Unternehmen

- wissenschaftliche Einrichtungen

- öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert?

Die EU-Länder haben die Möglichkeit, tourismusbezogene Investitionen in ihre strategischen Pläne für die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) aufzunehmen. Diese Unterstützung könnte beispielsweise Maßnahmen im Zusammenhang mit der territorialen wirtschaftlichen Entwicklung und der ländlichen Infrastruktur, der Erneuerung von Dörfern und/oder Maßnahmen zur Erhaltung des kleinbaulichen Erbes (Kapellen, Brücken, öffentliche Einrichtungen), den Bau und die Modernisierung von touristischen Informationszentren, Besucherinformationen und andere Freizeit-, Freizeit- und/oder Sportaktivitäten umfassen.

 

Zu den drei langfristigen Zielen für die Entwicklung des ländlichen Raums für die EU gehören:

 

- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft

- Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutzmaßnahmen

- Verwirklichung einer ausgewogenen territorialen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen

 

Darüber hinaus fungiert der ELER über Finanzierungsinstrumente als Quelle für Darlehen, Mikrokredite, Garantien und Aktien, die Empfängern in Land-, Forst- und ländlichen Gebieten zur Verfügung stehen, die finanziell tragfähige Projekte zur Unterstützung der Prioritäten des ELER durchführen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des ELER entnommen werden.

Bewerbungsverfahren

Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der ELER ist das Finanzierungsinstrument der gemeinsamen Agrarpolitik, mit dem Strategien und Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden.

Weitere Informationen  
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds (2021-2027)  

Der Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Kohäsionsfonds leisten einen Beitrag zum übergeordneten Ziel der Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Europäischen Union. Der EFRE trägt dazu bei, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen innerhalb der Europäischen Union und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Regionen zu verringern, während der Kohäsionsfonds Projekte in den Bereichen Umwelt und transeuropäische Netze auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur unterstützt. Achtung: Trotz Zusammengehörigkeit der Fonds werden in Deutschland keine Maßnahmen aus dem Kohäsionsfonds finanziert. Er gilt nur für Mitgliedstaaten, deren Bruttonationaleinkommen je Einwohner im Zeitraum 2015 bis 2017 weniger als 90 Prozent des EU-Durchschnitts betrug. Anträge sind daher für den Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu stellen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des EFRE entnommen werden.

 

Zu ihnen gehören unter anderem:

 

- private sowie juristische Personen

- kleine und mittlere Unternehmen

- wissenschaftliche Einrichtungen

- öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert?

Der Großteil der Förderung fließt in Maßnahmen zur Unterstützung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels sowie eines grüneren und CO2-ärmeren Europas. Auch die nachhaltige Stadtentwicklung ist ein wichtiger Bereich des EFRE.

 

Vor allem folgende Vorhaben werden unterstützt:

- Investitionen in die Infrastruktur

- Angewandte Forschung und Innovation

- Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen

- Produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen

- Investitionen zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze

- Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte

- Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten

- Technische Hilfe

 

Ein spezifisches Ziel im Rahmen des EFRE ist ein sozialeres und integrativeres Europa, das u.a. beinhaltet, das volle Potenzial von Kultur und Tourismus für eine wirtschaftliche Erholung in Verbindung mit sozialer Inklusion und ökologischer und finanzieller Nachhaltigkeit auszuschöpfen (unbeschadet der Möglichkeiten, die aus dem EFRE für diese Sektoren im Rahmen anderer spezifischer Ziele bereitgestellt werden).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des EFRE und den operationellen Programmen, die durch die Mitgliedsstaaten erarbeitet werden, entnommen werden.

Bewerbungsverfahren

Die Fonds tragen zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei. Zu diesem Zweck erstellen die Mitgliedsstaaten sogenannte operationelle Programme. In Deutschland hat jedes Bundesland ein eigenes operationelles Programm mit Ansprechpartnern auf Landesebene.

 

Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage von themenspezifischen Förderrichtlinien.

 

Ob und in welchem Umfang Ihr Vorhaben gefördert wird, richtet sich nach den Programmen, auf deren Grundlage die Mittel ausgereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fördert u.a. die effiziente und nachhaltige Entwicklung von Tourismus, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union durch Korrektur von Entwicklungsungleichgewichten zwischen seinen Regionen zu stärken.

Weitere Informationen  
Eurostars  

Ziel von Eurostars ist es, die europäische Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu unterstützen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30-06-2027, mit optionaler Verlängerung bis Ende 2033

Für wen?

Eurostars 3 richtet sich insbesondere an innovative KMU. Das sind KMU gemäß Definition der EU, die in internationalen Projektkooperationen ein Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung entwickeln. Auch Forschungsinstitute oder Großunternehmen können sich als Partner beteiligen. In Deutschland erhalten Forschungsinstitute allerdings nur Förderung, wenn ein deutsches KMU beteiligt ist, Großunternehmen erhalten keine Förderung in Deutschland.

Was wird gefördert?

Es werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Kooperationsprojekten im Rahmen von Eurostars 3 gefördert, die den dargestellten Zuwendungszwecken und -zielen entsprechen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Die Gesamtförderung für die deutschen Partner in einem Eurostars 3-Projekt ist auf maximal 500.000 Euro begrenzt.

KMU erhalten vorrangig eine Förderung ihrer Vorhaben. Die maximale Projektlaufzeit bei Antragstellung beträgt 3 Jahre.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten 9 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 % anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

 

Übernimmt ein KMU die Koordinierung des Vorhabens, kann es den erhöhten Aufwand in seiner Kalkulation geltend machen.

Bewerbungsverfahren

Das gesamte Antragsverfahren erfolgt über das elektronische Antragsportal des Eureka-Sekretariates.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU werden mit einem nicht zurückzahlbaren Zuschuss von max. 500.000 Euro bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu unterstützt, wenn diese in europäischer Zusammenarbeit erfolgt.

Weitere Informationen  
Kreatives Europa  

Kreatives Europa ist das Kulturförderprogramm der EU. Es unterstützt den europäischen Kultur- und Kreativsektor sowie die audiovisuellen Branchen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Private und öffentliche Einrichtungen, die im Kultur- und Kreativsektor aktiv sind und seit mindestens 2 Jahren eine Rechtspersönlichkeit besitzen.

Was wird gefördert?

Horizontale Maßnahmen für alle Gebiete des Kultur-

und Kreativsektors:

- Unterstützung von kulturellen Kooperationsprojekten, Netzen von Berufsverbänden

- Plattformen zur Förderung europäischer Künstler/innen und Werke

- individuellen Mobilitätsprogrammen

 

Sektorspezifische Unterstützung zur Ergänzung horizontaler Maßnahmen u. a. in den Bereichen Musik, Verlagswesen, Kulturerbe und Architektur.

 

Spezifische Maßnahmen zur Auszeichnung und Förderung von Exzellenz und Kreativität, darunter Preise für Literatur, Musik, Architektur und Kulturerbe, die Aktion „Kulturhauptstädte Europas“ und das Europäische Kulturerbe-Siegel.

Beispiele

Informationen und Ergebnisse zu bisherigen Projekte sind hier zu finden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kreatives Europa schützt und fördert sprachliche und kulturelle Vielfalt und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativsektoren. Es unterstützt die Kultur- und Kreativbranche dabei, auf europäischer Ebene zusammenzuarbeiten, eröffnet neue internationale Chancen, Märkte und Publikumsschichten und hilft der Branche, die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen. Das Programm besteht aus den Teilbereichen MEDIA und KULTUR sowie bereichsübergreifenden Aufrufen.

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