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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

614 Treffer:
BerlinInnoGrowth („BIG“-Programm)  

Zusammen mit privaten Co-Investoren unterstützt die IBB Capital Berliner Start-ups und KMU mit innovativem (z.B. ökologischem, digitalem oder sozialem), wachstumsorientiertem Geschäftsmodell in Form von Eigenkapital oder Wandeldarlehen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Unternehmen (Start-ups und KMU, inkl. Sozialunternehmen), die insbesondere

- seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung ihren Sitz in Berlin haben oder die Mehrzahl der Vollzeitbeschäftigten in Berlin tätig sind,

- ein kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) gem. EU-Definition sind,

- ein innovatives (z.B. ökologisches, digitales oder soziales) und zukunftsfähiges Geschäftsmodell mit hohem Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial haben

- über marktgängige Produkte/ Services verfügen und den Break-even erreicht haben oder realistischer weise innerhalb von 18 Monaten erreichen werden

- einen Exit innerhalb von fünf Jahren als realistisch möglich erscheinen lassen

Was wird gefördert?

Die Programmmittel werden als Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Finanzierung zur Verfügung gestellt für:

- Investitionen (inklusive Akquisitionen)

- laufenden Kosten wie Miete, Gehälter (einschließlich angemessener Unternehmer-Gehälter) und Warenlager (Betriebsmittel)

Art und Höhe der Zuwendung

- Beteiligungshöhe von 350 TEUR bis max. 2,0 Mio. EUR durch die IBB Capital zuzüglich einer Beteiligung durch den privaten Co-Investor. Prozentual beläuft sich der IBB Capital-Anteil auf 51% bis 70% an dieser gemeinsamen BIG-Finanzierung

- Möglich sind offene Beteiligungen (bevorzugt) oder alternativ kurzfristige Wandeldarlehen i.d.R. als Brückenfinanzierung mit Laufzeit von grundsätzlich nicht mehr als 12 Monaten

- Der Intermediär tritt im Außenverhältnis als alleiniger Risikokapitalgeber auf. Im Innenverhältnis wird der auf die IBB Capital entfallende Anteil von 51% bis 70% durch diese übernommen

Bewerbungsverfahren

Die Finanzierungsanfragen erfolgen ausschließlich über die privaten Risikokapitalgeber. Die Liste der akkreditierten VC Gesellschaften, Business Angels und Family Offices finden Sie hier.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zur Förderung Förderung zukunftsfähiger KMU und Start-Ups werden Investitionen und Betriebsmittel finanziert.

Weitere Informationen  
Pro FIT – Projektfinanzierung  

Mit der Finanzierung können Ihre Ideen in allen Phasen des Innovationsprozesses gefördert werden.

Fördergebiet

Berlin

Geltungsdauer

30.12.2025

Für wen?

- KMU: allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen

- Nicht-KMU: nur im Verbund mit KMU und Forschungseinrichtungen

- Forschungseinrichtungen: nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen

mit Sitz in Berlin bzw. mindestens einer organisatorisch eigenständigen Betriebsstätte in Berlin

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Einzel- und Verbundprojekte in den Phasen der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung sowie des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung.

Beispiele

Konkret gefördert werden:

- projektbezogene Personalausgaben

- Fremdleistungen

- Materialausgaben

- Schutzrechtsanmeldungen

- Ausgaben für die Markteinführung und Marktvorbereitung

- indirekte Projektausgaben

Art und Höhe der Zuwendung

Die Finanzierung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt.

- Darlehen bis zu 1 Mio. EUR

- Zuschüsse bis zu 400.000 EUR

 

Bezogen auf die förderfähigen Projektausgaben betragen die maximalen Fördersätze im Einzelnen bis zu:

Phase der industriellen Forschung

- 80 % (inkl. KMU- und Verbundbonus) als Zuschuss

Phase der experimentellen Entwicklung

- nur bei Forschungseinrichtungen in Verbünden 40% als Zuschuss

- nur bei Großunternehmen in Verbünden 25% als Zuschuss

- nur bei KMU max. 80 % als Darlehen

Phase des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung

- nur KMU max. 80 % als Darlehen

Bewerbungsverfahren

Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Innovations-, dabei vor allem der Forschungs- und Entwicklungsintensität unter Berücksichtigung der im Rahmen der gemeinsamen Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg definierten Cluster, die von herausgehobener Bedeutung für den Strukturwandel am Standort sind.

Weitere Informationen  
Pro FIT – Frühphasenfinanzierung  

Mit der "Pro FIT -Frühphasenfinanzierung" hilft die IBB Ihnen die Unternehmensinfrastruktur und erforderlichen Personalkapazitäten aufzubauen.

Fördergebiet

Berlin

Geltungsdauer

30.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind neu gegründete, technologieorientierte kleine Unternehmen (KU) mit Sitz in Berlin. Sie streben die Durchführung eines Innovationsprojektes ("FuE-Ankerprojekt") an und dürfen maximal 12 Monate alt sein, um die Förderung aus der Frühphase 1 in Anspruch zu nehmen, maximal 24 Monate sofern nur die Förderung aus der Frühphase 2 beantragt wird.

Was wird gefördert?

- Personalausgaben (v.a. Geschäftsführer)

- Investitionsausgaben

- laufende Betriebsausgaben

 

In beiden Frühphasen sind alle notwendigen und angemessenen Ausgaben Ihres Unternehmens förderfähig, die weder direkt im Zusammenhang mit dem "Ankerprojekt" (Innovationsprojekt) noch im Zusammenhang mit Ihren umsatzbezogenen Kundenaufträgen anfallen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird in Abhängigkeit der jeweiligen Frühphase gewährt.

 

Frühphase 1

- Finazierung bis zu 50% mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und einem Darlehen

- Dauer: max. 1 Jahr

- zinslose Darlehen

 

Frühphase 2

- Die Ausgaben werden mit einem Darlehen finanziert.

- Die Frühphase 2 endet spätestens mit Abschluss des Innovationsprojekts.

 

In beiden Frühphasen ist eine Finanzierung von 100% der förderfähigen Ausgaben möglich. Die Gesamtzuwendung kann für beide Phasen max. 500.000 EUR betragen, wovon max. 200.000 EUR auf die Frühphase 1 entfallen. Die Darlehen werden ohne Stellung einer Sicherheit gewährt.

Bewerbungsverfahren

Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm werden Zuschüsse und Darlehen für technologisch hochinnovative Gründungen gewährt. Durch die Förderung sollen die Unternehmen befähigt werden, zum einen die Grundlagen für eine eigenständige Innen- und Außenfinanzierungskraft zu schaffen und zum anderen mit höherem Erfolg neue technologische Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und in den Markt einzuführen. Dadurch sollen Einkommen und Beschäftigung in der Region stimuliert werden.

Weitere Informationen  
Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb (KEK)  

Unabhängig von Ihrem Wirtschaftszweig und Ihren Vorerfahrungen bietet Ihnen die KEK diverse anbieterneutrale und kostenfreie Unterstützungsleistungen.

Fördergebiet

Berlin

Was wird gefördert?

- Basisberatung über Angebote im Bereich Energieeffizienz- und Klimaschutz und zur Identifizierung passender Unterstützungs- und Förderangebote

- Detailberatung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Identifizierung von Potentialen in den Bereichen Ressourcen- und Energieeffizienz und Klimaschutz sowie zur Abschätzung der Machbarkeit konkreter Maßnahmen

- Individuelle Unternehmensworkshops für KMU u.a. zu den Themen Kommunikation Treibhausgasbilanzierung und Kreislaufwirtschaft

- Austausch und Vernetzung mit gleichgesinnten Unternehmen im Rahmen von Informationsveranstaltungen, Runden Tischen und Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerken

Art und Höhe der Zuwendung

kostenfreie Unterstützungsleistungen; wie beispielsweise Beratungen

Bewerbungsverfahren

Ansprechpartner ist die Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb (KEK).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Vor dem Hintergrund globaler Herausforderungen wie dem Klimawandel, Energiekrisen und Ressourcenknappheit herrscht großer Handlungsbedarf, bestehende Wirtschaftspraktiken umzugestalten. Neben der Notwendigkeit zur ökologischen Transformation können durch die Steigerung der Energieeffizienz, der Schließung von Ressourcenkreisläufen sowie der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen langfristig Wettbewerbsvorteile entstehen und ökonomische Potentiale gehoben werden.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt; Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb (KEK)
  • https://www.berlin.de/service-energieeffizienz-kreislaufwirtschaft/
 
BBB classic  

Absicherung von Finanzierungen durch Bürgschaften für Unternehmen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Was wird gefördert?

Nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben die über Darlehen oder Avalkredite finanziert werden.

Beispiele

Gründungs-, Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf-/ Markteinführungskosten, Kaufpreise für Übernahmen, Produktentwicklung, Forschung und Entwicklung

Art und Höhe der Zuwendung

• Bürgschaftshöchstbetrag: Max. 2,0 Mio. €

• Bearbeitungsgebühr: einmalig 1,5 % auf den Kreditbetrag

• Bürgschaftsquote: Bis zu 70% (in Ausnahmen 80 %) des Kreditbetrags

• Laufzeiten: Bis zu 8 Jahren für Betriebsmittel, bis zu 15 Jahren für Investitionen, bis zu 23 Jahren für Investitionen in Immobilien

• Bürgschaftsprovision: 1,75 % p. a. auf den valutierenden Kreditbetrag

Bewerbungsverfahren

Bewerbungen können über das Antragsformular unter Service & Downloads eingereicht werden, oder Sie wenden sich mit Ihrem Finanzierungswunsch direkt an die Berater:innen für mittelständische Unternehmen der BBB. Als dritte Option können Sie Ihre Anfrage für Ihr Finanzierungsvorhaben kostenfrei und unverbindlich online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bürgschaftsbank Berlin übernimmt die Absicherung für Ihre Finanzierung, sofern Ihr Vorhaben nachhaltig wirtschaftlichen Erfolg verspricht.

Weitere Informationen  
BBBwelcome  

Das Programm der Bürgschaftsbank Berlin erleichtert Geflüchteten und Nicht-EU-Angehörigen mit unternehmerischen Vorhaben den Zugang zu Krediten. Es dient als Kreditsicherheit gegenüber Hausbanken, um die wirtschaftliche Integration und die Realisierung von Gründungen oder Expansionen in Berlin zu fördern.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Das Bürgschaftsprogramm "BBBwelcome" richtet sich an Soloselbstständige, Angehörige freier Berufe, kleine und mittlere Unternehmen, bei denen geflüchtete Personen oder Nicht-EU-Angehörige die Hauptgesellschafter sind, wobei sich die Betriebsstätte bzw. das Finanzierungsvorhaben in Berlin befinden muss.

Was wird gefördert?

• Finanzierung von Betriebsmitteln, Maschinen, Produktionslinien, Fuhrpark etc.

• Gründungen/Start-ups

• Geschäftsübernahmen

• Modernisierungs- und Erweiterungs- sowie Ersatzinvestitionen

• Expansionen in neue Märkte

Art und Höhe der Zuwendung

• Bürgschaftsquote: bis zu 70% (in Ausnahmen 80 %) des Kreditbetrags

• Betrag: max. 2,0 Mio. EUR

Bewerbungsverfahren

Anträge sind im Hausbankverfahren an die Bürgschaftsbank Berlin zu stellen oder über das digitale Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Bürgschaftsprogrammes ist ein erleichterter Zugang zu Finanzierungen für unternehmerische Vorhaben von Geflüchteten sowie Nicht-EU-Angehörigen und damit die Förderung der Integration von Geflüchteten und Nicht-EU-Angehörigen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Vielfältigkeit der Berliner Wirtschaft sowie zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit eines integrativen Wirtschaftsstandortes.

Weitere Informationen  
BBBsocial  

Das Programm der Bürgschaftsbank Berlin richtet sich exklusiv an gemeinwohlorientierte Unternehmen, die zur Erreichung ihrer sozialen Ziele eine Finanzierung benötigen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

• Kleine und mittlere Unternehmen

• Start-ups

• Gründer:innen, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe

• Auch gemeinnützige Rechtsformen (z. B. gGmbH, e. V.)

• Jeweils mit Betriebsstätte und/oder Finanzierungsvorhaben in Berlin

 

Die Voraussetzung ist, dass sich die Betriebsstätte bzw. das Finanzierungsvorhaben in Berlin befindet.

Was wird gefördert?

Bürgschaften zur Absicherung von Investitionskrediten für gemeinwohlorientierte Vorhaben in Berlin, wie:

• Finanzierung von Betriebsmitteln, Maschinen, Produktionslinien, Fuhrpark etc.

• Gründungen/Start-ups

• Geschäftsübernahmen

• Modernisierungs- und Erweiterungs- sowie Ersatzinvestitionen

• Expansionen in neue Märkte

• Investitionsvorhaben von freien KITA- und Schulträgern

Art und Höhe der Zuwendung

• Bürgschaftsquote: bis zu 70% (in Ausnahmen 80 %) des Kreditbetrags

• Betrag: max. 2,0 Mio. EUR

Bewerbungsverfahren

Anträge sind im Hausbankverfahren an die Bürgschaftsbank Berlin zu stellen oder über das digitale Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Bürgschaftsprogrammes "BBBsocial" ist die Förderung der Sozialen Ökonomie in Berlin durch einen erleichterten Zugang zu Finanzierungen und die Integration von Sozialen Unternehmen in die klassischen Finanzierungsstrukturen (Banken), um die Zukunftsfähigkeit eines sozialen, integrativen und ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsstandortes zu sichern.

Weitere Informationen  
Bürgschaft für Franchise-Unternehmen  

Der Verband der Deutschen Bürgschaftsbanken e.V. (VDB) und der Deutsche Franchiseverband (DFV) kooperieren zur Förderung von Gründungen von Franchisevorhaben.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Gründerinnen und Gründer sowie existierende Franchiseunternehmer.

Was wird gefördert?

Existenzgründungen als auch Wachstumsmaßnahmen von Franchisenehmern

Art und Höhe der Zuwendung

• Bürgschaftsquote: bis zu 70% (in Ausnahmen 80 %) des Kreditbetrags

• Betrag: max. 2,0 Mio. EUR

Bewerbungsverfahren

Anträge sind im Hausbankverfahren an die Bürgschaftsbank Berlin zu stellen oder über das digitale Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderung von Franchiseunternehmen durch die Bürgschaftsbank Berlin.

Weitere Informationen  
Clustermanagement Tourismus  

Das Clustermanagement Tourismus der TMB Brandenburg ist ein kostenfreier Dienstleister zur Förderung von Innovation und Vernetzung in touristischen Betrieben, um die Leistung in Brandenburg und Berlin strategisch zu verbessern.

Fördergebiet

Berlin Brandenburg

Für wen?

Touristische Betriebe und Destinationen

Was wird gefördert?

- Vernetzung Wissenschaft und Wirtschaft

- Unterstützung von Innovationsprozessen

- Kontaktvermittlung

- Über den Tellerrand schauen

- Wissenstransfer

- Umsetzungsmanagement Masterplan Tourismus/Landestourismuskonzeption/ Tourismusstrategie Brandenburg

Art und Höhe der Zuwendung

Kostenfreie Beratungs- und Vernetzungsdienstleistung (Nicht-monetäre Förderung).

Bewerbungsverfahren

Ansprechpartner ist die TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Clustermanagement ist die zentrale Anlaufstelle für Innovationen in Brandenburgs Tourismuswirtschaft. Es bietet Akteuren und Destinationen kostenlose Hilfe bei der Kontaktsuche, dem Wissenstransfer und der Entwicklung neuer Produkte, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Brandenburg strategisch zu sichern.

Weitere Informationen  
Interreg VI A Brandenburg – Polen 2021-2027  

Das Kooperationsprogramm zielt darauf ab, die regionale Entwicklung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Brandenburg und Polen zu fördern, mit einem besonderen Fokus auf Innovation, Umweltschutz, soziale Integration und Tourismus.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

Lokale und regionale Behörden, NGOs, Bildungseinrichtungen, und private Unternehmen, die in den Grenzregionen zwischen Brandenburg und der Wojewodschaft Lubuskie operieren.

Was wird gefördert?

• Entwicklung nachhaltiger Tourismusangebote, die die kulturelle Vielfalt und das Naturerbe beider Regionen hervorheben.

 

• Maßnahmen zur Steigerung der touristischen Attraktivität und Zugänglichkeit, einschließlich Verbesserungen der touristischen Infrastruktur und Dienstleistungen.

 

• Projekte, die kulturelle und naturbasierte Erlebnisse integrieren, um das Bewusstsein und die Wertschätzung für das gemeinsame Erbe zu erhöhen.

Art und Höhe der Zuwendung

• Zuschüsse bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten

• 88,3 Mio. Euro verfügbare Mittel für die Förderperiode 2021–2027

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen über das offizielle Portal des Programms eingereicht werden, wobei spezifische Aufrufe zu Projektvorschlägen veröffentlicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Interreg-Programm Brandenburg – Polen fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit einem starken Fokus auf die nachhaltige Entwicklung der Tourismusbranche. Es unterstützt Projekte, die zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen und gleichzeitig das kulturelle und natürliche Erbe der Region bewahren und zugänglich machen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Europäische Union, vertreten durch die Europäische Kommission, gemeinsam finanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Gemeinsames Sekretariat des Programms, ansässig in Frankfurt (Oder) und Slubice, mit zusätzlicher Verwaltung durch lokale und regionale Behörden in Brandenburg und der Wojewodschaft Lubuskie
  • https://interreg-brandenburg-polska.eu/programm/
 
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