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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

596 Treffer:
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreis­segment  

Das Programm fördert Neubau und den Erstbau klimafreundlicher Wohngebäude, Wohneinheiten und Nicht-Wohngebäuden in Deutschland.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich die nachfolgend aufgeführten Investierenden (Auftraggebende des Neubaus)

sowie Ersterwerbende (erstmaliger Kauf des zu fördernden Investitionsobjektes) von neu errichteten, förderfähigen

Wohngebäuden beziehungsweise Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden:

- Kommunale Gebietskörperschaften

- Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften

- Gemeindeverbände

- Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können.

Stadtstaaten sowie deren Eigenbetriebe sind ebenfalls antragsberechtigt, wenn sie mit der geförderten Maßnahme

Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß Paragraf

640 Bürgerliches Gesetzbuch) von Wohngebäuden, Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden, die nach Fertigstellung

in den Anwendungsbereich des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen und die Anforderungen der entsprechenden Merkblätter (einzusehen über untenstehenden Link) erfüllen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses. Dieser wird mit

Nachweis der erreichten Förderstufe auf das Konto des Antragstellenden überwiesen.

 

Bei Wohngebäuden (Programm 498) bemisst sich die Förderhöhe pro Wohneinheit und der maximale Zuschuss pro Wohneinhet liegt zwsichen 7500€ und 15000€.

 

Bei Nichtwohngebäuden (Programm 499) bemisst sich die Förderhöhe nach der Nettogrundfläche und der maximale Zuschuss beträgt zwischen 7,5% und 10%.

Bewerbungsverfahren

Ihren Antrag stellen Sie direkt bei der KfW. Reichen Sie zusätzlich die (g)BzA ein, die Sie von Ihrer Energie­effizienz-Expertin oder Ihrem Energie­effizienz-Experte erhalten.

 

Senden Sie Ihren Antrag an:

 

KfW-Niederlassung Berlin

10865 Berlin

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gefördert wird mit diesem Programm der Neubau und der Erstkauf klima­freundlicher Wohn­gebäude, Wohn­einheiten und Nicht­wohn­gebäude in Deutschland. Für Wohn­gebäude gilt die Produkt­nummer 498, für Nicht­wohn­gebäude die Produkt­nummer 499.

Weitere Informationen  
Messen und Ausstellungen  

Dieses Programm unterstützt die Teilnahme von KMUs an nationalen und internationalen Messen und Ausstellungen außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern, um deren Marktpräsenz zu erhöhen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Kleinst­unter­nehmen, kleine und mittlere Unter­nehmen (KMU) der gewerb­lichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebs­stätte in Mecklen­burg-Vorpom­mern mit

- weniger als 250 Beschäf­tigten und

- entweder einem Jahres­umsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahres­bilanz­summe von höchstens 43 Mio. EUR

Was wird gefördert?

- zuwendungs­fähig sind Ausgaben für die Stand­flächen­miete sowie mit der Messe verbundene direkte Dienst­leistungen des Messe­veranstalters

- jährlich maximal drei Betei­ligungen an Messen und Aus­stellungen außer­halb von M-V

- Startup-Unternehmen erhalten generell eine Zuwendung, wenn sie sich an einem Gemeinschaftsstand des Landes beteiligen

- Negativ­liste über nicht förder­fähige Messen weiter unten auf dieser Seite

Art und Höhe der Zuwendung

Kleinstunternehmen

- weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. EUR Jahres­umsatz oder Jahres­bilanz­summe

- bis zu 50 % der förder­fähigen Aus­gaben, maximal 6 TEUR je Messe

kleine Unternehmen

- weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. EUR Jahres­umsatz oder Jahres­bilanz­summe

- bis zu 40 % der förder­fähigen Aus­gaben, maximal 6 TEUR je Messe

mittlere Unternehmen

- weniger als 250 Beschäftigte und ent­weder höchstens 50 Mio. EUR Jahres­umsatz oder höchstens 43 Mio. EUR Jahres­bilanz­summe

- bis zu 30 % der förder­fähigen Aus­gaben, maximal 6 TEUR je Messe

 

Unter­nehmen, die zum Zeit­punkt des Beginns der Messe oder Aus­stellung nicht älter als fünf Jahre sind (maß­geblich ist der Zeit­punkt der Gewerbe­anmeldung), erhalten eine Start-Up För­derung in Form einer Pauschale in Höhe von 2 TEUR

 

Maßnahmen mit zuwen­dungs­fähigen Aus­gaben unter 1 TEUR sind von der För­derung aus­geschlossen (Bagatell­grenze)

Bewerbungsverfahren

Der formgebundene Antrag ist vor Beginn des Vor­habens, d. h. vor verbind­licher Messe­anmeldung im Landes­förder­institut Mecklen­burg-Vor­pommern (LFI M-V) schriftlich und form­gebunden einzu­reichen.

 

Die Über­mittlung kann einfach elek­tronisch, d.h. per E-Mail erfolgen. Das aus­gefüllte Antrags­formular ist dabei mit Original­unterschrift des Zeichnungs­berechtigten einzu­scannen oder im Formular ist eine elektro­nische Signatur einzufügen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderung von Beteiligungen kleiner und mittlerer Unternehmen an nationalen und internationalen Messen und Ausstellungen außerhalb des Bundeslandes.

Weitere Informationen  
MV classic  

Mit der MV classic Förderung werden KMU-Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern bei der Investition im Rahmen konkreter Vorhaben unterstützt.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Umsatz von 50.000.000 EUR p. a. oder 43.000.000 EUR Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten sowie Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

 

Das Unternehmen darf sich nicht zu 25 Prozent oder mehr im Besitz eines anderen Unternehmens befinden, das diese Grenzen nicht einhält.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben. Dies können sein:

- Erwerb von Grund und Boden,

- bauliche und maschinelle Investitionen, sowie Anschaffungen von Geräten und Betriebsausstattungen,

- Finanzierung von Warenbeständen,

- Kooperation,

- Umstellungen bei Strukturwandel,

- Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben,

- Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen (MBO und MBI)

 

Von der Förderung sind Umschuldungen, Sanierungen und Konsolidierungen ausgeschlossen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung liegt zwischen 50.000 EUR und höchstens höchstens 1.500.000 EUR.

Sie sollte nicht höher als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein.

 

Die Förderung erfolgt durch Gewährung einer typisch stillen Beteiligung.

Die wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit des Unternehmens bleibt gewahrt.

Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.

Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.

Bewerbungsverfahren

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag für die Beteiligung ist vor Beginn des Vorhabens (Eingangsdatum) in Schriftform einzureichen bei der Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm "MV classic" werden KMU-Unternehmen und Existenzgründer und -gründerinnen bei der Finanzierung von Investitionen, wie beispielsweise dem Erwerb von Grund und Boden oder der Anschaffung von Geräten unterstützt. Hierdurch wird u.a. die Betriebserweiterung von KMUs in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.

Weitere Informationen  
MV innoSTARTvc  

Die MBG MV bietet mit dem Innovationsprogramm MV innoSTARTvc spezielle Finanzierungshilfen für Unternehmen aus dem Bereich Innovation, Technologie und Digitalisierung an. Dieses Spezialprogramm orientiert sich an den unterschiedlichen Bedürfnissen und Anforderungen bei der Vorhabensfinanzierung.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Kleinste, kleine und mittlere bestehende Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition einschließlich Existenzgründungen.

Sitz und Betriebsstätte müssen sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben, aber deren Betriebsstätte sich in Mecklenburg-Vorpommern befindet, können ebenfalls gefördert werden, wenn das zu fördernde Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern realisiert wird.

Was wird gefördert?

Mitfinanzierung (Anteilsfinanzierung) von Maßnahmen - Investitionen und Betriebsmittel - z. B. bei

- digitalen Geschäftsmodellen sowie Durchführung der F&E-Aktivitäten bis zum Markteintritt,

- Herstellung und Erprobung von Prototypen,

- Anpassung bis zur Serienreife,

- Markt, Vertriebs- und Produktionsaufbau.

- digitale Geschäftsmodelle

 

Nicht gefördert werden:

- Unternehmen aus der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Primärerzeugung einschließlich Fischerei und Aquakulturgemäß EU-Definition,

- Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition,

- Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe, Makler sowie sonstige Vertriebsbeauftragte und Vertretertätigkeiten, Finanz- und Immobiliendienstleister, Detekteien und gewerbsmäßige Vermittler von Arbeitskräften, stationäre Pflegeeinrichtungen, Hausmeisterservices sowie Angehörige der Freien Berufe,

- Standflächenmieten für Messen,

- Umschuldungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung liegt grundsätzlich zwischen 50.000 EUR und höchstens 1.500.000 EUR.

 

Die Förderung kann durch Gewährung einer typisch stillen Beteiligung, einer offenen Beteiligung oder einer Kombination aus beiden Varianten erfolgen.

Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.

Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Beteiligung besteht nicht.

Bewerbungsverfahren

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag für die Beteiligung ist vor Beginn der Maßnahme (Eingangsdatum) in Schriftform bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm MV innoSTARTvc wurde in Kooperation mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern ins Leben gerufen und speist sich unter anderem aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Es hat sich die spezielle Förderung von innovativen und technologieorientierten Vorhaben und digitalen Geschäftsmodellen in kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen (einschließlich Existenzgründungen) von der F&E-Phase bis hin zur Markteinführung zum Ziel gesetzt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH,EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
  • https://www.mbg-mv.de/programme/mv-innostartvc
 
MV innoPRO  

Die MBG MV bietet mit dem Innovationsprogramm MV innoPRO spezielle Finanzierungshilfen für Unternehmen aus dem Bereich Innovation, Technologie und Digitalisierung an. Dieses Spezialprogramm orientiert sich an den unterschiedlichen Bedürfnissen und Anforderungen bei der Vorhabensfinanzierung.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit:

- Jahresumsatz von bis zu 50.000.000 EUR oder

- Bilanzsumme von bis zu 43.000.000 EUR und

- bis zu 249 Beschäftigten und mit

- Sitz oder Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern

sowie Existenzgründer.

 

Der Beteiligungsnehmer darf sich nicht zu 25 Prozent oder mehr im Besitz eines anderen Unternehmens befinden, das diese Grenzen nicht einhält.

Was wird gefördert?

Mitfinanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bei:

- Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, auch Herstellung und Erprobung von Prototypen,

- Anpassungsentwicklungen bis zur Serienreife,

- Markteinführung,

- Schaffung von Produktionsvoraussetzungen,

- Produktionsaufnahme.

 

Umschuldungen, Sanierungen oder Konsolidierungen sind ausgeschlossen.

 

Weiterhin ausgeschlossen sind:

- Unternehmen aus der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Primärerzeugung einschließlich Fischerei und Aquakultur gemäß EU-Definition,

- Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition,

- Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe, Makler sowie sonstige Vertriebsbeauftragte und Vertretertätigkeiten, Finanz- und Immobiliendienstleister, Detekteien und gewerbsmäßige Vermittler von Arbeitskräften, stationäre Pflegeeinrichtungen, Hausmeisterservices sowie Angehörige der Freien Berufe.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung liegt grundsätzlich zwischen 50.000 EUR und höchstens 1.500.000 EUR. Die Beteiligung sollte nicht höher sein als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein.

Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre.

 

Die Beteiligung wird in Form einer typisch stillen Beteiligung gewährt. Die wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit des Unternehmers bleibt damit gewahrt.

Die Beteiligung wird von der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH in der Regel bis zu 70 Prozent garantiert.

Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.

Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.

Bewerbungsverfahren

Die Beteiligung kann zunächst formlos bei der Mittelständischen BeteiligungsGesellschaft beantragt werden. Die für eine detaillierte Prüfung erforderlichen Angaben und Unterlagen sind im Antragsvordruck aufgeführt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Markteinführung beginnt sich das Verhältnis von Kapitalbedarf, Gewinn und Verlust sowie Risiko zu verändern. Je weiter sich eine Innovation der Produktionsreife nähert beziehungsweise ein junges Unternehmen sich auf dem Markt etabliert hat, desto planbarer ist die Fortentwicklung des Unternehmens. In dieser Phase verbessert sich das Jahresergebnis, es werden jedoch noch Verluste ausgewiesen. Bei der Markteinführung des neuen Produktes ist der Kapitalbedarf am höchsten und nimmt erst in der Folgezeit langsam ab. Für Unternehmen in dieser Phase steht das Programm MV innoPRO zur Verfügung. So können Maßnahmen finanziert werden, die zur Durchdringung des Marktes, dem Produktions- und Vertriebsaufbau sowie der Unternehmenskonsolidierung beitragen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
  • https://www.mbg-mv.de/programme/mv-innopro
 
Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Investitionen für nicht wirtschaftlich tätige Organisation mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzung von Vorhaben zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

- Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns,

- Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie

- Vereine, Verbände und Stiftungen.

Was wird gefördert?

Die Förderung kann erhalten werden für:

- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen,

- die Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung,

- investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen, das sind vor allem

- Abwärme- oder Kältenutzung,

- Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen,

- Investitionen in eine energieeffiziente, möglichst intelligente, smarte Gebäudetechnik und -ausstattung, energierelevante Bauteile (im Zusammenhang mit dem Neubau und der Modernisierung von Gebäuden), die über die entsprechenden gesetzlichen oder einschlägigen Mindeststandards hinausgehen, und

- Investitionen in einen ökologisch-wirksamen Bestand an bestehenden Gebäuden, Neubauten und Infrastrukturelementen,

- investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise Quartierslösungen, intelligente Energienetze (SmartGrids) und grüne Gewerbegebiete, sowie

- Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art des Vorhabens und beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land gewährt mit Hilfe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen grundsätzlich zum Zweck der nachhaltigen Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch Steigerung der Energieeffizienz sowie Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung, sofern sie nicht oder nur teilweise durch die Europäische Union oder die Bundesregierung gefördert werden.

Weitere Informationen  
Sachsen-Anhalt ENERGIE  

Mit der Fördermaßnahme Sachsen-Anhalt ENERGIE unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Investitionen in Unternehmen zur Verringerung von Kohlendioxid-Emissionen.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

- kleine und mittlere Unternehmen mit einem Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 EUR

- Großunternehmen mit einem Mindestinvestitionsvolumen von 100.000 EUR

- kommunale Eigenbetriebe

- Energiedienstleister, die Energiesparcontracting für Unternehmen erbringen

Was wird gefördert?

Investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Integration von erneuerbaren Energien in allen relevanten Unternehmensbereichen.

Beispiele

Förderfähige Maßnahmen sind:

a) Gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum

Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizung, Kühlung) und

b) nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz,

wie der Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, die Installation

von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung oder Maßnahmen

zur energetischen Prozessoptimierung.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss (max. 500.000 EUR). Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Fördergegenstand.

Bewerbungsverfahren

Antragsformular und Unterlagen auf der Internetseite der Inverstitionsbank Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Investive Maßnahmen zur Einsparung von Kohlendioxid (CO2) in Unternehmen durch Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Nutzung erneuerbarer Energien können durch einen Zuschuss gefördert werden.

Weitere Informationen  
SAB Sachsenkredit "Universal"  

Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für KMU, freie Berufe, Existenzgründer:innen und große Unternehmen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu zehn Prozent

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- Große Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden

- Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

- Existenzgründer:innen (natürliche Personen) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks

- Angehörige der Freien Berufe

- Ärzte und Apotheken werden je nach Vorhabensort gesondert gefördert

Was wird gefördert?

Gefördert werden unter anderem Investitionen in Produktionsanlagen, Betriebsmitteldarlehen, Immobilien, Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. 

Beispiele

Investitionsdarlehen

- Aufbau oder Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz

- Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte

- Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen

- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen

- Übernahme eines Unternehmens durch natürliche Personen im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung

- Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern der Anteil am Gesellschaftskapital von 10 % nicht unterschritten ist

- Aktivierungsfähige Kosten des Sachanlagevermögens, beispielsweise:

-> Kauf oder Bau von Betriebsgrundstücken und Betriebsgebäude (Kauf- oder Baukosten einschließlich Bau- sowie Grunderwerbsnebenkosten)

-> Kauf von Maschinen, Anlagen, Einrichtungen

-> Kauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung

-> Immaterielle Investitionen (Patente, Lizenzen etc.), die zu Marktkonditionen erworben, genutzt und mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden

 

Betriebsmitteldarlehen

- Finanzierung von Umlaufvermögen des Unternehmens, beispielsweise:

- Material, Rohstoffe und sonstige betriebliche Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes

- Zusätzlicher bzw. erhöhter Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung

Art und Höhe der Zuwendung

Investitionsdarlehen

Kredithöhe: Mindestens 20.000 EUR und maximal bis zu 20 Mio. EUR je Vorhaben

 

Betriebsmitteldarlehen

Kredithöhe: Mindestens 20.000 EUR und maximal bis zu 5 Mio. EUR je Vorhaben

Bewerbungsverfahren

Darlehen aus diesem Förderprogramm werden über Kooperationspartner der SAB (Zentralinstitute, Hausbanken) vergeben. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen sowie Existenzgründer:innen werden mit einem Investitions- und Betriebsmitteldarlehen zu günstigen Konditionen in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss sowie Bonuszugschlag unterstützt.

Weitere Informationen  
Förderrichtlinie Energie und Klima/2023  

Unterstützung für eine klimaneutrale Wirtschaft, für Investitionen von Kommunen, Vereinen, Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Begünstigte können je nach geplanter Maßnahmenart/ Modul u. a. Unternehmen, Kommunen, Zweckverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine aus Sachsen sein

Was wird gefördert?

- Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung

- Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen

- Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels

- Zukunftsfähige Energieversorgung

- Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuschusshöhe ist in Abhängigkeit der geplanten Maßnahmenart/ Modul, der Rechtsform des Antragstellers und der geltenden Beihilfevorschriften unterschiedlich hoch. Sie beträgt grundsätzlich zwischen 50 bis 80% der förderfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt im Förderportal der Säschsische Aufbaubank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unterstützung für eine klimaneutrale Wirtschaft, für Investitionen von Kommunen, Vereinen, Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen durch einen Zuschuss.

Weitere Informationen  
SAB Sachsenkredit Energie und Speicher  

Der SAB Sachsenkredit Energie und Speicher fördert Vorhaben in Bezug auf Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und Speicher (inkl. bis zu 20% Tilgungszuschuss)

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- natürliche Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften

- Unternehmen (inkl. Land- und Forstwirtschaft)

- freiberuflich Tätige

- Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von Kommunen

- Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts

- sonstige juristische Personen des Privatrechts

Was wird gefördert?

Mit dem SAB Sachsenkredit "Energie und Speicher" finanzieren wir Investitionen im Freistaat Sachsen, im Einzelnen:

 

- Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen

- Einbau, Ersatz oder Erweiterung dezentraler Speicher

- Einbau von elektrisch betriebenen Geothermie-Wärmepumpen

- Einbau oder Erweiterung von Wärme-/Kältespeichern

Art und Höhe der Zuwendung

- 5 bis 20 Jahre, davon max. 2 Jahre tilgungsfrei

- Auszahlung zu 100 % innerhalb von 12 Monaten nach Zusage in maximal drei Abrufen

- Bis zu 20 % der förderfähigen Kosten für Stromspeicher

- Bis zu 10 % der förderfähigen Kosten für alle übrigen Fördergegenstände

mindestens 2.500 Euro pro Antrag und maximal 50.000 Euro je Kalenderjahr (unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge)

Die 50.000 Euro werden nur einmal pro Vorhaben/Antrag gewährt.

Bewerbungsverfahren

Darlehen aus diesem Förderprogramm werden über Ihre Hausbank vergeben. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Förderprogramm werden Investitionen, die einen signifikanten Beitrag zur Steigerung der Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und in Speicher im Freistaat Sachsen leisten und mit denen der Anteil erneu- erbarer Energien am Energieverbrauch für Strom, Wärme und Kälte in Gebäuden in Sachsen gesteigert wird, mit einem Tilgungszuschuss unterstützt

Weitere Informationen  
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