Förderwegweiser
Berlin
30.12.2025
- KMU: allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
- Nicht-KMU: nur im Verbund mit KMU und Forschungseinrichtungen
- Forschungseinrichtungen: nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen
mit Sitz in Berlin bzw. mindestens einer organisatorisch eigenständigen Betriebsstätte in Berlin
Förderfähig sind Einzel- und Verbundprojekte in den Phasen der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung sowie des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung.
Konkret gefördert werden:
- projektbezogene Personalausgaben
- Fremdleistungen
- Materialausgaben
- Schutzrechtsanmeldungen
- Ausgaben für die Markteinführung und Marktvorbereitung
- indirekte Projektausgaben
Die Finanzierung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt.
- Darlehen bis zu 1 Mio. EUR
- Zuschüsse bis zu 400.000 EUR
Bezogen auf die förderfähigen Projektausgaben betragen die maximalen Fördersätze im Einzelnen bis zu:
Phase der industriellen Forschung
- 80 % (inkl. KMU- und Verbundbonus) als Zuschuss
Phase der experimentellen Entwicklung
- nur bei Forschungseinrichtungen in Verbünden 40% als Zuschuss
- nur bei Großunternehmen in Verbünden 25% als Zuschuss
- nur bei KMU max. 80 % als Darlehen
Phase des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung
- nur KMU max. 80 % als Darlehen
Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen.
eingeschränkt
Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Innovations-, dabei vor allem der Forschungs- und Entwicklungsintensität unter Berücksichtigung der im Rahmen der gemeinsamen Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg definierten Cluster, die von herausgehobener Bedeutung für den Strukturwandel am Standort sind.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/pro-fit-projektfinanzierung.html
Berlin
30.12.2025
Antragsberechtigt sind neu gegründete, technologieorientierte kleine Unternehmen (KU) mit Sitz in Berlin. Sie streben die Durchführung eines Innovationsprojektes ("FuE-Ankerprojekt") an und dürfen maximal 12 Monate alt sein, um die Förderung aus der Frühphase 1 in Anspruch zu nehmen, maximal 24 Monate sofern nur die Förderung aus der Frühphase 2 beantragt wird.
- Personalausgaben (v.a. Geschäftsführer)
- Investitionsausgaben
- laufende Betriebsausgaben
In beiden Frühphasen sind alle notwendigen und angemessenen Ausgaben Ihres Unternehmens förderfähig, die weder direkt im Zusammenhang mit dem "Ankerprojekt" (Innovationsprojekt) noch im Zusammenhang mit Ihren umsatzbezogenen Kundenaufträgen anfallen.
Die Förderung wird in Abhängigkeit der jeweiligen Frühphase gewährt.
Frühphase 1
- Finazierung bis zu 50% mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und einem Darlehen
- Dauer: max. 1 Jahr
- zinslose Darlehen
Frühphase 2
- Die Ausgaben werden mit einem Darlehen finanziert.
- Die Frühphase 2 endet spätestens mit Abschluss des Innovationsprojekts.
In beiden Frühphasen ist eine Finanzierung von 100% der förderfähigen Ausgaben möglich. Die Gesamtzuwendung kann für beide Phasen max. 500.000 EUR betragen, wovon max. 200.000 EUR auf die Frühphase 1 entfallen. Die Darlehen werden ohne Stellung einer Sicherheit gewährt.
Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen.
eingeschränkt
Mit dem Förderprogramm werden Zuschüsse und Darlehen für technologisch hochinnovative Gründungen gewährt. Durch die Förderung sollen die Unternehmen befähigt werden, zum einen die Grundlagen für eine eigenständige Innen- und Außenfinanzierungskraft zu schaffen und zum anderen mit höherem Erfolg neue technologische Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und in den Markt einzuführen. Dadurch sollen Einkommen und Beschäftigung in der Region stimuliert werden.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/pro-fit-fruehphasenfinanzierung.html
Berlin
- Basisberatung über Angebote im Bereich Energieeffizienz- und Klimaschutz und zur Identifizierung passender Unterstützungs- und Förderangebote
- Detailberatung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Identifizierung von Potentialen in den Bereichen Ressourcen- und Energieeffizienz und Klimaschutz sowie zur Abschätzung der Machbarkeit konkreter Maßnahmen
- Individuelle Unternehmensworkshops für KMU u.a. zu den Themen Kommunikation Treibhausgasbilanzierung und Kreislaufwirtschaft
- Austausch und Vernetzung mit gleichgesinnten Unternehmen im Rahmen von Informationsveranstaltungen, Runden Tischen und Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerken
kostenfreie Unterstützungsleistungen; wie beispielsweise Beratungen
Ansprechpartner ist die Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb (KEK).
nein
Vor dem Hintergrund globaler Herausforderungen wie dem Klimawandel, Energiekrisen und Ressourcenknappheit herrscht großer Handlungsbedarf, bestehende Wirtschaftspraktiken umzugestalten. Neben der Notwendigkeit zur ökologischen Transformation können durch die Steigerung der Energieeffizienz, der Schließung von Ressourcenkreisläufen sowie der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen langfristig Wettbewerbsvorteile entstehen und ökonomische Potentiale gehoben werden.
- Zuwendungsgeber : Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt; Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Ansprechpartner (Projektträger) : Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb (KEK)
- https://www.berlin.de/service-energieeffizienz-kreislaufwirtschaft/
Berlin
kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben die über Darlehen oder Avalkredite finanziert werden.
Gründungs-, Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf-/ Markteinführungskosten, Kaufpreise für Übernahmen, Produktentwicklung, Forschung und Entwicklung
• Bürgschaftshöchstbetrag: Max. 2,0 Mio. €
• Bearbeitungsgebühr: einmalig 1,5 % auf den Kreditbetrag
• Bürgschaftsquote: Bis zu 70% (in Ausnahmen 80 %) des Kreditbetrags
• Laufzeiten: Bis zu 8 Jahren für Betriebsmittel, bis zu 15 Jahren für Investitionen, bis zu 23 Jahren für Investitionen in Immobilien
• Bürgschaftsprovision: 1,75 % p. a. auf den valutierenden Kreditbetrag
Bewerbungen können über das Antragsformular unter Service & Downloads eingereicht werden, oder Sie wenden sich mit Ihrem Finanzierungswunsch direkt an die Berater:innen für mittelständische Unternehmen der BBB. Als dritte Option können Sie Ihre Anfrage für Ihr Finanzierungsvorhaben kostenfrei und unverbindlich online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken stellen.
eingeschränkt
Die Bürgschaftsbank Berlin übernimmt die Absicherung für Ihre Finanzierung, sofern Ihr Vorhaben nachhaltig wirtschaftlichen Erfolg verspricht.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Berlin
- https://be.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/unsere-produkte/bbbclassic/
Berlin
Das Bürgschaftsprogramm "BBBwelcome" richtet sich an Soloselbstständige, Angehörige freier Berufe, kleine und mittlere Unternehmen, bei denen geflüchtete Personen oder Nicht-EU-Angehörige die Hauptgesellschafter sind, wobei sich die Betriebsstätte bzw. das Finanzierungsvorhaben in Berlin befinden muss.
• Finanzierung von Betriebsmitteln, Maschinen, Produktionslinien, Fuhrpark etc.
• Gründungen/Start-ups
• Geschäftsübernahmen
• Modernisierungs- und Erweiterungs- sowie Ersatzinvestitionen
• Expansionen in neue Märkte
• Bürgschaftsquote: bis zu 70% (in Ausnahmen 80 %) des Kreditbetrags
• Betrag: max. 2,0 Mio. EUR
Anträge sind im Hausbankverfahren an die Bürgschaftsbank Berlin zu stellen oder über das digitale Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken.
eingeschränkt
Ziel des Bürgschaftsprogrammes ist ein erleichterter Zugang zu Finanzierungen für unternehmerische Vorhaben von Geflüchteten sowie Nicht-EU-Angehörigen und damit die Förderung der Integration von Geflüchteten und Nicht-EU-Angehörigen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Vielfältigkeit der Berliner Wirtschaft sowie zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit eines integrativen Wirtschaftsstandortes.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Berlin
- https://be.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/unsere-produkte/bbb-welcome/
Berlin
• Kleine und mittlere Unternehmen
• Start-ups
• Gründer:innen, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe
• Auch gemeinnützige Rechtsformen (z. B. gGmbH, e. V.)
• Jeweils mit Betriebsstätte und/oder Finanzierungsvorhaben in Berlin
Die Voraussetzung ist, dass sich die Betriebsstätte bzw. das Finanzierungsvorhaben in Berlin befindet.
Bürgschaften zur Absicherung von Investitionskrediten für gemeinwohlorientierte Vorhaben in Berlin, wie:
• Finanzierung von Betriebsmitteln, Maschinen, Produktionslinien, Fuhrpark etc.
• Gründungen/Start-ups
• Geschäftsübernahmen
• Modernisierungs- und Erweiterungs- sowie Ersatzinvestitionen
• Expansionen in neue Märkte
• Investitionsvorhaben von freien KITA- und Schulträgern
• Bürgschaftsquote: bis zu 70% (in Ausnahmen 80 %) des Kreditbetrags
• Betrag: max. 2,0 Mio. EUR
Anträge sind im Hausbankverfahren an die Bürgschaftsbank Berlin zu stellen oder über das digitale Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken.
eingeschränkt
Ziel des Bürgschaftsprogrammes "BBBsocial" ist die Förderung der Sozialen Ökonomie in Berlin durch einen erleichterten Zugang zu Finanzierungen und die Integration von Sozialen Unternehmen in die klassischen Finanzierungsstrukturen (Banken), um die Zukunftsfähigkeit eines sozialen, integrativen und ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsstandortes zu sichern.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Berlin
- https://be.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste/
Berlin
Gründerinnen und Gründer sowie existierende Franchiseunternehmer.
Existenzgründungen als auch Wachstumsmaßnahmen von Franchisenehmern
• Bürgschaftsquote: bis zu 70% (in Ausnahmen 80 %) des Kreditbetrags
• Betrag: max. 2,0 Mio. EUR
Anträge sind im Hausbankverfahren an die Bürgschaftsbank Berlin zu stellen oder über das digitale Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken.
ja
Förderung von Franchiseunternehmen durch die Bürgschaftsbank Berlin.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Berlin; Deutscher Franchiseverband (DFV)
- https://be.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/unsere-produkte/franchise-unternehmen/
Berlin Brandenburg
Touristische Betriebe und Destinationen
- Vernetzung Wissenschaft und Wirtschaft
- Unterstützung von Innovationsprozessen
- Kontaktvermittlung
- Über den Tellerrand schauen
- Wissenstransfer
- Umsetzungsmanagement Masterplan Tourismus/Landestourismuskonzeption/ Tourismusstrategie Brandenburg
Kostenfreie Beratungs- und Vernetzungsdienstleistung (Nicht-monetäre Förderung).
Ansprechpartner ist die TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH.
nein
Das Clustermanagement ist die zentrale Anlaufstelle für Innovationen in Brandenburgs Tourismuswirtschaft. Es bietet Akteuren und Destinationen kostenlose Hilfe bei der Kontaktsuche, dem Wissenstransfer und der Entwicklung neuer Produkte, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Brandenburg strategisch zu sichern.
- Zuwendungsgeber : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Land Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH
- https://tourismusnetzwerk-brandenburg.de/dialog/ansprechpartner-tourismus/landesorganisationen/tmb-tourismus-marketing-brandenburg-gmbh/clustermanagement-tourismus?L=0
Brandenburg
30.12.2027
Lokale und regionale Behörden, NGOs, Bildungseinrichtungen, und private Unternehmen, die in den Grenzregionen zwischen Brandenburg und der Wojewodschaft Lubuskie operieren.
• Entwicklung nachhaltiger Tourismusangebote, die die kulturelle Vielfalt und das Naturerbe beider Regionen hervorheben.
• Maßnahmen zur Steigerung der touristischen Attraktivität und Zugänglichkeit, einschließlich Verbesserungen der touristischen Infrastruktur und Dienstleistungen.
• Projekte, die kulturelle und naturbasierte Erlebnisse integrieren, um das Bewusstsein und die Wertschätzung für das gemeinsame Erbe zu erhöhen.
• Zuschüsse bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten
• 88,3 Mio. Euro verfügbare Mittel für die Förderperiode 2021–2027
Anträge müssen über das offizielle Portal des Programms eingereicht werden, wobei spezifische Aufrufe zu Projektvorschlägen veröffentlicht werden.
eingeschränkt
Das Interreg-Programm Brandenburg – Polen fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit einem starken Fokus auf die nachhaltige Entwicklung der Tourismusbranche. Es unterstützt Projekte, die zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen und gleichzeitig das kulturelle und natürliche Erbe der Region bewahren und zugänglich machen.
- Zuwendungsgeber : Europäische Union, vertreten durch die Europäische Kommission, gemeinsam finanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Gemeinsames Sekretariat des Programms, ansässig in Frankfurt (Oder) und Slubice, mit zusätzlicher Verwaltung durch lokale und regionale Behörden in Brandenburg und der Wojewodschaft Lubuskie
- https://interreg-brandenburg-polska.eu/programm/
Brandenburg
31.12.2028
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften in Brandenburg.
• Entwicklungsprojekte: Vorbereitung und inhaltliche Konzipierung von Modellprojekten oder Fördermaßnahmen im Rahmen zentralverwalteter EU-Programme.
• Modellprojekte: Erprobung vorhandener innovativer Handlungsansätze, einschließlich transnationaler Maßnahmen.
Thematische Schwerpunkte:
• Arbeitsmarktintegration
• Zusammenarbeit von Sozialunternehmen und der Wohlfahrtspflege
• Stärkung des ländlichen Raums
• Umbau von Arbeits- und Produktionsprozessen
• Fach- und Arbeitskräftesicherung
• pauschalierte und direkte Personal- und Sachausgaben
Finanzierungsart: Vollfinanzierung
Entwicklungsprojekte:
• max. Förderhöhe 50.000 Euro (Mindestförderhöhe 10.000 Euro)
• max. Laufzeit: 6 Monate
Modellprojekte:
• max. Förderhöhe 300.000 Euro
• max. Laufzeit: 24 Monate
Anträge sind über das Internetportal der ILB einzureichen. Für Modellprojekte werden spezifische Aufrufe veröffentlicht.
nein
Das Förderprogramm „Soziale Innovationen“ bietet umfangreiche Unterstützung für die Entwicklung und Umsetzung innovativer Ansätze zur Lösung regionaler Herausforderungen. Es fördert die nachhaltige Verbesserung der Arbeitspolitik und sozialen Struktur in Brandenburg durch finanzielle Unterstützung von Entwicklungs- und Modellprojekten.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/soziale-innovationen-2023/