Förderwegweiser
Bayern
30.06.2027
Kleinst- und Kleinunternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie, unabhängig von der Bettenzahl.
Förderfähig sind Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (in C-Gebieten bis zu 45 Prozent).
Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt 30.000 EUR.
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank” (Anlage zum jeweiligen Antrag) an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
ja
Mit diesem Programm werden die Ressourcen kleiner und familiengeführter Tourismusbetriebe gestärkt, um in Qualität zu investieren und sich den Anforderungen der Gäste entsprechend weiterzuentwickeln.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie; Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern
- https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/regionalfoerderung/
Bayern
30.06.2027
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie, unabhängig von der Bettenzahl.
Förderfähig sind Investitionen in die Barrierefreiheit. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass ein Betrieb in jeder Hinsicht barrierefrei zu gestalten ist.
Insbesondere können gefördert werden:
• Maßnahmen für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehbehinderung, wie z.B. stufenloser Zugang zum Gebäude bzw. zu den Räumlichkeiten; behindertengerechtes Bad/WC/ Dusche;
• Maßnahmen für Menschen mit Hörbehinderung, wie z.B. Einsatz optischer Signale induktive Höranlage;
• Maßnahmen für Menschen mit Sehbehinderung, wie z.B. Leitsysteme mit Bodenindikatoren, Informationen in Braille- oder Prismenschrift;
• Maßnahmen für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung, wie z.B. Informationen über Piktogramme oder Bilder.
• bis zu 20 % für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 45%)
• bis zu 10 % für mittlere Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 35%)
Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt 30.000 EUR.
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank” (Anlage zum jeweiligen Antrag) an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
ja
Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal im Tourismus, das komfortables Reisen für Alle ermöglicht. Mit diesem Programm können Barrieren im Gastgewerbe, insbesondere für Gäste mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, abgebaut werden.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie; Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern
- https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/regionalfoerderung/
Bayern
31.12.2029
Gefördert werden bayerische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Angehörige der Freien Berufe, die erste Auslandsaktivitäten angehen oder ihr laufendes Auslandsgeschäft in neuen Märkten vertiefen wollen.
Als Fördermittel vorgesehen sind Zuschüsse zu Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Planung und Umsetzung von Projekten insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung eines Produkts (bzw. einer Dienstleistung) der teilnehmenden Firma auf einem neuen ausländischen Markt entstehen.
• Fachmessen und Fachausstellungen (virtuelle und stationäre)
• Marketing: Markteinstiegsberatung und Geschäftspartnersuche
• Werbemaßnahmen (digital und print)
• Beratungsleistungen
• Schulungen (virtuelle und stationäre)
• Zertifizierungen
• Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Anteilfinanzierung gewährt.
Bis zu 60.000 Euro Förderung für die Erschließung neuer Zielmärkte im Ausland.
Das Antragsformular wird unter Hilfesteller der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer vollständig ausgefüllt und bei der BIHK Service GmbH – Außenwirtschaftszentrum eingereicht.
nein
Gerade für den Mittelstand liegen in der Internationalisierung Chancen für Produktivitätswachstum und Innovation. Durch die erfolgreiche Umsetzung von Internationalisierungsstrategien können KMU neue Wachstumschancen nutzen, wettbewerbsrelevantes Know-how aufbauen und über Exporterfolge zur heimischen Standort- und Beschäftigungssicherung beitragen.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Bayern; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- https://weltweit-erfolgreich.de/bayern/foerdermittel/go-international/
Bayern
30.12.2025
Antragsberechtigt sind bayerische staatliche Hochschulen in Bayern.
Die Gründungswilligen müssen der antragstellenden Hochschulen angehören.
FLÜGGE ermächtigt Hochschulen zur Unterstützung von Gründungswilligen:
• bei der Absicherung ihres innovativen, auch digitalen Geschäftsmodells, das in einer nachhaltigen Unternehmensgründung münden könnte.
• die ihr Gründungsvorhaben im Rahmen der Exist-Förderung aufgrund besonderer technologischer Hausausforderungen nicht zum Abschluss bringen und noch kein Unternehmen gründen konnten.
• deren technologisch innovativem, anspruchsvollem und risikoreichem Vorhaben im Programm „Exist-Gründerstipendium“ eine Förderung versagt wurde.
Das Stipendium zugunsten der/des Gründungswilligen wird von der Hochschule ausgereicht.
• Stipendium für gründungswillige Personen: 2.500 € je Monat zzgl. 150 € je unterhaltspflichtigem Kind
• Übernahme von Sachausgaben der Hochschule in Höhe von bis zu 50% der ausgereichten Stipendien
• Unterstützungszeitraum: bis 12 Monate
Der Antrag ist unter www.fips.bayern.de einzureichen.
eingeschränkt
Zweck dieser Maßnahme ist die beschleunigte Einführung und Verbreitung moderner Technologien und Dienstleistungen in Wirtschaft und Gesellschaft. So erhöht sich angesichts des raschen technologischen Wandels die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft und ermöglicht und sichert ein angemessenes wirtschaftliches Wachstum sowie einen hohen Beschäftigungsstand.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH Projektträger Bayern
- https://www.bayern-innovativ.de/de/suchergebnisse/seite/fluegge-verfahren
Bayern
29.06.2027
Gefördert werden ausschließlich Vorhaben gewerblicher Unternehmen der Industrie, des
Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes.
Im Bereich des Tourismus werden vorrangig Maßnahmen gefördert, die die Qualität
des bayerischen Tourismusangebotes verbessern.
• Vorhaben zur Modernisierung von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben
• Vorhaben zur Verbesserung bzw. Erweiterung ihrer Angebotspalette, insbesondere im Rahmen der Saisonverlängerung
• Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Beherbergungskapazität führen (sofern neue /nicht ausgeschöpfte Nachfragepotentiale vorhanden sind)
Die Förderung wird auf Antrag im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung
gewährt. Sie kann als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur
Verbilligung eines von der LfA gewährten Darlehens eingesetzt werden, das zur Mitfinanzierung des antragsgegenständlichen Vorhabens verwendet wird.
Gewerbliche Regionalförderung (Industrie, Handwerk, sonstige Dienstleistungen):
In den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH): 200.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 500.000 Euro;
Gewerbliche Tourismusförderung:
In den RmbH: 50.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 100.000 Euro.
Aufgrund des sehr komplexen Förderverfahrens wird eine Beratung durch die zuständige Bezirksregierung vor Antragstellung dringend empfohlen.
Durch die Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto ist eine Antragstellung und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich.
Die Regierungen von Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken sind die zuständigen Behörden für die Antragstellung.
nein
Bund und Länder haben sich selbst die Aufgabe gestellt, gemeinsam die Wirtschaftsstruktur in besonders strukturschwachen Gebieten zu verbessern, mit dem Ziel, eine ausgewogene regionale Entwicklung in Deutschland zu erreichen.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, kofinanziert von dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Bundesmitteln
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung
- https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/#c38269
Antragsberechtigt sind öffentliche Unternehmen mit Sitz in Berlin, bei denen das Land Berlin mehrheitlicher Gesellschafter ist.
Die öffentlichen Fördermittel können für Investitionen – auch Anschluss- und Umfinanzierungen – in die Infrastruktur des Landes Berlin verwendet werden.
Mögliche Förderungsbereiche:
• Ver- und Entsorgung
• Strukturpolitik (Wirtschaftsförderungs- / Landesentwicklungsgesellschaften)
• Verkehrsinfrastruktur / Öffentlicher Personennahverkehr
• Soziale Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, betreutes Wohnen)
• Bildungs- und Forschungsinfrastruktur
• IT- und andere wirtschaftsnahe Dienstleistungen
• Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
• Erschließungsmaßnahmen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb
• kommunale Wohnungswirtschaft
Bei dieser Förderung handelt es sich um ein Darlehen.
• Kredithöchstbetrag: 100 Mio. EUR
• Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs
• Laufzeit: bis zu 30 Jahre
• Verzinsung: i. d. R. Festzinssatz, max. 10 Jahre
• Tilgung: i. d. R. in gleichbleibenden Raten (z. B. viertel- oder halbjährlich), tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
Anträge können bei der IBB gestellt werden.
ja
Infrastrukturprojekte können mit diesem Projekt gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/berlin-infra.html
Berlin
Gefördert werden:
• Startups
• kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
• inkl. überwiegend markttätige Sozialunternehmen
• kleinere Mid-Caps (mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern)
• Angehörige der freien Berufe
mit einer Betriebsstätte oder Sitz in Berlin, die eines der vorgegebenen Innovations- und Digitalisierungskriterien oder Kreativwirtschaftskriterien erfüllen.
• Projektfinanzierungen
• Investitionen wie z.B. Grundstücke, Maschinen/Anlagen und Materiallager
• Betriebsmittel
• Vorfinanzierung von Aufträgen
• Vorhaben zur Internationalisierung (mit Berlin-Effekt)
Form und Umfang der Besicherung werden zwischen der/dem Kreditnehmer:in und der Hausbank vereinbart.
• Darlehenshöhe: i.d.R. 100 TEUR bis zu 3 Mio. EUR, im Rahmen der Kreativwirtschaftskriterien bis zu 1 Mio. EUR
• 100% Auszahlung
• 70% Haftungsfreistellung der Hausbank durch die IBB
• Tilgung erfolgt vierteljährlich und nachschüssig
Der Kreditantrag wird bei der Hausbank unter Hinweis auf Berlin Innovativ PLUS der IBB gestellt. Für die erforderlichen Unterlagen kann die Checkliste zur Antragstellung sowie das Antragsformular verwendet werden.
Die Kundenberatung der IBB beantwortet Detailfragen zum Programm und unterstützen bei der Antragstellung.
eingeschränkt
Mit "Berlin Innovativ PLUS" werden Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel bis 3 Mio. EUR im Hausbankenverfahren vergeben. Die IBB übernimmt eine Haftungsfreistellung der Hausbank in Höhe von 70%. Mit diesem Kredit werden innovative, nachhaltige und kreative Berliner Unternehmen und Start-ups bei der Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der Europäischen Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin IBB
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/berlin-innovativ-plus.html
Berlin
Das Angebot richtet sich überwiegend an kleine und mittlere Unternehmen im Land Berlin. Zur Zielgruppe gehören:
• Unternehmerinnen und Unternehmer und Beschäftigte von KMU
• Personal- und Bildungsverantwortliche in KMU
• Interessenvertretungen in Unternehmen
• Fachöffentlichkeit
Qualifizierung und Weiterbildung:
• Begleitung während des gesamten Prozesses bis zum Abschluss der Qualifizierung
• Beratung von (Personal-)Verantwortlichen in Unternehmen sowie den Beschäftigten
• Hilfe bei der Suche nach einem passenden Bildungsträger
• Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln
• Beratung zu Weiterbildungsbedarfen und Qualifizierungen für Beschäftigte der Unternehmen (Arbeitsplatzsituation, betriebliche Qualifizierung)
• Beratung zu möglichen Berufsabschlüssen (betriebliche Einzelumschulung, Nachqualifizierung, modulare Qualifikation mit dem Ziel, einen Berufsabschluss berufsbegleitend zu erlangen)
• Beratung zu aktuellen Fördermöglichkeiten, Finanzierung und deren Bedingungen
• Beratung zur Umsetzung betrieblicher Bildungsziele, Bildungsbedarfsanalyse, Weiterbildungsstrategie
• Beratung zum Aufbau und zur Optimierung des Führungsprozesses „Personal und Weiterbildung“
• Sensibilisierung der Unternehmen für geringqualifizierte und ältere Mitarbeitende sowie zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
Anfrage telefonisch oder per E-Mail bei der Gesellschaft für Bildung und Teilhabe.
Tel.: 030 203 89 94 33
ja
Die GesBiT mbH bietet interessierten Trägern und Institutionen freie Beratungsleistungen.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : GesBiT – Gesellschaft für Bildung und Teilhabe mbH
- https://www.gesbit.de/lebensbegleitendes-lernen/fachberatung-qualifizierungsberatung-fuer-kleine-und-mittlere-unternehmen/#c2573
Berlin
30.12.2027
Antragsberechtigt sind hauptsächlich öffentliche und private Unternehmen sowie gemeinnützige Einrichtungen in Berlin.
Mit dem Förderprogramm BENE 2 werden im Sinne des Übergangs zur Klimaneutralität in allen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Berlins folgende Maßnahmen unterstützt:
• die klimagerechte energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Gebäude sowie öffentlicher und privater Unternehmen,
• dezentrale, flexible, auf erneuerbaren Energien basierende Energie- und Wärmesysteme sowie Speicher, die zum Effizienzgewinn beitragen,
• Maßnahmen zur Klima- und Katastrophenvorsorge,
• der Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld,
• die Verringerung jeglicher Form von Umweltverschmutzung, insbesondere von Lärm- und Luftbelastungen,
• die Wende hin zu einer nachhaltigen, städtischen Mobilität durch Nutzung regenerativer Energie und durch Verlagerung von Fahrten des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr)
Ausgaben für:
• Investitionen
• Planungsleistungen
• ingenieurtechnische Leistungen Dritter
Je nach Förderschwerpunkt auch:
• Personal
• Sachmittel
• Reisen
• sonstige Dienstleistungen Dritter
Zuwendungsart: Projektförderung
Finanzierungsart: Anteilfinanzierung
Form der Zuwendung: Nicht rückzahlbare Zuschüsse
Die Förderquoten und Beihilfeintensität variieren je nach Projekt und werden nach spezifischen EU-Regulierungen und beihilferechtlichen Bedingungen festgelegt.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Es gibt spezifische Antragsprozeduren und Dokumentationsanforderungen.
Für die Beratung von BENE 2-Interessenten ist der beauftragte Programmträger zuständig:
B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
eingeschränkt
Das BENE 2 Programm zielt darauf ab, durch finanzielle Unterstützung verschiedener nachhaltiger Entwicklungsprojekte Berlin auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen, wobei sowohl Umweltschutz als auch sozioökonomische Entwicklungen gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : Senat (Berlin), gefördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln.
- Ansprechpartner (Projektträger) : B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
- https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/foerderprogramme/bene/foerderperiode-2021-2027/
Berlin
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz/Betriebsstätte in Berlin,
- die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und
- deren Gründungszeitpunkt i. d. R. 3 Jahre vor Antragstellung liegen sollte und
- deren zu finanzierende Vorhaben in oder von der Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.
Unternehmensfinanzierungen in Form von
- Mitfinanzierung von Investitionen des Anlagevermögens die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen
- Um- und Anschlussfinanzierung bestehender Engagements
- Sockelfinanzierung für Betriebsmittel mit fester Laufzeit
- Vorfinanzierungen von Forderungen, Warenlagern oder Aufträgen
Das Finanzierungsvolumen sollte (bei einem IBB-Anteil von 50%) zwischen einer und 30 Mio. EUR liegen.
Investitionen
- Darlehen von 500.000 EUR bis zu i.d.R. 15 Mio. EUR (Anteil der Investitionsbank Berlin)
- Die maximale Laufzeit beträgt i.d.R. 10 Jahre.
- Es werden 100% ausgezahlt.
Um-, Anschluss- und Betriebsmittelfinanzierungen
- maximale Darlehenshöhe bis zu 5 Mio. EUR (Anteil der Investitionsbank Berlin), in Ausnahmefällen auch darüber
- Die maximale Laufzeit beträgt i.d.R. 10 Jahre.
- Es werden 100% ausgezahlt.
Sie stellen den Kreditantrag bei Ihrer Hausbank unter Hinweis auf das "IBB-Wachstumsprogramm" der Investitionsbank Berlin (IBB). Ihrem Antrag fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei, mithilfe der Checkliste zur Antragstellung.
Die Hausbank beantragt das Darlehen bei der IBB.
Die IBB nimmt eine eigenständige Kreditprüfung vor.
Nach positiver Prüfung der IBB sagt Ihre Hausbank den gesamten Kreditbetrag zu. Den entsprechenden Darlehensvertrag erhalten Sie von Ihrer Hausbank.
ja
Das Förderprogramm bietet Finanzierungen für ein geplantes Unternehmenswachstum.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ibb-wachstumsprogramm.html