Förderwegweiser
Bremen
- Natürliche Personen
- Juristische Personen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Rechtsfähige Personengesellschaften
Die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind zu erfüllen.
Gefördert werden junge Unternehmen (Unternehmensalter < 5 Jahre) und etablierte Unternehmen (Unternehmensalter ab 5 Jahre).
Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (gewerblicher Anteil)
- Durchführung von Baumaßnahmen
- Erwerb von Maschinen, Anlagen, Einrichtungsgegenständen
- Betriebsmittelfinanzierungen (z. B. zum Ausgleich wachstumsbedingter Liquiditätsbedarfe oder zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten)
- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
- Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung
- Darlehen in Höhe von maximal 5 Mio. € (mindestens 5.000,-€) pro Vorhaben mit einer Konditionenfestschreibung von max. 10 Jahren und bis zu einer Laufzeit von 20 Jahren
- Auf die günstigen KfW-Konditionen wird eine weitere Zinsvergünstigung von 0,03 % gewährt
- Besonders günstige Zinsen in Bremen und Bremerhaven (Regionalfördergebiete) und für junge Unternehmen
- Eine bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von insgesamt 2 Bankarbeitstagen und neun Monaten
- Keine Berechnung einer Entschädigung im Fall der Nichtabnahme eines Kredits
- Die Förderung erfolgt ausschließlich gemäß der De-minimis-Verordnung (EU)
Antrag über Ihre Hausbank
nein
Für den ERP-BFK KMU nutzt die BAB die ohnehin schon günstigen Mittel des ERP-Förderkredit KMU der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und verbessert diese um weitere Fördermehrwerte.
- Zuwendungsgeber : Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB).
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/bfk
Bremen
- Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU Kriterien der EU Kommission
- Freiberuflich Tätige
- Natürliche Personen
- Existenzgründer wenn Sie mindestens 3 Jahre bestehen, mindestens aber über aussagefähige Jahresabschlüsse von 2 Geschäftsjahren verfügen.
Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Durchführung von Baumaßnahmen
- Erwerb von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen
- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
- Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfes
Es können pro Vorhaben Darlehen in Höhe von maximal 5 Mio. € mit einer Enthaftungsquote von 50% beantragt werden. Somit übernehmen wir bis zu 2,5 Mio. € des Risikos – abhängig von bestehenden Vorkrediten.
Antrag über Ihre Hausbank.
nein
Der ERP-BFKH KMU ist eine Variante des ERP-Bremer Förderkredites KMU (ERP-BFK KMU): Ihre Hausbank haftet dabei für den durchgeleiteten Kredit nur mit einem Anteil von 50 %. Sie wird also von der BAB zur Hälfte von der Haftung freigestellt, das Risiko aus dem ERP-BFK KMU somit zwischen der BAB und Ihrer Hausbank geteilt.
- Zuwendungsgeber : BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/bfkh
Bremen
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Bremen.
Gefördert werden Beratungsleistungen zum Thema Digitalisierung.
Hierzu wird von der WFB, der BIS und dem Land Bremen ein Beraterpool von Dienstleistern aufgebaut, die in einem Themenfeld der Digitalisierung tätig sind und Referenzen und Kompetenzen nachweisen können. Die Auswahl und Beauftragung des Dienstleisters erfolgt durch das Unternehmen selbst, unabhängig von den Förderinstitutionen.
Die Unternehmen können eine Förderung für die Beratung beantragen. Eine Förderung ist nicht an den Beraterpool gebunden.
Die Beihilfe wird in Form eines Zuschusses gewährt. Der Landeszuschuss je Antragsteller und Projekt beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten (nur Beratungsleistungen), max. EUR 5.000,00. Dabei darf der förderfähige Tagessatz des Beraters den Betrag von 1.100 Euro nicht überschreiten.
Anträge sind zu richten an die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.
nein
Ziel des Beratungsförderprogramms ist es, Bremer Unternehmen, die Beratungs- und Unterstützungsbedarf in ihrer Digitalisierungsstrategie haben, mit gezielten Beratungsdienstleistungen zu unterstützen.
- Zuwendungsgeber : BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.bis-bremerhaven.de/de/business-services/foerderung/beratungsfoerderung-digitalisierung
Bremen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz im Land Bremen.
Was wird gefördert? Übernahme von Ausfallbürgschaften für Investitionen, Betriebsmittel, Avalkredite u.a.:
• BBB classic: Standardprogramm für alle Kredite.
• BBB express: Schnelle Entscheidung für kleinere Beträge.
• BBB direkt: Für Kredite ohne Hausbankbegleitung.
Bürgschaften werden u.a. für Existenzgründungen, Geschäftsübernahmen, tätige Beteiligungen, Investitionsvorhaben, Betriebserweiterungen, gewerbliche Grundstückskäufe, Betriebsmittelfinanzierungen, Avalkredite und Leasingfinanzierungen übernommen.
Art und Höhe der Zuwendung Übernahme einer Ausfallbürgschaft:
• BBB classic: Bis zu 2 Mio. EUR, max. 80% Verbürgung.
• BBB express: Bis zu 250.000 EUR, max. 40% Verbürgung.
• BBB express48: Bis zu 150.000 EUR, max. 60% Verbürgung (Entscheidung in 48h).
• BBB direkt: Bis zu 100.000 EUR, max. 80% Verbürgung (70% bei Gründungen).
Je nach Programmvariante unterscheiden sich die Antragsverfahren: Bei BBB classic ist der Antrag über die Hausbank zu stellen. Die Genehmigung der Bürgschaftsübernahme erfolgt über den Bürgschaftsausschuss der Bürgschaftsbank Bremen. Bei BBB express ist Antrag ebenfalls über die Hausbank zu stellen. Die Genehmigung der Bürgschaftsübernahme erfolgt in einem Schnellverfahren. BBB direkt richtet sich an Unternehmen bzw. Gründer mit geringem Kreditbedarf, die für die Finanzierung ihres Vorhabens noch keine Hausbank gefunden haben. Der Antrag ist direkt an die Bürgschaftsbank Bremen zu stellen. Die Genehmigung der Bürgschaftsübernahme erfolgt ebenfalls in einem Schnellverfahren. Bei BBB Kapital ist der Antrag über die Hausbank zustellen. Die Genehmigung der Garantieübernahme erfolgt über den Bürgschaftsausschuss der Bürgschaftsbank Bremen. Weitere Informationen erteilt die Bürgschaftsbank Bremen GmbH:
Am Wall 187–189
28195 Bremen
Tel. (04 21) 33 52-33
Fax (04 21) 33 52-3 55
E-Mail: info@buergschaftsbank-bremen.de
Internet: www.buergschaftsbank-bremen.de
ja
Die Bürgschaftsbank Bremen ermöglicht durch Bürgschaften bis zu 80% (max. 2 Mio. EUR) Finanzierungen für Unternehmen und Gründer, denen ausreichende Sicherheiten fehlen. Es gibt spezielle Express-Verfahren für schnellere Entscheidungen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Bremen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Bremen GmbH
- https://hb.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste/
Hamburg
30.06.2027
Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung
Dachbegrünung:
• Freiwillige Maßnahmen (Neubau/Bestand) ab 20 m² Vegetationsfläche und bis 30° Neigung.
• alle Kosten ab Oberkante Dachabdichtung inklusive Fertigstellungspflege (Substratmindestdicken beachten)
Fassadenbegrünung:
• Freiwillige wandgebundene (ab 10 m²) oder bodengebundene Begrünung
• ab 1.000 € Baukosten
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Maßnahme. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung, der Fertigstellungspflege und diversen Zuschlägen zusammen. Die maximale Förderhöhe beträgt EUR 100.000 je Gebäude.
Für Privatpersonen und kleine Unternehmen liegt die maximale Förderung bei 60 Prozent, bei mittleren Unternehmen bei 50 Prozent und bei großen Unternehmen bei 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Der Antrag ist vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) zu richten.
eingeschränkt
Ziel der Förderung ist es, durch Gebäudebegrünung das Stadtklima und die Naturvielfalt zu ver- bessern, den temporären Wasserrückhalt und die Verdunstungskühlung zu erhöhen, die som- merliche Hitzebelastung zu verringern, den städtischen Lärm zu reduzieren und Schadstoffe aus der Luft zu absorbieren. Grüne Dächer und grüne Wände leisten einen wesentlichen Beitrag für den Klimaschutz und die Klimaanpassung.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- https://www.ifbhh.de/ifb/foerderprogramm/hamburger-gruendachfoerderung
Hamburg
30.06.2027
Antragsberechtigt sind Eigentümer/-gemeinschaften von
- Mehrfamilienhäusern mit mehr als vier Wohneinheiten oder
- gewerbliche genutzten Immobilien mit mehr als 10 Arbeitsplätzen,
- deren Baugenehmigungen vor dem 01.01.2011 ausgestellt worden sind.
Die nachfolgenden Leistungen sind förderfähig:
- die Überdachung oder Einhausung von Radabstellanlagen,
- die Errichtung von Fahrradboxen, Fahrradkleingaragen oder Fahrradsammelgaragen
- der Umbau von Räumen in Keller, Erd- oder Obergeschossen, Gewerberäumen oder Garagen zu Fahrradabstellräumen,
- die Ausstattung von Räumen oder überdachten Flächen mit Anlehnbügeln, Doppelstockparkern oder Fahrradabteilen
- der Einbau von Rampen, um die Zugänglichkeit von Räumen in Ober- oder Untergeschossen zu verbessern, sowie von elektrischen Türöffnern,
- die Herstellung von Elektroladeanschlüssen
- die Sanierung von bestehenden Fahrradabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird
Nicht förderfähig sind:
- Vertikale Aufhängungen,
- Vorderradhalterungen ohne Rahmenhalterungen (sog. „Felgenkiller“),
- Ständer mit sogenannter Hoch-/Tiefstellung bei denen der Abstand zwischen den Rädern weniger als 45 cm beträgt,
- Systeme, bei denen das Rad am Vorderrad aufgehängt oder in Schienen halb senkrecht eingestellt wird,
- Abbruchkosten bestehender Radabstellanlagen.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Förderung erfolgt in Höhe von 40 % der förderfähigen Kosten; maximal 300 Euro pro Fahrradabstellplatz und maximal 400 Euro pro Abstellplatz mit Elektroanschluss.
Die Sanierung bestehender Anlagen wird mit 20 % gefördert.
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt werden.
Anträge können bei der IFB Hamburg eingereicht werden.
eingeschränkt
Um den Radverkehr und somit auch die nachhaltige Mobilität in der Hansestadt Hamburg zu stärken, werden in Quartieren und Siedlungen mit älterem Baubestand die Errichtung und Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen gefördert.
- Zuwendungsgeber : IFBHH
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/ifb/foerderprogramm/fahrradabstellanlagen
Hamburg
Gefördert werden Unternehmen mit Sitz oder bedeutender Betriebsstätte in Hamburg, sofern eine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg werden insbesondere gewährt
- zur Förderung von Vorhaben von innovativen und technologieorientierten Hamburger Unternehmen, um einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der InnovationsAllianz Hamburg zu leisten.
- zur Förderung der Hamburger Wirtschaft in den Clustern Luftfahrt, Logistik, Life Science, Medien und IT, Erneuerbare Energien, Maritime Wirtschaft, Gesundheitswirtschaft und Kreativwirtschaft.
Des Weiteren können Vorhaben mit Landesbürgschaften gefördert werden, sofern für diese ein volkswirtschaftlicher Nutzen für Hamburg belegt werden kann. Sie werden insbesondere im Zusammenhang mit Ansiedlung, Neugründung oder Wachstum bzw. Erweiterung von Unternehmen, aber auch bei notwendigen Strukturanpassungen oder Sanierungen gewährt.
Die Förderung erfolgt in Form einer Ausfallbürgschaft zur Besicherung von Bankkrediten.
• Betrag: Die Landesbürgschaft greift vorrangig bei Kreditbeträgen, die die Obergrenzen der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (BGH) übersteigen (in der Regel für Verbürgungen über 2 Mio. Euro) oder bei speziellen Risikostrukturen, die von der BGH nicht abgedeckt werden können.
• Konditionen: Die genauen Konditionen werden individuell ermittelt.
• Entgelte: Es fallen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt bei Antragstellung sowie laufende Entgelte an.
Interessenten oder Kreditiinstitute von Interessenten können für eine erste Infromationsgespräch Kontakt zur IFB Hamburg aufnehmen.
ja
Das Programm ermöglicht volkswirtschaftlich bedeutende Vorhaben in Hamburg durch Ausfallbürgschaften, wenn reguläre Sicherheiten oder die Instrumente der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg nicht ausreichen.
- Zuwendungsgeber : Freie und Hansestadt Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/ifb/foerderprogramm/landesbuergschaften-der-fhh
Hamburg
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte und/oder Sitz in Hamburg bzw. Unternehmen, die in Hamburg investieren.
Betriebliche Investitionsvorhaben in Hamburg
Ausgeschlossen von der Förderung sind:
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Darlehensprolongationen
- Sanierungskredite
Refinanzierungsvolumen ab mindestens 500.000 €
- Konditionen auf Einzelanfrage
- Laufzeiten 3 bis 30 Jahre
- Endkreditnehmerbonität nicht schlechter als BB-
- Die längst mögliche Laufzeit des Globaldarlehens wird bestimmt durch die kürzeste Laufzeit (Duration) der dem Globaldarlehen zugrundeliegenden Verträge mit Endkreditnehmern.
Die IFB Hamburg gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Kreditnehmer, sondern ausschließlich über Kreditinstitute (Hausbanken), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen.
eingeschränkt
Beim Hamburg-Kredit Global handelt es sich um zweckgebundene Refinanzierungsmittel, die Kreditinstituten zur Verfügung gestellt werden, damit diese sie an ihre Kunden zu besonders günstigen Konditionen und unter Einhaltung bestimmter Förderzwecke weiterreichen. Er dient zur Finanzierung von Investitionsvorhaben in Hamburg.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/ifb/foerderprogramm/hamburg-kredit-global
Hamburg
Antragsberechtigt ist der jeweilige Ausbildungsbetrieb. Öffentlich finanzierte oder teilfinanzierte Ausbildungs- oder Beschäftigungsträger sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der Förderung ausgeschlossen.
Der Auszubildende muss zu Beginn der Ausbildung seit mindestens einem Jahr in Hamburg wohnen. Diese Frist gilt nicht für minderjährige Auszubildende, die bei Sorgeberechtigten wohnen.
- Förderfähig sind nur Ausbildungsverhältnisse, die mit Auszubildenden aus den in der Richtlinie genannten Zielgruppen durchgeführt werden.
- Der Auszubildende darf keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.
- Die vereinbarte Ausbildungsvergütung darf von bestehenden oder vergleichbaren tariflichen Vergütungen um nicht mehr als 10% nach unten abweichen.
Die Höhe des Zuschusses beläuft sich für jedes Ausbildungsverhältnis auf 150 EUR je Ausbildungsmonat. Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in der ursprünglich vereinbarten Ausbildungszeit wird eine Prämie in Höhe von 750 EUR gewährt
Anträge auf Gewährung von Zuschüssen müssen gemeinsam mit dem Antrag auf Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverzeichnisse beziehungsweise in die Lehrlingsrolle bei der zuständigen Stelle (Kammer) eingereicht werden.
nein
In der gegenwärtigen Ausbildungssituation finden vor allem benachteiligte Jugendliche kaum Ausbildungsplätze. Als Anreiz, diesen Personenkreis auszubilden, gewährt die Behörde für Schule und Berufsbildung aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg den Ausbildungsbetrieben Zuschüsse.
- Zuwendungsgeber : Freie und Hansestadt Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Behörde für Schule und Berufsbildung
- https://www.hamburg.de/berufliche-bildung/9668688/finanzielle-foerderung-benachteiligte-jugendliche/
Sachsen-Anhalt
Das Finanzierungsangebot richtet sich an bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe unter den Voraussetzungen, dass der Darlehensnehmer der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat.
Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen in das eigene bestehende Geschäftsmodell bzw. dem Geschäftsbetrieb im Zusammenhang mit dem Wachstum, der Expansion, der Stärkung von Aktivitäten, der Umsetzung neuer Projekte bzw. der Erschließung neuer Märkte bestehender Unternehmen, Dazu gehören die mit dem Projekt unmittelbar im Zusammenhang stehenden Ausgaben, insbesondere für:
a) materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter
b) Personalausgaben
c) Projektausgaben
d) Ausgaben für Fremdleistungen
Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 10.000 EUR.
Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 1,5 Mio. EUR.
Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. EUR möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.
In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
nein
Durch die Bereitstellung von Darlehen für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital – insbesondere bei in Unternehmen geplanten Digitalisierungsmaßnahmen - verringert werden.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/digitalisieren/ib-digitalisierungsdarlehen-2021-2027