Förderwegweiser
Niedersachsen
Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Eintrag ins Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung, die ihren Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen haben
- Anwendungsnahe niedrigschwellige Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklungen,
- ... bei denen mithilfe von eigenen Entwicklungsarbeiten ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden soll, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen
- Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind und bei denen die förderfähigen Gesamtausgaben 200.000 Euro übersteigen
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderhöhe beträgt maximal 35% der förderfähigen Ausgaben, in der Übergangsregion für kleine Unternehmen maximal 45% der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 Euro.
Bedingung: Ausgaben für Fremdleistungen und Investitionsausgaben dürfen jeweils nicht über 50% der förderfähigen Gesamtausgaben betragen
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt. Unternehmen im Sinne der Handwerksordnung wird empfohlen vor Antragstellung Kontakt zu Ihrer Innovationsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer aufzunehmen.
nein
Das Förderprogramm ist speziell für KMU und Handwerksbetriebe, die ihre innovativen Vorhaben voranbringen möchten.
- Zuwendungsgeber : NBank
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Niedrigschwelliges-Innovationsf%C3%B6rderprogramm-f%C3%BCr-KMU-und-Handwerk-(nIFP).html#beispiele
bundesweit
26.11.2025
Kleine und mittlere Unternehmen, die sich als Partner mit anderen Unternehmen zusammentun und eigene Konzepte in den Bereichen Nachhaltigkeit, Resilienz, und Digitalisierung aufstellen.
Finanzielle Förderung für KMU zur Entwicklung neuer Strategien, Produkte und branchenübergreifender Ansätze zur Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Digitalisierung.
- Datenanalyse zur lokalen Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit im Tourismussektor
- Bereitstellung von Finanzmitteln für Tourismus-Kooperationen
- Schulungen für zentrale Stakeholder
- Vermitteln von Management-Strategien
- Monitoring und Erfolgsmessung
Es stehen 4 mal 25.000 Euro und 6 mal 15.000 Euro zur Verfügung, davon werden 60 % im Vorfeld und 40 % nach Abgabe des finalen Berichts ausgezahlt.
Der Antrag ist zusammen mit einer Projektbeschreibung von dem Hauptunternehmen einzureichen. Alle Details zum Bewerbungsverfahren finden sich auf der Webseite von Inspires (https://www.inspires-tourism.eu).
eingeschränkt
INSPIRES ist ein EU-Projekt (2024–2027), das kleine und mittlere Unternehmen im Tourismussektor mit bis zu 25.000 € Förderung unterstützt. Ziel ist es, nachhaltige, digitale und innovative Lösungen zu entwickeln, die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der Branche stärken.
- Zuwendungsgeber : Ko-finanziert von der Europäischen Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Erlebnis Bremerhaven GmbH, Stadt Bremerhaven vertreten durch das Referat für Wirtschaft, Tourismus und Wissenschaft
- https://www.inspires-tourism.eu
Baden-Württemberg
30.06.2027
Gefördert werden überwiegend Unternehmen, bei denen es sich um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU-Kommission handelt sowie Angehörige freier Berufe. Sie müssen unter anderem folgende zwei Kriterien erfüllen (so genanntes KMU-Kriterium):
- Sie beschäftigen weniger als 250 Personen und
- Sie haben entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
Größere mittelständische Unternehmen, die das KMU-Kriterium nicht erfüllen, können gefördert werden, wenn sie sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und wenn der Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet.
- Innovationsvorhaben
- Digitalisierungsvorhaben
- Vorhaben innovativer Unternehmen
- Geschäftsmodellinnovationen
- KI-Innovationen
Finanzierungsanteil:
- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Minimaler Bruttodarlehensbetrag:
- In der Regel 10.000 Euro
Maximaler Bruttodarlehensbetrag:
- 5 Millionen Euro (für KMU)
- Bis zu 25 Millionen Euro (für Nicht-KMU), im Schwerpunkt „Innovative Unternehmen“ bis zu 7,5 Millionen Euro
Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Diese leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Der Förderantrag wird auf dem Antragsformular der L-Bank „Antrag für die Darlehensprogramme der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung“ (Vordruck WF_1001) gestellt. Antragsvordrucke, Merkblätter und Datenschutzhinweise liegen den Hausbanken vor oder können im Internet unter www.l-bank.de/innovation heruntergeladen werden.
nein
Ziel ist es, das hohe technologische Know-how der baden-württembergischen Unternehmen zu mobilisieren und die Neuausrichtung ihres Geschäftsmodells auf die Märkte der Zukunft zu unterstützen. So können die Unternehmen die notwendige Anpassung an zukünftige Wertschöpfungsstrukturen schneller und gezielter umsetzen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Baden-Württemberg; KfW; L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/innovationsfinanzierung-4.0.html
Niedersachsen
31.12.2026
- Touristische Vereine und Verbände mit landesweiter Zuständigkeit bzw. Verantwortung
- Tourismusorganisationen, welche Tourismusmarketing direkt unterhalb der Ebene der Landesmarketingorganisation (TMN) betreiben
- Kommunale Gebietskörperschaften, juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
- sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder deren Gesellschaftsverhältnisse die vorrangige Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewährleisten.
Die Förderung unterstützt touristische Projekte und Organisationen bei der Anpassung an verändertes Reiseverhalten, Klimawandel und digitale Transformation.
Das wird gefördert:
- Projekte landesweit tätiger touristischer Organisationen zur Weiterentwicklung des Tourismus in Niedersachsen
- Neuausrichtung regionaler Tourismusorganisationen zu modernen Destinationsmanagementstrukturen
- Entwicklung neuartiger touristischer Angebote und erste Schritte zur Markteinführung
- Innovative Kooperationen mit touristischen Partnern zur Angebotsverbesserung und Zielgruppenerschließung
- Nachhaltige Projekte zur Schaffung oder Weiterentwicklung klimafreundlicher und klimaangepasster Angebote
- Digitale Maßnahmen, die die Transformation des Tourismus voranbringen
- Besondere Projekte von landesweitem Interesse, die nicht über andere Programme förderfähig sind
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zwischen bis zu 50 % bzw. bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 100.000 Euro pro Projekt.
Die Bedingungen:
- rechtzeitige Antragstellung vor Beginn des Vorhabens (nächster Antragsstichtag 31.10.2025, grundsätzlich jedoch der 30. April des Jahres)
- Ausgabenerstattungsprinzip
- Beitrag zur Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots
- Laufzeit der Projekte von maximal 18 Monaten
Den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung touristischer Projekte aus Landesmitteln stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei der NBank.
1. Schritt: Persönliche Beratung (Anja Benik, 0511 30031 9868, anja.benik@nbank.de)
2. Schritt: Antragsformular herunterladen und ausfüllen
3. Schritt: Zusätzlich benötige Antragsunterlagen
4. Beantragen Sie Ihre Förderung
nein
Mit der Förderung werden Tourismusakteure dabei unterstützt, sich an neue Reisegewohnheiten, digitale Entwicklungen und die Folgen des Klimawandels anzupassen – und so die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der touristischen Angebote langfristig zu sichern.
- Zuwendungsgeber : NBank
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Touristische-Projekte.html#downloads
Sachsen-Anhalt
31.12.2028
KMU des produzierenden Gewerbes, Handwerks, Einzelhandels, Dienstleistungs-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
- Investitionen in neue, aktivierungsfähige, betrieblich genutzte materielle Wirtschaftsgüter z. B. Maschinen, Anlagen, technische Ausstattung (einschließlich geringwertiger Wirtschaftsgüter, die eine Sachgesamtheit bilden)
- Investitionen in immaterielle Wirtschaftsgüter, z. B. Software, Patente, Lizenzen – wenn sie als Anlagevermögen dienen
Innovative Vorhaben, die:
- neue oder verbesserte Produkte, nicht angewendete Verfahren, Techniken oder Dienstleistungen im Unternehmen einführen („Innovation to the firm“ gemäß Oslo-Handbuch 2018) und damit ein Bereich, ein Produkt oder eine Dienstleistung erneuert wird.
- Vorhaben die zur Produktivitätssteigerung, Prozessoptimierung oder Qualitätsverbesserung sowie zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen
Nicht-innovative Investitionen, wenn:
- sie mindestens 5 neue Arbeitsplätze schaffen,
- einen besonderen Beitrag zu Umwelt-/Klimaschutz leisten (z. B. >20 % Energieeinsparung),
- Beherbergungsinfrastruktur gemäß Masterplan Tourismus ausbauen oder
- Gastronomie erheblich modernisieren (Investitionsvolumen >50 % des 3-Jahres-Umsatzdurchschnitts)
Zuschuss in Höhe von bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 300.000 Euro
Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg. Die Antragstellung erfolgt mittels von der Bewilligungsstelle bereitgestellten Formularen.
Die aktuelle Antragsrunde startet am 06.10. und endet am 20.10.2025.
eingeschränkt
Nachhaltige Investitionen tätigen, das wird kleinen und mittleren Unternehmen mit dem Förderprogramm „Sachsen-Anhalt INVESTIERT“ ermöglicht. Ziel ist es Investitionsanreize zu schaffen und Unternehmen in ihrer Entwicklung zu unterstützen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/investieren-finanzieren/investiert
Berlin
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft,
- inkl. überwiegend markttätige Sozialunternehmen
- Freiberufler:innen
zur Umsetzung von Vorhaben in Berlin.
- Alle Investitionen in Unternehmen für Innovation und Wachstum, inkl. energieeffiziente Sanierungen von Nicht-Wohngebäuden
- Betriebsübernahmen und Beteiligungen zwischen unabhängigen Geschäftspartner:innen, wenn zusätzliches neues Kapital in wesentlicher Höhe zugeführt wird.
- Betriebsmittel nur im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Unternehmens oder dessen Wachstum
Darlehenshöhe: i.d.R. von 100 T EUR bis zu 10 Mio. EUR
100% Auszahlung
Tilgung erfolgt vierteljährlich und nachschüssig
flexible Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren
günstiger, risikodifferenzierter Festzins für die gesamte Laufzeit
Der Kreditantrag ist bei der Hausbank mit den erforderlichen Unterlagen zu stellen. Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft Ihre Hausbank nach Bonitäts- und Besicherungsprüfung. Fällt die Prüfung positiv aus, befürwortet die Bank den Kredit auf dem Antragsformular und reicht die Unterlagen an die IBB weiter.
eingeschränkt
Mit dem Programm Berlin Kredit Transformation stärkt das Land Berlin die nachhaltige Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen. Durch zinsgünstige Kredite und optionale Tilgungsnachlässe werden Investitionen gefördert, die den Wandel zu einer zukunftsfähigen, klimafreundlichen Wirtschaft unterstützen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin (IBB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hausbank; Investitionsbank Berlin (IBB)
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/berlin-kredit-transformation.html
Nordrhein-Westfalen Rheinisches Revier
Die Förderung richtet sich an regionale Innovationsverbünde, in denen Partner aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft gemeinsam Veränderungen voran bringen.
Die Förderprogramme gelten im Rheinischen Revier, zu dem die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Kreis Neuss, die Stadt Mönchengladbach sowie die Städteregion Aachen gehören.
In Kooperation soll daran gearbeitet werden, Innovationsökosysteme aufzubauen, neue Wertschöpfungsstrukturen entstehen zu lassen und die Region als zukunftsfähigen Forschungs- und Innovationsstandort zu profilieren.
Hier ein beispielhafter Auszug:
- Tourismus
- Stadtentwicklung für das Rheinische Revier der Zukunft
- Vernetzt mobil im Rheinischen Revier
- Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen
- Blaue Infrastruktur
- Digitale Zukunft KI
- Klimaanpassung - Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten
- KommuneZirkulär
- Qualifizierung des Bürgerschaftlichen Engagements
...
Insgesamt stehen für die nachhaltige Transformation des Rheinischen Reviers bis 2038 mehr als 14,8 Milliarden Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung.
Das Antragsverfahren der BMBF-Richtlinie ist mehrstufig angelegt.
Schritt 1: Projektskizze
Schritt 2: Einreichen der Skizze inkl. Unterstützungsschreiben beim Projektträger des Bundes
eingeschränkt
Das Förderprogramm unterstützt eine nachhaltige Transformation des Rheinischen Reviers bis zum Jahr 2038.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF); Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
- https://www.rheinisches-revier.de/foerderwegweiser
Thüringen
31.12.2029
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (u.a. verarbeitendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistungen, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Handwerk, Handel, Veranstaltungsbranche ohne Freizeitwirtschaft sowie Kreativwirtschaft) sowie wirtschaftsnah und/oder kreativwirtschaftlich tätige Freiberufler.
Förderfähig sind zum Investitionsvorhaben gehörende
- Anschaffungen aktivierter und betrieblich genutzter materieller sowie immaterieller Wirtschaftsgüter,
- Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung o.g. immaterieller oder materieller Wirtschaftsgüter stehen.
Gefördert werden Investitionsvorhaben, die zu einer Innovation, mindestens für das Unternehmen, führen.
Die Förderung beträgt bis zu 200.000 EUR und ist ab einer Investitionssumme von mindestens 5.000 EUR möglich. Die Auszahlung erfolgt in Form eines Zuschusses. Kombiniert werden kann der Zuschuss mit einem zinsvergünstigten Darlehen des Programms Thüringen Dynamik -innovativ- . Anträge hierfür können über die jeweilige Hausbank gestellt werden. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Die dem Unternehmen/ Unternehmensverbund („ein einziges Unternehmen“) gewährten De-minimis-Beihilfen dürfen den maximalen Gesamtbetrag von 300.000,00 EUR in einem Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen.
Die für das Programm zuständige Behörde ist das TMWLLR. Die Beantragung der Zuschüsse erfolgt formgebunden bei der TAB. Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt namens und im Auftrag des TMWLLR durch die TAB.
nein
Das Programm InnoInvest stärkt kleine und mittlere Unternehmen durch die Förderung innovativer Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter. Es leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftssicherung des Mittelstands.
- Zuwendungsgeber : Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR); Kofinanziert von der Europäischen Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/innoinvest
Baden-Württemberg
31.12.2025
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Verbände, Vereine, Kammern, Kommunen, kommunale Einrichtungen, Innungen der Wirtschaft und weitere Organisationen mit Standort in Baden-Württemberg.
Gefördert werden KLIMAfit-Konvois, die Beratungstage und Workshops umfassen, geleitet durch ein vom Projektträger ausgewähltes Beratungsunternehmen. Die Workshops sollen die Teilnehmenden befähigen, ihre Treibhausgasemissionen zu bilanzieren und Reduktionsmaßnahmen zu entwickeln.
Die Förderung wird als Gruppenförderung im Rahmen von KLIMAfit-Konvois gewährt. Die Konvois umfassen individuelle Beratungstage sowie Workshops zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen und zur Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen.
Höhe der Förderung:
- Beratungsunternehmen für Workshops:
Jeder Workshop (max. sechs Workshops) wird mit bis zu 1.000 Euro gefördert.
Bei Projektträgern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhöht sich dieser Betrag um den anwendbaren Mehrwertsteuersatz.
- Abschließende Ortsbegehungen durch unabhängige Kommission:
Jede abschließende Ortsbegehung wird mit 400 Euro pro teilnehmender Organisation gefördert.
Bei Projektträgern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhöht sich dieser Betrag um den anwendbaren Mehrwertsteuersatz.
- Zuschüsse für Projektträger:
Der Projektträger erhält für die Durchführung eines Konvois 80 Prozent der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro.
Bei Projektträgern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhöht sich dieser Betrag ebenfalls um den anwendbaren Mehrwertsteuersatz.
Anträge sind vor Beginn des Konvois bei der bewilligenden Stelle einzureichen. Die Antragsformulare sind elektronisch verfügbar.
nein
KLIMAfit unterstützt baden-württembergische Organisationen durch finanzielle Förderung von Workshops und Beratungen zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen und der Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen, um langfristig eine klimaneutrale Organisation zu fördern.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- https://www.nachhaltigkeitsstrategie.de/wirtschaft/klimaschutz/klimafit
Baden-Württemberg
29.06.2031
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeitenden, die kleinere Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen. Die Unternehmen müssen in Baden-Württemberg ansässig sein.
- Digitalisierung von Produktion und Verfahren: u.a. Integration von CRM- und MES-Systemen, Industrie 4.0-Anwendungen, Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie 3D-Druck, und Einbindung von Big Data-Anwendungen.
- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen: u.a. Aufbau digitaler Plattformen, Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung, Entwicklung von Anwendersteuerungssoftware und datenbasierten Dienstleistungen.
- Strategie und Organisation: u.a. Entwicklung umfassender Digitalisierungsstrategien, Nutzung von Cloudtechnologie, und Einführung digitaler Vertriebskanäle.
Zuwendungsart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro können gefördert werden. Förderfähige Kosten können bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckt werden, wobei der maximale Zuschuss 3.000 Euro beträgt.
Anträge sind schriftlich über das Förderportal der L-Bank einzureichen: portal.l-
bank.de Wichtige Dokumente, wie die De-minimis-Erklärung und die Legitimation des Vertragspartners, müssen beigefügt werden.
nein
Die „Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante“ bietet finanzielle Unterstützung für kleinere Digitalisierungsprojekte, um mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg zu unterstützen. Das Programm fördert die Einführung neuer Technologien und Systeme zur Steigerung der Effizienz und Innovation.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/digiplus-zuschuss.html#