Förderwegweiser
Baden-Württemberg
- Natürliche Personen
- Gemeinnützige Antragsteller
- Juristische Personen
- rechtsfähige Personengesellschaften
- Anstalten des öffentlichen Rechts
- Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Kommunale Zweckverbände
- Unternehmen
Gefördert werden Unternehmen jeder Größe.
Im Rahmen der Investitionsvorhaben finanziert die
L-Bank Kosten für:
- Technische Anlagen
- Planung und Projektierung
- Installation
- Notwendige Infrastrukturanlagen im Zusammenhang mit der Anlage, gegebenenfalls auch als
singuläre Maßnahme
- Modernisierung, Instandhaltung oder Sanierung beim Erwerb gebrauchter Anlagen
- Umrüstung und Nachrüstung von Anlagen
- Immaterielle Investitionen
Gefördert werden u.a.
- Photovoltaik-Anlagen
- Windkraftanlagen und Repowering-Maßnahmen
- Stromerzeugungs- und Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen auf Basis fester Biomasse
- Anlagen zur Erzeugung von Biogas
- Stromerzeugungs- und Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen auf Basis von Biogas
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher
- Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
- Geothermische Stromerzeugungs- und Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen
Die L-Bank vergibt zinsverbilligte Darlehen an die Hausbanken, die diese an die Unternehmen weiterleiten.
Finanzierungsanteil:
- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Minimaler Bruttodarlehensbetrag:
- 25.000 Euro
Maximaler Bruttodarlehensbetrag:
- in der Regel 10 Millionen Euro pro Vorhaben
Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner
Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über
ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.
nein
Zum Ausbau der Nutzung und Speicherung von Strom und Energie aus erneuerbaren Energien bietet die L-Bank finanzielle Unterstützung durch das Förderprogramm an.
- Zuwendungsgeber : KfW; L‑Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L‑Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/energiefinanzierung.html
Baden-Württemberg
29.06.2027
Anträge stellen können
- juristische Personen (zum Beispiel Kapitalgesellschaft, Verein, eingetragene Genossenschaft,
Europäische Gesellschaft)
- rechtsfähige Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft)
- Stiftungen
- natürliche Personen (zum Beispiel Gründer, Gesellschafterin)
Gefördert werden auch die gemeinnützigen Organisationen in diesen Rechtsformen (zum Beispiel Träger der freien Wohlfahrtspflege, Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Vereine, Stiftungen, Verbände).
Mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand lassen sich Investitionen in effiziente Gebäude finanzieren. Das
Vorhaben muss gleichzeitig in einem der folgenden Bundesprogramme gefördert werden:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG-NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM-NWG)
- Klimafreundlicher Neubau (KFN – NWG)
- Errichtung (Neubau) oder Ersterwerb
- Umfassende Sanierung von bestehenden Gebäuden oder Ersterwerb von sanierten Gebäuden
- Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von bestehenden Gebäuden
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung)
- Einbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Heizungsoptimierung
- Energetische Erstberatung (bei Vorhaben der Sozialwirtschaft)
Finanzierungsanteil:
- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten unter Berücksichtigung der Bundesförderung
Minimaler Bruttodarlehensbetrag:
- In der Regel 10.000 Euro
Maximaler Bruttodarlehensbetrag:
- In der Regel 5 Millionen Euro
Die Höchstgrenzen für die Kumulierung von Fördermitteln der Bundesförderung sind zu beachten.
Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.
nein
Der Einsatz erneuerbarer Energien und nachhaltige Baustoffe stärken nicht nur den Klimaschutz, sondern verbessern auch die Arbeitsbedingungen in den Unternehmen und schaffen Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft. Im Interesse einer nachhaltigen Wirtschaftsweise und aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert daher das Land alle Neubau- und Sanierungsvorhaben von effizienten Nichtwohngebäuden und von Immobilien, die für sozialwirtschaftliche Zwecke genutzt werden in Baden-Württemberg.
- Zuwendungsgeber : KfW; L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/kombi-darlehen-mittelstand.html
Baden-Württemberg
29.06.2027
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition und -abhängig vom Förderprogramm – gegebenenfalls auch größere Unternehmen.
Die L-Bank bietet mit der Kombi-Bürgschaft 50 die
Übernahme von Bürgschaften für Förderdarlehen aus
folgenden Förderprogrammen an:
- Gründungs- und Wachstumsfinanzierung BadenWürttemberg (GuW-BW)
- Investitionsfinanzierung
- Kombi-Darlehen Mittelstand (KDM)
- Innovationsfinanzierung 4.0
- Energiefinanzierung
- ELR-Kombi-Darlehen
- Liquiditätskredit
- Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und
Wettbewerb
- Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und
Verbraucherschutz
- Tourismusfinanzierung Plus
Bei Bruttodarlehensbeträgen über 4 bis in der Regel 30 Millionen Euro verbürgt die L-Bank grundsätzlich maximal 50 % der Finanzierung. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro bezogen auf ein Vorhaben.
Der Antragsteller/Endkreditnehmer beantragt die Kombi-Bürgschaft 50 zusammen mit dem zu verbürgenden Förderdarlehen bei seiner Hausbank auf dem Antragsformular für das Förderdarlehen. Diese leitet dann den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.
nein
Die L-Bank bietet eine 50% Bürgschaft für ausgewählte Förderprogramme in Baden-Württemberg an.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/kombi-burgschaft-50.html
Baden-Württemberg
29.06.2027
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe.
Investitionsfinanzierungen:
- Gründung
- Erweiterung
- Modernisierung
- Wachstum
- Standortverlagerung
- Digitalisierung
- Transformation
Finanzierung von Betriebsübernahmen:
- Kredite für Nachfolgeregelungen
- Gesellschafterwechsel
- Management-Buy-outs/Management-Buy-ins Unternehmenskauf
- Übernahmepreis für Vermögensgegenstände (Assets) oder Gesellschaftsanteile (Shares)
Betriebsmittelfinanzierung:
- Betriebsmittelkredite in Verbindung mit Investitionen
- Digitalisierungs- und Transformationsvorhaben
Die L-Bank übernimmt in der Regel maximal 50 % des Finanzierungsrisikos. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro, bezogen auf ein Vorhaben.
Der Antragsteller/Endkreditnehmer stellt den Antrag für eine Bürgschaft bei seiner Hausbank. Diese leitet dann den Antrag direkt an die L-Bank weiter.
nein
Die L-Bank übernimmt allgemeine Bürgschaften für Investitionsfinanzierungen zum Beispiel zur Gründung, Erweiterung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung oder Übernahme eines Unternehmens oder für Betriebsmittel- beziehungsweise Avalfinanzierungen.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/allgemeine-buergschaften.html
Baden-Württemberg
Start-up oder hat als mittelständisches Unternehmen einen Gruppenumsatz von maximal
75 Millionen Euro.
- innovative (z.B. ökologisches, soziales oder digitales) Geschäftsmodelle
Finanzierungssumme pro Unternehmen: 400.000 bis 7,5 Millionen Euro, vorzugsweise über mehrere
Finanzierungsrunden.
Sprechen Sie Ihre Investoren auf das Beteiligungsprogramm InnoGrowth BW an. Diese sind Ihre Ansprechpersonen und verhandeln die Art und Höhe der Finanzierung mit Ihnen.
nein
Durch die Mittel der L-Bank wird das Eigenkapital der Unternehmen für weiteres Wachstum gesteigert.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/innogrowth-bw.html
Baden-Württemberg
29.06.2027
- juristische Personen (zum Beispiel Kapitalgesellschaft, wirtschaftlicher Verein, eingetragene Genossenschaft, Europäische Gesellschaft)
- rechtsfähige Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft)
- Stiftungen des privaten Rechts, sofern sie unternehmerisch tätig sind
- natürliche Personen (zum Beispiel Gründer 1, Gesellschafterin)
- alle Formen der Existenzgründung (Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen)
- Nachfolgeregelungen (Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb oder Aufstockung einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen)
- Betriebserweiterungen (auch Standortverlagerungen)
- Rationalisierung, Modernisierung
- Umstellung von Produktionsverfahren oder Produktpalette
- Erwerb von Unternehmen
- Betriebsmittelfinanzierung (auch unabhängig von Investitionen)
Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg
liegen.
- Betriebsgrundstücke und Gebäude einschließlich Baunebenkosten
- Betriebsausstattung (Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung und so weiter)
- Betriebsfahrzeuge / Nutzfahrzeuge
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und
Beteiligungen.
- Betriebsmittel und Warenlager
- Immaterielle Investitionen
Finanzierungsanteil:
- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Minimaler Bruttodarlehensbetrag:
- In der Regel 10.000 Euro
Maximaler Bruttodarlehensbetrag:
- In der Regel 5 Millionen Euro
Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.
nein
Um einen Anreiz für nachhaltiges und klimafreundliches Wirtschaften im breiten Mittelstand zu setzen, erhalten Unternehmen, die schrittweise eine Strategie zur Erreichung ihrer Klimaneutralität entwickeln oder schon entwickelt haben, eine zusätzliche Zinsverbilligung aus Mitteln der L-Bank, den so genannten Nachhaltigkeitsbonus. Aktuell (Stand August 2024) hat die Landesregierung zusätzliche Mittel für unwettergeschädigte Unternehmen bereitgestellt. Sie erhalten eine zusätzliche Zinsverbilligung für ihre GuW-Darlehen.
- Zuwendungsgeber : KfW; L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/guw-bw.html
Baden-Württemberg
kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum
Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung der neu eingeführten Produkte und Dienstleistungen dienen.
- Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten.
- Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten können bis zu 10 Prozent Zuschuss erhalten.
- Die Zuwendung muss mind. 200.000 Euro betragen.
- Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt im Regelfall 400.000 Euro.
- Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden.
Sie können sich ganzjährig über Ihre zuständige Gemeinde bewerben. Jeweils zum 28.02. und zum 31.08. müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegen.
nein
Ziel ist es, Arbeitsplätze und Wohlstand im Ländlichen Raum Baden-Württembergs zu sichern. Grundlage sind unter anderem die Innovationsstrategie sowie die Bioökonomiestrategie des Landes.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Gemeinde, zuständiges Regierungspräsidium
- https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/spitze-auf-dem-land/informationen
Baden-Württemberg
Vorhaben können von natürliche Personen, Personengemeinschaften und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts eingereicht werden.
Gefördert werden modellhafte Bauvorhaben mit Holz oder Holzhybridlösungen zur Demonstration der innovativen Holzverwendung in Bauvorhaben, die eine besondere Strahlkraft und damit verbundene Außenwirkung entfalten. Im Vordergrund stehen Vorhaben im öffentlichen Raum mit hoher Bedeutung. Ebenso können Lösungen gefördert werden, die Bauaufgaben im urbanen Raum wie Aufstockung, Verdichtung und energetische Sanierung vorbildlich umsetzen oder Laubhölzer konstruktiv zum Einsatz bringen.
- Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.
- Die Förderung kann im Regelfall zwischen 100.000 Euro und 400.000 Euro, jedoch maximal 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Um am Vorauswahlverfahren teilzunehmen, ist eine Vorhabensskizze elektronisch im bereitgestellten Format bei der L-Bank per E-Mail an efre@l-bank.de und hip@mlr.bwl.de einzureichen.
Damit die Vorhabensskizzen durch die Jury beraten werden können, sind diese bis zum 15. März, 15. Juni, 15. September oder 31. Dezember eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zum jeweiligen Stichtagen vorliegenden Vorhabensskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.
nein
Holz als wichtiger regionaler und regenerativer Rohstoff leistet schon heute einen wesentlichen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Zugleich ist Holz die Basis einer der umsatzstärksten und beschäftigungswirksamsten Wirtschaftssektoren in Deutschland.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- https://2021-27.efre-bw.de/foerderaufruf/holz-innovativ-programm-innovation-im-holzbau/
Bremen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz im Land Bremen.
Die Förderung erfolgt durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft bzw. Garantie. Je nach Programmvariante unterscheiden sich die Konditionen: BBB classic umfasst Finanzierungsvolumen bis zu 1,25 Mio. EUR bei max. 80% Verbürgung (max. 70% bei klassischen Existenzgründungen), BBB express umfasst Finanzierungsvolumen bis zu 250.000 EUR bei max. 40% Verbürgung, BBB direkt umfasst Finanzierungsvolumen bis zu 100.000 EUR bei max. 80% Verbürgung (max. 70% bei klassischen Existenzgründungen).
Bürgschaften werden u.a. für Existenzgründungen, Geschäftsübernahmen, tätige Beteiligungen, Investitionsvorhaben, Betriebserweiterungen, gewerbliche Grundstückskäufe, Betriebsmittelfinanzierungen, Avalkredite und Leasingfinanzierungen übernommen.
Die Förderung erfolgt durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft bzw. Garantie. Je nach Programmvariante unterscheiden sich die Konditionen: BBB classic umfasst Finanzierungsvolumen bis zu 2 Mio. EUR bei max. 80% Verbürgung (max. 70% bei klassischen Existenzgründungen), BBB express umfasst Finanzierungsvolumen bis zu 250.000 EUR bei max. 40% Verbürgung, BBB direkt umfasst Finanzierungsvolumen bis zu 100.000 EUR bei max. 80% Verbürgung (max. 70% bei klassischen Existenzgründungen).
Je nach Programmvariante unterscheiden sich die Antragsverfahren: Bei BBB classic ist der Antrag über die Hausbank zu stellen. Die Genehmigung der Bürgschaftsübernahme erfolgt über den Bürgschaftsausschuss der Bürgschaftsbank Bremen. Bei BBB express ist Antrag ebenfalls über die Hausbank zu stellen. Die Genehmigung der Bürgschaftsübernahme erfolgt in einem Schnellverfahren. BBB direkt richtet sich an Unternehmen bzw. Gründer mit geringem Kreditbedarf, die für die Finanzierung ihres Vorhabens noch keine Hausbank gefunden haben. Der Antrag ist direkt an die Bürgschaftsbank Bremen zu stellen. Die Genehmigung der Bürgschaftsübernahme erfolgt ebenfalls in einem Schnellverfahren. Bei BBB Kapital ist der Antrag über die Hausbank zustellen. Die Genehmigung der Garantieübernahme erfolgt über den Bürgschaftsausschuss der Bürgschaftsbank Bremen. Weitere Informationen erteilt die Bürgschaftsbank Bremen GmbH:
Am Wall 187–189
28195 Bremen
Tel. (04 21) 33 52-33
Fax (04 21) 33 52-3 55
E-Mail: info@buergschaftsbank-bremen.de
Internet: www.buergschaftsbank-bremen.de
ja
Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen (ABB).
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Bremen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Bremen GmbH
- https://hb.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste/
Bayern
alle angehende Unternehmen aller Branchen und in jeder Gründungsphase in Bayern
Beratungsleistung
Die Lotsen sind erreichbar per E-Mail (gruenderlotse-bayern@bayern-innovativ.de) und Telefon (0911-20671-380)
nein
Die Gründungslotsen unterstützen alle angehenden Unternehmen in den Bereichen Finanzierung & Förderung, Beratung & Coaching, Netzwerken & Infrastruktur
- Zuwendungsgeber : Bayrisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : bayern innovativ
- https://www.bayern-innovativ.de/de/beratung/ptb/gruenderlotse-bayern