Förderwegweiser
Hessen
Förderzeitraum ist vom 10.12.2021 bis 31.12.2028, Anträge können ganzjährig gestellt werden
Antragsberechtigt sind:
- bei Landes- und EFRE-Mitteln
- Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise und andere öffentliche Träger
- Öffentliche Träger, die als juristische Personen im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art wahrnehmen und der Kontrolle von Gebietskörperschaften und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen
- zusätzlich bei Landesmitteln
- Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
- Natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
Touristische Dienstleistungen:
- Tourismuskonzepte auf Destinationsebene
- Marketingmaßnahmen mit neuartigem und aktivierendem Charakter auf Destinationsebene
- Marketingmaßnahmen der landesweit tätigen Organisationen
- Beratungsmaßnahmen zur Sicherung und Qualitätsverbesserung
Förderfähige Ausgaben sind
- eigene und fremde Personalkosten
- Personalkosten für das mit der Verwaltung des Vorhabens beschäftigte Personal
- Direkte Sachausgaben
- Gemeinkosten (15 % der Personalkosten)
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Die Förderung kann aus Mitteln des Landes Hessen erfolgen. Touristische Marketingmaßnahmen mit neuartigem und aktivierendem Charakter für touristische Destinationen in Hessen und touristische Marketingmaßnahmen der landesweit tätigen touristischen Marketingorganisationen können darüber hinaus auch aus Mitteln des EFRE gefördert werden.
Die Zuwendung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen schriftlich und elektronisch (über das Onlineportal der WIBank) zu stellen.
ja
Weitläufiges Förderprogramm, das Tourismus als maßgebliche Kraft in der Bewältigung des Strukturwandels versteht und neben der Erweiterung touristischer Dienstleistungen auch den Ausbau der öffentlichen touristischen Infrastruktur unterstützt (dazu in der Suchleiste nach Förderprogramm "000897" suchen).
- Zuwendungsgeber : Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) Hessen
- https://www.wibank.de/wibank/touristische-dienstleistung-efre/touristische-dienstleistungen-424240
Hessen
Förderzeitraum ist vom 01.01.2023 bis 31.12.2027, Stichtag der jährlichen Bewerbungsfrist ist in der Regel der erste Februar eines Jahres
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Mittel aus dem Förderprogramm Dorfentwicklung ist die Aufnahme der Kommune als Förderschwerpunkt in das Dorfentwicklungsprogramm.
Gefördert wird in Orten bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, sofern diese nicht der Städtebauförderung zugeordnet sind.
Für die Förderung eines Dorfentwicklungsvorhabens sind im Einzelnen antragsberechtigt:
- Öffentliche kommunale Träger
- Öffentlich nicht kommunale Träger (z.B. Kirchen)
- Natürliche Personen
- Juristische Personen
- Personengemeinschaften des privaten Rechts
Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist es, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven, zukunftsfähigen und lebendigen Lebensraum zu erhalten und zu gestalten, sowie ihre Identität zu bewahren.
Zweck der Förderung ist:
- Die Innenentwicklung zu stärken
- Die Ortskerne funktional und gestalterisch zu erhalten und zu entwickeln
- Die dörfliche Baukultur zu erhalten und weiterzuentwickeln
- Die dörfliche Grundversorgung und Daseinsvorsorge zu erhalten und zu entwickeln
- Die Wohn- und Lebensqualität zu verbessern
- Und das bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen
Zur Umsetzung dieser Grundsätze bietet das Förderprogramm finanzielle Unterstützung für folgende Maßnahmen:
- Konzepte, Dienstleistungen und IT-Lösungen
- Unterstützung bürgerschaftliches Engagement
- Dörflicher Charakter und kulturgeschichtliches Erbe
- Örtliche Infrastruktureinrichtungen
- Umnutzung, Sanierung und Neubau von Gebäuden und Hof-, Garten- und Grünflächen
- Städtebaulich verträglicher Rückbau
- Innenentwicklung durch strategische Sanierungsbereiche
Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse, die als Anteilsfinanzierung der förderfähigen Ausgaben gewährt werden können. Die Fördermittel werden nur gegen Vorlage bezahlter und geprüfter Rechnungen an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt.
Ob für Ihr Projekt eine Kombination von Fördermöglichkeiten in Frage kommt, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Landratsverwaltung.
Der Antrag auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm erfolgt auf Grundlage eines
Entwicklungskonzeptes der Kommune. Das kommunale Entwicklungskonzept muss eine Kurzbeschreibung des Gebietes, eine Analyse der Stärken und Schwächen und eine Entwicklungsstrategie und Handlungsfelder der Dorfentwicklung beinhalten.
Erste Anlaufstelle ist die jeweils zuständige Landratsverwaltung.
Alle notwendigen Formulare können bei der WIBank über den untenstehenden Link aufgerufen werden.
eingeschränkt
Förderprogramm für Gemeinden in ländlichen Räumen mit bis zu 10.000 Einwohner:innen, die im Angesicht von strukturellen und demographischen Herausforderungen soziale, kulturelle und wirtschaftliche Potenziale mobilisieren wollen. Hinweis: Das kommunale Entwicklungskonzept kann über das Förderprogramm Dorfmoderation gefördert werden (dazu "000894" im Suchfeld des Förderwegweisers eingeben).
- Zuwendungsgeber : Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBANK) Hessen; Ansprechpartner sind die jeweils zuständigen Landratsverwaltungen
- https://www.wibank.de/wibank/dorfentwicklung/dorfentwicklung-307726
Hessen
30.12.2027
Antragsberechtigt sind unterschiedliche Organisationen, Träger und Personen, in Abhängigkeit der jeweiligen Vorhaben:
- öffentliche kommunale Träger,
- öffentliche nicht-kommunale Träger,
- private Träger (natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften)
In Umsetzung dieser Strategie werden Maßnahmen zur Realisierung einer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) gefördert. Darunter fallen z.B. die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen mit Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Gründung und Entwicklung von touristischen Kleinunternehmen. Zudem werden Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen und Vorhaben zur Verbesserung der Daseinsvorsorge der Bevölkerung, sonstige investive und nicht investive Projekte sowie die Vorbereitung und Umsetzung von Kooperationsprojekten und laufende Ausgaben (der lokalen Aktionsgruppen) gefördert.
Weiterhin werden auch Vorhaben zur landtouristischen Entwicklung und Naherholung unterstützt.
Die Vorgaben zur Art und Höhe der Zuwendung sind abhängig von dem jeweiligen Vorhaben und sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Anträge werden bei den örtlich zuständigen Landkreisen, hier die für Dorf- und Regionalentwicklung zuständigen Fachdienste und Ämter, gestellt.
nein
Verschiedene Projekte für eine integrierte ländliche Regionalentwicklung könnenn mit Hilfe dieses Programms verwirklicht werden.
- Zuwendungsgeber : Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die für Dorf- und Regionalentwicklung zuständigen Fachdienste und Ämter der Landkreise
- https://www.wibank.de/wibank/leader/laendliche-regionalentwicklung-306722
Hessen
Stille Beteiligung:
- Hessen Kapital I, II und III: Antragsberechtigt im Fall einer stillen Beteiligung sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, die unabhängig von einem Großunternehmen sind.
Offene Beteiligung:
- Antragsberechtigt für Hessen Kapital I und II sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, die unabhängig von einem Großunternehmen sind
- oder um kleine und mittlere Unternehmen, bei denen die Kriterien der EU-Definition nicht vollständig erfüllt sind, handeln. Es sollen in der Regel folgende Restriktionen gelten:
- Umsatz bis i.d.R. 150. Mio. Euro, maximal 250 Mio. Euro bei besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung
- Betriebsgröße i.d.R. bis maximal 499 Beschäftigte.
- Antragsberechtigt für Hessen Kapital III sind bereits gegründete Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen für die folgende Kriterien gelten:
- nicht börsennotierte kleine Unternehmen (zurzeit weniger als 50 Beschäftigte, höchstens € 10 Mio. Umsatz oder € 10 Mio. Bilanzsumme, Unabhängigkeit von einem Großunternehmen), deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt, die nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben, die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben und die nicht durch einen Zusammenschluss gegründet wurden.
Das Programm dient der Wachstums- und Innovationsfinanzierung sowie der Liquiditätssicherung kleiner und mittlerer Unternehemen.
Bei der Förderung handelt es sich um eine stille oder offene Beteiligung am Stamm-/Grundkapital.
Stille Beteiligung:
- Hessen Kapital I und Hessen Kapital II: beträgt zwischen 200.000 EUR und 5 Mio. EUR bei einer Laufzeit von 8 bis max. 12 Jahren.
- Hessen Kapital III: beträgt zwischen 100.000 EUR und 1,5 Mio. EUR bei einer Laufzeit von in der Regel 10 Jahren.
Offenen Beteiligung:
- Hessen Kapital I und II: Die offene Beteiligung soll möglichst € 200.000 nicht unterschreiten und beträgt maximal € 5.000.000 je Unternehmen.
- Hessen Kapital III: Die Beteiligung beträgt maximal € 400.000,00. Handelt es sich bei einem kleinen Unternehmen um ein innovatives Unternehmen, dann beträgt die Beteiligung maximal € 800.000.
Anfragen und Anträge sind bei der vom Land Hessen beauftragten BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH einzureichen.
ja
Mit der stillen und offenen Beteiligungen der Fondsreihe Hessen Kapital I-III können haben KMUs die Möglichkeit ihre Eigenkapitalbasis zu erweitern.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Beteiligungs-Managementgesellschaft mbH Hessen (BMH)
- https://www.bmh-hessen.de/downloads-presse
Hessen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Handwerks.
Antragsberechtigt sind bereits gegründete Unternehmen mit Sitz in Hessen. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der finanziellen Förderung ausgeschlossen.
Gefördert werden Investitionen und Aufwendungen im Rahmen der Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren, Umstrukturierungen, Wachstum, die Erweiterung eines Betriebes sowie Unternehmensübernahmen.
Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 100.000 Euro.
Fester Zinssatz 4% p.a.
Variabler Zinssatz 1,5% p.a.
Hinzu kommen die Garantieprovision von 1,5% p.a. und eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,5% des Beteiligungsvolumens.
Die Antragsstellung erfolgt über die MBG Hessen.
nein
Die Kleinbeteiligung der MBG Hessen förder die Liquidität kleiner und mittelständischer Unternhemen in Hessen.
- Zuwendungsgeber : MBG Hessen
- Ansprechpartner (Projektträger) : WIBank und MBG Hessen
- https://www.wibank.de/wibank/mbg-h-kleinbeteiligung/mbg-h-kleinbeteiligung-524114
Hessen vorrangig in den Fördergebieten GRW und in den EFRE-Vorranggebieten
31.12.2028
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Gefördert werden volkswirtschaftlich besonders förderungswürdige gewerbliche Investitionen, die geeignet sind, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer zu erhöhen.
Zuwendungsfähig sind Investitionen insbesondere von KMU in materielle und immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit
- der Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen),
- der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen),
- der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte,
- der grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte.
Ferner wird auch der Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte gefördert, sofern diese geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und sofern die Vermögenswerte von einem Investor erworben werden, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht.
Näheres regeln u. a. die Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung i. v. m. dem Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
Besonders förderungswürdig sind Investitionen, die in besonderem Maße zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und damit zu einer Verbesserung der Chancengleichheit sowie zu einer ressourceneffizienter Produktion und Kreislaufwirtschaft und/oder zur Verminderung von CO2-Emissionen beitragen. Das gleiche gilt für Investitionen im Zusammenhang mit Existenzgründungen.
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und/oder als rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Investitionsausgaben gewährt. Sie beträgt abhängig von dem Fördergebiet und der Größe des Unternehmens zwischen 10 Prozent und bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.
Sofern weitere öffentliche Fördermittel für dasselbe Vorhaben in Anspruch genommen werden, wird deren Subventionswert auf den Förderhöchstsatz und/oder den Beihilfehöchstbetrag angerechnet. Der jeweils zulässige Höchstwert darf nicht überschritten werden.
Landesmittel werden in der Regel als rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Rückzahlung erfolgt in einer Summe nach zehn Jahren beginnend mit der ersten Auszahlung für das geförderte Investitionsvorhaben.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen schriftlich und elektronisch (über das Onlineportal der WIBank) zu stellen.
ja
Förderung von Investitionen privater Unternehmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzsituation in vergleichsweise strukturschwächeren Landesteilen.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/betriebliche-investition-efre/betriebliche-investitionen/418822
Hessen vorrangig in den Fördergebieten GRW und in den EFRE-Vorranggebieten
31.12.2028
Antragsberechtigt sind Regionalforen, Zweckverbände und Regionalmanagementgesellschaften.
Förderfähige Ausgaben:
- Sachausgaben, z.B. Büromaterial, Ausgaben für Veröffentlichungen
- Fahrtkosten nach dem Hessischen Reisekostengesetz in der jeweils gültigen Fassung im Zusammenhang mit der Projektumsetzung
- Ausgaben für Honorare Dritter, die im Auswahlverfahren des wirtschaftlichsten Angebots vergeben werden
Zuwendungsfähig sind insbesondere Ausgaben für unterstützende Dienstleistungen bei der Regionalanalyse, bei der Moderation sowie bei der Aufbereitung und Verbreitung der Ergebnisse durch Dritte. Als besonders förderwürdig gelten Konzepte, die Aspekte eines ressourcenschonenden Umgangs mit der Umwelt berücksichtigen.
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Die Förderung eines Konzeptes wird in einer Region nur einmal innerhalb von acht Jahren gewährt.
Der Fördersatz beträgt bis zu 50 %.
Eine Förderung kann aus Mitteln des Landes Hessen, der GRW oder des EFRE erfolgen.
Die Beteiligung aus GRW-Mitteln darf einen Höchstbetrag von 50.000 Euro nicht überschreiten. Das Konzept kann in diesen Fällen mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu stellen. Dies ist auch über das Onlineportal der WIBank möglich. GRW-Anträge sind auf amtlichem Formular zu stellen.
ja
Die integrierten regionalen Innovations- und Entwicklungskonzepte sollen von Regionalforen, in denen die unterschiedlichen regionalen Akteure z. B. aus Kommunen, Kammern, Verbänden zusammenarbeiten, eigenverantwortlich erarbeitet werden. Als besonders förderwürdig gelten Konzepte, die Aspekte eines ressourcenschonenden Umgangs mit der Umwelt berücksichtigen.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/innovations-und-entwicklungskonzepte-efre/integrierte-regionale-innovations--und-entwicklungskonzepte/416426
Hessen Vorhaben werden in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt
31.12.2028
Antragsberechtigt sind bestehende und auf Dauer angelegte Regionalmanagementgesellschaften. Pro Region wird nur eine Regionalmanagementgesellschaft gefördert.
Zur Mobilisierung regionaler Innovations-, Wachstums- und Beschäftigungspotentiale unterstützt das Land Hessen bestehende und auf Dauer angelegte Regionalmanagementgesellschaften bei der Durchführung von Projekten.
Mit der Bereitstellung eines Regionalbudgets können Regionalmanagementgesellschaften Projekte durchführen zur
- Verbesserung der regionalen Kooperation,
- Mobilisierung und Stärkung regionaler Wachstumspotentiale,
- Verstärkung von Maßnahmen des Regionalmarketings,
- Verbesserung der Fachkräfteversorgung.
Gefördert werden können Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Projekten einschließlich projektbezogener Personalausgaben.
Ergänzend ist die Förderung von innovationsorientierten Einzelprojekten möglich, die der Profilierung des Innovationsstandortes Hessen und der Umsetzung der hessischen Innovationsstrategie (www.hessische-innovationsstrategie-2020.de) dienen.
Als besonders förderwürdig gelten Projekte, die ergänzend zu einer ressourcenschonenden Produktion und Kreislaufwirtschaft und/oder zur Verminderung von CO2-Emmissionen beitragen.
Zuwendungsfähig sind Sachausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Projekte sowie direkte Ausgaben für Personal.
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Zuwendung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Das Regionalbudget, mit dem eine Regionalmanagementgesellschaft unterstützt wird, beträgt bis zu 150.000 Euro pro Jahr.
Der Durchführungszeitraum für ergänzende Projektförderungen soll drei Jahre nicht überschreiten.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu stellen. Dies ist auch über das Onlineportal der WIBank möglich.
ja
Das Programm „Regionalmanagement und Regionalbudget“ in Hessen fördert bestehende Regionalmanagementgesellschaften, um regionale Kooperationen zu stärken und regionale Wachstumspotenziale zu mobilisieren. Durch die Unterstützung innovativer und regionalmarketingorientierter Projekte trägt es zur Entwicklung und Profilierung Hessens als Innovationsstandort bei.
- Zuwendungsgeber : Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/regionalmanagement-regionalbudget/regionalmanagement-und-regionalbudget/417044
Hessen vorrangig in den Fördergebieten GRW und in den EFRE-Vorranggebieten
31.12.2028
Antragsberechtigt für die Vorbereitungsphase sind wirtschaftsnahe Einrichtungen (zum Beispiel regionale Wirtschaftsfördergesellschaften) oder KMU, die den Aufbau eines Clusternetzwerkes beabsichtigen.
Antragsberechtigt für die Aufbauphase sind Clustermanagement-Organisationen von Clusternetzwerken mit mindestens fünf Partnern. Mindestens drei Partner müssen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, wobei mehr als die Hälfte der Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft KMU sein müssen.
Antragsberechtigt für die Verstetigungsphase sind Clustermanagement-Organisationen von Clusternetzwerken mit mindestens fünfzehn Partnern. Mindestens zehn Mitglieder müssen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, wobei mehr als die Hälfte der Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft KMU sein müssen.
Antragsberechtigt für die Weiterentwicklungsphase sind Clustermanagement-Organisationen von Clusternetzwerken, die mindestens 36 Monate vor Beginn des Vorhabens gegründet wurden und mindestens zehn Mitglieder haben. Mindestens fünf Mitglieder müssen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, wobei mehr als die Hälfte der Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft KMU sein müssen.
Wenn die Vernetzung von Clusternetzwerken untereinander (Cross-Clustering) Gegenstand der Förderung der Weiterentwicklungsphase ist, sind Clustermanagement-Organisationen gemeinsam mit weiteren Clustermanagement-Organisationen unabhängig von deren Bestandsdauer und Mitgliederzahl antragsberechtigt.
Für eine Förderung der Aufbau-, Verstetigungs- und Weiterentwicklungsphase soll die Mehrheit der Partner des Clusternetzwerks ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Hessen haben oder muss die Clustermanagement-Organisation ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Hessen haben.
Clusternetzwerke sind eine Kooperation von entlang der Wertschöpfungskette oder innerhalb einer Branche in räumlicher Nähe zusammenarbeitenden Unternehmen und Institutionen, die voneinander unabhängig sind. Zuwendungsfähig sind folgende vier Phasen der Entwicklung von Clusternetzwerken:
- die Vorbereitungsphase
- die Aufbauphase
- die Verstetigungsphase und
- die Weiterentwicklungsphase
Die Vorbereitungs- und die Aufbauphase sind für neue Clusternetzwerke in nicht ausreichend vernetzten Schlüsselbereichen der Hessischen Innovationsstrategie 2020 (www.hessische-innovationsstrategie-2020.de) zuwendungsfähig. Als nicht ausreichend vernetzt gelten Schlüsselbereiche, in denen zu Beginn des Vorhabens keine vergleichbaren und mit dem Vorhaben konkurrierenden Clusternetzwerke bestehen.
Gegenstand der Förderung der Verstetigungs- und Weiterentwicklungsphase ist, das Clustermanagement zu verbessern und vorhandene Clusternetzwerke zu verstetigen, weiterzuentwickeln und miteinander zu vernetzen.
Als besonders förderwürdig gelten Clusternetzwerke, die Beiträge zu einer ressourceneffizienten Produktion und Kreislaufwirtschaft und/oder zur Verminderung von CO2-Emmissionen erwarten lassen.
Eigenleistungen und Sachleistungen können als zuwendungsfähig anerkannt werden. Näheres regeln u.a. die Richtlinien. Betriebliche Aufwendungen von beteiligten Unternehmen sind nicht zuwendungsfähig.
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Sie beträgt grundsätzlich bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Lediglich in der Vorbereitungsphase ist eine Förderung bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Die Zuwendung darf hier insgesamt eine Summe von maximal 25.000 Euro nicht überschreiten.
Für die Aufbau- und die Verstetigungsphase des Clusternetzwerks werden bei einer Projektlaufzeit von jeweils bis zu 36 Monaten jeweils Ausgaben bis zu 700.000 Euro als zuwendungsfähig anerkannt.
Für die Weiterentwicklungsphase des Clusternetzwerks werden bei einer Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten, in besonderen Ausnahmefällen bis zu 48 Monaten, jeweils Ausgaben bis zu 100.000 Euro als zuwendungsfähig anerkannt.
Sofern die Vernetzung von Clusternetzwerken untereinander (Cross-Clustering) Gegenstand der Förderung der Weiterentwicklungsphase ist, werden je Clusternetzwerk Ausgaben bis zu 60.000 Euro als zuwendungsfähig anerkannt.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen schriftlich und elektronisch (über das Onlineportal der WIBank) zu stellen. GRW-Anträge sind auf amtlichem Formular zu stellen.
Die Förderung der Weiterentwicklungsphase von Clusternetzwerken setzt die erfolgreiche Teilnahme der jeweiligen Clustermanagement-Organisation an thematischen Aufrufen des HMWEVW voraus. In den Aufrufen wird das Nähere bestimmt. Nach erfolgreicher Teilnahme an den Aufrufen sind die Anträge an die WIBank zu richten.
ja
Das Förderprogramm zielt darauf ab, durch die Unterstützung von Clusternetzwerken die regionale Entwicklung Hessens zu fördern und durch Innovationen die Wirtschaftskraft zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/regionale-innovationscluster/regionale-innovationscluster/417324
Hessen
Natürliche Personen sowie Angehörige freier Berufe, die binnen 5 Jahren nach Aufnahme Ihrer Selbstständigkeit bzw. Geschäftstätigkeit oder grundsätzlich nach Wechsel vom Nebenerwerb in den Vollerwerb einen Antrag stellen.
Mit diesem Darlehen können alle Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden, welche für die Gründung/Übernahme oder Festigung eines Unternehmens in Hessen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit bzw. nach dem Wechsel vom Nebenerwerb in den Vollerwerb erforderlich sind.
Diese Vorhaben müssen eine tragfähige und erfolgversprechende Geschäftsidee umsetzen. Vor einer Finanzierung des Vorhabens muss ein dokumentiertes Gespräch bei einer Kooperationspartnerin bzw. einem Kooperationspartner stattgefunden haben.
Bei dem Hessen-Mikrodarlehen handelt es sich um ein unbesichertes Ratentilgungsdarlehen mit einer Laufzeit von 7 Jahren. Die monatlich gleichbleibenden Tilgungsraten setzen nach dem Verstreichen der ersten neun Monate ein, welche obligatorisch tilgungsfrei sind. Bis dahin sind lediglich Zinszahlungen zu leisten. Für die komplette Laufzeit gilt der gleiche Sollzinssatz, der auf der WIBank-Website veröffentlicht ist.
Eine vorzeitige teilweise oder vollständige Rückzahlung ist ohne weitere Kosten (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) möglich. Teilrückzahlungen müssen in Höhe von mindestens 20% der ursprünglichen Darlehenssumme erfolgen.
Es sind für diese gewerblichen Darlehen, im Gegensatz zu üblichen Bankenfinanzierungen, keine banküblichen Sicherheiten erforderlich.
Die Einreichung des Antrags erfolgt ausschließlich über die Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner. Vor Antragstellung bei der WIBank muss zwischen den Antragstellenden und einer Kooperationspartnerin bzw. einem Kooperationspartner ein Beratungsgespräch bzgl. der Gründungs-/Geschäftsidee stattgefunden haben.
Kooperationspartnerinnen und -partner:
- Industrie- und Handelskammern in Hessen
- Handwerkskammern in Hessen
- Regionale hessische Wirtschaftsfördergesellschaften
nein
Mit dem Hessen-Mikrodarlehen können Existenzgründer und junge Unternehmen ihre Finanzierungslücke schließen.
- Zuwendungsgeber : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikrodarlehen/hessen-mikrodarlehen/306916