Förderwegweiser
Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU (einschließlich neu gegründeter Unternehmen) und Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. EUR.
Gefördert werden
- Investitionen in Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
- den mit den Vorhaben verbundenen Betriebsmittelbedarf
- den gesamten Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen
Als innovative Vorhaben wird die Entwicklung, Fertigung und/oder Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen sowie der Kauf und die Implementierung innovativer Fertigungstechnologien im eigenen Unternehmen, sofern sich die Technologie in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt hat, gezählt.
Digitalisierungsvorhaben werden bei Produktion und Verfahren, Produkten sowie Strategie und Organisation gefördert.
Stufe 1: Basisinnovationen
a) Einfache Produktverbesserungen (nur für Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt aktiv sind) und Markteinführung von Innovationen
b) Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen
- Darlehenshöchstbetrag: 7,5 Mio. EUR
- 2 % Tilgungszuschuss
Stufe 2: LevelUp-Innovationen
a) Entwicklung von Innovationen, die für das Unternehmen neu sind
b) Investitionen in die Umsetzung von im Unternehmen selbst oder im Auftrag entwickelter Innovationen
- Darlehenshöchstbetrag: 15 Mio. EUR
- ERP-Förderzuschuss der KfW möglich. Die Höhe des ERP-Förderzuschusses wird auf kfw.de/513-konditionen veröffentlicht und beträgt maximal 200.000 EUR
Stufe 3: HighEnd-Innovationen
a) Große LevelUp-Innovationen: Jedes in Stufe 2 a) förderfähige Vorhaben, wenn der Kreditbetrag 5 % des letzten Jahresumsatzes (Gruppenumsatz) übersteigt
b) Entwicklung / Umsetzung von KI-Innovation: Forschung und Entwicklung zur künstlichen Intelligenz, die die Anforderung der Stufe 2 erfüllen
- Darlehenshöchstbetrag: 15 Mio. EUR
- ERP-Förderzuschuss der KfW möglich. Die Höhe des ERP-Förderzuschusses wird auf kfw.de/513-konditionen veröffentlicht und beträgt maximal 200.000 EUR
In allen Stufen Laufzeiten bis zu 10 Jahren, Zinsbindungen bis zu 10 Jahren und bis zu 2 tilgungsfreie Jahre
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über die Hausbank bei der LfA Förderbank Bayern zu stellen.
eingeschränkt
Mit dem Innovationskredit 4.0 werden innovative Vorhaben gefördert und die Finanzierung innovativer Unternehmen erleichtert. Davon kann auch die Tourismusbranche profitieren.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://www.lfa.de/website/de/foerderangebote/transformation/innovation/innovationskredit/index.php
Bayern
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, soweit der Jahresumsatz (Konzernumsatz) dieser Unternehmen bzw. Angehörigen der Freien Berufe 500 Mio. EUR nicht übersteigt.
Für folgende Maßnahmen können Darlehen gewährt werden:
• Investitionen
• Gründungen, tätige Beteiligungen und Übernahmen
• Waren
• Betriebsmittel
• Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 15 Mio. EUR je Vorhaben. Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100 % des finanzierbaren Vorhabens.
Der Darlehensmindestbetrag liegt bei 25.000 EUR.
Im Universalkredit (UK5 und UK7) können 60%ige Haftungsfreistellungen beantragt und zugesagt werden.
Den Universalkredit beantragen Sie bei Ihrer Hausbank.
nein
Die LfA unterstützt Unternehmen bei Investitionen, Gründungen uvm. mit dem Universalkredit.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/universalkredit.html
Bayern
29.06.2027
Antragsberechtigt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie gemäß KMU-Definition der EU, grundsätzlich ab 10 Betten, sowie bei besonderer Bedeutung für den lokalen Tourismus in Ausnahmefällen auch gastronomische Betriebe.
Förderfähig sind insbesondere Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Gästebereiche sowie zur Durchführung von Innovationen für den Gast im Bereich von Baulichkeiten und Ausstattung.
Die Maßnahmen müssen über Maßnahmen der ordnungsgemäßen Instandhaltung / Schönheitsreparaturen, die der Gast als selbstverständlich voraussetzt, deutlich hinausgehen.
Insbesondere können gefördert werden:
• Investitionen, die zur Vorbereitung einer Höherklassifizierung dienen (DEHOGA-Klassifizierung oder G-Klassifizierung) können. Gleiches gilt für Investitionen, die die erstmalige Klassifizierung fördern können
• Investitionen in Zimmereinrichtung und Zimmerausstattung
• Investitionen in moderne Informations- und Kommunikationstechnologien in den
Gästezimmern
• Investitionen in Komfortverbesserungen
• Investitionen in Ressourcenschonung, soweit nicht anderweitig förderfähig
• Investitionen in besondere Gästebereiche (z.B. Kinderspielbereiche, Wellnessanlagen, Fahrradgarage, Wintersporträume)
• Investitionen in Barrierefreiheit
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, je nach Größe und Standort des Unternehmens:
• bis zu 20 % für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 45%)
• bis zu 10 % für mittlere Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 35%)
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt
• 200.000 Euro im „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH)
• 500.000 Euro im sonstigen Fördergebiet
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
nein
Förderprogramm für ein qualitatives Gastangebot in Bayern, das größere Investitionsprojekte in Hotellerie und Gastronomie unterstützt, um die Tourismusstandort Bayern aufzuwerten.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie; Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern
- https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/
Bayern
31.12.2029
Gefördert werden bayerische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Angehörige der Freien Berufe, die erste Auslandsaktivitäten angehen oder ihr laufendes Auslandsgeschäft in neuen Märkten vertiefen wollen.
Förderfähig ist die Markterschließung maximal zweier neuer Länder. Allgemein werden Maßnahmen, die der Erschließung des neuen Zielmarktes dienen, gefördert.
Aus insgesamt sieben Fördermöglichkeiten kann ein individuelles Maßnahmenpaket zusammengestellt werden. Zu den Fördermöglichkeiten zählen beispielsweise:
- die erstmalige Beteiligung an internationalen Messen und Ausstellungen,
- Markteinstiegsberatungen und Geschäftspartnersuche,
- für das Zielland konzipierte Werbemaßnahmen sowie
- Personalschulungen.
• Fachmessen und Fachausstellungen (virtuelle und stationäre)
• Marketing: Markteinstiegsberatung und Geschäftspartnersuche
• Werbemaßnahmen (digital und print)
• Beratungsleistungen
• Schulungen (virtuelle und stationäre)
• Zertifizierungen
• Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Anteilfinanzierung gewährt.
Bis zu 60.000 Euro Förderung für die Erschließung neuer Zielmärkte im Ausland.
Das Antragsformular wird unter Hilfesteller der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer vollständig ausgefüllt und bei der BIHK Service GmbH – Außenwirtschaftszentrum eingereicht.
nein
Gerade für den Mittelstand liegen in der Internationalisierung Chancen für Produktivitätswachstum und Innovation. Durch die erfolgreiche Umsetzung von Internationalisierungsstrategien können KMU neue Wachstumschancen nutzen, wettbewerbsrelevantes Know-how aufbauen und über Exporterfolge zur heimischen Standort- und Beschäftigungssicherung beitragen.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Bayern; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- https://weltweit-erfolgreich.de/bayern/foerdermittel/go-international/
Berlin
30.12.2027
Antragsberechtigt sind Hauptverwaltung, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen;
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; gemeinnützige, mildtätige und
kirchliche Einrichtungen; öffentliche und private Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung
in Berlin.
Mit dem Förderprogramm BENE 2 werden im Sinne des Übergangs zur Klimaneutralität in allen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Berlins folgende Maßnahmen unterstützt:
• die klimagerechte energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Gebäude sowie öffentlicher und privater Unternehmen,
• dezentrale, flexible, auf erneuerbaren Energien basierende Energie- und Wärmesysteme sowie Speicher, die zum Effizienzgewinn beitragen,
• Maßnahmen zur Klima- und Katastrophenvorsorge,
• der Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld,
• die Verringerung jeglicher Form von Umweltverschmutzung, insbesondere von Lärm- und Luftbelastungen,
• die Wende hin zu einer nachhaltigen, städtischen Mobilität durch Nutzung regenerativer Energie und durch Verlagerung von Fahrten des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr)
Ausgaben für:
• Investitionen
• Planungsleistungen
• ingenieurtechnische Leistungen Dritter
Je nach Förderschwerpunkt auch:
• Personal
• Sachmittel
• Reisen
• sonstige Dienstleistungen Dritter
Zuwendungsart: Projektförderung
Finanzierungsart: Anteilfinanzierung
Form der Zuwendung: Nicht rückzahlbare Zuschüsse
Die Förderquoten und Beihilfeintensität variieren je nach Projekt und werden nach spezifischen EU-Regulierungen und beihilferechtlichen Bedingungen festgelegt.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Es gibt spezifische Antragsprozeduren und Dokumentationsanforderungen.
Für die Beratung von BENE 2-Interessenten ist der beauftragte Programmträger zuständig:
B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
eingeschränkt
Das BENE 2 Programm zielt darauf ab, durch finanzielle Unterstützung verschiedener nachhaltiger Entwicklungsprojekte Berlin auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen, wobei sowohl Umweltschutz als auch sozioökonomische Entwicklungen gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : Senat (Berlin), gefördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln.
- Ansprechpartner (Projektträger) : B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
- https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/foerderprogramme/bene/foerderperiode-2021-2027/
Berlin
Existenzgründungen und bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte hervorbringen.
Investitionszuschuss in das Anlagevermögen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
- Errichtungsinvestitionen
- Erweiterungsinvestitionen
- Diversifizierung der Produktion
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
- Modernisierung des Produktionsprozesses
Großunternehmen (GU)
- Errichtungsinvestitionen
- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
Darüber hinaus sind besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft als eigenständige oder als Teil der oben genannten Vorhaben förderfähig.
Alternativ Lohnkostenzuschuss
- lohnkostenbezogene Zuschüsse für neue Arbeitsplätze unter bestimmten Voraussetzungen
- Zuschuss für Investitionsvorhaben mit einem Mindestvolumen von 10.000 EUR
- Investitionszeitraum maximal 36 Monate
Investitionszuschuss bis zu
max. 30% für kleine
max. 20% für mittlere
max. 10% für große Unternehmen
Förderhöchstsätze für Betriebsstätten im D-Fördergebiet
Investitionszuschuss bis zu
max. 20% für kleine
max. 10% für mittlere
Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der Investitionsbank Berlin über den digitaen Antragsprozess im IBB Kundenportal gestellt werden.
Die Kundenberatung der IBB unterstützt gerne bei der Antragstellung.
ja
Mit der "GRW"-Förderung können geplanten Investitionen realisiert werden und Stärken am nationalen und internationalen Markt ausgebaut werden. Die IBB trägt damit zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Berlin bei.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-grw.html
Berlin Brandenburg
Beteiligungen Plus werden an Existenzgründer:innen sowie junge und bestehende Unternehmen aller Branchen vergeben, die ihre Eigenkapitalquote verbessern wollen. Eine fachliche wie kaufmännische Qualifikation, ein überzeugendes Businesskonzept und wirtschaftlich geordnete Verhältnisse des Unternehmers sind Voraussetzung.
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft unterstützt mit Beteiligung Plus die Finanzierung nahezu aller wirtschaftlich tragfähigen und betriebswirtschaftlich sinnvollen Investitionen und Betriebsmittel.
Im Rahmen der Beteiligung Plus übernimmt die MBG Ausfallbürgschaften in Höhe von bis zu 80% für Hausbankkredite bis zu 2.5 Mio. Euro sowie eine max. Beteiligung i.H.v. 1.5 Mio. Euro für unternehmerische Vorhaben.
Die Beteiligung Plus ist ein Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren. Die Tilgung beginnt in der Regel frühestens nach 5 Jahren und wird individuell vereinbart.
Beantragung entweder bei der BürgschaftsBank Berlin oder der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH.
nein
Diese Kombination aus Beteiligungskapital und Bürgschaft optimiert die Finanzierungsstruktur, stärkt die Kreditwürdigkeit und erleichtert so die Umsetzung Ihrer Vorhaben.
- Zuwendungsgeber : BürgschaftsBank Berlin, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BürgschaftsBank Berlin, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
- www.mbg-bb.de/beteiligungskapital/
Berlin
Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe, die seit mindestens drei Jahren bestehen, ihr Vorhaben in Berlin umsetzen und deren Bilanz bzw. Einnahmen-/Überschussrechnung (nicht älter als 15 Monate) ein positives Betriebsergebnis und ein positives Eigenkapital ausweist.
Das BBB-Express-Programm ist für Bestandsunternehmen:
• zur Realisierung von Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen
• zur Sicherung von Betriebsmitteln/Avalen
• zur Anpassung von Warenbeständen
Besicherung von Unternehmensfinanzierungen bis zu 250.000 Euro mit einer 70-prozentigen Bürgschaft.
Die Antragstellung erfolgt durch die Bank. Die Bank kann mittels eines Online-Antrags direkt bei der BürgschaftsBank Berlin eine Bürgschaft zur Absicherung des Kredites an das Unternehmen erhalten. Die Bürgschaftsurkunden werden innerhalb von fünf Arbeitstagen vergeben.
eingeschränkt
Mit dem Bürgschaftsprogramm BBB-Express werden Entscheidungen über eine Bürgschaft innerhalb von fünf Werktagen vergeben.
- Zuwendungsgeber : BürgschaftsBank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : BürgschaftsBank Berlin
- https://be.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/unsere-produkte/bbb-express/
Berlin
Personen mit Wohnsitz in Berlin, die beabsichtigen, eine unternehmerische Vollexistenz oder eine selbstständige Tätigkeit – ggf. neben einer abhängigen Beschäftigung oder einer bestehenden Selbstständigkeit – zu beginnen.
Coaching von maximal 30 Stunden zur Entwicklung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Gründung.
• Produktentwicklung
• Identifizierung des Kundenkreises
• Entwicklung von Marketing- und Preisstrategien
• begleitende Kompetenzentwicklung der „Unternehmerpersönlichkeit“
Gründungswillige vereinbaren mit zgsconsult GmbH vor Antragstellung einen
Termin für ein Orientierungsgespräch. Hier legen Sie Ihr Gründungsvorhaben hinsichtlich Geschäftszweck, Kundenzielgruppe und Finanzierungsaspekten dar. Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen anschließend ein viertägiges Assessment.nein
Gründer verschiendener Branchen erhalten Beratung zur Minimierung von Risiken.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : zgs consult GmbH
- https://www.zgs-consult.de/arbeit/coaching-vor-der-gruendung/
Berlin
Gewerbliche Unternehmen oder freiberuflich Tätige mit einer Betriebsstätte in Berlin sowie Personen, die sich mit Hilfe des landesverbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sind.
Besicherung von Avalen und Krediten
• zur Finanzierung der Erstinvestitionen
• zur betriebsgerechten Finanzierung von Investitionen
• für die zeitlich begrenzten Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung des laufenden Geschäftes
• zum Kauf von Geschäftsanteilen
• Gewährung von Bürgschaften zur Besicherung von neu zu gewährenden Avalen und Krediten
für Vorhaben von 2 bis 20 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag
• Bürgschaftsquote bis zu 70% des Kreditbetrages
Die Beantragung einer Landesbürgschaft erfolgt formgebunden über den Kreditgeber, d.h., dass der Kreditnehmer seinen Antrag über die finanzierende Hausbank bei der IBB einreicht. Die Hausbank ergänzt den Bürgschaftsantrag um eine eigene Stellungnahme zum Kreditnehmer und zum zu finanzierenden Vorhaben.
Bei welcher Institution Sie den Bürgschaftsantrag einreichen, ist abhängig von der Höhe des Bürgschaftsbetrags.
• Vorhaben bis 2 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag: BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH
• Vorhaben von 2 bis 20 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag: Investitionsbank Berlin
• Vorhaben über 20 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag: PricewaterhouseCoopers AG (PwC)
ja
Bei fehlenden Sicherheiten ermöglicht dieses Programm die Aufnahme von neuen Krediten oder eines Avals für die Finanzierung von Vorhaben.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/landesbuergschaften.html
