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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

599 Treffer:
Garantien für Beteiligungen durch die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein  

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer bei der Beschaffung von Eigenkapital, indem sie gegenüber Kapitalbeteiligungsgesellschaften Ausfallgarantien für Unternehmensbeteiligungen gewährt.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen eingehen

Was wird gefördert?

Mit den Beteiligungen sollen vorrangig folgende Vorhaben finanziert werden: Kooperationen, Innovationsprojekte (einschließlich der Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte), Umstellung bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Existenzgründungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Garantie gewährt.

Die Garantie wird für maximal 1 Mio. EUR Beteiligungssumme gewährt (im Ausnahmefall bis zu 2,5 Mio. EUR).

Der Garantiegrad beträgt grundsätzlich bis zu 70% der Beteiligungssumme.

Bewerbungsverfahren

Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mit der Bürgschaftsbank zusammenarbeiten wollen, müssen sich vorab dort akkreditieren lassen. Akkreditierte Beteiligungsgesellschaften erhalten einen festen Ansprechpartner in der Bürgschaftsbank, der frühzeitig in die Verhandlungen von Unternehmensbeteiligungen einbezogen werden soll, um bereits parallel zu den Verhandlungen zwischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft und Unternehmen eine Garantieübernahme prüfen zu können. Weitere Informationen erteilt die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer bei der Beschaffung von Eigenkapital, indem sie gegenüber Kapitalbeteiligungsgesellschaften Ausfallgarantien für Unternehmensbeteiligungen gewährt.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein - Bestehende Unternehmen  

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein übernimmt Bürgschaften für Kredite, wenn ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Maße zur Verfügung stehen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Junge und bestehende kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen mit mindestens einem endgültigen Jahresabschluss für ein vollständiges Geschäftsjahr (dessen Stichtag nicht länger als 24 Monate zurück liegt).

Was wird gefördert?

Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank.

Nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Arten von Investitionen und Betriebsmittel; auch Bauvorhaben und Immobilienerwerb.

Art und Höhe der Zuwendung

Mit Ausfallbürgschaften von max. T€ 200 Bürgschaftsbetrag und einem Verbürgungsgrad von max. 70 %

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH. Download der Antragsformulare: www.bb-sh.de/servicedownloads/downloads/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Für KMU oder Angehörige der Freien Berufe Schleswig-Holstein die für ihr Vorhaben nicht banmäßig ausreichende Sicherheiten zur Verfügung haben. Dabei darf es sich nicht um einen Sanierungskredit handeln.

Weitere Informationen  
Ausfallbürgschaften BB-SH  

Unternehmen, deren Hausbank für die Finanzierung durch einen Kredit weitere Sicherheiten benötigt, können bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH eine Ausfallbürgschaft beantragen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Grundsätzlich alle gewerblichen Unternehmen und Freiberufler, denen wegen nicht ausreichender Sicherheiten die Kreditaufnahme erschwert wurde.

Was wird gefördert?

Betriebliche Existenzgründungen, innovative Geschäfts- oder Produktideen, Moderniesierungs-Investitionen, Firmen-Übernahmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Übernahme einer Ausfallbürgschaft

Bewerbungsverfahren

Online bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Über die Hausbank können Unternehmen, deren Hausbank für die Finanzierung durch einen Kredit weitere Sicherheiten benötigt, bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH eine Ausfallbürrgschaft beantragen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
  • https://sh.ermoeglicher.de/de/
 
Förderung von Naturparken  

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Einrichtung, Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung von Naturparken.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.07.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die Träger oder Mitglieder eines Naturparks in Schleswig-Holstein sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere:

 

- Kosten für die personelle und sachliche Betreuung der Naturparke

- Kosten für die Aufstellung bzw. Fortschreibung des Naturparkeinrichtungsplanes (Naturparkplan) sowie Kosten für die Ausarbeitung gesonderter Entwicklungsthemen

- Maßnahmen zur Ordnung des Erholungswesens (z.B. Bau und Ausbau von Wanderwegen und Reitwegen in landschaftsgerechter Bauweise; Bau von Rast-, Ruhe- und sonstigen Plätzen in landschaftsgerechter Bauweise; Bau, Beschaffung und Aufstellung von Schutzhütten, Naturbeobachtungsständen, fest verankerten Tischen, Bänken; Beschilderung der Naturparke, Orientierungstafeln, Wegemarkierungen, Erläuterungstafeln sowie Informationsmaterial; Sicherung und Einzäunung schutzwürdiger Bereiche)

- Landschaftspflegerische Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Ordnung des Erholungswesens

- Grünordnungsmaßnahmen zur Verbesserung von Natur und Landschaft an Ortsrändern, Straßen und Wegen sowie an Gewässern; innerhalb der Ortslage jedoch nur, wenn eine Verbindung zur freien Landschaft besteht.

- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für die Schaffung von barrierefreien Bereichen in den Naturparken bis zu 100%.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 30. September des laufenden Haushaltsjahres an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Einrichtung, Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung von Naturparken sowie einen Beitrag zur Stärkung der ländlichen Räume zu leisten und die Förderung einer nachhaltigen und naturverträglichen Tourismusnutzung.

Weitere Informationen  
Naturerlebnisräume  

Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen für Ausgaben zur Anlage oder Einrichtung von Naturerlebnisräumen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts in Schleswig-Holstein, die Träger eines Naturerlebnisraumes sind.

Was wird gefördert?

uwendungsfähig sind Ausgaben und Vorhaben zur Anlage und Einrichtung von Naturerlebnisräumen. Dies sind insbesondere:

 

- Erstellung einer Entwicklungskonzeption

- Informationsarbeit, Informationselemente und Informationsstätten einschl. der Errichtung von Informationsgebäuden

- Besucherlenkende Maßnahmen zur Sicherung schutzwürdiger Bereiche

- Planung, Bau, Aufstellung bzw. Einrichtung wie z.B.

- Bau bzw. Ausbau von Wegen und Pfaden

- Bau von Park-, Ruhe-, Spiel-, und Lernplätzen

- Bau bzw. Beschaffung und Aufstellung von Hütten, Sitzmöglichkeiten, Abfallbehältnissen und sanitären Anlagen

- Begrünungsmaßnahmen und Baumpflanzungen

- Aufstellung von Beschilderungen, Einzäunungen und Sicherungen

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss; Die Unterstützung beträgt je nach Art des Vorhabens bis zu 50%, soweit landschaftspflegerische und biotopfördernde Maßnahmen im Vordergrund stehen bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Kosten für Planung, Bauleitung sowie die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Zulassungen werden nach gesonderten Regelungen gefördert.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die zuständige untere Naturschutzbehörde zu richten an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Naturerlebnisräume sollen den Besucherinnen und Besuchern ermöglichen, Natur, Naturzusammenhänge und den unmittelbaren Einfluss des Menschen auf die Natur zu erfahren.

Weitere Informationen  
Gründungsstipendium SH  

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung von Unternehmen durch Absolventen und Mitarbeiter aus Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Die Förderung erfolgt durch finanzielle Mittel, die Zurverfügungstellung von Infrastruktur (unentgeltlicher Arbeitsplatz) und durch Betreuungs- und Coaching-Angebote.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Gefördert werden Teams, bestehend aus Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, deren letzter qualifizierender Hochschulabschluss (mindestens erforderlich: Bachelor-Abschluss) maximal zehn Jahre zurückliegt. Studierende sowie Personen mit abgeschlossener Ausbildung können als Teil eines Gründungsteams gefördert werden. Das Gründungsstipendium fördert Teams mit bis zu drei Personen.

Was wird gefördert?

Innovative, vorzugsweise technologieorientierte, wissensintensive oder nachhaltige Gründungsvorhaben

Art und Höhe der Zuwendung

Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung erhalten über acht bis zwölf Monate einen monatlich nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 2.200 Euro. Studierende erhalten monatlich 1.000 Euro.

 

Weiterhin kann ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 150 € für jedes unterhaltspflichtige Kind von geförderten Personen in Anspruch genommen werden. Sachkosten oder Investitionsmittel werden mit einer Pauschale über 8.500 Euro pro Team bezuschusst für Sach- und Investitionsmittel, zum Beispiel für Kosten im Rahmen einer Prototypentwicklung oder für spezifische Beratungsleistungen.

 

Neben der finanziellen Förderung profitieren die Stipendiatinnen und Stipendiaten von Betreuungs- und Coaching-Angeboten der Gründungsunterstützenden im Land.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind zu stellen bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) Lorentzendamm 24

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung von Unternehmen durch Absolventen und Mitarbeiter aus Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Die Förderung erfolgt durch finanzielle Mittel, die Zurverfügungstellung von Infrastruktur (unentgeltlicher Arbeitsplatz) und durch Betreuungs- und Coaching-Angebote.

Weitere Informationen  
Investive und nicht-investive Maßnahmen im Rad- und Radtourismusverkehr („Ab aufs Rad-Förderrichtlinie“)  

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei investiven und nichtinvestiven Maßnahmen des Radwegenetzes zur Umsetzung der Radstrategie 2030.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte, Ämter und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet und im Bereich Radverkehr tätig sind, mit Sitz in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

- Investive Vorhaben einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (externe

Leistungen) wie insbesondere:

 

• Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen sowie deren Grunderneuerung an verkehrs-

wichtigen Strecken, die vorrangig im LRVN verankert sind und in der gesetzlichen

Baulast des/der Antragstellenden liegen, bzw. die nach erfolgter Sanierung von der

zuvor vereinbarten kommunalen Baulast in die Baulast des Landes zurückgegeben

werden.

• Maßnahmen zur grundlegenden Qualitätsverbesserung bestehender Radfernwege

sowie regionaler Themenrouten inkl. begleitender Infrastrukturelemente - unter der

Voraussetzung, dass sie Bestandteil eines touristischen Entwicklungskonzeptes sind,

die „Qualitätsstandards für den Radtourismus in Schleswig-Holstein“ (2021) in der

jeweils gültigen Fassung erfüllen und nicht im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe

„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert werden können.

• Optimierung und Ausbau der Radwegweisung für den Alltags- und Freizeitradverkehr

unter Berücksichtigung der „Qualitätsstandards für den Radtourismus in Schleswig-

Holstein“ (2021) und den einschlägigen Regelwerken in der jeweils gültigen Fassung.

• Einrichtung von Dauerzählstellen.

• Kofinanzierung herausragender investiver Maßnahmen, die im Rahmen von Bundes-

oder EU-Programmen gefördert werden, um den kommunalen Eigenanteil zu redu-

zieren, sofern diese Programme es erlauben. Ein angemessener Eigenanteil in Höhe

von mind. 10 von Hundert verbleibt bei den Antragstellenden.

• Radverbindungen, die im LRVN hinterlegt sind, vorrangig dem Alltagsradverkehr dienen

und deren Nutzerpotenzial eine hohe Auslastung erwarten lassen (mehr als 1.000 pro

Tag) können in einem höheren Standard gefördert werden

• Investive Modellvorhaben

 

Investitionsvorbereitende Vorhaben wie insbesondere Radverkehrskonzepte, Machbar-

keitsstudien und Planungen für konkrete Maßnahmen als Grundlage für spätere

Investitionen.

 

Hauptamtliche Radverkehrsplanerinnen und Radverkehrsplaner beim Kreis mit

insbesondere folgenden Aufgaben: - Planung und Bau von Radverkehrsinfrastruktur in

eigener Baulast der Kreise, - Unterstützung bei interkommunalen Planungen der

kreisangehörigen Gemeinden

 

- Nicht-investive Maßnahmen mit einer maximalen Förderung von in der Regel bis zu

50.000,00 Euro, wie insbesondere:

 

• Potenzialanalysen zur Verbesserung des Radverkehrs

• Akteurs- oder baulastträgerübergreifende Maßnahmen zur nachhaltigen Qualitäts- und

Angebotsentwicklung im Radverkehr

• Evaluierungen für den Radverkehr

• Radkampagnen und –aktionen mit landesweiter Ausstrahlung

• Präventive Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen zur Verbesserung der

Radsicherheit

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als

Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses zur

Projektförderung gewährt und auf einen Höchstbetrag begrenzt.

 

Die regelmäßige Förderquote beträgt bis zu 75 vom Hundert der zuwendungsfähigen

Ausgaben.

 

Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, die die/der

Antragstellende für eine sparsame und zweckmäßige Ausführung des Vorhabens im

Bewilligungszeitraum entstehen. Die Summe aller staatlichen Zuwendungen und

zweckbestimmten Einnahmen darf die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht

überschreiten.

Bewerbungsverfahren

Die Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gemäß Antragsmuster gewährt.

Bewilligungsbehörde ist das für Verkehr zuständige Ministerium.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Wenn Sie investive und nichtinvestive Maßnahmen im Bereich des Radverkehrs planen, um mehr Menschen aufs Rad zu bringen, die Verkehrssicherheit zu verbessern und den Radtourismus im Land zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Weitere Informationen  
Beteiligungskapital für mittelständische Unternehmen  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein unterstützt mittelständische Unternehmen durch stille Beteiligungen. Das Beteiligungskapital kann zur Stärkung der Eigenkapitalbasis im Rahmen einer Investitionsfinanzierung eingesetzt werden. Gefördert werden Gründungen, Markteinführungen, Wachstumsphasen und Unternehmensübernahmen. Mitfinanziert werden Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Anteils- und Unternehmenskäufe und Betriebsmittelbedarf.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Das Beteiligungskapital kann zur Stärkung der Eigenkapitalbasis im Rahmen einer Investitionsfinanzierung eingesetzt werden. Gefördert werden Investitionen, Betriebsmittel, Nachfolgeregelungen, Anteils-/Unternehmenskäufe und Existenzgründungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Eine Stille Beteiligung ist im Rahmen von einer Förderung von 50.000 EUR bis 1,5 Mio. EUR möglich. Sie läuft über 10 Jahre.

Eine Offene Beteiligung hat max. 200.000 EUR als Minderheitsbeteiligung und bis zu 24,9 % des Kapitals. Sie läuft über 7 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Informationen erteilt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein unterstützt mittelständische Unternehmen durch stille Beteiligungen.

Weitere Informationen  
Beteiligungsfonds für KMU  

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG) stellen Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer in Schleswig-Holstein bereit. Mitfinanziert werden Maßnahmen zur Unternehmensgründung und -erweiterung sowie zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

Das über den Fonds bereitgestellte Beteiligungskapital kann sowohl zur Finanzierung von Maßnahmen zur Unternehmensgründung oder Unternehmenserweiterung und -festigung als auch zur Nachfolgefinanzierung genutzt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsform:

stille oder offene Beteiligung

 

Beteiligungsbetrag:

stille Beteiligung: 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR

offene Beteiligung: maximal 100.000 EUR als Minderheitsbeteiligung bis zu 20 Prozent des Kapitals

 

Tilgungsrate:

stille Beteiligung: endfällig oder ab dem 6. Jahr ratierlich

offene Beteiligung: endfällig

 

Laufzeit:

stille Beteiligung: 10 Jahre

offene Beteiligung: 7 Jahre

 

Beteiligungsentgelt:

bonitätsabhängig

Bewerbungsverfahren

Anträge sind formlos zu richten an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), EFRE-Fondsmanagement oder die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Beteiligungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellt Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zur Verfügung.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG), Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), Land Schleswig-Holstein
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
  • https://www.ib-sh.de/produkt/beteiligungsfonds-mittelstand-sh/
 
Enterprise Europe Network Schleswig-Holstein  

Das Enterprise Europe Network wird von der Europäischen Kommission gefördert und bietet Ihnen daher alle Dienstleistungen kostenfrei an.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Das Enterprise Europe Network unterstützt vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit internationalen Ambitionen. Außerdem steht unser Beratungsangebot auch Forschungseinrichtungen und allen anderen Organisationen offen, die sich für die europäische Zusammenarbeit interessieren.

Was wird gefördert?

Es wird zu allen EU-Förderprogrammen beraten. Projekte sollten sich entweder mit einem innovativen Vorhaben befassen und/oder international ausgerichtet sein.

Art und Höhe der Zuwendung

Das Angebot des Enterprise Europe Network bei der IB.SH:

- Individuelle Beratung zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten der EU (z.B. Horizont Europa, Erasmus+ oder LIFE) sowie Unterstützung bei der Antragstellung

- Unterstützung von Unternehmen bei ihrer europaweiten und internationalen Vernetzung, z.B. Suche nach Kooperationspartnern im Ausland

- Nachhaltigkeits-Check für Unternehmen

- Vermittlung von Ansprechpersonen in EU-Institutionen und nationalen Kontaktstellen

- Meldung von Problemen bei der praktischen Anwendung von EU-Recht an die Europäische Kommission

- Aufbereitung von EU-Informationen in Hinblick auf KMU, Innovations- und EU-Förderung

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es wird ein umfassendes Beratungs- und Förderprogramm für KMU angeboten.

Weitere Informationen  
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