Förderwegweiser
Rheinland-Pfalz
Gefördert werden Existenzgründer/-innen und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 500 Beschäftigten und weniger als 50 Mio. Euro Umsatz (in Ausnahmefällen 75 Mio. Euro Umsatz) im Durchschnitt der letzten drei Wirtschaftsjahre sowie Existenzgründer.
Die MBG fördert unter anderem:
- Neuerrichtungen, Erweiterungen, grundlegende Rationalisierungen oder Umstellungen von Betrieben
- Nachfolgen/Betriebsübernahmen
- die Gründung einer ersten selbstständigen Vollexistenz (maximal 250.000 Euro)
- in Ausnahmefällen auch die Entwicklung und Einführung neuer Technologien sowie innovativer Produkte und Verfahren bei etablierten Unternehmen (maximal 100.000 Euro).
Die MBG beteiligt sich regelmäßig als typisch stiller Gesellschafter. Das mögliche Beteiligungskapital beträgt maximal 1,5 Mio. €. Dabei können im Einzelfall subventionsrechtliche Vorschriften die Höhe der Kapitalbeteiligung beeinflussen.
Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Am Ende der Laufzeit erfolgt eine Rückzahlung zum Nennwert.
Anträge sind zu richten an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG)
nein
Mittelständische Unternehmen sind die zentralen Träger unserer Marktwirtschaft. Mit dem Programm soll die knappe Eigenkapitalausstattung verbessert werden.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG)
- https://mbg-rlp.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/beteiligungsprogramme/mbg-beteiligung/
Rheinland-Pfalz
Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände. Darüber hinaus können auch sonstige juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften oder Zweckverbände beteiligt sind, mit Zustimmung der kommunalen Gebietskörperschaften oder der Zweckverbände Zuwendungsempfänger sein.
Förderfähig sind Ausgaben im Zusammenhang mit der Attraktivitätssteigerung, Erweiterung und Errichtung von öffentlicher Tourismusinfrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung ist und überwiegend dem Tourismus dient.
Förderfähig sind auch touristische Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien (Tourismus 4.0). Dies können zum Beispiel innovative Besucherzentren zu profilierten regionaltypischen und touristisch bedeutsamen Themen im Sinne der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz sein. Auch entsprechend innovative, erlebnisorientierte und digital unterstütze Vorhaben der regionalen Besucherinformation und –lenkung können hierunter fallen.
Zu den förderfähigen Einrichtungen gehören zum Beispiel:
- öffentliche Besucherattraktionen
- Beschilderung und Möblierung qualitätszertifizierter Wanderwege im Rahmen regionaler Konzepte
- Steganlagen für den Bootstourismus
- Wasserwanderrastplätze
- Anlaufstellen für Besucher
- Tourist-Informationen
- Häuser des Gastes
- Kurparke
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Investitionen in materielle und immaterielle Güter. Es können auf Antrag Investitionszuschüsse bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Für die Beschilderung, Markierung und Möblierung qualitätszertifizierter Wanderwege und touristisch bedeutsamer Radwege kann der Fördersatz bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben betragen.
Mindestvolumen – je nach Art der Maßnahme – zwischen 75.000 EUR und 300.000 EUR (förderfähige Ausgaben) sind zu beachten.
Förderanträge können nur nach vorheriger Beratung durch die Bewilligungsbehörde gestellt werden. Es gibt derzeit keine jährliche Fristen für Antragstellungen.
Für Projekte, die mit EFRE-Mitteln gefördert werden sollen (Tourismus 4.0, touristische Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien), gelten gesonderte Verfahrenswege. Die Bewilligungsbehörde führt über einen oder mehrere Förderaufrufe eine Vorauswahl von Projekten durch, die dem formalen Förderantrag vorgelagert sind (zweistufiges Verfahren). Projektträger bewerben sich mit ihrem Vorhaben im Rahmen eines Förderaufrufs („Call“). Antragsberechtigte werden im Zuge des Förderaufrufes ermittelt. Für die zur Antragstellung genehmigten Beiträge schließt sich ein reguläres Antrags- und Bewilligungsverfahren an. Förderaufrufe mit der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen werden auf dieser Homepage veröffentlicht.
nein
Destinationen des Bundeslandes Rheinland-Pfalz können mit Hilfe dieses Förderprogrammes ihre Infrastrukturprojekte mit Investitionszuschüssen von bis zu 85 % von der Landesregierung fördern lassen.
- Zuwendungsgeber : Land Rheinland-Pflaz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/08/Abteilung_3/Tourismus/VV_oeffentliche_Tourismusinfrastruktur.pdf
Rheinland-Pfalz
Gefördert werden gewerbliche Unternehmen und Fremdenverkehrsbetriebe, deren Wirtschaftszweig (5stellige Kennzeichnung der amtlichen Statistik) in der „Positivliste“ bzw. „bedingten Positivliste“ (Anhang 4.1 und 4.2 im Koordinierungsrahmen) aufgeführt wird, bis auf einige Ausnahmen, die unter Nummer 9.2 der VV von einer Förderung ausgeschlossen sind.
Unterstützt wird
- bei kleinen und mittleren Unternehmen
-> die Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen)
-> der Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen)
-> die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte
-> die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
- sowie bei Großunternehmen (Förderung nur im C-Fördergebiet möglich)
-> die Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen)
-> die Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebstätte ausgeübte Tätigkeit ist
Die Förderung setzt unter anderem die Schaffung von neuen bzw. Sicherung von Dauerarbeitsplätzen voraus.
Gefördert werden eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen (nur neue Wirtschaftsgüter) des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen) und bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter. Grundsätzlich nicht gefördert werden die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen, Eigenleistungen sowie Wirtschaftsgüter, die nicht räumlich ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte verbleiben und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter. Es werden nur Förderungen bewilligt, deren geplanter Investitionsumfang eine Zuschusshöhe von 20.000 Euro oder mehr zulässt und die innerhalb des höchstmöglichen Investitionszeitraumes von 36 Monaten durchgeführt werden.
Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes. Dabei kann die Zuwendung je nach Art des Vorhabens von 10 % bis zu 30 % der förderfähigen Kosten betragen (in den LK Birkenfeld und Südwestpfalz jeweils 5 % mehr). Für Investitionsmaßnahmen, deren Investitionsvolumen 10 Mio. EUR überschreitet, wird ein Fördersatz von 5 % für den 10 Mio. EUR übersteigenden Betrag gewährt.
Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (= grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages) bei der ISB eingegangen sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag. Vor dem Beginn des Investitionsvorhabens ist die schriftliche Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die Bewilligungsstelle abzuwarten. Nach Antragstellung erfolgt eine Antragskomplettierung durch ergänzende Angaben von Seiten der Investorin oder des Investors, sowie fachliche Stellungnahmen der zuständigen Kammer (IHK, HWK) bzw. ergänzend der Agentur für Arbeit.
Mit dem Investitionsvorhaben muss grundsätzlich spätestens 3 Monate nach Antragstellung begonnen werden.
nein
Förderprogramm für gewerbliche Tourismusbetriebe für Investitionen zur Betriebserrichtung und -erweiterung.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/153.html#tab681-0
Niedersachsen
Kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz oder Sitz einer Betriebsstätte in Niedersachsen haben, und ihre Forschungskooperationspartner können sich mit ihren Projektbeschreibungen bei der NBank bewerben. Die internationalen Projektpartner reichen Ihre Projektbeschreibung jeweils in Ihren Regionen ein.
Die Bewertung der Projekte erfolgt durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, der NBank, dem Niedersachsen.next sowie den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ÄrL) auf Basis der folgenden Qualitätskriterien (Details hierzu entnehmen Sie bitte der Produktinformation sowie dem zu Grunde liegenden Scoringmodell):
- Innovationsgehalt,
- technisches Risiko,
- Realisierbarkeit,
- Marktfähigkeit,
- Bedeutung für die niedersächsische Wirtschaft,
- Nachhaltige Entwicklung,
- Gleichstellung und Nichtdiskriminierung,
- Gute Arbeit sowie
- Beiträge zur regionalen Entwicklung.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die Höhe der Zuwendung, bezogen auf die förderfähigen Ausgaben, beträgt:
- für mittlere Unternehmen bis zu 35 % sowie
- für kleine Unternehmen bis zu 45 %.
Der Zuwendungshöchstbetrag wird im Rahmen des Wettbewerbs auf 500.000 Euro je Unternehmen begrenzt. Bei Verbundprojekten kann insgesamt bis 1 Mio. Euro für Unternehmen gewährt werden. Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen sind möglich. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Produktinformation sowie der zu Grunde liegenden Richtlinie.
Die Einreichung erfolgt als formale Antragstellung über das Kundenportal der NBank unter www.nbank.de
eingeschränkt
Um die Finanzierung von Projekten zu unterstützen wurde „VInnovate“ gegründet, womit vorhandene Förderprogramme in den Regionen der Vanguard-Initiative verknüpft werden sollen. Niedersachsen beteiligt sich mit dem Niedersächsischen Innovationsförderprogramm und bietet kleinen und mittleren Unternehmen an, sich auch in Kooperation mit Forschungseinrichtungen, daran zu beteiligen.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen, enterprise europe network
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank
- https://www.nbank.de/Service/Aktuelles/Grenz%C3%BCberschreitende-Innovationsprojekte-leicht-umgesetzt-mit-VInnovate-2026/
Niedersachsen
30.06.2026
Gefördert werden regionale Strukturprojekte, die Frauen in ihrer beruflichen Entwicklung unterstützen und die hierfür erforderlichen Netzwerke schaffen und pflegen.
Die Koordinierungsstellen unterstützen Frauen bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive für eine existenzsichernde Beschäftigung. Die Aufgaben orientieren sich an den Vorgaben der RIKA-Richtlinie und umfassen unter anderem:
lebensphasenorientierte Beratung
Informations- und Orientierungsveranstaltungen
Initiierung von Qualifizierungsangeboten
Aufbau und Pflege von Unternehmensverbünden
regionale Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit
Die Koordinierungsstellen können im Rahmen ihrer Aufgaben eigene Schwerpunkte setzen. Zur Steigerung der Beratungszahlen kann ein Fokus auf besondere Zielgruppen gelegt werden. Besonders erwünscht ist die Ausrichtung auf Zielgruppen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf wie:
Alleinerziehende
Frauen mit Migrations- oder Fluchterfahrung
ältere Frauen
Frauen mit Gewalterfahrung
Auch aufsuchende Beratungsangebote (z. B. in Kooperation mit Müttertreffs, Stadtteiltreffs oder Frauenhäusern) sind möglich.
Um die regionale Struktur weiterzuentwickeln, sind Anträge für zusätzliche Standorte, insbesondere in der niedersächsischen Übergangsregion, ausdrücklich erwünscht.
- unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank
- nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 40% im SER-Gebiet und 60% im ÜR-Gebiet der förderfähigen Gesamtausgaben
Antragstellung: ausschließlich digital im Kundenportal der NBank.
Für Antragstellende ohne Vorerfahrung ist eine obligatorische Erstberatung vorgesehen.
nein
Mit diesem Programm werden Strukturprojekte, die als die sogenannte „Koordinierungsstelle“ für Frauen und Wirtschaft agieren gefördert.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/RIKA-Koordinierungsstellen.html#wenfoerdernwir
bundesweit
30.06.2029
Der Kreis der Antragsberechtigten ergibt sich aus Ziffer 3 der Förderrichtlinie „Nachhaltige urbane Mobilitätspläne (nachhaltig.mobil.planen.)“ vom 18. Februar 2026. Zur Antragsabgabe werden gemäß den genannten Voraussetzungen insbesondere
Städte und Gemeinden (einschließlich Stadtstaaten),
Landkreise („Kreise“ in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) und
Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (u. a. Zweckverbände)
aufgerufen. Verbundvorhaben antragsberechtigter Partner (zum Beispiel interkommunale Zusammenschlüsse oder Regionen) sind ebenfalls zulässig.
Gegenstand der Förderung sind die Erstellung und Fortschreibung von Mobilitätsplänen sowie
prozessbegleitende Maßnahmen. Fördervorhaben können insbesondere auch Folgeprojekte zum
Inhalt haben, d. h. Vorhaben, die auf bestehenden Projekten aufbauen oder diese erweitern.
Der Basisfördersatz des Förderaufrufes beträgt grundsätzlich bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Fördersatz kann für finanzschwache Kommunen auf bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden.
Das Antragsverfahren verläuft in zwei Stufen über das Förderportal des Bundes „easy-Online“.
nein
Mit disem Programm soll das Ziel erreicht werden eine bundesweite strategische Planungsgrundlage auf kommunaler Ebene zu schaffen und die Anzahl an nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen in Deutschland zu erhöhen.
- Zuwendungsgeber : Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://nachhaltig-mobil-planen.de/_SUMP/DE/Informieren-Vernetzen/SUMP-Foerderung/sump-foerderung.html
bundesweit
30.06.2026
Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Städte und Gemeinden
(Kommunen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet.
Förderfähig sind vegetabile und bauliche Investitionen sowie investitionsvorbereitende
und projektbegleitende Maßnahmen
- die Etablierung neuer sowie die Aufwertung und Vernetzung bestehender Grün-
und Freiräume, einschließlich kulturhistorischer Parkanlagen im Eigentum
Dritter, zur Erhöhung des Regenwasserrückhalts, der Kalt- und
Frischluftversorgung, der Biodiversität sowie der Aufenthaltsqualität,
-ie gezielte Schaffung und Aufwertung wohnortnaher Freiräume und die
Erhöhung des Grünanteils, u. a. durch Erhalt und Erneuerung des
Baumbestands sowie die Pflanzung klimaresilienter Gehölze zur Verbesserung
der Kühlungs- und der Erholungsfunktion und der Gesundheitsvorsorge in
klimatisch defizitären Siedlungsgebieten (Klimaoasen),
- großräumige Maßnahmen zur klimaresilienten (Um)Gestaltung von
Verkehrsräumen, Stadtplätzen, Brachflächen sowie der integrierten Ausweitung
und Neuanlage von blau-grüner Infrastruktur auf Quartiersebene,
- Maßnahmen zur Stärkung eines naturnahen Wasserhaushaltes in
Siedlungsgebieten zur Erhöhung des Regenwasserrückhalts, der
Versickerungs- und Verdunstungsleistung, der Grundwasserneubildung und
der Wasserverfügbarkeit, u. a. durch Entsiegelung von Flächen, Optimierung
des Wasserverbrauchs sowie durch innovative Bewässerungssysteme zum
Erhalt der Vegetation in Siedlungsgebieten und Grünanlagen, einschließlich der
Nutzung von Grauwasser.
- Aufwertung von Gewässern in Siedlungsgebieten (wie Bachläufe, Teiche,
Uferbereiche) zum Schutz vor Überflutungen, Hitzestress, Eutrophierung sowie
zur Förderung der Gesundheitsvorsorge der Anwohnenden.
Die Zuwendung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförde-
rung. Die Zuwendungen werden bei der Bewilligung im Rahmen einer Teilfinanzierung
auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Projektskizzen sind über das Projektskizzenformular in easy-Online bis zum 30. Juni
2026 einzureichen.
nein
Das Programm setzt wichtige Impulse für nachhaltige und widerstandsfähige Strukturen und trägt zur zukunftsfähigen Entwicklung von Städten und ländlichen Räumen bei.
- Zuwendungsgeber : Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- https://www.anpassung-klimawandel.bund.de/KLIMA/SharedDocs/Downloads/DE/Projektaufruf-KlimaR%C3%A4ume-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=6
19.06.2026
Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Städte und Gemeinden (Kom-
munen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet.
Gegenstand der Förderung sind kommunale Schwimmbäder, d. h. bauliche Anlagen mit
einem oder mehreren Schwimm- oder Badebecken sowie deren typische bauliche Be-
standteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Die zu fördernden Schwimmbäder
müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der förderge-
genständlichen Schwimmbäder
Die Zuwendung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung
grundsätzlich in Form der Festbetragsfinanzierung. Die Zuwendungen werden bei der
Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro (Mindesthöhe
der beantragten Fördersumme).
Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro (maximale Förder-
höhe)
rojektskizzen sind über das Projektskizzenformular in easy-Online unter folgender
URL bis zum 19. Juni 2026 einzureichen:
eingeschränkt
Die Förderung leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt zeitgemäßer, energieeffizienter Schwimmbäder und stärkt damit langfristig Sport, Gesundheit und Lebensqualität vor Ort
- Zuwendungsgeber : Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesministerium für Wohnen,Stadtentwicklung und Bauwesen
- https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks-sb-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=7
Saarland
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Existenzfestiger innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie in den Freien Berufen. Existenzgründungen im Gaststättengewerbe werden nicht gefördert.
Das Startkapital kann sowohl für die Finanzierung von Investitionen als auch zur Darstellung des Betriebsmittelbedarfs verwendet werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs, maximal jedoch EUR 25.000. Der Mindestkreditbetrag liegt bei 2.500 EUR.
Anträge sind auf einem Vordruck vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) zu richten.
ja
Mit dem Startkapital in Form von vergünstigten Zinssätzen können touristische Start-ups in die Selbstständigkeit starten.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- Ansprechpartner (Projektträger) : Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
- https://www.sikb.de/steckbrief_startkapitalprogramm_existenzgruendung
Saarland
Antragsberechtigt sind
– Existenzgründer und -festiger im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe,
– Angehörige der Freien Berufe,
– in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die Kriterien der KMU-Definitionder EU erfüllen,
– natürliche Personen und antragsberechtigte Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die Gewerbeimmobilien und/oder gewerblich/freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten, sofern die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund steht, sowie
– Unternehmen, insbesondere auch Zweckgesellschaften in Form von Ausbildungskooperationen gemäß KMU-Definition der EU, bei denen Aufwendungen zur Sicherung des gegenwärtigen und zukünftigen Fachkräftebedarfs anfallen.
Folgende Maßnahmen werden mitfinanziert:
– Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
– gewerbliche Baukosten,
– Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen,
– Betriebs- und Geschäftsausstattung,
– immaterielle Vermögensgegenstände in Verbindung mit Technologietransfer (z.B. Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-how oder nicht patentiertem Fachwissen),
– Errichtung bzw. Übernahme von Unternehmen, Übernahme einer tätigen Beteiligung, Festigungsmaßnahmen, erneute Unternehmensgründung (bei Existenzgründern und jungen Unternehmen bis zu fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit),
– Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen bei etablierten Unternehmen (bei etablierten Unternehmen ab fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit),
– Immobilien-/Mobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung/-verpachtung zur gewerblichen Nutzung.
Die Förderung wird als zinsverbilligtes Darlehen gewährt. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionen bzw. Betriebsmittel. Die Darlehenshöhe beträgt maximal 2,5 Mio. EUR pro Vorhaben.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens auf den dafür vorgesehenen Vordrucken der KfW über die Hausbank bei der
Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) eingereicht werden.
ja
Mit der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Saarland wird die Realisierung von Investitionen, die mittel- und langfristig finanziert werden müssen durch vergünstigte Zinssätzen unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- Ansprechpartner (Projektträger) : Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
- https://www.sikb.de/steckbrief_guwwachstum