Förderwegweiser
bundesweit Strukturschwache Regionen
31.12.2027
Antragsberechtigt sind
– in der Konzeptphase: KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungskompetenz und
– in der Umsetzungsphase: pro Bündnis in der Regel sieben bis 15 Partner, davon überwiegend Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU und auch Start-ups), Hochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungskompetenz.
Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte der regional, eng und verbindlich zusammenarbeitenden Bündnisse aus Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Start-ups sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder sonstigen Organisationen in folgenden Phasen:
– Konzeptphase: Erarbeitung eines thematisch fokussierten, unternehmerisch und marktorientiert ausgerichteten RUBIN-Konzepts.
– Umsetzungsphase: Implementierung des RUBIN-Konzepts mit in der Regel sieben bis 15 Partnern pro Bündnis.
Die Förderung ist themen- und technologieoffen. Themen in den Innovationsfeldern der Zukunft mit hohem Innovations- und Wachstumspotenzial, wie z.B. Energie, Klima, Gesundheit, Mobilität oder Arbeit 4.0 und deren Schnittstelle werden bevorzugt.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
In drei Förderrunden wurden insgesamt 25 RUBIN-Bündnisse ausgewählt, die ihre Konzepte umsetzen können; neue Bewerbungen sind derzeit nicht möglich.
eingeschränkt
Das Programm unterstützt die Erschließung zukunftsfähiger Anwendungsfelder wie z.B. den Tourismus und trägt zur Sicherung von Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven in strukturschwachen Regionen bei.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Jülich (PtJ)
- https://www.innovation-strukturwandel.de/RUBIN
Baden-Württemberg
Private Denkmaleigentümer, Städte, Gemeinden, Landkreise oder Kirchengemeinden.
Zuwendungen können Sie grundsätzlich beantragen, wenn
- Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer, Besitzerin bzw. Besitzer oder sonstiger Bauunterhaltspflichtige bzw. Bauunterhaltspflichtiger eines Kulturdenkmals sind
- die Baumaßnahme noch nicht begonnen wurde (bei einer Auftragsvergabe: Lieferungs- oder Leistungsaufträge wurden noch nicht abgeschlossen)
- die Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben die Bagatellgrenze erreicht. Diese liegt bei Objekten im Eigentum der Gemeinden, Landkreise und Kirchen bei einem Mindestbetrag von 30.000 €, bei sonstigen Personen bei 3.000 €. Die genannten Beträge richten sich zudem nach den antragstellenden Besitzerinnen bzw. Besitzern oder Bauunterhaltspflichtigen
- alle notwendigen Genehmigungen oder Zustimmungen (z.B. Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung, o.a.) von der jeweils zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde vorliegen
- und die Maßnahme mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt ist
Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung von Kulturdenkmalen, insbesondere Beratung der Denkmaleigentümer, Planer, Fachleute, Prüfung der Zuschussanträge und Ermittlung der Priorität und der zuschussfähigen Kosten, Mitwirkung bei der Aufstellung der Finanzierungspläne zur Verwirklichung der Maßnahmen, Koordination anderer Fördergeber (z. B. Denkmalstiftung Baden-Württemberg, Deutsche Stiftung Denkmalschutz), Prüfung der Verwendung der erteilten Zuschüsse entsprechend den denkmalpflegerischen Zielen.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die im Rahmen von notwendigen Sicherungs-, Konservierungs- und Reparaturmaßnahmen an Ihrem Kulturdenkmal anfallen. Dabei stellt das Land Baden-Württemberg im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Fördermittel schwerpunktmäßig für Maßnahmen zur Verfügung, die dem Erhalt der Denkmalsubstanz dienen und ihren historischen Bestand sichern. Ausgaben für den üblichen Bauunterhalt sind nicht zuwendungsfähig.
Private Antragstellerinnen bzw. Antragsteller erhalten 50%, Gemeinden, Landkreise und Kirchen 33% der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss.
Vor der Beantragung von Fördermitteln ist es wichtig, dass Sie sich durch die kompetenten Fachleute des Landesamtes für Denkmalpflege beraten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit Ihrer unteren Denkmalschutzbehörde ein erstes gemeinsames kostenloses Beratungsgespräch, in dem das weitere Vorgehen besprochen werden kann.
Einem Antrag beizufügen:
- die bau- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung (soweit erforderlich)
- Maßnahmen- und Leistungsbeschreibung
- gewerkebezogene Kostenberechnungen
- Kosten- und Finanzierungsplan der Gesamtmaßnahme
- beschriftete maßnahmenbezogene Fotos
Die beantragten Maßnahmen werden vom Landesamt für Denkmalpflege hinsichtlich der Bedeutung des Denkmals, der Dringlichkeit bzw. Notwendigkeit der Maßnahme, des Grades der Erhaltung der historischen Substanz sowie des denkmalpflegerischen Interesses an der Maßnahme bewertet.
Ist nach dieser Bewertung eine Förderung durch das Land aussichtsreich, erfolgt die Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge können jederzeit gestellt werden.
ja
Förderung zum Erhaltung und zur Pflege von Bau- und Kunstdenkmalen gemäß konservatorischer Konzepte und fachlicher Ziele nach landeseinheitlichen Grundsätzen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD)
- https://www.denkmalpflege-bw.de/geschichte-auftrag-struktur/bau-und-kunstdenkmalpflege/denkmalfoerderung
Baden-Württemberg
31.12.2029
Die Zielgruppen sind Bildungsträger und -einrichtungen, sonstige Anbieter von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen sowie Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten. Nicht förderfähig sind Arzt- und Zahnarztpraxen, Psychotherapiepraxen und Apotheken sowie der Erwerb von Fahrzeugen außer mobilen Verkaufseinrichtungen.
Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum und Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.
Die Zuwendungen werden als Zuschüsse gewährt. Bei Bildungs- und Coachingmaßnahmen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, bei Investitionen in Unternehmen bis zu 40 Prozent und 50 Prozent in LEADER-Gebieten, maximal jedoch 160.000 Euro.
Anträge sind bei den zuständigen Regierungspräsidien einzureichen. Die Antragsformulare sind von der Bewilligungsbehörde erhältlich oder können online heruntergeladen werden.
eingeschränkt
Das Förderprogramm unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung und Stärkung von Frauen im ländlichen Raum durch Bildungs- und Unternehmensförderung, um nachhaltige Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven zu erschließen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR); EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
- https://lw.landwirtschaft-bw.de/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Innovative+Massnahmen+fuer+Frauen+im+laendlichen+Raum+_IMF_
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Unternehmen dürfen bis zu 100 Beschäftigte haben und einen Vorjahresumsatz oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro aufweisen. Existenzgründer:innen sind antragsberechtigt, sofern diese ihr Unternehmen in Baden-Württemberg gründen.
- Innovationsgutschein BW: Förderung wissenschaftlicher Tätigkeiten und umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für die Entwicklung innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- oder Fertigungsreife.
- Innovationsgutschein Hightech BW: Unterstützung für wissenschaftliche Tätigkeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Dieser Gutschein richtet sich an KMU, die älter als fünf Jahre sind.
- Innovationsgutschein Start-up BW: Unterstützung für wissenschaftliche Tätigkeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben in Wachstumsfeldern wie Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation und GovTech. Dieser Gutschein richtet sich an KMU, welche vor weniger als fünf Jahren gegründet wurden.
Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase können ebenso mit dem Innovationsgutschein BW und dem Innovationsgutschein Start-up BW gefördert werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses Höhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch
- bei dem Innovationsgutschein BW höchstens EUR 7.500 für wissenschaftliche und umsetzungsorientierte FuE-Aktivitäten zur Marktreife.,
- Innovationsgutschein Hightech BW: Bis zu 20.000 Euro für umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten anspruchsvoller Innovationen für Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen.
- Innovationsgutschein Start-up BW: Ebenfalls bis zu 20.000 Euro für Start-ups bis zu fünf Jahre nach der Gründung zur Förderung von Innovationen in Zukunftsfeldern wie Digitalisierung und Green Economy.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdeckt.
Anträge können fortlaufend online eingereicht werden und werden nach formalen Kriterien sowie inhaltlich durch einen Innovationsausschuss bewertet.
nein
Die Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg stellen eine wesentliche finanzielle Unterstützung für die FuE-Aktivitäten von KMU und Start-ups dar und fördern deren Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsstärke.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank, Staatsbank Baden-Württemberg
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/innovationsgutschein.html
Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung in Bayern. Das Unternehmen muss mindestens 5 Jahre alt sein.
Investitions- und Betriebsmittelbedarf
Die Förderung erfolgt in Form eines verbürgten Darlehens, das in einem festen Verhältnis mit einer typisch stillen Beteiligung kombiniert wird.
Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten.
Das Finanzierungsvolumen liegt zwischen mindestens 100.000 EUR und maximal 500.000 EUR. Dabei stehen Darlehens- und Beteiligungsbetrag im Verhältnis von 75:25 zueinander.
Der Bürgschaftssatz für Darlehen beträgt einheitlich 80%.
Anträge von Unternehmen des Dienstleistungsgewerbes sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank an die LfA Förderbank Bayern zu stellen. Anträge von Unternehmen in den Bereichen Handel, Hotel und Gaststätten sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank an die Bürgschaftsbank Bayern GmbH zu stellen.
ja
Bei dieser Förderung werden verbürgte Kredite in Kombination mit der Eigenkapital verbessernden Beteiligung der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft mbH kombiniert.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern; Bürgschaftsbank Bayern GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern; Bürgschaftsbank Bayern GmbH
- https://www.bb-bayern.de/kombiprodukt-buergschaft-und-beteiligung/
Bayern
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen (nicht älter als zwei Jahre) gemäß KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft und mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern, die höchstens 5 Jahre in das Handelsregister eingetragen sind.
Finanziert werden Kosten und Investitionen (=Seedphasenvorhaben) insbesondere für
• den Aufbau des Unternehmens und seiner Strukturen
• Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für die erste Verfahrens- und Produktentwicklung inkl. dafür notwendiger Forschungsarbeiten und Patentanmeldungen
• Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Markteinführung der entwickelten Produkte und Verfahren stehen
• Aufwendungen des beratenden unternehmerischen Experten
Die Beteiligung des Bayern Kapital Innovationsfonds II beträgt pro Seedphasenvorhaben, das im
Rahmen von Artikel 22 AGVO finanziert wird, in der Regel 750.000,00 Euro, maximal jedoch
800.000 Euro (vgl. Artikel 22 Abs. 3 c i. V. m. Abs. 5 AGVO).
Antragstellende Unternehmen für eine Beteiligung nach Artikel 22 AGVO dürfen im Zeitpunkt der Beteiligung insbesondere höchstens 5 Jahre im Handelsregister eingetragen sein (vgl. Artikel 22 Abs. 2 AGVO).
nein
Mit dieser Form der Anschubfinanzierung wird jungen bayerischen Unternehmen Beteiligungskapital zur Finanzierung des Unternehmensaufbaus zur Verfügung gestellt. Denkbarer Projektinhalt ist ein innovatives und technologieorientiertes Produkt oder eine entsprechende Dienstleistung aus dem Tourismus.
- Zuwendungsgeber : Bayern Kapital GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayern Kapital GmbH
- https://bayernkapital.de/fuer-gruender/early-stage/
Bayern
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, deren Jahresumsatz (Konzernumsatz) 500 Mio. EUR nicht überschreiten sollte.
Übernommen werden Auftragsgarantien für
– Bietungs-, Anzahlungs-, Vertragserfüllungs-, Lieferungs-, Leistungsgarantien und ähnliche Avale bei Auslandsaufträgen (Exportgarantien) und Inlandsaufträgen (Inlandsavale) sowie
– auftragsbezogene Betriebsmittelkredite und sonstige auftragsbezogene Vorfinanzierungen bei In- und Auslandsaufträgen (Vorfinanzierungen),
die von den Hausbanken bzw. – im Fall von Exportgarantien und Inlandsavalen – von den Versicherungsunternehmen der Antragsteller übernommen bzw. eingeräumt werden.
Die Förderung erfolgt durch die Übernahme von Auftragsgarantien. Auftragsgarantien werden bis zu einem Höchstbetrag von 50% des Gegenwertes des von der Hausbank zu stellenden Avals bzw. des eingeräumten Kredits übernommen. Das Risiko aus Auftragsgarantien soll den Höchstbetrag von 5 Mio. EUR je Kreditnehmer grundsätzlich nicht überschreiten.
Anträge sind auf den vorgesehenen Formularen über die Hausbank an die LfA Förderbank Bayern zu stellen.
Anträge sind zu stellen, bevor von der Hausbank ein Aval übernommen bzw. ein Kredit eingeräumt wird.
nein
Mit den Auftragsgarantien unterstützt die LfA bayerische Unternehmen bei der Finanzierung von Aufträgen aus dem In- und Ausland, damit wird der Zugang zu internationalen Märkten erleichtert.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/finanzierung/auslandsauftraege/index.php
Bayern
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, soweit der Jahresumsatz (Konzernumsatz) dieser Unternehmen bzw. Freiberufler 500 Mio. EUR nicht
übersteigt.
Darüber hinaus sind Genossenschaften (z. B. Bürgerenergiegenossenschaften), erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Vereine sowie rechtsfähige Stiftungen antragsberechtigt.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen (einschließlich Modernisierungsmaßnahmen) zur Strom- oder Wärme-/Kälteerzeugung auf Basis von regenerativen Energien, Speichersysteme für
Strom aus regenerativen Energien und Wärme-/Kältespeicher, die aus regenerativen Energien gespeist werden.
Wärme-/Kältespeicher können beispielhaft auch als Bauteilspeicher (thermische Bauteilaktivierung)
und Latentwärmespeicher (Phasenwechsel-Speicher) ausgeführt sein.
Gefördert werden außerdem Investitionsmaßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -
angebot, wie betriebliches/überbetriebliches Lastmanagement, um flexible Lasten für das Stromversorgungssystem nutzbar zu machen, sowie zur Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel der systemverträglichen Integration von erneuerbaren Energien in das Energiesystem, auch als singuläre Maßnahme oder Nachrüstung.
Generell müssen Maßnahmen zur Stromerzeugung die technischen Anforderungen des EEG erfüllen.
Förderfähig sind alle aktivierbaren Investitionen, die in unmittelbarer Verbindung mit der angestrebten Investition in regenerative Energien stehen. Dazu zählen auch Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung, der Erwerb gebrauchter Wirtschaftsgüter sowie Eigenleistungen, soweit diese aktivierbar sind.
Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf 40 Mio. EUR je Vorhaben. Es können Vorhaben mit
förderfähigen Kosten ab 25.000 EUR gefördert werden.
Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100 %.
Anträge sind bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) einzureichen.
nein
Mit dem Förderprogramm werden speziell die Erzeugung von Wärme, Kälte und Energie sowie deren Speicherung gefördert.
- Zuwendungsgeber : KfW; LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/umweltschutz/foerderangebot/darlehen/index.php
Bayern
Der Bayern Kapital Innovationsfonds II steht grundsätzlich innovativen technologieorientierten Unternehmen aller Branchen offen.
Die Beteiligungen im pari-passu-Modell dienen der Mitfinanzierung von Innovationsvorhaben. Das Innovationsvorhaben muss insbesondere einen der folgenden Inhalte haben:
• Vorbereitung/Konzeption eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens bis zur Aufnahme der
F&E-Tätigkeit (Konzeptionsphase)
• Entwicklung eines neuen Produktes/Verfahrens (inklusive technischer Dienstleistungen) bis zur Herstellung und Erprobung von Prototypen (F&E-Phase)
• Anpassungsentwicklung und Vorbereitung der Produktion einschließlich Markteinführung technisch neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen (Aufbauphase)
• Finanzierung von weiteren innovativen Produktdiversifikationen oder Erweiterung der Marktanteile
Die Beteiligung erfolgt in der Regel in Form einer offenen und/oder typisch stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung durch den Innovationfonds beträgt maximal 2,5 Mio. EUR, unter besonderen Voraussetzungen maximal 3 Mio. EUR je Beteiligungsnehmer.
Die Auszahlung des Beteiligungskapitals erfolgt in mehreren Tranchen entsprechend dem Fortschritt des Innovationsvorhabens.
Im Falle einer typisch stillen Beteiligung werden neben einer einmaligen Vergütung, die bei Auszahlung einbehalten wird, eine feste, ergebnisunabhängige Basisvergütung, eine Gewinnbeteiligung und ein angemessenes Ausstiegsentgelt vereinbart.
Der Beteiligungsantrag bei der Bayern Kapital Innovationsfonds II muss bei Finanzierungen im pari passu-Modell vor dem Abschluss der Beteiligungsvereinbarung zwischen dem BN und dem/den privaten lnvestor/en gestellt werden.
Reichen Sie bitte den Antrag zusammen mit einer Stellungnahme der Privatinvestorin, des Privatinvestors oder der Privatinvestoren bei der Bayern Kapital GmbH ein.
eingeschränkt
Bayern Kapital stellt als Venture-Capital-Gesellschaft des Freistaats Bayern jungen, innovativen Technologieunternehmen in Bayern Beteiligungskapital zur Verfügung. Durch diese Form der Absicherung können auch neue Produkte oder Dienstleistungen der Tourismusbranche zum Erfolg geführt werden.
- Zuwendungsgeber : Bayern Kapital GmbH; Freistaat Bayern; LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayern Kapital GmbH
- https://bayernkapital.de/fuer-gruender/early-stage/
Sachsen
- Große Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Existenzgründer:innen (natürliche Personen) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks
- Angehörige der Freien Berufe
- Ärzte und Apotheken werden je nach Vorhabensort gesondert gefördert
Gefördert werden unter anderem Investitionen in Produktionsanlagen, Betriebsmitteldarlehen, Immobilien, Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.
Investitionsdarlehen
- Aufbau oder Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz
- Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte
- Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
- Übernahme eines Unternehmens durch natürliche Personen im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung
- Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern der Anteil am Gesellschaftskapital von 10 % nicht unterschritten ist
- Aktivierungsfähige Kosten des Sachanlagevermögens, beispielsweise:
-> Kauf oder Bau von Betriebsgrundstücken und Betriebsgebäude (Kauf- oder Baukosten einschließlich Bau- sowie Grunderwerbsnebenkosten)
-> Kauf von Maschinen, Anlagen, Einrichtungen
-> Kauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung
-> Immaterielle Investitionen (Patente, Lizenzen etc.), die zu Marktkonditionen erworben, genutzt und mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden
Betriebsmitteldarlehen
- Finanzierung von Umlaufvermögen des Unternehmens, beispielsweise:
- Material, Rohstoffe und sonstige betriebliche Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes
- Zusätzlicher bzw. erhöhter Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung
Investitionsdarlehen
Kredithöhe: Mindestens 20.000 EUR und maximal bis zu 20 Mio. EUR je Vorhaben
Betriebsmitteldarlehen
Kredithöhe: Mindestens 20.000 EUR und maximal bis zu 5 Mio. EUR je Vorhaben
Ab sofort wird der Basis-Tilgungszuschuss auf sechs Prozent der Darlehenssumme festgesetzt. Zusätzlich können Förderkunden durch Bonuszuschläge von jeweils zwei Prozent für bestimmte Vorhaben den Zuschuss auf bis zu zehn Prozent erhöhen. Förderfähig sind dabei unter anderem Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen, Neuansiedlungen, Investitionen im ländlichen Raum sowie Maßnahmen, die einen Beitrag zu Nachhaltigkeit oder Digitalisierung leisten.
Inanspruchnahme Darlehenshöchstbetrag je Endkreditnehmer:in maximal einmal pro Jahr.
Darlehen aus diesem Förderprogramm werden über Kooperationspartner der SAB (Zentralinstitute, Hausbanken) vergeben. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.
nein
Unternehmen sowie Existenzgründer:innen werden mit einem Investitions- und Betriebsmitteldarlehen zu günstigen Konditionen in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss sowie Bonuszugschlag unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/sab-sachsenkredit-universal-neu