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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

596 Treffer:
PROFI Umwelt und PROFI Umwelt Transfer  

Gefördert werden Einzel- (PROFI Umwelt) und Kooperationsprojekte (PROFI Umwelt Transfer) zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

30.12.2026

Für wen?

Unternehmen aller Größen mit Betriebsstätte in Hamburg aus allen Branchen und Technologien sowie mit diesen kooperierende Hochschulen / Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

- Innovative Projekte, die neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zum Ziel haben und damit zur Ressourcen- und Emissionseinsparung beitragen.

- Insbesondere Vorhaben, die zu marktfähigen Produkten führen, die besonders ressourceneffizient im Herstellungsprozess, in der Produktnutzung und/oder der anschließenden Verwertung sind (produktintegrierter Umweltschutz).

- Einzelbetriebliche Projekte sowie Kooperationsvorhaben von mehreren Unternehmen oder mit Hochschulen / Forschungseinrichtungen.

- Technologie- und Wissenstransfer zwischen Unternehmen und Hochschulen oder Forschungseinrichtungen (PROFI Umwelt Transfer).

- Förderfähige Kosten sind Personal- und Sachkosten, Kosten für Patente, Fremdleistungen.

Art und Höhe der Zuwendung

- Zuschüsse bis 500.000 € (in Ausnahmefällen bis zu 1 Mio. €)

- Die Höhe der Förderquote orientiert sich nach Größe des Unternehmens und Art des Vorhabens. Für Unternehmen liegt sie in der Regel zwischen 25 % und 55 %.

- Hochschulen / Forschungseinrichtungen werden mit einer Förderquote von bis zu 100 % gefördert. Ihr Anteil an den gesamten Projektkosten muss mindestens 10 % betragen und sollte nicht über 40 % liegen.

 

Für KMU kann zusätzlich die Erstellung einer „Ökobilanz“ mit einer Förderquote von 80 % (max. 40.000 €) gefördert werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Förderung sind bei der IFB Hamburg mit den erforderlichen Unterlagen, aus denen

sich die Förderungswürdigkeit ergibt, zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die IFB Hamburg unterstützt den Transfer von Forschung und Entwicklung im Bereich der Umweltwissenschaften in die Praxis. Im Vordergrund stehen dabei Ressourcen- und Materialeffizienz sowie Verbesserungen in der Kreislaufwirtschaft.

Weitere Informationen  
PROFI Transfer Plus  

Gefördert wird die intensive Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

30.12.2026

Für wen?

- Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg – bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – die gemeinsam mit einer Hamburger Hochschule oder Forschungseinrichtung und ggf. einem weiteren Unternehmen einen Antrag stellen.

- Hamburger Hochschulen und Forschungseinrichtungen, wenn sie Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens sind.

Was wird gefördert?

- Innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE), die neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zum Ziel haben.

- Kooperationsprojekte von Unternehmen in Zusammenarbeit mit Hochschulen/Forschungseinrichtungen und/oder weiteren Unternehmen.

- Förderfähige Kostenarten sind: Personalkosten mit einer Restkostenpauschale von 40 % für alle sonstigen projektnotwendigen Kosten.

Beispiele

Die Technologiefelder:

- Gesundheit

- Klima und Energie

- Mobilität

- Materialwissenschaften und Neue Materialien

- Data Science und Digitalisierung

Art und Höhe der Zuwendung

- Fördervolumen: bis zu 2 Mio. €.

- Die Höhe der Förderquote orientiert sich nach Größe des Unternehmens und Art des Vorhabens und liegt in der Regel zwischen 40 % und 60 %.

- Die Förderquote für die kooperierenden Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen liegt bei 100 %. Ihr Anteil an den gesamten Projektkosten soll 10 % nicht unterschreiten und darf nicht über 40 % liegen.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Förderung sind bei der IFB Hamburg mit den erforderlichen Unterlagen, aus denen

sich die Förderungswürdigkeit ergibt, zu stellen. Förderungen im Modul PROFI Transfer Plus (EFRE) werden über ein elektronisches Datenaustauschsystem beantragt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm "PROFI Transfer Plus" fördert den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis, speziell für die Themenbereiche Klima und Energie, Gesundheit, Mobilität, Digitalisierung und neue Materialwissenschaften.

Weitere Informationen  
Hamburg-Kredit Investition  

Unternehmen in Hamburg werden bei der Finanzierung von Investitionen in die Hamburger Wirtschaft und bei Infrastruktur- und Immobilienfinanzierungen unterstützt.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Unternehmen in Hamburg:

Finanziert werden Vorhaben, die eine arbeits-, wirtschafts- und gesellschaftspolitische Bedeutung für Hamburg haben.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden die Finanzierung oder Risikoübernahme für die Umsetzung wirtschaftlich sinnvoller Vorhaben am Standort Hamburg oder Investitionen in Wohnungsbauprojekte in Hamburg.

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungen der IFB Hamburg an einem Konsortium unter Führung einer anderen Bank sind möglich als Bar- oder Avalkredit, Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind an die IFB Hamburg zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Hamburger unternehmen werden finanziell unterstützt, wenn diese in die Hamburger Wirtschaft investieren oder anderweitig von gesellschaftspolitischer Bedeutung sind.

Weitere Informationen  
Nachhaltiges Bauen  

Unterstützt die Verwendung von klimaschonenden Baustoffen in der Gebäudekonstruktion bei der Schaffung neuer Flächen durch freifinanzierten Neubau (d. h. Neubau, Aufstockung, Anbau) von Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg

Was wird gefördert?

Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt drei verschiedene Fördermodule:

 

- Modul „Klimaschonender Neubau“ (KSN) für Nichtwohngebäude

- Modul „Ökobilanzierung“

- Modul „Qualitätssicherung Holzbau“ (QS-H); teilweise verpflichtend

 

 

 

Modul „Klimaschonender Neubau"

Gefördert wird bei Flächen in Nichtwohngebäuden ab einer Bagatellgrenze von mehr als 100 m² Nutzfläche, die unter den Anwendungsbereich des GEG §2 fallen und dabei mindestens dem Standard eines „Effizienzgebäude 40“ (EG 40) entsprechen.

Weiterhin wird gefördert bei Flächen in Nichtwohngebäuden ab einer Bagatellgrenze von mehr als 400 m² Nutzfläche, die nicht unter den Anwendungsbereich des GEG fallen.

 

Modul „Ökobilanzierung“

 

Gefördert wird die freiwillig durchgeführte Berechnung und Dokumentation der Treibhausgasemissionen (Global Warming Potential, kurz: GWP) und des Primärenergiebedarfs nicht erneuerbar (PEne).

 

Modul „Qualitätssicherung Holzbau“ (QS-H)

Gefördert wird die freiwillig oder verpflichtend durchgeführte Begleitung der Planungs- und Bauphase durch eine:n Qualitätssichernde:n Holzbau.

Art und Höhe der Zuwendung

- Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Ergebnis des berechneten Treibhauspotenzials der Gebäudekonstruktion (GWP) in kg CO2-Äq./(m²a).

- Als Anreiz für die Optimierung der Gebäudekonstruktion im Rahmen der Umsetzung wird die Bewilligungssumme durch die IFB Hamburg pauschal um 20 % als vorläufiger "Optimierungs-Puffer" erhöht.

-Der Höchstbetrag der Förderung liegt jedoch bei maximal 20 % der förderfähigen Kosten. Diese Quote erhöht sich für kleine Unternehmen um 10 Prozentpunkte und für mittlere Unternehmen um 5 Prozentpunkte. Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000,00 € je Bauteil und 200.000,00 € je Förderfall.

 

Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden. Als Beginn der Maßnahme gilt der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).

Bewerbungsverfahren

Der Antrag erfolgt über den Kontakt der IFB Hamburg.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zur Verringerung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen in Hamburg unterstützt die IFB Hamburg Projekte, in welchen klimaschonende Baustoffe verwendet werden.

Weitere Informationen  
Hamburg-Kredit Universal  

Finanzierungsmittel für wachsende Unternehmen (Große Unternehmen und KMU) zu günstigen und risikogerechten Konditionen, die eine langfristige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln sowie Unterstützung in der Wiederaufbauphase nach der Krisenbewältigung benötigen.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

31.12.2032

Für wen?

Gefördert werden können große Unternehmen (GU) sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die länger als 3 Jahre am Markt tätig sind und den Unternehmenssitz oder eine wesentliche Betriebsstätte in Hamburg haben. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können nur ab einem Fördervolumen von € 3,0 Mio. gefördert werden.

Was wird gefördert?

Betriebsübernahmen und Erweiterungen:

- Betriebsübernahmen in Hamburg, unabhängig von der Rechtsform des zu übernehmenden Unternehmens,

- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von sog. Asset Deals.

Beim Erwerb einer tätigen Beteiligung durch ein Unternehmen oder eine natürliche Person muss der Erwerber grundsätzlich mindestens 10 % Gesellschaftsanteil und Geschäftsführerbefugnis innehaben. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.

 

Wachstumsfinanzierung und Investitionen:

Gefördert werden Wachstumsfinanzierungen und Investitionen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, z.B:

- Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen

- Immaterielle Vermögenswerte, z. B. Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-How oder nicht patentiertem Fachwissen. Diese müssen mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden

- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (überwiegend zur Selbst- / Eigennutzung für das Unternehmen; keine Wohngebäude).

 

Betriebsmittel:

Gefördert wird die Finanzierung von Betriebsmitteln, inklusive laufender Kosten (Miete, Gehälter) und Warenlager sowie die Vorfinanzierung von Betriebsmitteln für konkret vorliegende Aufträge, deren Finanzierung dem Ausgleich eines vorübergehenden oder wachstumsbedingten, angemessenen Liquiditätsbedarfes oder der Ausweitung der Unternehmensaktivitäten dient (in Anlehnung an die vorhandene Vorhabensbeschreibung).

Art und Höhe der Zuwendung

Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der Kosten der förderfähigen Vorhaben eines Unternehmens finanziert werden.

 

Die Höhe der geförderten Finanzierungsmittel beträgt maximal € 10 Mio. pro Vorhaben, für KMU ab einem Fördervolumen in Höhe von € 3 Mio.

 

Optional kann das Kreditinstitut eine Haftungsfreistellung für den Ausfall des Unternehmens in Höhe von 50 % des Refinanzierungsdarlehens für die gesamte Finanzierungslaufzeit erhalten. Wird eine Haftungsfreistellung gewählt, beträgt die maximale Haftungsfreistellung je Risikoverbund € 5 Mio., die revolvierend ausgenutzt werden kann.

 

Die Finanzierungslaufzeit kann 5, 7, 8 oder 10 Jahre betragen, mit der Möglichkeit von bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.

Bewerbungsverfahren

Ihren Antrag stellen Sie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn des Vorhabens. Der Kredit ist banküblich zu besichern. Form und Umfang der Sicherheiten werden zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut vereinbart.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die IFB Hamburg gewährt Kreditinstituten Finanzierungsmittel zur Weiterleitung an wachsende Unternehmen, die eine langfristige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln sowie Unterstützung in der Wiederaufbauphase nach der Krisenbewältigung benötigen.

Weitere Informationen  
Erneuerbare Wärme  

Zuschuss für Maßnahmen, die den Energiebedarf senken, die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

- Alle Grundeigentümerinnen und -eigentümer, Mieterinnen und Mieter mit Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers sowie dinglich Verfügungsberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg

 

- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte erbringen

Was wird gefördert?

- Wärmepumpen und erforderliche Umfeldmaßnahmen

- Wärmespeicher ab einem Speichervolumen von 4 m3

- Mehrfachnutzung von Flächen zur Nutzung für Wärmepumpen, Geothermie, PVT/Solarthermie-Kollektoren oder Wärmespeicher

Art und Höhe der Zuwendung

Die förderfähigen Investitionsausgaben für Wärmepumpen und Umfeldmaßnahmen werden mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von 20 % gefördert.

 

Die Förderung beträgt dabei höchstens 9.000 € je Einfamilienhaus oder Wohneinheit, maximal jedoch 100.000 € je Mehrfamilienhaus.

 

Bei Nichtwohngebäuden beträgt die Förderung höchstens 9.000 € für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal jedoch 100.000 € je Nichtwohngebäude.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist über das eAntragsportal der IFB Hamburg einzureichen, zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Versorgung von Gebäuden mit Heizung und Warmwasser ist für ein Drittel der Hamburger CO2-Emissionen verantwortlich. Aus diesem Grund gewährt die IFB Hamburg Zuschüsse zu Maßnahmen, die den Energiebedarf senken, die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen.

Weitere Informationen  
InnoVentureFonds  

Venture Capital für Hamburger Startups

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Der IVF richtet sich an Startups aller Branchen mit einem Gruppenumsatz von bis zu 75 Mio. EUR, die ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung oder den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit oder mindestens 50% der Vollzeitbeschäftigten in Hamburg haben. Der Fonds adressiert Unternehmen, die die Seed-Phase bereits erfolgreich durchlaufen und die ersten Schritte der Unternehmensgründung wie den Team- und Organisationsaufbau, das Einwerbung von Beteiligungskapital und den Markteintritt erfolgreich abgeschlossen haben.

Was wird gefördert?

Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, welche idealerweise zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Finanzierungen von IVF erfolgen in Form von Beteiligungen bzw. beteiligungsähnlichen

Finanzinstrumenten wie z.B. offenen Beteiligungen, Gesellschafterdarlehen mit

Wandlungsoptionen und Wandeldarlehen. IVF beteiligt sich in jedem Fall mit weniger als 50 %

am Stammkapital der Zielunternehmen.

 

Beteiligungen dürfen insgesamt 7,0 Mio. EUR pro Zielunternehmen nicht überschreiten.

Das Aufstocken bestehender Beteiligungen im Rahmen der Höchstgrenze ist möglich.

Bewerbungsverfahren

Bei Interesse am Fonds schicken Sie bitte eine Mail mit einem Pitch Deck und Finanzplan an ivf@innovationsstarter.com.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Um das Eigenkapital innovativer Startups in Hamburg zu stärken und sie bei ihrem weiteren Wachstum zu unterstützen, stellt der InnoVentureFonds aussichtsreichen Hamburger Unternehmen, die die Seed Phase erfolgreich absolviert haben, Beteiligungskapital zur Verfügung.

Weitere Informationen  
InnovationFocus „Green Aviation Technologies (GATE II)“  

Förderinitiative zur Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Nachhaltigkeit der Luftfahrtindustrie am Standort Hamburg.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Konsortien aus Unternehmen, die über eine Betriebsstätte in Hamburg verfügen, sowie Hochschulen/Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte in Hamburg, wenn sie Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens sind.

Was wird gefördert?

- Innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE), die neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zum Ziel haben.

- Einzelbetriebliche FuE-Projekte sowie FuE-Kooperationsprojekte von mehreren Unternehmen oder mit Hochschulen / Forschungseinrichtungen.

- Technologie- und Wissenstransfer zwischen Unternehmen und Hochschulen oder Forschungseinrichtungen.

- Förderfähige Kostenarten sind: Personal- und Sachkosten, Kosten für Patente, Fremdleistungen.

Beispiele

Insbesondere folgende thematische Schwerpunkte stehen im Fokus der Förderung:

 

1. Nachhaltige Flugzeugsysteme und Produktion

- Innovationen im Bereich der Flugzeugenergiesysteme in Verbindung mit dem Einsatz von Wasserstoff

- Produktion, Montage, Betrieb und Wartung von Flugzeugen, Baugruppen und Komponenten unter Einbeziehung nachhaltigerer Verfahren und einer effektiven Kreislaufwirtschaft

- Digitale Entwicklungsmethoden zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks über den gesamten Product-Life-Cycle, einschließlich hardware- und softwarebasierter Digitalisierungen

- Automatisierung und Robotik in Konstruktion und Fertigung

 

2. Leichte, Modulare und Integrierte Flugzeugkabine

- Effiziente elektrische und elektronische Kabinensysteme inkl. zugehöriger Software

- Verbesserte Kabinenakustik

- Entwicklung neuer Kabinenkomponenten unter Verwendung leichterer und nachhaltiger Materialien

 

3. Nachhaltiger Flugzeugbetrieb - Wartung und Services

- Digitale Plattformen für digitale Produkte und Dienstleistungen

- MRO-Konzepte für Wasserstofftank und Verteilsysteme sowie Brennstoffzellensysteme

- Optimierungsprozesse für konventionelle Triebwerke mit Sustainable Aviation Fuels (SAF)

- Förderung der Qualifizierung von Mitarbeitenden für KI-gestütztes Arbeiten

- Entwicklung neuer Technologien und Verfahren für Fertigung, Reparatur und Wartung

 

4. Nachhaltiger Betrieb von Flughäfen

- Neue Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen für Wasserstoff und nachhaltige Flugkraftstoffe am Flughafen

- Sektorübergreifende Nachhaltigkeitsforschung, die Energieerzeugung, -speicherung, -transport und -versorgung einschließt.

5. Weiterentwicklung und Vernetzung von wasserstoffbezogenen Forschungsinfrastrukturen für Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge

- Projekte, Prozesse und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Flüssigwasserstoff-Bodendemonstrator am Flughafen Hamburg

- Demonstratoren für Brennstoffzellensysteme und nachhaltige Energienutzung in Luftfahrzeugen

Art und Höhe der Zuwendung

PROFI Programm-Module

Gefördert werden Projekte in den folgenden PROFI Programm-Modulen:

- Programm für Innovation (PROFI) – Module Standard und Transfer

- Programm für Innovation (PROFI) – Modul PROFI Transfer Plus (EFRE)

 

- Zuschüsse bis zu 500.000 € bei Einzelprojekten und bis zu 2 Mio. € bei Kooperationsprojekten

- Die Höhe der Förderquote orientiert sich nach Größe des Unternehmens und Art des Vorhabens. Für Unternehmen liegt sie in der Regel zwischen 25 % und 60 %.

- Hochschulen / Forschungseinrichtungen werden mit einer Förderquote von bis zu 100 % gefördert. Ihr Anteil an den gesamten Projektkosten muss mindestens 10 % betragen und sollte nicht über 40 % liegen.

Bewerbungsverfahren

Förderanträge sind bei der IFB Hamburg einzureichen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderung, mit welcher die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Nachhaltigkeit der Luftfahrtindustrie am Standort Hamburg gestärkt werden soll. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen dabei gefördert werden in den Bereich „Dekarbonisierung der Luftfahrt“ (Clean Aviation) zu investieren. Damit wird gleichzeitig die Transformation der Branche hin zu einer klimaneutralen Luftfahrt vorangetrieben.

Weitere Informationen  
Hessen Kapital I - III  

Mit den Fonds Hessen Kapital I, Hessen Kapital II und Hessen Kapital III bietet das Land Hessen vorwiegend stille, aber auch offene Beteiligungen zur Erweiterung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen an. Hessen Kapital I und Hessen Kapital III werden durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert. Mit der Beteiligung soll die Basis für Expansion, Innovation und Nachfolge in jungen und auch mittelständischen Unternehmen geschaffen werden. Ebenso soll zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals beigetragen werden

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Stille Beteiligung:

- Hessen Kapital I, II und III: Antragsberechtigt im Fall einer stillen Beteiligung sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, die unabhängig von einem Großunternehmen sind.

 

Offene Beteiligung:

- Antragsberechtigt für Hessen Kapital I und II sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, die unabhängig von einem Großunternehmen sind

- oder um kleine und mittlere Unternehmen, bei denen die Kriterien der EU-Definition nicht vollständig erfüllt sind, handeln. Es sollen in der Regel folgende Restriktionen gelten:

- Umsatz bis i.d.R. 150. Mio. Euro, maximal 250 Mio. Euro bei besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung

- Betriebsgröße i.d.R. bis maximal 499 Beschäftigte.

 

- Antragsberechtigt für Hessen Kapital III sind bereits gegründete Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen für die folgende Kriterien gelten:

- nicht börsennotierte kleine Unternehmen (zurzeit weniger als 50 Beschäftigte, höchstens € 10 Mio. Umsatz oder € 10 Mio. Bilanzsumme, Unabhängigkeit von einem Großunternehmen), deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt, die nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben, die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben und die nicht durch einen Zusammenschluss gegründet wurden.

Was wird gefördert?

Das Programm dient der Wachstums- und Innovationsfinanzierung sowie der Liquiditätssicherung kleiner und mittlerer Unternehemen.

Art und Höhe der Zuwendung

Bei der Förderung handelt es sich um eine stille oder offene Beteiligung am Stamm-/Grundkapital.

 

Stille Beteiligung:

 

- Hessen Kapital I und Hessen Kapital II: beträgt zwischen 200.000 EUR und 5 Mio. EUR bei einer Laufzeit von 8 bis max. 12 Jahren.

- Hessen Kapital III: beträgt zwischen 100.000 EUR und 1,5 Mio. EUR bei einer Laufzeit von in der Regel 10 Jahren.

 

Offenen Beteiligung:

 

- Hessen Kapital I und II: Die offene Beteiligung soll möglichst € 200.000 nicht unterschreiten und beträgt maximal € 5.000.000 je Unternehmen.

- Hessen Kapital III: Die Beteiligung beträgt maximal € 400.000,00. Handelt es sich bei einem kleinen Unternehmen um ein innovatives Unternehmen, dann beträgt die Beteiligung maximal € 800.000.

Bewerbungsverfahren

Anfragen und Anträge sind bei der vom Land Hessen beauftragten BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der stillen und offenen Beteiligungen der Fondsreihe Hessen Kapital I-III haben KMUs die Möglichkeit ihre Eigenkapitalbasis zu erweitern.

Weitere Informationen  
Förderung Regionalmanagement und Regionalbudget  

Zur Mobilisierung regionaler Innovations-, Wachstums- und Beschäftigungspotentiale unterstützt das Land Hessen bestehende und auf Dauer angelegte Regionalmanagementgesellschaften bei der Durchführung von Projekten.

Fördergebiet

Hessen Vorhaben werden in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind bestehende und auf Dauer angelegte Regionalmanagementgesellschaften. Pro Region wird nur eine Regionalmanagementgesellschaft gefördert.

Was wird gefördert?

Zur Mobilisierung regionaler Innovations-, Wachstums- und Beschäftigungspotentiale unterstützt das Land Hessen bestehende und auf Dauer angelegte Regionalmanagementgesellschaften bei der Durchführung von Projekten.

 

Mit der Bereitstellung eines Regionalbudgets können Regionalmanagementgesellschaften Projekte durchführen zur

- Verbesserung der regionalen Kooperation,

- Mobilisierung und Stärkung regionaler Wachstumspotentiale,

- Verstärkung von Maßnahmen des Regionalmarketings,

- Verbesserung der Fachkräfteversorgung.

 

Gefördert werden können Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Projekten einschließlich projektbezogener Personalausgaben.

 

Ergänzend ist die Förderung von innovationsorientierten Einzelprojekten möglich, die der Profilierung des Innovationsstandortes Hessen und der Umsetzung der hessischen Innovationsstrategie (www.hessische-innovationsstrategie-2020.de) dienen.

 

Als besonders förderwürdig gelten Projekte, die ergänzend zu einer ressourcenschonenden Produktion und Kreislaufwirtschaft und/oder zur Verminderung von CO2-Emmissionen beitragen.

 

Zuwendungsfähig sind Sachausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Projekte sowie direkte Ausgaben für Personal.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Zuwendung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Das Regionalbudget, mit dem eine Regionalmanagementgesellschaft unterstützt wird, beträgt bis zu 150.000 Euro pro Jahr.

 

Der Durchführungszeitraum für ergänzende Projektförderungen soll drei Jahre nicht überschreiten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu stellen. Dies ist auch über das Onlineportal der WIBank möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm „Regionalmanagement und Regionalbudget“ in Hessen fördert bestehende Regionalmanagementgesellschaften, um regionale Kooperationen zu stärken und regionale Wachstumspotenziale zu mobilisieren. Durch die Unterstützung innovativer und regionalmarketingorientierter Projekte trägt es zur Entwicklung und Profilierung Hessens als Innovationsstandort bei.

Weitere Informationen  
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