Förderwegweiser
Hamburg
Unternehmen in Hamburg:
Finanziert werden Vorhaben, die eine arbeits-, wirtschafts- und gesellschaftspolitische Bedeutung für Hamburg haben.
Unterstützt werden die Finanzierung oder Risikoübernahme für die Umsetzung wirtschaftlich sinnvoller Vorhaben am Standort Hamburg oder Investitionen in Wohnungsbauprojekte in Hamburg.
Beteiligungen der IFB Hamburg an einem Konsortium unter Führung einer anderen Bank sind möglich als Bar- oder Avalkredit, Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen.
Anträge sind an die IFB Hamburg zu richten.
nein
Hamburger unternehmen werden finanziell unterstützt, wenn diese in die Hamburger Wirtschaft investieren oder anderweitig von gesellschaftspolitischer Bedeutung sind.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/programme/gruender-and-unternehmen/investieren-und-liquiditaet-sichern/liquiditaet-und-betriebsmittel/hamburg-kredit-investition
Hamburg
30.12.2026
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Nichtwohngebäuden in Hamburg
Verwendung von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft in der Gebäudekonstruktion von Neubauten mit der begleitenden „Qualitätssicherung Holzbau“ und der abschließenden "Berechnung der Ökobilanz".
Der Einsatz von Holz in der Gebäudekonstruktion von Neubauten, Aufstockungen und Anbauten wird mit 1,20 € je Kilogramm Holzprodukt gefördert, höchstens jedoch höchstens jedoch 20 % der Kosten der Kostengruppe (KG) 300 und KG 400. Diese Quote erhöht sich für kleine Unternehmen um 10 Prozentpunkte und für mittlere Unternehmen um 5 Prozentpunkte. Die maximale Förderhöhe beträgt 200.000,00 € je Förderfall.
Voraussetzung für die Holzbauförderung ist die Begleitung durch eine:n autorisierte:n Qualitätssichernde:n (QS-H). Die QS-H kann mit einem Zuschuss in Höhe von 60 % des Honorars gefördert werden. Diese Quote erhöht sich für kleine Unternehmen um 20 Prozentpunkte und für mittlere Unternehmen um 10 Prozentpunkte. Die maximale Förderhöhe beträgt 10.000,00 € je Förderfall.
Voraussetzung für die Holzbauförderung ist die Dokumentation zur abschließenden Berechnung der Ökobilanz der durchgeführten Maßnahme. Diese kann mit einem Zuschuss in Höhe von 60 % des Honorars gefördert werden. Diese Quote erhöht sich für kleine Unternehmen um 20 Prozentpunkte und für mittlere Unternehmen um 10 Prozentpunkte. Die maximale Förderhöhe beträgt 10.000,00 € je Förderfall.
Kontaktaufnahme mit IFB Hamburg vor Projektbeginn.
nein
Zur Verringerung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen in Hamburg unterstützt die IFB Hamburg Projekte, in welchen Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft beim Bau von Nichtwohngebäuden verwendet wird.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/programme/immobilienwirtschaft/nichtwohngebaeude-bauen-und-modernisieren/nichtwohngebaeude-bauen/verwendung-von-holz-beim-neubau-von-nichtwohngebaeuden
Hamburg
29.06.2027
- Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen) und sonstige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen, Kirchen) in Hamburg
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen
Wärmepumpen
- Im Neubau: Sole/Wasser-Wärmepumpen, Wasser/Wasser-Wärmepumpen
- Im Bestand: Luft/Wasser-Wärmepumpen, Sole/Wasser-Wärmepumpen, Wasser/Wasser-Wärmepumpen
- Im Bestand: den Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper bei gleichzeitiger Installation einer Wärmepumpe
Erschließung von Wärmequellen
- Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie (Erdwärmesonden bis 400 m Tiefe und Erdwärmekollektoren),
- Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie
- PVT-Kollektor-Anlagen als Wärmequelle für Wärmepumpen
- Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Abwasser
Solarthermie und Heizungsmodernisierung
- Gefördert werden Solarthermieanlagen ab einer Mindest-Bruttokollektorfläche von 20 m² für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Es werden sowohl heizungsunterstützende als auch Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung sowie Anlagen, die in Wärmenetze einspeisen, gefördert.
- Das Solarertrags-Monitoring ist verpflichtend und wird zusätzlich gefördert.
- Austausch von fossil befeuerten Heizungsanlagen bei gleichzeitiger Installation einer förderfähigen Solarthermieanlage
Bioenergie-Anlagen
- Vollautomatisch arbeitende Biomasse-Verbrennungsanlagen und Biogasanlagen ab einer Größe von 100 kW
Wärmeverteilnetze, die der anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien dienen
Wärmespeicher ab einem Speichervolumen von 4 m3; nur in Verbindung mit einer aus diesem Programm geförderten Anlage oder einem förderfähigen Wärmeverteilnetz
Mehrfachnutzung von Flächen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme und flächensparende Lösungen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme; mindestens 100.000 € notwendige Investitionskosten
Modul Wärmepumpen
- Für elektrisch betriebene Wasser/Wasser-Wärmepumpen und elektrisch betriebene Sole/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 125 € je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 5.000 €.
- Für elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 90 € je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 3.500 €.
- Festlegung des Zuschusses im Einzelfall ab einer Nennwärmeleistung von 500kW.
- Der Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper, bei gleichzeitigem Einbau einer geförderten Wärmepumpe, wird mit einem Zuschuss in Höhe von 300,00 € je Niedertemperatur-Heizkörper gefördert.
Modul Erschließung von Wärmequellen
- Für Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie mit Hilfe von Erdwärmesonden bis 400 m Tiefe oder Erdwärmekollektoren beträgt die Höhe des Zuschusses 15 % der notwendigen Investitionskosten.
- Für PVT-Kollektoren als Wärmequelle für Wärmepumpen beträgt die Höhe des Zuschusses 15 % von 90 % der notwendigen Investitionskosten.
- Für Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Abwasser beträgt die Höhe des Zuschusses 20 % der notwendigen Investitionskosten.
- Die Förderung der Nutzung der Tiefengeothermie wird nachrangig in Bezug auf eine obligatorisch einzusetzende Bundesförderung festgelegt.
Modul Solarthermie und Heizungsmodernisierung
Zuschuss für den Bau einer Solarthermieanlage
- 100 €/m2 Bruttokollektorfläche (im Neubau 75 €/m2) für Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung
- 200 €/m2 Bruttokollektorfläche (im Neubau 150 €/m2) für Anlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer als 200 m2 erfolgt die Festlegung des Zuschusses im Einzelfall.
Zuschuss für das Solarthermie-Monitoring
Das obligatorische Solarthermie-Monitoring wird mit einem zusätzlichen Zuschuss gefördert in Höhe von
- 2.000 € bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche von 20 bis einschließlich 100 m2
- 3.000 € bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer 100 bis einschließlich 200 m2
- Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer 200 m2 erfolgt die Festlegung des Zuschusses im Einzelfall.
Zuschuss für den Austausch heizungstechnischer Anlagen
Der Austausch der Heizung bei gleichzeitiger Installation einer förderfähigen Solarthermieanlage wird mit Zuschüssen zwischen 90 €/m² und 120 €/m² Bruttokollektorfläche gefördert.
Weitere Module
Die Förderdetails für die weiteren Module können der Förderrichtlinie entnommen werden.
Der Antrag ist über das eAntragsportal der IFB Hamburg einzureichen, zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen.
ja
Die Versorgung von Gebäuden mit Heizung und Warmwasser ist für ein Drittel der Hamburger CO2-Emissionen verantwortlich. Aus diesem Grund gewährt die IFB Hamburg Zuschüsse zu Maßnahmen, die den Energiebedarf senken, die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/programme/immobilienwirtschaft/energie-und-ressourcen-einsparen-immo/energetisch-modernisieren-immo2/erneuerbare-waerme
Hamburg
30.12.2025
Wassersport-, Umweltschutz- und sonstige Vereine sowie Hilfsorganisationen, die Eigentümer eines Motorbootes sind und zugleich Inhaber einer wasserrechtlichen Fahrerlaubnis gem. § 2 Alsterschifffahrtsverordnung.
- Ersatzbeschaffung von neuen Motorbooten mit emissionsfreien Antrieben, d.h. reine Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge.
- Umrüstung im Einsatz befindlicher Boote mit Verbrennungsmotoren auf emissionsfreie Antriebe, entweder mit Motor mit Batterieelektroantrieb oder mit Brennstoffzellenantrieb.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Investitionskosten für die Umrüstung auf einen Elektromotor oder ein neues elektrisches Ersatzfahrzeug.
Die Zuschüsse dürfen je Boot 29.400 € nicht übersteigen.
Der Antrag ist an die IFB Hamburg zu richten.
nein
Gefördert wird die freiwillige Umstellung der Alsterschifffahrt auf alternative Antriebe, um die Zahl der Elektro-Wasserfahrzeuge zu erhöhen und die CO2-Emissionen auf der Alster zu reduzieren.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/programme/immobilienwirtschaft/infrastruktur-ausbauen-immo/infrastruktur-ausbauen-immobilien/alster
Hamburg
Gefördert werden natürliche Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. GbR), sofern sie die Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen haben bzw. diese weniger als ein Jahr Bestand hat. Der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme bei sämtlichen Vorhaben sollte 2. Mio € nicht übersteigen und die Anzahl an Mitarbeitern sollte in der Regel weniger als 10 sein (in Vollzeitäquivalenten inklusive der tätigen Gründenden).
Gründer/innen und Gründungsteams von innovativen Startups im Bereich Social Entrepreneurship in der Vorgründungs- und Gründungsphase.
Gefördert werden innovative, gemeinwohlorientierte Startups und Social Enterprises aller Branchen.
Die Höhe der Zuwendung beträgt pro Person pauschal bis zu 2.500€/Monat. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten gewährt. Der Maximalbetrag pro Gründung beträgt 75.000€. Je Gründungsteam werden maximal drei Personen gefördert. Mit dem pauschalen personengebundenen Zuschuss können alle mit dem Gründungsvorhaben verbundenen Kosten finanziert werden (inkl. Gehälter).
Anträge sind an die IFB Innovationsstarter GmbH zu stellen.
nein
Im Fokus des Förderprogramms stehen Startups, die als Ziel die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen insbesondere im sozialen und ökologischen Bereich haben und die damit auf mindestens eines der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) einzahlen.
- Zuwendungsgeber : IFB Innovationsstarter GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Innovationsstarter GmbH
- https://innovationsstarter.com/innoimpact/
Hamburg
Der IVF richtet sich an Startups aller Branchen mit einem Gruppenumsatz von bis zu 75 Mio. EUR, die ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung oder den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit oder mindestens 50% der Vollzeitbeschäftigten in Hamburg haben. Der Fonds adressiert Unternehmen, die die Seed-Phase bereits erfolgreich durchlaufen und die ersten Schritte der Unternehmensgründung wie den Team- und Organisationsaufbau, das Einwerbung von Beteiligungskapital und den Markteintritt erfolgreich abgeschlossen haben.
Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, welche idealerweise zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen.
Die Finanzierungen von IVF erfolgen in Form von Beteiligungen bzw. beteiligungsähnlichen
Finanzinstrumenten wie z.B. offenen Beteiligungen, Gesellschafterdarlehen mit
Wandlungsoptionen und Wandeldarlehen. IVF beteiligt sich in jedem Fall mit weniger als 50 %
am Stammkapital der Zielunternehmen.
Beteiligungen dürfen insgesamt 7,0 Mio. EUR pro Zielunternehmen nicht überschreiten.
Das Aufstocken bestehender Beteiligungen im Rahmen der Höchstgrenze ist möglich.
Bei Interesse am Fonds schicken Sie bitte eine Mail mit einem Pitch Deck und Finanzplan an ivf@innovationsstarter.com.
nein
Um das Eigenkapital innovativer Startups in Hamburg zu stärken und sie bei ihrem weiteren Wachstum zu unterstützen, stellt der InnoVentureFonds aussichtsreichen Hamburger Unternehmen, die die Seed Phase erfolgreich absolviert haben, Beteiligungskapital zur Verfügung.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://innovationsstarter.com/innoventurefonds/
Bayern
Der Wachstumsfonds Bayern 2 steht grundsätzlich innovativen, technologie- und wachstumsorientierten Unternehmen aller Branchen nach bereits durchgeführten Erstrundenfinanzierungen offen.
Mitfinanziert werden
– (Weiter-)Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen zur Verbreiterung des Produkt- und Leistungsangebots inkl. deren Markteinführung,
– Durchführung klinischer Studien im Life Science-Bereich,
– Ausbau, Vertrieb und Umsetzung von Internationalisierungsstrategien,
– weitere innovative Produktdiversifikationen oder Erweiterung der Marktanteile einschließlich Akquisitionen/Umsetzung von Exitstrategien.
Der Wachstumsfonds Bayern 2 beteiligt sich in offener Form und/oder typisch stiller Form an den Beteiligungsunternehmen.
Möglich ist auch eine Kombination aus offener Beteiligung und Nachrangdarlehen.
a) Die Beteiligung des Wachstumsfonds Bayern 2 beträgt in der Regel zwischen 2,0 Mio. Euro und 8,0 Mio. Euro je BN.
Je nach Lage des Einzelfalls sind auch Beteiligungen in Höhe von bis 10 Mio. Euro je BN möglich. Im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages können mehrere Finanzierungsrunden begleitet werden.
b) Auf den unter a) genannten Beteiligungshöchstbetrag werden Beteiligungen die von weiteren, von der Bayern Kapital GmbH gemanagten Beteiligungsfonds an den BN ausgereicht wurden, angerechnet.
Der Beteiligungsantrag beim Wachstumsfonds Bayern 2 muss vor dem Abschluss der Beteiligungsvereinbarung zwischen dem BN und dem/den privaten Investor/en gestellt werden.
nein
Auch nach erfolgreich umgesetzter A-Finanzierungsrunde werden Gründer und Technologieunternehmen von der Bayern Kapital GmbH weiter unterstützt, in dem im Anschluss weiteres Eigenkapital zur Verfügung gestellt wird.
- Zuwendungsgeber : Bayern Kapital GmbH; LfA Förderbank Bayern; die Europäische Investitionsbank
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayern Kapital GmbH
- https://bayernkapital.de/fuer-gruender/later-stage/
Bayern
Antragsberechtigt sind
– Solide mittelständische Unternehmen aller Branchen, die ihre Nachfolge regeln oder die Betriebsteile ausgliedern wollen, sowie Führungskräfte, die ein Unternehmen oder Teile hiervon übernehmen wollen.
– Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen sowie industriell orientierte Handwerksbetriebe mit interessantem Wachstumspotenzial.
– Etablierte Unternehmen mit technologiegetriebenen Produkten/Dienstleistungen sowie junge Technologieunternehmen mit überdurchschnittlichen Wachstumspotenzialen.
– Unternehmen in/nach akuter Krise
- Mittelständische Unternehmen in einer Unternehmensnachfolge
– Unternehmensnachfolge: Ablösung von Gesellschaftern, Ausgliederung von Unternehmensteilen, Firmenübernahmen durch betriebsinterne oder -externe Manager,
– Wachstum: u.a. Kapazitätserweiterung, Investition in neue Märkte, Rationalisierung und Modernisierung, Betriebsverlagerung, Investitionen in Digitalisierung,
– Venture Capital: u.a. Produktentwicklung, Vertriebsausbau, Markterschließung, Investitionen, Internationalisierung oder
– Turn Around: u.a. Mitfinanzierung von Restrukturierungsmaßnahmen, Rationalisierung betrieblicher Abläufe, Investitionen.
Konditionen und Beteiligungsmodell werden individuell ausgehandelt. Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach dem Fördergegenstand und kann bis zu 10 Mio. EUR betragen.
Informationen erteilt die BayBG – Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH.
nein
Mit Beteiligungsgarantien der BayBG wird die Eigenkapitalausstattung von touristischen Investoren bei der Umsetzung von Finanzierungsanlässen wie bspw.der Unternehmensnachfolge gezielt gestärkt.
- Zuwendungsgeber : Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG)
- http://www.baybg.de/
Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Mitfinanziert werden Umweltschutzinvestitionen in den Bereichen
– Abwasserreinigung,
– Luftreinhaltung,
– Lärm- und Erschütterungsschutz,
– Kreislaufwirtschaft,
– Ressourceneffizienz sowie
– Boden- und Grundwasserschutz.
sowie Investitionen im Rahmen
- der Einrichtung umweltfreundlicher Verfahren und
- von besonders klimaschutzrelevanten Vorhaben.
Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen. Der Darlehenshöchstbetrag darf in der Regel 2 Mio. EUR nicht übersteigen. Es können nur Vorhaben mit Kosten von mindestens 25.000 EUR und maximal 12,5 Mio. EUR gefördert werden.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über die Hausbank in Papierform oder digital bei der LfA Förderbank Bayern zu stellen.
eingeschränkt
Dieses Förderdarlehen unterstützt eigenverantwortliche Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen durch günstige Zinskonditionen.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/umweltschutz/foerderangebot/darlehen/index.php
Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) u.a. der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.
Förderfähig sind:
– Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
– Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
– Erwerb und Verlagerung einer Betriebsstätte,
– Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
– grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte,
– Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (unter Marktbedingungen) einschließlich etwaiger zusätzlicher Investitionen.
Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines LfA-Regionalkredits. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 100% der förderfähigen Kosten. Der Darlehenshöchstbetrag des Regionalkredits beträgt 10 Mio. EUR je Vorhaben.
Für die Antragstellung ist der Vordruck 90 IH „Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe -“ bzw. der Vordruck 90 FV „Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Tourismus -“ zu verwenden.
Der Antrag ist zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank“ und - soweit es sich um ein Bauvorhaben handelt - einer Erklärung über den Stand des Baugenehmigungsverfahrens, bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen, die den Antragsteller auch über die Möglichkeiten der Auszahlung berät.
ja
Um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bayrischer Unternehmen zu unterstützen, werden im Rahmen der Regionalförderung einzelbetriebliche Investitionen gefördert. Der Tourismussektor ist für das Land ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor und wird daher entsprechend berücksichtigt.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern; LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/downloads/merkblaetter/produktmerkblaetter/merkblatt_regionalkredit.pdf