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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

591 Treffer:
Garantien für Beteiligungen durch die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein  

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer bei der Beschaffung von Eigenkapital, indem sie gegenüber Kapitalbeteiligungsgesellschaften Ausfallgarantien für Unternehmensbeteiligungen gewährt.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen eingehen

Was wird gefördert?

Mit den Beteiligungen sollen vorrangig folgende Vorhaben finanziert werden: Kooperationen, Innovationsprojekte (einschließlich der Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte), Umstellung bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Garantie gewährt.

Die Garantie wird für maximal 1 Mio. EUR Beteiligungssumme gewährt (im Ausnahmefall bis zu 2,5 Mio. EUR).

Der Garantiegrad beträgt grundsätzlich bis zu 70% der Beteiligungssumme.

Bewerbungsverfahren

Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mit der Bürgschaftsbank zusammenarbeiten wollen, müssen sich vorab dort akkreditieren lassen. Akkreditierte Beteiligungsgesellschaften erhalten einen festen Ansprechpartner in der Bürgschaftsbank, der frühzeitig in die Verhandlungen von Unternehmensbeteiligungen einbezogen werden soll, um bereits parallel zu den Verhandlungen zwischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft und Unternehmen eine Garantieübernahme prüfen zu können. Weitere Informationen erteilt die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer bei der Beschaffung von Eigenkapital, indem sie gegenüber Kapitalbeteiligungsgesellschaften Ausfallgarantien für Unternehmensbeteiligungen gewährt.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein - Bestehende Unternehmen  

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein übernimmt Bürgschaften für Kredite, wenn ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Maße zur Verfügung stehen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank. Die Höhe der Bürgschaft beträgt im Rahmen von KMU Standard und KMU 50 bis zu 1,25 Mio. EUR. Der Höchstbetrag im Rahmen von KMU Sofort liegt bei 250.000 EUR und für eine Bürgschaft ohne Bank bei 100.000 EUR. Die Bürgschaft erstreckt sich grundsätzlich auf maximal 80% (bei KMU Sofort 70%, bei KMU 50 50%) des Kreditbetrags.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH. Download der Antragsformulare: www.bb-sh.de/servicedownloads/downloads/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Für KMU oder Angehörige der Freien Berufe Schleswig-Holstein die für ihr Vorhaben nicht banmäßig ausreichende Sicherheiten zur Verfügung haben. Dabei darf es sich nicht um einen Sanierungskredit handeln.

Weitere Informationen  
Ausfallbürgschaften BB-SH  

Unternehmen, deren Hausbank für die Finanzierung durch einen Kredit weitere Sicherheiten benötigt, können bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH eine Ausfallbürgschaft beantragen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Grundsätzlich alle gewerblichen Unternehmen und Freiberufler, denen wegen nicht ausreichender Sicherheiten die Kreditaufnahme erschwert wurde.

Was wird gefördert?

Betriebliche Existenzgründungen, innovative Geschäfts- oder Produktideen, Moderniesierungs-Investitionen, Firmen-Übernahmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Übernahme einer Ausfallbürgschaft

Bewerbungsverfahren

Online bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Über die Hausbank können Unternehmen, deren Hausbank für die Finanzierung durch einen Kredit weitere Sicherheiten benötigt, bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH eine Ausfallbürrgschaft beantragen.

Weitere Informationen  
Förderung der Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben  

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, können Unternehmen für die Übernahme eines Auszubildenen aus einemInsolvenzbetrieb, einen Zuschuss beantragen.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Der Ausbildungsbetrieb, der Auszubildende aus Insolvenzbetrieben zur Fortsetzung der Ausbildung übernimmt. Voraussetzung dabei ist, dass die oder der Auszubildende im Zusammenhang mit der Beantragung, Eröffnung oder Abweisung eines Insolvenzverfahrens, eines Liquidations- oder Gesamtvollstreckungsverfahrens, einer Betriebsstilllegung oder –schließung oder durch den Wegfall der Ausbildungsberechtigung den jeweiligen Ausbildungsplatz verloren hat.

 

Es muss sich um einen Berufsausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung handeln, der in das Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer oder sonst zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz eingetragen worden ist.

 

Der Ausbildungsbetrieb muss seine Betriebsstätte oder Praxis in Rheinland-Pfalz haben.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert die Aufwendungen, die durch die Ausbildung und die Integration der Auszubildenden in den Betrieb entstehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Je Ausbildungsverhältnis kann ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro gewährt werden. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag des Ausbildungsbetriebes nach Ablauf der restlichen Ausbildungszeit.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder den sonstigen Stellen gem. Berufsbildungsgesetz spätestens drei Monate nach Fortsetzung der Ausbildung einzureichen.

 

Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die ISB

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bei dem Programm handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der sicherstellen soll, dass Auszubildende, die ihre Ausbildung auf Grund einer Insolvenz des bisherigen Ausbildungsbetriebes nicht fortführen können, die Ausbildung in einem neuen Betrieb fortsetzen und abschließen können.

Weitere Informationen  
NRW.BANK Infrastrukturfinanzierungen  

Die NRW.BANK vergibt zinsverbilligte Darlehen zur Unterstützung des Ausbaus der Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung erfolgt direkt oder im Rahmen von Konsortialfinanzierungen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

keine Angabe

Für wen?

Antragsberechtigt sind im Rahmen von direkten Finanzierungen Gebietskörperschaften (einschließlich rechtlich unselbstständiger Eigen- und Regiebetriebe) und Wasser-/Abwasserverbände sowie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen alle sonstigen öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden Unternehmens- und Projektfinanzierungen für Investitionen in Umweltschutz-, Energie- und Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen sowie Versorgung, soziale Infrastruktur und Bildung, öffentlich-private Partnerschaften, Kauf von Anteilen an Versorgungsbetrieben und von Netzen/Produktionskapazitäten im Rahmen der Rekommunalisierung im Energiebereich, damit in Verbindung stehende Betriebsmittel.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt je Vorhaben mindestens 5 Mio. EUR. An Konsortialfinanzierungen beträgt die Beteiligung bis zu 50%.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind durch den Endkreditnehmer oder die Hausbank zu stellen an die

NRW.BANK

Kavalleriestraße 22

40188 Düsseldorf

Internet: www.nrwbank.de

Tel. (02 11) 9 17 41-12 45

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Bei Konsortialfinanzierungen muss die Hausbank die Konsortialführung übernehmen.

Weitere Informationen  
Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen  

Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) verbreitert die unternehmerische Kapitalbasis durch Beteiligung als stille Gesellschafterin.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind: bei KGB Start: Existenzgründer und junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die maximal zwei Jahre alt sind, bei KGB Nachfolge: Existenzgründer bei Betriebsübernahmen und Unternehmer, die ihre Nachfolge regeln wollen, bei KGB Wachstum: etablierte wachstumsorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die mindestens zwei Jahre alt sind.

Was wird gefördert?

Folgende Vorhaben werden unterstützt: Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, Betriebserweiterungen, -verlagerungen, Rationalisierungen, Wachstumsinvestitionen in Gebäude, Maschinen, Markterschließung, Kooperationen, Neuregelungen beim Ausscheiden von Gesellschaftern. Es stehen folgende Programmvarianten zur Verfügung: KGB Start – für Gründungs- und Festigungskosten für Investitionen, Warenlager und Wachstum, KGB Nachfolge – für den Kaufpreis bei Unternehmensübernahmen einschließlich notwendiger zusätzlicher Investitionen, Auszahlungen im Zusammenhang mit Neuregelungen des Gesellschafterkreises,

KGB Wachstum – für Investitionen und Wachstum.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als typische stille Beteiligung gewährt.

Die Beteiligung beträgt bei KBG Start 50.000 EUR bis 250.000 EUR, bei KBG Nachfolge 50.000 EUR bis 500.000 EUR (max. 50% Finanzierungsanteil), bei KBG Wachstum 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR (max. 75% Finanzierungsanteil). Die Laufzeit beträgt 7 bis 10 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf eine Beteiligung sollten vor Beginn des zu finanzierenden Projektes gestellt werden.

Anträge sind zu richten an die

Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG)

Hellersbergstraße 18

41460 Neuss

Tel. (0 21 31) 51 07-0

Fax (0 21 31) 51 07-3 33

E-Mail: info@kbg-nrw.de

Internet: www.kbg-nrw.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Beteiligung soll das im Unternehmen vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen. Im Rahmen von KBG Start erfolgt die Finanzierung komplementär zur Hausbankfinanzierung, in der Regel ist das ERP-Kapital für Gründung einzubinden.

Weitere Informationen  
Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen  

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen übernimmt Garantien für beschränkt haftende Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus werden auch Existenzgründungen abgesichert.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank übernimmt Garantien für beschränkt haftende Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe dieser Richtlinien, wenn die Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande käme.

Beispiele

Vornehmlich Kooperationen, Innovationsprojekte, Umstellungen bei Strukturwandel oder Erweiterung, grundlegende Rationalisierungen oder Betriebsumstellungen finanzieren zu können.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Garantie wird bis zu einer Höhe von 70% der Beteiligungssumme gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind von dem beteiligungssuchenden Unternehmen auf dem dafür vorgesehenen Formblatt bei einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft zu stellen. Diese leitet den Antrag weiter an die

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Hellersbergstraße 18

41460 Neuss

Tel. (0 21 31) 51 07-0

Fax (0 21 31) 51 07-3 33

E-Mail: info@bb-nrw.de

Internet: www.bb-nrw.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die ihre Eigenkapitalbasis erweitern oder ihre Finanzverhältnisse konsolidieren müssen.

Weitere Informationen  
Effizienzkredit RLP  

Mit dem Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) soll ein Beitrag zum Klima- und Umweltschutz in Rheinland-Pfalz geleistet werden.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.

Was wird gefördert?

Investitionen in:

- Energiesparmaßnahmen

- Vermeidung und Verringerung des Wassereinsatzes, von Abwässern, Abfällen, Lärm- und Schadstoffemissionen,

- Neubauten, Sanierungen und Renovierungen von eigengenutzten sowie innerhalb einer wirtschaftlichen Einheit vermieteten oder verpachteten Immobilien, sofern die Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) unterschritten werden.

- Betriebsmittel, sofern diese im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben stehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und der jeweiligen Hausbank vereinbart.

Kredithöchstbetrag: 10 Mio. Euro

100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.

Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %.

Die Hausbank legt den Zinssatz für die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer auf Basis einer Preisklasse auf Grundlage des Risikogerechten Zinssystems der KfW fest. Diese ergibt sich unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers (Bonität) und der für den Kredit gestellten Sicherheiten.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zinsgünstiger Kredit für Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in Energiesparmaßnahmen.

Weitere Informationen  
Betriebsmittelkredit RLP  

Mit dem Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) soll ein Beitrag zur langfristigen Betriebsmittelfinanzierung und somit auch zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Rheinland-Pfalz geleistet werden.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.

Was wird gefördert?

Gefördert werden: mittel- und langfristiger Betriebsmittelbedarf, Warenlager

Art und Höhe der Zuwendung

Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und der jeweiligen Hausbank vereinbart.

Kredithöchstbetrag: 5 Mio. Euro

100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.

Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zinsgünstiger Kredit für kleinere und mittlere Unternehmen zur Finanzierung von Betriebsmitteln.

Weitere Informationen  
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW)  

Die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) unterstützt die mittel- und langfristige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln zu vergünstigten Zinssätzen. Die Kredite werden aus Mitteln der KfW refinanziert und im Zinssatz durch das Saarland verbilligt.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– Existenzgründer und -festiger im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe,

– Angehörige der Freien Berufe,

– in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die Kriterien der KMU-Definitionder EU erfüllen,

– natürliche Personen und antragsberechtigte Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die Gewerbeimmobilien und/oder gewerblich/freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten, sofern die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund steht, sowie

– Unternehmen, insbesondere auch Zweckgesellschaften in Form von Ausbildungskooperationen gemäß KMU-Definition der EU, bei denen Aufwendungen zur Sicherung des gegenwärtigen und zukünftigen Fachkräftebedarfs anfallen.

Was wird gefördert?

Folgende Maßnahmen werden mitfinanziert:

– Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,

– gewerbliche Baukosten,

– Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen,

– Betriebs- und Geschäftsausstattung,

– immaterielle Vermögensgegenstände in Verbindung mit Technologietransfer (z.B. Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-how oder nicht patentiertem Fachwissen),

– Errichtung bzw. Übernahme von Unternehmen, Übernahme einer tätigen Beteiligung, Festigungsmaßnahmen, erneute Unternehmensgründung (bei Existenzgründern und jungen Unternehmen bis zu fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit),

– Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen bei etablierten Unternehmen (bei etablierten Unternehmen ab fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit),

– Immobilien-/Mobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung/-verpachtung zur gewerblichen Nutzung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als zinsverbilligtes Darlehen gewährt. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionen bzw. Betriebsmittel. Die Darlehenshöhe beträgt maximal 2 Mio. EUR pro Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens auf den dafür vorgesehenen Vordrucken der KfW über die Hausbank bei der

Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Saarland wird die Realisierung von Investitionen, die mittel- und langfristig finanziert werden müssen durch vergünstigte Zinssätzen unterstützt.

Weitere Informationen  
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