Förderwegweiser
Brandenburg
Allgemein
- Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind
Für die Modernisierung der Radwege nach Nummer 2.1.5.3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie
- Landkreise und kreisfreien Städte
Gefördert wird die Schaffung einer funktionsfähigen, wirtschaftsnahen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Die Förderung der Fremdenverkehrsinfrastruktur vorrangig in den Kur- und Erholungsorten ist ebenfalls möglich.
• Maßnahmen zur Qualitätssteigerung öffentlicher Infrastrukturen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten
• Unterstützung und Weiterentwicklung der touristischen Produkte mit besonderem Potenzial (z.B. Rad-, Wasser-, Natur-, Gesundheits- und Barrierefreier Tourismus).
• Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen
• Erarbeitung von integrierten regionalen Entwicklungskonzepten.
Zuschuss (Anteilfinanzierung)
Die maximalen Fördersätze liegen zwischen 60 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Unter einem förderfähigen Investitionsvolumen von 50.000 EUR kann keine Förderung gewährt werden.
Förderung variiert je nach Fördermaßnahme.
Vor Antragstellung ist ein Beratungsgespräch bei der ILB obligatorisch zu führen.
Anträge sind über das ILB-Kundenportal zu stellen.
eingeschränkt
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) über die ILB beim Ausbau der wirtschaftsnahen, kommunalen Infrastruktur - auch in Bezug zur Förderung touristischer Maßnahmen.
- Zuwendungsgeber : Bund, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/grw-ausbau-der-wirtschaftsnahen-kommunalen-infrastruktur/
Brandenburg
31.12.2025
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes mit Sitz und/oder Betriebsstätte im Land Brandenburg
- Gruppen von mindestens drei KMU, die sich vertraglich zu einem gemeinsamen Vorhaben ohne externes Netzwerkmanagement zusammengeschlossen haben
Die Förderung richtet sich an KMU des produzierenden und produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes. Reine Handelsunternehmen (z. B. Reiseveranstalter/Reisebüros) und Beratungsunternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung unterstützt Messeauftritte und Coaching zur Erschließung ausländischer Märkte.
Zentrale Voraussetzung: Das Vorhaben muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der Markteinführung eines innovativen Produkts stehen. Als innovativ gelten Produkte, die durch eigene Forschung und Entwicklung zur Marktreife gebracht wurden und nicht älter als 5 Jahre sind.
- Aktive Teilnahme insbesondere an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen Formaten der genannten Maßnahmen im In- und Ausland mit produktspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht einem Direktverkauf dienen
- Aktive Teilnahme an regionalen und überregionalen Messen, soweit diese im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind
- Beratungs-/ Coachingmaßnahmen für abgegrenzte und konkret beschriebene Beratungsleistungen, die auf die Qualifizierung der handelnden Personen und/oder Unternehmen zur erfolgreichen Bearbeitung von Fragestellungen im Hinblick auf die Internationalisierung und Markterschließung im Ausland gerichtet sind
Gefördert werden die Vorhaben mit einer projektgebundenen Anteilfinanzierung (Zuschuss) wie folgt:
Bei Vorhaben aktiver Teilnahme an Messen
- mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 EUR je Einzelmaßnahme
- mit bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 EUR je Einzelmaßnahme
Bei Maßnahmen durch Start-ups oder der erstmaligen Teilnahme an einer Maßnahme:
Die Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 3.000 EUR.
Bei Beratungs-/Coachingmaßnahmen:
- mit bis zu 50% des zuwendungsfähigen Tagessatzes bei Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als fünf Jahre bestehen
- mit bis zu 80% des zuwendungsfähigen Tagessatzes bei Start-ups
- mit 100% des zuwendungsfähigen Tagessatzes für die ersten beiden Beratungs-/ Coachingtage bei einer erstmaligen Förderung des Unternehmens aus dieser Richtlinie
Anträge können Sie laufend bis zum 31. Dezember 2025 online über das Kundenportal der ILB stellen.
nein
Ziel des Programms ist die Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit durch Internationalisierung. Weiterhin soll die Innovationskraft und das Wachstum kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) insbesondere bei der Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten gestärkt werden.
- Zuwendungsgeber : Land Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/grw-markt-international-2023/
Brandenburg
Die ILB finanziert mit dem Programm Unternehmen bzw. Investitionen mit Brandenburg-Bezug, beispielsweise
- mittelständische und große gewerbliche Unternehmen mit Sitz im Land Brandenburg, deren Gründung mindestens 3 Jahre zurückliegt, sowie
- Investitionen im Land Brandenburg durch mittelständische und große gewerbliche Unternehmen, deren Gründung mindestens 3 Jahre zurückliegt.
Das zu finanzierende Unternehmen muss von der Hausbank mindestens in der Ratingklasse BB gemäß Standard & Poor‘s eingestuft werden.
Die Bonitäts- und Risikoanalyse, sowohl der Hausbank (Konsortialführerin) als auch der ILB, muss ein Engagement rechtfertigen.
Ein Darlehen aus dem Programm "ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand" kann zur Deckung des betrieblichen Finanzierungsbedarfes eingesetzt werden, beispielsweise
- zur Mitfinanzierung von Investitionen jeglicher Art oder
- zur Deckung des Betriebsmittelbedarfes inklusive Avallinien.
Sofern ein unmittelbarer Bezug zu den Förderzielen/ -aufgaben der ILB dargestellt werden kann, können auch bereits bestehende Finanzierungen bei der Hausbank und Anschlussfinanzierungen sowie Umfinanzierungen im Rahmen von Passivseitenneustrukturierungen übernommen werden.
Die Beteiligung der ILB an einer Unternehmensfinanzierung kann in verschiedenen Formen erfolgen, beispielsweise als:
- mittel- bis langfristiges (Investitions-)Darlehen,
- Leasing/Forfaitierung,
- Betriebsmittelkredit/Rahmenkredit oder
- Avalkredit
Der Finanzierungsanteil der ILB beträgt maximal 50 Prozent des durch die Hausbank dargestellten Finanzierungsbetrages. Alternativ kann Ihnen Ihre Hausbank den gesamten Finanzierungsbetrag zur Verfügung stellen und die ILB sichert Ihr Vorhaben mit einem Aval ("offene Risikounterbeteiligung") in Höhe von bis zu 50 Prozent des Finanzierungsbetrages ab.
ILB-Darlehensanteil
- Minimum: in der Regel 1 Mio. EUR
- Maximum: je nach Unternehmensbonität zwischen 5 Mio. EUR bis 20 Mio. EUR
Anträge auf die Gewährung eines Darlehens aus dem Programm "ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand" können formlos durch die Hausbank gestellt werden.
ja
Das Ziel des Förderprogramms ist die Erhaltung und die Schaffung von wettbewerbssicheren und zukunftsfähigen Arbeitsplätzen im Land Brandenburg. Die ILB unterstützt zu diesem Zweck insbesondere mittelständische Unternehmen sowie deren Hausbanken bei der Finanzierung von Investitionen sowie sonstiger Vorhaben und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Stabilität der mittelständischen Wirtschaft im Land Brandenburg.
- Zuwendungsgeber : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/darlehen/ilb-konsortialfinanzierung-mittelstand/
Brandenburg
31.12.2027
Wirtschaftsnahe nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete und nicht am gewöhnlichen Wirtschaftsleben teilnehmende Institutionen, Verbände oder Branchennetzwerke mit Sitz im Land Brandenburg
Gefördert werden nach dieser Richtlinie zur Unterstützung von Markterschließungsinitiativen brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen folgende Maßnahmen einzeln oder als Teil eines Gesamtkonzeptes zur Markterschließung im In- und Ausland:
- Gemeinschaftsprojekte auf internationalen Messen und Ausstellungen im In- und Ausland mit fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen, vorrangig solche, die im Landesmesseplan verzeichnet sind. Der Landesmesseplan wird jährlich vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie für das Folgejahr bestätigt und veröffentlicht.
- Begleitmaßnahmen zur Unterstützung von Markterschließungsinitiativen brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten oder Unternehmensreisen im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Brandenburg.
- Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Kontakt- und Kooperationsbörsen sowie Netzwerkveranstaltungen im In- und Ausland, die die Vermittlung und Anbahnung von bedarfsorientierten, individuellen und konkreten Unternehmensgesprächen (B2B) zwischen brandenburgischen kleinen und mittleren Unternehmen und ausländischen Unternehmen zum Ziel haben.
- Workshops und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland zur Motivation und Unterstützung von internationalen Markterschließungsinitiativen brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen.
Digitale oder hybride Formate der aufgeführten Veranstaltungen und Maßnahmen.
Die Zuwendung für ein Projekt nach dieser Richtlinie beträgt 100 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 195.000 EUR, Zuwendungen für Workshops und Informationsveranstaltungen nach Nummer 2.4 sind begrenzt auf maximal 50.000 EUR.
Zuwendungen für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Kontakt- und Kooperationsbörsen sowie Netzwerkveranstaltungen im In- und Ausland nach Nummer 2.3 betragen 75 % der förderfähigen Ausgaben.
Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB zu stellen.
nein
Ziel des Programms ist die Stärkung der internationalen Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Anbahnung internationaler und grenzüberschreitender Kooperationen und die Öffnung neuer Absatzmärkte im In- und Ausland durch Gemeinschaftsprojekte zur Markterschließung sowie die Vernetzung der Unternehmen zum Ausgleich struktureller Wettbewerbsnachteile.
- Zuwendungsgeber : Land Brandenburg, kofinanziert durch den Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/markterschliessungsrichtlinie-2022/
Brandenburg
31.12.2027
Landesamt für Umwelt (LfU), Nationalparkverwaltung auf dem Gebiet des Nationalparks
- Teil I: Erstellung und Fortschreibung von Managementplanungen für FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete inkl. Grundlegender Maßnahmenplanungen, weiteren Natura 2000-Managementplänen für Arten und Lebensräume der FFH-Richtlinie, für die Brandenburg eine besondere Verantwortung hat; Planungen zur Entwicklung von Großschutzgebieten; Monitoringkonzepte, Umsetzungsplanungen von Schutzmaßnahmen für Arten und Lebensräume; wissenschaftliche Studien zum Gebietsmanagement und zum Arten- und Biotopschutz im Landesinteresse
- Teil II: Vorhaben für Lebensräume und sonstig Biotope mit besonderer Bedeutung; Artenschutzvorhaben; Neuanlage und Nachpflanzung von Streuobstbeständen, Vorarbeiten als Voraussetzung einer Durchführung; naturschutzgerechte Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen
- Teil III: Errichtung, Ausstattung und Weiterentwicklung von Besucherinformationszentren der Großschutzgebiete Brandenburgs
- Teil IV: Vorhaben der Freizeitinfrastruktur zur Erhöhung von Akzeptanz von naturschutzrelevanten Arten und Gebieten
Je nach Finanzierungsschwerpunkt, Antragsteller und Vorhabensausgestaltung können unterschiedliche Finanzierungen gewährt werden:
- Finanzierungen in Höhe von 100 % oder
- Finanzierungen in Höhe von 50 %
- Pauschalfinanzierung für Streuobstbestände
Anträge können über das Online-Antragssystem "Internetantragstellung Projektförderung (IAP) beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden.
nein
Mit dem Programm wird die Umsetzung von Vorhaben zugunsten der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der biologischen Vielfalt unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Land Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/natuerliches-erbe-foerderung-fuer-landeseinrichtungen-eler-2024/
Brandenburg
31.12.2029
Die ILB finanziert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß geltender EU-Definition der gewerblichen Wirtschaft.
Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel. Des Weiteren kann der Erwerb von Unternehmensanteilen zwischen unabhängigen Parteien finanziert werden. Bei dem Erwerb von Grundstücken und Gebäuden dürfen maximal 10 % des Darlehensbetrages hierfür verwendet werden.
- Finanzierungsinstrument: Nachrangdarlehen
- Finanzierungsanteil: bis zu 100 %
- Darlehensmindest-/-höchstbetrag: ab 100.000 EUR und bis zu 3.000.000. EUR
Die Entscheidung über die Gewährung einer beteiligungsähnlichen Investition (Nachrangdarlehen) trifft die ILB auf der Grundlage der Finanzierungsgrundsätze für den Eigenkapitalfonds und der eingereichten Unterlagen.
eingeschränkt
Die Mezzaninfinanzierung hat das Ziel, die Kapitalausstattung etablierter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Land Brandenburg mittels beteiligungsähnlicher Investitionen (Nachrangdarlehen) zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/darlehen/mezzaninefinanzierung/
Brandenburg
30.06.2027
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg:
• Unternehmen: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Nicht-KMU (Großunternehmen).
• Forschungseinrichtungen: Nur im Verbund mit mindestens einem KMU aus Berlin/Brandenburg.
• Großunternehmen: Nur im Verbund mit mindestens einem KMU und optional einer Forschungseinrichtung
Das Förderprogramm ProFIT unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben:
- Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (FuE Vorhaben) in den Phasen der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung
- Markteinführungsvorhaben
- Durchführbarkeitsstudien
- Prozess- und Organisationsinnovationen
Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:
Bei FuE - Vorhaben und Prozess- und Organisationsinnovationen:
- projektbezogene Personalausgaben
- Ausgaben für projektbezogene Fremdleistungen
- projektbezogene Materialausgaben
- sonstige projektbezogene Einzelausgaben
- indirekte Ausgaben für industrielle Forschung
Bei Durchführbarkeitsstudien:
- Aufträge an Dritte
Bei Markteinführungsvorhaben:
- projektbezogene Personalausgaben
- Sonstige Einzelausgaben Markt
Die Finanzierung erfolgt als Kombination aus Zuschuss (nicht rückzahlbar) und zinsverbilligtem Darlehen.
Es gelten folgende Höchstfördersätze bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben:
- Phase der industriellen Forschung: 80 %
- Phase der experimentellen Entwicklung: 60 %
- Durchführbarkeitsstudien: 50 %
Die Förderhöchstsätze beinhalten den Bonus für KMU und Verbundvorhaben.
Förderung mit Zuschüssen: Die Förderung durch Zuschüsse erfolgt bis zu 3 Millionen EUR je Projekt.
Vor Antragstellung: Zu den FuE - und Marktvorhaben ist eine Projektskizze bei der WFBB einzureichen, welche durch die WFBB fachlich geprüft wird. Zur Antragstellung bietet die ILB Ihnen zudem grundsätzlich ein Finanzierungsgespräch an.
Der Antrag ist mit einer fachlichen Bestätigung der Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg (WFBB) vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet inklusive aller Anlagen bei der ILB einzureichen.
nein
Ziel der Förderung ist die Aufrechterhaltung und Erhöhung der Innovationsintensität der brandenburgischen Wirtschaft unter Berücksichtigung der im Rahmen der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg definierten Cluster und deren Masterplänen. Damit verbunden soll die Erhöhung der Anzahl nachhaltiger, neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren erreicht werden.
- Zuwendungsgeber : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/profit-brandenburg-2023/
Brandenburg
30.12.2027
Das MWAEK-Förderprogramm Unternehmensnachfolge unterstützt Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich sowie die berufsständischen Vereinigungen im Land Brandenburg.
Gefördert werden Maßnahmen zur Sensibilisierung von Inhaberinnen und Inhabern von KMU, die 55 Jahre alt oder älter sind sowie Maßnahmen zur Sensibilisierung von potentiellen Nachfolgeinteressierten. Die vertiefte Sensibilisierung steht darüber hinaus allen Altersgruppen zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolgeplanung zur Verfügung.
Das MWAE-Förderprogramm Unternehmensnachfolge wird als Projektförderung in Festbetragsfinanzierung über einen Zuschuss gewährt.
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.
Die vollständigen Antragsunterlagen sind zu richten an:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
nein
Gegenstand der Förderung sind sowohl Sensibilisierungsmaßnahmen von potentiellen Nachfolgeinteressierten als auch Sensibilisierungsmaßnahmen von Inhaberinnen und Inhabern von Unternehmen, die dazu beitragen, dass diese ihre eigene Situation frühzeitig erfassen und die individuell zugeschnittenen Handlungsfelder darstellen können.
- Zuwendungsgeber : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/unternehmensnachfolge-2022/
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den teilnehmenden Partnerländern, insbesondere Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU), öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen.
Die Säule „Globale Herausforderungen und europäische industrielle Wettbewerbsfähigkeit“ (Säule 2) unterstützt die Forschung im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Herausforderungen und stärkt die technologischen und industriellen Kapazitäten durch Cluster. Sie umfasst auch Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die die politischen Entscheidungsträger der EU und der Mitgliedstaaten mit unabhängigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und technischer Unterstützung unterstützt.
Im touristischen Bereich:
Cluster 2 „Kultur, Kreativität und integrative Gesellschaft“ wird Forschungs- und Innovationstätigkeiten anbieten, um die Ziele und Prioritäten der EU zu erreichen.
- Stärkung der demokratischen Regierungsführung und der Bürgerbeteiligung
- Schutz und Förderung des kulturellen Erbes
- Bewältigung vielfältiger sozialer, wirtschaftlicher, technologischer und kultureller Veränderungen
Die Entwicklung neuer Ansätze, Konzepte und Verfahren für einen nachhaltigen, zugänglichen und inklusiven Kulturtourismus gehört zu den im Rahmen dieses Clusters vorgesehenen Forschungstätigkeiten. Diese Forschungsmöglichkeiten zum Kulturtourismus werden die Forschungsmöglichkeiten des vorangegangenen Rahmenprogramms „Horizont 2020“ fortsetzen und weiterentwickeln.
Die Förderung erfolgt überwiegend in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 100% der förderfähigen Kosten.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch auf der Grundlage von Aufrufen der europäischen Kommission zur Einreichung von Vorschlägen, die im EU-Amtsblatt sowie im Funding & Tenders Portal veröffentlicht werden. Es gibt verschiedene Antragsverfahren, die bei einer Ausschreibung zum Tragen kommen können. Welches Antragsverfahren bei einer Ausschreibung angewendet wird, ist den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
nein
Horizon Europe 2021-2027 zielt darauf ab, EU-weit eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : EU-Büro des BMBF; DLR Projektträger; Exekutivagentur für die Forschung (REA); Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME); Europäische Kommission
- https://www.horizont-europa.de/
bundesweit
31.12.2027
Gefördert werden: Studierende, Lehrkräfte, Auszubildende, Ehrenamtliche, Jugendbetreuer sowie im Breitensport tätige Menschen.
Finanziell gefördert werden ferner Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen, Jugendorganisationen, Unternehmen, lokalen und regionalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen; auch werden die Mitgliedstaaten bei ihren Reformen zur Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Förderung von Innovation, Unternehmertum und Beschäftigungsfähigkeit unterstützt.
Erasmus+ unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die im Europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der Europäischen Agenda für Kompetenzen festgelegt sind. Sie trägt dazu bei, die europäische Säule sozialer Rechte Wirklichkeit werden zu lassen, die EU-Jugendstrategie 2019-2027 umzusetzen und die europäische Dimension im Sport zu entwickeln.
Im touristischen Bereich:
Das Programm hat keine direkte Tourismuskomponente. Indirekt können Tourismusunternehmen und ihr (künftiges) Personal von der Kompetenzentwicklung und Ausbildung junger Menschen profitieren.
Tourismusorganisationen, die an Erasmus+ teilnehmen möchten, können sich an einer Reihe von Entwicklungs- und Vernetzungsmaßnahmen in den Bereichen akademische und berufliche Bildung, Schulen, Erwachsenenbildung, Jugend- und Sportveranstaltungen beteiligen. Die Projekte können Mobilität, die Entwicklung von Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen im Tourismus, digitale Kompetenzen im kulturellen Erbe, Lernen von Gastlichkeit und Innovation im Bereich der Tourismusforschung umfassen.
Gefördert wird in Form von Stipendien oder Zuschüssen. Die Art und Höhe der Zuwendung bei Auslandssemestern, Ausbildungen und Praktikas hängt von der Ländergruppe, der Dauer des Auslandsaufenthalts sowie der Bezahlung ab. Bei Partnerschaften hängt die Höhe des Zuschusses vom jeweiligen Projekt ab.
Bewerbungen für Erasmus+ können von Interessierten direkt an den Universitäten, Hochschulen, Schulen oder auch über Unternehmen gestellt werden.
Vier Nationale Agenturen setzen in Deutschland das EU-Programm Erasmus+ um.
Weitere Informationen unter: www.erasmusplus.de
ja
Erasmus+ fördert lebenslanges Lernen, nachhaltiges Wachstum, sozialen Zusammenhalt und stärkt die europäische Identität. Im Zentrum des Programms stehen dabei die Themen Inklusion und Diversität, Digitalisierung, politische Bildung und Nachhaltigkeit, die eng miteinander verbunden sind.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Universitäten, Ausbildungszentren sowie Unternehmen; Nationale Agenturen DAAD, PAD, BIBB und JFE
- https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/programme-guide/erasmus-programme-guide/introduction?pk_source=website&pk_medium=link&pk_campaign=pg&pk_content=pg-landing-online