Förderwegweiser
Brandenburg
Unternehmen mit Sitz in Brandenburg
- Existenzgründungen
- Beteiligungen an einem Unternehmen
- die Übernahme eines bestehenden Betriebes
- die Markteinführung nach Forschung und Entwicklung
Weiterhin:
- Betriebsmittelkredite, Warenlageraufstockungen, Investitionsfinanzierungen, Betriebserweiterung und -verlagerung, Rationalisierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sowie Avale für Vertragserfüllungs-, Gewährleistungs-, Anzahlungs- und sonstige Bürgschaften.
Kreditbetrag bis 2,5 Mio. Euro
80 Prozent Bürgschaft
Antrag über die Hausbank
ja
Bürgschaften für Unternehmen in Brandenburg für Investitionen und Betriebsmittel.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
- https://www.bb-br.de/buergschaft-klassik/
Brandenburg
- Existenzgründerinnen und -gründer
- Unternehmen in Brandenburg
Kredit für
- Existenzgründungen
- Unternehmensnachfolge
- max. 250.000 Euro Kreditvolumen
- 100 Prozent Finanzierung, auch ohne Eigenkapital
- 80 Prozent Kreditabsicherung durch Bürgschaftsbank
Anträge sind an die Bürgschaftsbank Brandenburg zu richten.
eingeschränkt
Über die Bürgschaft wird innerhalb von max. 10 Tagen entschieden.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
- https://www.bb-br.de/brandenburg-go/
Brandenburg
Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Der Antragsteller muss kreditwürdig sein. Der zu verbürgende Kredit darf nicht vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sein. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Für kleinere Vorhaben steht das klassische Bürgschaftsprogramm der Bürgschaftsbank Brandenburg zur Verfügung. Nicht-KMU können gegebenenfalls über die PricewaterhouseCoopers GmbH Landesbürgschaften beantragen.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 75% des Kreditbetrages, wobei der maximale Kreditbetrag die Höhe von 4 Mio. EUR nicht übersteigen darf. Die verbleibenden 25% des Risikos trägt das antragstellende Kreditinstitut. Das Land unterstützt die Bürgschaftsbank mit einer Rückbürgschaft in Höhe von 80% des Bürgschaftsbetrags.
Anträge sind über die Hausbank zu stellen.
nein
Bürgschaften helfen, wenn ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorhaben zu finanzieren ist, aber bankübliche Sicherheiten fehlen. Durch die Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank wird das Risiko der Hausbank um bis zu 80 Prozent gesenkt und die Kreditvergabe damit erleichtert.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
- https://www.bb-br.de/landesbuergschaftsprogramm/
Brandenburg
31.12.2025
Die Nutzung von MeinTracy ist grundsätzlich für alle Tourismusbetriebe im Land Brandenburg möglich.
MeinTracy ist eine Software, mit deren Hilfe die Stärken und Schwächen touristischer Webseiten erkannt und gezielt verbessert werden können. Darüber hinaus misst MeinTracy die Leistung des Google MyBusiness Eintrags und der Social Media Auftritte.
Kostenfreie digitale Dienstleistung.
Die Registrierung erfolgt über die Webseite des Tourismusnetzwerk Brandenburg
ja
MeinTracy bewertet die Leistung und Qualität von touristischen Webseiten und bietet Empfehlungen sowie Verbesserungsvorschläge an. Die Nutzung ist kostenfrei, es wird lediglich eine Registrierung im Tourismusnetzwerk Brandenburg benötigt.
- Zuwendungsgeber : Tourismusnetzwerk Brandenburg; Kofinanziert von der Europäischen Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Tourismusnetzwerk Brandenburg
- https://tourismusnetzwerk-brandenburg.de/meintracy
Brandenburg Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt
Anträge wieder ab Frühjahr 2026 möglich
Antragsberechtigt sind
- Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) sowie deren Zusammenschlüsse,
- kommunale Zusammenschlüsse, wie Zweckverbände, Landschaftsverbände, Regionalverbände,
- Unternehmen,
- Stiftungen, Vereine und Verbände,
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sowie
- andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Gefördert werden konzeptionelle Maßnahmen, wie
- Erstellung integrierter kommunaler Nachhaltigkeitskonzepte
- Umsetzung kommunaler Nachhaltigkeitskonzepte
- Erstellung unterstützender beziehungsweise thematisch fokussierter umweltbezogener kommunaler Managementkonzepte
- Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Sensibilisierung der Öffentlichkeit
- außerschulische Bildungs- und Kulturprojekte
Förderung als Zuschuss. Je nach Fördernehmerin/Fördernehmer und Fördergegenstand erhalten Sie
- bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten und
- für Maßnahmen im Bereich „Citizen Science“ bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Reichen Sie in der 1. Verfahrensstufe Ihre Projektskizze im Rahmen von Förderaufrufen bitte bis zum jeweiligen Stichtag bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ein.
nein
Mit der Förderung von kommunalen Modellvorhaben nach dieser Richtlinie unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Kommunen und andere Akteure in Strukturwandelregionen bei der Verwirklichung ökologischer Nachhaltigkeitsziele und dem Einstieg in einen langfristig umweltverträglichen Entwicklungspfad im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS).
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
- https://www.z-u-g.org/komona/
Brandenburg
Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen. Finanziert werden bei Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) Bauunternehmen, Projektgesellschaften und Finanzierungsinstitute.
Das Program fördert öffentliche Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Hoch- und Tiefbau wie:
- soziale Infrastruktur (Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, etc.)
- Sporteinrichtungen - Verwaltungsgebäude
- Sicherheitseinrichtungen, Leitstellen, etc.
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Ver- und Entsorgungsvorhaben
- kommunale Verkehrsvorhaben
Die Förderung kann in in verschiedenen Formen erfolgen:
- Forfaitierung mit Einredeverzicht (Beteiligung bis zu 75%)
- Projektfinanzierung (Beteiligung bis zu 50%)
- Projektbezogenen Bankenrefinanzierung
Äntrage können bei der ILB oder der Hausbank gestellt werden.
nein
Mit dem Programm fördert die ILB öffentliche Auftraggeber und Privatwirtschaft bei der Finanzierung von ÖPP-Projekten.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : InInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/darlehen/oepp-finanzierung/
Brandenburg
30.06.2027
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg
• Potenzialermittlung: Gutachten und Beratung zur Stärkung eines nachhaltigen Wasser- und Stoffstrommanagements.
• Stoffstrom-Investitionen: Investive Vorhaben zur Erhöhung des Einsatzes von Sekundärrohstoffen (Rezyklaten) und zur Abfallvermeidung.
• Wasser-Investitionen: Investive Vorhaben zur Senkung des Frischwasserverbrauchs und zur Reduzierung der Abwasserlast (inkl. Schadstofffracht).
• Wissenstransfer: Projekte zum Austausch über das Programmziel.
Zuwendungsfähig sind insbesondere Ausgaben für
- Anlagenaggregate
- Materialkosten
- Bau- und Planungsleistungen
- Lieferkosten für Anlagen(-Aggregate) und Material
- Gutachten, Voruntersuchungen, Planungen und Qualitätssicherung.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen.
| Fördertatbestand | Max. Zuschuss-Quote | Max. Förderung pro Vorhaben |
|---|---|---|
| Beratung (FTB 1 & 4) | Max. 60 % | FTB 1: 100.000 EUR / FTB 4: 50.000 EUR |
| Investition (FTB 2 & 3) | 60 % (KU) / 50 % MU) | 600.000 EUR |
Der Antrag kann online über das Kundenportal der ILB vorgenommen werden. Er muss im Vorfeld der Arbeiten für das Vorhaben gestellt werden.
eingeschränkt
Das Förderprogramm „Nachhaltigkeit in KMU“ unterstützt Brandenburger Unternehmen bei Maßnahmen zur Ressourceneffizienz und Klimaverträglichkeit. Ziel ist es, ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB; Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV)
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/nachhaltigkeit-in-kmu-2025/
Bremen
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung im Land Bremen.
Beratungsdienstleistungen im Bereich der Digitalisierung
Beratung in den Bereichen IT-Sicherheitskonzepte, Organisationsentwicklung, Changemanagement, 3D-Druck, Digitale Prozessberatung, Prozesmanagement, Big-Data Potenziale erkennen, Projektmanagement, Cloud Service, Arbeit 4.0, Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle, Konzepte und Anwendungsebeispiele 4.0.
Beratung und Unternehmensfinanzierung wird mit 50 % der Kosten und einem maximalen Betrag von 5.000 Euro in Form eines Zuschusses gefördert.
Vor Beauftragung einer Beratungsdienstleistung reichen Sie einen Antrag auf Förderung ein. Diesen können Sie unter digitalisierung@wah.bremen.de, unter wirtschaft@bis-bremerhaven.de oder unter der Telefonnummer 0421 9600 316 anfordern. Nach Prüfung und Bewilligung des Antrages (Zuwendungsbescheid) erteilen Sie einen Auftrag an den Dienstleister. Sie dokumentieren die Auswahl des Dienstleisters aus dem Pool. Im Anschluss an das abgeschlossene Beratungsprojekt erstatten wir Ihnen den förderfähigen Anteil. Förderfähig sind ausschließlich KMU mit Sitz oder Niederlassung in Bremen und Bremerhaven.
eingeschränkt
Im Rahmen des Beratungsförderprogrammes werden Unternehmensprozesse durch externe Unternehmensberater analysiert. Ziel ist es, gemeinsam mit Mitarbeitern und Unternehmensführung Digitalisierungsprozesse im Unternehmen zu etablieren. Mitfinanziert werden Beratungen zu Themengebieten wie beispielsweise Big Data, IT-Sicherheit oder Cloud.
- Zuwendungsgeber : WFB, Bremerhavener BIS, Land Bremen
- Ansprechpartner (Projektträger) : WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.digitalisierung-bremen.de/beratungsfoerderung-zu-digitalisierung-und-arbeit-40/
Bremen Hamburg Niedersachsen Schleswig-Holstein
31.12.2027
Förderfähige Antragssteller:
- öffentliche Behöden
- (öffentliche) Dienstleister
- Forschungseinrichtungen und Hochschulen
- Kammern, Verbände, Vereine
- Organisationen der Wirtschaftsförderung
- Unternehmen
- Nichtregierungsorganisationen
Programmprioritäten:
- Robuste und intelligente Wirtschaft
- Grüner Umschwung
- Klimaresilienz
- Bessere Governance
"Regular Projects“: Größere Projekte, die Lösungen für die gemeinsamen Herausforderungen
der Region im Einklang mit den Programmprioritäten entwickeln
- Partnerschaft: 8-15 Partner aus mindestens drei Ländern
- Projektlaufzeit: 3-5 Jahre
- Gesamtvolumen: 2-6 Mio. Euro
. Antragsverfahren: zweistufig
„Small-Scale-Projects“: Projekte, die neue Partnerschaften aufbauen, neue Territorien
einbeziehen, neue Themenbereiche behandeln sowie Voraussetzungen für größere Projekte
schaffen
- Partnerschaft: 3-7 Partner aus 3-7 Ländern
- Projektlaufzeit: 18 Monate
- Gesamtvolumen (Empfehlung): 200.000 Euro, max. 500.000 Euro
- Antragsverfahren: einstufig
nein
Es werden Projekte in Bundesländern der Nordseeregion im Bereich robuste und intelligente Wirtschaft, grüner Umschwung, Klimaresilienz und bessere Governance gefördert.
- Zuwendungsgeber : Europäische Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Interreg
- https://een-hhsh.de/fileadmin/user_upload/Hamburg_Schleswig-Holstein/Kurzinfos_zu_den_EU-Foerderprogrammen/Kurzinfo_Interreg_North_Sea_Region.pdf
Bremen
30.06.2027
Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Kultur- und Sportveranstaltungen gleich welcher Rechtsform des privaten oder öffentlichen Rechts, ausgenommen natürliche Personen. Als Veranstalter:in gilt, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko der Veranstaltung trägt.
Gefördert wird die Durchführung von Kultur- und Sportveranstaltungen im Land Bremen. Hierzu zählen z. B. Veranstaltungen und Aufführungen im Bereich Kunst und Kultur, Festivals, Ausstellungen und ähnliche Aktivitäten, bei denen kulturelle Zwecke eindeutig im Vordergrund stehen, sowie Sportveranstaltungsformate mit überregionaler Reichweite. Insbesondere werden Veranstaltungen gefördert, die barrierefreie, nachhaltige und klimaverträgliche Angebote schaffen sowie in der Stadt Bremen Veranstaltungen, die die jeweiligen Themenjahre stärken.
Spezifisch werden Kultur- und Sportveranstaltungen gefördert, die
- mindestens überregionale, möglichst bundesweite Ausstrahlung erwarten lassen und Besuchsentscheidungen für Bremen und Bremerhaven auslösen oder unterstützen
- eine deutliche und mediale Aufmerksamkeit finden und image- und identitätsbildend für Bremen bzw. Bremerhaven sind
- öffentlich zugänglich und barrierefrei sind und nachhaltige und klimaverträgliche Angebote schaffen
Im Einzelfall können auch Veranstaltungen gefördert werden, die noch keine überregionale Ausstrahlung erwarten lassen, die aber das Potenzial erkennen lassen, innerhalb von drei Jahren zu Veranstaltungen mit überregionaler Ausstrahlung etabliert zu werden.
Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der Förderbetrag darf nicht höher sein als der Betrag, der erforderlich ist, um Verluste für den betreffenden Zeitraum zu decken.
Der Förderbetrag soll in der Regel den Betrag von 150.000 EUR je Veranstaltung nicht überschreiten, kann aber im begründeten Einzelfall erhöht werden, sofern ein außerordentliches städtisches Interesse an der Durchführung der Veranstaltung vorliegt.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen und muss Angaben über die folgenden Bereiche in Bezug auf die Veranstaltung enthalten:
- Veranstaltungsbeschreibung/ Begründung der überregionalen Wirksamkeit
- Kalkulation/ Einnahme- und Ausgabenrechnung
- Werbemitteleinsatz/ Vermarktung
- Besuchererwartung nach Besucherherkunft
- Medienkooperation/ Medienresonanz
- Synergieeffekte/ Vernetzungen
- Nachhaltigkeit/ Klimaverträglichkeit
Nähere Ausführungen zu den Bewertungskriterien sowie die zu verwendenden
Antragsformulare werden auf den Webseiten der jeweiligen Ansprechpartner bereitgestellt.
Anhand der vorgegebenen Bewertungskriterien prüfen die jeweiligen Ansprechpartner die Förderfähigkeit und erstellen dann ein Ranking der förderfähigen Anträge. In Bremen und Bremerhaven kommen Vergabeausschüsse zusammen, die auf der Grundlage der Rankings über die Förderung und die Förderhöhe entscheiden.
eingeschränkt
Förderprogramm für Veranstalter:innen, die auf die Event- und Kulturstandorte Bremen und Bremerhaven aufmerksam machen möchten und auf Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit setzen.
- Zuwendungsgeber : Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
- Ansprechpartner (Projektträger) : WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH für Anträge in der Stadt Bremen; BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH für Anträge in der Stadt Bremerhaven
- https://www.wfb-bremen.de/de/page/marketing/kultur-und-sportveranstaltungsfoerderung