Förderwegweiser
Hamburg
30.11.2026
Kleine Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe in Hamburg, die weniger als 50 Mitarbeitende haben und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro aufweisen. Die Antragsteller müssen im Haupterwerb tätig sein und dürfen keine Finanzierung über ein Kreditinstitut für ihr Vorhaben erhalten.
- Existenzgründungen und Existenzfestigungen bis zum 5. Geschäftsjahr,
- Betriebsübernahmen,
- Erweiterungen, Wachstumsfinanzierung und Investitionen,
- Betriebsmittel für laufende Kosten.
Zuwendungsart: Darlehen
Finanzierungsart: Vollfinanzierung der förderfähigen Kosten
Höhe der Förderung:
- Bis zum 5. Geschäftsjahr: Darlehenshöhe zwischen 5.000 und 25.000 Euro
- Ab dem 5. Geschäftsjahr: Darlehenshöhe zwischen 5.000 und 40.000 Euro
Laufzeit: 6 Jahre bei 6 monatiger Tilgungsfreiheit.
Anträge sind in Kooperation mit bestimmten Beratungspartnern vorzulegen und müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Anträge sind digital über die Website der IFB Hamburg einzureichen.
eingeschränkt
Der Hamburg-Kredit Mikro unterstützt die finanzielle Basis kleiner Unternehmen und Selbstständiger in Hamburg, indem es günstige Darlehensbedingungen für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bietet, um die lokale Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.
- Zuwendungsgeber : Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/ifb/foerderprogramm/hamburg-kredit-mikro
Hamburg
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte und/oder Sitz in Hamburg bzw. Unternehmen, die in Hamburg investieren.
Betriebliche Investitionsvorhaben in Hamburg
Ausgeschlossen von der Förderung sind:
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Darlehensprolongationen
- Sanierungskredite
Refinanzierungsvolumen ab mindestens 500.000 €
- Konditionen auf Einzelanfrage
- Laufzeiten 3 bis 30 Jahre
- Endkreditnehmerbonität nicht schlechter als BB-
- Die längst mögliche Laufzeit des Globaldarlehens wird bestimmt durch die kürzeste Laufzeit (Duration) der dem Globaldarlehen zugrundeliegenden Verträge mit Endkreditnehmern.
Die IFB Hamburg gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Kreditnehmer, sondern ausschließlich über Kreditinstitute (Hausbanken), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen.
eingeschränkt
Beim Hamburg-Kredit Global handelt es sich um zweckgebundene Refinanzierungsmittel, die Kreditinstituten zur Verfügung gestellt werden, damit diese sie an ihre Kunden zu besonders günstigen Konditionen und unter Einhaltung bestimmter Förderzwecke weiterreichen. Er dient zur Finanzierung von Investitionsvorhaben in Hamburg.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/ifb/foerderprogramm/hamburg-kredit-global
Hamburg
Antragsberechtigt ist der jeweilige Ausbildungsbetrieb. Öffentlich finanzierte oder teilfinanzierte Ausbildungs- oder Beschäftigungsträger sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der Förderung ausgeschlossen.
Der Auszubildende muss zu Beginn der Ausbildung seit mindestens einem Jahr in Hamburg wohnen. Diese Frist gilt nicht für minderjährige Auszubildende, die bei Sorgeberechtigten wohnen.
- Förderfähig sind nur Ausbildungsverhältnisse, die mit Auszubildenden aus den in der Richtlinie genannten Zielgruppen durchgeführt werden.
- Der Auszubildende darf keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.
- Die vereinbarte Ausbildungsvergütung darf von bestehenden oder vergleichbaren tariflichen Vergütungen um nicht mehr als 10% nach unten abweichen.
Die Höhe des Zuschusses beläuft sich für jedes Ausbildungsverhältnis auf 150 EUR je Ausbildungsmonat. Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in der ursprünglich vereinbarten Ausbildungszeit wird eine Prämie in Höhe von 750 EUR gewährt
Anträge auf Gewährung von Zuschüssen müssen gemeinsam mit dem Antrag auf Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverzeichnisse beziehungsweise in die Lehrlingsrolle bei der zuständigen Stelle (Kammer) eingereicht werden.
nein
In der gegenwärtigen Ausbildungssituation finden vor allem benachteiligte Jugendliche kaum Ausbildungsplätze. Als Anreiz, diesen Personenkreis auszubilden, gewährt die Behörde für Schule und Berufsbildung aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg den Ausbildungsbetrieben Zuschüsse.
- Zuwendungsgeber : Freie und Hansestadt Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Behörde für Schule und Berufsbildung
- https://www.hamburg.de/berufliche-bildung/9668688/finanzielle-foerderung-benachteiligte-jugendliche/
Sachsen-Anhalt
Das Finanzierungsangebot richtet sich an bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe unter den Voraussetzungen, dass der Darlehensnehmer der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat.
Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen in das eigene bestehende Geschäftsmodell bzw. dem Geschäftsbetrieb im Zusammenhang mit dem Wachstum, der Expansion, der Stärkung von Aktivitäten, der Umsetzung neuer Projekte bzw. der Erschließung neuer Märkte bestehender Unternehmen, Dazu gehören die mit dem Projekt unmittelbar im Zusammenhang stehenden Ausgaben, insbesondere für:
a) materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter
b) Personalausgaben
c) Projektausgaben
d) Ausgaben für Fremdleistungen
Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 10.000 EUR.
Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 1,5 Mio. EUR.
Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. EUR möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.
In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
nein
Durch die Bereitstellung von Darlehen für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital – insbesondere bei in Unternehmen geplanten Digitalisierungsmaßnahmen - verringert werden.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/digitalisieren/ib-digitalisierungsdarlehen-2021-2027
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler (i.d.R. bis 500 Beschäftigte).
- Betriebsmittelfinanzierung: Liquiditätsbedarf für das Unternehmenswachstum
- Betriebsübernahmen: Kaufpreis, Folgeinvestitionen, Betriebsmittel, Abfindungen
- Konsolidierungen: Betriebsmittel, Anpassungsinvestitionen und Umschuldungen
Die Förderung erfolgt in Form zinsgünstiger Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich in der Regel auf maximal 5 Mio. EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 EUR.
Schriftliche Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank bei der L-Bank zu stellen.
ja
Mit diesem Förderdarlehen können KMU ihren Liquiditätsbedarf decken, insbesondere für nichtinvestive Maßnahmen.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/liquiditatskredit.html
Baden-Württemberg
30.06.2031
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Mitfinanziert werden
– der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
– Bau- und Umbaumaßnahmen,
– Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge),
– der Erwerbspreis für einen zu übernehmenden Betrieb oder Gesellschaftsanteil,
– die Erstausstattung oder Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers,
– Betriebsmittel (z.B. Löhne und Gehälter, Mietkosten, Unternehmerlohn, Patentanmeldungen, Markteinführungskosten).
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten längerfristigen Darlehens. Das Darlehen kann bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs betragen. Die Höhe des Darlehens beträgt max. 175.000 EUR pro Gründer oder Unternehmer, bei Teamgründern oder Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern max. 700.000 EUR.
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt eine obligatorische Bürgschaft in Höhe von 80% des Darlehensbetrags.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge an die L-Bank weiter.
eingeschränkt
Existenzgründer und junges Unternehmen erhalten für Ihre Vorhaben ein Förderdarlehen. Das Darlehen ist zusätzlich mit einer 80%igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg abgesichert.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/startfinanzierung-80.html
bundesweit
Existenzgründer (auch Freiberufler), Unternehmensnachfolger, junge Unternehmen, bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Im Wesentlichen gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Investitionen (z. B. Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Computer, Grundstücke und Gebäude)
- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes, u.a. Personalkosten, Mieten, Marketingmaßnahmen, Messeteilnahmen, Beratungskosten)
- Material- und Warenlager
- Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn eine Geschäftsführerfunktion übernommen wird
Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs, maximal jedoch 200.000 EUR, davon maximal 80.000 EUR Betriebsmittel.
Das StartGeld kann mehrmals je Antragsteller gewährt werden, sofern der Darlehenshöchstbetrag nicht überschritten wird.
Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe.
eingeschränkt
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben mit einem Fremdfinanzierungsvolumen bis 200.000 EUR.
- Zuwendungsgeber : KfW, EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Gr%C3%BCnden-Erweitern/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Startgeld-(067)/
Baden-Württemberg
- Natürliche Personen
- Gemeinnützige Antragsteller
- Juristische Personen
- rechtsfähige Personengesellschaften
- Anstalten des öffentlichen Rechts
- Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Kommunale Zweckverbände
- Unternehmen
Gefördert werden Unternehmen jeder Größe.
Im Rahmen der Investitionsvorhaben finanziert die
L-Bank Kosten für:
- Technische Anlagen
- Planung und Projektierung
- Installation
- Notwendige Infrastrukturanlagen im Zusammenhang mit der Anlage, gegebenenfalls auch als
singuläre Maßnahme
- Modernisierung, Instandhaltung oder Sanierung beim Erwerb gebrauchter Anlagen
- Umrüstung und Nachrüstung von Anlagen
- Immaterielle Investitionen
Gefördert werden u.a.
- Photovoltaik-Anlagen
- Windkraftanlagen und Repowering-Maßnahmen
- Stromerzeugungs- und Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen auf Basis fester Biomasse
- Anlagen zur Erzeugung von Biogas
- Stromerzeugungs- und Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen auf Basis von Biogas
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher
- Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
- Geothermische Stromerzeugungs- und Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen
Die L-Bank vergibt zinsverbilligte Darlehen an die Hausbanken, die diese an die Unternehmen weiterleiten.
Finanzierungsanteil:
- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Minimaler Bruttodarlehensbetrag:
- 25.000 Euro
Maximaler Bruttodarlehensbetrag:
- in der Regel 5 Millionen Euro pro Vorhaben, bei Einzelfällen auch höher
Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.
eingeschränkt
Die L-Bank finanziert mit diesem Programm Investitionen in Erneuerbare Energien (z.B. Photovoltaik, Windkraft, Speicher) für Unternehmen und Privatpersonen in Baden-Württemberg zinsgünstig und langfristig.
- Zuwendungsgeber : KfW; L‑Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L‑Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/energiefinanzierung.html
Baden-Württemberg
29.06.2027
Anträge stellen können
- juristische Personen (zum Beispiel Kapitalgesellschaft, Verein, eingetragene Genossenschaft,
Europäische Gesellschaft)
- rechtsfähige Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft)
- Stiftungen
- natürliche Personen (zum Beispiel Gründer, Gesellschafterin)
Gefördert werden auch die gemeinnützigen Organisationen in diesen Rechtsformen (zum Beispiel Träger der freien Wohlfahrtspflege, Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Vereine, Stiftungen, Verbände).
Mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand lassen sich Investitionen in effiziente Gebäude finanzieren. Das
Vorhaben muss gleichzeitig in einem der folgenden Bundesprogramme gefördert werden:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG-NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM-NWG)
- Klimafreundlicher Neubau (KFN – NWG)
- Errichtung (Neubau) oder Ersterwerb
- Umfassende Sanierung von bestehenden Gebäuden oder Ersterwerb von sanierten Gebäuden
- Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von bestehenden Gebäuden
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung)
- Einbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Heizungsoptimierung
- Energetische Erstberatung (bei Vorhaben der Sozialwirtschaft)
Finanzierungsanteil:
- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten unter Berücksichtigung der Bundesförderung
Minimaler Bruttodarlehensbetrag:
- In der Regel 10.000 Euro
Maximaler Bruttodarlehensbetrag:
- bis zu 25 Millionen Euro
Die Höchstgrenzen für die Kumulierung von Fördermitteln der Bundesförderung sind zu beachten.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Tilgungszuschuss (Klimaprämie) von derzeit 1,0 % auf den Darlehensbetrag.
Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.
ja
Der Einsatz erneuerbarer Energien und nachhaltige Baustoffe stärken nicht nur den Klimaschutz, sondern verbessern auch die Arbeitsbedingungen in den Unternehmen und schaffen Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft. Im Interesse einer nachhaltigen Wirtschaftsweise und aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert daher das Land alle Neubau- und Sanierungsvorhaben von effizienten Nichtwohngebäuden und von Immobilien, die für sozialwirtschaftliche Zwecke genutzt werden in Baden-Württemberg.
- Zuwendungsgeber : KfW; L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/kombi-darlehen-mittelstand.html
Baden-Württemberg
29.06.2027
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition und -abhängig vom Förderprogramm – gegebenenfalls auch größere Unternehmen.
Die L-Bank bietet mit der Kombi-Bürgschaft 50 die
Übernahme von Bürgschaften für Förderdarlehen aus
folgenden Förderprogrammen an:
- Gründungs- und Wachstumsfinanzierung BadenWürttemberg (GuW-BW)
- Investitionsfinanzierung
- Kombi-Darlehen Mittelstand (KDM)
- Innovationsfinanzierung 4.0
- Energiefinanzierung
- ELR-Kombi-Darlehen
- Liquiditätskredit
- Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und
Wettbewerb
- Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und
Verbraucherschutz
- Tourismusfinanzierung Plus
Bei Bruttodarlehensbeträgen über 4 bis in der Regel 30 Millionen Euro verbürgt die L-Bank grundsätzlich maximal 50 % der Finanzierung. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro bezogen auf ein Vorhaben.
Für geringere Beträge ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig.
Der Antragsteller/Endkreditnehmer beantragt die Kombi-Bürgschaft 50 zusammen mit dem zu verbürgenden Förderdarlehen bei seiner Hausbank auf dem Antragsformular für das Förderdarlehen. Diese leitet dann den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.
eingeschränkt
Die L-Bank bietet eine 50% Bürgschaft für ausgewählte Förderprogramme in Baden-Württemberg an.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/kombi-burgschaft-50.html