Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Zum Hauptinhalt springen

Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

617 Treffer:
Bürgschaft Klassik  

Die Bürgschaftsbank übernimmt Ausfallbürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Unternehmen mit Sitz in Brandenburg

Was wird gefördert?

- Existenzgründungen

- Beteiligungen an einem Unternehmen

- die Übernahme eines bestehenden Betriebes

- die Markteinführung nach Forschung und Entwicklung

Weiterhin:

- Betriebsmittelkredite, Warenlageraufstockungen, Investitionsfinanzierungen, Betriebserweiterung und -verlagerung, Rationalisierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sowie Avale für Vertragserfüllungs-, Gewährleistungs-, Anzahlungs- und sonstige Bürgschaften.

Art und Höhe der Zuwendung

Kreditbetrag bis 2,5 Mio. Euro

80 Prozent Bürgschaft

Bewerbungsverfahren

Antrag über die Hausbank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bürgschaften für Unternehmen in Brandenburg für Investitionen und Betriebsmittel.

Weitere Informationen  
Brandenburg GO  

Brandenburg GO ist ein neuartiges Finanzierungsprodukt der Investitionsbank des Landes Brandenburg und der Bürgschaftsbank Brandenburg, das sich für Existenzgründungen, Nachfolgen und Start-ups eignet und in Zusammenarbeit mit den Hausbanken ausgereicht wird.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

- Existenzgründerinnen und -gründer

- Unternehmen in Brandenburg

Was wird gefördert?

Kredit für

- Existenzgründungen

- Unternehmensnachfolge

Art und Höhe der Zuwendung

- max. 250.000 Euro Kreditvolumen

- 100 Prozent Finanzierung, auch ohne Eigenkapital

- 80 Prozent Kreditabsicherung durch Bürgschaftsbank

Bewerbungsverfahren

Anträge sind an die Bürgschaftsbank Brandenburg zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Über die Bürgschaft wird innerhalb von max. 10 Tagen entschieden.

Weitere Informationen  
Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand  

Um Investoren ohne ausreichende Sicherheiten bei der Finanzierung von betriebswirtschaftlich sinnvollen Projekten zu unterstützen, übernimmt die Bürgschaftsbank Brandenburg Bürgschaften für Kredite.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Der Antragsteller muss kreditwürdig sein. Der zu verbürgende Kredit darf nicht vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sein. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Für kleinere Vorhaben steht das klassische Bürgschaftsprogramm der Bürgschaftsbank Brandenburg zur Verfügung. Nicht-KMU können gegebenenfalls über die PricewaterhouseCoopers GmbH Landesbürgschaften beantragen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 75% des Kreditbetrages, wobei der maximale Kreditbetrag die Höhe von 4 Mio. EUR nicht übersteigen darf. Die verbleibenden 25% des Risikos trägt das antragstellende Kreditinstitut. Das Land unterstützt die Bürgschaftsbank mit einer Rückbürgschaft in Höhe von 80% des Bürgschaftsbetrags.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bürgschaften helfen, wenn ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorhaben zu finanzieren ist, aber bankübliche Sicherheiten fehlen. Durch die Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank wird das Risiko der Hausbank um bis zu 80 Prozent gesenkt und die Kreditvergabe damit erleichtert.

Weitere Informationen  
MeinTracy  

MeinTracy zeigt die Leistung und Qualität touristischer Webseiten und gibt Hinweise und Tipps, wie diese verbessert werden können. Die Nutzung ist kostenlos. Erforderlich ist lediglich eine Registrierung im Tourismusnetzwerk Brandenburg.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Die Nutzung von MeinTracy ist grundsätzlich für alle Tourismusbetriebe im Land Brandenburg möglich.

Was wird gefördert?

MeinTracy ist eine Software, mit deren Hilfe die Stärken und Schwächen touristischer Webseiten erkannt und gezielt verbessert werden können. Darüber hinaus misst MeinTracy die Leistung des Google MyBusiness Eintrags und der Social Media Auftritte.

Art und Höhe der Zuwendung

Kostenfreie digitale Dienstleistung.

Bewerbungsverfahren

Die Registrierung erfolgt über die Webseite des Tourismusnetzwerk Brandenburg

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

MeinTracy bewertet die Leistung und Qualität von touristischen Webseiten und bietet Empfehlungen sowie Verbesserungsvorschläge an. Die Nutzung ist kostenfrei, es wird lediglich eine Registrierung im Tourismusnetzwerk Brandenburg benötigt.

Weitere Informationen  
Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)  

Wenn Sie mit einem Projekt den ökologisch nachhaltigen Strukturwandel in den deutschen Braunkohleregionen voranbringen wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss erhalten werden.

Fördergebiet

Brandenburg Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

Anträge wieder ab Frühjahr 2026 möglich

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) sowie deren Zusammenschlüsse,

- kommunale Zusammenschlüsse, wie Zweckverbände, Landschaftsverbände, Regionalverbände,

- Unternehmen,

- Stiftungen, Vereine und Verbände,

- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sowie

- andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Was wird gefördert?

Gefördert werden konzeptionelle Maßnahmen, wie

- Erstellung integrierter kommunaler Nachhaltigkeitskonzepte

- Umsetzung kommunaler Nachhaltigkeitskonzepte

- Erstellung unterstützender beziehungsweise thematisch fokussierter umweltbezogener kommunaler Managementkonzepte

- Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Sensibilisierung der Öffentlichkeit

- außerschulische Bildungs- und Kulturprojekte

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss. Je nach Fördernehmerin/Fördernehmer und Fördergegenstand erhalten Sie

- bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten und

- für Maßnahmen im Bereich „Citizen Science“ bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Reichen Sie in der 1. Verfahrensstufe Ihre Projektskizze im Rahmen von Förderaufrufen bitte bis zum jeweiligen Stichtag bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Förderung von kommunalen Modellvorhaben nach dieser Richtlinie unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Kommunen und andere Akteure in Strukturwandelregionen bei der Verwirklichung ökologischer Nachhaltigkeitsziele und dem Einstieg in einen langfristig umweltverträglichen Entwicklungspfad im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS).

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
  • https://www.z-u-g.org/komona/
 
ÖPP-Finanzierung Brandenburg  

Das Programm fördert Investitionen von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) in die kommunale Infrastruktur.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen. Finanziert werden bei Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) Bauunternehmen, Projektgesellschaften und Finanzierungsinstitute.

Was wird gefördert?

Das Program fördert öffentliche Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Hoch- und Tiefbau wie:

 

- soziale Infrastruktur (Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, etc.)

- Sporteinrichtungen - Verwaltungsgebäude

- Sicherheitseinrichtungen, Leitstellen, etc.

- Hochschulen und Forschungseinrichtungen

- Ver- und Entsorgungsvorhaben

- kommunale Verkehrsvorhaben

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung kann in in verschiedenen Formen erfolgen:

 

- Forfaitierung mit Einredeverzicht (Beteiligung bis zu 75%)

- Projektfinanzierung (Beteiligung bis zu 50%)

- Projektbezogenen Bankenrefinanzierung

Bewerbungsverfahren

Äntrage können bei der ILB oder der Hausbank gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Programm fördert die ILB öffentliche Auftraggeber und Privatwirtschaft bei der Finanzierung von ÖPP-Projekten.

Weitere Informationen  
Nachhaltigkeit in KMU  

Das Förderprogramm unterstützt die Nachhaltigkeit in kleinen und mittleren Unternehmen im Land Brandenburg zur Stärkung eines nachhaltigen Wasser- und Stoffstrommanagements.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg

Was wird gefördert?

• Potenzialermittlung: Gutachten und Beratung zur Stärkung eines nachhaltigen Wasser- und Stoffstrommanagements.

 

• Stoffstrom-Investitionen: Investive Vorhaben zur Erhöhung des Einsatzes von Sekundärrohstoffen (Rezyklaten) und zur Abfallvermeidung.

 

• Wasser-Investitionen: Investive Vorhaben zur Senkung des Frischwasserverbrauchs und zur Reduzierung der Abwasserlast (inkl. Schadstofffracht).

 

• Wissenstransfer: Projekte zum Austausch über das Programmziel.

Beispiele

Zuwendungsfähig sind insbesondere Ausgaben für

- Anlagenaggregate

- Materialkosten

- Bau- und Planungsleistungen

- Lieferkosten für Anlagen(-Aggregate) und Material

- Gutachten, Voruntersuchungen, Planungen und Qualitätssicherung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen.

 

Fördertatbestand Max. Zuschuss-Quote Max. Förderung pro Vorhaben
Beratung (FTB 1 & 4) Max. 60 % FTB 1: 100.000 EUR / FTB 4: 50.000 EUR
Investition (FTB 2 & 3) 60 % (KU) / 50 % MU) 600.000 EUR

Bewerbungsverfahren

Der Antrag kann online über das Kundenportal der ILB vorgenommen werden. Er muss im Vorfeld der Arbeiten für das Vorhaben gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm „Nachhaltigkeit in KMU“ unterstützt Brandenburger Unternehmen bei Maßnahmen zur Ressourceneffizienz und Klimaverträglichkeit. Ziel ist es, ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB; Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV)
  • https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/nachhaltigkeit-in-kmu-2025/
 
Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0  

Das Land Bremen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit 50% (max. 5000 €) im Rahmen der Digitalisierung.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung im Land Bremen.

Was wird gefördert?

Beratungsdienstleistungen im Bereich der Digitalisierung

Beispiele

Beratung in den Bereichen IT-Sicherheitskonzepte, Organisationsentwicklung, Changemanagement, 3D-Druck, Digitale Prozessberatung, Prozesmanagement, Big-Data Potenziale erkennen, Projektmanagement, Cloud Service, Arbeit 4.0, Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle, Konzepte und Anwendungsebeispiele 4.0.

Art und Höhe der Zuwendung

Beratung und Unternehmensfinanzierung wird mit 50 % der Kosten und einem maximalen Betrag von 5.000 Euro in Form eines Zuschusses gefördert.

Bewerbungsverfahren

Vor Beauftragung einer Beratungsdienstleistung reichen Sie einen Antrag auf Förderung ein. Diesen können Sie unter digitalisierung@wah.bremen.de, unter wirtschaft@bis-bremerhaven.de oder unter der Telefonnummer 0421 9600 316 anfordern. Nach Prüfung und Bewilligung des Antrages (Zuwendungsbescheid) erteilen Sie einen Auftrag an den Dienstleister. Sie dokumentieren die Auswahl des Dienstleisters aus dem Pool. Im Anschluss an das abgeschlossene Beratungsprojekt erstatten wir Ihnen den förderfähigen Anteil. Förderfähig sind ausschließlich KMU mit Sitz oder Niederlassung in Bremen und Bremerhaven.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Im Rahmen des Beratungsförderprogrammes werden Unternehmensprozesse durch externe Unternehmensberater analysiert. Ziel ist es, gemeinsam mit Mitarbeitern und Unternehmensführung Digitalisierungsprozesse im Unternehmen zu etablieren. Mitfinanziert werden Beratungen zu Themengebieten wie beispielsweise Big Data, IT-Sicherheit oder Cloud.

Weitere Informationen  
Interreg North Sea Region  

Interreg Nordsee fördert die europäische transnationale Zusammenarbeit mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Fördergebiet

Bremen Hamburg Niedersachsen Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Förderfähige Antragssteller:

- öffentliche Behöden

- (öffentliche) Dienstleister

- Forschungseinrichtungen und Hochschulen

- Kammern, Verbände, Vereine

- Organisationen der Wirtschaftsförderung

- Unternehmen

- Nichtregierungsorganisationen

Was wird gefördert?

Programmprioritäten:

- Robuste und intelligente Wirtschaft

- Grüner Umschwung

- Klimaresilienz

- Bessere Governance

Art und Höhe der Zuwendung

"Regular Projects“: Größere Projekte, die Lösungen für die gemeinsamen Herausforderungen

der Region im Einklang mit den Programmprioritäten entwickeln

- Partnerschaft: 8-15 Partner aus mindestens drei Ländern

- Projektlaufzeit: 3-5 Jahre

- Gesamtvolumen: 2-6 Mio. Euro

. Antragsverfahren: zweistufig

 

 

„Small-Scale-Projects“: Projekte, die neue Partnerschaften aufbauen, neue Territorien

einbeziehen, neue Themenbereiche behandeln sowie Voraussetzungen für größere Projekte

schaffen

- Partnerschaft: 3-7 Partner aus 3-7 Ländern

- Projektlaufzeit: 18 Monate

- Gesamtvolumen (Empfehlung): 200.000 Euro, max. 500.000 Euro

- Antragsverfahren: einstufig

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es werden Projekte in Bundesländern der Nordseeregion im Bereich robuste und intelligente Wirtschaft, grüner Umschwung, Klimaresilienz und bessere Governance gefördert.

Weitere Informationen  
Förderung überregional wirksamer Veranstaltungen in den Bereichen Kultur und Sport im Land Bremen  

Überregionale Kultur- und Sportveranstaltungen tragen maßgeblich dazu bei, die Metropolfunktionen und die Attraktivität der Städte Bremen und Bremerhaven zu erhöhen sowie deren Image und Bindungs- und Anziehungskräfte zu stärken. Kultur- und Sportveranstaltende sollen herausgefordert werden, Projekte und Veranstaltungen mit überregionaler Sichtbarkeit zu planen und durchzuführen, die eine überregionale, möglichst bundesweite Ausstrahlung entwickeln.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Kultur- und Sportveranstaltungen gleich welcher Rechtsform des privaten oder öffentlichen Rechts, ausgenommen natürliche Personen. Als Veranstalter:in gilt, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko der Veranstaltung trägt.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Durchführung von Kultur- und Sportveranstaltungen im Land Bremen. Hierzu zählen z. B. Veranstaltungen und Aufführungen im Bereich Kunst und Kultur, Festivals, Ausstellungen und ähnliche Aktivitäten, bei denen kulturelle Zwecke eindeutig im Vordergrund stehen, sowie Sportveranstaltungsformate mit überregionaler Reichweite. Insbesondere werden Veranstaltungen gefördert, die barrierefreie, nachhaltige und klimaverträgliche Angebote schaffen sowie in der Stadt Bremen Veranstaltungen, die die jeweiligen Themenjahre stärken.

 

Spezifisch werden Kultur- und Sportveranstaltungen gefördert, die

 

- mindestens überregionale, möglichst bundesweite Ausstrahlung erwarten lassen und Besuchsentscheidungen für Bremen und Bremerhaven auslösen oder unterstützen

- eine deutliche und mediale Aufmerksamkeit finden und image- und identitätsbildend für Bremen bzw. Bremerhaven sind

- öffentlich zugänglich und barrierefrei sind und nachhaltige und klimaverträgliche Angebote schaffen

 

Im Einzelfall können auch Veranstaltungen gefördert werden, die noch keine überregionale Ausstrahlung erwarten lassen, die aber das Potenzial erkennen lassen, innerhalb von drei Jahren zu Veranstaltungen mit überregionaler Ausstrahlung etabliert zu werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der Förderbetrag darf nicht höher sein als der Betrag, der erforderlich ist, um Verluste für den betreffenden Zeitraum zu decken.

 

Der Förderbetrag soll in der Regel den Betrag von 150.000 EUR je Veranstaltung nicht überschreiten, kann aber im begründeten Einzelfall erhöht werden, sofern ein außerordentliches städtisches Interesse an der Durchführung der Veranstaltung vorliegt.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist schriftlich zu stellen und muss Angaben über die folgenden Bereiche in Bezug auf die Veranstaltung enthalten:

- Veranstaltungsbeschreibung/ Begründung der überregionalen Wirksamkeit

- Kalkulation/ Einnahme- und Ausgabenrechnung

- Werbemitteleinsatz/ Vermarktung

- Besuchererwartung nach Besucherherkunft

- Medienkooperation/ Medienresonanz

- Synergieeffekte/ Vernetzungen

- Nachhaltigkeit/ Klimaverträglichkeit

 

Nähere Ausführungen zu den Bewertungskriterien sowie die zu verwendenden

Antragsformulare werden auf den Webseiten der jeweiligen Ansprechpartner bereitgestellt.

 

Anhand der vorgegebenen Bewertungskriterien prüfen die jeweiligen Ansprechpartner die Förderfähigkeit und erstellen dann ein Ranking der förderfähigen Anträge. In Bremen und Bremerhaven kommen Vergabeausschüsse zusammen, die auf der Grundlage der Rankings über die Förderung und die Förderhöhe entscheiden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm für Veranstalter:innen, die auf die Event- und Kulturstandorte Bremen und Bremerhaven aufmerksam machen möchten und auf Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit setzen.

Weitere Informationen  
Suchergebnisse 551 bis 560 von 617