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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

616 Treffer:
MV Mikromezzanin III  

Das Programm MV Mikromezzanin II versorgt kleine und junge Unternehmen mit Eigenkapital, besonders Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit heraus starten, von Frauen geführt oder von Menschen mit Migrationshintergrund gegründet werden.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Kleinst- und Kleinunternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote sowie Freiberufler, soweit sie nicht dem Standesrecht unterliegen.

 

Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern (inklusive Nebenerwerbsgründer).

 

Besondere Zielgruppe sind kleine und junge Unternehmen; Unternehmen, die ausbilden; Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus; von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen sowie gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen (ESF-Zielgruppenmerkmal).

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben. Diese sind:

- Investitionen in Sachanlagevermögen,

- Unternehmensnachfolgen,

- Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen,

- Baumaßnahmen und

- Betriebsmittel.

Art und Höhe der Zuwendung

Höchstens 100.000 EUR (ohne ESF-Zielgruppenmerkmal).

 

Bei Zielgruppen-Unternehmen max. 150.000 EUR.

 

Die Auszahlung der typisch stillen Beteiligung erfolgt zu 100 Prozent.

Bewerbungsverfahren

Die Beteiligung kann per Antragsformular beantragt werden. Die für eine detaillierte Prüfung erforderlichen Angaben und Unterlagen sind darin aufgeführt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kapital für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Existenzgründer mit dem Mikromezzaninfonds-Deutschland.

Weitere Informationen  
Förderprogramm zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung  

Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung und ergangener Verwaltungsvorschriften Zuwendungen für Projekte, die die Inklusion von Menschen mit Behinderungen fördern.

Fördergebiet

Niedersachsen

Geltungsdauer

31.12.2030

Für wen?

Zuwendungsberechtigt sind gemeinnützige Personen des Privatrechts (bspw. Vereine, Verbände).

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Projekte, die

– für die Belange von Menschen mit Behinderungen und ihre Rechte sensibilisieren (Bewusstseinsbildung), dazu zählen Projekte zum Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt und sexualisierter Gewalt,

– eine aktive Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der politischen und gesellschaftlichen Meinungsbildung fördern und verbessern (Empowerment und Partizipation),

– für Menschen mit Behinderungen die Zugänglichkeit zu und die Teilhabe an Kultur-, Bildungs-, Freizeit- und Sportangeboten schaffen und verbessern (Inklusion) und

– Barrieren jeglicher Art abbauen

 

Hierzu gehören insbesondere eine umfassende Barrierefreiheit und Zugänglichkeit sowie eine Infrastruktur für Beratungs- und Unterstützungsleistungen, Netzwerke, Begegnungen und Treffpunkte. Zusätzlich fördert das Land im Rahmen eines neuen Förderaufrufs mit einem festen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro die Ausstattung geeigneter Räume mit der „Toilette für alle“.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Projekte müssen in Niedersachsen durchgeführt werden.

Es können Projekte von gemeinnützigen Organisationen (beispielsweise von Vereinen und Verbänden) mit jeweils höchstens 50.000 Euro und maximal 80% der Ausgaben bezuschusst werden, die die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft fördern.

Darüber hinaus gibt es einen festen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro für die Ausstattung von barrierefreien WCs mit der „Toilette für alle“.

Eine Zuwendung kann sowohl für investive als auch für nicht investive Projekte gewährt werden. Förderfähig sind alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Personal- und Sachausgaben sowie investive Ausgaben für barrierefreie (Um-)Baumaßnahmen oder technische Ausstattung.

Bewerbungsverfahren

Förderanträge können beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden. Die Bewilligungsbehörde stellt die für die Antragsstellung erforderlichen Vordrucke auf ihrer Internetseite (www.soziales.niedersachsen.de) bereit. Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde schriftlich unter Verwendung des Antragsvordrucks einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieses Förderprogramm möchte Teil oder Beginn eines nachhaltigen und langfristigen Veränderungsprozesses zur Entwicklung eines inklusiven Sozialraums auf lokaler Ebene in Niedersachsen beitragen.

Weitere Informationen  
Kulturförderung des Landes Sachsen-Anhalt  

Das Förderprogramm unterstützt kulturelle und künstlerische Projekte sowie Kultureinrichtungen in Sachsen-Anhalt. Ziel ist es, das kulturelle Erbe zu bewahren, bürgerschaftliches Engagement zu stärken und die Breitenkultur zu fördern.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

- Künstler (natürliche Personen)

- Vereine

- Verbände

- Gebietskörperschaften

- Kulturelle Institutionen

Was wird gefördert?

- Sachausgaben

- Personalausgaben

- Investitionen

 

Das Land fördert kulturelle und künstlerische Maßnahmen. Dies umfasst Projektförderung und institutionelle Förderung. Diese müssen von erheblichem Landesinteresse sein und in einem räumlichen oder fachlich-inhaltlichen Bezug zu Sachsen-Anhalt stehen.

Beispiele

- Museen, Sammlungen und Ausstellungen

- UNESCO-Weltkulturerbe

- Erhalt von Kulturgut

- Provenienzrecherche

- Musik, Musikfeste

- Darstellende Kunst

- Bildende und angewandte Kunst

- Traditions- und Heimatpflege

- Erinnerungskultur am Grünen Band

- Jubiläen von landesweiter Bedeutung

- Kulturelle Projekte des Kulturtourismus

- Europäischer und internationaler Kulturaustausch, Europäische Kulturinitiativen

- Kinder- und Jugendkultur

- Soziokultur, Breitenkultur

- Kommunale öffentliche Bibliotheken

- Jüdisches Erbe

- Bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich

- Digitalisierung in der Kultur

- Industriekultur (Achtung: Der Antrag für den Förderbereich Industriekultur unterscheidet sich von dem allgemeinen Antrag der Kulturförderung und ist auf der Seite Industriekultur Kultur www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/industriekultur-kultur zu finden.)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Die Zuwendung kann von 50 % bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des zu fördernden Zweckes betragen. Eine Eigenbeteiligung des Antragstellers von mindestens 10 % an den zuwendungsfähigen Aushaben ist grundsätzlich erforderlich. Druckkostenzuschüsse können grundsätzlich bis zur Höhe von bis zu 50 % gewährt werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bis zum 1. Oktober für das kommende Haushaltsjahr einzureichen.

Ein Anspruch auf Gewährung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm "Kulturförderung" wird in Vielfalt, Kreativität und den Zusammenhalt der Gesellschaft in Sachsen-Anhalt investiert.

Weitere Informationen  
ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit  

Die zinsgünstige Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben in Deutschland sowie von Vorhaben innovativer Unternehmen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Mit dem ERP-Digitalisierungs­kredit werden Mittelständische Unternehmen, Frei­berufler und junge Unter­nehmen in Gründung

- mit Sitz in Deutschland

- mit Sitz im Ausland für Tochter­gesellschaften, Nieder­lassungen, Betriebs­stätten oder Filialen in Deutschland

gefördert.

Was wird gefördert?

Der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovations­vorhaben wird gefördert für:

- Investitionen

- Betriebsmittel

- den gesamten Finanz­ierungs­bedarf eines innovativen Unter­nehmens

 

Als innovatives Vorhaben gilt die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienst­leistungen.

 

Als innovatives Unternehmen gelten z.B. Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Unter­nehmens­wachstum, hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung oder auch Unternehmen, die bereits eine Innovations­förderung erhalten haben.

Beispiele

- Vernetzung von ERP- und Produktions­systemen für die Produktion von Morgen (Industrie 4.0)

- Entwicklung und Implemen­tierung eines IT- und/oder Daten­sicherheits­konzepts, um Unternehmens­daten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren

- Digitale Plattformen, Apps und digitale Vetriebs­kanäle zum Aufbau digitaler Plattform­konzepte und des elektronischen Handels

- Additive Fertigungs­verfahren wie 3D-Druck als neue innovative Produktions­methode in der Fertigung

- Ausbau innerbetriebliche Breitband­netze für eine höhere Daten­übertragungs­rate im Unternehmen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben erfolgt in drei Stufen:

 

Digitalisierungsvorhaben:

- Stufe 1 – Basisdigitalisierung: nur Förderung von kleinen oder mittleren Unternehmen, kein Zuschuss

- Stufe 2 – LevelUp-Digitalisierung: maximale Zuschusshöhe von 200.000 Euro, Förderzuschuss in Höhe von 3 % des ausgezahlten Kreditbetrags

- Stufe 3 – HighEnd-Digitalisierung: maximale Zuschusshöhe von 200.000 Euro, Förderzuschuss in Höhe von 5 % des ausgezahlten Kreditbetrags

 

Innovationsvorhaben:

- Stufe 1 - Basisinnovationen: kein Zuschuss

- Stufe 2 - LevelUp-Innovationen: maximale Zuschusshöhe von 200.000 Euro, Förderzuschuss in Höhe von 3 % des ausgezahlten Kreditbetrags

- Stufe 3 – HighEnd-Innovationen

 

Kreditbetrag bis maximal 7,5 Mio. Euro in den Stufen 1 oder 25 Mio. Euro in den Stufen 2 und 3

kein Mindestbetrag

Auszahlung: 100 % des Kreditbetrags

Bewerbungsverfahren

Der Kredit ist bei der Hausbank zu beantragen. Ein Finanzierungspartner wird benötigt. Bei dem Antrag und dem Finden von einem Finanzierungspartner kann die KFW unterstützen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ermöglicht innovativen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmern und Freiberuflern im Inland eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland. Gefördert werden auch gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht.

Weitere Informationen  
Förderprogramm der Dorfentwicklung und Dorfmoderation in Hessen  

Um die Vielfalt dörflicher Lebensformen, das bau- und kulturgeschichtliche Erbe sowie den individuellen Charakter der hessischen Dörfer zu erhalten, sollen die Innenentwicklung gestärkt, die Energieeffizienz gesteigert und der Flächenverbrauch verringert werden.

Fördergebiet

Hessen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Zuwendungsempfänger können nur Kommunen sein. Interkommunale Kooperationen sind möglich. Es ist eine Vereinbarung über die Federführung und Verantwortlichkeit zu treffen.

Was wird gefördert?

- Dorfentwicklungsplanungen und Dienstleistungen

- lokale Basisinfrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge

- Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern

- Freiflächen und Ortsbild

 

Die Dorfmoderation ist ein Förderangebot für Kommunen im ländlichen Raum, die nicht als Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung anerkannt sind.

Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist es, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven, zukunftsfähigen und lebendigen Lebensraum zu erhalten und zu gestalten sowie ihre Identität zu bewahren.

Beispiele

Zweck der Förderung der Dorfentwicklung ist,

- die Innenentwicklung zu stärken,

- die Ortskerne funktional und gestalterisch zu erhalten und zu entwickeln,

- die dörfliche Baukultur zu erhalten und weiterzuentwickeln

- die dörfliche Grundversorgung und Daseinsvorsorge zu erhalten und zu entwickeln,

- die Wohn und Lebensqualität zu verbessern,

- und das bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen.

Hierbei sind Aspekte der Digitalisierung, Inklusion, Maßnahmen zu Klimaschutz- und Klimaanpassungen, Energieeffizienz und Umweltschutz als Querschnittsziele mit einzubeziehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für die Finanzierung der Vorhaben der Dorfmoderation beträgt der Fördersatz 55 bis 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 37.500 EUR.

Für die Finanzierung der Vorhaben der Dorfentwicklung beträgt der Fördersatz 60 bis 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 56.000 EUR bei kommunalen Trägern, 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 50.000 EUR bei öffentlichen, nicht kommunalen und privaten Trägern für Vorhaben mit öffentlicher Funktion.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm 2026 erfolgt auf Grundlage eines Entwicklungskonzeptes der Kommune. Das kommunale Entwicklungskonzept muss folgende Bestandteile enthalten:

▪ Kurzbeschreibung des Gebietes

▪ Analyse der Stärken und Schwächen

▪ Entwicklungsstrategie und Handlungsfelder der Dorfentwicklung

Bei der Konzepterstellung sind die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und zu beteiligen.

Der Bewerbung ist ein Beschluss der Gemeindevertretung über den Antrag auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm beizufügen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung der ländlichen Entwicklung ist, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln.

Weitere Informationen  
LEADER Baden-Württemberg  

LEADER steht für die "Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft" und ist ein Förderinstrument der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume.

Fördergebiet

Baden-Württemberg LEADER-Gebiete

Für wen?

- Privatpersonen,

- kleine Unternehmen,

- Vereine und

- Kommunen

 

In LEADER gilt das Kulissenprinzip. Das bedeutet, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn das Projekt in einem der 20 LEADER-Aktionsgebiete in Baden-Württemberg liegt.

Was wird gefördert?

- Im Modul 1 können investive und nicht-investive Vorhaben öffentlicher Träger gefördert werden.

- Im Modul 2 können private und gewerbliche investive Vorhaben gefördert werden. Möglich sind hier u.a. Projekte in den Bereichen Dorferneuerung & Unternehmensgründung.

- Im Modul 3 können Vorhaben nach der Landschaftspflegerichtlinie gefördert werden.

- Im Modul 4 können Vorhaben der Bereiche Qualifizierung/Coaching sowie Unternehmenserweiterung des Programms Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum gefördert werden.

- Im Modul 5 können private nicht investive Vorhaben gefördert werden.

- Im Modul 6 können private Vorhaben, die den Zielen der Prioritäten 1 bis 6 des Art. 5 der ELER-VO entsprechen und sich nicht den übrigen Modulen zuordnen lassen gefördert werden. Eine Förderung ist nur möglich, wenn eine öffentliche Einrichtung zusätzliche Fördermittel (Kommunen, Kirchen, etc.) bereitstellt. Dies muss durch den Projektträger/die Projektträgerin selbst organisiert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Variiert nach Maßnahme und LEADER-Aktionsgruppe.

Bewerbungsverfahren

Nach Veröffentlichung eines Projektaufrufs erfolgt die Antragstellung zur Berücksichtigung in der kommenden Auswahlrunde beim Regionalmanagement der LEADER-Aktionsgruppe.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unterstützung ausgewählter ländlicher Modellregionen mit EU-Geldern.

Weitere Informationen  
LEADER Thüringen  

LEADER Thüringen ist ein Förderprogramm zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. In Thüringen ist LEADER mit 15 Regionen flächendeckend präsent.

Fördergebiet

Thüringen

Für wen?

Bewerben können sich Kommunen, Unternehmen, Vereine, Verbände oder Privatpersonen aus den Landkreisen Hildburghausen, Sonneberg, Schmalkalden-Meiningen, dem Suhler Umland und dem Ilm-Kreis.

Was wird gefördert?

Das Projekt sollte folgende Punkte beinhalten:

- innovativer Ansatz,

- regionale Bedeutung und

- mindestens eines der folgenden Themenfelder als Schwerpunkt: Wirtschaft/Landwirtschaft, Tourismus, Natur- und Landschaftsschutz, Bildung/Umweltbildung, Mobilität, Kulturlandschaft, Lebensqualität, Vereinsleben, Ehrenamt oder regionale Produkte

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Projektes.

Bewerbungsverfahren

Die Projektanträge werden nach einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und ausgewählt. Die Bewertung erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix bzw. Kriterien zur Auswahl der beantragten Projekte. Ihre Projektidee muss die Mindestpunktzahl erreichen, um die Möglichkeit auf Förderung zu haben.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

LEADER ermöglicht es den Menschen, vor Ort ihren Lebensraum mitzugestalten. Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates Thüringen.

Weitere Informationen  
Sonderprogramm Inklusive Arbeitswelt Thüringen  

Das Sonderprogramm "Inklusive Arbeitswelt Thüringen" ist ein Förderprogramm für Arbeitgeber vom Land, das die Ausbildung und Einstellung von Schwerbehinderten fördern soll. Das Programm hilft, Barrieren abzubauen, und eröffnet sowohl den Betroffenen als auch den Unternehmen neue Wege.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

30.06.2030

Für wen?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Förderleistungen auf Antrag erhalten, wenn der Arbeitsplatz in Thüringen liegt. Förderfähig sind nur Beschäftigungsverhältnisse, die ab dem 01.07.2025 begonnen haben. Schwerbehinderte Menschen sind in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis unter Wahrung des gesetzlichen Mindestlohns zu beschäftigen. Der Antrag kann beim Integrationsamt bis spätestens zum Ablauf von 6 Monaten nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses gestellt werden.

Was wird gefördert?

- Schaffung von Ausbildungsplätzen

- Schaffung von Arbeitsplätzen

- Förderung Mobilität

- Ausbilder-Zusatzqualifikation ReZa

- Stabilisierung von Arbeitsplätzen

- Projektförderung für Inklusionsbetriebe

Art und Höhe der Zuwendung

Die Leistungen werden unter dem Vorbehalt der verfügbaren Mittel der Ausgleichsabgabe als Zuschuss gewährt. Insgesamt stehen Mittel der Ausgleichsabgabe in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro für die Leistungen nach diesem Sonderprogramm zur Verfügung. Auf die Förderleistungen nach diesem Programm besteht kein Rechtsanspruch.

 

Es werden Prämien in unterschiedlicher Höhe gezahlt für die Schaffung von Ausbildungsplätzen, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Förderung der Mobilität, die Stabilisierung von Arbeitsplätzen, die Kosten einer rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifizierung und für Inklusionsbetriebe.

Bewerbungsverfahren

Für eine Bewerbung ist das örtlich zuständige Integrationsamt zu kontaktieren.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen  
Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)  

Das niedrigschwellige Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk bietet Anreize durch innovative Vorhaben den unternehmensbezogenen Stand der Technik bei neu vermarktbaren Produkten, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sowie neuen betrieblichen Ablauf- und Organisationsformen zu verbessern.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Eintrag ins Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung, die ihren Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen haben

Was wird gefördert?

- Anwendungsnahe niedrigschwellige Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklungen,

- ... bei denen mithilfe von eigenen Entwicklungsarbeiten ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden soll, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen

- Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind und bei denen die förderfähigen Gesamtausgaben 200.000 Euro übersteigen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderhöhe beträgt maximal 35% der förderfähigen Ausgaben, in der Übergangsregion für kleine Unternehmen maximal 45% der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 Euro.

 

Bedingung: Ausgaben für Fremdleistungen und Investitionsausgaben dürfen jeweils nicht über 50% der förderfähigen Gesamtausgaben betragen

Bewerbungsverfahren

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt. Unternehmen im Sinne der Handwerksordnung wird empfohlen vor Antragstellung Kontakt zu Ihrer Innovationsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer aufzunehmen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm ist speziell für KMU und Handwerksbetriebe, die ihre innovativen Vorhaben voranbringen möchten.

Weitere Informationen  
Innovationsfinanzierung 4.0  

Die L-Bank unterstützt mit der Innovationsfinanzierung 4.0 Vorhaben, die für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Baden-Württemberg von besonderer Bedeutung sind: Innovationsvorhaben, Digitalisierungsvorhaben, Vorhaben innovativer Unternehmen, Geschäftsmodellinnovationen sowie Innovationen mit Künstlicher Intelligenz.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Gefördert werden überwiegend Unternehmen, bei denen es sich um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU-Kommission handelt sowie Angehörige freier Berufe. Sie müssen unter anderem folgende zwei Kriterien erfüllen (so genanntes KMU-Kriterium):

- Sie beschäftigen weniger als 250 Personen und

- Sie haben entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.

 

Größere mittelständische Unternehmen, die das KMU-Kriterium nicht erfüllen, können gefördert werden, wenn sie sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und wenn der Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet.

Was wird gefördert?

- Innovationsvorhaben

- Digitalisierungsvorhaben

- Vorhaben innovativer Unternehmen

- Geschäftsmodellinnovationen

- KI-Innovationen

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsanteil:

- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Minimaler Bruttodarlehensbetrag:

- In der Regel 10.000 Euro

Maximaler Bruttodarlehensbetrag:

- 5 Millionen Euro (für KMU)

- Bis zu 25 Millionen Euro (für Nicht-KMU), im Schwerpunkt „Innovative Unternehmen“ bis zu 7,5 Millionen Euro

Bewerbungsverfahren

Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Diese leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Der Förderantrag wird auf dem Antragsformular der L-Bank „Antrag für die Darlehensprogramme der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung“ (Vordruck WF_1001) gestellt. Antragsvordrucke, Merkblätter und Datenschutzhinweise liegen den Hausbanken vor oder können im Internet unter www.l-bank.de/innovation heruntergeladen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, das hohe technologische Know-how der baden-württembergischen Unternehmen zu mobilisieren und die Neuausrichtung ihres Geschäftsmodells auf die Märkte der Zukunft zu unterstützen. So können die Unternehmen die notwendige Anpassung an zukünftige Wertschöpfungsstrukturen schneller und gezielter umsetzen.

Weitere Informationen  
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