Förderwegweiser
Mecklenburg-Vorpommern
Kleinst- und Kleinunternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote sowie Freiberufler, soweit sie nicht dem Standesrecht unterliegen.
Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern (inklusive Nebenerwerbsgründer).
Besondere Zielgruppe sind kleine und junge Unternehmen; Unternehmen, die ausbilden; Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus; von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen sowie gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen (ESF-Zielgruppenmerkmal).
Finanzierung von Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben. Diese sind:
- Investitionen in Sachanlagevermögen,
- Unternehmensnachfolgen,
- Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen,
- Baumaßnahmen und
- Betriebsmittel.
Höchstens 100.000 EUR (ohne ESF-Zielgruppenmerkmal).
Bei Zielgruppen-Unternehmen max. 150.000 EUR.
Die Auszahlung der typisch stillen Beteiligung erfolgt zu 100 Prozent.
Die Beteiligung kann per Antragsformular beantragt werden. Die für eine detaillierte Prüfung erforderlichen Angaben und Unterlagen sind darin aufgeführt.
nein
Kapital für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Existenzgründer mit dem Mikromezzaninfonds-Deutschland.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern
- https://www.mbg-mv.de/programme/mv-mikromezzanin-iii
Niedersachsen
31.12.2030
Zuwendungsberechtigt sind gemeinnützige Personen des Privatrechts (bspw. Vereine, Verbände).
Förderfähig sind Projekte, die
– für die Belange von Menschen mit Behinderungen und ihre Rechte sensibilisieren (Bewusstseinsbildung), dazu zählen Projekte zum Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt und sexualisierter Gewalt,
– eine aktive Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der politischen und gesellschaftlichen Meinungsbildung fördern und verbessern (Empowerment und Partizipation),
– für Menschen mit Behinderungen die Zugänglichkeit zu und die Teilhabe an Kultur-, Bildungs-, Freizeit- und Sportangeboten schaffen und verbessern (Inklusion) und
– Barrieren jeglicher Art abbauen
Hierzu gehören insbesondere eine umfassende Barrierefreiheit und Zugänglichkeit sowie eine Infrastruktur für Beratungs- und Unterstützungsleistungen, Netzwerke, Begegnungen und Treffpunkte. Zusätzlich fördert das Land im Rahmen eines neuen Förderaufrufs mit einem festen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro die Ausstattung geeigneter Räume mit der „Toilette für alle“.
Die Projekte müssen in Niedersachsen durchgeführt werden.
Es können Projekte von gemeinnützigen Organisationen (beispielsweise von Vereinen und Verbänden) mit jeweils höchstens 50.000 Euro und maximal 80% der Ausgaben bezuschusst werden, die die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft fördern.
Darüber hinaus gibt es einen festen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro für die Ausstattung von barrierefreien WCs mit der „Toilette für alle“.
Eine Zuwendung kann sowohl für investive als auch für nicht investive Projekte gewährt werden. Förderfähig sind alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Personal- und Sachausgaben sowie investive Ausgaben für barrierefreie (Um-)Baumaßnahmen oder technische Ausstattung.
Förderanträge können beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden. Die Bewilligungsbehörde stellt die für die Antragsstellung erforderlichen Vordrucke auf ihrer Internetseite (www.soziales.niedersachsen.de) bereit. Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde schriftlich unter Verwendung des Antragsvordrucks einzureichen.
nein
Dieses Förderprogramm möchte Teil oder Beginn eines nachhaltigen und langfristigen Veränderungsprozesses zur Entwicklung eines inklusiven Sozialraums auf lokaler Ebene in Niedersachsen beitragen.
- Zuwendungsgeber : NBank
- Ansprechpartner (Projektträger) : Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- https://www.nbank.de/Service/Aktuelles/Niedersachsen-f%C3%B6rdert-neue-Projekte-zur-Teilhabe-von-Menschen-mit-Behinderungen/
Sachsen-Anhalt
30.06.2027
- Künstler (natürliche Personen)
- Vereine
- Verbände
- Gebietskörperschaften
- Kulturelle Institutionen
- Sachausgaben
- Personalausgaben
- Investitionen
Das Land fördert kulturelle und künstlerische Maßnahmen. Dies umfasst Projektförderung und institutionelle Förderung. Diese müssen von erheblichem Landesinteresse sein und in einem räumlichen oder fachlich-inhaltlichen Bezug zu Sachsen-Anhalt stehen.
- Museen, Sammlungen und Ausstellungen
- UNESCO-Weltkulturerbe
- Erhalt von Kulturgut
- Provenienzrecherche
- Musik, Musikfeste
- Darstellende Kunst
- Bildende und angewandte Kunst
- Traditions- und Heimatpflege
- Erinnerungskultur am Grünen Band
- Jubiläen von landesweiter Bedeutung
- Kulturelle Projekte des Kulturtourismus
- Europäischer und internationaler Kulturaustausch, Europäische Kulturinitiativen
- Kinder- und Jugendkultur
- Soziokultur, Breitenkultur
- Kommunale öffentliche Bibliotheken
- Jüdisches Erbe
- Bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich
- Digitalisierung in der Kultur
- Industriekultur (Achtung: Der Antrag für den Förderbereich Industriekultur unterscheidet sich von dem allgemeinen Antrag der Kulturförderung und ist auf der Seite Industriekultur Kultur www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/industriekultur-kultur zu finden.)
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Zuwendung kann von 50 % bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des zu fördernden Zweckes betragen. Eine Eigenbeteiligung des Antragstellers von mindestens 10 % an den zuwendungsfähigen Aushaben ist grundsätzlich erforderlich. Druckkostenzuschüsse können grundsätzlich bis zur Höhe von bis zu 50 % gewährt werden.
Anträge sind bis zum 1. Oktober für das kommende Haushaltsjahr einzureichen.
Ein Anspruch auf Gewährung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
nein
Mit dem Förderprogramm "Kulturförderung" wird in Vielfalt, Kreativität und den Zusammenhalt der Gesellschaft in Sachsen-Anhalt investiert.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/kulturfoerderung
bundesweit
Mit dem ERP-Digitalisierungskredit werden Mittelständische Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung
- mit Sitz in Deutschland
- mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland
gefördert.
Der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben wird gefördert für:
- Investitionen
- Betriebsmittel
- den gesamten Finanzierungsbedarf eines innovativen Unternehmens
Als innovatives Vorhaben gilt die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen.
Als innovatives Unternehmen gelten z.B. Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Unternehmenswachstum, hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung oder auch Unternehmen, die bereits eine Innovationsförderung erhalten haben.
- Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen für die Produktion von Morgen (Industrie 4.0)
- Entwicklung und Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts, um Unternehmensdaten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren
- Digitale Plattformen, Apps und digitale Vetriebskanäle zum Aufbau digitaler Plattformkonzepte und des elektronischen Handels
- Additive Fertigungsverfahren wie 3D-Druck als neue innovative Produktionsmethode in der Fertigung
- Ausbau innerbetriebliche Breitbandnetze für eine höhere Datenübertragungsrate im Unternehmen
Die Förderung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben erfolgt in drei Stufen:
Digitalisierungsvorhaben:
- Stufe 1 – Basisdigitalisierung: nur Förderung von kleinen oder mittleren Unternehmen, kein Zuschuss
- Stufe 2 – LevelUp-Digitalisierung: maximale Zuschusshöhe von 200.000 Euro, Förderzuschuss in Höhe von 3 % des ausgezahlten Kreditbetrags
- Stufe 3 – HighEnd-Digitalisierung: maximale Zuschusshöhe von 200.000 Euro, Förderzuschuss in Höhe von 5 % des ausgezahlten Kreditbetrags
Innovationsvorhaben:
- Stufe 1 - Basisinnovationen: kein Zuschuss
- Stufe 2 - LevelUp-Innovationen: maximale Zuschusshöhe von 200.000 Euro, Förderzuschuss in Höhe von 3 % des ausgezahlten Kreditbetrags
- Stufe 3 – HighEnd-Innovationen
Kreditbetrag bis maximal 7,5 Mio. Euro in den Stufen 1 oder 25 Mio. Euro in den Stufen 2 und 3
kein Mindestbetrag
Auszahlung: 100 % des Kreditbetrags
Der Kredit ist bei der Hausbank zu beantragen. Ein Finanzierungspartner wird benötigt. Bei dem Antrag und dem Finden von einem Finanzierungspartner kann die KFW unterstützen.
eingeschränkt
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ermöglicht innovativen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmern und Freiberuflern im Inland eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland. Gefördert werden auch gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW-Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation-und-Digitalisierung/Innovation-und-Digitalisierung.html?kfwmc=kk.o.kfwon.presse.na.na.na.innovation.erp-511514-2025.na.na.pressemitteilung.journalisten.na
Hessen
31.12.2027
Zuwendungsempfänger können nur Kommunen sein. Interkommunale Kooperationen sind möglich. Es ist eine Vereinbarung über die Federführung und Verantwortlichkeit zu treffen.
- Dorfentwicklungsplanungen und Dienstleistungen
- lokale Basisinfrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge
- Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern
- Freiflächen und Ortsbild
Die Dorfmoderation ist ein Förderangebot für Kommunen im ländlichen Raum, die nicht als Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung anerkannt sind.
Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist es, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven, zukunftsfähigen und lebendigen Lebensraum zu erhalten und zu gestalten sowie ihre Identität zu bewahren.
Zweck der Förderung der Dorfentwicklung ist,
- die Innenentwicklung zu stärken,
- die Ortskerne funktional und gestalterisch zu erhalten und zu entwickeln,
- die dörfliche Baukultur zu erhalten und weiterzuentwickeln
- die dörfliche Grundversorgung und Daseinsvorsorge zu erhalten und zu entwickeln,
- die Wohn und Lebensqualität zu verbessern,
- und das bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen.
Hierbei sind Aspekte der Digitalisierung, Inklusion, Maßnahmen zu Klimaschutz- und Klimaanpassungen, Energieeffizienz und Umweltschutz als Querschnittsziele mit einzubeziehen.
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für die Finanzierung der Vorhaben der Dorfmoderation beträgt der Fördersatz 55 bis 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 37.500 EUR.
Für die Finanzierung der Vorhaben der Dorfentwicklung beträgt der Fördersatz 60 bis 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 56.000 EUR bei kommunalen Trägern, 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 50.000 EUR bei öffentlichen, nicht kommunalen und privaten Trägern für Vorhaben mit öffentlicher Funktion.
Der Antrag auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm 2026 erfolgt auf Grundlage eines Entwicklungskonzeptes der Kommune. Das kommunale Entwicklungskonzept muss folgende Bestandteile enthalten:
▪ Kurzbeschreibung des Gebietes
▪ Analyse der Stärken und Schwächen
▪ Entwicklungsstrategie und Handlungsfelder der Dorfentwicklung
Bei der Konzepterstellung sind die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und zu beteiligen.
Der Bewerbung ist ein Beschluss der Gemeindevertretung über den Antrag auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm beizufügen.
eingeschränkt
Ziel der Förderung der ländlichen Entwicklung ist, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln.
- Zuwendungsgeber : WI Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)
- https://landwirtschaft.hessen.de/heimat/dorfentwicklung
Baden-Württemberg LEADER-Gebiete
- Privatpersonen,
- kleine Unternehmen,
- Vereine und
- Kommunen
In LEADER gilt das Kulissenprinzip. Das bedeutet, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn das Projekt in einem der 20 LEADER-Aktionsgebiete in Baden-Württemberg liegt.
- Im Modul 1 können investive und nicht-investive Vorhaben öffentlicher Träger gefördert werden.
- Im Modul 2 können private und gewerbliche investive Vorhaben gefördert werden. Möglich sind hier u.a. Projekte in den Bereichen Dorferneuerung & Unternehmensgründung.
- Im Modul 3 können Vorhaben nach der Landschaftspflegerichtlinie gefördert werden.
- Im Modul 4 können Vorhaben der Bereiche Qualifizierung/Coaching sowie Unternehmenserweiterung des Programms Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum gefördert werden.
- Im Modul 5 können private nicht investive Vorhaben gefördert werden.
- Im Modul 6 können private Vorhaben, die den Zielen der Prioritäten 1 bis 6 des Art. 5 der ELER-VO entsprechen und sich nicht den übrigen Modulen zuordnen lassen gefördert werden. Eine Förderung ist nur möglich, wenn eine öffentliche Einrichtung zusätzliche Fördermittel (Kommunen, Kirchen, etc.) bereitstellt. Dies muss durch den Projektträger/die Projektträgerin selbst organisiert werden.
Variiert nach Maßnahme und LEADER-Aktionsgruppe.
Nach Veröffentlichung eines Projektaufrufs erfolgt die Antragstellung zur Berücksichtigung in der kommenden Auswahlrunde beim Regionalmanagement der LEADER-Aktionsgruppe.
nein
Unterstützung ausgewählter ländlicher Modellregionen mit EU-Geldern.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum
- https://leader.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Foerderung-Startseite
Thüringen
Bewerben können sich Kommunen, Unternehmen, Vereine, Verbände oder Privatpersonen aus den Landkreisen Hildburghausen, Sonneberg, Schmalkalden-Meiningen, dem Suhler Umland und dem Ilm-Kreis.
Das Projekt sollte folgende Punkte beinhalten:
- innovativer Ansatz,
- regionale Bedeutung und
- mindestens eines der folgenden Themenfelder als Schwerpunkt: Wirtschaft/Landwirtschaft, Tourismus, Natur- und Landschaftsschutz, Bildung/Umweltbildung, Mobilität, Kulturlandschaft, Lebensqualität, Vereinsleben, Ehrenamt oder regionale Produkte
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Projektes.
Die Projektanträge werden nach einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und ausgewählt. Die Bewertung erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix bzw. Kriterien zur Auswahl der beantragten Projekte. Ihre Projektidee muss die Mindestpunktzahl erreichen, um die Möglichkeit auf Förderung zu haben.
eingeschränkt
LEADER ermöglicht es den Menschen, vor Ort ihren Lebensraum mitzugestalten. Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates Thüringen.
- Zuwendungsgeber : Landesamt für Landwirtschaft und Ländlicher Raum; Europäische Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : IHK Südthüringen
- https://tlllr.thueringen.de/landentwicklung/integrierte-laendliche-entwicklung/leader
Thüringen
30.06.2030
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Förderleistungen auf Antrag erhalten, wenn der Arbeitsplatz in Thüringen liegt. Förderfähig sind nur Beschäftigungsverhältnisse, die ab dem 01.07.2025 begonnen haben. Schwerbehinderte Menschen sind in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis unter Wahrung des gesetzlichen Mindestlohns zu beschäftigen. Der Antrag kann beim Integrationsamt bis spätestens zum Ablauf von 6 Monaten nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses gestellt werden.
- Schaffung von Ausbildungsplätzen
- Schaffung von Arbeitsplätzen
- Förderung Mobilität
- Ausbilder-Zusatzqualifikation ReZa
- Stabilisierung von Arbeitsplätzen
- Projektförderung für Inklusionsbetriebe
Die Leistungen werden unter dem Vorbehalt der verfügbaren Mittel der Ausgleichsabgabe als Zuschuss gewährt. Insgesamt stehen Mittel der Ausgleichsabgabe in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro für die Leistungen nach diesem Sonderprogramm zur Verfügung. Auf die Förderleistungen nach diesem Programm besteht kein Rechtsanspruch.
Es werden Prämien in unterschiedlicher Höhe gezahlt für die Schaffung von Ausbildungsplätzen, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Förderung der Mobilität, die Stabilisierung von Arbeitsplätzen, die Kosten einer rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifizierung und für Inklusionsbetriebe.
Für eine Bewerbung ist das örtlich zuständige Integrationsamt zu kontaktieren.
nein
- Zuwendungsgeber : Integrationsamt Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Örtlich zuständige Integrationsamt
- https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/sonderprogramm-inklusive-arbeitswelt
Niedersachsen
Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Eintrag ins Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung, die ihren Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen haben
- Anwendungsnahe niedrigschwellige Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklungen,
- ... bei denen mithilfe von eigenen Entwicklungsarbeiten ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden soll, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen
- Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind und bei denen die förderfähigen Gesamtausgaben 200.000 Euro übersteigen
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderhöhe beträgt maximal 35% der förderfähigen Ausgaben, in der Übergangsregion für kleine Unternehmen maximal 45% der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 Euro.
Bedingung: Ausgaben für Fremdleistungen und Investitionsausgaben dürfen jeweils nicht über 50% der förderfähigen Gesamtausgaben betragen
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt. Unternehmen im Sinne der Handwerksordnung wird empfohlen vor Antragstellung Kontakt zu Ihrer Innovationsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer aufzunehmen.
nein
Das Förderprogramm ist speziell für KMU und Handwerksbetriebe, die ihre innovativen Vorhaben voranbringen möchten.
- Zuwendungsgeber : NBank
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Niedrigschwelliges-Innovationsf%C3%B6rderprogramm-f%C3%BCr-KMU-und-Handwerk-(nIFP).html#beispiele
Baden-Württemberg
30.06.2027
Gefördert werden überwiegend Unternehmen, bei denen es sich um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU-Kommission handelt sowie Angehörige freier Berufe. Sie müssen unter anderem folgende zwei Kriterien erfüllen (so genanntes KMU-Kriterium):
- Sie beschäftigen weniger als 250 Personen und
- Sie haben entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
Größere mittelständische Unternehmen, die das KMU-Kriterium nicht erfüllen, können gefördert werden, wenn sie sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und wenn der Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet.
- Innovationsvorhaben
- Digitalisierungsvorhaben
- Vorhaben innovativer Unternehmen
- Geschäftsmodellinnovationen
- KI-Innovationen
Finanzierungsanteil:
- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Minimaler Bruttodarlehensbetrag:
- In der Regel 10.000 Euro
Maximaler Bruttodarlehensbetrag:
- 5 Millionen Euro (für KMU)
- Bis zu 25 Millionen Euro (für Nicht-KMU), im Schwerpunkt „Innovative Unternehmen“ bis zu 7,5 Millionen Euro
Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Diese leitet den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Der Förderantrag wird auf dem Antragsformular der L-Bank „Antrag für die Darlehensprogramme der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung“ (Vordruck WF_1001) gestellt. Antragsvordrucke, Merkblätter und Datenschutzhinweise liegen den Hausbanken vor oder können im Internet unter www.l-bank.de/innovation heruntergeladen werden.
nein
Ziel ist es, das hohe technologische Know-how der baden-württembergischen Unternehmen zu mobilisieren und die Neuausrichtung ihres Geschäftsmodells auf die Märkte der Zukunft zu unterstützen. So können die Unternehmen die notwendige Anpassung an zukünftige Wertschöpfungsstrukturen schneller und gezielter umsetzen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Baden-Württemberg; KfW; L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/innovationsfinanzierung-4.0.html