Förderwegweiser
Schleswig-Holstein
31.12.2028
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte, Ämter und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet und im Bereich Radverkehr tätig sind, mit Sitz in Schleswig-Holstein.
- Investive Vorhaben einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (externe
Leistungen) wie insbesondere:
• Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen sowie deren Grunderneuerung an verkehrs-
wichtigen Strecken, die vorrangig im LRVN verankert sind und in der gesetzlichen
Baulast des/der Antragstellenden liegen, bzw. die nach erfolgter Sanierung von der
zuvor vereinbarten kommunalen Baulast in die Baulast des Landes zurückgegeben
werden.
• Maßnahmen zur grundlegenden Qualitätsverbesserung bestehender Radfernwege
sowie regionaler Themenrouten inkl. begleitender Infrastrukturelemente - unter der
Voraussetzung, dass sie Bestandteil eines touristischen Entwicklungskonzeptes sind,
die „Qualitätsstandards für den Radtourismus in Schleswig-Holstein“ (2021) in der
jeweils gültigen Fassung erfüllen und nicht im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert werden können.
• Optimierung und Ausbau der Radwegweisung für den Alltags- und Freizeitradverkehr
unter Berücksichtigung der „Qualitätsstandards für den Radtourismus in Schleswig-
Holstein“ (2021) und den einschlägigen Regelwerken in der jeweils gültigen Fassung.
• Einrichtung von Dauerzählstellen.
• Kofinanzierung herausragender investiver Maßnahmen, die im Rahmen von Bundes-
oder EU-Programmen gefördert werden, um den kommunalen Eigenanteil zu redu-
zieren, sofern diese Programme es erlauben. Ein angemessener Eigenanteil in Höhe
von mind. 10 von Hundert verbleibt bei den Antragstellenden.
• Radverbindungen, die im LRVN hinterlegt sind, vorrangig dem Alltagsradverkehr dienen
und deren Nutzerpotenzial eine hohe Auslastung erwarten lassen (mehr als 1.000 pro
Tag) können in einem höheren Standard gefördert werden
• Investive Modellvorhaben
Investitionsvorbereitende Vorhaben wie insbesondere Radverkehrskonzepte, Machbar-
keitsstudien und Planungen für konkrete Maßnahmen als Grundlage für spätere
Investitionen.
Hauptamtliche Radverkehrsplanerinnen und Radverkehrsplaner beim Kreis mit
insbesondere folgenden Aufgaben: - Planung und Bau von Radverkehrsinfrastruktur in
eigener Baulast der Kreise, - Unterstützung bei interkommunalen Planungen der
kreisangehörigen Gemeinden
- Nicht-investive Maßnahmen mit einer maximalen Förderung von in der Regel bis zu
50.000,00 Euro, wie insbesondere:
• Potenzialanalysen zur Verbesserung des Radverkehrs
• Akteurs- oder baulastträgerübergreifende Maßnahmen zur nachhaltigen Qualitäts- und
Angebotsentwicklung im Radverkehr
• Evaluierungen für den Radverkehr
• Radkampagnen und –aktionen mit landesweiter Ausstrahlung
• Präventive Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen zur Verbesserung der
Radsicherheit
Die Zuwendung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als
Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses zur
Projektförderung gewährt und auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Die regelmäßige Förderquote beträgt bis zu 75 vom Hundert der zuwendungsfähigen
Ausgaben.
Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, die die/der
Antragstellende für eine sparsame und zweckmäßige Ausführung des Vorhabens im
Bewilligungszeitraum entstehen. Die Summe aller staatlichen Zuwendungen und
zweckbestimmten Einnahmen darf die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht
überschreiten.
Die Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gemäß Antragsmuster gewährt.
Bewilligungsbehörde ist das für Verkehr zuständige Ministerium.
nein
Wenn Sie investive und nichtinvestive Maßnahmen im Bereich des Radverkehrs planen, um mehr Menschen aufs Rad zu bringen, die Verkehrssicherheit zu verbessern und den Radtourismus im Land zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/R/radverkehr/Downloads/richtlinie_Ab_aufs_Rad.html
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen in Schleswig-Holstein.
Das Beteiligungskapital kann zur Stärkung der Eigenkapitalbasis im Rahmen einer Investitionsfinanzierung eingesetzt werden. Gefördert werden Investitionen, Betriebsmittel, Nachfolgeregelungen, Anteils-/Unternehmenskäufe und Existenzgründungen.
Eine Stille Beteiligung ist im Rahmen von einer Förderung von 50.000 EUR bis 1,5 Mio. EUR möglich. Sie läuft über 10 Jahre.
Eine Offene Beteiligung hat max. 200.000 EUR als Minderheitsbeteiligung und bis zu 24,9 % des Kapitals. Sie läuft über 7 Jahre.
Informationen erteilt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG).
nein
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein unterstützt mittelständische Unternehmen durch stille Beteiligungen.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
- https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/beteiligungsfonds-mittelstand-sh-bmsh/
Schleswig-Holstein
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Das über den Fonds bereitgestellte Beteiligungskapital kann sowohl zur Finanzierung von Maßnahmen zur Unternehmensgründung oder Unternehmenserweiterung und -festigung als auch zur Nachfolgefinanzierung genutzt werden.
Beteiligungsform:
stille oder offene Beteiligung
Beteiligungsbetrag:
stille Beteiligung: 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR
offene Beteiligung: maximal 100.000 EUR als Minderheitsbeteiligung bis zu 20 Prozent des Kapitals
Tilgungsrate:
stille Beteiligung: endfällig oder ab dem 6. Jahr ratierlich
offene Beteiligung: endfällig
Laufzeit:
stille Beteiligung: 10 Jahre
offene Beteiligung: 7 Jahre
Beteiligungsentgelt:
bonitätsabhängig
Anträge sind formlos zu richten an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), EFRE-Fondsmanagement oder die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG).
eingeschränkt
Der Beteiligungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellt Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zur Verfügung.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG), Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
- https://www.ib-sh.de/produkt/beteiligungsfonds-mittelstand-sh/
Schleswig-Holstein
Das Enterprise Europe Network unterstützt vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit internationalen Ambitionen. Außerdem steht unser Beratungsangebot auch Forschungseinrichtungen und allen anderen Organisationen offen, die sich für die europäische Zusammenarbeit interessieren.
Es wird zu allen EU-Förderprogrammen beraten. Projekte sollten sich entweder mit einem innovativen Vorhaben befassen und/oder international ausgerichtet sein.
Das Angebot des Enterprise Europe Network bei der IB.SH:
- Individuelle Beratung zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten der EU (z.B. Horizont Europa, Erasmus+ oder LIFE) sowie Unterstützung bei der Antragstellung
- Unterstützung von Unternehmen bei ihrer europaweiten und internationalen Vernetzung, z.B. Suche nach Kooperationspartnern im Ausland
- Nachhaltigkeits-Check für Unternehmen
- Vermittlung von Ansprechpersonen in EU-Institutionen und nationalen Kontaktstellen
- Meldung von Problemen bei der praktischen Anwendung von EU-Recht an die Europäische Kommission
- Aufbereitung von EU-Informationen in Hinblick auf KMU, Innovations- und EU-Förderung
nein
Es wird ein umfassendes Beratungs- und Förderprogramm für KMU angeboten.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH
- https://www.ib-sh.de/produkt/enterprise-europe-network/
Schleswig-Holstein
kommunale Akteure, Unternehmen, Verwaltung, Institutionen und Verbände in Schleswig-Holstein
Initialberatung zur Einschätzung der technisch wirtschaftlichen Machbarkeit Ihres Vorhabens unter Berücksichtigung der Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten
- Fördermöglichkeiten von Energie-, Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sowie einer integrierten Quartiersentwicklung
- Anforderungen an die Projektentwicklung und erfolgreiche Projektfinanzierungen unter Betrachtung der branchenspezifischen Rahmenbedingungen
Beraten wird persönlich unter Beteiligung der maßgeblichen Akteure und bei Bedarf auch vor Ort
Anfrage per Telefon oder E-Mail an die IB.SH Energieagentur
ja
Kommunale Akteure, Unternehmen, Verwaltungen, Institutionen und Verbände in Schleswig-Holstein werden über Energie-, Klima- und Umweltschutzmaßnahmen beraten
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH
- https://www.ib-sh.de/produkt/beratung-der-ibsh-energieagentur/
Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen, Flensburg (krsfr. Stadt), Neumünster (krsfr. Stadt), Helgoland (Insel), Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel (krsfr. Stadt), Lübeck (krsfr. Stadt)
31.06.2027
Förderung von Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen und sonstige investive Maßnahmen zur Aufwertung des touristischen Angebotes
Fördergebiete:
C-Fördergebiet - Kreis Dithmarschen, Flensburg, Neumünster, Helgoland
D-Fördergebiet - Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel, Lübeck
Gegenstand der Förderung sind öffentliche Infrastruktureinrichtungen des Tourismus, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen. Dies umfasst auch modellhafte Infrastrukturen, die in besonderem Maße geeignet sind, innovative Lösungen für die Folgen des Klimawandels (u.a. steigender Meeresspiegel, Zunahme von Sturmflutereignissen, Veränderungen der Küstenlinie, Verlust von Stränden) aufzuzeigen.
Im investiven Bereich:
Es werden Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen und sonstige investive Maßnahmen zur Aufwertung des touristischen Angebotes gefördert. Ziel der Förderung ist die ressourcenschonende Steigerung der Attraktivität Schleswig-Holsteins, die Stärkung der regionalen Identitäten sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Tourismuswirtschaft.
Im nicht-investiven Bereich:
Es werden Zuwendungen für nicht-investive touristische Projekte gewährt. Dazu gehören die Förderung der Erarbeitung regionaler Tourismusentwicklungskonzepte und Planungs- und Beratungsleistungen (Machbarkeitsstudien), die der Vorbereitung/ Durchführung förderfähiger öffentlicher touristischer Infrastrukturmaßnahmen dienen
Nicht-investiver Bereich:
− Promenaden,
− Seebrücken, sofern es sich um die Modernisierung, Attraktivierung oder Erweiterung bestehender Brückenbauwerke handelt,
− Kurparks,
− Badestellen einschließlich Begleitinfrastruktur,
− bestehende Radfernwege und Themenrouten des Touristischen Radnetzes Schleswig-Holstein (Modernisierung, Qualitätsverbesserung, Routenanpassung, Beschilderung und Begleitinfrastruktur). Voraussetzung ist die Vorlage eines verbindlichen Radwegeunterhaltungskonzeptes.
− unentgeltliche Informationszentren und Serviceeinrichtungen für Gäste (Häuser des Gastes), ausgenommen Tourist-Informationen.
Investiver Bereich:
− kulturelle und Naturerlebnis-Einrichtungen mit touristischem Bezug, die der Art nach geeignet und in erster Linie dazu bestimmt sind, von Touristen genutzt zu werden bzw. nachweislich überwiegend touristisch genutzt werden.
− Bädereinrichtungen, Kurhäuser, Sole- und Heilwassereinrichtungen, Thermalbäder sowie nachweislich überwiegend touristisch genutzte Erlebnis- und Freizeitbäder, sofern es sich um die nachfrageorientierte Modernisierung, Attraktivierung oder Erweiterung bestehender Anlagen handelt.
− Freizeiteinrichtungen mit multifunktionalem Charakter, die insbesondere Kultur- und Freizeitdienstleistung
Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 50.000 Euro betragen. Die Investitionsbeihilfen für kulturelle und multifunktionale Einrichtungen dürfen höchstens 33 Millionen Euro betragen, die Gesamtinvestitionssumme (einschließlich nicht förderfähiger Kostenanteile) höchstens 110 Millionen Euro. Die Investitionsbeihilfen für andere Maßnahmen nach dieser Richtlinie dürfen höchstens 11 Millionen Euro betragen, die Gesamtinvestitionssumme (einschließlich nicht förderfähiger Kostenanteile) höchstens 22 Millionen Euro. Die vorgenannten Höchstbeträge gelten pro Vorhaben.
Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Es ist daher nachzuweisen, dass der Eigenanteil getragen werden kann. Ein angemessener Eigenanteil des Begünstigten von mindestens 10 Prozent ist, unabhängig von der Herkunft der Fördermittel, unabdingbar.
Die Zuwendung beträgt grundsätzlich bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die digitale Antragstellung ist ab sofort über das Serviceportal des Landes möglich. Sie benötigen ein Servicekonto, um online Anträge zu stellen und Rückmeldungen dazu zu erhalten.
idp.serviceportal.schleswig-holstein.de/webidp/Authentication/ShowLogin
nein
Es werden Projekte zur Aufwertung des touristischen Angebotes im Rahmen der ressourcenschonende Steigerung der Attraktivität in Schleswig-Holstein sowie regionale Tourismusentwicklungskonzepte und Planungs- und Beratungsleistungen gefördert.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH
- https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-wirtschaft-2021-2027-errichtung-und-erweiterung-oeffentlicher-einrichtungen-des-tourismus/
Schleswig-Holstein Europäische Union, Landesregierung Schleswig-Holstein, MBG Schleswig-Holstein, Innovationsfonds SH
31.12.2027
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Innovative Maßnahmen während der Unternehmenserweiterung und -festigung
- Innovative Maßnahmen während der Unternehmensgründung
- Innovative Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge
Von der Förderung ausgenommen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten.
Beteiligungsform: stille oder offene Beteiligung
Beteiligungsbetrag:
- stille Beteiligung: 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR
- offene Beteiligung: Max. 1 Mio. EUR
Beteiligungsentgelt: bonitätsabhängig
Tilgungsrate:
- stille Beteiligung: endfällig oder ab dem 6. Jahr ratierlich
- offene Beteiligung: endfällig
Laufzeit stille Beteiligung: 10 Jahre
formlos
- über das Fondsmanagement
- über die IB.SH
- über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
nein
KMU werden mit einer stillen oder offenen Beteiligung in Höhe von max. 1 mio. Euro für innovative Maßnahmen gefördert.
- Zuwendungsgeber : IB.SH, EFRE
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH
- https://www.ib-sh.de/produkt/innovationsfonds-sh/
Schleswig-Holstein Steinburg
Existenzgründungen in Steinburg
Bestehende kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Steinburg.
- Förderung der Umsetzung neuer Geschäftsidee
- Stabilisierung d. mittelständ. Wirtschaft
- Schaffung & Sicherung von Arbeitsplätzen
- Unternehmensansiedlung
Stille Beteiligung
Beteiligungsbetrag: 50.000€ bis 200.000€
Laufzeit: 10 Jahre
formlose Kontaktaufnahme per Mail/ telefonisch über die MBG Mittelständische Beteilogungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
nein
Existenzgründer:innen sowie KMU werden mit einer stillen Beteiligung zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals, Verbesserung des Unternehmensratings bei Banken und der Verbesserungder Ausgangslage zur Beschaffung von Fremdkapital mit max. 200.00€ gefördert.
- Zuwendungsgeber : egw:wirtschaftsförderung
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Schleswig-Holstein
- https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/steinburg-fonds/
Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen, Flensburg (krsfr. Stadt), Neumünster (krsfr. Stadt), Helgoland (Insel), Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel (krsfr. Stadt), Lübeck (krsfr. Stadt)
30.06.2029
Begünstigte der Zuwendung sind
- Gemeinden und Kreise
- juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, wenn die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllt sind und dies vom Finanzamt anerkannt ist
- juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind (z.B. Industrie- und Handelskammern)
Gefördert wird die Bildung, Verstetigung und Weiterentwicklung von regionalen Kooperationen
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines
zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Zur Helling 5-6, 24143 Kiel.
Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens grundsätzlich formgebunden unter Beifügung prüffähiger, den Anforderungen der Förderrichtlinie entsprechenden Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die Bewilligungsbehörde stellt die für die Antragstellung und die weitere Abwicklung erforderlichen Informationen, Formulare und den digitalen Zugang zur elektronischen Antragstellung auf ihrer Internetseite www.ib-sh.de/infoseite/landesprogramm-wirtschaft-2021-2027 bereit.
nein
Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist die Stärkung der regionalen Wirtschaftsentwicklung. Die Förderung erfolgt dabei mit Mitteln der GRW und Landesmitteln.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-wirtschaft-regionale-kooperationen-1/
Schleswig-Holstein
30.06.2027
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, deren zu fördernde Betriebsstätte in Schleswig-Holstein liegen muss und welche überwiegend (d.h. zu mehr als 50 Prozent des Umsatzes) Güter herstellen oder Leistungen erbringen, die ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden.
Investitionen zur Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte.
Des Weiteren gefördert wird der Erwerb von unmittelbar mit einer Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre (drohende Stilllegung). Wird mit dem Gesamtkaufpreis ein Geschäfts- oder Firmenwert vergütet, spricht dies gegen die Annahme einer drohenden Stilllegung. Der Erwerb von Unternehmensanteilen (sog. Share Deal) ist nicht förderfähig. Investor und Verkäufer dürfen in keiner Beziehung zueinander stehen (mit Ausnahme kleiner Unternehmen (KU), die von Familienmitgliedern ursprünglicher Eigentümer oder ehemaligen Beschäftigten übernommen werden).
Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer, sachkapitalbezogener Investitionszuschuss gewährt.
Förderhöhe (in % der förderfähigen Investitionskosten):
KU
• C- und D-Gebiet: max. 20 %
• Hamburg-Rand-Raum: max. 15 % (nur Errichtung bei erstmaliger Ansiedlung)
MU
• C-Gebiet: max. 15 %, D-Gebiet: max. 10 %
• Hamburg-Rand-Raum: max. 10 % (nur Errichtung bei erstmaliger Ansiedlung)
Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens zu stellen.
Die Antragsunterlagen sind im Original bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) als Antrags- und Bewilligungsstelle auf dem Postweg (Investitionsbank Schleswig-Holstein, Zur Helling 5-6, 24143 Kiel) oder persönlich (Zur Helling 5-6, 24143 Kiel) einzureichen.
Die Feststellung von Förderfähigkeit und -würdigkeit von Vorhaben erfolgt grundsätzlich durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
eingeschränkt
Das Programm bietet touristischen KMU in Schleswig-Holstein einen Investitionszuschuss zur Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung von Beherbergungsbetrieben. Ein besonderer Bonus (erhöhte Förderquote) wird gewährt, wenn das Vorhaben gleichzeitig Umweltschutzmaßnahmen, Energieeffizienz oder die Nutzung erneuerbarer Energien beinhaltet.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, kofinanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/infoseite/faq-landesprogramm-wirtschaft-einzelbetriebliche-investitionsfoerderung/
