Förderwegweiser
bundesweit EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Länder, Beitritts- und potentielle Kandidaten, Nachbarschaftsländer
20.05.2026
1. Tourismus-KMU (Kleine und mittlere Unternehmen)
- Sie stehen im Zentrum der Förderung.
2. Tourismus-Destinationen und Regionen
Besonders im Fokus stehen Gebiete mit spezifischem Entwicklungsbedarf:
- Ländliche, abgelegene und weniger entwickelte Regionen.
- Küstenregionen und Gebiete im wirtschaftlichen Übergang.
- Regionen, die von „Under-tourism“ (zu wenig Tourismus) betroffen sind, um dort die wirtschaftliche Diversifizierung zu fördern.
- Gesättigte Reiseziele, denen geholfen wird, Probleme mit „Overtourism“ zu bewältigen.
3. Das „Tourismus-Ökosystem“ als Ganzes
Dazu zählen verschiedene Akteure, die in die neuen Routen eingebunden werden:
- Relevante Stakeholder: Akteure, die an der Erstellung thematischer (z. B. Kultur, Gastronomie, Sport) oder geografischer Routen beteiligt sind.
- Lokale Gemeinschaften
4. Anbieter spezieller Tourismusformen
Profitiert wird durch die gezielte Förderung von Nischen und Interessenbereichen:
- Anbieter in den Bereichen Kultur-, Gastronomie-, Sport- und Naturtourismus.
- Akteure, die sich mit dem Erhalt von materiellem und immateriellem Kulturerbe befassen.
- Unternehmen, die regenerative und inklusive Tourismusmodelle verfolgen.
1. Die Entwicklung von Tourismusrouten
Gefördert wird die Konzeption, Erstellung oder Erweiterung von Routen, die über eine einzelne Stadt hinausgehen.
- Thematische Routen: z. B. Kulinarik-Pfade, Kulturerbe-Routen, Sport- oder Natur-Erlebniswege.
- Geografische Routen: Grenzüberschreitende Wege oder Routen, die ländliche und weniger bekannte Regionen (Under-tourism) miteinander verbinden.
2. Finanzielle Unterstützung für KMU (FSTP / Kaskadenförderung)
Gefördert werden 10 bis 30 KMU pro Projekt mit Pauschalbeträgen zwischen 7.000 € und 15.000 €. Die KMU können dieses Geld nutzen für:
- Digitalisierung: Implementierung von Buchungstools, KI-Anwendungen oder digitalen Marketing-Strategien.
- Nachhaltigkeit: Zertifizierungen (z. B. EU Ecolabel), Maßnahmen zur Energieeffizienz oder Abfallvermeidung.
- Innovation: Entwicklung neuer, regenerativer Produkte oder inklusiver Angebote (Barrierefreiheit).
3. Kapazitätsaufbau und Vernetzung
Das Konsortium (DMOs und BSOs) erhält Mittel, um Programme für die KMU entlang der Routen durchzuführen:
- Mentoring & Coaching: Professionelle Beratung für KMU zur Verbesserung ihrer Geschäftsmodelle.
- Technologie-Transfer: Unterstützung bei der Einführung von IT-Lösungen im Tourismus.
- Ökosystem-Stärkung: Workshops und Netzwerk-Events, um die Zusammenarbeit zwischen lokalen Produzenten, Gastgebern und der Verwaltung zu verbessern.
Die Höhe jeder finanziellen Unterstützung, die dem KMU in Form einer Pauschale gewährt wird, muss zwischen 7.000 EUR und 15.000 EUR pro KMU liegen. Im Förderantrag müssen die Antragsteller die Kriterien für die Berechnung des jeweiligen Pauschalbetrags festlegen.
Alle Projektvorschläge müssen direkt online über das elektronische Einreichungssystem des Funding & Tenders Portal eingereicht werden. Anträge in Papierform werden NICHT akzeptiert.
nein
Ein gefördertes Projekt muss am Ende eine funktionierende, nachhaltige Tourismusroute vorweisen können, bei der die beteiligten Betriebe (KMU) durch EU-Mittel modernisiert, digitalisiert und besser vernetzt wurden.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : European Innovation Council and SMEs Executive Agency
- https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/topic-details/SMP-COSME-2026-TOURSME-01?isExactMatch=true&status=31094501,31094502,31094503&callIdentifier=SMP-COSME-2026-TOURSME-01&order=DESC&pageNumber=1&pageSize=50&so
Hessen
Folgende Institutionen können einen Förderantrag stellen:
- Handwerkskammern
- Industrie- und Handelskammern
- Wirtschafts- und Branchenverbände
- kommunale Gebietskörperschaften
- kommunale Wirtschaftsförderungen
- Regionalmanagements
- Wirtschaftsnahe Vereine und Einrichtungen unabhängig von ihrer Rechtsform, wenn diese die Stärkung oder Analyse der Gründungsbereitschaft und/oder des Unternehmertums in Hessen verfolgen.
Antragsteller sollen ihren Sitz oder eine Niederlassung in Hessen haben; in begründeten Ausnahmefällen kann dieser bzw. diese außerhalb Hessens liegen.
Hochschulen und deren Institute sind nicht antragsberechtigt, können jedoch als Kooperationspartner mit den zuvor genannten Begünstigten ein Projekt durchführen.
Gefördert werden Veranstaltungen, Messen, Wettbewerbe, Anlaufstellen, Workshops und Schulungen, die allgemeine Existenzgründungsfragen, betriebswirtschaftliche Themen, Innovation, Nachhaltigkeit, Social Entrepreneurship, Digitalisierung in KMU oder Fragen der Unternehmensnachfolge zum Inhalt haben.
Gefördert werden können ausschließlich Projekte mit Durchführungsort in Hessen.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe der Zuwendung (Förderquote) beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus Mitteln des Landes Hessen.
Förderanträge sind vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder elektronisch an die Bewilligungsbehörde zu richten. Die Prüfung und Entscheidung über die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme erfolgt durch die Bewilligungsbehörde.
Bewilligungsbehörde: WIBank Hessen.
nein
Die Stärkung des Gründungsgeistes und des Unternehmertums in Hessen wird mit dieser Förderung unterstützt. Hierfür werden u.a. Personalausgaben und direkte Sachausgaben für die Konzeption und Durchführung von Projekten finanziert.
- Zuwendungsgeber : Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- https://www.wibank.de/wibank/projekte-staerkung-gruendungsbereitschaft/fie-experimentelle-entwicklung-647994
Hessen
Antragsberechtigt sind insbesondere natürliche und juristische Personen, kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse sowie Energiedienstleister (Kontraktoren).
Gefördert werden:
- Investive kommunale Maßnahmen (§ 3 HEG)
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien (§ 5 HEG)
- Innovative Energietechnologien (§ 6 HEG)
- Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbarer Energien (§ 7 HEG)
- Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen und betriebliche Energieeffizienznetzwerke (§ 8 HEG)
Es werden je nach geförderter Maßnahme im Wege der Anteilsfinanzierung Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent, 50 Prozent und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.
Im Rahmen der Richtlinie können ggf. Mittel aus dem EFRE bewilligt werden.
Der Antrag ist bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu beantragen.
Mittel aus dem EFRE werden über das Kundenportal beantragt. Ob dies für das jeweilige Projekt in Frage kommt entscheidet das zuständige Ministerium.
nein
Um den Endenergieverbrauch von Strom und Wärme bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen zu decken, finanziert das Förderprogramm Projekte, welche dieses Ziel unterstützen.
- Zuwendungsgeber : Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- https://www.wibank.de/wibank/energetische-foerderung-im-rahmen-des-heg/energetische-foerderung-heg-312036
Hessen
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen.
Bei dieser Förderung gibt es sechs Fördermöglichkeiten:
- Förderung investiver kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen)
- Förderung kommunaler Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen)
- Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen) oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen)
- Förderung von kommunalen Informationsinitiativen, Beteiligungen an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes
- Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft, bzw. Nähe zu Windenergieanlagen.
- Förderung von Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer als Klimaanpassungsmaßnahme in Kommunen
Die Zuschusshöhe ist unterschiedlich je nach Fördermöglichkeit.
Die Förderanträge zu den Programmteilen II/1 und 2 sind bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen, Förderanträge zu den Programmteilen II/3, 4, 5 und 6 sind beim Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat in Wiesbaden einzureichen.
nein
Durch die Förderung sollen die Ziele der Hessischen Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden.
- Zuwendungsgeber : Hessen Energie - Gesellschaft für rationelle Energienutzung
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- https://www.wibank.de/wibank/klimaschutz/klimaschutz-385466
Hessen
30.12.2027
Begünstigte können KMU der gewerblichen Wirtschaft sein, die ihren Betriebssitz oder eine Betriebsstätte in Hessen haben.
Gegenstand der Förderung sind Vorhaben in KMU zur Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen im Sinne von Art. 29 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung, die zu einer Verringerung von CO2-Äquivalenten durch eine Reduktion des Ressourcenverbrauchs und/oder ein Schließen von Stoffkreisläufen entlang der gesamten Prozesskette beitragen.
Die Vorhaben müssen perspektivisch entlang der gesamten Prozesskette zu einer jährlichen Mindesteinsparung von einem Kilogramm CO2-Äquivalent für jeden Euro der Zuwendung führen. Bei Antragstellung und bei Abschluss des Vorhabens muss die erwartete jährliche Einsparung von einem zertifizierten Gutachter bestätigt werden.
Als „Prozessinnovation“ gilt die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen (einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software); nicht als Prozessinnovation angesehen werden geringfügige Änderungen oder Verbesserungen, der Ausbau der Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten durch zusätzliche Herstellungs- oder Logistiksysteme, die den bereits verwendeten sehr ähnlich sind, die Einstellung eines Arbeitsablaufs, einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, Änderungen, die sich allein aus Veränderungen bei den Faktorpreisen ergeben, neue Kundenausrichtung, Lokalisierung, regelmäßige, saisonale und sonstige zyklische Veränderungen sowie der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten.
Als „Organisationsinnovation“ gilt die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens; nicht als Organisationsinnovation angesehen werden Änderungen, die auf bereits in dem Unternehmen angewandten Organisationsmethoden beruhen, Änderungen in der Managementstrategie, Fusionen und Übernahmen, die Einstellung der Anwendung eines Arbeitsablaufs, einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, Änderungen, die sich allein aus Veränderungen bei den Faktorpreisen ergeben, neue Kundenausrichtung, Lokalisierung, regelmäßige, saisonale oder sonstige zyklische Veränderungen sowie der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten;
Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen sind nicht förderfähig. Darunter ist Folgendes zu verstehen:
Erweiterungsinvestition:
Investition, die über den Ersatz der Abschreibungen hinausgeht und somit zum Ausbau der betrieblichen Produktionskapazitäten und zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit dient, z.B. Errichtung eines Zweigbetriebes, Anschaffung zusätzlicher Maschinen, Anschaffung einer leistungsfähigeren Maschine. Erweiterungsinvestitionen bedingen also nicht das Ausscheiden vorhandener Aggregate.
Ersatzinvestition:
Reinvestition, Investition zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Leistungsfähigkeit. Durch E. werden die während einer Periode wert- und/oder leistungsmäßig verminderten Produktionsfaktoren bzw. -kapazitäten (Abschreibungen) wieder ausgeglichen. Ersetzung ausscheidender Investitionsgüter, Produktionsmittel u. dgl. durch neue.)
Förderfähig sind Kosten nach Art. 29 Nr. 3 Buchst. a bis d der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
Die Förderung der Personalkosten erfolgt nach Art. 55 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 in der jeweils geltenden Fassung mittels einer 20 Prozent Personalkostenpauschale. Die Berechnung erfolgt, indem die direkten Sachkosten eines Vorhabens mit einem Pauschalsatz in Höhe von 20 Prozent multipliziert werden:
Die Förderung von indirekten Kosten eines Vorhabens (Gemeinkosten) erfolgt nach Art. 54 Buchst. a der Verordnung (EU) 2021/1060 in der jeweils geltenden Fassung mittels eines Pauschalsatzes. Zur Ermittlung der förderfähigen Gemeinkosten eines Vorhabens werden die förderfähigen direkten Kosten (inkl. der um die Personalkostenpauschale erhöhten Ausgaben) mit einem Pauschalsatz in Höhe von 7 Prozent multipliziert. Der dabei ermittelte Wert stellt die Höhe der förderfähigen Gemeinkosten des entsprechenden Vorhabens dar.
Abweichend von VV Nr. 2.5 zu § 44 LHO ist die Umsatzsteuer förderfähig, wenn die Zuwendung keine Beihilfe darstellt und die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens unter 5.000.000 Euro brutto liegen. Bei Vorhaben, deren förderfähige Gesamtkosten mindestens 5.000.000 Euro brutto betragen, ist die Mehrwertsteuer förderfähig, sofern der Begünstigte nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 30% der förderfähigen Kosten eines Vorhabens. Bei Vorhaben die eine besonders hohe CO2-Einsparung pro Fördereuro erreichen, kann die Förderquote sich auf bis zu 40% erhöhen. Die Vorhaben können ergänzend zu den Mitteln des EFRE auch aus Mitteln des Landes Hessen kofinanziert werden.
Die Maximale Fördersumme beträgt EUR 500.000. Höhere Zuwendungen sind im Einzelfall bei Vorliegen eines besonderen Landesinteresses möglich.
Der Durchführungszeitraum ist auf 24 Monate begrenzt.
Vorhaben mit weniger als 100.000 Euro förderfähigen Kosten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen schriftlich und elektronisch (über das Onlineportal der WIBank) zu stellen.
ja
Förderprogramm für KMU zur Reduzierung von CO2-Emissionen in Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/pius-invest-2021-2020/pius-invest-592352
Mecklenburg-Vorpommern
Kleinst- und Kleinunternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote sowie Freiberufler, soweit sie nicht dem Standesrecht unterliegen.
Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern (inklusive Nebenerwerbsgründer).
Zielgruppen-Unternehmen: Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit; von Menschen mit Migrationshintergrund oder Frauen geführte Unternehmen sowie gemeinwohlorientierte und ökologisch nachhaltige Unternehmen.
Finanzierung von Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben. Diese sind:
- Investitionen in Sachanlagevermögen,
- Unternehmensnachfolgen,
- Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen,
- Baumaßnahmen und
- Betriebsmittel.
Höchstens 100.000 EUR (ohne Zielgruppen-Unternehmen).
Bei Zielgruppen-Unternehmen max. 150.000 EUR.
Die Auszahlung der typisch stillen Beteiligung erfolgt zu 100 Prozent.
Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV) zu richten
eingeschränkt
Besondere Zielgruppe sind kleine und junge Unternehmen; Unternehmen, die ausbilden; Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus; von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen sowie gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen (ESF-Zielgruppenmerkmal).
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV),EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
- https://www.mbg-mv.de/programme/mv-mikromezzanin-iii
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU und Freiberufler mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.
Die Bürgschaftshöhe liegt bei min. 25.000 EUR und max. 2.000.000 EUR pro Unternehmen. Der Verbürgungsgrad je nach Finanzierungsmittel unterteilt sich wie folgt:
bei Betriebsmitteln bis 70 %, das entspricht einem Kreditbetrag von max. 2.857.143 EUR
bei Investitionen bis 75 %, das entspricht einem Kreditbetrag von max. 2.666.667 EUR
bei Existenzgründungen und Nachfolgen bis 80 %, das entspricht einem Kreditbetrag von max.
2.500.000 EUR
Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre.
Die Antragstellung erfolgt formgebunden über die Hausbank an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH
nein
Die mit BMV classic verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Freiberufler dienen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
- https://mv.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/b%C3%BCrgschaftsprogramme/bmv-classic/
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt Existenzgründer, Freiberufler und Unternehmen, die noch nicht über eine Unternehmensfinanzierung verfügen, in den ersten fünf Jahren nach Gründung. Es muss sich um kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern handeln.
Die verbürgten Kredite sollen der Betriebsgründung oder der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe dienen. Damit können Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen verbürgt werden.
Die Bürgschaftshöhe liegt bei min. 25.000 EUR und max. 2.000.000 EUR pro Unternehmen. Der Verbürgungsgrad je nach Finanzierungsmittel unterteilt sich wie folgt:
bei Betriebsmitteln bis 70 %, das entspricht einem Kreditbetrag von max. 2.857.143 EUR
bei Investitionen bis 75 %, das entspricht einem Kreditbetrag von max. 2.666.667 EUR
bei Existenzgründungen und Nachfolgen bis 80 %, das entspricht einem Kreditbetrag von max. 2.500.000 EUR.
Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf 15 Jahre, bei Finanzierung von Betriebsmitteln 8 Jahre, bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen 23 Jahre, nicht überschreiten. Bei zu verbürgenden Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längerer Laufzeit kann davon abgewichen werden.
Die Antragstellung erfolgt formgebunden direkt an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
nein
Die verbürgten Kredite sollen der Betriebsgründung oder der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe dienen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
- https://mv.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/b%C3%BCrgschaftsprogramme/bmv-direkt/
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.
Mindestens 25.000 EUR
Höchstens 437.500 EUR pro Unternehmen,
entspricht bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 70 % inklusive Betriebsmittel einem Kreditbetrag von 625.000 EUR.
Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich in digitaler Form an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV): www.buergschaftsbank-mv.de/buergschaft/downloads/
nein
Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe dienen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
- https://www.buergschaftsbank-mv.de/opencms/buergschaft/programme/02_bmv_express/index.html https://www.buergschaftsbank-mv.de/buergschaft/downloads/
Mecklenburg-Vorpommern
31.12.2029
Unternehmen, kommunale Zweckverbände, und gemeinnützige Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern, die wirtschaftlich tätig sind.
Projekte, die eine Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent anstreben, durch Energieeffizienzmaßnahmen und die Entwicklung oder Errichtung intelligenter Energiesysteme und Energiespeicher.
Nicht rückzahlbare Zuschüsse, die Förderhöhe hängt von verschiedenen Kriterien ab und kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen.
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt (nicht rückzahlbarer Zuschuss). Die Förderhöhe beträgt je nach Fördertatbestand 30 %, 35 % oder 40 %. Eine Erhöhung bis maximal 70 % ist durch die Gewährung einzelner Boni möglich, welche nur im Einzelfall und einmalig gewährt werden.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens schriftlich beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden.
nein
Das Förderprogramm „Klimaschutzprojekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen“ in Mecklenburg-Vorpommern bietet eine wertvolle finanzielle Unterstützung für Unternehmen und Organisationen, die aktiv ihre CO2-Emissionen reduzieren möchten. Es fördert maßgeblich Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energietechnologien, was nicht nur den Umweltschutz vorantreibt, sondern auch zur ökonomischen Stabilität und Nachhaltigkeit der beteiligten Organisationen beiträgt.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
- https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/klimaschutzprojekte-in-wirtschaftlich-taetigen-organisationen/