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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

594 Treffer:
SMP-COSME-Tourismusförderung 2026  

Dieses Förderprogramm im Rahmen des EU-Binnenmarktprogramms (SMP-COSME) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Tourismussektor dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und den ökologischen sowie digitalen Wandel zu vollziehen. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Aufbau befindlicher nachhaltiger Tourismusrouten und der Stärkung der um diese Routen herum aufgebauten Tourismus-Ökosysteme.

Fördergebiet

bundesweit EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Länder, Beitritts- und potentielle Kandidaten, Nachbarschaftsländer

Geltungsdauer

20.05.2026

Für wen?

1. Tourismus-KMU (Kleine und mittlere Unternehmen)

 

- Sie stehen im Zentrum der Förderung.

 

2. Tourismus-Destinationen und Regionen

 

Besonders im Fokus stehen Gebiete mit spezifischem Entwicklungsbedarf:

 

- Ländliche, abgelegene und weniger entwickelte Regionen.

- Küstenregionen und Gebiete im wirtschaftlichen Übergang.

- Regionen, die von „Under-tourism“ (zu wenig Tourismus) betroffen sind, um dort die wirtschaftliche Diversifizierung zu fördern.

- Gesättigte Reiseziele, denen geholfen wird, Probleme mit „Overtourism“ zu bewältigen.

 

3. Das „Tourismus-Ökosystem“ als Ganzes

 

Dazu zählen verschiedene Akteure, die in die neuen Routen eingebunden werden:

 

- Relevante Stakeholder: Akteure, die an der Erstellung thematischer (z. B. Kultur, Gastronomie, Sport) oder geografischer Routen beteiligt sind.

- Lokale Gemeinschaften

 

4. Anbieter spezieller Tourismusformen

 

Profitiert wird durch die gezielte Förderung von Nischen und Interessenbereichen:

 

- Anbieter in den Bereichen Kultur-, Gastronomie-, Sport- und Naturtourismus.

- Akteure, die sich mit dem Erhalt von materiellem und immateriellem Kulturerbe befassen.

- Unternehmen, die regenerative und inklusive Tourismusmodelle verfolgen.

Was wird gefördert?

1. Die Entwicklung von Tourismusrouten

 

Gefördert wird die Konzeption, Erstellung oder Erweiterung von Routen, die über eine einzelne Stadt hinausgehen.

 

- Thematische Routen: z. B. Kulinarik-Pfade, Kulturerbe-Routen, Sport- oder Natur-Erlebniswege.

- Geografische Routen: Grenzüberschreitende Wege oder Routen, die ländliche und weniger bekannte Regionen (Under-tourism) miteinander verbinden.

 

2. Finanzielle Unterstützung für KMU (FSTP / Kaskadenförderung)

 

Gefördert werden 10 bis 30 KMU pro Projekt mit Pauschalbeträgen zwischen 7.000 € und 15.000 €. Die KMU können dieses Geld nutzen für:

 

- Digitalisierung: Implementierung von Buchungstools, KI-Anwendungen oder digitalen Marketing-Strategien.

- Nachhaltigkeit: Zertifizierungen (z. B. EU Ecolabel), Maßnahmen zur Energieeffizienz oder Abfallvermeidung.

- Innovation: Entwicklung neuer, regenerativer Produkte oder inklusiver Angebote (Barrierefreiheit).

 

3. Kapazitätsaufbau und Vernetzung

 

Das Konsortium (DMOs und BSOs) erhält Mittel, um Programme für die KMU entlang der Routen durchzuführen:

 

- Mentoring & Coaching: Professionelle Beratung für KMU zur Verbesserung ihrer Geschäftsmodelle.

- Technologie-Transfer: Unterstützung bei der Einführung von IT-Lösungen im Tourismus.

- Ökosystem-Stärkung: Workshops und Netzwerk-Events, um die Zusammenarbeit zwischen lokalen Produzenten, Gastgebern und der Verwaltung zu verbessern.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe jeder finanziellen Unterstützung, die dem KMU in Form einer Pauschale gewährt wird, muss zwischen 7.000 EUR und 15.000 EUR pro KMU liegen. Im Förderantrag müssen die Antragsteller die Kriterien für die Berechnung des jeweiligen Pauschalbetrags festlegen.

Bewerbungsverfahren

Alle Projektvorschläge müssen direkt online über das elektronische Einreichungssystem des Funding & Tenders Portal eingereicht werden. Anträge in Papierform werden NICHT akzeptiert.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein gefördertes Projekt muss am Ende eine funktionierende, nachhaltige Tourismusroute vorweisen können, bei der die beteiligten Betriebe (KMU) durch EU-Mittel modernisiert, digitalisiert und besser vernetzt wurden.

Weitere Informationen  
Projekte zur Gründungs- und Unternehmensförderung im Mittelstand  

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben im Bereich des Mittelstands, der Gründungsbereitschaft und des Unternehmertums zur Sensibilisierung, Vernetzung und Wissensvermittlung von Gründerinnen und Gründern sowie von Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Folgende Institutionen können einen Förderantrag stellen:

- Handwerkskammern

- Industrie- und Handelskammern

- Wirtschafts- und Branchenverbände

- kommunale Gebietskörperschaften

- kommunale Wirtschaftsförderungen

- Regionalmanagements

- Wirtschaftsnahe Vereine und Einrichtungen unabhängig von ihrer Rechtsform, wenn diese die Stärkung oder Analyse der Gründungsbereitschaft und/oder des Unternehmertums in Hessen verfolgen.

 

Antragsteller sollen ihren Sitz oder eine Niederlassung in Hessen haben; in begründeten Ausnahmefällen kann dieser bzw. diese außerhalb Hessens liegen.

 

Hochschulen und deren Institute sind nicht antragsberechtigt, können jedoch als Kooperationspartner mit den zuvor genannten Begünstigten ein Projekt durchführen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Veranstaltungen, Messen, Wettbewerbe, Anlaufstellen, Workshops und Schulungen, die allgemeine Existenzgründungsfragen, betriebswirtschaftliche Themen, Innovation, Nachhaltigkeit, Social Entrepreneurship, Digitalisierung in KMU oder Fragen der Unternehmensnachfolge zum Inhalt haben.

 

Gefördert werden können ausschließlich Projekte mit Durchführungsort in Hessen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Die Höhe der Zuwendung (Förderquote) beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus Mitteln des Landes Hessen.

Bewerbungsverfahren

Förderanträge sind vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder elektronisch an die Bewilligungsbehörde zu richten. Die Prüfung und Entscheidung über die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme erfolgt durch die Bewilligungsbehörde.

 

Bewilligungsbehörde: WIBank Hessen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Stärkung des Gründungsgeistes und des Unternehmertums in Hessen wird mit dieser Förderung unterstützt. Hierfür werden u.a. Personalausgaben und direkte Sachausgaben für die Konzeption und Durchführung von Projekten finanziert.

Weitere Informationen  
Energetische Förderung HEG  

Förderung von erneuerbaren Energiequellen und Energieeffizienz Hinweis:Da die Verordnung zur kommunalen Wärmeplanung (GVBI Nr. 73 vom 17. 11.2025) am 18.11.2025 in Kraft getreten ist und somit alle hessischen Kommunen zur Erstellung von kommunalen Wärmeplänen verpflichtet sind, können Anträge zur kommunalen Wärmeplanung nach Teil II Nr. 4.3.3 der Hessischen Energierichtlinie nicht mehr gestellt werden. Die hessische Verordnung zur kommunalen Wärmeplanung regelt stattdessen einen finanziellen Ausgleich. Die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung nach dem Hessischen Energiegesetz wird derzeit überarbeitet. Es wird daher empfohlen, geplante Anträge zur bisherigen Richtlinie zügig zu stellen, damit eine Bewilligung ggf. noch möglich ist.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Antragsberechtigt sind insbesondere natürliche und juristische Personen, kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse sowie Energiedienstleister (Kontraktoren).

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

- Investive kommunale Maßnahmen (§ 3 HEG)

- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien (§ 5 HEG)

- Innovative Energietechnologien (§ 6 HEG)

- Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbarer Energien (§ 7 HEG)

- Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen und betriebliche Energieeffizienznetzwerke (§ 8 HEG)

Art und Höhe der Zuwendung

Es werden je nach geförderter Maßnahme im Wege der Anteilsfinanzierung Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent, 50 Prozent und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.

 

Im Rahmen der Richtlinie können ggf. Mittel aus dem EFRE bewilligt werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu beantragen.

Mittel aus dem EFRE werden über das Kundenportal beantragt. Ob dies für das jeweilige Projekt in Frage kommt entscheidet das zuständige Ministerium.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Um den Endenergieverbrauch von Strom und Wärme bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen zu decken, finanziert das Förderprogramm Projekte, welche dieses Ziel unterstützen.

Weitere Informationen  
Klimaschutz WIBank  

Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen.

Was wird gefördert?

Bei dieser Förderung gibt es sechs Fördermöglichkeiten:

- Förderung investiver kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen)

- Förderung kommunaler Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen)

- Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen) oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen)

- Förderung von kommunalen Informationsinitiativen, Beteiligungen an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes

- Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft, bzw. Nähe zu Windenergieanlagen.

- Förderung von Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer als Klimaanpassungsmaßnahme in Kommunen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuschusshöhe ist unterschiedlich je nach Fördermöglichkeit.

Bewerbungsverfahren

Die Förderanträge zu den Programmteilen II/1 und 2 sind bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen, Förderanträge zu den Programmteilen II/3, 4, 5 und 6 sind beim Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat in Wiesbaden einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch die Förderung sollen die Ziele der Hessischen Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden.

Weitere Informationen  
PIUS Invest - Investitionsförderprogramm zur Reduzierung von CO2-Emissionen in Unternehmen  

Das Land Hessen unterstützt kleine und mittelständische gewerbliche Unternehmen bei der Einführung hocheffizienter Lösungen zur Reduzierung von CO 2-Emissionen, die mehr als gesetzlich vorgegebene Mindeststandards erfüllen. Aufgrund der enormen Nachfrage nach dem erfolgreichen Programm müssen wir die Antragsstellung bei PIUS Invest pausieren. Aktuell können keine Anträge für PIUS gestellt werden. Alle bis Mitte Juli 2024 eingegangen Anträge werden geprüft. Eine Fortsetzung des Programms ist für Herbst 2025 geplant.

Fördergebiet

Hessen

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

Begünstigte können KMU der gewerblichen Wirtschaft sein, die ihren Betriebssitz oder eine Betriebsstätte in Hessen haben.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben in KMU zur Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen im Sinne von Art. 29 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung, die zu einer Verringerung von CO2-Äquivalenten durch eine Reduktion des Ressourcenverbrauchs und/oder ein Schließen von Stoffkreisläufen entlang der gesamten Prozesskette beitragen.

 

Die Vorhaben müssen perspektivisch entlang der gesamten Prozesskette zu einer jährlichen Mindesteinsparung von einem Kilogramm CO2-Äquivalent für jeden Euro der Zuwendung führen. Bei Antragstellung und bei Abschluss des Vorhabens muss die erwartete jährliche Einsparung von einem zertifizierten Gutachter bestätigt werden.

 

Als „Prozessinnovation“ gilt die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen (einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software); nicht als Prozessinnovation angesehen werden geringfügige Änderungen oder Verbesserungen, der Ausbau der Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten durch zusätzliche Herstellungs- oder Logistiksysteme, die den bereits verwendeten sehr ähnlich sind, die Einstellung eines Arbeitsablaufs, einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, Änderungen, die sich allein aus Veränderungen bei den Faktorpreisen ergeben, neue Kundenausrichtung, Lokalisierung, regelmäßige, saisonale und sonstige zyklische Veränderungen sowie der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten.

 

Als „Organisationsinnovation“ gilt die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens; nicht als Organisationsinnovation angesehen werden Änderungen, die auf bereits in dem Unternehmen angewandten Organisationsmethoden beruhen, Änderungen in der Managementstrategie, Fusionen und Übernahmen, die Einstellung der Anwendung eines Arbeitsablaufs, einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, Änderungen, die sich allein aus Veränderungen bei den Faktorpreisen ergeben, neue Kundenausrichtung, Lokalisierung, regelmäßige, saisonale oder sonstige zyklische Veränderungen sowie der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten;

Beispiele

Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen sind nicht förderfähig. Darunter ist Folgendes zu verstehen:

 

Erweiterungsinvestition:

Investition, die über den Ersatz der Abschreibungen hinausgeht und somit zum Ausbau der betrieblichen Produktionskapazitäten und zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit dient, z.B. Errichtung eines Zweigbetriebes, Anschaffung zusätzlicher Maschinen, Anschaffung einer leistungsfähigeren Maschine. Erweiterungsinvestitionen bedingen also nicht das Ausscheiden vorhandener Aggregate.

 

Ersatzinvestition:

Reinvestition, Investition zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Leistungsfähigkeit. Durch E. werden die während einer Periode wert- und/oder leistungsmäßig verminderten Produktionsfaktoren bzw. -kapazitäten (Abschreibungen) wieder ausgeglichen. Ersetzung ausscheidender Investitionsgüter, Produktionsmittel u. dgl. durch neue.)

Art und Höhe der Zuwendung

Förderfähig sind Kosten nach Art. 29 Nr. 3 Buchst. a bis d der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

 

Die Förderung der Personalkosten erfolgt nach Art. 55 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 in der jeweils geltenden Fassung mittels einer 20 Prozent Personalkostenpauschale. Die Berechnung erfolgt, indem die direkten Sachkosten eines Vorhabens mit einem Pauschalsatz in Höhe von 20 Prozent multipliziert werden:

 

Die Förderung von indirekten Kosten eines Vorhabens (Gemeinkosten) erfolgt nach Art. 54 Buchst. a der Verordnung (EU) 2021/1060 in der jeweils geltenden Fassung mittels eines Pauschalsatzes. Zur Ermittlung der förderfähigen Gemeinkosten eines Vorhabens werden die förderfähigen direkten Kosten (inkl. der um die Personalkostenpauschale erhöhten Ausgaben) mit einem Pauschalsatz in Höhe von 7 Prozent multipliziert. Der dabei ermittelte Wert stellt die Höhe der förderfähigen Gemeinkosten des entsprechenden Vorhabens dar.

 

Abweichend von VV Nr. 2.5 zu § 44 LHO ist die Umsatzsteuer förderfähig, wenn die Zuwendung keine Beihilfe darstellt und die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens unter 5.000.000 Euro brutto liegen. Bei Vorhaben, deren förderfähige Gesamtkosten mindestens 5.000.000 Euro brutto betragen, ist die Mehrwertsteuer förderfähig, sofern der Begünstigte nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

 

Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 30% der förderfähigen Kosten eines Vorhabens. Bei Vorhaben die eine besonders hohe CO2-Einsparung pro Fördereuro erreichen, kann die Förderquote sich auf bis zu 40% erhöhen. Die Vorhaben können ergänzend zu den Mitteln des EFRE auch aus Mitteln des Landes Hessen kofinanziert werden.

 

Die Maximale Fördersumme beträgt EUR 500.000. Höhere Zuwendungen sind im Einzelfall bei Vorliegen eines besonderen Landesinteresses möglich.

 

Der Durchführungszeitraum ist auf 24 Monate begrenzt.

 

Vorhaben mit weniger als 100.000 Euro förderfähigen Kosten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen schriftlich und elektronisch (über das Onlineportal der WIBank) zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm für KMU zur Reduzierung von CO2-Emissionen in Unternehmen.

Weitere Informationen  
MV Mikromezzanin  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) fördert Unternehmen und Existenzgründer durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme typisch stiller Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital).

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Kleinst- und Kleinunternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote sowie Freiberufler, soweit sie nicht dem Standesrecht unterliegen.

 

Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern (inklusive Nebenerwerbsgründer).

 

Zielgruppen-Unternehmen: Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit; von Menschen mit Migrationshintergrund oder Frauen geführte Unternehmen sowie gemeinwohlorientierte und ökologisch nachhaltige Unternehmen.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben. Diese sind:

 

- Investitionen in Sachanlagevermögen,

- Unternehmensnachfolgen,

- Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen,

- Baumaßnahmen und

- Betriebsmittel.

Art und Höhe der Zuwendung

Höchstens 100.000 EUR (ohne Zielgruppen-Unternehmen).

 

Bei Zielgruppen-Unternehmen max. 150.000 EUR.

 

Die Auszahlung der typisch stillen Beteiligung erfolgt zu 100 Prozent.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV) zu richten

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Besondere Zielgruppe sind kleine und junge Unternehmen; Unternehmen, die ausbilden; Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus; von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen sowie gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen (ESF-Zielgruppenmerkmal).

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV classic  

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU und Freiberufler mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Bürgschaftshöhe liegt bei min. 25.000 EUR und max. 2.000.000 EUR pro Unternehmen. Der Verbürgungsgrad je nach Finanzierungsmittel unterteilt sich wie folgt:

 

bei Betriebsmitteln bis 70 %, das entspricht einem Kreditbetrag von max. 2.857.143 EUR

bei Investitionen bis 75 %, das entspricht einem Kreditbetrag von max. 2.666.667 EUR

bei Existenzgründungen und Nachfolgen bis 80 %, das entspricht einem Kreditbetrag von max.

2.500.000 EUR

 

Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt formgebunden über die Hausbank an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die mit BMV classic verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Freiberufler dienen.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV direkt  

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern verbürgt Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt Existenzgründer, Freiberufler und Unternehmen, die noch nicht über eine Unternehmensfinanzierung verfügen, in den ersten fünf Jahren nach Gründung. Es muss sich um kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern handeln.

Was wird gefördert?

Die verbürgten Kredite sollen der Betriebsgründung oder der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe dienen. Damit können Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen verbürgt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Bürgschaftshöhe liegt bei min. 25.000 EUR und max. 2.000.000 EUR pro Unternehmen. Der Verbürgungsgrad je nach Finanzierungsmittel unterteilt sich wie folgt:

 

bei Betriebsmitteln bis 70 %, das entspricht einem Kreditbetrag von max. 2.857.143 EUR

bei Investitionen bis 75 %, das entspricht einem Kreditbetrag von max. 2.666.667 EUR

bei Existenzgründungen und Nachfolgen bis 80 %, das entspricht einem Kreditbetrag von max. 2.500.000 EUR.

 

Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf 15 Jahre, bei Finanzierung von Betriebsmitteln 8 Jahre, bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen 23 Jahre, nicht überschreiten. Bei zu verbürgenden Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längerer Laufzeit kann davon abgewichen werden.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt formgebunden direkt an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die verbürgten Kredite sollen der Betriebsgründung oder der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe dienen.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV express  

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern verbürgt Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.

Art und Höhe der Zuwendung

Mindestens 25.000 EUR

Höchstens 437.500 EUR pro Unternehmen,

entspricht bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 70 % inklusive Betriebsmittel einem Kreditbetrag von 625.000 EUR.

 

Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich in digitaler Form an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV): www.buergschaftsbank-mv.de/buergschaft/downloads/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe dienen.

Weitere Informationen  
Klimaschutz-Projekte in wirt­schaftlich tätigen Organisationen  

Das Programm zielt darauf ab, durch Investitionen in den technischen Klimaschutz die Treibhausgasemissionen signifikant zu reduzieren und somit die Energieeffizienz zu steigern sowie die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Unternehmen, kommunale Zweckverbände, und gemeinnützige Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern, die wirtschaftlich tätig sind.

Was wird gefördert?

Projekte, die eine Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent anstreben, durch Energieeffizienzmaßnahmen und die Entwicklung oder Errichtung intelligenter Energiesysteme und Energiespeicher.

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbare Zuschüsse, die Förderhöhe hängt von verschiedenen Kriterien ab und kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen.

Die Zuwendung wird als Anteil­finanzierung der zuwendungs­fähigen Ausgaben gewährt (nicht rückzahl­barer Zuschuss). Die Förderhöhe beträgt je nach Fördertatbestand 30 %, 35 % oder 40 %. Eine Erhöhung bis maximal 70 % ist durch die Gewährung einzelner Boni möglich, welche nur im Einzelfall und einmalig gewährt werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens schriftlich beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm „Klimaschutzprojekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen“ in Mecklenburg-Vorpommern bietet eine wertvolle finanzielle Unterstützung für Unternehmen und Organisationen, die aktiv ihre CO2-Emissionen reduzieren möchten. Es fördert maßgeblich Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energietechnologien, was nicht nur den Umweltschutz vorantreibt, sondern auch zur ökonomischen Stabilität und Nachhaltigkeit der beteiligten Organisationen beiträgt.

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