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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

593 Treffer:
Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0  

Das Förderprogramm zielt darauf ab, den effektiven und technologieneutralen Ausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen, um flächendeckende, zukunftsfähige und konvergente Gigabitnetze zu realisieren, die auch den künftigen Anforderungen gerecht werden. Es betont die Bedeutung einer starken digitalen Infrastruktur für verschiedene gesellschaftliche und wirtschaftliche Bereiche.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft)

Was wird gefördert?

Folgende sinnvolle und effektive Maßnahmen können im Zuge der Beauftragung externer Beratungsleistungen insbesondere durchgeführt werden:

 

Aufbereitung und Vorbereitung der Datengrundlagen / Geoinformation

Beratung bei der Durchführung des Branchendialogs

Unterstützung bei Baukontrollen und Abnahmen

Juristische/technische Beratung

Art und Höhe der Zuwendung

Gebietskörperschaften: bis zu 50.000 Euro

Kreisfreie Großstädte: bis zu 200.000 Euro

Landkreise: bis zu 200.000 Euro

Förderquote: 100 Prozent

Bewerbungsverfahren

Alle Schritte zur Antragstellung können über eine durch die Bewilligungsbehörde bereitgestellte

Onlineplattform erfolgen. Informationen zur Antragstellung und den Verfahrensschritten sind

dem Leitfaden zur Gigabitförderung in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

 

projekttraeger-breitband.de/login

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

Weitere Informationen  
Messeprogramm Young Innovators  

Ziel dieses Programms ist es, die Vermarktung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bestmöglich zu unterstützen, um so Exportmärkte zu erschließen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Förderfähig sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen die

- ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,

- die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter:innen und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro) erfüllen

- und jünger als zehn Jahre alt sind.

 

Ferner müssen die Unternehmen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neuentwickelt oder wesentlich verbessert haben.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand. Zu der Liste der förderfähigen Veranstaltungen gehören Messen, die eine hohe Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite aufweisen. Die Messen, auf denen eine Messeteilnahme an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom BMWE festgelegt.

Art und Höhe der Zuwendung

Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines/r Aussteller:in sind die vom/von der Messeveranstalter:in in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau förderfähig. Gewährt wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 60 Prozent bei den ersten zwei Teilnahmen und 50 Prozent ab der dritten Beteiligung bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 Euro pro Ausstellerin und Messe.

Bewerbungsverfahren

Aussteller:innen melden sich spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Direkt im Nachgang der Anmeldung beim Messeveranstalter ist der Bewilligungsantrag beim BAFA zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland.

Weitere Informationen  
Berufsbildung ohne Grenzen  

Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Alle natürlichen und juristischen Personen, die ausgewiesene Expertise in der wirtschaftsnahen Beratung und Unterstützung von KMU, Auszubildenden und jungen Fachkräften beim Erwerb von Auslandserfahrungen während der dualen Berufsbildung belegen können. Für Koordinierungsstellen sind darüber hinaus nachweisbare, anerkannte Kompetenzen in der zentralen Koordinierung bundesweiter Netzwerke und Zugänge zu relevanten internationalen Kooperationspartnern erforderlich.

Was wird gefördert?

Gefördert werden

- Ansprache, Information und individuelle Beratung von Unternehmen, Auszubildenden, jungen Fachkräften und Berufsbildungspersonal in Deutschland zu Auslandspraktika beziehungsweise zur Aufnahme Auszubildender und junger Fachkräfte aus dem Ausland für ein Praktikum

- Beratung und Unterstützung bei der Organisation und Nachbereitung von Einzel- oder Gruppenentsendungen ins Ausland, die Aufnahme im Inland sowie Reisen von Mobilitätsberatenden im In- und Ausland

- begleitende Maßnahmen zum Aufbau nationaler und internationaler Kooperationen zur Durchführung und Verstetigung von Mobilitätsprojekten für Auszubildende und junge Fachkräfte

- die zentrale Koordinierung und Steuerung des bundesweiten Netzwerkes der Mobilitätsberatung.

Art und Höhe der Zuwendung

Gefördert werden bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, insbesondere projektbezogene Personalausgaben, Ausgaben für erforderliche Reisen sowie bestimmte Sachausgaben.

 

Mindestens 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben sind in Form einer Eigenbeteiligung aufzubringen.

 

Die Zuwendung wird nach Erbringung der geforderten Nachweise auf der Grundlage tatsächlich verausgabter Mittel (Erstattungsprinzip) ausgezahlt.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag besteht aus dem ausgefüllten Antragsformular, dem Formular für den Finanzierungsplan sowie Erläuterungen zum Finanzierungsplan. Dem Antrag ist außerdem eine genaue Beschreibung des Vorhabens beizufügen. Weitere Erläuterungen finden sich in den „Erläuterungen und Hinweisen zur Richtlinie“. Bewilligungsanträge (siehe Formulare) sind beim BAFA zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt die betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Mitarbeitenden sowie Auszubildenden und jungen Fachkräften in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Dies gilt auch für die Aufnahme ausländischer Auszubildender und junger Fachkräfte für ein Praktikum in einem Betrieb in Deutschland.

Weitere Informationen  
Digiscouts  

Das Interesse von Jugendlichen an der Digitalisierung soll in diesem Projekt genutzt werden, um den Ausbildungsbetrieb digital voranzubringen und die Ausbildung für Jugendliche interessanter und attraktiver zu gestalten.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Digiscouts-Projektbetrieb kann jedes Unternehmen werden, das ausbildet und nicht mehr als 500 Beschäftigte hat. Sowohl die Branche als auch die Ausbildungsberufe spielen keine Rolle. Das Unternehmen sollte in einer der Regionen angesiedelt sein, um in den vollen Genuss der Unterstützung zu kommen.

Was wird gefördert?

Unternehmen profitieren unmittelbar von dem Digitalisierungsprojekt, das Ihre Azubis umsetzen.

Der Betrieb und die Azubis werden über die gesamte Projektlaufzeit professionell begleitet.

Die Azubis gewinnen soziale und digitale Kompetenzen hinzu.

Auf dem webbasierten Projektmanagement-Tool DS2 stehen Qualifizierungsbausteine zur Verfügung, mit denen Azubis aber auch andere im Unternehmen ihr Wissen rund um die Digitalisierung erweitern können, beispielsweise zum Thema Datenschutz und Datensicherheit.

Im Austausch mit anderen Digiscouts®-Betrieben lernen Sie deren Lösungsansätze kennen.

Das Unternehmen wird insgesamt fitter für die digitale Zukunft.

Art und Höhe der Zuwendung

Digiscouts-Betrieb, Ausbildende und Azubis werden von erfahrenen Coaches begleitet, vor allem bei der eigentlichen Arbeit im Unternehmen. Mehrere Betriebe mit Azubiprojekten in einer Region tauschen sich untereinander aus und lernen so zusätzlich voneinander. Die Azubiprojekte werden am Ende ausgezeichnet, alle Beteiligten erhalten eine Teilnahmeurkunde.

Bewerbungsverfahren

Eine Anmeldung zum Projekt ist nach der Informationsveranstaltung, über das webbasiertes Projektmanagement-Tool DS2, möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Ausbildung soll anhand von Digiscouts attraktiver und interessanter gemacht werden. Zudem profitieren Unternehmen von den umgesetzten Digitalisierungsprojekten.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : RKW-Kompetenzzentrum
  • https://www.digiscouts.de/
 
KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung  

Der KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung dient der Finanzierung von Innovations und Digitalisierungsvorhaben.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Projekt­gesellschaften, die sich mehr­heitlich in Privat­besitz befinden.

- Auslands­vorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochter­gesellschaften mit Sitz im Ausland; Vorhaben aus­ländischer Unternehmen sind auf Vorhaben in Deutschland beschränkt.

Was wird gefördert?

Innovationsvorhaben

 

Es können Vorhaben finanziert werden, die dazu dienen, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse und/oder Dienst­leistungen zu entwickeln. Darunter fallen z.B. Vorhaben / innovations­bezogene Ausgaben im Zusammen­hang mit

 

Digitalisierungsvorhaben

 

Es können Vorhaben finanziert werden, die zur deutlichen Intensivierung der Digital­isierung eines Unter­nehmens beitragen. Dies muss aus einem Digitalisierungs­konzept des Unternehmens hervorgehen.

Beispiele

Es können Vorhaben finanziert werden, die dazu dienen, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse und/oder Dienst­leistungen zu entwickeln. Darunter fallen z.B. Vorhaben / innovations­bezogene Ausgaben im Zusammen­hang mit

 

Weiterbildung, Marketing, Design, Konstruktion, etc.

dem Erwerb von externem Wissen und gewerblichen Schutzrechten,

dem Aufbau neuer Marken,

der Markteinführung,

der Erschließung neuer Kundengruppen,

Produktions-/ Vertriebsvorbereitung sowie

IT-Software zur Steuerung von Geschäftsprozessen.

 

Als Digitalisierungs­vorhaben definiert sind Projekte und Maßnahmen zur Erneuerung oder Ver­besserung der IT-Struktur und zur Nutzung digitaler Anwendungen in einem Unternehmen, sowie Maß­nahmen zum Aus­bau von firmen­spezifischem Wissen im Zusammen­hang mit digitalen An­wendungen. Darunter fallen z.B. Vor­haben / digitalisierungs­bezogene Ausgaben im Zusammen­hang mit

 

der digitalen Transformation des Geschäftsmodells,

der Automatisierung in der Produktion (Industrie 4.0),

der Programmierung / Einführung neuer Software, z.B. Unternehmens­software, Software in der Fertigungs­steuerung, Social Media, Daten­analyse­tools,

der Anschaffung von neuartiger / deutlich verbesserter Hardware,

Cloud-Computing,

der Entwicklung eines neuen Konzeptes für Marketing oder Vertrieb über das Internet,

der Einführung neuer IT-Sicherheitskonzepte und -anwendungen sowie

IT-Weiterbildung und IT-Beratung (intern / extern).

Art und Höhe der Zuwendung

Die KfW beteiligt sich in markt­üblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Fremd­kapital­finanzierungen, wobei der KfW-­Risikoanteil in der Regel 7,5 Millionen Euro bis maximal 100 Millionen Euro beträgt.

 

Die Finanzierung der KfW

- erfolgt direkt als Konsortial­partner oder indirekt im Rahmen einer Risiko­übernahme,

- kann bis zu 50 % der Vorhaben­finanzierung betragen,

- darf nicht dazu führen, dass die KfW größter Risiko­träger wird, um eine adäquate Risiko­partnerschaft zwischen KfW und Finanzierungs­partnern sicher­zustellen.

 

Optional können teil­nehmende Banken bilateral von der KfW refinanziert werden.

 

Das Gesamt­volumen von Risiko­übernahme zuzüglich Refinanzierungs­mittel ist je Maßnahme auf 100 Millionen Euro begrenzt.

Bewerbungsverfahren

Unternehmen erhalten ihren Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem Finanzierungspartner, z.B. der Hausbank. Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners über eine gesonderte Vereinbarung (Risikounterbeteiligungsvertrag) zwischen dem jeweiligen Finanzierungspartner und der KfW.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem KfW-­Kredit für Wachstum werden Investitionen und Betriebs­mittel für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung gewerblicher Unternehmen finanziert. Digitalisierungs- und Innovationsprozesse touristischer Unternehmen werden so gezielt unterstützt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe; Hausbank
  • https://www.kfw.de/290
 
Maritimes Forschungsprogramm  

Verbundprojekte, die zum Einsatz zukunftsweisender Technologien und Dienstleistungen in der maritimen Wirtschaft am Standort Deutschland forschen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,

- Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes,

- Hochschulen, Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Verbundprojekte, die einen zentralen Bezug zur Schiffstechnik, zur Schifffahrt, zur Meerestechnik oder zur maritimen Produktion aufweisen und einem der folgenden 5 Förderschwerpunkte zugeordnet werden können:

- klimaneutrales Schiff (MARITIME.zeroGHG)

- maritimer Umweltschutz (MARITIME.green)

- maritime Digitalisierung (MARITIME.smart)

- maritime Sicherheit (MARITIME.safe)

- maritime Ressourcen (MARITIME.value)

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss für bis zu 3 Jahren (Ausnahmen möglich)

 

Die Höhe der Förderung beträgt für

- für industrielle Forschung können kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 75 Prozent und große Unternehmen bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.

- Für experimentelle Entwicklung können kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und große Unternehmen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.

 

 

- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Bewerbungsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich ein. In der zweiten Verfahrensstufe sind dem Projektträger – nach grundsätzlich positiv bewerteten Projektskizzen – förmliche Förderanträge in elektronischer Form über „easy-Online“ einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Forschungs- und Technologieprojekte der maritimen Branche am Standort Deutschland.

Weitere Informationen  
KfW-Förderkredit großer Mittelstand  

Der KfW-Unternehmerkredit ermöglicht mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben im In-und Ausland.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Mit dem KfW-Förder­kredit großer Mittelstand fördern wir große mittelständische Unternehmen‍‌, die

 

Investitionen‍‌ und Betriebsmittel‍‌ finanzieren,

ein Unternehmen gründen oder

ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmens­nachfolge übernehmen möchten.

Was wird gefördert?

Mit dem KfW-Förder­kredit großer Mittel­stand erhalten Sie bis zu 25 Mio. Euro Kredit für alles, was Sie für Ihre unter­nehmerische Tätig­keit benötigen.

Beispiele

Anlagen und Maschinen

Grundstücke, Gebäude und Bau­kosten

Einrichtungs­gegenstände, Betriebs- und Geschäfts­ausstattung

Firmenfahrzeuge

Software

 

Betriebsmittel‍‌, z.B.:

Personalkosten

Mieten

Aufwendungen für Marketing­maßnahmen

Beratungs­kosten

Material- und Waren­lager

Unternehmens­nachfolge und -beteiligung

Art und Höhe der Zuwendung

Mindest­laufzeit von zwei Jahren

Zins­bindung über die gesamte Kredit­laufzeit

 

Abhängig von Ihrem Vorhaben stehen Ihnen folgende Varianten zur Verfügung

 

für Vorhaben jeder Größe:

ohne Risikoübernahme‍‌:

Kredit­betrag bis maximal 25 Mio. Euro

kein Mindest­betrag

mit Risikoübernahme‍:

Kredit­betrag bis zu 25 Mio. Euro für Investitionen, Übernahme und Beteiligung

bis maximal 7,5 Mio. Euro für Betriebs­mittel und Material- und Waren­lager

kein Mindest­betrag

Sie können Anschaffungen, laufende Kosten sowie Material- und Waren­lager zu 100 % finanzieren

Bewerbungsverfahren

Beantragen Sie Ihren Förder­kredit bei Ihrem Finanzierungspartner‍‌, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem KfW Kredit großer Mittelstand werden mittelständische Unternehmen mit bis zu 25 Mio Euro unterstützt.

Weitere Informationen  
Erasmus für Jungunternehmer  

Das grenzüberschreitende Austauschprogramm Erasmus für Jungunternehmer bietet neuen bzw. angehenden Unternehmern die Möglichkeit, von einem erfahrenen Unternehmer zu lernen, der in einem anderen teilnehmenden Land ein kleines Unternehmen leitet.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Neue Unternehmer, die fest vorhaben, ein eigenes Unternehmen zu gründen, oder deren neues Unternehmen höchstens drei Jahre alt ist.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmersgründer, die während einer ein- bis sechsmonatigen Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Unternehmer Wissen und Geschäftsideen erwerben. Die Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Europäischen Kommission bezuschusst.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zu den Reisekosten und den Unterhaltskosten. Die Höhe der finanziellen Unterstützung und die damit verbundenen Bedingungen sind in einer Vereinbarung zwischen dem Jungunternehmer und der Vermittlungsstelle zu regeln.

Bewerbungsverfahren

Die Vermittlung der Jungunternehmer und der gastgebenden Unternehmer erfolgt mit Hilfe von regionalen und nationalen Wirtschaftsorganisationen, die als Vermittlungsstellen fungieren.

Interessierte Jung- und Gastunternehmer nehmen Kontakt mit der von ihnen ausgewählten Vermittlungsstelle auf und bewerben sich mit Hilfe eines Online-Tools. Die zuständigen Vermittlungsstellen sichten und prüfen die eingegangenen Anträge. Die Anmeldungen werden in einer Datenbank gespeichert, in der Gastunternehmer und Jungunternehmer, deren Anträge angenommen wurden, die Möglichkeit haben, nach Geschäftspartnern zu suchen.

 

Link zu den Kontaktstellen:

www.erasmus-entrepreneurs.eu/page.php

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Erasmus für Jungunternehmer unterstützt angehende europäische Unternehmer beim Erwerb der nötigen Fähigkeiten, um ein kleines Unternehmen in Europa zu gründen bzw. erfolgreich zu leiten.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Europäische Kommission
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Unterstützungsbüro Erasmus für Jungunternehmer (Brüssel); Europäische Kommission - Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW)
  • https://www.erasmus-entrepreneurs.eu/page.php?cid=20
 
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)  

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 hat die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter­entwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt für alle Wohngebäude, für alle Nichtwohngebäude sowie für Einzelmaßnahmen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2030

Für wen?

Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Antragsberechtigt sind auch Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.

Was wird gefördert?

Förderfähige Maßnahmen beim BAFA:

- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle;

- Anlagentechnik (außer Heizung);

- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) begrenzt auf den Bereich

Errichtung/Umbau/Erweiterung von Gebäudenetzen;

- Heizungsoptimierung;

- Fachplanung und Baubegleitung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt nach Wahl des Antragstellers als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung entweder durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss) oder in Form eines Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln sowie Teilschuldenerlass aus Bundesmitteln (Tilgungszuschuss).

 

Ein Kredit kann maximal in Höhe von 100 % der jeweiligen Höchstgrenze förderfähiger Kosten gewährt werden.

Ein Zuschuss wird gewährt, wenn nach Abschluss der Maßnahmen ein Nachweis der erreichten Effizienzgebäude-Stufe gemäß Zusage/Zuwendungsbescheid erbracht wird.

Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach einem Prozentsatz der für das Vorhaben insgesamt entstandenen förderfähigen Kosten und einem Höchstbetrag pro Quadratmeter der Nettogrundfläche.

 

Höchstsätze:

1) beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzgebäuden und bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzgebäude-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzgebäude-Stufe: bis zu 2 000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, nach § 3 Absatz 1 Nummer 22 GEG), max. insgesamt 30 Mio. Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.

2) bei energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie

Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung: bis zu 10 Euro pro Quadratmeter, max. 40 000 Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.

Bewerbungsverfahren

Das Online-Antragsformular ist auf www.bafa.de/beg unter dem Bereich „Informationen zur

Antragstellung“ zu finden. Im ersten Schritt erfolgt die Anmeldung im BAFA Benutzerkonto. Sollte noch

kein Benutzerkonto existieren, kann dieses erstellt werden.

Im BAFA Portal kann über den Button „+ NEUER ANTRAG“ ein Antrag gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen, die ihre Gebäude energieffizienter und somit klimafreundlicher gestalten wollen, können mit Hilfe der BEG-Fördermaßnahme eine geeingnete Finanzierungshilfe erhalten.

Weitere Informationen  
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)  

Mit dem „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) soll die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft über technische Entwicklungen hinaus gestärkt werden, womit auch einem ganzheitlicherem Innovationsverständnis Rechnung getragen wird. In Ergänzung der Förderung von vornehmlich technikorientierter Forschung und Entwicklung öffnet das IGP den Fokus für nichttechnische Innovationen; damit werden auch Bereiche wie digitale, kreativwirtschaftliche, soziale und ökologische Innovation unterstützt. Dabei zielt das IGP insbesondere auf die Stärkung der Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) inklusive Selbständigen und jungen Unternehmen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind KMU gemäß EU-Definition mit Betriebstätte oder Niederlassung in

Deutschland. Für die Einordnung als KMU ist die jeweils geltende KMU-Definition gemäß

EU-Wettbewerbsrecht ausschlaggebend. Dabei wird unterschieden nach:

 

- Kleinstunternehmen

- Kleinunternehmen

- Mittlere Unternehmen

 

Zu den antragsberechtigten Unternehmen werden auch Freiberuflerinnen/Freiberufler,

Handwerkerinnen/Handwerker und andere Selbständige mit und ohne Beschäftigte gezählt.

 

Antragsberechtigt sind auch:

- gemeinnützige Unternehmen (gGmbH, gUG)

- Gründerinnen und Gründer bzw. Personen(-gruppen)

- Forschungseinrichtungen inklusive Hochschulen

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind in Deutschland durchzuführende Innovationsaktivitäten, wobei diese auch auf einen internationalen Markt oder Bedarf zielen können. Dabei können folgende von den Antragstellern frei wählbare Projektformen gefördert werden:

 

- Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests; insbesondere Maßnahmen, die zur Prüfung der inhaltlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit von Innovationen notwendig sind. Die Machbarkeit soll mit merklichen Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein; gleichzeitig soll das Projekt chancenreich sein.

 

- Marktreifeprojekte: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt; insbesondere Maßnahmen, die zur Entwicklung, ersten Anwendung und/oder Marktüberleitung von Innovationen im Sinne von Nummer 4.1 notwendig sind. Dabei sollten bereits mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein. Gleichzeitig soll das Projekt mit Ungewissheiten (Risiken) verbunden und chancenreich sein.

 

Die Projektlaufzeit für Machbarkeitsprojekte soll in der Regel höchstens 12 Monate betragen, die für Marktreifeprojekte in der Regel höchstens 24 Monate

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer

Anteilfinanzierung gewährt. Die prozentualen Fördersätze nach Art des Zuwendungsempfängers sind dem Punkt 5.2 der Förderrichtlinie zu entnehmen.

 

 

Höhe der zuwendungsfähigen Kosten bzw. Ausgaben, Höhe der

Zuwendung:

 

- Machbarkeitsprojekte, die bis zu 80.000 EUR umfassen, sind zuwendungsfähig.

 

- Marktreifeprojekte, die bis zu 330.000 EUR umfassen, sind zuwendungsfähig.

 

Bei Kooperationsprojekten wird jedes Teilprojekt eines Partners

als eigenes Projekt behandelt, d.h., in der Verbundbetrachtung können größere Volumina

erreicht werden als bei Einzelprojekten. Die gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben bzw.

Kosten der Summe der Teilprojekte sind für Machbarkeitsprojekte auf 150.000 EUR

begrenzt, für Marktreifeprojekte auf 600.000 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 EUR nicht überschreiten.

 

Bei Forschungseinrichtungen (inklusive Hochschulen) liegt der maximale Betrag für einzelne

Zuwendungen (Förderhöchstbetrag) bei 180.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren ist in Ausschreibungsrunden („Calls“) organisiert, die auf thematische

Schwerpunkte fokussieren. Neben Spezifizierungen zum Förderfokus werden dazu auch Stichtage für die Einreichung wesentlicher Unterlagen und Terminfenster für Pitches benannt. Diese Informationen werden auf www.bmwk.de/IGP bzw. dort verlinkten Internetseiten veröffentlicht.

 

Eine Einreichung der Ideenskizze (Teilnahmeantrag) für den 7. Call ist bis zum 20.08.2026 (15:00 Uhr) möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) erweitert das BMWE den Fokus seiner Innovationsförderung auf marktnahe nichttechnische Innovationen. Dabei können bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten zwar neue Technologien eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung.

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