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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

616 Treffer:
Energiekredit Regenerativ  

Variante des Energiekredits Bayern, welche sich auf die Energieproduktion aus regenerativen Ressourcen fokussiert.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, soweit der Jahresumsatz (Konzernumsatz) dieser Unternehmen bzw. Freiberufler 500 Mio. EUR nicht

übersteigt.

Darüber hinaus sind Genossenschaften (z. B. Bürgerenergiegenossenschaften), erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Vereine sowie rechtsfähige Stiftungen antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen (einschließlich Modernisierungsmaßnahmen) zur Strom- oder Wärme-/Kälteerzeugung auf Basis von regenerativen Energien, Speichersysteme für

Strom aus regenerativen Energien und Wärme-/Kältespeicher, die aus regenerativen Energien gespeist werden.

 

Wärme-/Kältespeicher können beispielhaft auch als Bauteilspeicher (thermische Bauteilaktivierung)

und Latentwärmespeicher (Phasenwechsel-Speicher) ausgeführt sein.

 

Gefördert werden außerdem Investitionsmaßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -

angebot, wie betriebliches/überbetriebliches Lastmanagement, um flexible Lasten für das Stromversorgungssystem nutzbar zu machen, sowie zur Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel der systemverträglichen Integration von erneuerbaren Energien in das Energiesystem, auch als singuläre Maßnahme oder Nachrüstung.

 

Generell müssen Maßnahmen zur Stromerzeugung die technischen Anforderungen des EEG erfüllen.

 

Förderfähig sind alle aktivierbaren Investitionen, die in unmittelbarer Verbindung mit der angestrebten Investition in regenerative Energien stehen. Dazu zählen auch Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung, der Erwerb gebrauchter Wirtschaftsgüter sowie Eigenleistungen, soweit diese aktivierbar sind.

Art und Höhe der Zuwendung

Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf 40 Mio. EUR je Vorhaben. Es können Vorhaben mit

förderfähigen Kosten ab 25.000 EUR gefördert werden.

 

Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100 %.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm werden speziell die Erzeugung von Wärme, Kälte und Energie sowie deren Speicherung gefördert.

Weitere Informationen  
Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Innovationsfonds II  

Der Innovationfonds II unterstützt in Kooperation mit einem oder mehreren unabhängigen Privatinvestoren junge, innovative und wachstumsorientierte Technologieunternehmen mit Beteiligungskapital zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Rahmen eines Innovationsvorhabens. In EFRE-Gebieten sind insbesondere der Bayern Kapital Innovationsfonds EFRE und EFRE II zu berücksichtigen.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Der Bayern Kapital Innovationsfonds II steht grundsätzlich innovativen technologieorientierten Unternehmen aller Branchen offen.

Was wird gefördert?

Die Beteiligungen im pari-passu-Modell dienen der Mitfinanzierung von Innovationsvorhaben. Das Innovationsvorhaben muss insbesondere einen der folgenden Inhalte haben:

• Vorbereitung/Konzeption eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens bis zur Aufnahme der

F&E-Tätigkeit (Konzeptionsphase)

• Entwicklung eines neuen Produktes/Verfahrens (inklusive technischer Dienstleistungen) bis zur Herstellung und Erprobung von Prototypen (F&E-Phase)

• Anpassungsentwicklung und Vorbereitung der Produktion einschließlich Markteinführung technisch neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen (Aufbauphase)

• Finanzierung von weiteren innovativen Produktdiversifikationen oder Erweiterung der Marktanteile

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung erfolgt in der Regel in Form einer offenen und/oder typisch stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung durch den Innovationfonds beträgt maximal 2,5 Mio. EUR, unter besonderen Voraussetzungen maximal 3 Mio. EUR je Beteiligungsnehmer.

Die Auszahlung des Beteiligungskapitals erfolgt in mehreren Tranchen entsprechend dem Fortschritt des Innovationsvorhabens.

Im Falle einer typisch stillen Beteiligung werden neben einer einmaligen Vergütung, die bei Auszahlung einbehalten wird, eine feste, ergebnisunabhängige Basisvergütung, eine Gewinnbeteiligung und ein angemessenes Ausstiegsentgelt vereinbart.

Bewerbungsverfahren

Der Beteiligungsantrag bei der Bayern Kapital Innovationsfonds II muss bei Finanzierungen im pari passu-Modell vor dem Abschluss der Beteiligungsvereinbarung zwischen dem BN und dem/den privaten lnvestor/en gestellt werden.

Reichen Sie bitte den Antrag zusammen mit einer Stellungnahme der Privatinvestorin, des Privatinvestors oder der Privatinvestoren bei der Bayern Kapital GmbH ein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bayern Kapital stellt als Venture-Capital-Gesellschaft des Freistaats Bayern jungen, innovativen Technologieunternehmen in Bayern Beteiligungskapital zur Verfügung. Durch diese Form der Absicherung können auch neue Produkte oder Dienstleistungen der Tourismusbranche zum Erfolg geführt werden.

Weitere Informationen  
Bayerisch-tschechischer Grenzraum (Beantragung einer Förderung für grenzüberscheitendes Projekt)  

Unterstützung von wegweisenden, grenzüberschreitenden Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum (Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken) zur Herstellung gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, Stadt und Land und zur Stärkung des Austauschs und der Zusammenarbeit mit Tschechien.

Fördergebiet

Bayern Bayerisch-Tschechische Grenzregion

Geltungsdauer

14.05.2026

Für wen?

- Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Vereine sowie gemeinnützige Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken.

- Antrags- und zuwendungsberechtigt sind darüber hinaus auch andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken, wenn mindestens ein Mitglied oder ein Gesellschafter eine kommunale Gebietskörperschaft ist.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können Ausgaben für Personal, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, externe Beratungs- und Dienstleistungen, Investitionen unter 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie sonstige Leistungen durch Dritte.

 

Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass das Projekt einen grenzüberschreitenden Charakter und einen fachübergreifenden Ansatz besitzt, das heißt mindestens zwei Themenfelder (zum Beispiel Demografie, Kultur, Tourismus, Mobilität/ Verkehr, Daseinsvorsorge, oder Ehrenamt) müssen gleichranging behandelt werden. Zuwendungen können grundsätzlich nur bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.

Art und Höhe der Zuwendung

Pro Zuwendungsempfänger beträgt die Fördersumme maximal 100.000 Euro pro Projektjahr. Der Fördersatz liegt je nach räumlichen Wirkungskreis und bereits erhaltenen Projektförderungen zwischen 30 % und 90 %. Das Projekt kann maximal vier Jahre lang unterstützt werden. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.

Bewerbungsverfahren

- Vor Antragstellung ist mit dem zuständigen Referat im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (Staatsministerium) zur Sicherstellung der Koordinierungsfunktion Kontakt aufzunehmen.

- Anträge sind bei der örtlich zuständigen Regierung einzureichen; sie ist die Bewilligungsbehörde.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein grenzüberschreitendes Förderprogramm für die Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken, das die Region strukturell stärken soll und Tourismus fachübergreifend in Zusammenhang mit anderen Themenfeldern versteht.

Weitere Informationen  
SAB Sachsenkredit "Universal"  

Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für KMU, freie Berufe, Existenzgründer:innen und große Unternehmen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu zehn Prozent

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- Große Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden

- Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

- Existenzgründer:innen (natürliche Personen) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks

- Angehörige der Freien Berufe

- Ärzte und Apotheken werden je nach Vorhabensort gesondert gefördert

Was wird gefördert?

Gefördert werden unter anderem Investitionen in Produktionsanlagen, Betriebsmitteldarlehen, Immobilien, Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. 

Beispiele

Investitionsdarlehen

- Aufbau oder Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz

- Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte

- Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen

- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen

- Übernahme eines Unternehmens durch natürliche Personen im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung

- Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern der Anteil am Gesellschaftskapital von 10 % nicht unterschritten ist

- Aktivierungsfähige Kosten des Sachanlagevermögens, beispielsweise:

-> Kauf oder Bau von Betriebsgrundstücken und Betriebsgebäude (Kauf- oder Baukosten einschließlich Bau- sowie Grunderwerbsnebenkosten)

-> Kauf von Maschinen, Anlagen, Einrichtungen

-> Kauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung

-> Immaterielle Investitionen (Patente, Lizenzen etc.), die zu Marktkonditionen erworben, genutzt und mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden

 

Betriebsmitteldarlehen

- Finanzierung von Umlaufvermögen des Unternehmens, beispielsweise:

- Material, Rohstoffe und sonstige betriebliche Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes

- Zusätzlicher bzw. erhöhter Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung

Art und Höhe der Zuwendung

Investitionsdarlehen

Kredithöhe: Mindestens 20.000 EUR und maximal bis zu 20 Mio. EUR je Vorhaben

 

Betriebsmitteldarlehen

Kredithöhe: Mindestens 20.000 EUR und maximal bis zu 5 Mio. EUR je Vorhaben

 

Ab sofort wird der Basis-Tilgungszuschuss auf sechs Prozent der Darlehenssumme festgesetzt. Zusätzlich können Förderkunden durch Bonuszuschläge von jeweils zwei Prozent für bestimmte Vorhaben den Zuschuss auf bis zu zehn Prozent erhöhen. Förderfähig sind dabei unter anderem Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen, Neuansiedlungen, Investitionen im ländlichen Raum sowie Maßnahmen, die einen Beitrag zu Nachhaltigkeit oder Digitalisierung leisten.

 

Inanspruchnahme Darlehenshöchstbetrag je Endkreditnehmer:in maximal einmal pro Jahr.

Bewerbungsverfahren

Darlehen aus diesem Förderprogramm werden über Kooperationspartner der SAB (Zentralinstitute, Hausbanken) vergeben. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen sowie Existenzgründer:innen werden mit einem Investitions- und Betriebsmitteldarlehen zu günstigen Konditionen in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss sowie Bonuszugschlag unterstützt.

Weitere Informationen  
INTERREG VI-A Bayern-Österreich 2021-2027  

Durch das Programm werden grenzübergreifende Kooperationen von Partnern aus Bayern und Österreich gefördert. Dadurch soll die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen im Grenzraum ermöglicht und ein Beitrag zur Schaffung eines gemeinsamen Lebens-, Natur- und Wirtschaftsraumes geleistet werden.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Als Antragsteller können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (insbes. Vereine, Verbände, Gemeinden und andere Gebietskörperschaften und Interessensvertretungen) auftreten.

 

Programmregionen Österreich: Innviertel, Linz-Wels, Mühlviertel, Traunviertel, Lungau, Pinzgau-Pongau, Salzburg und Umgebung, Außerfern, Innsbruck, Osttirol, Tiroler Oberland, Tiroler Unterland, Bludenz-Bregenzer Wald, Rheintal-Bodenseegebiet

 

Programmregionen Bayern: Kreisfreie Stadt Rosenheim, Landkreis Rosenheim, Altötting, Berchtesgadener Land, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Mühldorf, Traunstein, Weilheim-Schongau, kreisfreie Stadt Landshut, Landkreis Landshut, kreisfreie Stadt Passau, Landkreis Passau, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Regen, Rottal-Inn, Dingolfing-Landau, kreisfreie Stadt Kaufbeuren, kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu), kreisfreie Stadt Memmingen, Lindau (Bodensee), Ostallgäu, Unterallgäu, Oberallgäu

 

An einem Projekt müssen mindestens ein österreichischer und ein bayerischer Partner beteiligt sein!

Was wird gefördert?

- Zukunftsfähige Wirtschaft

- Resiliente Umwelt

- Nachhaltiger Tourismus

- Integrierte Regionalentwicklung

- Grenzüberschreitende Governance

Art und Höhe der Zuwendung

Bis zu 75% der kofinanzierungsfähigen Gesamtkosten des Projekts

 

Abhängig von der Projektgröße können Projekte in vier verschiedenen Kategorien eingereicht werden:

- Großprojekte (förderfähige Gesamtkosten > 35.000 €)

- Mittelprojekte (förderfähige Gesamtkosten von 35.000 € bis 100.000 €)

- Kleinprojekte (förderfähige Gesamtkosten bis 35.000 €)

- People2People-Projekte (förderfähige Gesamtkosten bis 5.000 €)

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt online über das Joint Electronic Monitoring System (JEMS).

 

Für die unterschiedlichen Projektgrößen greifen unterschiedliche Bewerbungsverfahren, die über den unten angegebenen Link ("Für Antragstellende" > "Einreichung Projektskizze") eingesehen werden können.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein spezielles Förderprogramm für den bayrisch-österreichischen Grenzraum, in dem Tourismus zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen zählt und daher als eigene Prioritätsachse anerkannt wird. Die grenzüberschreitende Tourismusstrategie bildet hierbei den Rahmen für Projektunterstützungen (siehe untenstehender Link, "Programm" > "Prioritäten und Spezifische Ziele").

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und Amt der Oberösterreichischen Landesregierung (mit Beschluss der Europäischen Kommission)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Gemeinsames Sekretariat: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
  • https://www.interreg-bayaut.net/
 
Förderung des Tourismus im Binnenland in Schleswig-Holstein  

Von 2024-2029 stellt das Wirtschaftsministerium (MWVATT) rund 13 Mio. Euro an Mitteln zur Förderung des Tourismus im Binnenland zur Verfügung. Die Summe setzt sich aus Mitteln des Europäischen Fonds zur regionalen Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln zusammen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsteller können Gemeinde und Gemeindeverbände sowie im Tourismus tätige Organisationen und Institutionen sein. Unternehmen des Beherbergungs- und Gastronomiegewerbes sind von der Förderung ausgeschlossen. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft des Projektträgers in einer lokalen Tourismusorganisation (LTO) oder die enge Zusammenarbeit mit der jeweiligen LTO bei der Umsetzung des Vorhabens.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können Projekte, die den Tourismus im Binnenland stärken, die touristische Wertschöpfung erhöhen und somit einen Beitrag leisten, die ländlichen Räume funktions- und lebensfähig zu erhalten.

Beispiele

Nicht-investive Vorhaben:

- Maßnahmen und Kooperationsvorhaben zur nachhaltigen Qualitäts-, Produkt- und Angebotsentwicklung, für den Auf- und Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten

- Maßnahmen zur Digitalisierung öffentlicher touristischer Dienste und Dienstleistungen

- Planungen, Studien, Konzepte sowie sonstige Leistungen Dritter wie Fremdleistungen und Honoraraufträge

 

Investive Vorhaben:

- Maßnahmen zum Aufbau des Touristischen Radnetzes Schleswig-Holstein an Radfernwegen und ausgewählten Themenrouten sowie zur Entwicklung von Radregionen gemäß den „Qualitätsstandards für den Radtourismus in Schleswig-Holstein“ 2021 (z. B. Modernisierung und Qualitätsverbesserung der Wegeinfrastruktur, Beschilderung und Begleitinfrastruktur, Routenanpassung, Anbindung an den ÖPNV, Maßnahmen zur Besucherlenkung und -information)

- Maßnahmen zur regionalen Entwicklung bzw. Weiterentwicklung der touristischen Wanderinfrastruktur (z. B. Wegeinfrastruktur, Beschilderung, Einstiegsplätze, Rastplätze, Maßnahmen zur Besucherlenkung und -information)

- Maßnahmen zur Entwicklung bzw. Weiterentwicklung der öffentlich zugänglichen wasserbezogenen Tourismusinfrastruktur (z. B. Wasserwanderwege, Badestellen, Beschilderung, Einstiegsplätze / Steganlagen, Rastplätze, Maßnahmen zur Besucherlenkung und -information)

- Einrichtungen mit touristischer Bedeutung, die Binnenland-spezifische Themen erlebnisorientiert vermitteln (z. B. Kultur-, Naturerlebniseinrichtungen)

- Maßnahmen zur Verbesserung der touristischen Mobilität innerhalb und zwischen Regionen sowie Einrichtungen zur Verknüpfung unterschiedlicher Mobilitätsangebote, die auch Elemente zur Besucherinformation umfassen (touristische Mobilitätshubs)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Förderquote beträgt 60 – 80 %, die max. Fördersumme 500.000 Euro. Das Beihilferecht ist u.U. zu beachten. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei nicht-investiven Vorhaben mehr als 100.000 Euro, bei investiven Vorhaben mehr als 200.000 Euro betragen. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Es ist daher nachzuweisen, dass der Eigenanteil getragen werden kann. Ein angemessener Eigenanteil der / des Begünstigten von mindestens 10 % ist, unabhängig von der Herkunft der Fördermittel, unabdingbar.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung für eine Förderung erfolgt im Rahmen sogenannter Förderaufrufe (Calls). Diese werden regelmäßig veröffentlicht – sowohl auf der Website der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) als auch über das Umsetzungsmanagement der ARGE Binnenlandtourismus. In 2025 erfolgt der erste Projekt-Call mit einer Einreichungsfrist für nicht-investive Maßnahmen von 3 Monaten und einer Frist von 6 Monaten für investive Maßnahmen.

 

Frist zur Einreichung von Anträgen für nicht-investive Maßnahmen: 31.08.2025

 

Frist zur Einreichung von Anträgen für investive Maßnahmen: 30.11.2025

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm der ARGE Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein zielt darauf ab, den Tourismus in den ländlichen Regionen des Bundeslandes nachhaltig zu stärken.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus; Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : ARGE Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein e.V.
  • https://arge-binnenlandtourismus-sh.de/foerderung/
 
IB.SH Betriebsmitteldarlehen Wirtschaft  

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein stärkt die Finanzstruktur mittelständischer Unternehmen durch Betriebsmitteldarlehen. Die Besicherung erfolgt banküblich gemeinsam mit der Hausbank. Es ist eine angemessene Eigenbeteiligung erforderlich. Die Ablösung von Bankverbindlichkeiten wird nicht gefördert. Die IB.SH darf nicht zum größten Kreditgeber eines Kunden werden.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer:innen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie Projektgesellschaften mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein und einem Jahresumsatz von weniger als 500 Mio. EUR.

Was wird gefördert?

Gefördert werden: Mit- und Umfinanzierung von Vorräten und Forderungen, Finanzierung von mittel- und langfristigem Betriebsmittelbedarf, mittel- bis langfristige Finanzierung von bisher über Kontokorrent finanzierten Investitionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Die Höhe des Darlehens muss mindestens 250.000 EUR betragen und darf in der Regel nicht mehr als 50% des Finanzierungsbedarfs ausmachen.

Die Laufzeit des Darlehens beträgt zwei bis zehn Jahre.

Eine Eigenbeteiligung ist grundsätzlich erforderlich.

Bewerbungsverfahren

Anträge können über die Hausbank bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein stärkt die Finanzstruktur mittelständischer Unternehmen durch Betriebsmitteldarlehen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Weitere Informationen  
IB.SH Mikrokredit  

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung und Festigung von Unternehmen mit einem zinsgünstigen Darlehen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Unternehmen mit bis zu drei Gesellschafter:innen. Einschlägige kaufmännische und fachliche Qualifikation/Erfahrung des Gründers / der Gründerin bzw. der Gesellschafter/innen werden vorausgesetzt.

Es dürfen keine unerledigten Negativmerkmale der Schufa vorliegen. Mit dem Darlehen dürfen keine bestehenden Bankverbindlichkeiten oder Gesellschafterdarlehen abgelöst werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben von Unternehmen in Schleswig-Holstein. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf maximal fünf Jahre zurückliegen. Spätestens innerhalb des zweiten vollen Geschäftsjahres ist die Tätigkeit als Vollerwerb auszuüben.

Die Förderung ist nicht mit anderen Programmen kombinierbar.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen 3.000 EUR und 25.000 EUR bei einer Laufzeit von 7 Jahren.

Je Vorhaben kann der IB.SH Mikrokredit zweimal vergeben werden, wenn die Gesamtsumme 25.000 EUR nicht übersteigt.

Je Existenzgründung darf das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für Investitionen und/oder Betriebsmittel insgesamt 25.000 EUR nicht übersteigen.

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung muss ein Beratungsgespärch mit einem der beteiligten Kooperationspartner erfolgen.

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare von dem beteiligten Kooperationspartner zu stellen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Antragsformulare: www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mikrokredit/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung und Festigung von Unternehmen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Weitere Informationen  
EFRE-Mikrodarlehen  

Durch das EFRE-Mikrodarlehen werden Finanzierungsbedarfe und Gründungsvorhaben bei Vorhaben mit eher geringem Kapitalbedarf und einer schwachen Bonität im Land Bremen unterstützt.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Kleinunternehmen, freiberuflich Tätige und natürliche Personen, die einen Betrieb in Bremen gründen, übernehmen, fortführen oder erweitern wollen.

 

Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen der Europäischen Kommission ist nicht möglich.

 

Ausgeschlossen sind zudem Unternehmen, die in der Primärerzeugung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur sowie in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Die weiteren Ausschlüsse und Einschränkungen gemäß Artikel 1 De-minimis-Verordnung sind zu beachten.

 

Der Betriebssitz, die Betriebsstätte oder eine Niederlassung muss sich im Land Bremen befinden. Das Bremische Mindestlohngesetz muss berücksichtigt werden.

Was wird gefördert?

Finanziert werden können

- Investitionen- und projektbezogene Betriebsmittel, die mit der Gründung oder der Übernahme des Kleinunternehmens/einer freiberuflichen Existenz zusammenhängen,

- Investitionen und projektbezogene Betriebsmittel für die weitere Entwicklung, den Ausbau oder die Erweiterung eines bestehenden Kleinunternehmens/einer freiberuflichen Existenz.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe des Mikrodarlehens kann bis zu 50.000 EUR betragen.

 

Der Gesamtfinanzierungsbedarf eines Vorhabens darf jedoch 100.000 EUR nicht überschreiten. Sofern ein kurzfristiger Betriebsmittelbedarf vorhanden ist oder der Gesamtfinanzierungsbedarf nicht im Rahmen der Regularien liegt, sind diese Bedarfe anderweitig sicherzustellen, vorzugsweise durch eine Hausbank.

 

Ausgeschlossen sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen.

Bewerbungsverfahren

Antragstellung und Darlehensvergabe erfolgten direkt bei der BAB im Starthaus. Der Antrag ist vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Mikrokredit begleitet Finanzierungsbedarfe von Gründungsvorhaben, bestehenden Unternehmen sowie freiberuflich Tätigen – unabhängig von der Branche und vor allem bei Vorhaben mit eher geringem Kapitalbedarf und einer schwachen Bonität. Dieser Kredit wird i.d.R. in Anspruch genommen, wenn die Hausbank eine Finanzierung ablehnt. Dieses Programm wird mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung/EFRE-Darlehenfonds oder aus Mitteln der KfW (ERP-Gründerkredit StartGeld) kofinanziert.

Weitere Informationen  
IBB MikroCrowd  

Die IBB unterstützt Existenzgründungen und KMU in Berlin mit Mikrokrediten und Crowdfunding in Berlin.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

- Gründer eines kleinen oder mittleren gewerblichen Unternehmens (KMU),

- Gründer eines freiberuflichen Unternehmens,

- gewerbliche oder freiberufliche Unternehmen,

die eine Betriebsstätte in Berlin errichten bzw. haben.

Was wird gefördert?

Mitfinanzierung von Investitionen und zugehörigen Betriebsmitteln im Rahmen folgender Maßnahmen:

 

- Existenzgründungen und -festigungen

- Erweiterungen

- Realisierung neuer Projekte oder Produkte und deren Vermarktung.

 

Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Für förderfähige Vorhaben kann die IBB zinsgünstige Mikrokredite bis 25.000 EUR aus dem mit Mitteln des EFRE der Europäischen Union kofinanzierten KMU-Fonds vergeben.

 

Durch eine Kombination mit Crowdfunding können zusätzliche Unterstützer für die Finanzierung gewonnen und Rückmeldungen potentieller Kunden zur Marktakzeptanz erzielt werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge können online im Kundenportal der IBB eingereicht werden. Alternativ kann das Antragsformular ausgedruckt und ausgefüllt per Post oder persönlich übermittelt werden.

 

Achtung:

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (z. B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrags, Beginn des Innovationsvorhabens, etc.) gestellt werden, denn Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

"IBB MikroCrowd" vergibt zinsgünstige Mikrokredite für Existenzgründungen und KMU in Berlin von bis zu 25.000 EUR.

Weitere Informationen  
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