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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

591 Treffer:
Touristische Dienstleistungen in Hessen  

Mit dem Förderprogramm soll zur Schaffung neuer sowie zur Erhaltung bestehender Arbeitsplätze, Beschäftigungsmöglichkeiten und Einkommen in KMU im Wirtschaftsbereich Tourismus, aber auch in anderen Wirtschaftszweigen in den jeweiligen Destinationen beigetragen werden. Die Förderung dient ferner der Sicherung und Weiterentwicklung des Tourismusstandorts Hessen, der Auslösung positiver Arbeitsmarkt- und Einkommenseffekte sowie der Stärkung strukturschwacher Regionen in Hessen.

Fördergebiet

Hessen

Geltungsdauer

Förderzeitraum ist vom 10.12.2021 bis 31.12.2028, Anträge können ganzjährig gestellt werden

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

- bei Landes- und EFRE-Mitteln

- Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise und andere öffentliche Träger

- Öffentliche Träger, die als juristische Personen im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art wahrnehmen und der Kontrolle von Gebietskörperschaften und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen

 

- zusätzlich bei Landesmitteln

- Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen

- Natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind

Was wird gefördert?

Touristische Dienstleistungen:

- Tourismuskonzepte auf Destinationsebene

- Marketingmaßnahmen mit neuartigem und aktivierendem Charakter auf Destinationsebene

- Marketingmaßnahmen der landesweit tätigen Organisationen

- Beratungsmaßnahmen zur Sicherung und Qualitätsverbesserung

 

Förderfähige Ausgaben sind

- eigene und fremde Personalkosten

- Personalkosten für das mit der Verwaltung des Vorhabens beschäftigte Personal

- Direkte Sachausgaben

- Gemeinkosten (15 % der Personalkosten)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

 

Die Förderung kann aus Mitteln des Landes Hessen erfolgen. Touristische Marketingmaßnahmen mit neuartigem und aktivierendem Charakter für touristische Destinationen in Hessen und touristische Marketingmaßnahmen der landesweit tätigen touristischen Marketingorganisationen können darüber hinaus auch aus Mitteln des EFRE gefördert werden.

 

Die Zuwendung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen schriftlich und elektronisch (über das Onlineportal der WIBank) zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Weitläufiges Förderprogramm, das Tourismus als maßgebliche Kraft in der Bewältigung des Strukturwandels versteht und neben der Erweiterung touristischer Dienstleistungen auch den Ausbau der öffentlichen touristischen Infrastruktur unterstützt (dazu in der Suchleiste nach Förderprogramm "000897" suchen).

Weitere Informationen  
Förderung der Dorfentwicklung in Hessen  

Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist es, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven, zukunftsfähigen und lebendigen Lebensraum zu erhalten und zu gestalten sowie ihre Identität zu bewahren. Die Förderangebote der Dorfentwicklung sollen dazu beitragen, auf strukturelle und demographische Herausforderungen im ländlichen Raum aktiv, konzeptionell und gestalterisch zu reagieren und durch eigenständige Entwicklungsprozesse die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale zu mobilisieren.

Fördergebiet

Hessen

Geltungsdauer

Förderzeitraum ist vom 01.01.2023 bis 31.12.2027, Stichtag der jährlichen Bewerbungsfrist ist in der Regel der erste Februar eines Jahres

Für wen?

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Mittel aus dem Förderprogramm Dorfentwicklung ist die Aufnahme der Kommune als Förderschwerpunkt in das Dorfentwicklungsprogramm.

 

Gefördert wird in Orten bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, sofern diese nicht der Städtebauförderung zugeordnet sind.

 

Für die Förderung eines Dorfentwicklungsvorhabens sind im Einzelnen antragsberechtigt:

- Öffentliche kommunale Träger

- Öffentlich nicht kommunale Träger (z.B. Kirchen)

- Natürliche Personen

- Juristische Personen

- Personengemeinschaften des privaten Rechts

Was wird gefördert?

Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist es, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven, zukunftsfähigen und lebendigen Lebensraum zu erhalten und zu gestalten, sowie ihre Identität zu bewahren.

 

Zweck der Förderung ist:

- Die Innenentwicklung zu stärken

- Die Ortskerne funktional und gestalterisch zu erhalten und zu entwickeln

- Die dörfliche Baukultur zu erhalten und weiterzuentwickeln

- Die dörfliche Grundversorgung und Daseinsvorsorge zu erhalten und zu entwickeln

- Die Wohn- und Lebensqualität zu verbessern

- Und das bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen

 

Zur Umsetzung dieser Grundsätze bietet das Förderprogramm finanzielle Unterstützung für folgende Maßnahmen:

- Konzepte, Dienstleistungen und IT-Lösungen

- Unterstützung bürgerschaftliches Engagement

- Dörflicher Charakter und kulturgeschichtliches Erbe

- Örtliche Infrastruktureinrichtungen

- Umnutzung, Sanierung und Neubau von Gebäuden und Hof-, Garten- und Grünflächen

- Städtebaulich verträglicher Rückbau

- Innenentwicklung durch strategische Sanierungsbereiche

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse, die als Anteilsfinanzierung der förderfähigen Ausgaben gewährt werden können. Die Fördermittel werden nur gegen Vorlage bezahlter und geprüfter Rechnungen an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt.

 

Ob für Ihr Projekt eine Kombination von Fördermöglichkeiten in Frage kommt, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Landratsverwaltung.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm erfolgt auf Grundlage eines

Entwicklungskonzeptes der Kommune. Das kommunale Entwicklungskonzept muss eine Kurzbeschreibung des Gebietes, eine Analyse der Stärken und Schwächen und eine Entwicklungsstrategie und Handlungsfelder der Dorfentwicklung beinhalten.

 

Erste Anlaufstelle ist die jeweils zuständige Landratsverwaltung.

 

Alle notwendigen Formulare können bei der WIBank über den untenstehenden Link aufgerufen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm für Gemeinden in ländlichen Räumen mit bis zu 10.000 Einwohner:innen, die im Angesicht von strukturellen und demographischen Herausforderungen soziale, kulturelle und wirtschaftliche Potenziale mobilisieren wollen. Hinweis: Das kommunale Entwicklungskonzept kann über das Förderprogramm Dorfmoderation gefördert werden (dazu "000894" im Suchfeld des Förderwegweisers eingeben).

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBANK) Hessen; Ansprechpartner sind die jeweils zuständigen Landratsverwaltungen
  • https://www.wibank.de/wibank/dorfentwicklung/dorfentwicklung-307726
 
Ländliche Regionalentwicklung Hessen  

Mit dem Programm verfolgt die Landesregierung das Ziel einer integrierten ländlichen Regionalentwicklung.

Fördergebiet

Hessen

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind unterschiedliche Organisationen, Träger und Personen, in Abhängigkeit der jeweiligen Vorhaben:

- öffentliche kommunale Träger,

- öffentliche nicht-kommunale Träger,

- private Träger (natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften)

Was wird gefördert?

In Umsetzung dieser Strategie werden Maßnahmen zur Realisierung einer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) gefördert. Darunter fallen z.B. die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen mit Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Gründung und Entwicklung von touristischen Kleinunternehmen. Zudem werden Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen und Vorhaben zur Verbesserung der Daseinsvorsorge der Bevölkerung, sonstige investive und nicht investive Projekte sowie die Vorbereitung und Umsetzung von Kooperationsprojekten und laufende Ausgaben (der lokalen Aktionsgruppen) gefördert.

 

Weiterhin werden auch Vorhaben zur landtouristischen Entwicklung und Naherholung unterstützt.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Vorgaben zur Art und Höhe der Zuwendung sind abhängig von dem jeweiligen Vorhaben und sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.

Bewerbungsverfahren

Anträge werden bei den örtlich zuständigen Landkreisen, hier die für Dorf- und Regionalentwicklung zuständigen Fachdienste und Ämter, gestellt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Verschiedene Projekte für eine integrierte ländliche Regionalentwicklung könnenn mit Hilfe dieses Programms verwirklicht werden.

Weitere Informationen  
MBG H Kleinbeteiligung  

Mit der MBG H Kleinbeteiligung können Investitionen und Aufwendungen im Rahmen der Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren, Umstrukturierungen, Wachstum, die Erweiterung eines Betriebes sowie Unternehmensübernahmen gefördert werden. Ebenso können Liquiditätsengpässe infolge der Corona-Krise gefördert werden.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Handwerks.

 

Antragsberechtigt sind bereits gegründete Unternehmen mit Sitz in Hessen. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der finanziellen Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen und Aufwendungen im Rahmen der Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren, Umstrukturierungen, Wachstum, die Erweiterung eines Betriebes sowie Unternehmensübernahmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 100.000 Euro.

 

Fester Zinssatz 4% p.a.

Variabler Zinssatz 1,5% p.a.

 

Hinzu kommen die Garantieprovision von 1,5% p.a. und eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,5% des Beteiligungsvolumens.

Bewerbungsverfahren

Die Antragsstellung erfolgt über die MBG Hessen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Kleinbeteiligung der MBG Hessen förder die Liquidität kleiner und mittelständischer Unternhemen in Hessen.

Weitere Informationen  
Förderung der regionalen Entwicklung - Betriebliche Investitionen - Hessen  

Um die Investitionstätigkeit anzuregen, gewährt das Land Hessen Zuwendungen aus Mitteln der GRW, des Landes Hessen und des EFRE. Gefördert werden volkswirtschaftlich besonders förderungswürdige gewerbliche Investitionen, die geeignet sind, durch die Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen.

Fördergebiet

Hessen vorrangig in den Fördergebieten GRW und in den EFRE-Vorranggebieten

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Was wird gefördert?

Gefördert werden volkswirtschaftlich besonders förderungswürdige gewerbliche Investitionen, die geeignet sind, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer zu erhöhen.

 

Zuwendungsfähig sind Investitionen insbesondere von KMU in materielle und immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit

- der Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen),

- der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen),

- der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte,

- der grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte.

 

Ferner wird auch der Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte gefördert, sofern diese geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und sofern die Vermögenswerte von einem Investor erworben werden, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht.

 

Näheres regeln u. a. die Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung i. v. m. dem Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

 

Besonders förderungswürdig sind Investitionen, die in besonderem Maße zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und damit zu einer Verbesserung der Chancengleichheit sowie zu einer ressourceneffizienter Produktion und Kreislaufwirtschaft und/oder zur Verminderung von CO2-Emissionen beitragen. Das gleiche gilt für Investitionen im Zusammenhang mit Existenzgründungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und/oder als rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Investitionsausgaben gewährt. Sie beträgt abhängig von dem Fördergebiet und der Größe des Unternehmens zwischen 10 Prozent und bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.

 

Sofern weitere öffentliche Fördermittel für dasselbe Vorhaben in Anspruch genommen werden, wird deren Subventionswert auf den Förderhöchstsatz und/oder den Beihilfehöchstbetrag angerechnet. Der jeweils zulässige Höchstwert darf nicht überschritten werden.

 

Landesmittel werden in der Regel als rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Rückzahlung erfolgt in einer Summe nach zehn Jahren beginnend mit der ersten Auszahlung für das geförderte Investitionsvorhaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen schriftlich und elektronisch (über das Onlineportal der WIBank) zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderung von Investitionen privater Unternehmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzsituation in vergleichsweise strukturschwächeren Landesteilen.

Weitere Informationen  
Integrierte regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte - Hessen  

Zur Bewältigung von Umstrukturierungsprozessen in den Regionen, zur Beschleunigung regionaler Innovationsprozesse, zur Verstetigung strukturpolitischen Handelns und um den Zusammenhang zwischen den Entwicklungszielen für eine Region und konkreten strukturverbessernden Maßnahmen herzustellen, unterstützt das Land Hessen die Regionen bei der Erarbeitung von integrierten regionalen Innovations- und Entwicklungskonzepten.

Fördergebiet

Hessen vorrangig in den Fördergebieten GRW und in den EFRE-Vorranggebieten

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind Regionalforen, Zweckverbände und Regionalmanagementgesellschaften.

Was wird gefördert?

Förderfähige Ausgaben:

- Sachausgaben, z.B. Büromaterial, Ausgaben für Veröffentlichungen

- Fahrtkosten nach dem Hessischen Reisekostengesetz in der jeweils gültigen Fassung im Zusammenhang mit der Projektumsetzung

- Ausgaben für Honorare Dritter, die im Auswahlverfahren des wirtschaftlichsten Angebots vergeben werden

 

Zuwendungsfähig sind insbesondere Ausgaben für unterstützende Dienstleistungen bei der Regionalanalyse, bei der Moderation sowie bei der Aufbereitung und Verbreitung der Ergebnisse durch Dritte. Als besonders förderwürdig gelten Konzepte, die Aspekte eines ressourcenschonenden Umgangs mit der Umwelt berücksichtigen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Die Förderung eines Konzeptes wird in einer Region nur einmal innerhalb von acht Jahren gewährt.

Der Fördersatz beträgt bis zu 50 %.

Eine Förderung kann aus Mitteln des Landes Hessen, der GRW oder des EFRE erfolgen.

 

Die Beteiligung aus GRW-Mitteln darf einen Höchstbetrag von 50.000 Euro nicht überschreiten. Das Konzept kann in diesen Fällen mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu stellen. Dies ist auch über das Onlineportal der WIBank möglich. GRW-Anträge sind auf amtlichem Formular zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die integrierten regionalen Innovations- und Entwicklungskonzepte sollen von Regionalforen, in denen die unterschiedlichen regionalen Akteure z. B. aus Kommunen, Kammern, Verbänden zusammenarbeiten, eigenverantwortlich erarbeitet werden. Als besonders förderwürdig gelten Konzepte, die Aspekte eines ressourcenschonenden Umgangs mit der Umwelt berücksichtigen.

Weitere Informationen  
Hessen-Mikrodarlehen  

Mit dem Mikrodarlehen werden Gründervorhaben oder Vorhaben junger Unternehmen unterstützt.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Natürliche Personen sowie Angehörige freier Berufe, die binnen 5 Jahren nach Aufnahme Ihrer Selbstständigkeit bzw. Geschäftstätigkeit oder grundsätzlich nach Wechsel vom Nebenerwerb in den Vollerwerb einen Antrag stellen.

Was wird gefördert?

Mit diesem Darlehen können alle Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden, welche für die Gründung/Übernahme oder Festigung eines Unternehmens in Hessen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit bzw. nach dem Wechsel vom Nebenerwerb in den Vollerwerb erforderlich sind.

 

Diese Vorhaben müssen eine tragfähige und erfolgversprechende Geschäftsidee umsetzen. Vor einer Finanzierung des Vorhabens muss ein dokumentiertes Gespräch bei einer Kooperationspartnerin bzw. einem Kooperationspartner stattgefunden haben.

Art und Höhe der Zuwendung

Bei dem Hessen-Mikrodarlehen handelt es sich um ein unbesichertes Ratentilgungsdarlehen mit einer Laufzeit von 7 Jahren. Die monatlich gleichbleibenden Tilgungsraten setzen nach dem Verstreichen der ersten neun Monate ein, welche obligatorisch tilgungsfrei sind. Bis dahin sind lediglich Zinszahlungen zu leisten. Für die komplette Laufzeit gilt der gleiche Sollzinssatz, der auf der WIBank-Website veröffentlicht ist.

 

Eine vorzeitige teilweise oder vollständige Rückzahlung ist ohne weitere Kosten (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) möglich. Teilrückzahlungen müssen in Höhe von mindestens 20% der ursprünglichen Darlehenssumme erfolgen.

 

Es sind für diese gewerblichen Darlehen, im Gegensatz zu üblichen Bankenfinanzierungen, keine banküblichen Sicherheiten erforderlich.

Bewerbungsverfahren

Die Einreichung des Antrags erfolgt ausschließlich über die Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner. Vor Antragstellung bei der WIBank muss zwischen den Antragstellenden und einer Kooperationspartnerin bzw. einem Kooperationspartner ein Beratungsgespräch bzgl. der Gründungs-/Geschäftsidee stattgefunden haben.

 

Kooperationspartnerinnen und -partner:

- Industrie- und Handelskammern in Hessen

- Handwerkskammern in Hessen

- Regionale hessische Wirtschaftsfördergesellschaften

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Hessen-Mikrodarlehen können Existenzgründer und junge Unternehmen ihre Finanzierungslücke schließen.

Weitere Informationen  
Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (Kommunalrichtlinie (Energie))  

Die Landesregierung unterstützt die hessischen Kommunen bei der umfassenden energetischen Modernisierung ihres Gebäudebestandes.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Antragsberechtigt nach diesem Programm sind die Städte und Gemeinden, die Landkreise sowie kommunale Zweckverbände (kommunale Gebietskörperschaften) in Hessen.

 

Bei kommunalersetzenden Maßnahmen können die Kommunen die bewilligten Fördermittel auf Antrag an nicht kommunale Träger weiterleiten. Auch bei kommunalersetzenden Maßnahmen gelten die Konditionen für die kommunalen Zuwendungsempfänger (z. B. Förderquote nach kommunaler Leistungsfähigkeit, Zuschlag für Klimakommunen).

Was wird gefördert?

Gefördert werden

- die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden, die sich in einem energetisch nachteiligen Zustand befinden.

- Ersatzneubauten und Neubauten als Modellvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards.

- Solarabsorberanlagen und Energieeffizienzmaßnahmen in kommunalen Freibädern

- Geräte und Anlagen zur Gebäudeautomation kommunaler Nichtwohngebäude

- Investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie von innovative Pilot- und Demonstrationsvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards.

 

Hinweis: Nichtwohngebäude sind Gebäude, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen und keine Wohngebäude im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 33 GEG sind, die also nach ihrer Zweckbestimmung nicht überwiegend dem Wohnen dienen.

Art und Höhe der Zuwendung

Bewerbungsverfahren

Die Förderanträge sind bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist es, den Endenergieverbrauch von Strom und Wärme bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen zu decken, die jährliche energetische Sanierungsquote im Gebäudebestand auf mindestens 2,5 bis 3% anzuheben und die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen.

Weitere Informationen  
bmh Beteiligung  

Die bmh bietet verschiedene Beteiligungsvarianten an, um Unternehmen zu unterstützen.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Die bmh investiert über ihre Fonds in Unternehmen verschiedener Größenordnungen, von klein bis mittelständisch sowie in junge und etablierte Unternehmen aus allen Bereichen.

Was wird gefördert?

Die bmh bietet finanzielle Unterstützung für u.a.

- Unternehmensnachfolgen

- Unternehmenskäufen

- Unternehmensgründung

- Produktentwicklung

Beispiele

Beispiele für Investitionsvorhaben:

- Investitionen für Maschinen und technische Anlagen

- Finanzierung einer Unternehmensnachfolge

- Finanzierung von Produktinnovationen

- Bau einer Betriebsstätte / Lagerhalle / Produktionshalle

- Erwerb und Entwicklung von Software

- Investitionen zur Aufstockung des Warenlagers

- Aufwendungen für Marketing und Kommunikation

- Aufwendungen zum Vertriebsaufbau und Vertriebsausbau

Art und Höhe der Zuwendung

Investitionssumme von bis zu 5 Millionen Euro, je nach Bedarf.

 

Stille Beteiligung oder Direktbeteiligung

Bewerbungsverfahren

Kontaktaufnahme zur bmh

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die bmh unterstützt mit Ihrer Beteiligung Unternehmen, in verschiedenen Phasen und bei verschiedenen Projekten finanziell.

Weitere Informationen  
Förderung für privatrechtliche Museen  

Zuwendungen an privatrechtliche Museen in Hessen, die der Strukturverbesserung sowie der Bewahrung, Vermittlung und Zugänglichmachung des kulturellen Erbes dienen.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Eine Zuwendung können private Träger bestehender Museen erhalten, deren satzungsgemäßer Zweck zur Entwicklung und Bewahrung der Museumslandschaft in Hessen beiträgt und die sich an den Ethischen Richtlinien für Museen des Internationalen Museumsrats (ICOM) sowie den Museumsstandards des Deutschen Museumsbundes orientieren.

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

- Wissenschaftliche Inventarisierung

- Museumskonzeption

- Museumstechnik und Museumsgestaltung

- Bewahrung von Objekten (Konservierung, Restaurierung, Präparierung)

- Forschung

- Vermittlungs- und Bildungskonzepte

- Sonder- und Wanderausstellungen

- Ergänzung bestehender Sammlungen

Art und Höhe der Zuwendung

Für die Förderung gibt es eine Mindestgrenze. Sie liegt bei privatrechtlichen Museen bei anerkannten Gesamtkosten von mindestens 3.000 € brutto und einer Zuwendung von 1.800 €. Auch eine Maximalgrenze gibt es: Das Antragsvolumen ist auf 130.000 € brutto pro Träger begrenzt.

 

Der Anteil der finanziellen Förderung beträgt 60 Prozent der anerkannten Gesamtkosten.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsformular bis zum 15. September jeden Jahres für das folgende Jahr bei der Geschäftsstelle des Verbandes anzufordern.

 

Den Antrag mit allen Anlagen (Projektbeschreibung, formale Angaben und Ausgaben- und Finanzierungsplan) fristgerecht bis zum 15. Oktober für das Folgejahr einzureichen.

 

Den Antrag auszudrucken. Lassen Sie ein Exemplar von Museumsleitung und Träger als vertretungsberechtigten Personen Ihrer Institution unterschreiben und schicken Sie den vollständigen Antrag per Post an die Geschäftsstelle. Frist ist jeweils der 15. Oktober für das Folgejahr. Fällt der Stichtag auf ein Wochenende oder auf einen gesetzlichen Feiertag, so endet die Frist mit dem Ablauf des folgenden Werktages.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Ziele sind: Museen stärken, das kulturelle Erbe bewahren, vermitteln und öffentlich zugänglich halten. Gute aufbereitete Sammlungen spielen hierfür eine zentrale Rolle. Sie bilden das Fundament einer zeitgemäßen Museumsarbeit. Die Projektförderung für privatrechtliche Museen setzt hier an. Sie unterstützt Museen bei dieser Grundaufgabe und in allen darauf aufbauenden Vorhaben.

Weitere Informationen  
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