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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

617 Treffer:
Klimaanpassung.Kommunen.NRW  

Definiertes Ziel des Aufrufs „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ ist die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels, indem parallel zum Klimaschutz die Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Natur und Menschheit gestärkt und Klimawandelvorsorge betrieben werden.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Kommunen sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen.

Was wird gefördert?

Gesucht werden Vorhaben und Projekte, die die Klimaresilienz von Städten, Gemeinden und Kreisen steigern und somit zum Schutz der Bevölkerung vor klimawandelbedingten Schäden beitragen. Der Projektaufruf ist offen in der thematischen Ausrichtung für Vorschläge jedweder Art zum Thema Klimaanpassung auf lokaler und regionaler Ebene.

 

Gefördert werden investive Vorhaben in Nordrhein-Westfalen an oder auf Gebäuden, Liegenschaften sowie im öffentlichen Raum, die der Klimafolgenanpassung oder Risikoprävention dienen. Maßnahmen ohne Anschaffung oder bauliche Aktivität sind als nicht-investive Maßnahmen nur im Rahmen eines investiven Vorhabens förderfähig. Sie dürfen bis zu 10 % der Gesamtausgaben eines zur Förderung eingereichten Vorhabens ausmachen, müssen zusammen mit einer investiven Maßnahme umgesetzt werden, im Verhältnis zu dieser eine nur untergeordnete Rolle spielen und ihr unmittelbar dienlich sein.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung im Rahmen der Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage einer Projektskizze (erste Stufe) kann im Falle einer positiven Bewertung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (zweite Stufe) gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Hauptzielsetzung der Förderung ist, verschiedene Akteure oder vom Klimawandel betroffene Stakeholder bei der Anpassung an die negativen Folgen des Klimawandels zu unterstützen und klima- und katastrophenresilienter zu machen, um insgesamt eine Stärkung der Klimaresilienz in Kommunen und Kreisen zu erreichen.

Weitere Informationen  
NRW.MicroCrowd  

NRW.MicroCrowd ist ein Mikrodarlehen der NRW.BANK, das speziell auf Crowdfunding-Projekte von Gründenden und jungen Unternehmen aus NRW zugeschnitten ist.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) sowie Kleinstunternehmen als gGmbH oder GmbH, die mit ihrem Geschäftszweck soziale oder ökologische Ziele verfolgen, und

- die eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder als freiberuflich Tätigkeit aufnehmen wollen oder

- die ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.

Was wird gefördert?

Es kann ein Darlehen erhalten werden, das mit einem Crowdfundingprojekt auf der Plattform Startnext (https://www.startnext.com/pages/nrwmicrocrowd) kombiniert wird.

 

Das Darlehen kann für folgende Vorhaben eingesetzt werden:

- Existenzgründungen, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt

- Erweiterung und Wachstum innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Ratendarlehen

Finanzierungsanteil: bis zu 80% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs bei mind. 20% Crowdfundinganteil

Höchstbetrag: 50.000 € (entspricht 80%)

Laufzeiten: max. 10 Jahre bei 6 Tilgungsfreimonaten

Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit

Tilgung:

-> in monatlichen Raten nach Ablauf des tilgungsfreien Zeitraums

-> außerplanmäßige Tilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Sicherheiten: keine

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist auf den vorgesehenen Formularen bei der NRW.BANK über das Kundenportal zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Junge Unternehmen werden mit einem Darlehen und Crowdfundingprojekt in der Anfangsphase gefördert

Weitere Informationen  
NRW.SeedCon  

Start-Up mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in NRW werden bei Investitionen und Betriebsmitteln mit einem Wandeldarlehen gefördert.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Gefördert werden nicht börsennotierte, in- oder ausländische kleine Unternehmen in der Rechtsform GmbH/UG bzw. einer äquivalenten ausländischen Rechtsform mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen und nicht älter als 36 Monate.

Was wird gefördert?

Es werden Wandeldarlehen der NRW.BANK für Start-Ups für Investitionen und Betriebsmittel zum Aufbau und Wachstum des Unternehmens vergeben.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: nachrangiges, endfälliges Wandeldarlehen

Wandlungsrecht: kann von der NRW.BANK im Rahmen einer Finanzierungsrunde bzw. eines Liquiditätsereignisses ausgeübt werden.

Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs

Mindestbetrag: 50.000 €

Höchstbetrag: 200.000 € (ggfs. Begrenzung durch bereits bestehende, beihilferechtlich-relevante Vorförderungen)

Laufzeit/Rückzahlung: 7 Jahre

Zinssatz: 6,00 % p.a. fest für die gesamte Laufzeit

Tilgung: endfällig

Auszahlung: 100%

Bereitstellungsprovision: keine

Bewerbungsverfahren

Für die Antragstellung soll eine E-Mail an SeedCon@nrwbank.de verschickt werden, um das vorgesehen Formular anzufordern.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Start-Up mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in NRW werden bei Investitionen und Betriebsmitteln mit einem Wandeldarlehen in Hähe von max. 200.000 Euro gefördert.

Weitere Informationen  
NRW.SeedBridge  

Innovative und wachstumorientierte, kleine Unternehmen werden bei Investitionen und Betriebsmitteln gefördert.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Gefördert werden innovative und wachstumorientierte, kleine Unternehmen in der Rechtsform GmbH/UG mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel für den Aufbau und das Wachstum des Unternehmens. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: nachrangiges, endfälliges Wandeldarlehen

Wandlungsrecht: kann von der NRW.BANK im Rahmen einer Finanzierungsrunde bzw. eines Liquiditätsereignisses ausgeübt werden.

Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs

Mindestbetrag: 50.000 €

Höchstbetrag: 200.000 € (ggfs. Begrenzung durch bereits bestehende, beihilferechtlich-relevante Vorförderungen)

Laufzeit/Rückzahlung: 7 Jahre

Zinssatz: 6,00 % p.a. fest für die gesamte Laufzeit

Tilgung: endfällig

Auszahlung: 100%

Bereitstellungsprovision: keine

Bewerbungsverfahren

Ansprechpartner:in für die Antragstellung ist die NRW.Bank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Innovative und wachstumorientierte, kleine Unternehmen werden bei Investitionen und Betriebsmitteln mit einem Wandeldarlehen in Höhe von max. 200.000 Euro gefördert.

Weitere Informationen  
NRW.BANK.Einzelinvestments  

Die NRW.BANK steht im Rahmen von Einzelinvestments mit regionalem Fokus auf Nordrhein-Westfalen branchenübergreifend als Finanzinvestor zur Verfügung.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Die Zielunternehmen sind etablierte Gesellschaften mit Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial sowie erfahrenem Management.

Was wird gefördert?

Es können mit der NRW.BANK im Rahmen von Einzelinvestments mit regionalem Fokus auf Nordrhein-Westfalen Finanzierungen vereinbart werden. Das Angebot ist branchenübergreifend.

 

Es kommen folgende Beteiligungen infrage:

- qualifizierte Minderheiten

- eigenkapitalnahes Mezzanine-Kapital

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Minderheitsbeteiligung oder Mezzanine-Kapital

Höchstbetrag: bis 20 Mio. €

Förderdauer: 5 bis 7 Jahre

Bewerbungsverfahren

Anfrage telefonisch oder per E-Mail an beteiligungen@nrwbank.de bei der NRW.BANK.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen mit Wachstums- oder Wertsteigerungspotenzial sowie erfahrenem Management können Mezzanine-Kapital oder eine direkte Minderheitsbeteiligung in Höhe von max. 20 mio. Euro erhalten.

Weitere Informationen  
NRW.BANK.Spezialfonds  

Gesamtwirtschaftliche Effekte wie Finanz- und Wirtschaftskrisen stellen Unternehmen – auch in Nordrhein-Westfalen – vor besondere Herausforderungen bei der Finanzierung. Auch im Kern gesunde Unternehmen können durch Fehlentwicklungen in Planung und Vertrieb vor diese Herausforderungen gestellt werden.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Zielgruppe sind mittelständische Unternehmen aus dem Produktions- und Dienstleistungssektor mit Bezug zum Land Nordrhein-Westfalen, die sich in einer besonderen Finanzierungssituation befinden und deren Umsatz in der Regel 15 bis 200 Mio € beträgt, maximal jedoch 500 Mio €.

Was wird gefördert?

Der NRW.BANK.Spezialfonds unterstützt Unternehmen in besonderen Finanzsituationen:

- Turn Around

- Post-Insolvenz

- Restrukturierung

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsart: offene Beteiligung, im Einzelfall auch kombiniert mit Mezzanine-Finanzierungsformen

Finanzierungsanteil: Co-Investment, pari passu zu den Bedingungen eines zuvor nicht am Unternehmen beteiligten, privaten Investors mit Sanierungsexpertise, der NRW.BANK.Spezialfonds stellt maximal 49% des erforderlichen Kapitals

Höchstbetrag: 5 Mio. €

Bewerbungsverfahren

Anfrage telefonisch oder per E-Mail an beteiligungen@nrwbank.de bei der NRW.BANK.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mittelständische Unternehmen aus dem Produktions- und Dienstleistungssektor werden bei besonderen Finanzsituationen mit einer offenen Beteiligung gefördert.

Weitere Informationen  
Klimaschutz-Projekte in wirt­schaftlich tätigen Organisationen  

Das Programm zielt darauf ab, durch Investitionen in den technischen Klimaschutz die Treibhausgasemissionen signifikant zu reduzieren und somit die Energieeffizienz zu steigern sowie die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Unternehmen, kommunale Zweckverbände, und gemeinnützige Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern, die wirtschaftlich tätig sind.

Was wird gefördert?

Projekte, die eine Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent anstreben, durch Energieeffizienzmaßnahmen und die Entwicklung oder Errichtung intelligenter Energiesysteme und Energiespeicher.

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbare Zuschüsse, die Förderhöhe hängt von verschiedenen Kriterien ab und kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens schriftlich beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm „Klimaschutzprojekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen“ in Mecklenburg-Vorpommern bietet eine wertvolle finanzielle Unterstützung für Unternehmen und Organisationen, die aktiv ihre CO2-Emissionen reduzieren möchten. Es fördert maßgeblich Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energietechnologien, was nicht nur den Umweltschutz vorantreibt, sondern auch zur ökonomischen Stabilität und Nachhaltigkeit der beteiligten Organisationen beiträgt.

Weitere Informationen  
Unternehmen machen Klimaschutz  

Das Förderprogramm zielt darauf ab, die Klimaneutralität der Unternehmen in Baden-Württemberg zu beschleunigen. Das Programm unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und Energieverbrauch, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Förderfähig sind in Deutschland tätige juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, ins Handelsregister eingetragene Kaufleute und sonstige Gewerbetreibende, mit Ausnahme von Kleingewerbetreibenden und von privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, die zu mehr als fünfzig Prozent im Eigentum des Landes Baden-Württemberg stehen.

Was wird gefördert?

Das Programm bietet Beratungsförderung für die Erstellung von Treibhausgasbilanzen und die Entwicklung von Transformationskonzepten sowie Investitionsförderung für Projekte, die Treibhausgasemissionen wesentlich reduzieren.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderbaustein 1: Beratungsförderung

 

- Art der Förderung: Die Zuwendung wird als Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.

Höhe der Förderung: Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Beratungsleistungen werden auf 1.200 Euro netto pro Personentag mit acht Zeitstunden festgesetzt. Der Zuschuss zu Beratungen beträgt 75 Prozent und maximal 900 Euro netto pro Personentag mit acht Zeitstunden. Abrechenbar sind mindestens zwei vollständig geleistete Personentage. Darüber hinaus können vollständig geleistete halbe oder volle Personentage abgerechnet werden. Förderfähig sind Nettopreise, soweit der Antragsstellende gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz vorsteuerabzugsberechtigt ist.

 

Förderbaustein 2: Investitionsförderung

 

- Art der Förderung: Die Zuwendung wird ebenfalls als Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.

Höhe der Förderung: Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro. Förderfähig sind Nettopreise, soweit der Antragsstellende gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Aufwendungen, die mit dem geförderten Investitionsprojekt in unmittelbarem Zusammenhang stehen, sind zuwendungsfähig. Dies beinhaltet Planungs- und Investitionsausgaben für die Anschaffung und Installation sowie Schulungs- oder weitere Kosten für die Inbetriebnahme der neuen Anlage. Nicht zuwendungsfähig sind laufende Betriebskosten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind schriftlich zu stellen und durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zu bewilligen. Die Antragsformulare sind online verfügbar. Die Formulare für den Antrag stehen auf der Webseite des Förderprogramms „Unternehmen machen Klimaschutz“ zur Verfügung.

 

Anträge können im Jahr 2023 zum Stichtag 15. November 2023 und in den nachfolgenden Jahren zu den Stichtagen 31. März und 30. September in elektronischer Form (PDF digital ausgefüllt ohne Unterschrift) und in Papierform (ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben) bei nachfolgender Anschrift eingereicht werden:

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP)

Hermann-von-Helmholtz-Platz 1

76344 Eggenstein-Leopoldshafen

bwp@ptka.kit.edu

Dabei gilt jeweils das Datum des Poststempels.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ zielt darauf ab, die Emissionen von Treibhausgasen in der Wirtschaft von Baden-Württemberg zu reduzieren. Durch Beratungs- und Investitionsförderungen unterstützt es Unternehmen bei der Umsetzung von klimafreundlichen Maßnahmen und fördert damit die ökologische Transformation der regionalen Wirtschaft.

Weitere Informationen  
Sachsen-Anhalt KLIMA III  

Mit dem Programm Klima III können investive und nichtinvestive Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz gegenüber Klimawandelfolgen und Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements gefördert werden.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Gebietskörperschaften

Was wird gefördert?

- Konzepte und dafür erforderliche Nebenaufwendungen

- Investitionen (bspw. in technische Anlagen)

- Bauvorhaben

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 90% der förderfähigen Ausgaben

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Zweck der Zuwendung besteht in der Unterstützung von Vorhaben, welche die Anpassung der Regionen im Land Sachsen-Anhalt an die Folgen des Klimawandels, wie zum Beispiel Hochwasser- und Starkregenereignisse, Sturzfluten, Hitzewellen, Dürren und Stürme, beschleunigen sowie ihre Risikovorsorge und ihr Risikomanagement verbessern.

Weitere Informationen  
Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Investitionen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern (auch Genossenschaften und Contracting-Unternehmen),

- kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände in Mecklenburg-Vorpommern, wenn die Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft, sowie

- Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinwohlorientierte Gesellschaften, wenn die Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.

Was wird gefördert?

Die Förderung kann erhalten werden für:

- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen,

- die Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung,

- investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen, das sind vor allem

- Abwärme- oder Kältenutzung,

- Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen,

- Investitionen in eine energieeffiziente, möglichst intelligente, smarte Gebäudetechnik und -ausstattung, energierelevante Bauteile (im Zusammenhang mit dem Neubau und der Modernisierung von Gebäuden), die über die entsprechenden gesetzlichen oder einschlägigen Mindeststandards hinausgehen, und

- Investitionen in einen ökologisch-wirksamen Bestand an bestehenden Gebäuden, Neubauten und Infrastrukturelementen,

- investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise Quartierslösungen, intelligente Energienetze (SmartGrids) und grüne Gewerbegebiete, sowie

- Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke. Eine Vollfinanzierung ist ausgeschlossen.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land gewährt mit Hilfe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen grundsätzlich zum Zweck der nachhaltigen Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch Steigerung der Energieeffizienz sowie Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung, sofern sie nicht oder nur teilweise durch die Europäische Union oder die Bundesregierung gefördert werden.

Weitere Informationen  
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