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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

592 Treffer:
Förderfonds Kultur & Alter  

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Teilnahme älterer, alter und hochaltriger Menschen am gesellschaftlich-kulturellen Leben.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Kulturschaffenden, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Stärkung der Kreativität durch Erhalt und Erwerb kultureller und künstlerischer Ausdrucksformen sowie zur Entwicklung der kulturellen Bildung älterer Menschen.

Beispiele

Das zu fördernde Projekt muss zumindest eines der folgenden Ziele verfolgen: Öffnung neuer Zugänge in Kultureinrichtungen für ältere Menschen; Thematisierung interkultureller Aspekte in der Arbeit mit Älteren; Kooperation und Vernetzung verschiedener Akteure der Altenkulturarbeit in der Kommune, der Region bzw. dem Land Nordrhein-Westfalen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Bagatellgrenze liegt für Gemeinden und Gemeindeverbände bei 12.500 EUR und für alle anderen Antragsteller bei 2.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst ist bis zum 21. September eines Jahres eine Projektskizze beim

Kompetenzzentrum für Kultur und Bildung im Alter (Kubia)

Küppelstein 34

42857 Remscheid

Tel. (0 21 91) 79 42 94

Fax (0 21 91) 79 42 90

E-Mail: foerderfonds@ibk-kultur.de

Internet: ibk-kubia.de

einzureichen.

Nach positivem Bescheid sind die Anträge vor Beginn des Vorhabens bis spätestens zum 20. November für das Folgejahr unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der Bezirksregierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Antragsteller muss eine angemessene Eigenleistung erbringen. Das zu fördernde Projekt muss zeitlich befristet sein. Die Bewilligungsbehörde kann den Antragsteller verpflichten, die Projektergebnisse und -erfahrungen auszuwerten und zu dokumentiere

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
  • Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen; Kompetenzzentrum für Kultur und Bildung im Alter (Kubia)
  • https://www.kubia.nrw/foerderung/fonds/
 
Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen  

Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) verbreitert die unternehmerische Kapitalbasis durch Beteiligung als stille Gesellschafterin.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind: bei KGB Start: Existenzgründer und junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die maximal zwei Jahre alt sind, bei KGB Nachfolge: Existenzgründer bei Betriebsübernahmen und Unternehmer, die ihre Nachfolge regeln wollen, bei KGB Wachstum: etablierte wachstumsorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die mindestens zwei Jahre alt sind.

Was wird gefördert?

Folgende Vorhaben werden unterstützt: Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, Betriebserweiterungen, -verlagerungen, Rationalisierungen, Wachstumsinvestitionen in Gebäude, Maschinen, Markterschließung, Kooperationen, Neuregelungen beim Ausscheiden von Gesellschaftern. Es stehen folgende Programmvarianten zur Verfügung: KGB Start – für Gründungs- und Festigungskosten für Investitionen, Warenlager und Wachstum, KGB Nachfolge – für den Kaufpreis bei Unternehmensübernahmen einschließlich notwendiger zusätzlicher Investitionen, Auszahlungen im Zusammenhang mit Neuregelungen des Gesellschafterkreises,

KGB Wachstum – für Investitionen und Wachstum.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als typische stille Beteiligung gewährt.

Die Beteiligung beträgt bei KBG Start 50.000 EUR bis 250.000 EUR, bei KBG Nachfolge 50.000 EUR bis 500.000 EUR (max. 50% Finanzierungsanteil), bei KBG Wachstum 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR (max. 75% Finanzierungsanteil). Die Laufzeit beträgt 7 bis 10 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf eine Beteiligung sollten vor Beginn des zu finanzierenden Projektes gestellt werden.

Anträge sind zu richten an die

Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG)

Hellersbergstraße 18

41460 Neuss

Tel. (0 21 31) 51 07-0

Fax (0 21 31) 51 07-3 33

E-Mail: info@kbg-nrw.de

Internet: www.kbg-nrw.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Beteiligung soll das im Unternehmen vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen. Im Rahmen von KBG Start erfolgt die Finanzierung komplementär zur Hausbankfinanzierung, in der Regel ist das ERP-Kapital für Gründung einzubinden.

Weitere Informationen  
Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen  

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen übernimmt Garantien für beschränkt haftende Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus werden auch Existenzgründungen abgesichert.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank übernimmt Garantien für beschränkt haftende Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe dieser Richtlinien, wenn die Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande käme.

Beispiele

Vornehmlich Kooperationen, Innovationsprojekte, Umstellungen bei Strukturwandel oder Erweiterung, grundlegende Rationalisierungen oder Betriebsumstellungen finanzieren zu können.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Garantie wird bis zu einer Höhe von 70% der Beteiligungssumme gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind von dem beteiligungssuchenden Unternehmen auf dem dafür vorgesehenen Formblatt bei einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft zu stellen. Diese leitet den Antrag weiter an die

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Hellersbergstraße 18

41460 Neuss

Tel. (0 21 31) 51 07-0

Fax (0 21 31) 51 07-3 33

E-Mail: info@bb-nrw.de

Internet: www.bb-nrw.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die ihre Eigenkapitalbasis erweitern oder ihre Finanzverhältnisse konsolidieren müssen.

Weitere Informationen  
NRW.BANK Gründung und Wachstum  

Die NRW.BANK vergibt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe zinsverbilligte Darlehen zur Finanzierung von Wachstumsvorhaben. Zur Verstärkung der banküblichen Sicherheiten kann zudem eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen werden.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Form von

— Unternehmen

— Existenzgründer(innen) (auch im Nebenerwerb),

— Angehörige der freien Berufe

mit Investitionsort in NRW.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind grundsätzlich Vorhaben, die einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg

erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Gefördert werden KMU

mit Investitionsort in NRW. Wenn der Sitz des KMU in NRW liegt, können bei etablierten

Unternehmen (ab 5 Jahre) auch Vorhaben außerhalb NRWs gefördert werden, wenn

die Maßnahme einen positiven NRW-Effekt hat. Bei Existenzgründungen muss der

Gründungsort/Investitionsort in NRW liegen.

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsanteil: Bis zu 100% der förderfähigen Investitionen und/oder Betriebsmittel

Höchstbetrag: 10 Mio. €

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare über die jeweilige Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die

 

NRW.BANK

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

 

Informationen erteilt auch die

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Kreditgarantiegesellschaft

Hellersbergstraße 18

41460 Neuss

Tel. (0 21 31) 51 07-0

Fax (0 21 31) 51 07-3 33

E-Mail: info@bb-nrw.de

Internet: www.bb-nrw.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Die Maßnahme muss einen positiven Effekt für das Land Nordrhein-Westfalen haben, wobei der Investitionsort nicht im Ausland liegen darf.

Weitere Informationen  
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)  

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

30-06-2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. Es gelten die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

- Ausgaben für Beratungsleistungen für Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel von Nebenerwerbsgründungen in den Haupterwerb

- Ausgaben für Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen im Vorfeld von Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen sowie vor dem Übergang zum Haupterwerb eines im Nebenerwerb gegründeten Kleinstunternehmens.

- Ausgaben für Beratungsleistungen im Anschluss an die Gründung eines neuen Unternehmens, sofern eine Förderung für den Zeitraum vor Gründung nach diesem Programm beantragt wurde.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Teilfinanzierung in Form von Festbeträgen je Einheit

gewährt. Sie erfolgt in der Form eines nicht rückzahlbaren zweckgebundenen

Zuschusses. Der Umfang der förderfähigen Beratungstagewerke bemisst sich nach der Art des

förderfähigen Vorhabens.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung erfolgt über das

EFRE.NRW.online-Portal oder schriftlich unter Verwendung der Antragsformulare bei

der bewilligenden Stelle.

 

Bewilligende Stelle für Einzelberatungen zu Gründungen, Übernahmen und

Beteiligungen im Handwerk ist die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-

westfälischen Handwerks (LGH) e. V., Auf´m Tetelberg 7, 40221 Düsseldorf.

 

Bewilligende Stelle für Einzelberatungen zu Gründungen, Übernahmen und

Beteiligungen bei Industrie, Handel und Dienstleistungen sowie für Zirkelberatungen

ist die IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP), Berliner Allee 12, 40212

Düsseldor

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, Gründungen verstärkt auf innovative Geschäftsmodelle, Produkte und Dienstleistungen auszurichten sowie die Chancen für die Schaffung neuer sowie die Sicherung bestehender Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erhöhen.

Weitere Informationen  
Auslandsmesseprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen  

Um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern, fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Beteiligung an Auslandsmessen und Delegations- und Unternehmerreisen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Sie können als KMU einen Zuschuss erhalten, wenn Sie sich auf Auslandsmessen präsentieren. Das gilt ggf. auch für die virtuelle Beteiligung.

Beispiele

NRW.International koordiniert folgende Beteiligungsformen, um Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen auf internationalen Messen im Ausland zu präsentieren:

Firmengemeinschaftsstände (mindestens 10 Unternehmen), Info-Service-Center (ab 5 Unternehmen auf einem Stand des Bundeswirtschaftsministeriums), Kleingruppenförderung (mindestens 3, maximal 10 Unternehmen). Im Rahmen von Delegationsreisen unterstützt NRW.International zudem Kooperationsbörsen und Fachsymposien.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Zuschuss

Förderumfang: bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. 7.500 € pro Unternehmen und Jahr

Förderturnus: max. dreimal pro Unternehmen

Bewerbungsverfahren

Weiterführende Informationen:

NRW.International GmbH

Völklinger Straße 4

40219 Düsseldorf

Tel. (02 11) 71 06 71-0

Fax (02 11) 71 06 71-20

E-Mail: info@nrw-international.de

Internet: www.nrw-international.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen kann eine Messeteilnahme im Ausland ein hervorragendes Sprungbrett in den Export sein – das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens im Rahmen der NRW-Außenwirtschaftsförderung unterstützt wird.

Weitere Informationen  
Heimat-Scheck  

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt das Engagement von Vereinen, Organisationen und Initiativen, mit dem sie die lokale und regionale Gemeinschaft stärken.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich.

Was wird gefördert?

Förderungswürdig sind z.B. Veranstaltungen, Ausstellungen, Technik zur Präsentation von Heimatgeschichte, die Entwicklung und Umsetzung neuer Darstellungsformen, Wegweiser und Informationstafeln.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt 2.000 Euro je Maßnahme. Je Zuwendungsempfänger kann nur eine Maßnahme jährlich berücksichtigt werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll. Anträge, die über das Online-Antragsverfahren Heimat.WEB gestellt werden, werden für das lfd. Jahr bis 31. Oktober angenommen. Anträge, die nach dem 31. Oktober eingehen, werden im nächsten Jahr berücksichtigt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Zuwendung erfolgt zur Deckung von Ausgaben für einzelne abgegrenzte Vorhaben als Projektförderung gemäß zu § 23 LHO, Nummer 2.1 der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung.

Weitere Informationen  
Gründerstipendium NRW  

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert innovative Gründungsvorhaben.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

30.09.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die sich durch die Gründung eines innovativen Unternehmens selbständig machen wollen oder in den zurückliegenden zwölf Monaten ein innovatives Kleinst- oder Kleinunternehmen gegründet haben. Sie müssen die Geschäftsführung hauptberuflich ausüben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative Gründungsvorhaben.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende innovative Vorhaben finanzieren:

 

-Entwicklung von Produkten oder Verfahren, die neu oder verglichen mit dem Stand der Technik wesentlich verbessert sind und im eigenen Unternehmen umgesetzt werden sollen

-neue Dienstleistungen, die einen deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale auf einem mindestens regionalen Markt erwarten lassen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses bzw. Stipendiums für bis zu zwölf Monate. Die Höhe der Förderung beträgt 1.200 EUR pro Monat je Gründer. Im Rahmen von Teams können max. drei Gründer gefördert werden. Die Höchstförderung beträgt damit 14.400 Euro je Gründer und 43.200 Euro je Team.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor dem Ablauf von zwölf Monaten seit der Gewerbeanmeldung oder dem Eintrag in das Handelsregister, spätestens jedoch bis zum 30. September 2026 unter Verwendung der Antragsformulare bei einem zertifizierten Gründernetzwerk zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist es, Gründerinnen und Gründer mit einer innovativen Geschäftsidee in der Gründungsphase durch die Gewährung von Stipendien zu unterstützen.

Weitere Informationen  
NRW.BANK.Universalkredit  

Die NRW Bank gewährt Darlehen für in- und ausländische Vorhaben mit mittel- bis langfristigem Finanzierungsbedarf.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Gefördert werden:

 

- Existenzgründer(innen)

- mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. €

- Angehörige der freien Berufe

Was wird gefördert?

Es können Darlehen für in- und ausländische Vorhaben mit mittel- bis langfristigem Finanzierungsbedarf vergeben werden.

 

Mit dem Darlehen können insbesondere Investitionsmaßnahmen finanziert und/oder Liquiditäts- und Betriebsmittelbedarfe gedeckt werden.

Beispiele

Förderfähig sind unter Beachtung bestimmter Bedingungen:

 

- Fremdvermietungen

- in- und ausländische Umsatzsteuerbeträge, wenn der/die Antragsteller(in) vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart:

Ratendarlehen und endfällige Darlehen

 

Finanzierungsanteil:

bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben

 

Ein Mindest-/Höchstbetrag ist nicht festgelegt.

 

Laufzeiten Ratendarlehen:

3 bis 9 Jahre ohne Tilgungsfreijahr

3, 4 oder 5 Jahre (1 oder 2 Tilgungsfreijahre)

10 Jahre (0 oder 1 Tilgungsfreijahr)

15 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)

20 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)

 

Laufzeiten endfällige Darlehen: 2, 3, 4, 5 oder 12 Jahre

 

Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit

 

Tilgung: Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten und setzt, gegebenenfalls nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit, mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss ein.

Auszahlung: 100%

 

Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, sofern das Darlehen nicht spätestens sechs Monate nach Zusage bei der NRW.BANK abgerufen wird.

 

Betriebsmittel können maximal mit einer Laufzeit von 10 Jahren finanziert werden.

 

Ab einem Darlehensbetrag von 5 Mio. € können im Einzelfall und in Abstimmung mit der NRW.BANK flexible Darlehenskonditionen festgelegt werden.

 

Die NRW.BANK bietet alle Laufzeiten des Programms sowohl mit beihilferelevanten Zinssätzen, als auch in einer beihilfefreien Variante mit entsprechend angepassten Zinssätzen an. Betriebsmittel für exportbezogene Tätigkeiten stehen nur als beihilfefreie Betriebsmitteldarlehen zur Verfügung.

 

Bei Überschreitung eines Darlehensbetrags von 10 Mio. € ist die besondere förderpolitische Bedeutung des Vorhabens für Nordrhein-Westfalen darzulegen.

 

Ein höherer Finanzierungsbedarf kann auch im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft“ begleitet werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag und gegebenenfalls die Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW ist bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zinsgünstiges Darlehen für Unternehmen aus NRW.

Weitere Informationen  
Förderplätze für "Reisen für alle"  

Das Staats­ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus unterstützt Unternehmen, die sich für die Kennzeichnung "Reisen für Alle" bewerben möchten.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Touristische Betriebe

Art und Höhe der Zuwendung

Diese Förderung gilt im Jahr 2026 bis zur Ausschöpfung des Förderkontingents in Höhe von 50.000 € brutto und gilt ausschließlich für folgende Teilnehmende:

 

- Erstkennzeichnung: Förderbetrag netto/pro Betrieb je nach Kategorie zwischen 280 € (XS), 380 € (S), 515 € (XS) bis max. 600 € (L-XXL)

- Re-Kennzeichnung nach den ersten 3 Jahren Laufzeit nach Reisen für Alle: Förderbetrag netto/pro Betrieb je nach Kategorie zwischen 280 € (XS) bis max. 300 € netto (S-XXL) (vorläufig max. 66 Betriebe in 2026)

Bewerbungsverfahren

Um die Teilnahme zur der Kennzeichnung „Reisen für Alle“ zu beantragen, senden Sie bitte das Formular zum Prüfauftrag per Post, Fax oder E-Mail an:

 

Bayern Tourist GmbH (BTG)


Prinz-Ludwig-Palais


Türkenstraße 7

80333 München

Tel. 089 28098-99

Fax 089 28099-31

reisenfueralle@btg-service.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gefördert werden bayrische Betriebe, die sich für die Kennzeichnung "Reisen für Alle" bewerben.

Weitere Informationen  
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