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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

599 Treffer:
Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen  

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Unternehmen bei Investitionen in neue emissionsärmere Antriebssysteme oder Nullemissionsantriebe von Binnenschiffen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen (natürliche Person oder juristische Person in Privatrechtsform) mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind oder bis zum Abschluss des Antragsverfahrens eingetragen werden.

Was wird gefördert?

Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

- Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit emissionsfreien Antriebssystemen (Qualifikation: emissionsfreie Fahrzeuge),

- Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen für den Fahrgastverkehr mit Hybrid- oder Zweistoffmotoren und weiteren Komponenten (Qualifikation: sauberes Fahrzeug),

- Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen für den Güterverkehr mit emissionsärmeren Antriebssystemen (Qualifikation: sauberes Fahrzeug),

- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der sich nach der Maßnahme und dem Verfahren richtet

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren ist grundsätzlich einstufig. Der Antrag vor Beginn der Investitionsmaßnahme an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Eine nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen  
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (Förderwettbewerb)  

Mit dem Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz von Unternehmen in Deutschland.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland:

 

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,

- kommunale Unternehmen,

- Landesunternehmen,

- freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird und

- Contractoren (Dienstleistungsunternehmen), die in dieser Förderrichtlinie genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen (Contractingnehmer) durchführen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen, bei denen Unternehmen in neue hocheffiziente Technologien investieren sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme ausbauen.

Beispiele

Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen (,)

- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf energie- und ressourceneffiziente Technologien

- zur Nutzung von Prozessabwärme

- zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte

- Beschaffung und Errichtung folgender Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung:

 

Solarkollektoranlagen,

Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,

Wärmepumpen.

 

- zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess, beispielsweise:

 

Thermische Isolierung bzw. Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen,

hydraulische Optimierung sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Produktionsabfällen.

 

- die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird.

- zur Elektrifizierung von Prozessen.

- zur Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff sowie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, wenn dieser auf dem Betriebsgelände genutzt wird;

- Beschaffung und Errichtung folgender Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung:

 

Solarkollektoranlagen,

Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,

Wärmepumpen.

 

- Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Sie wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.

 

Maximale Förderquote: 60 Prozent der effizienzbezogenen Kosten

Maximale Fördersumme: 20 Mio. Euro pro Investitionsvorhaben.

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren entspricht einem Förderwettbewerb. Vorgesehen sind immer mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen.

 

Alle Anträge, die resultierend aus eingereichten Skizzen zu einem Wettbewerbsstichtag (Bewerbungsschluss) vollständig und in bewilligungsreifer Qualität vorliegen, werden zur jeweiligen Wettbewerbsrunde zugelassen und entsprechend ihrer Fördereffizienz in ein Ranking eingeordnet. Gefördert werden absteigend nach dem Ranking alle Projekte, bis das jeweils pro Runde zur Verfügung stehende Budget erschöpft ist. Anträge die nach Ablauf des Stichtages eingereicht werden, werden in der nächsten Förderrunde berücksichtigt. Es können somit kontinuierlich Anträge eingereicht werden.

 

Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren.

Stufe 1: Einreichung der Projektskizze

Stufe 2: Antragsstellung und Erstellung eines Einsparkonzepts

 

Alle Unterlagen müssen im Förderportal des Bundes (easy Online) hochgeladen werden. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit deren Umsetzung zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden ist.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen und Freiberufler können mit Hilfe des Förderwettbewerbs Energie- und Ressourceneffizienz nichtrückzahlbare Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz beantragen.

Weitere Informationen  
Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte  

Die Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte soll durch die bundesweite Verankerung neuer und bereits erprobter Ansätze im Klimaschutz zur Treibhausgasneutralität beitragen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

 

Nicht antragsberechtigt sind:

- natürliche Personen

- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)

- Kommunale Zweckverbände und

- nicht rechtsfähige Eigenbetriebe

 

Projekte können auch von mehreren Organisationen im Verbund durchgeführt werden.

Was wird gefördert?

Bundesweite Verbreitung von transformativen Klimaschutzprojekten.

 

Gefördert werden umsetzungsorientierte Klimaschutzprojekte, die zum langfristigen Ziel eines THG-neutralen Wirtschafts- und Konsummodels beitragen und in den klimarelevanten Handlungsfeldern Kommune, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung bundesweit substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten. Der transformative Aspekt der Projekte soll diese inhaltlich von bisherigen und laufenden, nicht geförderten Aktivitäten der Skizzeneinreicher bzw. Antragsteller abgrenzen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt werden.

Bewerbungsverfahren

Das Verfahren für die Förderung von transformativen Klimaschutzprojekten ist zweistufig.

Anders als bei einstufigen Verfahren, bei denen direkt ein Antrag auf Förderung gestellt werden kann, bewirbt man sich bei dem zweistufigen Verfahren zunächst mit einer Projektskizze um eine Förderung. Die besten Skizzen werden anschließend zur Antragsstellung aufgefordert.

 

Skizzen und Anträge können digital über das Antragsportal easy-online eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderrichtlinie soll die Durchführung strategischer, transformativer, nicht-investiver Projekte, die insbesondere durch Information, Vernetzung, Entwicklung und Erprobung innovativer Konzepte und Wissenstransfer einen substanziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität Deutschlands im Jahr 2045 leisten, ermöglichen.

Weitere Informationen  
DSEE-Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume  

Mit bis zu 1.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für ihre Engagierten tun. Mit dem Mikroförderprogramm möchte die DSEE Sie dabei unterstützen, Ehrenamtlichen das Leben leichter zu machen

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse. Das Programm richtet sich vor allem an gemeinnützige Vereine und Organisationen, die überwiegend mit Engagierten arbeiten.

Was wird gefördert?

Ein Dankesfest für eure Engagierten? Materialien für eure Öffentlichkeitsarbeit, um neue Zielgruppen für ein Ehrenamt zu gewinnen? Oder ein moderierter Workshop zur Vereinsentwicklung? Ob Anschaffungen, Honorare für externe Dienstleistende oder Veranstaltungskosten: Mit dem Mikroförderprogramm geht (fast) alles, was über eure regulären Aktivitäten hinausgeht.

Beispiele

• Anschaffungen (Materialien, Lernmittel, IT und Technik u.a.)

• Veranstaltungsausgaben (Raummieten, Busmieten, Verpflegung u.a.)

• Honorare und Werkverträge für externe Dienstleistende

• projektbezogene Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen

• Reisekosten (PKW, Bahn, Übernachtungen etc. nach Bundesreisekostengesetz)

• kleine Präsente und andere Formen der Anerkennung von Engagement und Ehren-

amt (für max. 20,- Euro pro Person; Achtung: keine Gutscheine)

Art und Höhe der Zuwendung

Sie können eine Projektförderung von bis zu 1.500 Euro beantragen. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts. Mit dem Mikroförderprogramm werden in der Regel keine Projekte gefördert, deren Gesamtausgaben über 10.000 Euro liegen.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der DSEE. Nach der Registrierung erfolgt zunächst eine Organisationsprüfung der notwendigen Nachweise (Registerauszug, Freistellungsbescheid, Satzung/Gesellschaftervertrag). Die Organisationsprüfung kann dann bis zu vier Wochen dauern. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Organisationsprüfung ist es möglich, den Förderantrag über das Förderportal einzureichen.

Die Antragstellung ist fortlaufend möglich. Um eine gute Abwicklung bis zum Ende des laufenden Jahres zu ermöglichen, wird darum gebeten, die Anträge möglichst frühzeitig einzureichen. Idealerweise sollte der Projektantrag mindestens zwölf Wochen vor dem geplanten Beginn des Projektes eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Mikroförderprogramm dient der Gewinnung von Ehrenamt, der Bindung von Engagement und der Stärkung der Zivilgesellschaft und soll strukturschwache und ländliche Räume unterstützen.

Weitere Informationen  
Investitionskredit Kommune direkt  

Die L-Bank vergibt im Rahmen des Infrastrukturprogramms Baden-Württemberg in Kooperation mit der KfW zinsgünstige langfristige Darlehen für die Finanzierung von Investitionen in die kommunale Infrastruktur.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinde, Städte, Kreise),

- Gemeindeverbände

– rechtlich unselbständige kommunale Eigenbetriebe,

– kommunale Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können und nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in die kommunale Infrastruktur, u.a. auch aus dem Bereich Tourismus.

Beispiele

-Abwasserentsorgung

- Baulanderschließung (nur nicht umlagefähige Kosten)

- Kindergärten, Schulen, Sporteinrichtungen

- Krankenhäuser

- Maßnahmen zur Energieeinsparung

- Stadt- und Dorfentwicklung, Tourismus

- Verkehrsinfrastruktur

- Verwaltungsgebäude

- Wasserversorgung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens.

Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR bis zu 50%, bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben und Haushaltsjahr.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an dieL-Bank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Investitionskredit Kommune können kommunale Infrastrukturvorhaben langfristig finanziert werden.

Weitere Informationen  
Denkmalförderung in Baden-Württemberg  

Als eines von wenigen Bundesländern unterstützt das Land Baden-Württemberg im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen bzw. Denkmaleigentümer in ihrer Unterhaltungspflicht. So können Sie als Eigentümerin bzw. Eigentümer, als Besitzerin bzw. Besitzer oder als Bauunterhaltspflichtige bzw. Bauunterhaltspflichtiger Zuwendungen für Maßnahmen an Ihrem Kulturdenkmal beantragen (ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht allerdings nicht).

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

31.12.2030

Für wen?

Eine Zuwendung kann auf Antrag erhalten der Eigentümer, Besitzer oder sonstige

Bauunterhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals. Der Bauunterhaltungspflichtige hat die

Unterhaltungspflicht für mindestens weitere zehn Jahre zu übernehmen.

Eine Zuwendung kann ebenso der Erwerber eines Grundstücks erhalten, das ein besonders

bedeutsames Bodendenkmal (§ 22 Absatz 1 DSchG) birgt (Nummer 2.8).

Was wird gefördert?

Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung von Kulturdenkmalen, insbesondere Beratung der Denkmaleigentümer, Planer, Fachleute, Prüfung der Zuschussanträge und Ermittlung der Priorität und der zuschussfähigen Kosten, Mitwirkung bei der Aufstellung der Finanzierungspläne zur Verwirklichung der Maßnahmen, Koordination anderer Fördergeber (z. B. Denkmalstiftung Baden-Württemberg, Deutsche Stiftung Denkmalschutz), Prüfung der Verwendung der erteilten Zuschüsse entsprechend den denkmalpflegerischen Zielen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form von

Zuschüssen gewährt.

 

Die Zuwendung orientiert sich am Interesse des Landes an der Durchführung der Maßnahme

(Punktebewertung).

Der Fördersatz beträgt bei Zuwendungen an Private die Hälfte und bei Zuwendungen an

Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, Kirchen und die sonstigen als

Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religions- und Weltanschauungsge-

meinschaften ein Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Werden Zuwendungen an den Besitzer oder Bauunterhaltungspflichtigen gewährt, ist der

für den Antragsteller des jeweiligen Kulturdenkmals maßgebliche Fördersatz anzuwenden.

Bewerbungsverfahren

Zuwendungsanträge sind unter Verwendung der beim LAD erhältlichen Vordrucke1 unter

Beifügung der dort genannten Unterlagen (insbesondere Baupläne, beschriftete Fotos,

Bau- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigungen, Maßnahme- und Leistungsbeschrei-

bungen, Bauzeitenplan, gewerkebezogene Kostenberechnungen, Kosten- und Finanzie-

rungsplan der Gesamtmaßnahme) vor Beginn der Maßnahme beim LAD einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderung zum Erhaltung und zur Pflege von Bau- und Kunstdenkmalen gemäß konservatorischer Konzepte und fachlicher Ziele nach landeseinheitlichen Grundsätzen.

Weitere Informationen  
Start-up BW Pre-Seed  

Das Land Baden-Württemberg fördert über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus junge Unternehmen in der Frühphase ihrer Entwicklung, insbesondere in Reaktion auf zurückhaltende Investitionen privater Investoren und VC-Gesellschaften in dieser risikoreichen Phase.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Pre-Seed-Empfänger sind junge Unternehmen in Form einer juristischen Person des Privatrechts,

die wachstumsorientiert sind und einen überdurchschnittlichen Innovationsgrad aufweisen (Start-ups),

 

die in der Betreuungsphase mit dem Betreuungspartner ein Geschäftsmodell entwickeln und Waren und Dienst-

leistungen zur Marktreife und damit einhergehend das Geschäftsmodell zur Finanzierungsreife bringen wollen,

 

die grundsätzlich noch nicht von Dritten mit Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln (beispielsweise Wandeldarlehen) in einem größeren Umfang finanziert wurden (das heißt, die Gesamtfinanzierungssumme im Rahmen von BW Pre-Seed sollte nicht geringer sein als die bisherige Ausstattung mit Eigenkapital durch Dritte),

 

bei denen es sich um Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU-Kom-

mission gemäß Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO 2) handelt, und die nicht börsen-

notiert sind,

 

die ins Handelsregister eingetragen sind und deren Eintragung höchstens fünf Jahre zurückliegt,

 

die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben,

 

die nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben, und

 

die kein anderes Unternehmen übernommen haben beziehungsweise nicht aus einem Zusammenschluss hervorgegangen sind

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Entwicklung von Geschäftsmodellen, Waren und Dienstleistungen bis hin zur Marktreife in Kooperation mit geeigneten Acceleratoren, Inkubatoren oder Start-up-Initiativen (Betreuungspartner) mit Investitionsort in Baden-Württemberg.

Beispiele

Investitionskosten oder laufende Kosten, bspw. Betriebsausstattung, Warenlager oder Betriebsmittel (u. a. Personalkosten).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Gesamtfinanzierungssumme beträgt mindestens 50.000 € und maximal 320.000 €. In Ausnahmenfällen, wenn das Vorhaben mit außerordentlich hohen Aufwendungen verbunden ist, kann die Gesamtfinanzierungssumme auch bis zu 640.000 € betragen.

Bewerbungsverfahren

Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich unter folgendem Link:

www.startupbw.de/fileadmin/user_upload/11_Finance/Bilder/SUBW_PreSeed_Infografik_01-2023_1315x930px.png

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das BW Pre-Seed Programm unterstützt innovative Start-ups in einer kritischen frühen Phase mit finanziellen Mitteln, um sie investitions- und marktreif zu machen. Es bietet eine wichtige finanzielle Unterstützung und Zugang zu einem Netzwerk von Betreuungspartnern und potenziellen Investoren, wodurch die Chancen auf erfolgreiches Wachstum deutlich verbessert werden.

Weitere Informationen  
Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen  

Das Förderprogramm zielt darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer:innen in Baden-Württemberg bei der Entwicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen durch Innovationsgutscheine zu unterstützen. Diese Gutscheine fördern spezifische Forschungs- und Entwicklungsleistungen (FuE).

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Unternehmen dürfen bis zu 100 Beschäftigte haben und einen Vorjahresumsatz oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro aufweisen.

Was wird gefördert?

- Innovationsgutschein BW:

für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung innovativer Vorhaben sowie für

umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind,

innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Ferti-

gungsreife auszugestalten.

 

- Innovationsgutschein Hightech BW:

für KMU älter als fünf Jahre zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsori-

entierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der

Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder

Dienstleistungen.

 

- Innovationsgutschein Start-up BW:

Für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung (Stichtag: Datum des Antragseingangs)

zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und

Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders an-

spruchsvoller innovativer Vorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft:

➢ Digitalisierung

➢ Green Economy

➢ Life Science

➢ Social Innovation

➢ GovTech

Mit dem Innovationsgutschein BW und dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch

Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Ein Nachweis über die

Gründung muss erst bei Einreichung des Verwendungsnachweises vorgelegt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

 

Die Höhe des Zuschusses Höhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch

 

- bei dem Innovationsgutschein BW höchstens EUR 7.500 für wissenschaftliche und umsetzungsorientierte FuE-Aktivitäten zur Marktreife.,

- Innovationsgutschein Hightech BW: Bis zu 20.000 Euro für umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten anspruchsvoller Innovationen für Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen.

- Innovationsgutschein Start-up BW: Ebenfalls bis zu 20.000 Euro für Start-ups bis zu fünf Jahre nach der Gründung zur Förderung von Innovationen in Zukunftsfeldern wie Digitalisierung und Green Economy.

 

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdeckt.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf einen Innovationsgutschein können fortlaufend online unter

www.l-bank.de/innovationsgutschein eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg stellen eine wesentliche finanzielle Unterstützung für die FuE-Aktivitäten von KMU und Start-ups dar und fördern deren Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsstärke.

Weitere Informationen  
Beratungen für den Mittelstand  

Das Land Baden-Württemberg fördert externe Einzel- oder Gruppenberatungen für kleine und mittlere Unternehmen, um sie bei der Anpassung an sich verändernde Wettbewerbsbedingungen bzw. bei Gründungs-/Übernahmevorhaben zu unterstützen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Alle kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der EU-Definition (Stand: 1/2005) mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.

Was wird gefördert?

- Kurzberatung für Industrie, Handels- und Dienstleistungsunternehmen durch einen Zuschuss für max. 2 Beratungstagewerke.

- Überwiegend kostenlose Beratung durch Berater der Handwerkskammern und Landesinnungsverbände von max. 4 Beratungstagewerken für Handwerksbetriebe.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss zu den Kosten der Beratung. Der Zuschuss beträgt 350 EUR je Tagewerk à acht Stunden. Für Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen und Angehörige der Freien Berufe werden max. zwei Beratungstagewerke pro Unternehmen und Jahr bezuschusst.

 

Wie wird gefördert?

- Kurzberatung für Industrie, Handels- und Dienstleistungsunternehmen durch einen Zuschuss für max. 2 Beratungstagewerke.

- Überwiegend kostenlose Beratung durch Berater der Handwerkskammern und Landesinnungsverbände von max. 4 Beratungstagewerken für Handwerksbetriebe.

Bewerbungsverfahren

Die Beratung wird geleistet von und ist anzumelden bei folgenden Institutionen, Kammern und Verbänden:

- Gaststätten/Hotellerie: DEHOGA Baden-Württemberg

 

Förmliche Förderanträge der Trägerorganisationen sind beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Programm werden touritische Betriebe durch die Beratung von Experten unterstützt. Gemeinsam mit den Branchenexperten werden individuelle Lösungen für den Betrieb entwickelt.

Weitere Informationen  
Beteiligungen an bestehenden mittelständischen Unternehmen - Expansion und Unternehmenssicherung  

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg unterstützt kleine und mittlere etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei der Finanzierung konkreter Vorhaben.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die in Baden-Württemberg investieren.

Was wird gefördert?

(Teil-)Finanzierung eines Vorhabens, beispielsweise bei

- Betriebs-/Kapazitätserweiterungen

- Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen

- Kooperationen

- Produkt-/Sortimentserweiterungen und Markterschließung

- Umstellungen bei Strukturwandel

- Veränderungen im Gesellschafterkreis sowie im Rahmen von Erbauseinandersetzungen

Beispiele

- Betriebs-/Kapazitätserweiterungen

 

- Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen

 

- Kooperationen

 

- Produkt-/Sortimentserweiterungen und Markterschließung

 

- Umstellungen bei Strukturwandel

 

- Veränderungen im Gesellschafterkreis sowie im Rahmen von Erbauseinandersetzungen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung. Die Beteiligungshöhe orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt in der Regel bis 1,5 Mio. Euro. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich.

Bewerbungsverfahren

Anträge werden über die Hausbank gestellt oder direkt an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH gerichtet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die stillen Beteiligungen können die Finanzierungsstruktur von Unternehmen verbessern, sodass Investitionsvorhaben realisiert werden können.

Weitere Informationen  
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