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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

617 Treffer:
Kombiprodukt Bürgschaft und Beteiligung  

Die BayBG, die Bürgschaftsbank Bayern und die LfA Förderbank Bayern unterstützen eigenkapitalschwache Unternehmen, die nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen, durch eine Kombination von Bürgschaften und Beteiligungen bei der Finanzierung des Investitions- und Betriebsmittelbedarfs.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung in Bayern. Das Unternehmen muss mindestens 5 Jahre alt sein.

Was wird gefördert?

Investitions- und Betriebsmittelbedarf

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines verbürgten Darlehens, das in einem festen Verhältnis mit einer typisch stillen Beteiligung kombiniert wird.

Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten.

Das Finanzierungsvolumen liegt zwischen mindestens 100.000 EUR und maximal 500.000 EUR. Dabei stehen Darlehens- und Beteiligungsbetrag im Verhältnis von 75:25 zueinander.

Der Bürgschaftssatz für Darlehen beträgt einheitlich 80%.

Bewerbungsverfahren

Anträge von Unternehmen des Dienstleistungsgewerbes sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank an die LfA Förderbank Bayern zu stellen. Anträge von Unternehmen in den Bereichen Handel, Hotel und Gaststätten sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank an die Bürgschaftsbank Bayern GmbH zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bei dieser Förderung werden verbürgte Kredite in Kombination mit der Eigenkapital verbessernden Beteiligung der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft mbH kombiniert.

Weitere Informationen  
Kulturgutdigitalisierung für bavarikon  

bavarikon ist das Portal zur Kunst, Kultur und Landeskunde des Freistaates Bayern. Im Rahmen des Staatshaushalts stehen für die Digitalisierung von Objekten aus kulturellen Einrichtungen in Bayern und für deren Online-Präsentation im Portal Fördermittel zur Verfügung. Zum einen dient das Portal als Schaufenster der bayerischen Kultur. Zum anderen ist bavarikon als zentrale Plattform eine entscheidende Infrastrukturmaßnahme für die Digitalisierung von Kulturgut. bavarikon ermöglicht bayerischen Kultureinrichtungen die Beteiligung an Innovationen (z. B. 3D-Digitalisierung).

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen mit Sitz im Freistaat Bayern, wie z. B. Museen, Archive, Bibliotheken, historische Vereine und Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Digitalisierung von Objekten, die für die kulturelle Identität Bayerns von herausgehobener Bedeutung sind.

Beispiele

Digitalisiert werden:

 

- hochwertige Spitzenstücke, die systematisch und übergreifend aufgenommen werden sollen

- spezielle, vertieft erschlossene und redaktionell bearbeitete Themenschwerpunkte

- landesweite Querschnittsthemen, wie Sprache, Orte, Denkmäler, Personen etc.

Art und Höhe der Zuwendung

Es werden die Ausgaben für Digitalisierung und Erschließung gefördert. Restaurierungsmaßnahmen oder die Beschaffung von Scannern können nicht gefördert werden.

 

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung bzw. Mittelzuweisung und ist im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel der Höhe nach nicht begrenzt.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren umfasst einen Vorantrag und einen Hauptantrag. Der bavarikon-Rat, der über die Voranträge beschließt, tagt zweimal jährlich. Anträge, die in der Sitzung des bavarikon-Rats behandelt werden sollen, sind spätestens drei Monate zuvor der bavarikon-Geschäftsstelle zur Kenntnis zu bringen und in der Folge zwei Monate vorher bei der bavarikon-Geschäftsstelle einzureichen. Die Termine sind auf der bavarikon Homepage über den untenstehenden Link einsehbar.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

bavarikon ist kein abgeschlossenes Angebot, sondern gewinnt laufend weitere Kulturobjekte als Inhalte und Kultureinrichtungen als Partner hinzu. Über die Aufnahme neuer Inhalte ins Portal entscheidet ein halbjährlich tagender Rat, in dem verschiedene bayerische Kulturinstitutionen vertreten sind.

Weitere Informationen  
ScaleUp-Fonds Bayern  

Mit diesem Fonds unterstützen wir bereits erfolgreich etablierte, stark expandierende Tech-Unternehmen, die sich in einer kapitalintensiven Phase befinden – die international wachsen oder den Exit realisieren wollen.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Der ScaleUp-Fonds Bayern steht grundsätzlich innovativen, technologie- und wachstumsorientierten Unternehmen aller Branchen nach bereits durchgeführten Erstrundenfinanzierungen offen.

Was wird gefördert?

Die Beteiligungen dienen der Mitfinanzierung von Innovationsvorhaben. Das Innovationsvorhaben muss zu weiteren Wachstumsschritten des Beteiligungsnehmers beitragen und insbesondere einen der folgenden Inhalte haben:

- (Weiter)Entwicklung neuer Produkte/Verfahren (inklusive technischer Dienstleistungen) zur Verbreiterung des Produkt- und Leistungsangebots des Beteiligungsnehmers inklusive deren Markteinführung bzw. im Life Science-Bereich: Durchführung von klinischen Studien (zur Erreichung der Exit-/Auslizensierungsfähigkeit oder als Basis für die anschließende Phase des Markteintritts inklusive nachhaltiger Umsatzgenerierung)

- Ausbau Vertrieb und Umsetzung von Internationalisierungsstrategien

- Finanzierung von weiteren innovativen Produktdiversifikationen oder Erweiterung der Marktanteile einschließlich Akquisitionen/Umsetzung von Exit-Strategien.

Art und Höhe der Zuwendung

a) Die Beteiligung des ScaleUp-Fonds Bayern beträgt in der Regel zwischen 10,0 Mio. Euro und 25,0 Mio. Euro je Beteiligungsnehmer. Im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages können mehrere Finanzierungsrunden begleitet werden.

b) Auf den unter a) genannten Beteiligungshöchstbetrag werden Beteiligungen, die von weiteren, von der Bayern Kapital GmbH gemanagten Beteiligungsfonds an den Beteiligungsnehmer ausgereicht

wurden, angerechnet.

Bewerbungsverfahren

Der Beteiligungsantrag beim ScaleUp-Fonds Bayern muss vor dem Abschluss der Beteiligungsvereinbarung zwischen dem Beteiligungsnehmer und dem/den privaten Investor/en gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

ScaleUps sind wichtig für die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Bayern. Sie müssen auch finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Ideen zu verwirklichen, mit innovativen Produkten am Markt zu wachsen und international erfolgreich zu werden.

Weitere Informationen  
Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Seedfonds  

Der Seedfonds Bayern unterstützt in Kooperation mit einem Business-Coach neu gegründete innovative und wachstumsorientierte High-tech-Unternehmen mit Beteiligungskapital bei der Umsetzung einer innovativen Idee oder Erfindung während der Seedphase. Der Seedfonds Bayern extended stellt bayerischen Technologieunternehmen in der Übergangsphase von 9 -12 Monaten Beteiligungskapital bis zu 500 T€ zur Bewältigung der Lücke zwischen Seed-Phase und Start-Up-Phase zur Verfügung.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen (nicht älter als zwei Jahre) gemäß KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft und mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern, die höchstens 5 Jahre in das Handelsregister eingetragen sind.

Was wird gefördert?

Finanziert werden Kosten und Investitionen (=Seedphasenvorhaben) insbesondere für

• den Aufbau des Unternehmens und seiner Strukturen

• Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für die erste Verfahrens- und Produktentwicklung inkl. dafür notwendiger Forschungsarbeiten und Patentanmeldungen

• Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Markteinführung der entwickelten Produkte und Verfahren stehen

• Aufwendungen des beratenden unternehmerischen Experten

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung des Bayern Kapital Innovationsfonds II beträgt pro Seedphasenvorhaben, das im

Rahmen von Artikel 22 AGVO finanziert wird, in der Regel 750.000,00 Euro, maximal jedoch

800.000 Euro (vgl. Artikel 22 Abs. 3 c i. V. m. Abs. 5 AGVO).

Bewerbungsverfahren

Antragstellende Unternehmen für eine Beteiligung nach Artikel 22 AGVO dürfen im Zeitpunkt der Beteiligung insbesondere höchstens 5 Jahre im Handelsregister eingetragen sein (vgl. Artikel 22 Abs. 2 AGVO).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dieser Form der Anschubfinanzierung wird jungen bayerischen Unternehmen Beteiligungskapital zur Finanzierung des Unternehmensaufbaus zur Verfügung gestellt. Denkbarer Projektinhalt ist ein innovatives und technologieorientiertes Produkt oder eine entsprechende Dienstleistung aus dem Tourismus.

Weitere Informationen  
Auftragsgarantien  

Die LfA Förderbank Bayern unterstützt mittelständische Unternehmen bei der Finanzierung von Aufträgen aus dem In- und Ausland, um ihnen den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern und ihre Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, deren Jahresumsatz (Konzernumsatz) 500 Mio. EUR nicht überschreiten sollte.

Was wird gefördert?

Übernommen werden Auftragsgarantien für

– Bietungs-, Anzahlungs-, Vertragserfüllungs-, Lieferungs-, Leistungsgarantien und ähnliche Avale bei Auslandsaufträgen (Exportgarantien) und Inlandsaufträgen (Inlandsavale) sowie

– auftragsbezogene Betriebsmittelkredite und sonstige auftragsbezogene Vorfinanzierungen bei In- und Auslandsaufträgen (Vorfinanzierungen),

die von den Hausbanken bzw. – im Fall von Exportgarantien und Inlandsavalen – von den Versicherungsunternehmen der Antragsteller übernommen bzw. eingeräumt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch die Übernahme von Auftragsgarantien. Auftragsgarantien werden bis zu einem Höchstbetrag von 50% des Gegenwertes des von der Hausbank zu stellenden Avals bzw. des eingeräumten Kredits übernommen. Das Risiko aus Auftragsgarantien soll den Höchstbetrag von 5 Mio. EUR je Kreditnehmer grundsätzlich nicht überschreiten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf den vorgesehenen Formularen über die Hausbank an die LfA Förderbank Bayern zu stellen.

Anträge sind zu stellen, bevor von der Hausbank ein Aval übernommen bzw. ein Kredit eingeräumt wird.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit den Auftragsgarantien unterstützt die LfA bayerische Unternehmen bei der Finanzierung von Aufträgen aus dem In- und Ausland, damit wird der Zugang zu internationalen Märkten erleichtert.

Weitere Informationen  
Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)  

Der Freistaat Bayern unterstützt die strukturelle Weiterentwicklung der Weinanbaugebiete in Franken, am Bayerischen Bodensee und an der Donau. Eine leistungsfähige Infrastruktur im Weintourismus soll das weintouristische Profil der Regionen schärfen. Die entstehenden Partnerschaften und Netzwerke schaffen eine Wertschöpfung in der Region und stabilisieren die Strukturen in Weinbau, Gastronomie, Direktvermarktung und Tourismus.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

30.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften.

 

Die geförderten Maßnahmen müssen Sie innerhalb der bayerischen Weinbaugebiete durchführen. Maßnahmen außerhalb der Weinbaugebiete können gefördert werden, wenn sie den Zielen des Weintourismus dienlich sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die den Weintourismus und die Vermarktungskonzepte von Wein unterstützen und weiterentwickeln.

Hierzu gehören:

 

- Touristische Infrastrukturmaßnahmen

 

- Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse

 

- Regionale Marketingkonzepte

 

- Qualitätskontrollen (sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben)

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss

 

Die Höhe des Zuschusses beträgt

- bei Investitionsvorhaben bis zu 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben sowie

- bei sonstigen Projekten und Vermarktungskonzepten bis zu 50 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben,

 

jedoch maximal EUR 100.000. Diesen Höchstbetrag können Sie während des Zeitraums von 3 Steuerjahren nur einmal mit maximal 3 Anträgen ausschöpfen.

 

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.

Bewerbungsverfahren

Die Antragsstellung ist ganzjährig möglich. Die Förderanträge sind bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG), Institut für Weinbau und Oenologie, An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim, einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung dient dazu, neue Dienstleistungen im Weintourismus zu entwickeln sowie die Qualität touristischer Angebote und digitaler Mittel im Informations-, Service- und Erlebnisbereich zu steigern.

Weitere Informationen  
Energiekredit Regenerativ  

Variante des Energiekredits Bayern, welche sich auf die Energieproduktion aus regenerativen Ressourcen fokussiert.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, soweit der Jahresumsatz (Konzernumsatz) dieser Unternehmen bzw. Freiberufler 500 Mio. EUR nicht

übersteigt.

Darüber hinaus sind Genossenschaften (z. B. Bürgerenergiegenossenschaften), erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Vereine sowie rechtsfähige Stiftungen antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen (einschließlich Modernisierungsmaßnahmen) zur Strom- oder Wärme-/Kälteerzeugung auf Basis von regenerativen Energien, Speichersysteme für

Strom aus regenerativen Energien und Wärme-/Kältespeicher, die aus regenerativen Energien gespeist werden.

 

Wärme-/Kältespeicher können beispielhaft auch als Bauteilspeicher (thermische Bauteilaktivierung)

und Latentwärmespeicher (Phasenwechsel-Speicher) ausgeführt sein.

 

Gefördert werden außerdem Investitionsmaßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -

angebot, wie betriebliches/überbetriebliches Lastmanagement, um flexible Lasten für das Stromversorgungssystem nutzbar zu machen, sowie zur Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel der systemverträglichen Integration von erneuerbaren Energien in das Energiesystem, auch als singuläre Maßnahme oder Nachrüstung.

 

Generell müssen Maßnahmen zur Stromerzeugung die technischen Anforderungen des EEG erfüllen.

 

Förderfähig sind alle aktivierbaren Investitionen, die in unmittelbarer Verbindung mit der angestrebten Investition in regenerative Energien stehen. Dazu zählen auch Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung, der Erwerb gebrauchter Wirtschaftsgüter sowie Eigenleistungen, soweit diese aktivierbar sind.

Art und Höhe der Zuwendung

Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf 40 Mio. EUR je Vorhaben. Es können Vorhaben mit

förderfähigen Kosten ab 25.000 EUR gefördert werden.

 

Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100 %.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm werden speziell die Erzeugung von Wärme, Kälte und Energie sowie deren Speicherung gefördert.

Weitere Informationen  
Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Innovationsfonds II  

Der Innovationfonds II unterstützt in Kooperation mit einem oder mehreren unabhängigen Privatinvestoren junge, innovative und wachstumsorientierte Technologieunternehmen mit Beteiligungskapital zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Rahmen eines Innovationsvorhabens. In EFRE-Gebieten sind insbesondere der Bayern Kapital Innovationsfonds EFRE und EFRE II zu berücksichtigen.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Der Bayern Kapital Innovationsfonds II steht grundsätzlich innovativen technologieorientierten Unternehmen aller Branchen offen.

Was wird gefördert?

Die Beteiligungen im pari-passu-Modell dienen der Mitfinanzierung von Innovationsvorhaben. Das Innovationsvorhaben muss insbesondere einen der folgenden Inhalte haben:

• Vorbereitung/Konzeption eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens bis zur Aufnahme der

F&E-Tätigkeit (Konzeptionsphase)

• Entwicklung eines neuen Produktes/Verfahrens (inklusive technischer Dienstleistungen) bis zur Herstellung und Erprobung von Prototypen (F&E-Phase)

• Anpassungsentwicklung und Vorbereitung der Produktion einschließlich Markteinführung technisch neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen (Aufbauphase)

• Finanzierung von weiteren innovativen Produktdiversifikationen oder Erweiterung der Marktanteile

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung erfolgt in der Regel in Form einer offenen und/oder typisch stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung durch den Innovationfonds beträgt maximal 2,5 Mio. EUR, unter besonderen Voraussetzungen maximal 3 Mio. EUR je Beteiligungsnehmer.

Die Auszahlung des Beteiligungskapitals erfolgt in mehreren Tranchen entsprechend dem Fortschritt des Innovationsvorhabens.

Im Falle einer typisch stillen Beteiligung werden neben einer einmaligen Vergütung, die bei Auszahlung einbehalten wird, eine feste, ergebnisunabhängige Basisvergütung, eine Gewinnbeteiligung und ein angemessenes Ausstiegsentgelt vereinbart.

Bewerbungsverfahren

Der Beteiligungsantrag bei der Bayern Kapital Innovationsfonds II muss bei Finanzierungen im pari passu-Modell vor dem Abschluss der Beteiligungsvereinbarung zwischen dem BN und dem/den privaten lnvestor/en gestellt werden.

Reichen Sie bitte den Antrag zusammen mit einer Stellungnahme der Privatinvestorin, des Privatinvestors oder der Privatinvestoren bei der Bayern Kapital GmbH ein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bayern Kapital stellt als Venture-Capital-Gesellschaft des Freistaats Bayern jungen, innovativen Technologieunternehmen in Bayern Beteiligungskapital zur Verfügung. Durch diese Form der Absicherung können auch neue Produkte oder Dienstleistungen der Tourismusbranche zum Erfolg geführt werden.

Weitere Informationen  
Bayerisch-tschechischer Grenzraum (Beantragung einer Förderung für grenzüberscheitendes Projekt)  

Unterstützung von wegweisenden, grenzüberschreitenden Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum (Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken) zur Herstellung gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, Stadt und Land und zur Stärkung des Austauschs und der Zusammenarbeit mit Tschechien.

Fördergebiet

Bayern Bayerisch-Tschechische Grenzregion

Geltungsdauer

14.05.2026

Für wen?

- Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Vereine sowie gemeinnützige Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken.

- Antrags- und zuwendungsberechtigt sind darüber hinaus auch andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken, wenn mindestens ein Mitglied oder ein Gesellschafter eine kommunale Gebietskörperschaft ist.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können Ausgaben für Personal, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, externe Beratungs- und Dienstleistungen, Investitionen unter 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie sonstige Leistungen durch Dritte.

 

Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass das Projekt einen grenzüberschreitenden Charakter und einen fachübergreifenden Ansatz besitzt, das heißt mindestens zwei Themenfelder (zum Beispiel Demografie, Kultur, Tourismus, Mobilität/ Verkehr, Daseinsvorsorge, oder Ehrenamt) müssen gleichranging behandelt werden. Zuwendungen können grundsätzlich nur bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.

Art und Höhe der Zuwendung

Pro Zuwendungsempfänger beträgt die Fördersumme maximal 100.000 Euro pro Projektjahr. Der Fördersatz liegt je nach räumlichen Wirkungskreis und bereits erhaltenen Projektförderungen zwischen 30 % und 90 %. Das Projekt kann maximal vier Jahre lang unterstützt werden. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.

Bewerbungsverfahren

- Vor Antragstellung ist mit dem zuständigen Referat im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (Staatsministerium) zur Sicherstellung der Koordinierungsfunktion Kontakt aufzunehmen.

- Anträge sind bei der örtlich zuständigen Regierung einzureichen; sie ist die Bewilligungsbehörde.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein grenzüberschreitendes Förderprogramm für die Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken, das die Region strukturell stärken soll und Tourismus fachübergreifend in Zusammenhang mit anderen Themenfeldern versteht.

Weitere Informationen  
SAB Sachsenkredit "Universal"  

Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für KMU, freie Berufe, Existenzgründer:innen und große Unternehmen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu zehn Prozent

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- Große Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden

- Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

- Existenzgründer:innen (natürliche Personen) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks

- Angehörige der Freien Berufe

- Ärzte und Apotheken werden je nach Vorhabensort gesondert gefördert

Was wird gefördert?

Gefördert werden unter anderem Investitionen in Produktionsanlagen, Betriebsmitteldarlehen, Immobilien, Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. 

Beispiele

Investitionsdarlehen

- Aufbau oder Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz

- Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte

- Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen

- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen

- Übernahme eines Unternehmens durch natürliche Personen im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung

- Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern der Anteil am Gesellschaftskapital von 10 % nicht unterschritten ist

- Aktivierungsfähige Kosten des Sachanlagevermögens, beispielsweise:

-> Kauf oder Bau von Betriebsgrundstücken und Betriebsgebäude (Kauf- oder Baukosten einschließlich Bau- sowie Grunderwerbsnebenkosten)

-> Kauf von Maschinen, Anlagen, Einrichtungen

-> Kauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung

-> Immaterielle Investitionen (Patente, Lizenzen etc.), die zu Marktkonditionen erworben, genutzt und mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden

 

Betriebsmitteldarlehen

- Finanzierung von Umlaufvermögen des Unternehmens, beispielsweise:

- Material, Rohstoffe und sonstige betriebliche Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes

- Zusätzlicher bzw. erhöhter Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung

Art und Höhe der Zuwendung

Investitionsdarlehen

Kredithöhe: Mindestens 20.000 EUR und maximal bis zu 20 Mio. EUR je Vorhaben

 

Betriebsmitteldarlehen

Kredithöhe: Mindestens 20.000 EUR und maximal bis zu 5 Mio. EUR je Vorhaben

 

Ab sofort wird der Basis-Tilgungszuschuss auf sechs Prozent der Darlehenssumme festgesetzt. Zusätzlich können Förderkunden durch Bonuszuschläge von jeweils zwei Prozent für bestimmte Vorhaben den Zuschuss auf bis zu zehn Prozent erhöhen. Förderfähig sind dabei unter anderem Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen, Neuansiedlungen, Investitionen im ländlichen Raum sowie Maßnahmen, die einen Beitrag zu Nachhaltigkeit oder Digitalisierung leisten.

 

Inanspruchnahme Darlehenshöchstbetrag je Endkreditnehmer:in maximal einmal pro Jahr.

Bewerbungsverfahren

Darlehen aus diesem Förderprogramm werden über Kooperationspartner der SAB (Zentralinstitute, Hausbanken) vergeben. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen sowie Existenzgründer:innen werden mit einem Investitions- und Betriebsmitteldarlehen zu günstigen Konditionen in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss sowie Bonuszugschlag unterstützt.

Weitere Informationen  
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