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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

589 Treffer:
Bayerisches Regionales Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF)  

Im Rahmen dieses ausschließlich aus Landesmitteln finanzierten Förderprogramms werden Investitionen von Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen unterstützt.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Gefördert werden ausschließlich Vorhaben gewerblicher Unternehmen der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes, wobei Einschränkungen und Ausschluss von Förderungen gem. Nr. 10 zu beachten sind. Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.

Was wird gefördert?

Investitionsvorhaben, die einen bedeutenden Beitrag zu volks- und regionalwirtschaftlichen sowie struktur- und arbeitsmarktpolitischen Interessen oder tourismuspolitischen Interessen leisten und mindestens eines der folgenden Ziele erfüllen:

 

• Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen

• Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen

• in begründeten Einzelfällen durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen

Beispiele

• Anschaffung / Herstellung von Wirtschaftsgütern

• Verlagerung einer Betriebsstätte

• Lohnkosten, diefür direkt durch das Investitionsvorhaben geschaffene Arbeitsplätze während eines Jahres anfallen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Anteilfinanzierung gewährt. Sie kann als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA gewährten Darlehens eingesetzt werden, das zur Mitfinanzierung des antragsgegenständlichen Vorhabens verwendet wird.

 

Die Höhe der Zuwendung ist auf maximal 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Investition beschränkt.

 

Mindestinvestitionsgrenzen:

• Gewerbliche Regionalförderung (Industrie, Handwerk, sonstige Dienstleistungen): In den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH): 200.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 500.000 Euro

• Gewerbliche Tourismusförderung: In RmbH: 50.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 100.000 Euro

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens grundsätzlich als Online-Antrag, der die Voraussetzungen des Online-Zugangsgesetzes erfüllt, zu stellen oder im Einzelfall schriftlich unter Verwendung der auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie oder dem BayernPortal eingestellten Antragsformulare.

 

Anträge sind vom Antragsteller samt Anlagen bei der Regierung einzureichen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung soll möglichst gleichwertige Lebensbedingungen und ausgeglichene Wettbewerbschancen in allen Landesteilen schaffen. Deshalb können Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden, die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft stärken, Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen und Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.

Weitere Informationen  
Sonderprogramm "PremiumOffensive Tourismus"  

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) qualitativ hochwertige Tourismusvorhaben, die als Besuchermagnet neue, zusätzliche Gäste anziehen und die lokale Tourismusregion aufwerten.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie gemäß KMU-Definition der EU, grundsätzlich ab 10 Betten, sowie bei besonderer Bedeutung für den lokalen Tourismus in Ausnahmefällen auch gastronomische Betriebe.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind insbesondere Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Gästebereiche sowie zur Durchführung von Innovationen für den Gast im Bereich von Baulichkeiten und Ausstattung.

 

Die Maßnahmen müssen über Maßnahmen der ordnungsgemäßen Instandhaltung / Schönheitsreparaturen, die der Gast als selbstverständlich voraussetzt, deutlich hinausgehen.

Beispiele

Insbesondere können gefördert werden:

• Investitionen, die zur Vorbereitung einer Höherklassifizierung dienen (DEHOGA-Klassifizierung oder G-Klassifizierung) können. Gleiches gilt für Investitionen, die die erstmalige Klassifizierung fördern können

• Investitionen in Zimmereinrichtung und Zimmerausstattung

• Investitionen in moderne Informations- und Kommunikationstechnologien in den

Gästezimmern

• Investitionen in Komfortverbesserungen

• Investitionen in Ressourcenschonung, soweit nicht anderweitig förderfähig

• Investitionen in besondere Gästebereiche (z.B. Kinderspielbereiche, Wellnessanlagen, Fahrradgarage, Wintersporträume)

• Investitionen in Barrierefreiheit

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, je nach Größe und Standort des Unternehmens:

• bis zu 20 % für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 45%)

• bis zu 10 % für mittlere Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 35%)

 

Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt

• 200.000 Euro im „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH)

• 500.000 Euro im sonstigen Fördergebiet

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm für ein qualitatives Gastangebot in Bayern, das größere Investitionsprojekte in Hotellerie und Gastronomie unterstützt, um die Tourismusstandort Bayern aufzuwerten.

Weitere Informationen  
Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit”  

Im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) werden kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche unterstützt.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Kleinst- und Kleinunternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie, unabhängig von der Bettenzahl.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (in C-Gebieten bis zu 45 Prozent).

Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt 30.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank” (Anlage zum jeweiligen Antrag) an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Programm werden die Ressourcen kleiner und familiengeführter Tourismusbetriebe gestärkt, um in Qualität zu investieren und sich den Anforderungen der Gäste entsprechend weiterzuentwickeln.

Weitere Informationen  
Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit”  

Im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei nachhaltigen Investitionsmaßnahmen in die Barrierefreiheit unterstützt.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie, unabhängig von der Bettenzahl.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Investitionen in die Barrierefreiheit. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass ein Betrieb in jeder Hinsicht barrierefrei zu gestalten ist.

Beispiele

Insbesondere können gefördert werden:

• Maßnahmen für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehbehinderung, wie z.B. stufenloser Zugang zum Gebäude bzw. zu den Räumlichkeiten; behindertengerechtes Bad/WC/ Dusche;

• Maßnahmen für Menschen mit Hörbehinderung, wie z.B. Einsatz optischer Signale induktive Höranlage;

• Maßnahmen für Menschen mit Sehbehinderung, wie z.B. Leitsysteme mit Bodenindikatoren, Informationen in Braille- oder Prismenschrift;

• Maßnahmen für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung, wie z.B. Informationen über Piktogramme oder Bilder.

Art und Höhe der Zuwendung

• bis zu 20 % für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 45%)

• bis zu 10 % für mittlere Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 35%)

 

Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt 30.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank” (Anlage zum jeweiligen Antrag) an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal im Tourismus, das komfortables Reisen für Alle ermöglicht. Mit diesem Programm können Barrieren im Gastgewerbe, insbesondere für Gäste mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, abgebaut werden.

Weitere Informationen  
Go International  

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen bei dieser Maßnahme dabei unterstützt werden, sich den Chancen der Globalisierung zu stellen und somit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Gefördert werden bayerische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Angehörige der Freien Berufe, die erste Auslandsaktivitäten angehen oder ihr laufendes Auslandsgeschäft in neuen Märkten vertiefen wollen.

Was wird gefördert?

Als Fördermittel vorgesehen sind Zuschüsse zu Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Planung und Umsetzung von Projekten insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung eines Produkts (bzw. einer Dienstleistung) der teilnehmenden Firma auf einem neuen ausländischen Markt entstehen.

Beispiele

• Fachmessen und Fachausstellungen (virtuelle und stationäre)

• Marketing: Markteinstiegsberatung und Geschäftspartnersuche

• Werbemaßnahmen (digital und print)

• Beratungsleistungen

• Schulungen (virtuelle und stationäre)

• Zertifizierungen

• Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Anteilfinanzierung gewährt.

Bis zu 60.000 Euro Förderung für die Erschließung neuer Zielmärkte im Ausland.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsformular wird unter Hilfesteller der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer vollständig ausgefüllt und bei der BIHK Service GmbH – Außenwirtschaftszentrum eingereicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gerade für den Mittelstand liegen in der Internationalisierung Chancen für Produktivitätswachstum und Innovation. Durch die erfolgreiche Umsetzung von Internationalisierungsstrategien können KMU neue Wachstumschancen nutzen, wettbewerbsrelevantes Know-how aufbauen und über Exporterfolge zur heimischen Standort- und Beschäftigungssicherung beitragen.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) Bayern  

Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Gefördert werden ausschließlich Vorhaben gewerblicher Unternehmen der Industrie, des

Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes.

Was wird gefördert?

Im Bereich des Tourismus werden vorrangig Maßnahmen gefördert, die die Qualität

des bayerischen Tourismusangebotes verbessern.

Beispiele

• Vorhaben zur Modernisierung von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben

• Vorhaben zur Verbesserung bzw. Erweiterung ihrer Angebotspalette, insbesondere im Rahmen der Saisonverlängerung

• Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Beherbergungskapazität führen (sofern neue /nicht ausgeschöpfte Nachfragepotentiale vorhanden sind)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird auf Antrag im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung

gewährt. Sie kann als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur

Verbilligung eines von der LfA gewährten Darlehens eingesetzt werden, das zur Mitfinanzierung des antragsgegenständlichen Vorhabens verwendet wird.

 

Gewerbliche Regionalförderung (Industrie, Handwerk, sonstige Dienstleistungen):

In den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH): 200.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 500.000 Euro;

 

Gewerbliche Tourismusförderung:

In den RmbH: 50.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 100.000 Euro.

Bewerbungsverfahren

Aufgrund des sehr komplexen Förderverfahrens wird eine Beratung durch die zuständige Bezirksregierung vor Antragstellung dringend empfohlen.

 

Durch die Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto ist eine Antragstellung und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich.

 

Die Regierungen von Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken sind die zuständigen Behörden für die Antragstellung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bund und Länder haben sich selbst die Aufgabe gestellt, gemeinsam die Wirtschaftsstruktur in besonders strukturschwachen Gebieten zu verbessern, mit dem Ziel, eine ausgewogene regionale Entwicklung in Deutschland zu erreichen.

Weitere Informationen  
Berlin Infra  

Mit "Berlin Infra" unterstützt die IBB öffentliche Unternehmen mit Sitz in Berlin, bei denen das Land Berlin mehrheitlicher Gesellschafter ist, bei Infrastrukturprojekten.

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberechtigt sind öffentliche Unternehmen mit Sitz in Berlin, bei denen das Land Berlin mehrheitlicher Gesellschafter ist.

Was wird gefördert?

Die öffentlichen Fördermittel können für Investitionen – auch Anschluss- und Umfinanzierungen – in die Infrastruktur des Landes Berlin verwendet werden.

Beispiele

Mögliche Förderungsbereiche:

 

• Ver- und Entsorgung

• Strukturpolitik (Wirtschaftsförderungs- / Landesentwicklungsgesellschaften)

• Verkehrsinfrastruktur / Öffentlicher Personennahverkehr

• Soziale Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, betreutes Wohnen)

• Bildungs- und Forschungsinfrastruktur

• IT- und andere wirtschaftsnahe Dienstleistungen

• Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger

• Erschließungsmaßnahmen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb

• kommunale Wohnungswirtschaft

Art und Höhe der Zuwendung

Bei dieser Förderung handelt es sich um ein Darlehen.

 

• Kredithöchstbetrag: 100 Mio. EUR

• Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs

• Laufzeit: bis zu 30 Jahre

• Verzinsung: i. d. R. Festzinssatz, max. 10 Jahre

• Tilgung: i. d. R. in gleichbleibenden Raten (z. B. viertel- oder halbjährlich), tilgungsfreie Anlaufjahre möglich

Bewerbungsverfahren

Anträge können bei der IBB gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Infrastrukturprojekte können mit diesem Projekt gefördert werden.

Weitere Informationen  
Berlin Innovativ PLUS  

Mit "Berlin Innovativ PLUS" werden Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel vergeben. Es werden innovative, nachhaltige und kreative Berliner Unternehmen und Start-ups bei der Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit unterstützt. Die Finanzierung wird durch eine Unterstützung aus dem InvestEU Fonds der Europäischen Union ermöglicht.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Gefördert werden:

• Startups

• kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

• inkl. überwiegend markttätige Sozialunternehmen

• kleinere Mid-Caps (mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern)

• Angehörige der freien Berufe

 

mit einer Betriebsstätte oder Sitz in Berlin, die eines der vorgegebenen Innovations- und Digitalisierungskriterien oder Kreativwirtschaftskriterien erfüllen.

Was wird gefördert?

• Projektfinanzierungen

• Investitionen wie z.B. Grundstücke, Maschinen/Anlagen und Materiallager

• Betriebsmittel

• Vorfinanzierung von Aufträgen

• Vorhaben zur Internationalisierung (mit Berlin-Effekt)

Art und Höhe der Zuwendung

Form und Umfang der Besicherung werden zwischen der/dem Kreditnehmer:in und der Hausbank vereinbart.

• Darlehenshöhe: i.d.R. 100 TEUR bis zu 3 Mio. EUR, im Rahmen der Kreativwirtschaftskriterien bis zu 1 Mio. EUR

• 100% Auszahlung

• 70% Haftungsfreistellung der Hausbank durch die IBB

• Tilgung erfolgt vierteljährlich und nachschüssig

Bewerbungsverfahren

Der Kreditantrag wird bei der Hausbank unter Hinweis auf Berlin Innovativ PLUS der IBB gestellt. Für die erforderlichen Unterlagen kann die Checkliste zur Antragstellung sowie das Antragsformular verwendet werden.

 

Die Kundenberatung der IBB beantwortet Detailfragen zum Programm und unterstützen bei der Antragstellung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit "Berlin Innovativ PLUS" werden Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel bis 3 Mio. EUR im Hausbankenverfahren vergeben. Die IBB übernimmt eine Haftungsfreistellung der Hausbank in Höhe von 70%. Mit diesem Kredit werden innovative, nachhaltige und kreative Berliner Unternehmen und Start-ups bei der Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit unterstützt.

Weitere Informationen  
Qualifizierungsberatung für KMU  

Beratung zur Weiterbildung und Qualifizierung für Unternehmen und deren Beschäftigte.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Das Angebot richtet sich überwiegend an kleine und mittlere Unternehmen im Land Berlin. Zur Zielgruppe gehören:

• Unternehmerinnen und Unternehmer und Beschäftigte von KMU

• Personal- und Bildungsverantwortliche in KMU

• Interessenvertretungen in Unternehmen

• Fachöffentlichkeit

Was wird gefördert?

Qualifizierung und Weiterbildung:

• Begleitung während des gesamten Prozesses bis zum Abschluss der Qualifizierung

• Beratung von (Personal-)Verantwortlichen in Unternehmen sowie den Beschäftigten

• Hilfe bei der Suche nach einem passenden Bildungsträger

• Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln

Beispiele

• Beratung zu Weiterbildungsbedarfen und Qualifizierungen für Beschäftigte der Unternehmen (Arbeitsplatzsituation, betriebliche Qualifizierung)

• Beratung zu möglichen Berufsabschlüssen (betriebliche Einzelumschulung, Nachqualifizierung, modulare Qualifikation mit dem Ziel, einen Berufsabschluss berufsbegleitend zu erlangen)

• Beratung zu aktuellen Fördermöglichkeiten, Finanzierung und deren Bedingungen

• Beratung zur Umsetzung betrieblicher Bildungsziele, Bildungsbedarfsanalyse, Weiterbildungsstrategie

• Beratung zum Aufbau und zur Optimierung des Führungsprozesses „Personal und Weiterbildung“

• Sensibilisierung der Unternehmen für geringqualifizierte und ältere Mitarbeitende sowie zum betrieblichen Gesundheitsmanagement

Bewerbungsverfahren

Anfrage telefonisch oder per E-Mail bei der Gesellschaft für Bildung und Teilhabe.

Tel.: 030 203 89 94 33

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die GesBiT mbH bietet interessierten Trägern und Institutionen freie Beratungsleistungen.

Weitere Informationen  
Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)  

Das Programm unterstützt Maßnahmen, die zur Klimaneutralität in Berlin beitragen, einschließlich der energetischen Sanierung von Gebäuden, Entwicklung erneuerbarer Energiesysteme, Klimaanpassungsmaßnahmen, Schutz der städtischen Natur, Förderung der Umweltverträglichkeit und nachhaltiger Mobilität.

Fördergebiet

Berlin

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind hauptsächlich öffentliche und private Unternehmen sowie gemeinnützige Einrichtungen in Berlin.

Was wird gefördert?

Mit dem Förderprogramm BENE 2 werden im Sinne des Übergangs zur Klimaneutralität in allen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Berlins folgende Maßnahmen unterstützt:

• die klimagerechte energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Gebäude sowie öffentlicher und privater Unternehmen,

• dezentrale, flexible, auf erneuerbaren Energien basierende Energie- und Wärmesysteme sowie Speicher, die zum Effizienzgewinn beitragen,

• Maßnahmen zur Klima- und Katastrophenvorsorge,

• der Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld,

• die Verringerung jeglicher Form von Umweltverschmutzung, insbesondere von Lärm- und Luftbelastungen,

• die Wende hin zu einer nachhaltigen, städtischen Mobilität durch Nutzung regenerativer Energie und durch Verlagerung von Fahrten des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr)

Beispiele

Ausgaben für:

• Investitionen

• Planungsleistungen

• ingenieurtechnische Leistungen Dritter

 

Je nach Förderschwerpunkt auch:

• Personal

• Sachmittel

• Reisen

• sonstige Dienstleistungen Dritter

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Projektförderung

Finanzierungsart: Anteilfinanzierung

Form der Zuwendung: Nicht rückzahlbare Zuschüsse

Die Förderquoten und Beihilfeintensität variieren je nach Projekt und werden nach spezifischen EU-Regulierungen und beihilferechtlichen Bedingungen festgelegt.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Es gibt spezifische Antragsprozeduren und Dokumentationsanforderungen.

 

Für die Beratung von BENE 2-Interessenten ist der beauftragte Programmträger zuständig:

B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das BENE 2 Programm zielt darauf ab, durch finanzielle Unterstützung verschiedener nachhaltiger Entwicklungsprojekte Berlin auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen, wobei sowohl Umweltschutz als auch sozioökonomische Entwicklungen gefördert werden.

Weitere Informationen  
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