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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

591 Treffer:
Förderung von Tourismusbetrieben  

Projekte privater Tourismusbetriebe können im Rahmen der Möglichkeiten und unter bestimmten Voraussetzungen vom Land finanziell unterstützt werden

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

KMU des Übernachtungs- und Freizeitgewerbes können einen Antrag auf Förderung stellen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können unter anderem:

- die Errichtung einer neuen Betriebsstätte,

- die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,

- die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte,

- Modernisierungsinvestitionen in Hotelbetrieben und Ferienwohnungen bei gleichzeitiger Kapazitätserweiterung oder Änderung des Charakters des Hotels / der Ferienwohnung bzw. wenn durch die Modernisierung die Anforderung für die nächsthöhere Kategorie in der Sterne-Klassifizierung erreicht wird.

Art und Höhe der Zuwendung

Ein kleines Unternehmen kann mit 20 % der Nettokosten gefördert werden. Die förderfähigen Kosten berechnen sich hierbei an der Anzahl der neu geschaffenen oder gesicherten Arbeitsplätze im Betrieb. Pro geschaffenem Arbeitsplatz können künftig 500.000 Euro an förderfähigen Kosten berücksichtigt werden. Pro gesicherten Arbeitsplatz sind maximal 250.000 Euro an Kosten förderfähig.

Bewerbungsverfahren

Es wird empfohlen, vor der Antragstellung mit dem Tourismusreferat des Ministeriums Kontakt aufzunehmen. Der Antrag wird mit dem Vordruck "Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung" beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie gestellt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Projekte privater Tourismusbetriebe im Bereich der Errichtung, Erweiterung, Übernahme oder Modernisierung von Betriebsstätten werden mit bis zu 20% gefördert, wenn diese Dauerarbeitsplätze erhalten oder neu schaffen.

Weitere Informationen  
Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)  

Die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) unterstützt – in Kooperation mit weiteren Investoren – innovative und technologieorientierte Existenzgründer und Unternehmen mit Beteiligungskapital vorrangig zur Finanzierung der Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) unterstützt innovative und technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Unternehmen. Antragsberechtigt sind technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Technologieunternehmen (TU), die nicht älter als 10 Jahre sind und die Kriterien der KMU-Definition der EU erfüllen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Innovationsvorhaben für

– Investitionen zur Markteinführung,

– angewandte Forschung und Entwicklung bis zur Aufnahme der kommerziellen Produktion,

– für Anpassungsentwicklungen bis zur Markteinführung der technisch neuen bzw. wesentlich verbesserten Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in der Regel als stille Beteiligung, in Ausnahmefällen kombiniert mit einer offenen Beteiligung.

 

Normalerweise muss die Beteiligung nicht mit Sicherheiten unterlegt werden.

 

Je nach Bedarf stehen zwischen EUR 125.000 und EUR 2 Millionen pro Technologieunternehmen zur Verfügung.

 

Die stille Beteiligung ist normalerweise auf eine Laufzeit von 10 Jahren begrenzt.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn Ihres Vorhabens an die Hausbank zustellen. Diese leitet den Antrag an die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) weiterleitet. Der Antrag kann auch direkt an die SWG gerichtet werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Technologien werden die Reisebranche verändern. Dieses Beteiligungsprogramm erleichtert Start-ups aus dem Bereich TravelTech die Umsetzung Ihrer Geschäftsideen.

Weitere Informationen  
Beteiligungen der SEK Saarland GmbH  

Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die SEK Saarland GmbH als Aktionärin oder Gesellchafterin an Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Realwirtschaft, die in dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr eine Bilanzsumme von mehr als EUR 10 Millionen oder Umsatzerlöse von mehr als EUR 10 Millionen erzielt haben und mindestens 50, aber nicht mehr als 249 Arbeitnehmende beschäftigen.

 

Der Sitz oder wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehens ist im Saarland.

Was wird gefördert?

Die Beteiligung dient der Luquiditätssicherung des Unternehmens.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung erfolgt ausschließlich durch

 

- den Erwerb von Anteilen an einer GmbH, GmbH & Co. KG oder Unternehmen anderer Rechtsform sowie von Stamm- und/oder Vorzugsaktien (Anteilserwerb),

- die Übernahme sonstiger Bestandteile des Eigenkapitals nach Anteilserwerb,

- das Eingehen stiller Beteiligungen oder

- die Gewährung von Gesellschafterdarlehen.

 

Die SEK Saarland GmbH erwirbt grundsätzlich mindestens 25,1 Prozent Firmenanteil.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über den Online-Antrag "Antrag auf eine Stabilisierungsmaßnahme durch die SEK Saarland GmbH" auf der Webseite der SHS Strukturholding Saar GmbH. Die Entscheidung über die Beteiligung der SEK trifft die Geschäftsführung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die SEK beteiligt sich an Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind.

Weitere Informationen  
Kompetenz durch Weiterbildung (KdW) Saarland  

Das Saarland fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Teilnahme von Beschäftigten aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.

Fördergebiet

Saarland

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland.

Was wird gefördert?

Grundsätzlich ist die betrieblich bedingte Teilnahme eines/einer Beschäftigten an einer Weiterbildung förderfähig, wenn diese der Erweiterung der fachlichen, methodischen oder sozialen Kompetenzen des/der Beschäftigten dient und die folgenden Kriterien erfüllt:

- dient dem Unternehmenszweck,

- betrifft die Tätigkeit im Unternehmen,

- allen Interessenten offen steht (d.h. die Maßnahme ist veröffentlicht und basiert nicht auf einem individuellen Angebot)

 

Onlineschulungen sind förderfähig, wenn sie interaktiv und audiovisuell stattfinden. Auch Schulungen oder Seminare mit einer Kombination aus Online – und Präsenz-Anteilen sind förderfähig.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von 50 Prozent der Seminarkosten, jedoch max. 2.000 EUR je Mitarbeiter. Die Bagatellgrenze liegt bei 100 EUR. Die max. Fördersumme pro KMU und Jahr richtet sich nach der Unternehmensgröße.

 

Damit möglichst viele durch KdW unterstützt werden können, ist die Förderung pro Unternehmen und Jahr limitiert.

- Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten können maximal 20.000 EUR im Jahr erhalten.

- Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten können maximal 100.000 EUR im Jahr erhalten.

- Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten können maximal 250.000 EUR im Jahr erhalten.

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung muss sich der Antragsteller EDV-gestützt bei der KdW-Servicestelle registrieren und seine KMU-Eigenschaft nachweisen. Der Antrag auf Gewährung eines Weiterbildungszuschusses ist grundsätzlich drei Arbeitstage vor Seminarbeginn bei der KdW-Servicestelle einzureichen.

 

Die Abrechnungsunterlagen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Seminars bei der KdW-Servicestelle eingereicht werden.

 

Kontakt zur KdW-Servicestelle - Förderprogramm Kompetenz durch Weiterbildung:

 

FITT - Institut für Technologietransfer

an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes gGmbH

Saaruferstraße 16, 66117 Saarbrücken

Fon 0681/ 5867-651

Fon 0681/ 5867-652

Fon 0681/ 5867-660

Fax 0681/ 5867-659

Mail kdw@fitt.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Programm sollen KMU Mitarbeitern die Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen, um damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Weitere Informationen  
Ressource NRW  

Die Förderbekanntmachung „Ressource.NRW“ zielt darauf ab, Unternehmen in Nordrhein-Westfalen bei der Steigerung ihrer Ressourceneffizienz und der Umsetzung nachhaltiger Produktionsprozesse zu unterstützen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

30.06.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihren Sitz oder eine Nie-

derlassung in Nordrhein-Westfalen haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden

(1) Investitionen in neue und innovative Technologien, die einen wesentlichen Beitrag

zur Ressourceneffizienz leisten bzw. die den Übergang zu einer Circular Economy

unterstützen sowie

(2) Investitionen, die einen wesentlichen Beitrag zur Ressourceneffizienz leisten bzw.

die den Übergang zu einer Circular Economy unterstützen und THG-Einsparung

pro Fördereuro bewirken („Fördereffizienz“)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe

des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens

in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben

in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 60% der zuwen-

dungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

 

Der Zuschuss für neue, innovative Technologien zu Ressourceneffizienz und Maßnahmen

zur Transformation zu einer Circular Economy beträgt für:

- Kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent,

- Mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent, der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Höchstgrenze der Zuwendung in Höhe von 4 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben. Die Bagatellgrenze für die Gewährung einer Zuwendung liegt bei 25 000 Euro Zuschuss.

Bewerbungsverfahren

Eine Antragstellung ist über das EFRE.NRW.online-Portal (https://efre.ecoh.nrw.de) möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ressource.NRW bietet Unternehmen eine gezielte Unterstützung, um Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit wirtschaftlich umzusetzen.

Weitere Informationen  
Förderung öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen  

Träger öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen oder Maßnahmen, vorzugsweise Gemeinden oder Gemeindeverbände, können für ihre Projekte finanzielle Unterstützung beantragen.

Fördergebiet

Saarland

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

- Träger öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen, vorzugsweise Gemeinden oder Gemeindeverbände

- Edutainmenteinrichtungen mit überwiegend touristischer Zielsetzung sowie Maßnahmen zur Modernisierung geförderter Infrastrukturmaßnahmen innerhalb der Zweckbindungsfrist von 15 Jahren

Was wird gefördert?

Gefördert werden zum Beispiel die Geländeerschließung für den Tourismus sowie Einrichtungen der touristischen Basisinfrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen.

Die öffentliche touristische Infrastrukturmaßnahme soll mit der Tourismuskonzeption Saarland 2025 in Einklang stehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Förderung beträgt i.d.R. 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie im Referat für Tourismuspolitik und Tourismusförderung gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Träger öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen oder Maßnahmen sowie Edutainmenteinrichtungen mit touristischer Zielsetzung erhalten eine Förderung von den Ausgaben von bis zu 70%, wenn diese der Tourismuskonzeption Saarland 2025 entsprechen.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)"  

Projekte privater Tourismusbetriebe können im Rahmen der Möglichkeiten und unter bestimmten Voraussetzungen vom Land finanziell unterstützt werden

Fördergebiet

Saarland

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

KMU des Übernachtungs- und Freizeitgewerbes können einen Antrag auf Förderung stellen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können unter anderem:

- die Errichtung einer neuen Betriebsstätte,

- die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,

- die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte,

- Modernisierungsinvestitionen in Hotelbetrieben und Ferienwohnungen bei gleichzeitiger Kapazitätserweiterung oder Änderung des Charakters des Hotels / der Ferienwohnung bzw. wenn durch die Modernisierung die Anforderung für die nächsthöhere Kategorie in der Sterne-Klassifizierung erreicht wird.

Für ein Vorhaben kann künftig nur dann ein Antrag gestellt werden, wenn mindestens 50 % der Kosten auf den Bereich Nachhaltigkeit entfallen. Vor der Antragstellung findet ein Beratungsgespräch zwischen dem Antragsteller und den Mitarbeitern der Tourismus Zentrale Saarland statt, in dem das Vorhaben geprüft und Handlungsstrategien ausgearbeitet werden.

Beispiele

Förderfähig unter dem Punkt „Nachhaltigkeit“ sind beispielsweise Investitionen in:

 

Verringerung von Lärmbelastung

Energieeffiziente Sanierung

Gebäude-, Fassaden- oder Dachbegrünung

Landschafts- und Gartengestaltung mit heimischen Pflanzenarten

Kälte- und Wärmeschutzisolierung

Maßnahmen zur Wasserersparnis

E-Ladestationen für PKW oder E-Bikes

Investitionen in effiziente Gebäudetechnik (z.B. energiesparende Leuchtmittel/

Elektrogeräte, Heizsysteme)

Individualisierte und bedarfsorientierte Steuerung für Heizung, Wasser, Klima und

Energie durch Einrichtung eines Hotelraum Management Systems

Installation von Bewegungsmeldern in öffentlichen Bereichen

Maßnahmen der Barrierefreiheit

Art und Höhe der Zuwendung

Der Höhe der Förderung liegt die Größe des Unternehmens sowie der Standort zugrunde. Es ist eine Förderung von max. 35% möglich.

Bewerbungsverfahren

Es wird empfohlen, vor der Antragstellung mit dem Tourismusreferat des Ministeriums Kontakt aufzunehmen. Der Antrag wird mit dem Vordruck "Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung" beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie gestellt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Projekte privater Tourismusbetriebe werden mit bis zu 35% bei der Errichtung, Erweiterung, Übernahme oder Modernisierung von Betriebsstätten gefördert.

Weitere Informationen  
Mikromezzaninbeteiligungen Saarland  

Kapital für kleine und junge Unternehmen aus dem Mikromezzaninfonds Deutschland

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Anträge können kleine* und junge Unternehmen sowie Existenzgründer:innen stellen.

 

Besonders sind Unternehmen angesprochen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Genau wie gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen zählen diese zu den Zielgruppen-Unternehmen des Fonds. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.

 

* gemäß KU-Definition der Europäischen Kommission

Was wird gefördert?

Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolge- oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsbetrag:

Die maximale Beteiligungshöhe beträgt € 100 000,00

 

Für Zielgruppen-Unternehmen liegt die maximale Beteiligungshöhe bei € 150.000,00.

 

 

Finanzierungsanteil:

Bis zu 100 % der anfallenden Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages.

 

Die Laufzeit der Beteiligung beträgt maximal 10 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der KBG Saarland zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründer:innen werden mit max. 50.000 Euro im Bereich der Verbesserung des Eigenkapitals unterstützt

Weitere Informationen  
Innovationskapital Sachsen  

Mit dem neuen Beteiligungsprogramm „Innovationskapital Sachsen“ stärkt der Freistaat gezielt wachstumsorientierte Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen als Teil des Bundesprogramms RegioInnoGrowth (RIG) aus dem Wachstumsfonds.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Startups oder wachstumsorientierte Mittelständler mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen mit einem innovativen ökologischen, digitalen und sozialen Geschäftsmodell, welche den Markteintritt erfolgreich abgeschlossen haben.

Was wird gefördert?

Innovationskapital Sachsen unterstützt stark wachsende innovative Unternehmen in Sachsen, um frisches Kapital in die sächsische Innovationslandschaft zu bringen für den Wachstum der Hidden Champions von morgen.

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 1,0 Mio. EUR und 5,0 Mio. EUR in Form einer stillen und/oder offenen Minderheitsbeteiligung

Anteilige Finanzierung von bis zu 70 % und gleiche Bedingungen für alle Partner der Finanzierungsrunde

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Sächsische Beteiligungsgesellschaft SBG, die im Vorfeld zu kontaktieren ist.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm eignet sich für wachstumsorientierte Unternehmen, die den nächsten Schritt gehen möchten, um ihre Visionen verwirklichen zu können.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW; Sächsische Aufbaubank SAB; Sächsische Beteiligungsgesellschaft SBG
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Beteiligungsgesellschaft SGB
  • https://sbg.sachsen.de/innovation.html
 
Verbesserung der touristischen Schifffahrt (RL Schiff)  

Zuschuss zur Umrüstung, Ersatz- oder Neubeschaffung von Fahrgastschiffen oder Fähren in Sachsen.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind

 

- Kommunen,

- Landkreise,

- kommunale Zusammenschlüsse,

- Vereine und

- Unternehmen

 

als Eigentümerinnen und Eigentümer der Fahrgastschiffe und Fähren.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind die Umrüstung, Ersatz- oder Neubeschaffung von Fahrgastschiffen oder Fähren auf Gewässern nach Anlage 2 Nr. 1 und Nr. 2 des Sächsisches Wassergesetzes

 

Nicht förderfähig sind

 

- Planungs- und Projektierungsleistungen

- Ausgaben für Abnahmen oder Genehmigungen

- Investitionsvorbereitende Maßnahmen (Studien)

- Aufwendungen für den Betrieb der Infrastruktur

- Eigenleistungen

 

Das Vorhaben muss der Verbesserung oder Aufrechterhaltung der Fahrgastschifffahrt im Freistaat Sachsen dienen.

Art und Höhe der Zuwendung

nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Bewerbungsverfahren

Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen  
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