Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Zum Hauptinhalt springen

Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

616 Treffer:
Zentrales Umsetzungsprogramm Klimaanpassung (ZUP)  

Das „Zentrale Umsetzungsprogramm Klimaanpassung“ zielt darauf ab, Vorhaben zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, der Risikoprävention und der Katastrophenresilienz im Sinne der Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zu fördern.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

30.12.2029

Für wen?

- juristische Personen des öffentlichen Rechts auf dem Gebiet des Landes Freie Hansestadt Bremen einschließlich ihrer senatorischen Dienststellen und Einrichtungen sowie die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven; hierzu zählen ebenso die staatlichen Hochschulen

- juristische Personen des Privatrechts sowie sonstige Organisationsformen und Sondervermögen des Landes und seiner Stadtgemeinden, in denen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung überführt sind gemäß der aktuellen Fassung des Beteiligungsberichts der Freien Hansestadt Bremen sowie der aktuellen Fassung des Beteiligungsberichts der Stadt Bremerhaven;

- nichtwirtschaftliche und gemeinnützige Einrichtungen und Vereine im Sinne von § 21 BGB in Verbindung mit § 52 AO mit Sitz im Land Freie Hansestadt Bremen.

Was wird gefördert?

Nicht-investive Maßnahmen, insbesondere

- Ganzheitliche Konzepte, fachübergreifende Strategie- und Leitlinienentwicklungen, Gutachten, Studien, Analysen (insb. Risikobewertungen, Gefährdungsanalysen),

- Simulationen, Modellierungen, Fachkarten und Modellrechnungen,

- Monitoring-, Frühwarn-, Auskunfts- und Informationssysteme,

- Maßnahmen zum Abbau von Informationsdefiziten und Umsetzungshemmnissen, (z.B. Sensibilisierungs-/Informationskampagnen, Beteiligungsverfahren, Beratungen)

 

Investive Maßnahmen, insbesondere

- innovative ökosystembasierte Lösungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels;

- Anpassung und Verbesserung öffentlicher Infrastrukturen der Daseinsvorsorge mit Hilfe ökosystembasierter Lösungen (z. B. kleinräumige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserwirtschaft im Quartier im Sinne des Schwammstadtprinzips);

- Maßnahmen zur klimaangepassten Verbesserung des städtischen Umfelds, z. B. Umgestaltungen/Sanierungen öffentlicher Räume in multifunktionale Flächen, um innerstädtische Retentions- und Überflutungsflächen bei Starkregenereignissen zu schaffen;

- Herstellung und Verbesserung technischer Infrastruktur, z. B. für Monitoring-, Frühwarn-, Auskunfts-/Informationssystemen;

- Prototypen sowie pilothafte Maßnahmen zur Umsetzung von Konzepten, Strategien oder Leitlinien zur Steigerung der Klimaresilienz.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung oder Vollfinanzierung als nicht rückzahlbare Förderung gewährt.

 

- Für öffentliche Einrichtungen des Landes Bremen und seiner Stadtgemeinden gemäß Punkt A) sowie deren Beteiligungen gemäß Punkt B) wird eine Vollfinanzierung gewährt.

- Für gemeinnützige Einrichtungen und Vereine gemäß Punkt C) wird eine Anteilfinanzierung von bis zu 95 % gewährt. Im Rahmen der Förderentscheidung wird die Höhe des Eigenanteils des Antragstellers in die Bewertung einbezogen.

Bewerbungsverfahren

Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Übergeordnetes Ziel der Strategie ist, die Toleranz und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaveränderungen und deren Folgen sowie die Vorsorge und das Reaktionsvermögen der Stadtgemeinden sowie der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Dadurch besteht ein langfristig ausgerichteter strategischer Rahmen, wie sowohl den schleichenden als auch den abrupt auftretenden Klimafolgen begegnet werden kann. Langfristiges Ziel ist es, gute Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit auch bei potenziell eintretenden Klimafolgen in der Region zu erhalten.

Weitere Informationen  
Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)  

Die PFAU-Förderung unterstützt Projekte mit positiven Auswirkungen auf die Umwelt.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

- Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

- Großunternehmen unter besonderen Voraussetzungen

- Forschungseinrichtungen, im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen

Was wird gefördert?

- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen

- Prozess- und Organisationsinnovationen

- Innovationscluster

- Investitionen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen

Beispiele

- Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal

- Instrumente und Ausrüstung

- Fremdleistung wie Beratung und ähnliche Dienstleistungen

- Sonstige Betriebskosten wie z.B. Materialkosten oder Kosten für Fertigungs- oder Dienstleistungsaufträge an Dritte

Art und Höhe der Zuwendung

- Zuwendungsart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung).

- Max. Förderung: Bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (KMU)

- Obergrenzen: Max. 150.000 € für Einzelprojekte, max. 250.000 € für Verbundprojekte.

Bewerbungsverfahren

Einreichen einer Projektskizze bis zum 31.12.2025 bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (Projektträger).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die PFAU-Förderung unterstützt Ihre Vorhaben mit positiven Auswirkungen auf die Umwelt und dabei insbesondere den sparsamen Einsatz von Materialien und Energie.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft; EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
  • https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/pfau
 
Förderprogramm Angewandte Umweltforschung (AUF)  

Das Förderprogramm unterstützt innovative und anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsansätze mit einem umweltschutzrelevanten Schwerpunkt.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

- Forschungseinrichtungen aller Fachdisziplinen des Landes Bremen

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, im Rahmen von Verbundprojekten mit Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

- Anwendungsorientierte Forschungsvorhaben, die der effektiven Umsetzung von Forschungserkenntnissen in die wirtschaftliche Praxis dienen und zur Verbesserung der F&E-Infrastrukturen im Umweltschutz beitragen

- Anwendungsfernere Vorhaben, insbesondere dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie mit Hilfe von überregional zu akquirierenden Drittmitteln weitergeführt werden können

- Ausgewählte Informationsveranstaltungen zur Vermittlung von Forschungsergebnissen

- Vorlaufende Forschungsstudien als Vorbereitung umfangreicherer Forschungsvorhaben

Beispiele

- Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal

- Instrumente und Ausrüstung

- Fremdleistung wie Beratung und ähnliche Dienstleistungen

- Sonstige Betriebskosten wie z.B. Materialkosten oder Kosten für Fertigungs- oder Dienstleistungsaufträge an Dritte

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für

- Einzelprojekte bis zu 200.000 EUR

- Verbundprojekte bis 250.000 EUR

Bewerbungsverfahren

Einreichen einer Projektskizze bis zum 15.09.2024 bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Neben innovativen und anwendungsorientierten Projekten mit Umweltschutzschwerpunkt, stärkt das Programm zusätzlich die Forschung, welche Impulse für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung im Land Bremen und in der Region gibt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft; EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank; GmbH BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
  • https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/auf
 
Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)  

Das Programm zielt darauf ab, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Bremen bei der Steigerung ihrer Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen. Es fördert die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zur Schaffung und Stabilisierung hochwertiger Arbeitsplätze.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

- Kleine und mittelständische Unternehmen

- Existenzgründerinnen und Existenzgründer

Was wird gefördert?

Fremde Kosten - im Rahmen der Markteinführung besonders innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen - für

- Leistungen im Bereich Marktforschung und Wissenstransfer

- die Analyse von Markt, Kunden und Wettbewerb

- die Entwicklung geeigneter Marketingstrategien und Vertriebswege

- förderfähige Kosten sind hierbei Arbeiten bis zu Prototypen, Muster oder Strategie

- mehrere Dienstleister im Förderprojekt sind kombinierbar

Art und Höhe der Zuwendung

- Zuschüsse bis zu 50 % der Fremdkosten

- max. 20.000 € Zuschuss pro Vorhaben

Bewerbungsverfahren

Projektskizzen und konkrete Anträge müssen entsprechend den jeweiligen Fördervoraussetzungen eingereicht werden. Ein zweistufiges Antragsverfahren ist üblich, beginnend mit einer Projektskizze gefolgt von einer detaillierten Projektbeschreibung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieses Förderprogramm ist ein Zuschuss, der KMU und Existenzgründern in Bremen bei der Markteinführung ihrer besonders innovativen Produkte hilft. Es finanziert notwendige externe Beratungsleistungen in den Bereichen Marktanalyse, Marketingstrategie und Vertrieb.

Weitere Informationen  
Liquiditätshilfen  

BAB unterstützt Unternehmen durch Liquiditätshilfen.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

- Kleine und mittlere Unternehmen entsprechend den KMU-Kriterien der EU

- Größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet

Was wird gefördert?

Arbeitsplatz schaffende oder sichernde Maßnahmen aller Wirtschaftszweige

Art und Höhe der Zuwendung

mit Krediten im Rahmen zulässiger Beihilfewerte nach geltenden De-minimis-Regelungen:

- Höhe max. 1 Mio. EUR

- Laufzeit und Verzinsung sind vorhabenabhängig

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bei der BAB zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch das Angebot von Liquiditätshilfen stärkt und stabilisiert die BAB die wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen im Land Bremen.

Weitere Informationen  
Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)  

Die FEI-Förderung unterstützt dabei, das Risiko bei der Entwicklung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen zu minimieren.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

- Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

- Großunternehmen unter besonderen Voraussetzungen

- Forschungseinrichtungen, im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen

Was wird gefördert?

- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen

- Innovationscluster

- Prozess- und Organisationsinnovationen

- Investitionen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen

 

Aktueller Sonderfokus: Projekte, die Künstliche Intelligenz (KI) von der Idee bis zum Prototyp vorantreiben (z.B. KI-gestützte Diagnostik, generative Werkzeuge oder Nachfrageprognosen). Weitere Infos dazu in dieser Ausschreibung.

Beispiele

- Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal

- Instrumente und Ausrüstung

- Fremdleistung wie Beratung und ähnliche Dienstleistungen

- Sonstige Betriebskosten wie z.B. Materialkosten oder Kosten für Fertigungs- oder Dienstleistungsaufträge an Dritte

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für

- Einzelprojekte mit bis zu 150.000 €

- Verbundprojekte zwischen Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit bis zu 250.000 €

Bewerbungsverfahren

Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch die Unterstützung verringert sich das Risiko für die jeweiligen Unternehmen, wodurch insgesamt eine höhere Bereitschaft für Investitionen erreicht wird.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation; EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
  • https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/fei
 
Kongressinitiative für die Bayerische Tourismuswirtschaft (KiB)  

Die Kongressinitiative Bayern ist ein Förderprogramm der Staatsregierung, das die Ansiedlung und Durchführung überregionaler Fachtagungen und Kongresse im Freistaat unterstützt. Ziel ist es, Bayern als Wissens- und Tagungsstandort zu stärken und die Auslastung der Tagungsinfrastruktur zu verbessern.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Zuwendungsempfänger sind Veranstalter oder von diesen nachweislich Beauftragte, die Veranstaltungen in Bayern planen und durchführen.

 

Antragsberechtigt sind:

• juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

• rechtsfähige Personengesellschaften

• selbstständig und freiberuflich Tätige

Was wird gefördert?

Tagungen und Kongresse, die sich als geschlossene Veranstaltungen an ein Fachpublikum richten.

 

Voraussetzungen:

• Veranstaltungsort innerhalb Bayerns

• findet erstmals statt, oder erst zum maximal dritten Mal in Bayern

• Veranstaltungsprogramm: mind. 2 Tage mint jeweils mind. 4h

• Teilnehmeranzahl mind. 100 vor Ort

• Externe Veranstaltungsräumlichkeit

Beispiele

• Miete für Veranstaltungsräume einschließlich Betriebs- und Nebenkosten

• Ausgaben für Bewirtung (Catering)

• Ausgaben für Technik, Ausstattung o. Ä.

• Honorare, Reisekosten, Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung für Moderierende, Vortragende und Dolmetschende

• Ausgaben für allgemeine Organisation

• Registrierung/Hostessen vor Ort

• Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit

• Ausgaben für die Sicherheit

• Schutz- und Hygienemaßnahmen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

 

Die Förderhöhe wird gestaffelt nach der Anzahl der Teilnehmenden vor Ort und der Kongresstage.

• min. 12.000€ bis max. 125.000€

• zusätzliche Boni: Teilnehmer aus dem Ausland/ Nebensaison

Bewerbungsverfahren

Die Antragsstellung erfolgt online über das Antragsportal der Bayern Innovativ GmbH. Dort können auch alle notwendigen Unterlagen hochgeladen werden. Der Antrag ist in deutscher Sprache auszufüllen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieses Programm bietet Veranstaltern und Kongressagenturen einen Zuschuss zur Deckung der direkten Veranstaltungskosten (z.B. Miete, Catering, Technik, Honorare). Es ist das zentrale Instrument, um neue, überregionale Kongresse nach Bayern zu holen oder bestehende Veranstaltungen in den Freistaat zurückzuverlagern. Der Antragsteller muss die Räumlichkeiten extern anmieten, und die Förderung ist auf zwei Mal in fünf Jahren begrenzt.

Weitere Informationen  
Sanierung kommunaler Sportstätten  

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) unterstützt Städte und Gemeinden mit Zuschüssen, um den Sanierungsstau bei kommunalen Sportstätten abzubauen. Ziel ist die Förderung investiver Projekte von überregionaler Bedeutung. Ein Schwerpunkt liegt auf der Nachhaltigkeit (Energieeffizienz, Ressourcenschonung in Bädern) und der Barrierefreiheit der Anlagen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden (Kommunen). Landkreise sind antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer der Sportstätte sind.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung von kommunalen Sportstätten (gedeckt oder ungedeckt), die der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Beispiele

Maßnahmen in:

• Freibädern/Hallenbädern: Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs und des Chemikalieneinsatzes sowie zur klimaneutralen Wärmeversorgung

• Kunstrasenplätzen: Sanierung von Kunstrasenplätzen mit zertifizierten, nachhaltigen Materialien

• Barrierefreiheit: Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit

• Energieeffizienz: Notwendige Maßnahmen zur Erreichung der Effizienzgebäude-Stufe 85 (Sanierung) oder 55 (Ersatzneubau)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) und wird grundsätzlich als Festbetragsfinanzierung gewährt

Zuschusshöhe und Obergrenzen:

• Mindestförderung: Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro.

• Höchstförderung: Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro.

• Regelförderung: Eigenanteil mind.55 Prozent der Gesamtausgaben

• Haushaltsnotlage: Eigenanteil mind. 25 Prozent der Gesamtausgaben

 

Die Zuwendung kann von der Kommune an Dritte (z. B. Sportvereine) weitergeleitet werden.

Bewerbungsverfahren

Zweistufiges Verfahren:

1. Einreichung der Projektskizze (Frist: 15. Januar 2026) über das Förderportal des Bundes.

2. Nach Beschluss des Haushaltsausschusses folgt die Antragstellung (Phase 2) der ausgewählten Kommunen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm ist der zentrale Baustein zur Sanierung der kommunalen Freizeit- und Sportinfrastruktur. Es ermöglicht Kommunen die Modernisierung von Bädern, Sportanlagen und Freianlagen. Der Fokus liegt auf der Erhöhung der Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit der Anlagen, was indirekt den Gesundheits- und Freizeittourismus stärkt. Wichtig: Die Förderung gilt nur für öffentlich zugängliche und nicht-gewerblich betriebene Sportstätten.

Weitere Informationen  
Diversity in KMU  

Mit der FEI-Förderung „Gender Diversity“ sollen Strategien diverser Personalstrukturen in Unternehmen unterstützt werden.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Was wird gefördert?

- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen

- Prozess- und Organisationsinnovationen

Beispiele

Gefördert werden u.a.

- Führungsmodelle, die Frauen als Fach- und Führungskräfte, insbesondere in den MINT-Berufen stärken.

- Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal

- Instrumente und Ausrüstung

- Fremdleistung wie Beratung und ähnliche Dienstleistungen

- Sonstige Betriebskosten wie z. B. Materialkosten

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

- Max. Zuschuss: Bis zu 150.000 € pro Einzelprojekt.

- Förderquote: Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist zudem die Entwicklung von Arbeitswelten, wo unterschiedliche Talente, Perspektiven und Kompetenzen interdisziplinär zusammenkommen können sowie die Reduzierung von Gender Gaps.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation; EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
  • https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/diversity-kmu
 
Beteiligungskapital  

Zur Unterstützung der Innovationsprozesse und des Wachstums in der bremischen Wirtschaft unterstützt die BAB mit öffentlichen Finanzierungsmitteln, mit welchen die Kapitalbasis kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) für zukunftsorientierte Maßnahmen gestärkt werden soll.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

29.06.2028

Für wen?

Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen.

Was wird gefördert?

Investitionen & Betriebsmittel

Beispiele

- Erweiterung des Unternehmens

- Entwicklung und Ausbau von Geschäftsfeldern

- Wachstumsbedingten Liquiditätsbedarf

- Neuausrichtung des Unternehmens, z.B. nach einer Konsolidierungsphase

- Finanzierung im Rahmen einer Unternehmensnachfolge

Art und Höhe der Zuwendung

Die Bremer Aufbau Bank GmbH (BAB) bietet über ihre Tochtergesellschaft, BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH (BBM), die Stärkung Ihres Eigenkapitals an in Form von:

 

Stille Beteiligung:

- Wirtschaftliches Eigenkapital als Nachrangdarlehen

- Beteiligungsvolumina insbesondere im Co-Investment bis zu 1,5 Mio. €

- Faire Konditionen mit fester Grundvergütung und gewinnabhängiger Vergütung

- Laufzeit der Beteiligung, bis zu 10 Jahren

 

Offene Beteiligung:

- Beteiligung direkt am Kapital der Gesellschaft als Minderheitsgesellschafter

- Beteiligungsvolumina als Alleininvestor:in bis zu 200.000 €, im Co-Investment bis zu 1,5 Mio. €

- Teilhabe an Gewinn und an der Wertsteigerung, keine jährliche Vergütung

- Exit-Perspektive nach 7 Jahre (Beteiligungshorizont)

Bewerbungsverfahren

Dem Antrag sind detaillierte Angaben über das Unternehmen, die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse (Umsatz, Beschäftigte, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen nebst erforderlichen Erläuterungen usw.), das Investitionsvorhaben und die Finanzierung beizufügen.

 

Antragsannehmende Stelle ist die BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zielsetzung ist es KMU in der Gründungs-, Wachstums- und Übertragungsphasen bei nachhaltigen Marktchancen für einen begrenzten Zeitraum zusätzliches Eigenkapital und/oder eigenkapitalähnliche Mittel zur Verfügung zu stellen und so die Finanzierungsbedingungen für KMU mittelbar und unmittelbar zu verbessern.

Weitere Informationen  
Suchergebnisse 601 bis 610 von 616