Förderwegweiser
Bremen
30.12.2029
- juristische Personen des öffentlichen Rechts auf dem Gebiet des Landes Freie Hansestadt Bremen einschließlich ihrer senatorischen Dienststellen und Einrichtungen sowie die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven; hierzu zählen ebenso die staatlichen Hochschulen
- juristische Personen des Privatrechts sowie sonstige Organisationsformen und Sondervermögen des Landes und seiner Stadtgemeinden, in denen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung überführt sind gemäß der aktuellen Fassung des Beteiligungsberichts der Freien Hansestadt Bremen sowie der aktuellen Fassung des Beteiligungsberichts der Stadt Bremerhaven;
- nichtwirtschaftliche und gemeinnützige Einrichtungen und Vereine im Sinne von § 21 BGB in Verbindung mit § 52 AO mit Sitz im Land Freie Hansestadt Bremen.
Nicht-investive Maßnahmen, insbesondere
- Ganzheitliche Konzepte, fachübergreifende Strategie- und Leitlinienentwicklungen, Gutachten, Studien, Analysen (insb. Risikobewertungen, Gefährdungsanalysen),
- Simulationen, Modellierungen, Fachkarten und Modellrechnungen,
- Monitoring-, Frühwarn-, Auskunfts- und Informationssysteme,
- Maßnahmen zum Abbau von Informationsdefiziten und Umsetzungshemmnissen, (z.B. Sensibilisierungs-/Informationskampagnen, Beteiligungsverfahren, Beratungen)
Investive Maßnahmen, insbesondere
- innovative ökosystembasierte Lösungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels;
- Anpassung und Verbesserung öffentlicher Infrastrukturen der Daseinsvorsorge mit Hilfe ökosystembasierter Lösungen (z. B. kleinräumige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserwirtschaft im Quartier im Sinne des Schwammstadtprinzips);
- Maßnahmen zur klimaangepassten Verbesserung des städtischen Umfelds, z. B. Umgestaltungen/Sanierungen öffentlicher Räume in multifunktionale Flächen, um innerstädtische Retentions- und Überflutungsflächen bei Starkregenereignissen zu schaffen;
- Herstellung und Verbesserung technischer Infrastruktur, z. B. für Monitoring-, Frühwarn-, Auskunfts-/Informationssystemen;
- Prototypen sowie pilothafte Maßnahmen zur Umsetzung von Konzepten, Strategien oder Leitlinien zur Steigerung der Klimaresilienz.
Die Förderung wird als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung oder Vollfinanzierung als nicht rückzahlbare Förderung gewährt.
- Für öffentliche Einrichtungen des Landes Bremen und seiner Stadtgemeinden gemäß Punkt A) sowie deren Beteiligungen gemäß Punkt B) wird eine Vollfinanzierung gewährt.
- Für gemeinnützige Einrichtungen und Vereine gemäß Punkt C) wird eine Anteilfinanzierung von bis zu 95 % gewährt. Im Rahmen der Förderentscheidung wird die Höhe des Eigenanteils des Antragstellers in die Bewertung einbezogen.
Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH
nein
Übergeordnetes Ziel der Strategie ist, die Toleranz und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaveränderungen und deren Folgen sowie die Vorsorge und das Reaktionsvermögen der Stadtgemeinden sowie der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Dadurch besteht ein langfristig ausgerichteter strategischer Rahmen, wie sowohl den schleichenden als auch den abrupt auftretenden Klimafolgen begegnet werden kann. Langfristiges Ziel ist es, gute Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit auch bei potenziell eintretenden Klimafolgen in der Region zu erhalten.
- Zuwendungsgeber : Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/zup-klimanpassung
Bremen
30.12.2027
- Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Großunternehmen unter besonderen Voraussetzungen
- Forschungseinrichtungen, im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
- Prozess- und Organisationsinnovationen
- Innovationscluster
- Investitionen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal
- Instrumente und Ausrüstung
- Fremdleistung wie Beratung und ähnliche Dienstleistungen
- Sonstige Betriebskosten wie z.B. Materialkosten oder Kosten für Fertigungs- oder Dienstleistungsaufträge an Dritte
- Zuwendungsart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung).
- Max. Förderung: Bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (KMU)
- Obergrenzen: Max. 150.000 € für Einzelprojekte, max. 250.000 € für Verbundprojekte.
Einreichen einer Projektskizze bis zum 31.12.2025 bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (Projektträger).
eingeschränkt
Die PFAU-Förderung unterstützt Ihre Vorhaben mit positiven Auswirkungen auf die Umwelt und dabei insbesondere den sparsamen Einsatz von Materialien und Energie.
- Zuwendungsgeber : Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/pfau
Bremen
30.12.2027
- Forschungseinrichtungen aller Fachdisziplinen des Landes Bremen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, im Rahmen von Verbundprojekten mit Forschungseinrichtungen
- Anwendungsorientierte Forschungsvorhaben, die der effektiven Umsetzung von Forschungserkenntnissen in die wirtschaftliche Praxis dienen und zur Verbesserung der F&E-Infrastrukturen im Umweltschutz beitragen
- Anwendungsfernere Vorhaben, insbesondere dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie mit Hilfe von überregional zu akquirierenden Drittmitteln weitergeführt werden können
- Ausgewählte Informationsveranstaltungen zur Vermittlung von Forschungsergebnissen
- Vorlaufende Forschungsstudien als Vorbereitung umfangreicherer Forschungsvorhaben
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal
- Instrumente und Ausrüstung
- Fremdleistung wie Beratung und ähnliche Dienstleistungen
- Sonstige Betriebskosten wie z.B. Materialkosten oder Kosten für Fertigungs- oder Dienstleistungsaufträge an Dritte
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für
- Einzelprojekte bis zu 200.000 EUR
- Verbundprojekte bis 250.000 EUR
Einreichen einer Projektskizze bis zum 15.09.2024 bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.
eingeschränkt
Neben innovativen und anwendungsorientierten Projekten mit Umweltschutzschwerpunkt, stärkt das Programm zusätzlich die Forschung, welche Impulse für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung im Land Bremen und in der Region gibt.
- Zuwendungsgeber : Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank; GmbH BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/auf
Bremen
30.06.2027
- Kleine und mittelständische Unternehmen
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer
Fremde Kosten - im Rahmen der Markteinführung besonders innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen - für
- Leistungen im Bereich Marktforschung und Wissenstransfer
- die Analyse von Markt, Kunden und Wettbewerb
- die Entwicklung geeigneter Marketingstrategien und Vertriebswege
- förderfähige Kosten sind hierbei Arbeiten bis zu Prototypen, Muster oder Strategie
- mehrere Dienstleister im Förderprojekt sind kombinierbar
- Zuschüsse bis zu 50 % der Fremdkosten
- max. 20.000 € Zuschuss pro Vorhaben
Projektskizzen und konkrete Anträge müssen entsprechend den jeweiligen Fördervoraussetzungen eingereicht werden. Ein zweistufiges Antragsverfahren ist üblich, beginnend mit einer Projektskizze gefolgt von einer detaillierten Projektbeschreibung.
ja
Dieses Förderprogramm ist ein Zuschuss, der KMU und Existenzgründern in Bremen bei der Markteinführung ihrer besonders innovativen Produkte hilft. Es finanziert notwendige externe Beratungsleistungen in den Bereichen Marktanalyse, Marketingstrategie und Vertrieb.
- Zuwendungsgeber : Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation des Landes Bremen
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.bab-bremen.de/wachsen/innovationsfoerderung/bab-idl.html
Bremen
- Kleine und mittlere Unternehmen entsprechend den KMU-Kriterien der EU
- Größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet
Arbeitsplatz schaffende oder sichernde Maßnahmen aller Wirtschaftszweige
mit Krediten im Rahmen zulässiger Beihilfewerte nach geltenden De-minimis-Regelungen:
- Höhe max. 1 Mio. EUR
- Laufzeit und Verzinsung sind vorhabenabhängig
Anträge sind bei der BAB zu stellen.
eingeschränkt
Durch das Angebot von Liquiditätshilfen stärkt und stabilisiert die BAB die wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen im Land Bremen.
- Zuwendungsgeber : BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/liquiditaetshilfen
Bremen
29.06.2027
- Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Großunternehmen unter besonderen Voraussetzungen
- Forschungseinrichtungen, im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
- Innovationscluster
- Prozess- und Organisationsinnovationen
- Investitionen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen
Aktueller Sonderfokus: Projekte, die Künstliche Intelligenz (KI) von der Idee bis zum Prototyp vorantreiben (z.B. KI-gestützte Diagnostik, generative Werkzeuge oder Nachfrageprognosen). Weitere Infos dazu in dieser Ausschreibung.
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal
- Instrumente und Ausrüstung
- Fremdleistung wie Beratung und ähnliche Dienstleistungen
- Sonstige Betriebskosten wie z.B. Materialkosten oder Kosten für Fertigungs- oder Dienstleistungsaufträge an Dritte
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für
- Einzelprojekte mit bis zu 150.000 €
- Verbundprojekte zwischen Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit bis zu 250.000 €
Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.
nein
Durch die Unterstützung verringert sich das Risiko für die jeweiligen Unternehmen, wodurch insgesamt eine höhere Bereitschaft für Investitionen erreicht wird.
- Zuwendungsgeber : Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/fei
bundesweit
31.12.2029
Zuwendungsempfänger sind Veranstalter oder von diesen nachweislich Beauftragte, die Veranstaltungen in Bayern planen und durchführen.
Antragsberechtigt sind:
• juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
• rechtsfähige Personengesellschaften
• selbstständig und freiberuflich Tätige
Tagungen und Kongresse, die sich als geschlossene Veranstaltungen an ein Fachpublikum richten.
Voraussetzungen:
• Veranstaltungsort innerhalb Bayerns
• findet erstmals statt, oder erst zum maximal dritten Mal in Bayern
• Veranstaltungsprogramm: mind. 2 Tage mint jeweils mind. 4h
• Teilnehmeranzahl mind. 100 vor Ort
• Externe Veranstaltungsräumlichkeit
• Miete für Veranstaltungsräume einschließlich Betriebs- und Nebenkosten
• Ausgaben für Bewirtung (Catering)
• Ausgaben für Technik, Ausstattung o. Ä.
• Honorare, Reisekosten, Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung für Moderierende, Vortragende und Dolmetschende
• Ausgaben für allgemeine Organisation
• Registrierung/Hostessen vor Ort
• Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit
• Ausgaben für die Sicherheit
• Schutz- und Hygienemaßnahmen
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Förderhöhe wird gestaffelt nach der Anzahl der Teilnehmenden vor Ort und der Kongresstage.
• min. 12.000€ bis max. 125.000€
• zusätzliche Boni: Teilnehmer aus dem Ausland/ Nebensaison
Die Antragsstellung erfolgt online über das Antragsportal der Bayern Innovativ GmbH. Dort können auch alle notwendigen Unterlagen hochgeladen werden. Der Antrag ist in deutscher Sprache auszufüllen.
eingeschränkt
Dieses Programm bietet Veranstaltern und Kongressagenturen einen Zuschuss zur Deckung der direkten Veranstaltungskosten (z.B. Miete, Catering, Technik, Honorare). Es ist das zentrale Instrument, um neue, überregionale Kongresse nach Bayern zu holen oder bestehende Veranstaltungen in den Freistaat zurückzuverlagern. Der Antragsteller muss die Räumlichkeiten extern anmieten, und die Förderung ist auf zwei Mal in fünf Jahren begrenzt.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- https://www.bayern-innovativ.de/leistungen/projekttraeger/projekttraeger-bayern/kongressinitiative-bayern/kongressinitiative-bayern-voraussetzungen/
bundesweit
30.06.2027
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden (Kommunen). Landkreise sind antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer der Sportstätte sind.
Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung von kommunalen Sportstätten (gedeckt oder ungedeckt), die der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Maßnahmen in:
• Freibädern/Hallenbädern: Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs und des Chemikalieneinsatzes sowie zur klimaneutralen Wärmeversorgung
• Kunstrasenplätzen: Sanierung von Kunstrasenplätzen mit zertifizierten, nachhaltigen Materialien
• Barrierefreiheit: Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit
• Energieeffizienz: Notwendige Maßnahmen zur Erreichung der Effizienzgebäude-Stufe 85 (Sanierung) oder 55 (Ersatzneubau)
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) und wird grundsätzlich als Festbetragsfinanzierung gewährt
Zuschusshöhe und Obergrenzen:
• Mindestförderung: Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro.
• Höchstförderung: Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro.
• Regelförderung: Eigenanteil mind.55 Prozent der Gesamtausgaben
• Haushaltsnotlage: Eigenanteil mind. 25 Prozent der Gesamtausgaben
Die Zuwendung kann von der Kommune an Dritte (z. B. Sportvereine) weitergeleitet werden.
Zweistufiges Verfahren:
1. Einreichung der Projektskizze (Frist: 15. Januar 2026) über das Förderportal des Bundes.
2. Nach Beschluss des Haushaltsausschusses folgt die Antragstellung (Phase 2) der ausgewählten Kommunen.
eingeschränkt
Das Programm ist der zentrale Baustein zur Sanierung der kommunalen Freizeit- und Sportinfrastruktur. Es ermöglicht Kommunen die Modernisierung von Bädern, Sportanlagen und Freianlagen. Der Fokus liegt auf der Erhöhung der Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit der Anlagen, was indirekt den Gesundheits- und Freizeittourismus stärkt. Wichtig: Die Förderung gilt nur für öffentlich zugängliche und nicht-gewerblich betriebene Sportstätten.
- Zuwendungsgeber : Der Bund mit Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
- https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html
Bremen
29.06.2027
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
- Prozess- und Organisationsinnovationen
Gefördert werden u.a.
- Führungsmodelle, die Frauen als Fach- und Führungskräfte, insbesondere in den MINT-Berufen stärken.
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal
- Instrumente und Ausrüstung
- Fremdleistung wie Beratung und ähnliche Dienstleistungen
- Sonstige Betriebskosten wie z. B. Materialkosten
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
- Max. Zuschuss: Bis zu 150.000 € pro Einzelprojekt.
- Förderquote: Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.
nein
Ziel ist zudem die Entwicklung von Arbeitswelten, wo unterschiedliche Talente, Perspektiven und Kompetenzen interdisziplinär zusammenkommen können sowie die Reduzierung von Gender Gaps.
- Zuwendungsgeber : Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/diversity-kmu
Bremen
29.06.2028
Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen.
Investitionen & Betriebsmittel
- Erweiterung des Unternehmens
- Entwicklung und Ausbau von Geschäftsfeldern
- Wachstumsbedingten Liquiditätsbedarf
- Neuausrichtung des Unternehmens, z.B. nach einer Konsolidierungsphase
- Finanzierung im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
Die Bremer Aufbau Bank GmbH (BAB) bietet über ihre Tochtergesellschaft, BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH (BBM), die Stärkung Ihres Eigenkapitals an in Form von:
Stille Beteiligung:
- Wirtschaftliches Eigenkapital als Nachrangdarlehen
- Beteiligungsvolumina insbesondere im Co-Investment bis zu 1,5 Mio. €
- Faire Konditionen mit fester Grundvergütung und gewinnabhängiger Vergütung
- Laufzeit der Beteiligung, bis zu 10 Jahren
Offene Beteiligung:
- Beteiligung direkt am Kapital der Gesellschaft als Minderheitsgesellschafter
- Beteiligungsvolumina als Alleininvestor:in bis zu 200.000 €, im Co-Investment bis zu 1,5 Mio. €
- Teilhabe an Gewinn und an der Wertsteigerung, keine jährliche Vergütung
- Exit-Perspektive nach 7 Jahre (Beteiligungshorizont)
Dem Antrag sind detaillierte Angaben über das Unternehmen, die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse (Umsatz, Beschäftigte, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen nebst erforderlichen Erläuterungen usw.), das Investitionsvorhaben und die Finanzierung beizufügen.
Antragsannehmende Stelle ist die BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH.
eingeschränkt
Zielsetzung ist es KMU in der Gründungs-, Wachstums- und Übertragungsphasen bei nachhaltigen Marktchancen für einen begrenzten Zeitraum zusätzliches Eigenkapital und/oder eigenkapitalähnliche Mittel zur Verfügung zu stellen und so die Finanzierungsbedingungen für KMU mittelbar und unmittelbar zu verbessern.
- Zuwendungsgeber : BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/beteiligungskapital