Förderwegweiser
Berlin
30.12.2025
- KMU: allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
- Nicht-KMU: nur im Verbund mit KMU und Forschungseinrichtungen
- Forschungseinrichtungen: nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen
mit Sitz in Berlin bzw. mindestens einer organisatorisch eigenständigen Betriebsstätte in Berlin
Förderfähig sind Einzel- und Verbundprojekte in den Phasen der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung sowie des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung.
Konkret gefördert werden:
- projektbezogene Personalausgaben
- Fremdleistungen
- Materialausgaben
- Schutzrechtsanmeldungen
- Ausgaben für die Markteinführung und Marktvorbereitung
- indirekte Projektausgaben
Die Finanzierung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt.
- Darlehen bis zu 1 Mio. EUR
- Zuschüsse bis zu 400.000 EUR
Bezogen auf die förderfähigen Projektausgaben betragen die maximalen Fördersätze im Einzelnen bis zu:
Phase der industriellen Forschung
- 80 % (inkl. KMU- und Verbundbonus) als Zuschuss
Phase der experimentellen Entwicklung
- nur bei Forschungseinrichtungen in Verbünden 40% als Zuschuss
- nur bei Großunternehmen in Verbünden 25% als Zuschuss
- nur bei KMU max. 80 % als Darlehen
Phase des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung
- nur KMU max. 80 % als Darlehen
Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen.
nein
Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Innovations-, dabei vor allem der Forschungs- und Entwicklungsintensität unter Berücksichtigung der im Rahmen der gemeinsamen Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg definierten Cluster, die von herausgehobener Bedeutung für den Strukturwandel am Standort sind.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/pro-fit-projektfinanzierung.html
Berlin
- Basisberatung über Angebote im Bereich Energieeffizienz- und Klimaschutz und zur Identifizierung passender Unterstützungs- und Förderangebote
- Detailberatung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Identifizierung von Potentialen in den Bereichen Ressourcen- und Energieeffizienz und Klimaschutz sowie zur Abschätzung der Machbarkeit konkreter Maßnahmen
- Individuelle Unternehmensworkshops für KMU u.a. zu den Themen Kommunikation Treibhausgasbilanzierung und Kreislaufwirtschaft
- Austausch und Vernetzung mit gleichgesinnten Unternehmen im Rahmen von Informationsveranstaltungen, Runden Tischen und Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerken
kostenfreie Unterstützungsleistungen; wie beispielsweise Beratungen
Ansprechpartner ist die Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb (KEK).
nein
Vor dem Hintergrund globaler Herausforderungen wie dem Klimawandel, Energiekrisen und Ressourcenknappheit herrscht großer Handlungsbedarf, bestehende Wirtschaftspraktiken umzugestalten. Neben der Notwendigkeit zur ökologischen Transformation können durch die Steigerung der Energieeffizienz, der Schließung von Ressourcenkreisläufen sowie der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen langfristig Wettbewerbsvorteile entstehen und ökonomische Potentiale gehoben werden.
- Zuwendungsgeber : Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt; Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Ansprechpartner (Projektträger) : Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb (KEK)
- https://www.berlin.de/service-energieeffizienz-kreislaufwirtschaft/
Berlin
kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Bürgschaft
- Bürgschaften bis zu 2,0 Mio. EUR
Anträge sind im Hausbankverfahren an die Bürgschaftsbank Berlin zu stellen.
nein
Die Bürgschaftsbank Berlin übernimmt die Absicherung für Ihre Finanzierung, sofern Ihr Vorhaben nachhaltig wirtschaftlichen Erfolg verspricht.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Berlin
- https://be.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste/
Berlin
Das Bürgschaftsprogramm "BBBwelcome" richtet sich an Soloselbstständige, Angehörige freier Berufe, kleine und mittlere Unternehmen, bei denen geflüchtete Personen oder Nicht-EU-Angehörige die Hauptgesellschafter sind, wobei sich die Betriebsstätte bzw. das Finanzierungsvorhaben in Berlin befinden muss.
Bürgschaften
Die Unternehmerinnen und Unternehmer können von der Bürgschaftsbank Berlin eine Kreditsicherheit in Form einer Ausfallbürgschaft für max. 80 % ihrer Kreditfinanzierung, max. jedoch 2,0 Mio. EUR, erhalten.
Anträge sind im Hausbankverfahren an die Bürgschaftsbank Berlin zu stellen.
nein
Ziel des Bürgschaftsprogrammes ist ein erleichterter Zugang zu Finanzierungen für unternehmerische Vorhaben von Geflüchteten sowie Nicht-EU-Angehörigen und damit die Förderung der Integration von Geflüchteten und Nicht-EU-Angehörigen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Vielfältigkeit der Berliner Wirtschaft sowie zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit eines integrativen Wirtschaftsstandortes.
Berlin
Dabei können die auf das Gemeinwohl ausgerichteten Aktivitäten auch auf bestimmte Bereiche wie z. B. Bildung, Gesundheit, Gleichberechtigung, Umwelt oder Integration benachteiligter Menschen konzentriert sein. Für das Bürgschaftsprogramm kommen kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups, Existenzgründerinnen und -gründer, Soloselbstständige sowie Angehörige freier Berufe und auch gemeinnützige Rechtsformen (z. B. gGmbH, e. V.) infrage.
Die Voraussetzung ist, dass sich die Betriebsstätte bzw. das Finanzierungsvorhaben in Berlin befindet.
Bürgschaften
Die Unternehmer:innen können von der BürgschaftsBank Berlin eine Kreditsicherheit in Form einer Ausfallbürgschaft für max. 80 % ihrer Kreditfinanzierung, max. jedoch 2,0 Mio. EUR, erhalten.
Anträge sind im Hausbankverfahren an die Bürgschaftsbank Berlin zu richten.
nein
Ziel des Bürgschaftsprogrammes "BBBsocial" ist die Förderung der Sozialen Ökonomie in Berlin durch einen erleichterten Zugang zu Finanzierungen und die Integration von Sozialen Unternehmen in die klassischen Finanzierungsstrukturen (Banken), um die Zukunftsfähigkeit eines sozialen, integrativen und ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsstandortes zu sichern.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Berlin
- https://be.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste/
Berlin
Gründerinnen und Gründer sowie existierende Franchiseunternehmer.
Existenzgründungen als auch Wachstumsmaßnahmen von Franchisenehmern
nein
Förderung von Franchiseunternehmen durch die Bürgschaftsbank Berlin.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Berlin; Deutscher Franchiseverband (DFV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Berlin
- https://be.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste/
Brandenburg
30.12.2030
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) finanziert kleine und mittlere Unternehmen sowie natürliche Personen,
- bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Gründung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt
- die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb ausüben bzw. beabsichtigen diese auszuüben
- bei denen sich die bestehende oder zukünftige Betriebsstätte oder der Hauptsitz im Land Brandenburg befindet
- deren Investitionen bzw. Vorhaben im Land Brandenburg durchgeführt werden.
Die ILB finanziert betrieblich bedingte Investitionsgüter und Betriebsmittel.
- Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel
- Darlehensbetrag mind. 2.000 EUR/maximal 25.000 EUR pro Vorhaben
- Auszahlung 100 % des Zusagebetrages
Anträge sind bei der ILB über das Kundenportal zu stellen.
nein
Das Ziel des Programms ist die Unterstützung von Gründungsvorhaben, Unternehmensnachfolgen und jungen Unternehmen zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung im Land Brandenburg und die Förderung der Fähigkeit von KMU, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie am Innovationsprozess zu beteiligen.
- Zuwendungsgeber : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/darlehen/brandenburg-kredit-mikro/
Brandenburg
Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit Unternehmen unter der Voraussetzung, dass Sie als Antragsteller seit mindestens 5 Jahren am Markt tätig sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden,
- Einzelunternehmer oder selbstständig, freiberuflich Tätige,
- Natürliche Personen.
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Übernahme und Beteiligung
Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung /Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).
- Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
- Darlehenshöchstbetrag maximal 25 Mio. EUR pro Vorhaben
- Auszahlung 100 %
Den schriftlichen Antrag für den Brandenburg-Kredit Unternehmen stellen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme über Ihre Hausbank bei der ILB.
nein
Mit dem Förderprogramm wird KMU im Land Brandenburg bei Ihren alltäglichen Geschäften unterstützt.
- Zuwendungsgeber : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg; KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/darlehen/brandenburg-kredit-unternehmen/
Brandenburg
29.06.2027
Gefördert werden
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)
- Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung
Gegenstand der Förderung ist die energetische Optimierung von stationären industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die im Ergebnis eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247 als Maßnahme empfohlen wird.
Die energetische Optimierung muss den Endenergieverbrauch oder die CO2-Emissionen der Anlage oder des Prozesses um mindestens 15 % reduzieren (relative Energieeinsparung).
Gleichzeitig müssen mindestens 5 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr eingespart werden (absolute Einsparung). Das entspricht z.B. einer vergleichbaren Stromeinsparung von rund 9.000 Kilowattstunden (kWh) oder einer Reduzierung des Erdgasverbrauchs von rund 25.000 kWh.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung.
Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.
Es werden Vorhaben bezuschusst, deren zuwendungsfähige Ausgaben sich auf mindestens 50.000 EUR belaufen.
Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft maximal 27,5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mittlere Unternehmen erhalten einen Fördersatz von maximal 22,5 Prozent. Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung, die kein KMU sind, erhalten einen Fördersatz von bis zu 15 Prozent.
Die Zuwendung pro jährlich eingesparter Tonne CO2-Äquivalente darf den Betrag von 1.200 EUR nicht überschreiten.
Förderanträge können online über das Kundenportal der ILB gestellt werden.
nein
Mit der Förderung wird unter anderem das Gastgewerbe dabei unterstützt, das eigene Unternehmen energieeffizienter zu unterhalten.
- Zuwendungsgeber : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/energieeffizienz-brandenburg-2024/
Brandenburg
30.12.2025
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Gefördert werden Investitionsvorhaben von Unternehmen, die zu einem der folgenden Cluster gehören:
• Energietechnik,
• Gesundheitswirtschaft,
• IKT, Medien und Kreativwirtschaft,
• Optik und Photonik,
• Verkehr, Mobilität und Logistik,
• Ernährungswirtschaft,
• Kunststoffe und Chemie,
• Tourismus,
• Metall
Das MWAE-Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung der folgenden Projekte:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
- grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte,
- Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor oder eine unabhängige Investorin. Die Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition.
Große Unternehmen können im Rahmen des MWAE-Förderprogramms GRW-G Große Richtlinie nur gefördert werden, wenn es sich um Investitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit handelt:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und die von einem Investor erworben wird, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht, sofern die neue Tätigkeit, die mit den erworbenen Vermögenswerten ausgeübt werden soll, nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist. Die Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition.
- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist.
Unabhängig von der Unternehmensgröße sind Investitionen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft (Transformationsinvestition genannt) zuwendungsfähig. Das sind Vorhaben, mit denen die Energieerzeugung des Unternehmens durch erneuerbare Quellen für den überwiegenden betrieblichen Eigenbedarf der Betriebsstätte realisiert wird.
Es werden nur Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 100.000 EUR gefördert.
Gefördert werden folgende touristische Vorhaben:
- im Bereich Rad-, Wasser- und Wandertourismus,
- in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten,
- mit innovativen Inhalten,
- zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Betriebe und Produkte oder
Vorhaben, die zur Saisonverlängerung beitragen.
Die Förderung von Verlagerungsinvestitionen von Berlin nach Brandenburg ist nicht möglich.
Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Höchstfördersätze:
- In den D-Fördergebieten gilt ein Höchstfördersatz von 10 Prozent für mittlere Unternehmen und 20 Prozent für kleine Unternehmen.
- In den C-Fördergebieten kann die Förderung bis zu einem Höchstsatz von 15 Prozent erfolgen. Grundsätzlich erfolgt eine Basisförderung in Höhe von 10 Prozent.
- Die Erfüllung von Struktureffekten wirkt sich auf die Höhe der Förderung aus.
- In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein weiterer Zuschlag in Höhe von 10 Prozent gewährt werden.
- Für Transformationsinvestitionen kann ein Höchstfördersatz von bis zu 45 Prozent gewährt werden.
- In C-Fördergebieten und für Transformationsinvestitionen kann für mittlere Unternehmen ein Zuschlag von 10 Prozent auf die ermittelten Fördersätze gewährt werden. Für kleine Unternehmen ist ein Zuschlag von 20 Prozent möglich.
Der Antrag ist bei der ILB einzureichen.
nein
Mit dem Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie unterstützt das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) über die ILB vor allem mittlere und große Unternehmen. Kleine Unternehmen können bei Vorhaben größer 2 Millionen EUR ebenfalls gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : Bund, Land Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/grw-g-grosse-richtlinie/