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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

595 Treffer:
Öffentlicher Personennahverkehr  

Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs in Bayern.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zweckverbände, öffentliche und private Unternehmen, soweit die Vorhaben dem ÖPNV dienen.

Was wird gefördert?

Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Öffentlichen Personennahverkehr werden der schienen- und straßenbezogen Bau oder Ausbau von Verkehrswegen, Umsteigeparkplätze und Haltestellen, Omnibusbetriebshöfe, zentrale Werkstätten, Fahrradabstellanlagen, Verkehrsleitsysteme und Beschleunigungsmaßnahmen gefördert, soweit sie dem öffentlichen Personennahverkehr dienen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die zuwendungsfähigen Kosten sind vom Einzelfall abhängig.

 

Die Zuwendungen werden als Projektförderung (Anteilsfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung) oder Anteilsfinanzierung gewährt.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Regierungen einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zur Verbesserung des ÖPNV werden infrastrukturelle Maßnahmen gefördert.

Weitere Informationen  
Interreg VI B Mitteleuropa  

"Interreg VI B Mitteleuropa" ist ein Förderprogramm der EU zur Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit der Länder Mitteleuropas. Gefördert werden gemeinsame Projekte transnationaler Partner in ausgewählten Themenfeldern.

Fördergebiet

Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Sachsen-Anhalt Sachsen Thüringen

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von "Interreg VI B Mitteleuropa" haben, z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.

 

Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen (Region Braunschweig), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die EU-Mitgliedsstaaten Kroatien, Österreich, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sowie Norditalien.

Was wird gefördert?

Gefördert werden z. B. die Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Konzepten, Instrumenten und transnationalen Innovationsnetzwerken bzw. -clustern sowie in begrenztem Maße Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.

 

Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Kosten für Veranstaltungen und Material sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf Englisch online auf der Webseite des Programms einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Interreg-Programm fördert den wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalt in Mitteleuropa. Die transnationale Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen von gemeinsamen Projekten von öffentlichen und privaten Entscheidungsträgern und Akteuren. Interreg bietet diesen die Möglichkeit, Ideen zu entwickeln und neue Arbeitsweisen zu testen. Zudem können Entwicklungen, Investitionen und Netzwerke entstehen, die über die Projektlaufzeit hinaus wirken.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  • https://www.interreg-central.eu
 
Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – Leasing  

Die Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg übernimmt Ausfallbürgschaften für Leasingkredite, um Investoren ohne bankmäßig ausreichende Sicherheiten bei der Finanzierung von betriebswirtschaftlich sinnvollen Projekten zu unterstützen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe in Berlin.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft.

Art und Höhe der Zuwendung

Abhängig vom Verbürgungsgrad bis zu einem Leasingvolumen von T€ 2.857 (70%) bzw. T€ 4.000 (50%). Mehrfach nutzbar, u.a. auch Teilbeträge, soweit nicht größer T€ 2.000 Bürgschaftsbetrag.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der zu verbürgende Leasingkredit muss der Existenzgründung, Geschäftsübernahme, Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen, Betriebserweiterung oder Umstrukturierung dienen. Der Antragsteller muss sachlich und persönlich kreditwürdig sein und alle zumutbaren Sicherheiten stellen.

Weitere Informationen  
Wachstumsfinanzierung  

Die Investitionsbank der Landes Brandenburg (ILB) fördert mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wachstumsorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg in der Wachstums- und Erweiterungsphase.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.10.2029

Für wen?

Die ILB finanziert KMU gemäß geltender EU-Definition sämtlicher Branchen, die ihren Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg haben oder zum Zwecke der Errichtung eines Sitzes oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg. Unternehmen in Schwierigkeiten können nicht finanziert werden.

Was wird gefördert?

Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel.

 

Des Weiteren kann der Erwerb von Unternehmensanteilen unterstützt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Finanzierung erfolgt als offene Beteiligung und beteiligungsähnliche Investition.

Mindestinvestment: i. d. R. nicht unter 300.000 EUR

Höchstinvestment: 6.000.000 EUR, Minderheitsbeteiligung

Bewerbungsverfahren

Die Entscheidung über die Gewährung einer Beteiligung und eines Nachrangdarlehens trifft die ILB auf Grundlage der Finanzierungsgrundsätze für den Eigenkapitalfonds und der eingereichten Unterlagen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Wachstumsfinanzierung stärkt und sichert der Fonds die Eigenkapitalausstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg in der Wachstums- und Erweiterungsphase mittels Beteiligungen und oder beteiligungsähnlichen Investitionen.

Weitere Informationen  
Frühphasenfinanzierung  

Mit der Frühphasenfinanzierung stärkt und sichert der Fonds die Eigenkapitalausstattung technologieorientierter kleiner Unternehmen (KU) im Land Brandenburg in der Gründungs- und Frühphase mittels offener Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Investitionen (Nachrangdarlehen).

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Die ILB finanziert mit dem Fonds nicht börsennotierte kleine Unternehmen (KU) gemäß geltender EU-Definition sämtlicher Branchen, die ihren Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg haben oder zum Zwecke der Errichtung eines Sitzes oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg. Die Eintragung ins Handelsregister darf höchstens fünf Jahre zurückliegen. Die KU müssen eine technologische Ausrichtung haben und dürfen kein Unternehmen in Schwierigkeiten sein.

Was wird gefördert?

Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Finanzierung erfolgt mittels offener Beteiligung und beteiligungsähnliche Investition (Nachrangdarlehen).

 

Beteiligungsart:

- In Abhängigkeit von Innovationsgehalt und Region Gesamtfinanzierungsbetrag max. 1,5 Mio. EUR

- kein Koinvestor erforderlich, gleichwohl wird ein Eigenbeitrag der Gründer bzw. Gesellschafter oder Dritter (wie Business Angel) gewünscht

Bewerbungsverfahren

Die Entscheidung über die Gewährung einer Beteiligung und eines Nachrangdarlehens trifft die ILB auf Grundlage der Finanzierungsgrundsätze für den Eigenkapitalfonds und der eingereichten Unterlagen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Frühphasenfinanzierung hat das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen Unternehmen (KU) durch die Übernahme offener Beteiligungen und beteiligungsähnlicher Investitionen zu stärken. Die KU sollen zur Stärkung von Innovationen und intelligentem wirtschaftlichen Wandel beitragen sowie befähigt werden, ihrer Rolle in einem bestimmten Innovationsökosystem gerecht zu werden.

Weitere Informationen  
Bürgschaft ohne Bank  

Das Sonderprogramm erleichtert Unternehmen den Zugang zu Krediten bis zu 400.000 Euro.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Unternehmen in Brandenburg

Was wird gefördert?

Verbürgt werden alle Formen der Kreditfinanzierung für betriebliche Vorhaben wie langfristige Darlehen, Kontokorrent- oder Avalrahmenkredite. Ausgeschlossen sind Sanierungskredite.

Art und Höhe der Zuwendung

Kredit bis 400.000 Euro

Bewerbungsverfahren

Unternehmer können ihren Antrag direkt elektronisch an die Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH senden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bürgschaft, bei welcher das Vorhaben durch die Bürgschaftsbank und nicht die Hausbank geprüft wird.

Weitere Informationen  
Förderung von Wander- und Rettungsdienstorganisationen, Jugendherbergen  

Das Land gewährt Zuschüsse zur Förderung der Wanderorganisationen und der Rettungsdienstorganisationen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Wanderorganisationen (Deutscher Alpenverein, Odenwaldclub, Schwäbischer Albverein, Schwarzwaldverein, Naturfreunde und ähnliche),

Landesverbände der Rettungsdienstorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Bergwacht Schwarzwald, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz mit Bergwacht Württemberg, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser-Hilfsdienst und ähnliche),

Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Jugendherbergswerks.

Was wird gefördert?

- Förderung der Wanderorganisationen,

- Förderung der Rettungsdienstorganisationen,

- Förderung des Landesverbands Baden-Württemberg des Deutschen Jugendherbergswerks,

soweit diese auf dem Gebiet des Sports und des Wanderns tätig sind mit dem Ziel, gesellschaftliche Eigenkräfte zu stärken.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. Sie beträgt bei Vorhaben der Wanderverbände und des Jugendherbergswerks höchstens 50 v.H., bei Vorhaben von Rettungsdienstorganisationen höchstens 75 v.H. der als notwendig anerkannten Aufwendungen.

Bewerbungsverfahren

Ansprechpartner ist das Regierungspräsidium in Karlsruhe (Referat 14).

 

Förderanträge sind bis zum 1. März des Jahres, in dem das Vorhaben begonnen werden soll, beim Regierungspräsidium Karlsruhe einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm unterstützt u.a. die Wanderverbände bei deren Tätigkeiten finanziell mit Zuschüssen.

Weitere Informationen  
Gründerlotsen Bayern  

Gründerlotsen unterstützen bei der Suche nach Beratungs- und Finanzierungsmöglichkeiten

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

alle angehende Unternehmen aller Branchen und in jeder Gründungsphase in Bayern

Art und Höhe der Zuwendung

Beratungsleistung

Bewerbungsverfahren

Die Lotsen sind erreichbar per E-Mail (gruenderlotse-bayern@bayern-innovativ.de) und Telefon (0911-20671-380)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Gründungslotsen unterstützen alle angehenden Unternehmen in den Bereichen Finanzierung & Förderung, Beratung & Coaching, Netzwerken & Infrastruktur

Weitere Informationen  
Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ  

Die Investitionsbank vergibt Zuschüsse für Projekte, welche die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

- Gebietskörperschaften

- Juristische Personen des öffentlichen Rechts

- Träger kultureller Einrichtungen-Juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen

- Juristische Personen des privaten Rechts, sofern die Kommune mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist

- Juristische Personen des privaten Rechts, sofern sie Träger kultureller Einrichtungen sind

- kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen

- Träger von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung

Was wird gefördert?

- gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz z. B. Fassade, Dach, Fenster, Türen, Heizungsanlage etc.

- nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz z. B. Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung, Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung

Beispiele

Maßnahmen an:

- kulturellen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Kunst- & Kulturzentren, Theater, Denkmäler usw.)

- Gebäuden der öffentlichen Verwaltung

- Kindertageseinrichtungen, Schulen einschließlich dazugehöriger Sportstätten

- Sportstätten und Schwimmbädern mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit

- anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung

- Einrichtungen in Trägerschaft des Landes Sachsen-Anhalt

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 50.000 Euro betragen und müssen unter 1 Million Euro liegen.

Bewerbungsverfahren

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt stehen als Ansprechpartner zur Verfügung – auch vor der Vergabe erster Aufträge. Sowohl im Rahmen von Informationsveranstaltungen als auch in persönlichen Gesprächen geben erfahrene Prüfer Auskunft.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gebäude können mithilfe von einem Zuschuss saniert werden, sodass die Energieeffizienz steigt.

Weitere Informationen  
INTERREG Bayern-Tschechien 2021-2027  

Durch das Programm INTERREG Bayern Tschechien 2021-2027 wird die grenzübergreifende Zusammenarbeit im bayerisch-tschechischen Grenzraum gefördert. Zielsetzung des Programmes ist, Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen und den gemeinsamen Lebens-, Natur- und Wirtschaftsraum im bayerisch-tschechischen Grenzraum weiterzuentwickeln.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Zur Antragstellung sind für bayerische Projektpartner folgende Typen zugelassen: Öffentliche Institutionen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Institutionen der öffentlichen Verwaltung (Gemeinde, Gebietskörperschaft, etc.), Vereine / Verbände, Kammern / Gewerkschaften, EVTZ, KMU / Unternehmen und Sonstige.

 

Für tschechische Projektpartner sind folgende Typen zugelassen: Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Subjekte der öffentlichen Verwaltung (Staat, Bezirk Gemeinde, vom Staat, von den Bezirken und den Gemeinden eingerichtete/gegründete Organisationen), gemeinnützige Organisationen, Kammern, Verbände und EVTZ.

 

An einem Projekt müssen mindestens ein bayerischer und ein tschechischer Partner beteiligt sein!

Was wird gefördert?

- Forschung und Wissenstransfer

- Anpassung an den Klimawandel und Umweltschutz

- Bildung

- Kultur und nachhaltiger Tourismus

- Bessere INTERREG Governance

 

Jedes Projekt muss thematisch einer Priorität (bzw. einem spezifischen Ziel) zugeordnet sein!

Art und Höhe der Zuwendung

Bis zu 80% der kofinanzierungsfähigen Gesamtkosten des Projekts

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt online über das Joint Electronic Monitoring System (JEMS).

 

Projektanträge werden einer formalen Prüfung, Plausibilitätsprüfung und Prüfung der Programmkonformität unterzogen. Im nächsten Schritt wird der Inhalt des Antrags zu (1) grenzübergreifende Zusammenarbeit, (2) grenzübergreifende Wirkung, (3) inhaltliche Qualität und (4) Beitrag zu den Programmzielen bewertet.

 

Insgesamt kann ein Projektantrag in der Bewertung maximal 100 Punkte erreichen. Ab einer Punktzahl von 70 und mehr werden die Projektanträge dem Begleitausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Grenzübergreifendes Förderprojekt mit Fördermöglichkeiten für eine Vielzahl unterschiedlicher Antragsteller. Besonderer Fokus auf die Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und Ministerium für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik (kofinanziert von der Europäischen Union)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweiligen bayrischen Bezirksregierungen
  • https://www.by-cz.eu/
 
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