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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

593 Treffer:
Investitionen und technologische Modernisierung in KMU  

Förderung von Investitionsvorhaben von Unternehmen, mit denen Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden.

Fördergebiet

Hessen Die Förderung erfolgt analog der für die Förderung von KMU in D-Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Für wen?

Begünstigte können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in einem strukturschwachen Gebiet in Hessen sein.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind im Sinne von Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung Investitionsvorhaben von Unternehmen, mit denen Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden,

- zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen),

- zum Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen),

- zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte,

- zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte,

- zum Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und sofern die Vermögenswerte von einem Investor erworben werden, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht. Im Falle kleiner Unternehmen, die von Familienmitgliedern ursprünglicher Eigentümer oder von ehemaligen Beschäftigten übernommen werden, entfällt die Voraussetzung, dass die Vermögenswerte von Dritten, die in keiner Beziehung zum Verkäufer stehen, erworben werden müssen. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition.

 

Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die zur technologischen Modernisierung beitragen, indem neue Gebäude, Anlagen, Ausrüstungsgegenstände, digital gesteuerte Maschinen oder immaterielle Wirtschaftsgüter in den betrieblichen Produktionsprozess eingeführt werden.

 

Ferner ist eine Bestätigung einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters beziehungsweise einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers der Bewilligungsbehörde vorzulegen, mit der die Aktivierung der geförderten Investitionen testiert wird.

 

Spätestens mit der Einreichung des ersten Mittelabrufes haben Begünstigte nachzuweisen, dass eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

 

- Begünstigte arbeiten mit einer Hochschule oder Forschungseinrichtung an der Entwicklung eines innovativen Produkts oder Herstellungsverfahrens zusammen.

- Begünstigte sind Mitglied eines Clusternetzwerks, eines anderen Innovationsclusters oder eines Wirtschaftsverbandes.

- Begünstigte nehmen eine Beratungsleistung des Enterprise Europe Networks, einer Handwerkskammer oder einer Industrie- und Handelskammer in Anspruch.

Art und Höhe der Zuwendung

Kleine Unternehmen können im Regelfall eine Zuwendung von bis zu 20 Prozent und mittlere Unternehmen eine Zuwendung von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Investitionen erhalten.

Bewerbungsverfahren

Kontaktaufnahme mit der WIBank Hessen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Hessen, werden u.a. der Neubau von und die Erweiterung bestehender Produktionsstätten mit diesem Förderprogramm unterstützt. Neben diesen Investitionen werden auch Änderungen in der Produktionsweise oder die Diversifikation der Produkte, welche dasselbe Ziel verfolgen finanziell unterstützt.

Weitere Informationen  
Hessen-MikroCrowd  

Kombination aus Crowdfunding und Mikrodarlehen

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Natürliche Personen sowie Angehörige freier Berufe, die binnen 5 Jahren nach Aufnahme Ihrer Selbstständigkeit bzw. Geschäftstätigkeit oder grundsätzlich nach Wechsel vom Nebenerwerb in den Vollerwerb einen Antrag stellen.

Was wird gefördert?

Investitionen und Betriebsmittel, welche zur Gründung, Übernahme oder Festigung eines Unternehmens in Hessen dienen, können finanziert werden. Diese Vorhaben müssen erfolgversprechende Geschäftsideen umsetzen.

Art und Höhe der Zuwendung

Vor einer Finanzierung des Vorhabens wird dieses auf der Crowdfundingplattform der Startnext Crowdfunding GmbH angelegt und präsentiert. Sobald die Fundingsumme (in Höhe von mindestens 5.000 Euro) durch Startnext ausgezahlt wurde, wird auch das Hessen-Mikrodarlehen zwischen 3.000 und 35.000 Euro ausgezahlt.

 

Bei dem Hessen-MikroCrowd handelt es sich um ein unbesichertes Ratentilgungsdarlehen mit einer Laufzeit von 7 Jahren. Die monatlich gleichbleibenden Tilgungsraten setzen nach dem Verstreichen der ersten neun Monate ein, welche obligatorisch tilgungsfrei sind. Bis dahin sind lediglich Zinszahlungen zu leisten. Für die komplette Laufzeit gilt der gleiche Sollzinssatz, der auf der WIBank-Website veröffentlicht ist.

 

Außerdem wird einmalig ein Tilgungszuschuss in Höhe von 10 % der erreichten Fundingsumme mit einem Maximalbetrag von bis zu 1.000 Euro pro Gründungs- bzw. Festigungsvorhaben gewährt.

 

Eine vorzeitige teilweise oder vollständige Rückzahlung ist ohne weitere Kosten (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) möglich. Teilrückzahlungen müssen in Höhe von mindestens 20% der ursprünglichen Darlehenssumme erfolgen.

 

Es sind für diese gewerblichen Darlehen, im Gegensatz zu üblichen Bankenfinanzierungen, keine banküblichen Sicherheiten erforderlich.

Bewerbungsverfahren

Mit der Kombination aus Crowdfunding und Hessen-Mikrodarlehen können alle Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden, welche für die Gründung, Übernahme oder Festigung eines Unternehmens in Hessen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit erforderlich sind.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Kombination aus Crowdfunding und Hessen-Mikrodarlehen können alle Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden, welche für die Gründung, Übernahme oder Festigung eines Unternehmens in Hessen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit erforderlich sind.

Weitere Informationen  
InnoImpact  

Zuschüsse für innovative Startups im Bereich Social Entrepreneurship

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Gefördert werden natürliche Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. GbR), sofern sie die Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen haben bzw. diese weniger als ein Jahr Bestand hat. Der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme bei sämtlichen Vorhaben sollte 2. Mio € nicht übersteigen und die Anzahl an Mitarbeitern sollte in der Regel weniger als 10 sein (in Vollzeitäquivalenten inklusive der tätigen Gründenden).

Gründer/innen und Gründungsteams von innovativen Startups im Bereich Social Entrepreneurship in der Vorgründungs- und Gründungsphase.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative, gemeinwohlorientierte Startups und Social Enterprises aller Branchen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Zuwendung beträgt pro Person pauschal bis zu 2.500€/Monat. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten gewährt. Der Maximalbetrag pro Gründung beträgt 75.000€. Je Gründungsteam werden maximal drei Personen gefördert. Mit dem pauschalen personengebundenen Zuschuss können alle mit dem Gründungsvorhaben verbundenen Kosten finanziert werden (inkl. Gehälter).

Bewerbungsverfahren

Anträge sind an die IFB Innovationsstarter GmbH zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Im Fokus des Förderprogramms stehen Startups, die als Ziel die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen insbesondere im sozialen und ökologischen Bereich haben und die damit auf mindestens eines der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) einzahlen.

Weitere Informationen  
Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Wachstumsfonds Bayern 2  

Der Wachstumsfonds unterstützt in Kooperation mit einem oder mehreren Privatinvestoren junge, innovative und wachstumsorientierte Start-up-Unternehmen nach bereits durchgeführten Erstrundenfinanzierungen mit Beteiligungskapital zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Rahmen eines Innovationsvorhabens.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Der Wachstumsfonds Bayern 2 steht grundsätzlich innovativen, technologie- und wachstumsorientierten Unternehmen aller Branchen nach bereits durchgeführten Erstrundenfinanzierungen offen.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden

– (Weiter-)Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen zur Verbreiterung des Produkt- und Leistungsangebots inkl. deren Markteinführung,

– Durchführung klinischer Studien im Life Science-Bereich,

– Ausbau, Vertrieb und Umsetzung von Internationalisierungsstrategien,

– weitere innovative Produktdiversifikationen oder Erweiterung der Marktanteile einschließlich Akquisitionen/Umsetzung von Exitstrategien.

Art und Höhe der Zuwendung

Der Wachstumsfonds Bayern 2 beteiligt sich in offener Form und/oder typisch stiller Form an den Beteiligungsunternehmen.

Möglich ist auch eine Kombination aus offener Beteiligung und Nachrangdarlehen.

a) Die Beteiligung des Wachstumsfonds Bayern 2 beträgt in der Regel zwischen 2,0 Mio. Euro und 8,0 Mio. Euro je BN.

Je nach Lage des Einzelfalls sind auch Beteiligungen in Höhe von bis 10 Mio. Euro je BN möglich. Im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages können mehrere Finanzierungsrunden begleitet werden.

b) Auf den unter a) genannten Beteiligungshöchstbetrag werden Beteiligungen die von weiteren, von der Bayern Kapital GmbH gemanagten Beteiligungsfonds an den BN ausgereicht wurden, angerechnet.

Bewerbungsverfahren

Der Beteiligungsantrag beim Wachstumsfonds Bayern 2 muss vor dem Abschluss der Beteiligungsvereinbarung zwischen dem BN und dem/den privaten Investor/en gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Auch nach erfolgreich umgesetzter A-Finanzierungsrunde werden Gründer und Technologieunternehmen von der Bayern Kapital GmbH weiter unterstützt, in dem im Anschluss weiteres Eigenkapital zur Verfügung gestellt wird.

Weitere Informationen  
Beteiligungskapital der BayBG  

Die BayBG unterstützt mittelständische Unternehmen durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital und Beratungsleistungen. Für Existenzgründe siehe: "Beteiligungskapital für Gründer"

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– Solide mittelständische Unternehmen aller Branchen, die ihre Nachfolge regeln oder die Betriebsteile ausgliedern wollen, sowie Führungskräfte, die ein Unternehmen oder Teile hiervon übernehmen wollen.

– Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen sowie industriell orientierte Handwerksbetriebe mit interessantem Wachstumspotenzial.

– Etablierte Unternehmen mit technologiegetriebenen Produkten/Dienstleistungen sowie junge Technologieunternehmen mit überdurchschnittlichen Wachstumspotenzialen.

– Unternehmen in/nach akuter Krise

- Mittelständische Unternehmen in einer Unternehmensnachfolge

Was wird gefördert?

– Unternehmensnachfolge: Ablösung von Gesellschaftern, Ausgliederung von Unternehmensteilen, Firmenübernahmen durch betriebsinterne oder -externe Manager,

– Wachstum: u.a. Kapazitätserweiterung, Investition in neue Märkte, Rationalisierung und Modernisierung, Betriebsverlagerung, Investitionen in Digitalisierung,

– Venture Capital: u.a. Produktentwicklung, Vertriebsausbau, Markterschließung, Investitionen, Internationalisierung oder

– Turn Around: u.a. Mitfinanzierung von Restrukturierungsmaßnahmen, Rationalisierung betrieblicher Abläufe, Investitionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Konditionen und Beteiligungsmodell werden individuell ausgehandelt. Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach dem Fördergegenstand und kann bis zu 10 Mio. EUR betragen.

Bewerbungsverfahren

Informationen erteilt die BayBG – Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit Beteiligungsgarantien der BayBG wird die Eigenkapitalausstattung von touristischen Investoren bei der Umsetzung von Finanzierungsanlässen wie bspw.der Unternehmensnachfolge gezielt gestärkt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG)
  • http://www.baybg.de/
 
Mobilität II  

Einführung und Umsetzung emissionsfreier Fahrzeuge im kommunalen ÖPNV-Linienverkehr, Stärkung des kommunalen ÖPNV im Lausitzer Revier, Interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Kooperationsvorhaben zum Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zu den Zielen der Richtlinie

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Landkreise und kreisfreie Städte des Landes Brandenburg als Aufgabenträger von öDA gemäß Artikel 2 Buchstabe i der Verordnung (EG) Nummer 1370/2007 für den kommunalen ÖPNV (§ 3 Absatz 1, 3 ÖPNV-Gesetz)

 

Gemeinden und Gemeindeverbände sowie ortsansässige Verkehrsunternehmen im Lausitzer Revier

Was wird gefördert?

- Vorhaben zur Einführung und Umsetzung emissionsfreier Fahrzeuge im kÖPNV-Linienverkehr

- Vorhaben zur Stärkung des kÖPNV im Lausitzer Revier

- Interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Kooperationsvorhaben

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von maxmimal 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das ILB-Kundenportal zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Verbesserung der Nachhaltigkeit, Qualität, Effizienz und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Land Brandenburg, insbesondere durch die Förderung von Investitionen im Zusammenhang mit dem Umstieg von konventionellen Antriebsarten der Fahrzeuge des kommunalen ÖPNV auf emissionsfreie Antriebe

Weitere Informationen  
Digitale regionale Heimatprojekte in Bayern  

Die Förderung hat unter anderem zum Ziel, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern zu fördern und zu sichern, die digitale Teilhabe und digitale Chancengleichheit in allen Regionen Bayerns zu ermöglichen und die Attraktivität von Verdichtungsraum und ländlichem Raum zu stärken. Die geförderten Projekte sollen dazu beitragen, lebenswerte Heimat in allen bayerischen Landesteilen zu erhalten und zu gestalten sowie die Stärkung des Heimatbewusstseins und der Heimatverbundenheit der Bürger zu unterstützen.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

30.12.2026

Für wen?

Eine Förderung beantragen können alle bayerischen Bezirke, Landkreise, kreisfreien Städte, Vereine, Stiftungen sowie steuerbegünstigte Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die ein digitales Heimatprojekt in Bayern verwirklichen wollen. Darüber hinaus sind auch andere Rechtsträger öffentlichen und privaten Rechts antragsberechtigt, wenn mindestens ein Mitglied oder Gesellschafter ein Bezirk, Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ist.

Was wird gefördert?

Zu den Voraussetzungen für eine Förderung gehören unter anderem die Einbindung maßgeblicher regionaler Akteure sowie die Abstimmung mit bestehenden Handlungsfeldern und regionalen Entwicklungsleitbildern, die Übereinstimmung der Projekte mit den Festlegungen aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern und den einschlägigen Regionalplänen, zuwendungsfähige Ausgaben je Projekt von mehr als 25 000 Euro für kommunale Gebietskörperschaften oder mehr als 10 000 Euro für alle sonstigen Antragsteller sowie die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung.

 

Es besteht die Möglichkeit, einen fachübergreifenden Ansatz zu wählen und mit einer Projektskizze mindestens zwei Themenbereiche abzudecken. Hier kann insbesondere auf die Stärkung regionaler Identität abgezielt werden, aber beispielsweise auch auf Kultur/Heimatkultur, Daseinsvorsorge, ärztliche Versorgung, ÖPNV, Barrierefreiheit, Integration oder Klima.

Beispiele

Gefördert werden können Ausgaben für Personal, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, externe Beratungs- und Dienstleistungen, Investitionen in digitale Güter (zum Beispiel Apps, Websites und andere Online-Angebote) sowie sonstige Leistungen durch Dritte und sonstige Investitionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung und beträgt maximal 300.000 Euro pro Projekt. Der Basisfördersatz beträgt bis zu 50 Prozent und erhöht sich für Projekte im ländlichen Raum und im Raum mit besonderem Handlungsbedarf um jeweils bis zu 15 Prozentpunkte sowie für interkommunale oder interregionale Zusammenarbeit um bis zu 10 Prozentpunkte.

Bewerbungsverfahren

Zur grundsätzlichen Abschätzung der Förderfähigkeit ist zunächst eine Projektskizze an das Finanz- und Heimatministerium zu senden. Daraus sollten insbesondere folgende Aspekte hervorgehen:

 

- der innovative Charakter und fachübergreifende Ansatz des Projekts

- der Schwerpunkt Digitalisierung

- die geplanten Umsetzungsmaßnahmen

- die Organisation der Projektumsetzung

 

Vor der Antragstellung ist zudem ein Beratungsgespräch mit Vertretern des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat und der örtlich zuständigen Regierung (Bewilligungsbehörde) durchzuführen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein Förderprogramm mit digitalem, regionalem Bezug zum Motiv "Heimat" in Bayern, das Organisationen mit touristischem Hintergrund hinsichtlich Kultur/Heimatkultur, ÖPNV, Barrierefreiheit oder Klima interpretieren können.

Weitere Informationen  
Förderung für Wanderwege und Unterkunftshäuser in Bayern  

Der Freistaat Bayern fördert Investitionen im Hinblick auf eine umweltgerechte Erholung, Naturerlebnis und Freizeitgestaltung in der freien Natur. Ziel ist dabei zum einen, Wanderwege durch die Vorbeugung und Behebung von Schäden mit Blick auf ihre besucherlenkende und damit Natur schützende Wirkung zu erhalten. Zum anderen soll die Ver- und Entsorgung von Unterkunftshäusern unter energetischen Gesichtspunkten optimiert werden.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

Förderzeitraum ist vom 12.01.2023 bis 31.12.2026, Anträge können ganzjährig gestellt werden

Für wen?

Wanderwege: Zuwendungsempfänger sind der Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e. V. und seine Mitglieder sowie die Hauptgeschäftsstelle und die Sektionen des Deutschen Alpenvereins e. V..  

 

Unterkunftshäuser: Zuwendungsempfänger sind die Hauptgeschäftsstelle und die Sektionen des Deutschen Alpenvereins e. V., der Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e. V. und seine Mitglieder sowie der Landesverband Bayern der NaturFreunde Deutschlands e. V. und seine Mitglieder.

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind ausschließlich investive Ausgaben, die zur Durchführung der zu fördernden Maßnahme erforderlich sind.

 

Wanderwege: Umfasst sind Bau- und Baunebenkosten einschließlich Wegebrücken und kleinräumige Umverlegungen von Wanderwegen (sofern aus baulichen oder technischen Gründen notwendig und Bauweise/-ausführung naturverträglich erfolgen), Ausgaben für die Beschilderung von Wanderwegen (sofern sie nach einheitlichen Vorgaben erfolgt), sowie für Vermessung und GPS-Dokumentation. Die Ermittlung und Abrechnung der zuwendungsfähigen Kosten an Hand von Kostenrichtwerten ist grundsätzlich zulässig.

 

Unterkunftshäuser: Umfasst sind Bau- und Baunebenkosten für Maßnahmen zur umweltgerechten Ver- und Entsorgung an bestehenden Unterkunftshäusern bzw. Ersatzbauten.

Art und Höhe der Zuwendung

Der Fördersatz für Wanderwege beträgt maximal 50 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, die Zuwendungen für die Generalinstandsetzung und Beschilderung von Wanderwegen insgesamt höchstens je 200.000 Euro pro Jahr für den Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e. V. und für den Deutschen Alpenverein e. V.. Die Bagatellgrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 2.000 Euro je Einzelmaßnahme.

 

Der Fördersatz für Maßnahmen der umweltgerechten Ver- und Entsorgung von Unterkunftshäusern beträgt maximal 25 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, der Förderhöchstbetrag je Einzelmaßnahme eines Unterkunftshauses beträgt 25.000 Euro. In begründeten Einzelfällen kann der Förderhöchstbetrag überschritten werden. Die Bagatellgrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 10.000 Euro je Maßnahmenpaket für ein Unterkunftshaus.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist bei der zuständigen Regierung einzureichen.

 

Zuständige Regierungen:

- Regierung von Oberfranken: zuständig für Maßnahmen des Landesverbands Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e. V. und des Landesverbands Bayern der NaturFreunde Deutschlands e. V., jeweils einschließlich ihrer Mitglieder

- Regierung von Oberbayern: zuständig für Maßnahmen der Hauptgeschäftsstelle und Sektionen des Deutschen Alpenvereins e. V. Zuwendungsanträge der Mitglieder bzw. Sektionen sind über den jeweiligen Landesverband bzw. die Hauptgeschäftsstelle bei der zuständigen Regierung einzureichen.

 

Die Landesverbände bzw. die Hauptgeschäftsstelle sollen die Anträge ihrer Mitglieder bzw. Sektionen für ein Jahr sammeln und gebündelt einreichen. Der Antragsteller und damit auch Zuwendungsempfänger ändert sich allein durch die Bündelung nicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zweck der Zuwendungen ist die Förderung von Investitionen für Erholung, Naturerlebnis und Freizeitgestaltung in der freien Natur in Bayern. Zu beachten sind die Besonderheiten bei der Definition von möglichen Zuwendungsempfängern.

Weitere Informationen  
Pilotförderprogramm "Heimat.Engagiert" in Bayern  

Mit dem Pilotprogramm Heimat.Engagiert sollen in ganz Bayern jährlich bis zu 40 Vorhaben aus dem Bereich der Heimatpflege durch eine einmalige Festbetragsförderung unterstützt werden. Kooperationspartner des Projektes ist der Bayerische Landesverein für Heimatpflege e. V.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

Förderanträge können ganzjährig jeweils bis zum 31. März oder bis zum 31. Oktober gestellt werden

Für wen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts im außerkommunalen Bereich. Voraussetzung ist, dass die Antragstellenden mit dem Vorhaben nicht vorrangig kommerzielle Interessen verfolgen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben, die sich in besonderer oder innovativer Art und Weise mit der Pflege und Vermittlung von Heimatgeschichte und Kulturformen im Zusammenhang mit örtlich herausragenden Inhalten befassen. Förderwürdig sind dabei insbesondere

- heimatpflegerisch besonders wertvolle Publikationen,

- Veranstaltungen,

- Ausstellungen,

- die Instandsetzung von aus heimatpflegerischen Aspekten besonders wertvollem Vereinsinventar,

- die Anschaffung von Ausstellungsinventar,

- die Instandsetzung von aus heimatpflegerischen Aspekten besonders wertvollem Ausstellungsinventar,

- technische Möglichkeiten zur Präsentation von Heimatgeschichte einschließlich der Entwicklung und Umsetzung neuer Darstellungsformen,

- Wegweiser und Informationstafeln.

 

Ebenso förderwürdig sind Vorhaben, die Menschen für Besonderheiten im Bereich Heimat- und Brauchpflege sensibilisieren.

 

Bei der Umsetzung des Vorhabens ist auf eine inklusive und offene Ausgestaltung zu achten (offener Heimatbegriff).

 

Eine Förderung ist insbesondere nicht möglich für

- Bauvorhaben, einschließlich der Sanierung, und

- Neuanschaffung von Möbeln, Kleidung, Instrumenten oder vereinsüblicher Ausstattung.

 

Ausgeschlossen von der Förderung sind weiter grundsätzlich Vorhaben, die regional oder bayernweit sehr häufig vorkommen und daher keinen besonderen oder innovativen Charakter aufweisen, wie z.B. die Restaurierung von (Vereins-)Fahnen, Maibaumtafeln, Schützenscheiben, die Ausrichtung von (Vereins-)Festen und Fahrten oder Vergleichbares („massentypische Vorhaben“). Ebenfalls ausgeschlossen sind bestehende, wiederkehrende Veranstaltungs- und Publikationsreihen.

Beispiele

Förderwürdig sind dabei insbesondere Publikationen, Veranstaltungen, Ausstellungen, die Instandsetzung von aus heimatpflegerischen Aspekten besonders wertvollem Vereinsinventar, die Instandsetzung von aus heimatpflegerischen Aspekten besonders wertvollem Ausstellungsinventar, die Anschaffung von Ausstellungsinventar, technische Möglichkeiten zur Präsentation von Heimatgeschichte einschließlich der Entwicklung und Umsetzung neuer Darstellungsformen, Wegweiser und Informationstafeln.

 

Ebenso förderwürdig sind Vorhaben, die Menschen für Besonderheiten im Bereich Heimat- und Brauchpflege sensibilisieren.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projekförderung) mit einem Festbetrag von 2.000 Euro gewährt. Die Eigenmittel der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers müssen mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

 

Zuwendungsfähig sind alle direkt vorhabenbezogenen zurechenbaren Personal- und Sachausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens stehen. Für ehrenamtlich erbrachte Leistungen kann keine Förderung gewährt werden. Vorhabenbezogene Materialkosten sind davon ausgenommen. Laufende Betriebs- und Personalausgaben sind nicht zuwendungsfähig.

Bewerbungsverfahren

Förderanträge sind beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat als Bewilligungsbehörde über eine digitale Antragsplattform einzureichen.

 

Förderanträge können ganzjährig jeweils bis zum 31. März oder bis zum 31. Oktober gestellt werden (Stichtag/ Sammeltermin).

 

Jede Zuwendungsempfängerin und jeder Zuwendungsempfänger darf lediglich einen Antrag pro Sammeltermin einbringen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm für bayrische Heimatgeschichte, das ein breites Spektrum von Antragstellern anspricht und Investitionen in verschiedenste Darstellungen von Heimatpflege mit einem Festbetrag von 2.000 Euro unterstützt.

Weitere Informationen  
Bürgschaft ohne Bank (BoB)  

Bürgschaftsvariante der Bürgschaftsbank Bayern, u.a. für Hotel- und Gastronomiebetriebe

Fördergebiet

Für wen?

Antragsteller in diesem Programm können sowohl Existenzgründer als auch bestehende Unternehmen sein.

KMU der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststätten sowie Gartenbau.

Was wird gefördert?

Verbürgt werden können alle Kreditarten und Vorhaben wie im Standardprogramm.

 

Lediglich Konsolidierungsmaßnahmen und Umschuldung von Lieferantenverbindlichkeiten sind in diesem Programm ausgeschlossen.

Beispiele

- Investitionen zur Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung und Umstellung bestehender Betriebe

- Errichtung neuer und Übernahme bestehender Betriebe, Erwerb von Gesellschaftsanteilen

- Deckung des Betriebsmittelbedarfs

- Kontokorrent- und Avalkredite.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Antragstellung bei BoB soll unser Standardprogramm ergänzen - beschränkt ist die Antragstellung auf einen zu verbürgenden Kreditbedarf von mind. 25.000 EUR; die Obergrenze ist identisch mit der des Standardprogramms.

Dabei darf die Bürgschaftsquote 80 %, bei Betriebsmittelfinanzierungen 80 %, des Kreditbetrages nicht übersteigen.

Bewerbungsverfahren

Antrag an die Bürgschaftsbank Bayern GmbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm Bürgschaft ohne Bank (BoB) bietet Unternehmern die Möglichkeit direkt bei uns eine Bürgschaft zu beantragen und sich anschließend mit unserer Bürgschaftszusage bei seiner Hausbank um den benötigten Kredit zu bemühen.

Weitere Informationen  
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