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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

614 Treffer:
Wachstumsfinanzierung  

Mit der Wachstumsfinanzierung stärkt und sichert der Fonds die Eigenkapitalausstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg in der Wachstums- und Erweiterungsphase mittels Beteiligungen und oder beteiligungsähnlichen Investitionen (Nachrangdarlehen).

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.10.2029

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß geltender EU-Definition sämtlicher Branchen, die ihren Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg haben oder zum Zwecke der Errichtung eines Sitzes oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg.

Was wird gefördert?

Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel.

 

Des Weiteren kann der Erwerb von Unternehmensanteilen unterstützt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Finanzierung erfolgt mittels offener Beteiligung und beteiligungsähnliche Investition (Nachrangdarlehen).

 

Mindestinvestment: i. d. R. nicht unter 300.000 EUR

Höchstinvestment: 6.000.000 EUR, Minderheitsbeteiligung

Bewerbungsverfahren

Die Entscheidung über die Gewährung einer Beteiligung und eines Nachrangdarlehens trifft die ILB auf Grundlage der Finanzierungsgrundsätze für den Eigenkapitalfonds und der eingereichten Unterlagen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Wachstumsfinanzierung hat das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die Übernahme offener Beteiligungen und beteiligungsähnlicher Investitionen zu stärken. Die KMU sollen zur Stärkung von innovationen und intelligentem wirtschaftlichen Wandel beitragen sowie befähigt werden, ihrer Rolle in einem bestimmten Innovationsökosystem gerecht zu werden.

Weitere Informationen  
Brandenburg-Kredit Gründung  

Der Brandenburg-Kredit Gründung ist ein zinsgünstiges Darlehen der ILB für Existenzgründer und junge Unternehmen (innerhalb der ersten fünf Jahre) in Brandenburg.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit Gründung unter der Voraussetzung, dass Sie als Antragsteller sich innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden:

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,

- Einzelunternehmer oder selbstständig, freiberuflich Tätige,

- Natürliche Personen.

Was wird gefördert?

- Investitionen

- Betriebsmittel

- Warenlager

- Übernahme und Beteiligung

 

Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung /Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).

Art und Höhe der Zuwendung

- Darlehen bis max. 1 Mio. EUR pro Vorhaben

- Laufzeit von max. 20 Jahren mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren

Bewerbungsverfahren

Den schriftlichen Antrag für den Brandenburg-Kredit Gründung stellen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme über Ihre Hausbank bei der ILB.

 

Die Antragsformulare sind bei allen Hausbanken erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Im Rahmen des Programms werden zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs vergeben. Zusätzlich werden besondere Zinsvorteil für kleine und mittlere Unternehmen geboten, was insbesondere in der Gründungsphase einen Mehrwert darstellen kann.

Weitere Informationen  
Brandenburg-Kredit für Kommunen  

Die ILB fördert mit diesem Darlehen Kommunen und kommunale Zweckverbände im Land Brandenburg.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Mit dem Brandenburg-Kredit für Kommunen können Sie günstig Investitionen in die kommunale Infrastruktur finanzieren. Hierzu gehören zum Beispiel Investitionen in die

- kommunale Verwaltung

- öffentliche Sicherheit und Ordnung

- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege

- soziale Infrastruktur

- Erschließung und Standortentwicklung

- Ver- und Entsorgung

- energetische Gebäudesanierung.

 

Auch bei der Umschuldung bestehender Darlehen nach Ablauf der Zinsbindungsperiode begleiten wir Ihr Vorhaben.

Beispiele

Investitionen in die kommunale Verwaltung, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wissenschaft, Technik und Kulturpflege, soziale Infrastruktur, Erschließung und Standortentwicklung, Ver- und Entsorgung energetische Gebäudesanierung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Darlehensbedingungen können wir Ihren individuellen Wünschen anpassen.

 

Sie haben die Wahl zwischen folgenden Darlehensarten:

- Annuitätendarlehen

- Ratendarlehen

- Entfälliges Darlehen.

 

Gleichermaßen sind wir bemüht, Ihren Vorstellungen bei der Zinsgestaltung zu entsprechen. Sie können wählen zwischen

- einer Zinsbindung von maximal 30 Jahren oder

- regelmäßigen oder je nach Marktlage vorzunehmenden Zinsanpassungen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg stellt verbilligte Darlehen zur Verfügung und ermöglicht so die zinsgünstige, langfristige Finanzierung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen.

Weitere Informationen  
Brandenburg-Kredit Mikro  

Mit dem Darlehensprogramm Brandenburg-Kredit Mikro unterstützt die ILB kleine und mittlere Unternehmen wie Existenzgründer und Unternehmensnachfolger sowie junge Unternehmen durch die Gewährung eines zinsverbilligten Darlehens.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.12.2030

Für wen?

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) finanziert kleine und mittlere Unternehmen sowie natürliche Personen,

- bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Gründung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt

- die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb ausüben bzw. beabsichtigen diese auszuüben

- bei denen sich die bestehende oder zukünftige Betriebsstätte oder der Hauptsitz im Land Brandenburg befindet

- deren Investitionen bzw. Vorhaben im Land Brandenburg durchgeführt werden.

Was wird gefördert?

Die ILB finanziert betrieblich bedingte Investitionsgüter und Betriebsmittel.

Art und Höhe der Zuwendung

- Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel

- Darlehensbetrag mind. 2.000 EUR/maximal 25.000 EUR pro Vorhaben

- Auszahlung: 100 % des Zusagebetrages

- Laufzeit: 6 Jahre, mit einem tilgungsfreiem Jahr

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bei der ILB über das Kundenportal zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Ziel des Programms ist die Unterstützung von Gründungsvorhaben, Unternehmensnachfolgen und jungen Unternehmen zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung im Land Brandenburg und die Förderung der Fähigkeit von KMU, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie am Innovationsprozess zu beteiligen.

Weitere Informationen  
Energieeffizienz Brandenburg (2024)  

Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) über die ILB die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Gefördert werden

- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)

- Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die energetische Optimierung von stationären industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die im Ergebnis eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247 als Maßnahme empfohlen wird.

 

Die energetische Optimierung muss den Endenergieverbrauch oder die CO2-Emissionen der Anlage oder des Prozesses um mindestens 15 % reduzieren (relative Energieeinsparung).

 

Gleichzeitig müssen mindestens 5 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr eingespart werden (absolute Einsparung). Das entspricht z.B. einer vergleichbaren Stromeinsparung von rund 9.000 Kilowattstunden (kWh) oder einer Reduzierung des Erdgasverbrauchs von rund 25.000 kWh.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung.

 

Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.

 

Es werden Vorhaben bezuschusst, deren zuwendungsfähige Ausgaben sich auf mindestens 50.000 EUR belaufen.

 

Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft maximal 27,5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mittlere Unternehmen erhalten einen Fördersatz von maximal 22,5 Prozent. Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung, die kein KMU sind, erhalten einen Fördersatz von bis zu 15 Prozent.

 

Die Zuwendung pro jährlich eingesparter Tonne CO2-Äquivalente darf den Betrag von 1.200 EUR nicht überschreiten.

Bewerbungsverfahren

Förderanträge können online über das Kundenportal der ILB gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Förderung wird unter anderem das Gastgewerbe dabei unterstützt, das eigene Unternehmen energieeffizienter zu unterhalten.

Weitere Informationen  
GRW-G Große Richtlinie  

Stärkung der brandenburgischen Wirtschaft sowie Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch Förderung von Unternehmen mit überregionalem Absatzmarkt.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.12.2025

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, u.a. aus dem Cluster Tourismus.

Was wird gefördert?

Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter.

Die Förderung gilt für folgende Arten von Erstinvestitionen:

 

• Neuerrichtung einer Betriebsstätte.

• Erweiterung der Kapazitäten einer Betriebsstätte.

• Diversifizierung der Produktion/Tätigkeit in neue Produkte.

• Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens.

• Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte.

Beispiele

• Transformationsinvestitionen: Vorhaben zur Beschleunigung des Wandels hin zur Klimaneutralität (z.B. Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen für den überwiegenden betrieblichen Eigenbedarf).

• Touristische Vorhaben: Investitionen im Bereich Rad-, Wasser- und Wandertourismus.

• Standortattraktivität: Projekte in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten.

• Saisonverlängerung: Vorhaben zur Ergänzung vorhandener touristischer Betriebe und Produkte oder zur Saisonverlängerung.

Art und Höhe der Zuwendung

Es werden nur Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 100.000 EUR gefördert.

 

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung).

 

• Kleine Unternehmen (KU): Max. 20%, bis zu 45 % (bei Transformationsinvestitionen)

• Mittlere Unternehmen (MU):Max. 10 % – 15 %, bis zu 45 % (bei Transformationsinvestitionen)

 

Die Höhe richtet sich nach der Fördergebietsklasse (C oder D) und der Erfüllung von Struktureffekten (Bonus für Transformation, Kooperation, o.ä.).

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist bei der ILB einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie unterstützt das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) über die ILB vor allem mittlere und große Unternehmen. Kleine Unternehmen können bei Vorhaben größer 100.000 EUR ebenfalls gefördert werden.

Weitere Informationen  
GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen  

Das Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen stärkt die brandenburgischen Wirtschaft und schafft sowie sichert Arbeitsplätze durch Förderung von kleinen Unternehmen mit überregionalem Absatzmarkt.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.12.2025

Für wen?

Kleine, gewerbliche Unternehmen, einschließlich des Tourismusgewerbes, sofern sie nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind. Gefördert werden mit dem Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen:

- Existenzgründer

- Tourismusvorhaben

- Produktionsbetriebe

- Dienstleistungsbetriebe

- Handwerksbetriebe

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter zur Errichtung, Erweiterung oder Übernahme einer Betriebsstätte.

 

Zudem werden gefördert:

• Touristische Vorhaben in Kur- und Erholungsorten sowie Projekte in den Bereichen Rad-, Wasser- und Wandertourismus.

• Investitionen zur Saisonverlängerung und zur Ergänzung bestehender touristischer Produkte.

• Klimatransformation: Investitionen in erneuerbare Energien für den betrieblichen Eigenbedarf, um die Umstellung zur Klimaneutralität zu beschleunigen.

 

Wichtige Voraussetzung: Es werden nur Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 60.000 EUR und höchstens 3,0 Millionen EUR gefördert.

Art und Höhe der Zuwendung

Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Dabei kann zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem personalausgabenbezogenen Zuschuss gewählt werden.

 

Höchstfördersätze

Die Förderung in den D-Fördergebieten kann bis zu einem Höchstsatz von 20 Prozent für kleine Unternehmen erfolgen. In den C-Fördergebieten kann die Förderung bis zu einem Höchstsatz von 35 Prozent erfolgen. In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein Zuschlag von 10 Prozent gewährt werden.

 

Sonstige Beihilfen werden auf den Fördersatz angerechnet.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist bei der ILB einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das GRW-G Wachstumsprogramm ist das zentrale Investitionszuschussprogramm für kleine Tourismusbetriebe in Brandenburg. Es bietet attraktive Fördersätze (bis zu 45 %) für Projekte zur Erweiterung, Modernisierung oder Übernahme von Betrieben, die zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Stärkung der regionalen Wirtschaft beitragen.

Weitere Informationen  
GRW Netzwerke  

Mit der Förderung unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB die regionale und überregionale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Kooperationsnetzwerke als Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von:

 

- mindestens zehn zahlenden Mitgliedern bei landesweit und länderübergreifend agierenden Kooperationsnetzwerken, davon überwiegend kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Einrichtungen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sonstige regionale Akteure und nicht KMU

 

- mindestens fünf zahlende Mitglieder bei regional agierenden Kooperationsnetzwerken, davon überwiegend kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Einrichtungen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sonstige regionale Akteure und nicht KMU.

 

- Netzwerkpartner: Träger müssen sich in Form eines eingetragenen Vereins (e.V.) organisieren.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg gewährt die Zuwendung für Kooperationsnetzwerke durch Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Zuwendungsfähig sind nur die beim Kooperationsnetzwerk anfallenden Ausgaben zur Durchführung von Netzwerktätigkeiten:

- Ausgaben für das inhaltliche Netzwerkmanagement (Netzwerkmanager, Mitarbeiter)

- Personalausgaben beim Träger oder Honorare beim Dienstleister

- Sachausgaben

- administratives Netzwerkmanagement, Büromiete, Büromaterial, Reiseausgaben des Netzwerkmanagers nach Bundesreisekostengesetz (BRKG)

- Leistungen Dritter:

- Gutachten, Studien

- Teilnahme des Netzwerkmanagements an Messen, Konferenzen u.a.

- Durchführung von Workshops und Konferenzen und die Anmietung von Räumlichkeiten

- Internetauftritt, Anlegen und Pflege Datenbank, Anzeigen in Printmedien

- Experten (Honorare und ggf. Reiseausgaben in Anlehnung an BRKG)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, insgesamt höchstens 200.000 Euro.

 

Die Förderung des Kooperationsnetzwerkes in einer Anlaufphase beträgt bis zu drei Jahre und kann mit besonderer Begründung zweimalig um jeweils bis zu drei Jahre verlängert werden. Besondere Gründe liegen insbesondere vor, wenn für den jeweils beantragten Folgezeitraum ein Projekt:

- seine finanzielle Nachhaltigkeit dadurch darstellt, dass die geplanten Netzwerkaktivitäten mit weniger öffentlichen Fördergeldern fortgesetzt werden sollen

- neue zusätzliche Netzwerkaktivitäten darstellt, die über die bisher durchgeführten Netzwerkaktivitäten hinausgehen - bei gleichbleibender beantragter Förderhöhe.

Bewerbungsverfahren

Zunächst Kontaktaufnahme mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch Kooperationsnetzwerke kann die regionale und überregionale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, wirtschaftsnahen Einrichtungen sowie Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zielgerichtet unterstützt werden. Eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren soll die vorhandenen Potentiale stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Region erhöhen.

Weitere Informationen  
GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur  

Unterstützung der wirtschaftsnahen touristischen Infrastruktur zur Qualitätssteigerung in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten und zur Weiterentwicklung der touristischen Produkte im Radwander-, Wasser-, Natur-, gesundheitstouristischen und barrierefreien Tourismus in Form von Zuschüssen.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Allgemein

- Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind

 

Für die Modernisierung der Radwege nach Nummer 2.1.5.3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie

- Landkreise und kreisfreien Städte

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Schaffung einer funktionsfähigen, wirtschaftsnahen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Die Förderung der Fremdenverkehrsinfrastruktur vorrangig in den Kur- und Erholungsorten ist ebenfalls möglich.

Beispiele

• Maßnahmen zur Qualitätssteigerung öffentlicher Infrastrukturen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten

• Unterstützung und Weiterentwicklung der touristischen Produkte mit besonderem Potenzial (z.B. Rad-, Wasser-, Natur-, Gesundheits- und Barrierefreier Tourismus).

• Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen

• Erarbeitung von integrierten regionalen Entwicklungskonzepten.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss (Anteilfinanzierung)

Die maximalen Fördersätze liegen zwischen 60 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Unter einem förderfähigen Investitionsvolumen von 50.000 EUR kann keine Förderung gewährt werden.

Förderung variiert je nach Fördermaßnahme.

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung ist ein Beratungsgespräch bei der ILB obligatorisch zu führen.

 

Anträge sind über das ILB-Kundenportal zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) über die ILB beim Ausbau der wirtschaftsnahen, kommunalen Infrastruktur - auch in Bezug zur Förderung touristischer Maßnahmen.

Weitere Informationen  
ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand  

Im Rahmen des Programms fördert die ILB Unternehmen im Land Brandenburg bei der internationalen Ausrichtung, insbesondere bei der Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes mit Sitz und/oder Betriebsstätte im Land Brandenburg

- Gruppen von mindestens drei KMU, die sich vertraglich zu einem gemeinsamen Vorhaben ohne externes Netzwerkmanagement zusammengeschlossen haben

 

Die Förderung richtet sich an KMU des produzierenden und produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes. Reine Handelsunternehmen (z. B. Reiseveranstalter/Reisebüros) und Beratungsunternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Die Förderung unterstützt Messeauftritte und Coaching zur Erschließung ausländischer Märkte.

 

Zentrale Voraussetzung: Das Vorhaben muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der Markteinführung eines innovativen Produkts stehen. Als innovativ gelten Produkte, die durch eigene Forschung und Entwicklung zur Marktreife gebracht wurden und nicht älter als 5 Jahre sind.

Beispiele

- Aktive Teilnahme insbesondere an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen Formaten der genannten Maßnahmen im In- und Ausland mit produktspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht einem Direktverkauf dienen

- Aktive Teilnahme an regionalen und überregionalen Messen, soweit diese im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind

- Beratungs-/ Coachingmaßnahmen für abgegrenzte und konkret beschriebene Beratungsleistungen, die auf die Qualifizierung der handelnden Personen und/oder Unternehmen zur erfolgreichen Bearbeitung von Fragestellungen im Hinblick auf die Internationalisierung und Markterschließung im Ausland gerichtet sind

Art und Höhe der Zuwendung

Gefördert werden die Vorhaben mit einer projektgebundenen Anteilfinanzierung (Zuschuss) wie folgt:

Bei Vorhaben aktiver Teilnahme an Messen

- mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 EUR je Einzelmaßnahme

- mit bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 EUR je Einzelmaßnahme

 

Bei Maßnahmen durch Start-ups oder der erstmaligen Teilnahme an einer Maßnahme:

Die Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 3.000 EUR.

 

Bei Beratungs-/Coachingmaßnahmen:

- mit bis zu 50% des zuwendungsfähigen Tagessatzes bei Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als fünf Jahre bestehen

- mit bis zu 80% des zuwendungsfähigen Tagessatzes bei Start-ups

- mit 100% des zuwendungsfähigen Tagessatzes für die ersten beiden Beratungs-/ Coachingtage bei einer erstmaligen Förderung des Unternehmens aus dieser Richtlinie

Bewerbungsverfahren

Anträge können Sie laufend bis zum 31. Dezember 2025 online über das Kundenportal der ILB stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Programms ist die Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit durch Internationalisierung. Weiterhin soll die Innovationskraft und das Wachstum kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) insbesondere bei der Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten gestärkt werden.

Weitere Informationen  
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