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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

617 Treffer:
Erasmus für Jungunternehmer  

Das grenzüberschreitende Austauschprogramm Erasmus für Jungunternehmer bietet neuen bzw. angehenden Unternehmern die Möglichkeit, von einem erfahrenen Unternehmer zu lernen, der in einem anderen teilnehmenden Land ein kleines Unternehmen leitet.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Neue Unternehmer, die fest vorhaben, ein eigenes Unternehmen zu gründen, oder deren neues Unternehmen höchstens drei Jahre alt ist.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmersgründer, die während einer ein- bis sechsmonatigen Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Unternehmer Wissen und Geschäftsideen erwerben und auszutauschen können. Die Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Europäischen Kommission bezuschusst.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zu den Reisekosten und den Unterhaltskosten. Die Höhe der finanziellen Unterstützung und die damit verbundenen Bedingungen sind in einer Vereinbarung zwischen dem Jungunternehmer und der Vermittlungsstelle zu regeln.

Bewerbungsverfahren

Die Vermittlung der Jungunternehmer und der gastgebenden Unternehmer erfolgt mit Hilfe von regionalen und nationalen Wirtschaftsorganisationen, die als Vermittlungsstellen fungieren.

Interessierte Jung- und Gastunternehmer nehmen Kontakt mit der von ihnen ausgewählten Vermittlungsstelle auf und bewerben sich mit Hilfe eines Online-Tools. Die zuständigen Vermittlungsstellen sichten und prüfen die eingegangenen Anträge. Die Anmeldungen werden in einer Datenbank gespeichert, in der Gastunternehmer und Jungunternehmer, deren Anträge angenommen wurden, die Möglichkeit haben, nach Geschäftspartnern zu suchen.

 

Link zu den Kontaktstellen:

www.erasmus-entrepreneurs.eu/page.php

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Erasmus für Jungunternehmer unterstützt angehende europäische Unternehmer beim Erwerb der nötigen Fähigkeiten, um ein kleines Unternehmen in Europa zu gründen bzw. erfolgreich zu leiten.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Europäische Kommission
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Unterstützungsbüro Erasmus für Jungunternehmer (Brüssel); Europäische Kommission - Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW)
  • https://www.erasmus-entrepreneurs.eu/page.php?cid=20
 
Grenzscoutprojekte in Grenzregionen mit deutscher Beteiligung (Förderrichtlinie Grenzscouts)  

Das Bundesministerium des Innern unterstützt Projekte, die eine themenübergreifende Beratungsinfrastruktur im grenznahen Raum diesseits der Bundesgrenze aufbauen.

Fördergebiet

bundesweit Grenzregionen

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Zuwendungsempfänger sind etablierte rechtsfähige grenzregionale Zusammenschlüsse mit deutscher Beteiligung. Als etabliert gelten solche grenzregionalen Zusammenschlüsse, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine mehrjährige Erfahrung in der grenzregionalen Zusammenarbeit aufweisen können.

Was wird gefördert?

Das förderpolitische Ziel kann je nach Situation in der jeweiligen Grenzregion zum Beispiel erreicht werden durch die entsprechende

- Schaffung einer neuen Beratungsinfrastruktur,

- qualitative Erweiterung, quantitative Erweiterung, Verbesserung des bestehenden Beratungsangebots,

- Zusammenführung, Umstrukturierung, Digitalisierung bestehender (zum Beispiel themenspezifischer) Beratungsangebote.

 

Es können nur solche Projekte gefördert werden, die geeignet sind, einen Beitrag zur Erreichung der konkreten förderpolitischen Zielstellungen zu leisten.

 

Zuwendungsfähig sind im Rahmen dieses Programms Personal- und Sachausgaben, wie zum Beispiel Gehälter, Honorare, Reisekosten (gemäß Bundesreisekostengesetz), Miete, Ausgaben für Veranstaltungen und Leistungen Dritter, Öffentlichkeitsarbeit und Qualitätssicherung.

Beispiele

Gefördert werden beispielsweise folgende Projekte:

- Erhebung des Bedarfs an grenzregionalen Beratungsangeboten,

- Bedarfs- und Problemanalyse von grenzregionalen Beratungsangeboten,

- Entwicklung und Umsetzung eines Handlungskonzepts zum Aufbau oder zur Fortentwicklung einer Beratungsinfrastruktur für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung beziehungsweise für dort ansässige Wirtschaftsunternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,

- Aus- und Weiterbildung von Beraterinnen und Beratern für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung beziehungsweise für dort ansässige Wirtschaftsunternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,

- Information, Qualifizierung und Beratung von Führungskräften sowie Funktionsträgerinnen und -trägern in den grenzregionalen Zusammenschlüssen,

- Durchführung von Informations-, Fachveranstaltungen und Bildungsangeboten, Erstellung von Materialien und Publikationen sowie Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Beratungsmöglichkeiten für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung, Vereine beziehungsweise für dort ansässige oder in Gründung befindliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,

- Erarbeitung und Dokumentation von Qualitätsstandards in der grenzregionalen Beratung,

- Maßnahmen des Wissenstransfers und -managements.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Der Eigenanteil der Zuwendungsempfänger an der Finanzierung des Projekts sollte 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht unterschreiten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist an das Bundesministerium des Innern (BMI) zu richten und wird einmal pro Jahr auf der Homepage des BMI bekannt gemacht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Beratungsinfrastrukturen, die in den deutschen Grenzregionen mit Grenzscouts aufbauen möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen  
Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen  

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt Unternehmen bei Investitionen zur Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen in Binnenschiffen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen (natürliche oder juristische Person in Privatrechtsform) mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind oder bis zum Abschluss des Antragsverfahrens eingetragen werden, welches gewerblich für die Binnenschifffahrt insbesondere auf Bundeswasserstraßen oder Landesgewässern genutzt wird.

Was wird gefördert?

Die Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen, d.h. Technologien und Anlagen sowie Verfahren zur Nachrüstung an bestehenden Motoren

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss, die sich nach der Größe Ihres Unternehmens richtet:

- für große Unternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben,

- für mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben,

- für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben,

- maximal EUR 300.000 je Unternehmen in einem Zeitraum von 3 Jahren.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig. Der Antrag ist vor Beginn der Investitionsmaßnahme an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Binnenschiffe, die nachhaltig modernisiert werden sollen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen  
NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen  

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt freiwillige innerörtliche Maßnahmen zur Umsetzung des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ (ANK).

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- kommunale Gebietskörperschaften,

- Gemeindeverbände,

- rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,

- kommunale Zweckverbände sowie

- Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind.

 

Sie können den Zuschuss auch in interkommunaler Zusammen­arbeit beantragen oder den Zuschuss weiter­leiten (z.B. an Stadt­werke, Kirchen, kommunale Wohnungs­unternehmen oder gemein­nützige Vereine / Stiftungen).

Was wird gefördert?

Förderung für

- die Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement,

- Baumpflanzungen,

- die Schaffung von Naturoasen sowie

- Entsiegelung und Wiederherstellung von Bodenfunktionen

 

Sie erhalten die Förderung auch für begleitende Öffentlichkeits­arbeit und die Zertifizierung der Grünflächen­pflege­pläne bzw. -konzepte.

Beispiele

- Fördern der Artenvielfalt im Siedlungsbereich

- Schaffen von Grünflächen

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss:

- Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Finanzschwache Kommune erhalten 90 Prozent der förderfähigen Kosten.

- Projektbezogenen Personalkosten je nach Maßnahme können je Modul maximal EUR 72.000 betragen

- Für Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen der Module A bis C können bis zu 20 Prozent der Projektmittel eingesetzt werden.

- Förderzeitraum: Die geförderten Maßnahmen sollen grundsätzlich innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten ab Datum der Zusage abgeschlossen sein.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der KfW Bankengruppe (KfW) einzureichen.

 

Anträge senden Sie bitte jeweils nur einmal, entweder

- Per E-Mail, dann bitte ausschließlich an: Kommune@kfw.de

- Oder per Post, dann bitte ausschließlich an die Anschrift: KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin.

 

Vor Beginn des Vorhabens muss die Zusage der KfW vorliegen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Freiwillige Maßnahmen, die zur Stärkung des natürlichen Klimaschutzes und der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen beitragen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen  
Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft – Planungsbeschleunigung für die Klimaanpassung mit Urbanen Digitalen Zwillingen  

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Projekte zur Entwicklung und Umsetzung Urbaner digitaler Zwillinge (UDZ), die Entscheidungen in der Planung und Umsetzung von kommunalen Klimaanpassungsmaßnahmen ermöglichen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,

- Hochschulen,

- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,

- Einrichtungen der Kommunen und der Länder,

- kommunale Unternehmen,

- gesellschaftliche Organisationen, wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und Verbände.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als Verbundprojekt sowie ein Begleitforschungs- und Koordinierungsvorhaben

Beispiele

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Gefördert werden Reallabore, die in enger Zusammenarbeit mit mindestens einer Kommune oder Region einen Urbanen Digitalen Zwilling weiterentwickeln, vor allem in den 4 Themenschwerpunkten:

- Urbane Digitale Zwillinge,

- Hybride Modelle,

- Klima-, Geo- und Fernerkundungsdaten,

- KI und Big-Data-Technologien.

 

Begleitforschungs- und Koordinierungsvorhaben: Gefördert werden Maßnahmen zur Vernetzung der Verbünde untereinander sowie mit externen Akteuren, die Aufbereitung von Ergebnissen der einzelnen Forschungsvorhaben, die themenübergreifende wissenschaftliche Aufbereitung und Koordination sowie die öffentlichkeitswirksame Aufbereitung der Fördermaßnahme vor allem zu folgenden 3 Themenschwerpunkten:

- Innovationen und Datensouveränität,

- Dateninfrastruktur und Vernetzung,

- Dialogplattformen und Schulungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 4 Jahren

Bewerbungsverfahren

Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Forschungen und Entwicklungen im Bereich der Städte- und Landschaftsplanung zu Urbanen Digitalen Zwillingen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen  
Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft – Wasserversorgung der Zukunft  

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu neuen Technologien und Konzepten für Betriebe zukunftsfähiger Infrastrukturen in der Wasserversorgung.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,

- Hochschulen,

- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,

- Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie

- Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen

Was wird gefördert?

Gefördert werden Verbundprojekte mit Partnerinnen und Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis zu folgenden 3 Themenfeldern:

- Entwicklung von innovativen Technologien zur Minimierung des Ressourcen- und Energiebedarfs der Wasserversorgung,

- Entwicklung neuartiger und innovativer Management- und Betriebskonzepte für Wasserinfrastrukturen, die den sich ändernden Rahmenbedingungen gerecht werden,

- innovative Lösungsvorschläge für die Vernetzung grauer und blaugrüner Wasserinfrastrukturen, aus denen sich neuartige dezentrale und interkommunale Versorgungskonzepte für den ländlichen und urbanen Raum ableiten lassen.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von 3 Jahren. Zudem können ausgewählte Transferprojekte nach Projektabschluss gefördert werden. Transferprojekte haben eine Dauer von 2 Jahren.

Bewerbungsverfahren

Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Forschungen und Entwicklungen im Bereich zukunftsfähiger Infrastrukturen in der Wasserversorgung, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen  
Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen  

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt Unternehmen bei Investitionen in neue emissionsärmere Antriebssysteme oder Nullemissionsantriebe von Binnenschiffen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen (natürliche Person oder juristische Person in Privatrechtsform) mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind oder bis zum Abschluss des Antragsverfahrens eingetragen werden.

Was wird gefördert?

Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

- Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit emissionsfreien Antriebssystemen (Qualifikation: emissionsfreie Fahrzeuge),

- Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen für den Fahrgastverkehr mit Hybrid- oder Zweistoffmotoren und weiteren Komponenten (Qualifikation: sauberes Fahrzeug),

- Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen für den Güterverkehr mit emissionsärmeren Antriebssystemen (Qualifikation: sauberes Fahrzeug),

- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der sich nach der Maßnahme und dem Verfahren richtet

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren ist grundsätzlich einstufig. Der Antrag vor Beginn der Investitionsmaßnahme an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Eine nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen  
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (Förderwettbewerb)  

Mit dem Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz von Unternehmen in Deutschland.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland:

 

- private Unternehmen,

- kommunale Unternehmen,

- Landesunternehmen,

- freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird,

- Contractoren, die in dieser Förderrichtlinie genannten Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen, bei denen Unternehmen in neue hocheffiziente Technologien investieren sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme ausbauen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden.

Beispiele

Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen (,)

- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf energie- und ressourceneffiziente Technologien

- Energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen

- Maßnahmen zur Steigerung der Energie- oder Wärmeeffizienz

- Verstromung von Abwärme oder außerbetriebliche Abwärmenutzung

- Optimierungen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend zum Einsatz bei Prozessen der Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten kommen

- Einsatz von Technologien zur und Optimierung von Wärme- oder Kältespeicherung für eine energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte

- Wechsel auf CO2-ärmere Ressourcen oder Wärme- oder Kältespeicherung zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien

- Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Sie wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.

 

Maximale Förderquote: 60 Prozent der effizienzbezogenen Kosten

Maximale Fördersumme: 20 Mio. Euro pro Investitionsvorhaben.

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren entspricht einem Förderwettbewerb. Vorgesehen sind immer mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen.

 

Alle Anträge, die resultierend aus eingereichten Skizzen zu einem Wettbewerbsstichtag (Bewerbungsschluss) vollständig und in bewilligungsreifer Qualität vorliegen, werden zur jeweiligen Wettbewerbsrunde zugelassen und entsprechend ihrer Fördereffizienz in ein Ranking eingeordnet. Gefördert werden absteigend nach dem Ranking alle Projekte, bis das jeweils pro Runde zur Verfügung stehende Budget erschöpft ist. Anträge die nach Ablauf des Stichtages eingereicht werden, werden in der nächsten Förderrunde berücksichtigt. Es können somit kontinuierlich Anträge eingereicht werden.

 

Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren.

Stufe 1: Einreichung der Projektskizze

Stufe 2: Antragsstellung und Erstellung eines Einsparkonzepts

 

Alle Unterlagen müssen im Förderportal des Bundes (easy Online) hochgeladen werden. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit deren Umsetzung zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden ist.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen und Freiberufler können mit Hilfe des Förderwettbewerbs Energie- und Ressourceneffizienz nichtrückzahlbare Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz beantragen.

Weitere Informationen  
AusbildungWeltweit  

AusbildungWeltweit ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) zur finanziellen Unterstützung weltweiter und praxisorientierter Auslandsaufenthalte während der Berufsausbildung, in den Ländern, die nicht über das EU-Programm Erasmus+ abgedeckt sind. Im ausländischen Betrieb können Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder internationale Berufskompetenz erwerben, neue Erfahrungen für die Ausbildung sammeln und sich persönlich weiterentwickeln.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- juristische Personen des öffentlichen Rechts,

- juristische Personen des Privatrechts sowie im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des ­privaten Rechts,

- sonstige Ausbildungsbetriebe für ihre Auszubildenden, sofern das Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen Stelle eingetragen ist,

- Berufliche Schulen (auch als nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts).

Was wird gefördert?

- Auslandsaufenthalte zu Lernzwecken von Personen in beruflicher Erstausbildung nach BBiG/HWO oder einer anderen bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsausbildung.

- Auslandsaufenthalte von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Verantwortlichen für die betriebliche berufliche Bildung zum Zweck des Lernens oder um die Entwicklung der beruflichen Bildung in der Partnereinrichtung zu unterstützen. Die Teilnahme an Kursen wird nicht gefördert. Auslandsaufenthalte zu Lern- und Lehrzwecken von schulischem Bildungspersonal sind nicht förderfähig.

- Vorbereitende Besuche von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Verantwortlichen für die betriebliche berufliche Bildung wie auch schulischem Bildungspersonal zur Vorbereitung der Auslandsaufenthalte von Personen in den genannten beruflichen Erstausbildungen.

Beispiele

Die Förderung umfasst eine Festbetragsfinanzierung zu folgenden Kostenarten:

 

- Fahrt

- Aufenthalt

- Organisation der Mobilität

- Vor- und Nachbereitung

- Auslandsbedingte Mehrkosten für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit besonderem Förderbedarf

Art und Höhe der Zuwendung

Im Wege der Projektförderung kann eine nicht rückzahlbare Zuwendung für einen Bewilligungszeitraum von bis zu 12 Monaten gewährt werden.

Bewerbungsverfahren

Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass bereits ein Partnerbetrieb im Ausland gefunden wurde.

 

Die Anträge sind zunächst online im Förderportal (https://www.foerderportal-ausbildungweltweit.de/) an das Bundesinstitut für Berufsbildung zu übermitteln. Der Online-Antrag wird nach der fristgerechten Übermittlung ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die NA beim BIBB geschickt.

 

Buchungen für die geförderten Aufenthalte – von Anreise bis Wohnung – können erst nach Erhalt der Förderzusage getätigt werden.

 

Genauere Informationen zur Antragstellung stellt die Nationale Agentur Bildung für Europa in einem Video zur Verfügung www.youtube.com/watch

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Internationalisierung ist im Tourismus ein zentrales Thema. Mit dem Förderprogramm AusbildungWeltweit erhalten Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder die Chance, in ausländischen Betrieben internationale Berufskompetenzen zu erwerben.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)
  • www.ausbildung-weltweit.de
 
Einstiegsqualifizierung Jugendlicher  

Betriebliche Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen als Brücke in die Berufsausbildung. Zuschuss für Betriebe, die Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz eine sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung anbieten.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die folgenden Zielgruppen eine Einstiegsqualifikation anbieten:

– Ausbildungsbewerbern mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die nach dem 30. September im Anschluss der bundesweiten Nachvermittlungsaktionen von Kammern und Agentur für Arbeit keinen Ausbildungsplatz gefunden haben,

– Ausbildungsuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen,

– Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungsuchende.

 

Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen.

Was wird gefördert?

Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter fördern dieses durch einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung und eine Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung.

Voraussetzung ist der Abschluss eines Praktikumsvertrages.

Beispiele

Einstiegsqualifizierung Tourismus- und Freizeitangebote in den Tätigkeitsbereichen Leistungsangebot, Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme, Kundenorientierte Kommunikation, Betriebliche Arbeitsorganisation, Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; Umweltschutz

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu der vom Arbeitgeber gezahlten Vergütung der Einstiegsqualifizierung. Der Zuschuss zur Vergütung sowie die Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung werden regelmäßig angepasst. Ihr Arbeitgeber-Service informiert Sie gerne, mit welchen Beträgen Sie derzeit rechnen können.

Die Förderung wird für die im Einstiegsqualifizierungsvertrag vereinbarte Dauer von mindestens vier bis höchstens zwölf Monaten bewilligt. Die Förderung beginnt frühestens ab 1.Oktober. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ab 1. August ist je nach Voraussetzungen der Teilnehmenden möglich.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Jedes Unternehmen hat eine/n Ansprechpartner:in, die/der für den Bereich des Betriebsitzes des Arbeitgebenden zuständig ist.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von vier bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.

Weitere Informationen  
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