Förderwegweiser
Sachsen-Anhalt
31.12.2028
KMU des produzierenden Gewerbes, Handwerks, Einzelhandels, Dienstleistungs-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
- Investitionen in neue, aktivierungsfähige, betrieblich genutzte materielle Wirtschaftsgüter z. B. Maschinen, Anlagen, technische Ausstattung (einschließlich geringwertiger Wirtschaftsgüter, die eine Sachgesamtheit bilden)
- Investitionen in immaterielle Wirtschaftsgüter, z. B. Software, Patente, Lizenzen – wenn sie als Anlagevermögen dienen
Innovative Vorhaben, die:
- neue oder verbesserte Produkte, nicht angewendete Verfahren, Techniken oder Dienstleistungen im Unternehmen einführen („Innovation to the firm“ gemäß Oslo-Handbuch 2018) und damit ein Bereich, ein Produkt oder eine Dienstleistung erneuert wird.
- Vorhaben die zur Produktivitätssteigerung, Prozessoptimierung oder Qualitätsverbesserung sowie zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen
Nicht-innovative Investitionen, wenn:
- sie mindestens 5 neue Arbeitsplätze schaffen,
- einen besonderen Beitrag zu Umwelt-/Klimaschutz leisten (z. B. >20 % Energieeinsparung),
- Beherbergungsinfrastruktur gemäß Masterplan Tourismus ausbauen oder
- Gastronomie erheblich modernisieren (Investitionsvolumen >50 % des 3-Jahres-Umsatzdurchschnitts)
Zuschuss in Höhe von bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 300.000 Euro
Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg. Die Antragstellung erfolgt mittels von der Bewilligungsstelle bereitgestellten Formularen.
Die aktuelle Antragsrunde startet am 06.10. und endet am 20.10.2025.
eingeschränkt
Nachhaltige Investitionen tätigen, das wird kleinen und mittleren Unternehmen mit dem Förderprogramm „Sachsen-Anhalt INVESTIERT“ ermöglicht. Ziel ist es Investitionsanreize zu schaffen und Unternehmen in ihrer Entwicklung zu unterstützen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/investieren-finanzieren/investiert
Berlin
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft,
- inkl. überwiegend markttätige Sozialunternehmen
- Freiberufler:innen
zur Umsetzung von Vorhaben in Berlin.
- Alle Investitionen in Unternehmen für Innovation und Wachstum, inkl. energieeffiziente Sanierungen von Nicht-Wohngebäuden
- Betriebsübernahmen und Beteiligungen zwischen unabhängigen Geschäftspartner:innen, wenn zusätzliches neues Kapital in wesentlicher Höhe zugeführt wird.
- Betriebsmittel nur im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Unternehmens oder dessen Wachstum
Darlehenshöhe: i.d.R. von 100 T EUR bis zu 10 Mio. EUR
100% Auszahlung
Tilgung erfolgt vierteljährlich und nachschüssig
flexible Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren
günstiger, risikodifferenzierter Festzins für die gesamte Laufzeit
Der Kreditantrag ist bei der Hausbank mit den erforderlichen Unterlagen zu stellen. Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft Ihre Hausbank nach Bonitäts- und Besicherungsprüfung. Fällt die Prüfung positiv aus, befürwortet die Bank den Kredit auf dem Antragsformular und reicht die Unterlagen an die IBB weiter.
eingeschränkt
Mit dem Programm Berlin Kredit Transformation stärkt das Land Berlin die nachhaltige Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen. Durch zinsgünstige Kredite und optionale Tilgungsnachlässe werden Investitionen gefördert, die den Wandel zu einer zukunftsfähigen, klimafreundlichen Wirtschaft unterstützen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin (IBB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hausbank; Investitionsbank Berlin (IBB)
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/berlin-kredit-transformation.html
Nordrhein-Westfalen Rheinisches Revier
Die Förderung richtet sich an regionale Innovationsverbünde, in denen Partner aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft gemeinsam Veränderungen voran bringen.
Die Förderprogramme gelten im Rheinischen Revier, zu dem die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Kreis Neuss, die Stadt Mönchengladbach sowie die Städteregion Aachen gehören.
In Kooperation soll daran gearbeitet werden, Innovationsökosysteme aufzubauen, neue Wertschöpfungsstrukturen entstehen zu lassen und die Region als zukunftsfähigen Forschungs- und Innovationsstandort zu profilieren.
Hier ein beispielhafter Auszug:
- Tourismus
- Stadtentwicklung für das Rheinische Revier der Zukunft
- Vernetzt mobil im Rheinischen Revier
- Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen
- Blaue Infrastruktur
- Digitale Zukunft KI
- Klimaanpassung - Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten
- KommuneZirkulär
- Qualifizierung des Bürgerschaftlichen Engagements
...
Insgesamt stehen für die nachhaltige Transformation des Rheinischen Reviers bis 2038 mehr als 14,8 Milliarden Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung.
Das Antragsverfahren der BMBF-Richtlinie ist mehrstufig angelegt.
Schritt 1: Projektskizze
Schritt 2: Einreichen der Skizze inkl. Unterstützungsschreiben beim Projektträger des Bundes
eingeschränkt
Das Förderprogramm unterstützt eine nachhaltige Transformation des Rheinischen Reviers bis zum Jahr 2038.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF); Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
- https://www.rheinisches-revier.de/foerderwegweiser
Thüringen
31.12.2029
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (u.a. verarbeitendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistungen, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Handwerk, Handel, Veranstaltungsbranche ohne Freizeitwirtschaft sowie Kreativwirtschaft) sowie wirtschaftsnah und/oder kreativwirtschaftlich tätige Freiberufler.
Förderfähig sind zum Investitionsvorhaben gehörende
- Anschaffungen aktivierter und betrieblich genutzter materieller sowie immaterieller Wirtschaftsgüter,
- Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung o.g. immaterieller oder materieller Wirtschaftsgüter stehen.
Gefördert werden Investitionsvorhaben, die zu einer Innovation, mindestens für das Unternehmen, führen.
Die Förderung beträgt bis zu 200.000 EUR und ist ab einer Investitionssumme von mindestens 5.000 EUR möglich. Die Auszahlung erfolgt in Form eines Zuschusses. Kombiniert werden kann der Zuschuss mit einem zinsvergünstigten Darlehen des Programms Thüringen Dynamik -innovativ- . Anträge hierfür können über die jeweilige Hausbank gestellt werden. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Die dem Unternehmen/ Unternehmensverbund („ein einziges Unternehmen“) gewährten De-minimis-Beihilfen dürfen den maximalen Gesamtbetrag von 300.000,00 EUR in einem Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen.
Die für das Programm zuständige Behörde ist das TMWLLR. Die Beantragung der Zuschüsse erfolgt formgebunden bei der TAB. Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt namens und im Auftrag des TMWLLR durch die TAB.
nein
Das Programm InnoInvest stärkt kleine und mittlere Unternehmen durch die Förderung innovativer Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter. Es leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftssicherung des Mittelstands.
- Zuwendungsgeber : Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR); Kofinanziert von der Europäischen Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/innoinvest
Baden-Württemberg
29.06.2031
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeitenden, die kleinere Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen. Die Unternehmen müssen in Baden-Württemberg ansässig sein.
- Digitalisierung von Produktion und Verfahren: u.a. Integration von CRM- und MES-Systemen, Industrie 4.0-Anwendungen, Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie 3D-Druck, und Einbindung von Big Data-Anwendungen.
- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen: u.a. Aufbau digitaler Plattformen, Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung, Entwicklung von Anwendersteuerungssoftware und datenbasierten Dienstleistungen.
- Strategie und Organisation: u.a. Entwicklung umfassender Digitalisierungsstrategien, Nutzung von Cloudtechnologie, und Einführung digitaler Vertriebskanäle.
Zuwendungsart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro können gefördert werden. Förderfähige Kosten können bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckt werden, wobei der maximale Zuschuss 3.000 Euro beträgt.
Anträge sind schriftlich über das Förderportal der L-Bank einzureichen: portal.l-
bank.de Wichtige Dokumente, wie die De-minimis-Erklärung und die Legitimation des Vertragspartners, müssen beigefügt werden.
nein
Die „Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante“ bietet finanzielle Unterstützung für kleinere Digitalisierungsprojekte, um mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg zu unterstützen. Das Programm fördert die Einführung neuer Technologien und Systeme zur Steigerung der Effizienz und Innovation.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/digiplus-zuschuss.html#
Thüringen
31.12.2029
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Tourismus- und Beherbergungsgewerbes, des Dienstleistungssektors
- Angehörige der wirtschaftsnahen Freien Berufe; Existenzgründer*innen in den genannten Branchen sowie natürliche Personen für den Geschäftsanteilserwerb
Das Förderprogramm bietet zinsgünstige Darlehen für alle zu einem Vorhaben gehörenden, neu anzuschaffenden, betrieblich genutzten materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter sowie für Modernisierungs- und Erhaltungsaufwendungen. Es speist sich aus den Förderprogrammen THÜRINGEN-DYNAMIK - innovativ - EU-Förderperiode 2021-2027 und THÜRINGEN-DYNAMIK.
Maximaler Finanzierungsbetrag:
- 4 Millionen Euro für alle innovativen Vorhaben, die nach der Richtlinie Thüringen-Dynamik - innovativ - EU-Förderperiode 2021-2027 gefördert werden können
- 2 Millionen Euro für alle Vorhaben, die nach der Richtlinie Thüringen-Dynamik gefördert werden können
Die gleichzeitige Beantragung einer 50-prozentigen Haftungsfreistellung ist für alle Vorhaben möglich.
Anträge stellen Sie über Ihre Hausbank. Mit der Antragstellung ist die Bereitschaftserklärung eines Kreditinstitutes (Hausbank) einzureichen. Sofern vorhanden, ist das Zentralinstitut in die Antragstellung einzuschalten.
Auf Basis der De-minimis-Verordnung können alle im Thüringen-Dynamik förderfähigen Verwendungszwecke finanziert werden. Hierfür ist die nach der De-minimis-Verordnung maximale Beihilfegrenze von 300.000 Euro innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren zu berücksichtigen. Bei Beantragung von Thüringen-Dynamik-Darlehen auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung gilt das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch mit der Hausbank als fristgerechte Antragstellung.
nein
Das Förderprogramm Thüringen Dynamik dient der Stärkung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU.
- Zuwendungsgeber : Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR); Kofinanziert von der Europäischen Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hausbank; Thüringer Aufbaubank (TAB)
- https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/thueringen-dynamik
bundesweit Strukturschwache Regionen
31.12.2027
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen wie z.B. Stiftungen, Vereine und Verbände, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben.
Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte in folgenden Phasen:
– Konzeptphase: Erarbeitung des regionalen Innovationskonzeptes („WIR!-Konzepte”) mit den Schwerpunkten auf der Analyse der Potenziale und der Hemmnisse des Innovationsfeldes und auf der Entwicklung von Strategien zur Stärkung der Region durch Forschung, Entwicklung und Innovation.
– Umsetzungsphase: Maßnahmen zur Umsetzung des „WIR!-Konzepts” zum Aufbau und zur Unterhaltung eines Innovationsmanagements sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Bündnisstrategie.
Die Förderung ist themenoffen und bezieht technologische, organisatorische, Produkt-, Dienstleistungs- und Geschäftsmodellinnovationen als auch soziale Innovationen mit ein.
Innovationswerkstatt WASSER-LANDSCHAFT-LAUSITZ
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50% der förderfähigen Kosten
für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
In der Konzeptphase können in jedem Bündnis Vorhaben mit einer Fördersumme von bis zu 250.000 EUR und einer Laufzeit von bis zu neun Monaten beantragt werden.
In der Umsetzungsphase werden ausgewählte Bündnisse in den ersten zwei Jahren mit maximal 8 Mio. EUR gefördert. Über die Bereitstellung weiterer Fördermittel je Bündnis wird nach einer Zwischenbegutachtung im dritten Jahr der Umsetzungsphase entschieden.
Das Verfahren ist mehrstufig. In der ersten Phase können Projektskizzen bei dem vom BMFTR beauftragten Projektträger Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen „easy-online“ zu nutzen.
eingeschränkt
Der Tourismus kann in strukturschwachen Regionen einen wertvollen Beitrag zum Strukturwandel leisten und als Innovationsfeld dienen.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Forschungszentrum Jülich GmbH
- https://www.innovation-strukturwandel.de/strukturwandel/de/_documents/wir_.html
Baden-Württemberg
31.12.2027
Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kommunen, Landkreise, Vereine, Privatpersonen). Nur für Gebiete, die rechtskräftig als Naturpark ausgewiesen sind oder für die ein Verfahren zur Ausweisung nach gleichen Bestimmungen eingeleitet wurde, und nur für Maßnahmen im ländlichen Gebiet gemäß GAP-SP. Zuwendungsempfangende als Trägerinnen oder Träger von Maßnahmen in Naturparken können natürliche Personen sowie juristische Personen des Privat- oder des öffentlichen Rechts sein.
Zuwendungen werden für Maßnahmen gewährt, die den Zielsetzungen des Naturparks und insbesondere dem Naturparkplan entsprechen und denen in rechtlicher Hinsicht keine Bedenken entgegenstehen. Direkte Förderziele sind die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft in den Naturparken; die Pflege und Entwicklung der Naturparke als vorbildliche Erholungslandschaften und Förderung eines naturverträglichen Tourismus; die integrierte Entwicklung des ländlichen Raums; und die Förderung des Bewusstseins für den Wert einer intakten Umwelt.
- Erstellung, Fortschreibung, Evaluierung und Aktualisierung von Naturparkplänen
- Entwicklung des Erholungswertes (inklusive Infrastruktureinrichtungen)
- Studien zu / Investitionen in natürliches Erbe (inklusive Auswirkungen von Erholungsnutzungen)
- Studien zu / Investitionen in kulturelles Erbe (inklusive Erhaltung und Entwicklung materiellen kulturellen Erbes)
- Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung zur Zielsetzungen des Naturparks (inklusive Ausgaben für Investitionen in den Neu-, Aus- und Umbau von Naturparkzentren und Neubau und Neugestaltung von Infopoints und Themenwegen, aber auch Investitionen in Ausstellungen, Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit, Aus- und Fortbildung von Naturparkführerinnen und -führern, Bildungsangebote, Erlebnissen bezüglich Zusammenhängen von Kultur und Natur im ländlichen Raum)
Zuwendung wird zur Projektförderung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.
Nur die Nettokosten sind förderfähig.
Höhe der Zuwendung:
- Entwicklung des Erholungswertes 60 %
- Natürliches Erbe 70 %
- Kulturelles Erbe 65 %
- Sensibilisierung 60 %
Mindestauszahlungsbetrag:
- 4000 € bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Landkreise)
- 500 € bei natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts
Anträge auf Bewilligung von Zuwendungen sind von den Zuwendungsempfangenden vor Beginn der Maßnahme über die zuständige Naturparkgeschäftsstelle an die Bewilligungsbehörde zu richten.
Der Förderantrag muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- Name der oder des Antragstellenden und Angaben zur Größe des Unternehmens
- Beschreibung des Vorhabens oder der Tätigkeit, einschließlich Angaben zum Standort sowie zum Zeitpunkt des Beginns und zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vorhabens
- Angaben zur Höhe des für die Durchführung des Vorhabens beziehungsweise der Tätigkeit benötigten Beihilfebetrags
- Aufstellung der zuwendungsfähigen Kosten
ja
Umfassendes Förderprogramm von für Naturparke im Land Baden-Württemberg mit einem Förderzeitraum von fünf Jahren (2023-2027) und einem breiten Spektrum an Förderzielen, die Wechselwirkungen zwischen natürlichen und kulturellen Werten im ländlichen Raum berücksichtigen.
- Zuwendungsgeber : Baden-Württembergisches Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Europäische Union, Lotteriemittel der Glücksspirale
- Ansprechpartner (Projektträger) : Regierungspräsidium Freiburg
- https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde_DE/Startseite/Foerderwegweiser/Foerderung+der+Naturparke
Baden-Württemberg
30.06.2027
Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen aus dem Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe, entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Das sind zum Beispiel:
- Hotels, Gasthöfe, Pensionen
- Ferienunterkünfte
- Campingplätze
- Restaurants, Gaststätten
Die Antragsteller müssen einen Gewerbebetrieb angemeldet haben und diesen überwiegend zu
touristischen Zwecken betreiben. Antragsberechtigt sind in der Regel nur die Unternehmen, nicht die Gesellschafter.
Natürliche Personen als Investoren werden in der Tourismusfinanzierung Plus nur gefördert, wenn sie die geförderten Immobilien und Mobilien an eine Betriebsgesellschaft vermieten, die diese Wirtschafts-güter gewerblich nutzt. Außerdem muss eine wirtschaftliche Einheit zwischen dem Investor (natürliche Person) und der Betriebsgesellschaft vorliegen. Die Unternehmen müssen sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
Gefördert werden Investitionen in touristische Einrichtungen wie zum Beispiel:
- Modernisierungen und Sanierungen von Gebäuden
- Erweiterungen in Verbindung mit Modernisierungen
- Neubauten in Verbindung mit Modernisierungen
- Betriebsübernahmen, sofern mit der Übernahme Investitionen in eine touristische Einrichtung verbunden sind
- Digitale Innovationen
Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
Finanziert werden können Kosten für:
- Erwerb von Betriebsgrundstücken und -gebäuden
- Bau- und Umbaumaßnahmen (einschließlich Baunebenkosten) und technische Anlagen
- Inneneinrichtung, Küchentechnik
- Betriebsausstattung (zum Beispiel Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung, Betriebsfahrzeuge)
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
- Immaterielle Investitionen, sofern sie von Dritten, die in keiner Beziehung zum Käufer stehen, zu Marktbedingungen erworben wurden und nur von der Betriebsstätte genutzt werden, die die Beihilfe erhält, sowie drei Jahre als abschreibungsfähige Kosten in der Bilanz aktiviert werden.
Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen kombiniert mit einem Tilgungszuschuss. Die Zinssätze und die Tilgungszuschüsse können variieren, abhängig von der Erfüllung bestimmter Nachhaltigkeitskriterien durch das Unternehmen.
- Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
- Minimaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 10.000 Euro
- Maximaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 5 Millionen Euro
Der Förderantrag ist bei der eigenen Hausbank zu stellen. Diese leitet dann den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Die Hausbank erhält von der L-Bank das Darlehen aus dem Programm "Tourismusfinanzierung Plus", das die Hausbank in eigenem Namen und in eigenem Risiko an das Unternehmen auszahlt.
ja
Als Tourismusbetrieb erhalten Sie ein langfristiges Förderdarlehen. Sie können damit vor allem Baumaßnahmen günstig finanzieren. Unternehmen mit Klimaschutzstrategie fördern wir mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus.
- Zuwendungsgeber : Land Baden-Württemberg; Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : Staatsbank Baden-Württemberg (L-Bank); Hausbank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/tourismusfinanzierung.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU in Baden-Württemberg.
Innovations- und Technologieprojekte zur Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte und Verfahren/Dienstleistungen. Finanzierbar sind dem Vorhaben zurechenbare Kosten, zum Beispiel:
- Personal-, Material-, Beratungs- und externe FuE-Kosten
- Investitionen für Prototypen
- Kosten für Markteinführung (Marktforschung, Investitionen)
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt bis zu 1,5 Mio. EUR bei Genehmigung von 1,5% des Beteiligungsbetrags. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich. Kombination von fester Vergütung und erfolgsabhängigen Komponenten, wird individuell vereinbart.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.
ja
Die typisch stillen Beteiligungen eignen sich für nahezu alle unternehmerischen Herausforderungen, die damit verbunden sind innovative Projektideen umzusetzen.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://mbg-bw.ermoeglicher.de/de/ueber-uns/service-downloads/produktliste-vc/stille-beteiligungen-innovation/