Förderwegweiser
bundesweit
Neue Unternehmer, die fest vorhaben, ein eigenes Unternehmen zu gründen, oder deren neues Unternehmen höchstens drei Jahre alt ist.
Gefördert werden Unternehmersgründer, die während einer ein- bis sechsmonatigen Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Unternehmer Wissen und Geschäftsideen erwerben und auszutauschen können. Die Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Europäischen Kommission bezuschusst.
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zu den Reisekosten und den Unterhaltskosten. Die Höhe der finanziellen Unterstützung und die damit verbundenen Bedingungen sind in einer Vereinbarung zwischen dem Jungunternehmer und der Vermittlungsstelle zu regeln.
Die Vermittlung der Jungunternehmer und der gastgebenden Unternehmer erfolgt mit Hilfe von regionalen und nationalen Wirtschaftsorganisationen, die als Vermittlungsstellen fungieren.
Interessierte Jung- und Gastunternehmer nehmen Kontakt mit der von ihnen ausgewählten Vermittlungsstelle auf und bewerben sich mit Hilfe eines Online-Tools. Die zuständigen Vermittlungsstellen sichten und prüfen die eingegangenen Anträge. Die Anmeldungen werden in einer Datenbank gespeichert, in der Gastunternehmer und Jungunternehmer, deren Anträge angenommen wurden, die Möglichkeit haben, nach Geschäftspartnern zu suchen.
Link zu den Kontaktstellen:
ja
Erasmus für Jungunternehmer unterstützt angehende europäische Unternehmer beim Erwerb der nötigen Fähigkeiten, um ein kleines Unternehmen in Europa zu gründen bzw. erfolgreich zu leiten.
- Zuwendungsgeber : Europäische Kommission
- Ansprechpartner (Projektträger) : Unterstützungsbüro Erasmus für Jungunternehmer (Brüssel); Europäische Kommission - Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW)
- https://www.erasmus-entrepreneurs.eu/page.php?cid=20
bundesweit Grenzregionen
31.12.2026
Zuwendungsempfänger sind etablierte rechtsfähige grenzregionale Zusammenschlüsse mit deutscher Beteiligung. Als etabliert gelten solche grenzregionalen Zusammenschlüsse, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine mehrjährige Erfahrung in der grenzregionalen Zusammenarbeit aufweisen können.
Das förderpolitische Ziel kann je nach Situation in der jeweiligen Grenzregion zum Beispiel erreicht werden durch die entsprechende
- Schaffung einer neuen Beratungsinfrastruktur,
- qualitative Erweiterung, quantitative Erweiterung, Verbesserung des bestehenden Beratungsangebots,
- Zusammenführung, Umstrukturierung, Digitalisierung bestehender (zum Beispiel themenspezifischer) Beratungsangebote.
Es können nur solche Projekte gefördert werden, die geeignet sind, einen Beitrag zur Erreichung der konkreten förderpolitischen Zielstellungen zu leisten.
Zuwendungsfähig sind im Rahmen dieses Programms Personal- und Sachausgaben, wie zum Beispiel Gehälter, Honorare, Reisekosten (gemäß Bundesreisekostengesetz), Miete, Ausgaben für Veranstaltungen und Leistungen Dritter, Öffentlichkeitsarbeit und Qualitätssicherung.
Gefördert werden beispielsweise folgende Projekte:
- Erhebung des Bedarfs an grenzregionalen Beratungsangeboten,
- Bedarfs- und Problemanalyse von grenzregionalen Beratungsangeboten,
- Entwicklung und Umsetzung eines Handlungskonzepts zum Aufbau oder zur Fortentwicklung einer Beratungsinfrastruktur für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung beziehungsweise für dort ansässige Wirtschaftsunternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,
- Aus- und Weiterbildung von Beraterinnen und Beratern für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung beziehungsweise für dort ansässige Wirtschaftsunternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,
- Information, Qualifizierung und Beratung von Führungskräften sowie Funktionsträgerinnen und -trägern in den grenzregionalen Zusammenschlüssen,
- Durchführung von Informations-, Fachveranstaltungen und Bildungsangeboten, Erstellung von Materialien und Publikationen sowie Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Beratungsmöglichkeiten für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung, Vereine beziehungsweise für dort ansässige oder in Gründung befindliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,
- Erarbeitung und Dokumentation von Qualitätsstandards in der grenzregionalen Beratung,
- Maßnahmen des Wissenstransfers und -managements.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Der Eigenanteil der Zuwendungsempfänger an der Finanzierung des Projekts sollte 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht unterschreiten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Antrag ist an das Bundesministerium des Innern (BMI) zu richten und wird einmal pro Jahr auf der Homepage des BMI bekannt gemacht.
nein
Beratungsinfrastrukturen, die in den deutschen Grenzregionen mit Grenzscouts aufbauen möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium des Innern (BMI)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesministerium des Innern (BMI)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMI/grenzscouts.html
bundesweit
31.12.2026
Antragsberechtigt sind Unternehmen (natürliche oder juristische Person in Privatrechtsform) mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind oder bis zum Abschluss des Antragsverfahrens eingetragen werden, welches gewerblich für die Binnenschifffahrt insbesondere auf Bundeswasserstraßen oder Landesgewässern genutzt wird.
Die Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen, d.h. Technologien und Anlagen sowie Verfahren zur Nachrüstung an bestehenden Motoren
Förderung als Zuschuss, die sich nach der Größe Ihres Unternehmens richtet:
- für große Unternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben,
- für mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben,
- für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben,
- maximal EUR 300.000 je Unternehmen in einem Zeitraum von 3 Jahren.
Das Antragsverfahren ist einstufig. Der Antrag ist vor Beginn der Investitionsmaßnahme an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zu richten.
nein
Binnenschiffe, die nachhaltig modernisiert werden sollen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/nachruestung-emissionsminderung-binnenschiffe.html
bundesweit
Antragsberechtigt sind
- kommunale Gebietskörperschaften,
- Gemeindeverbände,
- rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
- kommunale Zweckverbände sowie
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind.
Sie können den Zuschuss auch in interkommunaler Zusammenarbeit beantragen oder den Zuschuss weiterleiten (z.B. an Stadtwerke, Kirchen, kommunale Wohnungsunternehmen oder gemeinnützige Vereine / Stiftungen).
Förderung für
- die Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement,
- Baumpflanzungen,
- die Schaffung von Naturoasen sowie
- Entsiegelung und Wiederherstellung von Bodenfunktionen
Sie erhalten die Förderung auch für begleitende Öffentlichkeitsarbeit und die Zertifizierung der Grünflächenpflegepläne bzw. -konzepte.
- Fördern der Artenvielfalt im Siedlungsbereich
- Schaffen von Grünflächen
Förderung als Zuschuss:
- Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Finanzschwache Kommune erhalten 90 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Projektbezogenen Personalkosten je nach Maßnahme können je Modul maximal EUR 72.000 betragen
- Für Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen der Module A bis C können bis zu 20 Prozent der Projektmittel eingesetzt werden.
- Förderzeitraum: Die geförderten Maßnahmen sollen grundsätzlich innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten ab Datum der Zusage abgeschlossen sein.
Der Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der KfW Bankengruppe (KfW) einzureichen.
Anträge senden Sie bitte jeweils nur einmal, entweder
- Per E-Mail, dann bitte ausschließlich an: Kommune@kfw.de
- Oder per Post, dann bitte ausschließlich an die Anschrift: KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin.
Vor Beginn des Vorhabens muss die Zusage der KfW vorliegen.
ja
Freiwillige Maßnahmen, die zur Stärkung des natürlichen Klimaschutzes und der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen beitragen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/KfW/nkk-natuerlicher-klimaschutz-kommunen-862124.html
bundesweit
30.06.2027
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Einrichtungen der Kommunen und der Länder,
- kommunale Unternehmen,
- gesellschaftliche Organisationen, wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und Verbände.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als Verbundprojekt sowie ein Begleitforschungs- und Koordinierungsvorhaben
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Gefördert werden Reallabore, die in enger Zusammenarbeit mit mindestens einer Kommune oder Region einen Urbanen Digitalen Zwilling weiterentwickeln, vor allem in den 4 Themenschwerpunkten:
- Urbane Digitale Zwillinge,
- Hybride Modelle,
- Klima-, Geo- und Fernerkundungsdaten,
- KI und Big-Data-Technologien.
Begleitforschungs- und Koordinierungsvorhaben: Gefördert werden Maßnahmen zur Vernetzung der Verbünde untereinander sowie mit externen Akteuren, die Aufbereitung von Ergebnissen der einzelnen Forschungsvorhaben, die themenübergreifende wissenschaftliche Aufbereitung und Koordination sowie die öffentlichkeitswirksame Aufbereitung der Fördermaßnahme vor allem zu folgenden 3 Themenschwerpunkten:
- Innovationen und Datensouveränität,
- Dateninfrastruktur und Vernetzung,
- Dialogplattformen und Schulungen.
Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 4 Jahren
Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
nein
Forschungen und Entwicklungen im Bereich der Städte- und Landschaftsplanung zu Urbanen Digitalen Zwillingen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/klimaanpassung-urbane-digitale-zwillinge.html
bundesweit
30.06.2027
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie
- Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen
Gefördert werden Verbundprojekte mit Partnerinnen und Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis zu folgenden 3 Themenfeldern:
- Entwicklung von innovativen Technologien zur Minimierung des Ressourcen- und Energiebedarfs der Wasserversorgung,
- Entwicklung neuartiger und innovativer Management- und Betriebskonzepte für Wasserinfrastrukturen, die den sich ändernden Rahmenbedingungen gerecht werden,
- innovative Lösungsvorschläge für die Vernetzung grauer und blaugrüner Wasserinfrastrukturen, aus denen sich neuartige dezentrale und interkommunale Versorgungskonzepte für den ländlichen und urbanen Raum ableiten lassen.
Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von 3 Jahren. Zudem können ausgewählte Transferprojekte nach Projektabschluss gefördert werden. Transferprojekte haben eine Dauer von 2 Jahren.
Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
nein
Forschungen und Entwicklungen im Bereich zukunftsfähiger Infrastrukturen in der Wasserversorgung, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Karlsruhe (PTKA), Projektträgerschaft Ressourcen, Kreislaufwirtschaft; Geoforschung Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/wasserversorgung-zukunft.html
bundesweit
31.12.2026
Antragsberechtigt sind Unternehmen (natürliche Person oder juristische Person in Privatrechtsform) mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind oder bis zum Abschluss des Antragsverfahrens eingetragen werden.
Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
- Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit emissionsfreien Antriebssystemen (Qualifikation: emissionsfreie Fahrzeuge),
- Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen für den Fahrgastverkehr mit Hybrid- oder Zweistoffmotoren und weiteren Komponenten (Qualifikation: sauberes Fahrzeug),
- Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen für den Güterverkehr mit emissionsärmeren Antriebssystemen (Qualifikation: sauberes Fahrzeug),
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der sich nach der Maßnahme und dem Verfahren richtet
Das Antragsverfahren ist grundsätzlich einstufig. Der Antrag vor Beginn der Investitionsmaßnahme an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zu richten.
ja
Eine nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/modernisierung-binnenschiffe.html
bundesweit
31.12.2028
Antragsberechtigt sind mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland:
- private Unternehmen,
- kommunale Unternehmen,
- Landesunternehmen,
- freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird,
- Contractoren, die in dieser Förderrichtlinie genannten Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.
Förderfähig sind Maßnahmen, bei denen Unternehmen in neue hocheffiziente Technologien investieren sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme ausbauen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden.
Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen (,)
- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf energie- und ressourceneffiziente Technologien
- Energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen
- Maßnahmen zur Steigerung der Energie- oder Wärmeeffizienz
- Verstromung von Abwärme oder außerbetriebliche Abwärmenutzung
- Optimierungen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend zum Einsatz bei Prozessen der Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten kommen
- Einsatz von Technologien zur und Optimierung von Wärme- oder Kältespeicherung für eine energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
- Wechsel auf CO2-ärmere Ressourcen oder Wärme- oder Kältespeicherung zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
- Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Sie wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.
Maximale Förderquote: 60 Prozent der effizienzbezogenen Kosten
Maximale Fördersumme: 20 Mio. Euro pro Investitionsvorhaben.
Das Bewerbungsverfahren entspricht einem Förderwettbewerb. Vorgesehen sind immer mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen.
Alle Anträge, die resultierend aus eingereichten Skizzen zu einem Wettbewerbsstichtag (Bewerbungsschluss) vollständig und in bewilligungsreifer Qualität vorliegen, werden zur jeweiligen Wettbewerbsrunde zugelassen und entsprechend ihrer Fördereffizienz in ein Ranking eingeordnet. Gefördert werden absteigend nach dem Ranking alle Projekte, bis das jeweils pro Runde zur Verfügung stehende Budget erschöpft ist. Anträge die nach Ablauf des Stichtages eingereicht werden, werden in der nächsten Förderrunde berücksichtigt. Es können somit kontinuierlich Anträge eingereicht werden.
Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren.
Stufe 1: Einreichung der Projektskizze
Stufe 2: Antragsstellung und Erstellung eines Einsparkonzepts
Alle Unterlagen müssen im Förderportal des Bundes (easy Online) hochgeladen werden. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit deren Umsetzung zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden ist.
nein
Unternehmen und Freiberufler können mit Hilfe des Förderwettbewerbs Energie- und Ressourceneffizienz nichtrückzahlbare Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz beantragen.
- Zuwendungsgeber : Bundesminsterium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- https://www.wettbewerb-energieeffizienz.de/WENEFF/Navigation/DE/Home/home.html
bundesweit
31.12.2028
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des öffentlichen Rechts,
- juristische Personen des Privatrechts sowie im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts,
- sonstige Ausbildungsbetriebe für ihre Auszubildenden, sofern das Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen Stelle eingetragen ist,
- Berufliche Schulen (auch als nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts).
- Auslandsaufenthalte zu Lernzwecken von Personen in beruflicher Erstausbildung nach BBiG/HWO oder einer anderen bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsausbildung.
- Auslandsaufenthalte von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Verantwortlichen für die betriebliche berufliche Bildung zum Zweck des Lernens oder um die Entwicklung der beruflichen Bildung in der Partnereinrichtung zu unterstützen. Die Teilnahme an Kursen wird nicht gefördert. Auslandsaufenthalte zu Lern- und Lehrzwecken von schulischem Bildungspersonal sind nicht förderfähig.
- Vorbereitende Besuche von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Verantwortlichen für die betriebliche berufliche Bildung wie auch schulischem Bildungspersonal zur Vorbereitung der Auslandsaufenthalte von Personen in den genannten beruflichen Erstausbildungen.
Die Förderung umfasst eine Festbetragsfinanzierung zu folgenden Kostenarten:
- Fahrt
- Aufenthalt
- Organisation der Mobilität
- Vor- und Nachbereitung
- Auslandsbedingte Mehrkosten für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit besonderem Förderbedarf
Im Wege der Projektförderung kann eine nicht rückzahlbare Zuwendung für einen Bewilligungszeitraum von bis zu 12 Monaten gewährt werden.
Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass bereits ein Partnerbetrieb im Ausland gefunden wurde.
Die Anträge sind zunächst online im Förderportal (https://www.foerderportal-ausbildungweltweit.de/) an das Bundesinstitut für Berufsbildung zu übermitteln. Der Online-Antrag wird nach der fristgerechten Übermittlung ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die NA beim BIBB geschickt.
Buchungen für die geförderten Aufenthalte – von Anreise bis Wohnung – können erst nach Erhalt der Förderzusage getätigt werden.
Genauere Informationen zur Antragstellung stellt die Nationale Agentur Bildung für Europa in einem Video zur Verfügung www.youtube.com/watch
nein
Internationalisierung ist im Tourismus ein zentrales Thema. Mit dem Förderprogramm AusbildungWeltweit erhalten Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder die Chance, in ausländischen Betrieben internationale Berufskompetenzen zu erwerben.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)
- www.ausbildung-weltweit.de
bundesweit
Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die folgenden Zielgruppen eine Einstiegsqualifikation anbieten:
– Ausbildungsbewerbern mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die nach dem 30. September im Anschluss der bundesweiten Nachvermittlungsaktionen von Kammern und Agentur für Arbeit keinen Ausbildungsplatz gefunden haben,
– Ausbildungsuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen,
– Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungsuchende.
Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen.
Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter fördern dieses durch einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung und eine Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung.
Voraussetzung ist der Abschluss eines Praktikumsvertrages.
Einstiegsqualifizierung Tourismus- und Freizeitangebote in den Tätigkeitsbereichen Leistungsangebot, Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme, Kundenorientierte Kommunikation, Betriebliche Arbeitsorganisation, Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; Umweltschutz
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu der vom Arbeitgeber gezahlten Vergütung der Einstiegsqualifizierung. Der Zuschuss zur Vergütung sowie die Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung werden regelmäßig angepasst. Ihr Arbeitgeber-Service informiert Sie gerne, mit welchen Beträgen Sie derzeit rechnen können.
Die Förderung wird für die im Einstiegsqualifizierungsvertrag vereinbarte Dauer von mindestens vier bis höchstens zwölf Monaten bewilligt. Die Förderung beginnt frühestens ab 1.Oktober. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ab 1. August ist je nach Voraussetzungen der Teilnehmenden möglich.
Anträge sind bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Jedes Unternehmen hat eine/n Ansprechpartner:in, die/der für den Bereich des Betriebsitzes des Arbeitgebenden zuständig ist.
nein
Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von vier bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.
- Zuwendungsgeber : Agentur für Arbeit
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Agentur für Arbeit; Bundesagentur für Arbeit (BA)
- https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ausbildungsbetriebe/einstiegsqualifizierung-arbeitgeber