Förderwegweiser
Brandenburg
31.12.2027
Je nach Förderschwerpunkt können die Antragstellenden
- juristische Personen des öffentlichen Rechts,
- juristische Personen des privaten Rechts,
- gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts,
- Personengesellschaften,
- natürliche Personen sowie
- anerkannte BIZ-Träger sein.
- Naturschutzfachplanungen und Studien
- Vorhaben zur Umweltsensibilisierung in Natura 2000-Gebieten und in Gebieten mit Lebensräumen und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
- Umweltbezogene Bildungsarbeit
- Nicht-produktive Investitionen zur Bewahrung der natürlichen Ressourcen
- Errichtung, Ausstattung und Weiterentwicklung von Besucherinformationszentren (BIZ) der Großschutzgebiete Brandenburgs
- Vorhaben der Freizeitinfrastruktur zur Erhöhung der Akzeptanz von naturschutzrelevanten Arten und Gebieten
In Bezug auf Besucherinformationszentren (BIZ) und Freizeitinfrastruktur sind unter anderem zuwendungsfähig:
- Aktualisierung der Ausstattung und Weiterentwicklung eines BIZ
- Aktualisierung von Dauerausstellungen, Ausstellungsmodulen und Wanderausstellungen
- Errichtung eines BIZ (sofern nicht vorhanden) oder Einrichtung eines virtuellen BIZ
- Vorhaben zur Koordination und Vernetzung der Besucherinformationszentren
- Besucherlenkung und Besucherinformation
- Einrichtungen zur Information für Weltnaturerbestätten und Nationale Naturmonumente
Je nach Förderschwerpunkt, Antragsteller, Vorhabenausgestaltung und/oder Investitionsort können unterschiedliche Zuwendungen gewährt werden:
- Zuschüsse in Höhe von 100 %,
- Zuschüsse in Höhe von 75 %,
- Zuschüsse in Höhe von 50 % oder
- Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung (92,00 EUR und 65,00 EUR pro Baum).
Gemeinkosten können in Höhe von 15 % der förderfähigen projektbezogenen Personalausgaben anerkannt werden.
Eine Zuwendung kann nur bewilligt werden, wenn die Zuwendung mehr als 5.000 EUR beträgt.
Anträge können über das Online-Antragssystem "Internetantragstellung Projektförderung (IAP)" beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden.
Anträge, die zum veröffentlichten Stichtag von der ILB bearbeitet und bewilligungsreif sind, werden in absteigender Reihenfolge der Punktzahl der Projektauswahlkriterien bis zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Budgets bewilligt. Anträge, die zu unten genannten Stichtagen noch nicht vollständig durch die ILB bearbeitet sind, werden zum nächsten Stichtag berücksichtigt.
Die jeweiligen Stichtage können über den untenstehenden Link der Mitteilung der Investitionsbank des Landes Brandenburg entnommen werden.
nein
Ein Programm, das in erster Linie den Erhalt biologischer Vielfalt und den Schutz von Lebensräumen und Landschaften im Land Brandenburg verfolgt, aber touristische Potenziale insbesondere durch Errichtung von Besucherinformationszentren und Unternehmungen zur Besucherlenkung fördert.
- Zuwendungsgeber : Land Brandenburg (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/natuerliches-erbe-und-umweltbewusstsein-eler-2023/
Brandenburg
31.12.2027
Überregional tätige Vereine/Verbände als Branchenverband
• Vernetzung von Kleinstunternehmen der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und anderen Akteuren im ländlichen Raum zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.
• Zusammenarbeit zwischen Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.
Grundlage des Vorhabens ist ein Konzept der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren der Land-, der Ernährungswirtschaft und des ländlichen Tourismus. Gegenstand des Konzeptes ist die Projektumsetzung neuer Projekte der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.
• Zuwendungsart: Projektförderung
• Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
• Form der Zuwendung: Zuschuss
• Der Zuschuss beträgt bei Ausgaben für die Vernetzung bis zu 90%, bei Ausgaben für die Vermarktung bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben
Anträge sind vollständig und formgebunden bis zum 15.01. des laufenden Haushaltsjahres beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zu stellen. Stehen weitere Haushaltsmittel zur Verfügung kann als weiterer Antragstermin der 31.05. oder weitere Termine des laufenden Haushaltsjahrs festgelegt und veröffentlicht werden.
eingeschränkt
Mit dieser Förderung soll mit horizontaler und vertikaler Zusammenarbeit der Akteure in der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und des Landtourismus zu einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete beigetragen werden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
- https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/laendliche-entwicklung/foerderung-landtourismus/#
Brandenburg
31.10.2029
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß geltender EU-Definition sämtlicher Branchen, die ihren Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg haben oder zum Zwecke der Errichtung eines Sitzes oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg.
Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel.
Des Weiteren kann der Erwerb von Unternehmensanteilen unterstützt werden.
Die Finanzierung erfolgt mittels offener Beteiligung und beteiligungsähnliche Investition (Nachrangdarlehen).
Mindestinvestment: i. d. R. nicht unter 300.000 EUR
Höchstinvestment: 6.000.000 EUR, Minderheitsbeteiligung
Die Entscheidung über die Gewährung einer Beteiligung und eines Nachrangdarlehens trifft die ILB auf Grundlage der Finanzierungsgrundsätze für den Eigenkapitalfonds und der eingereichten Unterlagen.
nein
Die Wachstumsfinanzierung hat das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die Übernahme offener Beteiligungen und beteiligungsähnlicher Investitionen zu stärken. Die KMU sollen zur Stärkung von innovationen und intelligentem wirtschaftlichen Wandel beitragen sowie befähigt werden, ihrer Rolle in einem bestimmten Innovationsökosystem gerecht zu werden.
- Zuwendungsgeber : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Investitionsbank der Landes Brandenburg (ILB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank der Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/eigenkapitalfinanzierung/wachstumsfinanzierung/index.html
Brandenburg
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände.
Mit dem Brandenburg-Kredit für Kommunen können Sie günstig Investitionen in die kommunale Infrastruktur finanzieren. Hierzu gehören zum Beispiel Investitionen in die
- kommunale Verwaltung
- öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
- soziale Infrastruktur
- Erschließung und Standortentwicklung
- Ver- und Entsorgung
- energetische Gebäudesanierung.
Auch bei der Umschuldung bestehender Darlehen nach Ablauf der Zinsbindungsperiode begleiten wir Ihr Vorhaben.
Investitionen in die kommunale Verwaltung, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wissenschaft, Technik und Kulturpflege, soziale Infrastruktur, Erschließung und Standortentwicklung, Ver- und Entsorgung energetische Gebäudesanierung.
Die Darlehensbedingungen können wir Ihren individuellen Wünschen anpassen.
Sie haben die Wahl zwischen folgenden Darlehensarten:
- Annuitätendarlehen
- Ratendarlehen
- Entfälliges Darlehen.
Gleichermaßen sind wir bemüht, Ihren Vorstellungen bei der Zinsgestaltung zu entsprechen. Sie können wählen zwischen
- einer Zinsbindung von maximal 30 Jahren oder
- regelmäßigen oder je nach Marktlage vorzunehmenden Zinsanpassungen.
nein
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg stellt verbilligte Darlehen zur Verfügung und ermöglicht so die zinsgünstige, langfristige Finanzierung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/brandenburg-kredit-fuer-kommunen/
Brandenburg
30.12.2030
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) finanziert kleine und mittlere Unternehmen sowie natürliche Personen,
- bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Gründung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt
- die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb ausüben bzw. beabsichtigen diese auszuüben
- bei denen sich die bestehende oder zukünftige Betriebsstätte oder der Hauptsitz im Land Brandenburg befindet
- deren Investitionen bzw. Vorhaben im Land Brandenburg durchgeführt werden.
Die ILB finanziert betrieblich bedingte Investitionsgüter und Betriebsmittel.
- Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel
- Darlehensbetrag mind. 2.000 EUR/maximal 25.000 EUR pro Vorhaben
- Auszahlung: 100 % des Zusagebetrages
- Laufzeit: 6 Jahre, mit einem tilgungsfreiem Jahr
Anträge sind bei der ILB über das Kundenportal zu stellen.
nein
Das Ziel des Programms ist die Unterstützung von Gründungsvorhaben, Unternehmensnachfolgen und jungen Unternehmen zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung im Land Brandenburg und die Förderung der Fähigkeit von KMU, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie am Innovationsprozess zu beteiligen.
- Zuwendungsgeber : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/darlehen/brandenburg-kredit-mikro/
Brandenburg
29.06.2027
Gefördert werden
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)
- Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung
Gegenstand der Förderung ist die energetische Optimierung von stationären industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die im Ergebnis eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247 als Maßnahme empfohlen wird.
Die energetische Optimierung muss den Endenergieverbrauch oder die CO2-Emissionen der Anlage oder des Prozesses um mindestens 15 % reduzieren (relative Energieeinsparung).
Gleichzeitig müssen mindestens 5 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr eingespart werden (absolute Einsparung). Das entspricht z.B. einer vergleichbaren Stromeinsparung von rund 9.000 Kilowattstunden (kWh) oder einer Reduzierung des Erdgasverbrauchs von rund 25.000 kWh.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung.
Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.
Es werden Vorhaben bezuschusst, deren zuwendungsfähige Ausgaben sich auf mindestens 50.000 EUR belaufen.
Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft maximal 27,5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mittlere Unternehmen erhalten einen Fördersatz von maximal 22,5 Prozent. Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung, die kein KMU sind, erhalten einen Fördersatz von bis zu 15 Prozent.
Die Zuwendung pro jährlich eingesparter Tonne CO2-Äquivalente darf den Betrag von 1.200 EUR nicht überschreiten.
Förderanträge können online über das Kundenportal der ILB gestellt werden.
nein
Mit der Förderung wird unter anderem das Gastgewerbe dabei unterstützt, das eigene Unternehmen energieeffizienter zu unterhalten.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg, kofinanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/energieeffizienz-brandenburg-2024/
Brandenburg
Allgemein
- Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind
Für die Modernisierung der Radwege nach Nummer 2.1.5.3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie
- Landkreise und kreisfreien Städte
Gefördert wird die Schaffung einer funktionsfähigen, wirtschaftsnahen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Die Förderung der Fremdenverkehrsinfrastruktur vorrangig in den Kur- und Erholungsorten ist ebenfalls möglich.
• Maßnahmen zur Qualitätssteigerung öffentlicher Infrastrukturen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten
• Unterstützung und Weiterentwicklung der touristischen Produkte mit besonderem Potenzial (z.B. Rad-, Wasser-, Natur-, Gesundheits- und Barrierefreier Tourismus).
• Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen
• Erarbeitung von integrierten regionalen Entwicklungskonzepten.
Zuschuss (Anteilfinanzierung)
Die maximalen Fördersätze liegen zwischen 60 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Unter einem förderfähigen Investitionsvolumen von 50.000 EUR kann keine Förderung gewährt werden.
Förderung variiert je nach Fördermaßnahme.
Vor Antragstellung ist ein Beratungsgespräch bei der ILB obligatorisch zu führen.
Anträge sind über das ILB-Kundenportal zu stellen.
eingeschränkt
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) über die ILB beim Ausbau der wirtschaftsnahen, kommunalen Infrastruktur - auch in Bezug zur Förderung touristischer Maßnahmen.
- Zuwendungsgeber : Bund, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/grw-ausbau-der-wirtschaftsnahen-kommunalen-infrastruktur/
Brandenburg
Die ILB finanziert mit dem Programm Unternehmen bzw. Investitionen mit Brandenburg-Bezug, beispielsweise
- mittelständische und große gewerbliche Unternehmen mit Sitz im Land Brandenburg, deren Gründung mindestens 3 Jahre zurückliegt, sowie
- Investitionen im Land Brandenburg durch mittelständische und große gewerbliche Unternehmen, deren Gründung mindestens 3 Jahre zurückliegt.
Das zu finanzierende Unternehmen muss von der Hausbank mindestens in der Ratingklasse BB gemäß Standard & Poor‘s eingestuft werden.
Die Bonitäts- und Risikoanalyse, sowohl der Hausbank (Konsortialführerin) als auch der ILB, muss ein Engagement rechtfertigen.
Ein Darlehen aus dem Programm "ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand" kann zur Deckung des betrieblichen Finanzierungsbedarfes eingesetzt werden, beispielsweise
- zur Mitfinanzierung von Investitionen jeglicher Art oder
- zur Deckung des Betriebsmittelbedarfes inklusive Avallinien.
Sofern ein unmittelbarer Bezug zu den Förderzielen/ -aufgaben der ILB dargestellt werden kann, können auch bereits bestehende Finanzierungen bei der Hausbank und Anschlussfinanzierungen sowie Umfinanzierungen im Rahmen von Passivseitenneustrukturierungen übernommen werden.
Die Beteiligung der ILB an einer Unternehmensfinanzierung kann in verschiedenen Formen erfolgen, beispielsweise als:
- mittel- bis langfristiges (Investitions-)Darlehen,
- Leasing/Forfaitierung,
- Betriebsmittelkredit/Rahmenkredit oder
- Avalkredit
Der Finanzierungsanteil der ILB beträgt maximal 50 Prozent des durch die Hausbank dargestellten Finanzierungsbetrages. Alternativ kann Ihnen Ihre Hausbank den gesamten Finanzierungsbetrag zur Verfügung stellen und die ILB sichert Ihr Vorhaben mit einem Aval ("offene Risikounterbeteiligung") in Höhe von bis zu 50 Prozent des Finanzierungsbetrages ab.
ILB-Darlehensanteil
- Minimum: in der Regel 1 Mio. EUR
- Maximum: je nach Unternehmensbonität zwischen 5 Mio. EUR bis 20 Mio. EUR
Anträge auf die Gewährung eines Darlehens aus dem Programm "ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand" können formlos durch die Hausbank gestellt werden.
ja
Das Ziel des Förderprogramms ist die Erhaltung und die Schaffung von wettbewerbssicheren und zukunftsfähigen Arbeitsplätzen im Land Brandenburg. Die ILB unterstützt zu diesem Zweck insbesondere mittelständische Unternehmen sowie deren Hausbanken bei der Finanzierung von Investitionen sowie sonstiger Vorhaben und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Stabilität der mittelständischen Wirtschaft im Land Brandenburg.
- Zuwendungsgeber : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/darlehen/ilb-konsortialfinanzierung-mittelstand/
Brandenburg
31.12.2027
Wirtschaftsnahe nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete und nicht am gewöhnlichen Wirtschaftsleben teilnehmende Institutionen, Verbände oder Branchennetzwerke mit Sitz im Land Brandenburg
Gefördert werden nach dieser Richtlinie zur Unterstützung von Markterschließungsinitiativen brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen folgende Maßnahmen einzeln oder als Teil eines Gesamtkonzeptes zur Markterschließung im In- und Ausland:
- Gemeinschaftsprojekte auf internationalen Messen und Ausstellungen im In- und Ausland mit fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen, vorrangig solche, die im Landesmesseplan verzeichnet sind. Der Landesmesseplan wird jährlich vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie für das Folgejahr bestätigt und veröffentlicht.
- Begleitmaßnahmen zur Unterstützung von Markterschließungsinitiativen brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten oder Unternehmensreisen im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Brandenburg.
- Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Kontakt- und Kooperationsbörsen sowie Netzwerkveranstaltungen im In- und Ausland, die die Vermittlung und Anbahnung von bedarfsorientierten, individuellen und konkreten Unternehmensgesprächen (B2B) zwischen brandenburgischen kleinen und mittleren Unternehmen und ausländischen Unternehmen zum Ziel haben.
- Workshops und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland zur Motivation und Unterstützung von internationalen Markterschließungsinitiativen brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen.
Digitale oder hybride Formate der aufgeführten Veranstaltungen und Maßnahmen.
Die Zuwendung für ein Projekt nach dieser Richtlinie beträgt 100 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 195.000 EUR, Zuwendungen für Workshops und Informationsveranstaltungen nach Nummer 2.4 sind begrenzt auf maximal 50.000 EUR.
Zuwendungen für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Kontakt- und Kooperationsbörsen sowie Netzwerkveranstaltungen im In- und Ausland nach Nummer 2.3 betragen 75 % der förderfähigen Ausgaben.
Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB zu stellen.
nein
Ziel des Programms ist die Stärkung der internationalen Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Anbahnung internationaler und grenzüberschreitender Kooperationen und die Öffnung neuer Absatzmärkte im In- und Ausland durch Gemeinschaftsprojekte zur Markterschließung sowie die Vernetzung der Unternehmen zum Ausgleich struktureller Wettbewerbsnachteile.
- Zuwendungsgeber : Land Brandenburg, kofinanziert durch den Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/markterschliessungsrichtlinie-2022/
Brandenburg
31.12.2029
Die ILB finanziert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß geltender EU-Definition der gewerblichen Wirtschaft.
Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel. Des Weiteren kann der Erwerb von Unternehmensanteilen zwischen unabhängigen Parteien finanziert werden. Bei dem Erwerb von Grundstücken und Gebäuden dürfen maximal 10 % des Darlehensbetrages hierfür verwendet werden.
- Finanzierungsinstrument: Nachrangdarlehen
- Finanzierungsanteil: bis zu 100 %
- Darlehensmindest-/-höchstbetrag: ab 100.000 EUR und bis zu 3.000.000. EUR
Die Entscheidung über die Gewährung einer beteiligungsähnlichen Investition (Nachrangdarlehen) trifft die ILB auf der Grundlage der Finanzierungsgrundsätze für den Eigenkapitalfonds und der eingereichten Unterlagen.
eingeschränkt
Die Mezzaninfinanzierung hat das Ziel, die Kapitalausstattung etablierter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Land Brandenburg mittels beteiligungsähnlicher Investitionen (Nachrangdarlehen) zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/darlehen/mezzaninefinanzierung/