Förderwegweiser
Berlin
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft,
- inkl. überwiegend markttätige Sozialunternehmen
- Freiberufler:innen
zur Umsetzung von Vorhaben in Berlin.
- Alle Investitionen in Unternehmen für Innovation und Wachstum, inkl. energieeffiziente Sanierungen von Nicht-Wohngebäuden
- Betriebsübernahmen und Beteiligungen zwischen unabhängigen Geschäftspartner:innen, wenn zusätzliches neues Kapital in wesentlicher Höhe zugeführt wird.
- Betriebsmittel nur im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Unternehmens oder dessen Wachstum
Darlehenshöhe: i.d.R. von 100 T EUR bis zu 10 Mio. EUR
100% Auszahlung
Tilgung erfolgt vierteljährlich und nachschüssig
flexible Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren
günstiger, risikodifferenzierter Festzins für die gesamte Laufzeit
Der Kreditantrag ist bei der Hausbank mit den erforderlichen Unterlagen zu stellen. Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft Ihre Hausbank nach Bonitäts- und Besicherungsprüfung. Fällt die Prüfung positiv aus, befürwortet die Bank den Kredit auf dem Antragsformular und reicht die Unterlagen an die IBB weiter.
eingeschränkt
Mit dem Programm Berlin Kredit Transformation stärkt das Land Berlin die nachhaltige Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen. Durch zinsgünstige Kredite und optionale Tilgungsnachlässe werden Investitionen gefördert, die den Wandel zu einer zukunftsfähigen, klimafreundlichen Wirtschaft unterstützen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin (IBB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hausbank; Investitionsbank Berlin (IBB)
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/berlin-kredit-transformation.html
Nordrhein-Westfalen Rheinisches Revier
Die Förderung richtet sich an regionale Innovationsverbünde, in denen Partner aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft gemeinsam Veränderungen voran bringen.
Die Förderprogramme gelten im Rheinischen Revier, zu dem die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Kreis Neuss, die Stadt Mönchengladbach sowie die Städteregion Aachen gehören.
In Kooperation soll daran gearbeitet werden, Innovationsökosysteme aufzubauen, neue Wertschöpfungsstrukturen entstehen zu lassen und die Region als zukunftsfähigen Forschungs- und Innovationsstandort zu profilieren.
Hier ein beispielhafter Auszug:
- Tourismus
- Stadtentwicklung für das Rheinische Revier der Zukunft
- Vernetzt mobil im Rheinischen Revier
- Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen
- Blaue Infrastruktur
- Digitale Zukunft KI
- Klimaanpassung - Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten
- KommuneZirkulär
- Qualifizierung des Bürgerschaftlichen Engagements
...
Insgesamt stehen für die nachhaltige Transformation des Rheinischen Reviers bis 2038 mehr als 14,8 Milliarden Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung.
Das Antragsverfahren der BMBF-Richtlinie ist mehrstufig angelegt.
Schritt 1: Projektskizze
Schritt 2: Einreichen der Skizze inkl. Unterstützungsschreiben beim Projektträger des Bundes
eingeschränkt
Das Förderprogramm unterstützt eine nachhaltige Transformation des Rheinischen Reviers bis zum Jahr 2038.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF); Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
- https://www.rheinisches-revier.de/foerderwegweiser
Thüringen
31.12.2029
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (u.a. verarbeitendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistungen, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Handwerk, Handel, Veranstaltungsbranche ohne Freizeitwirtschaft sowie Kreativwirtschaft) sowie wirtschaftsnah und/oder kreativwirtschaftlich tätige Freiberufler.
Förderfähig sind zum Investitionsvorhaben gehörende
- Anschaffungen aktivierter und betrieblich genutzter materieller sowie immaterieller Wirtschaftsgüter,
- Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung o.g. immaterieller oder materieller Wirtschaftsgüter stehen.
Gefördert werden Investitionsvorhaben, die zu einer Innovation, mindestens für das Unternehmen, führen.
Die Förderung beträgt bis zu 200.000 EUR und ist ab einer Investitionssumme von mindestens 5.000 EUR möglich. Die Auszahlung erfolgt in Form eines Zuschusses. Kombiniert werden kann der Zuschuss mit einem zinsvergünstigten Darlehen des Programms Thüringen Dynamik -innovativ- . Anträge hierfür können über die jeweilige Hausbank gestellt werden. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Die dem Unternehmen/ Unternehmensverbund („ein einziges Unternehmen“) gewährten De-minimis-Beihilfen dürfen den maximalen Gesamtbetrag von 300.000,00 EUR in einem Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen.
Die für das Programm zuständige Behörde ist das TMWLLR. Die Beantragung der Zuschüsse erfolgt formgebunden bei der TAB. Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt namens und im Auftrag des TMWLLR durch die TAB.
nein
Das Programm InnoInvest stärkt kleine und mittlere Unternehmen durch die Förderung innovativer Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter. Es leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftssicherung des Mittelstands.
- Zuwendungsgeber : Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR); Kofinanziert von der Europäischen Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/innoinvest
Baden-Württemberg
29.06.2031
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeitenden, die kleinere Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen. Die Unternehmen müssen in Baden-Württemberg ansässig sein.
- Digitalisierung von Produktion und Verfahren: u.a. Integration von CRM- und MES-Systemen, Industrie 4.0-Anwendungen, Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie 3D-Druck, und Einbindung von Big Data-Anwendungen.
- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen: u.a. Aufbau digitaler Plattformen, Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung, Entwicklung von Anwendersteuerungssoftware und datenbasierten Dienstleistungen.
- Strategie und Organisation: u.a. Entwicklung umfassender Digitalisierungsstrategien, Nutzung von Cloudtechnologie, und Einführung digitaler Vertriebskanäle.
Zuwendungsart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro können gefördert werden. Förderfähige Kosten können bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckt werden, wobei der maximale Zuschuss 3.000 Euro beträgt.
Anträge sind schriftlich über das Förderportal der L-Bank einzureichen: portal.l-
bank.de Wichtige Dokumente, wie die De-minimis-Erklärung und die Legitimation des Vertragspartners, müssen beigefügt werden.
nein
Die „Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante“ bietet finanzielle Unterstützung für kleinere Digitalisierungsprojekte, um mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg zu unterstützen. Das Programm fördert die Einführung neuer Technologien und Systeme zur Steigerung der Effizienz und Innovation.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/digiplus-zuschuss.html#
Thüringen
31.12.2029
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Tourismus- und Beherbergungsgewerbes, des Dienstleistungssektors
- Angehörige der wirtschaftsnahen Freien Berufe; Existenzgründer*innen in den genannten Branchen sowie natürliche Personen für den Geschäftsanteilserwerb
Das Förderprogramm bietet zinsgünstige Darlehen für alle zu einem Vorhaben gehörenden, neu anzuschaffenden, betrieblich genutzten materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter sowie für Modernisierungs- und Erhaltungsaufwendungen. Es speist sich aus den Förderprogrammen THÜRINGEN-DYNAMIK - innovativ - EU-Förderperiode 2021-2027 und THÜRINGEN-DYNAMIK.
Maximaler Finanzierungsbetrag:
- 4 Millionen Euro für alle innovativen Vorhaben, die nach der Richtlinie Thüringen-Dynamik - innovativ - EU-Förderperiode 2021-2027 gefördert werden können
- 2 Millionen Euro für alle Vorhaben, die nach der Richtlinie Thüringen-Dynamik gefördert werden können
Die gleichzeitige Beantragung einer 50-prozentigen Haftungsfreistellung ist für alle Vorhaben möglich.
Anträge stellen Sie über Ihre Hausbank. Mit der Antragstellung ist die Bereitschaftserklärung eines Kreditinstitutes (Hausbank) einzureichen. Sofern vorhanden, ist das Zentralinstitut in die Antragstellung einzuschalten.
Auf Basis der De-minimis-Verordnung können alle im Thüringen-Dynamik förderfähigen Verwendungszwecke finanziert werden. Hierfür ist die nach der De-minimis-Verordnung maximale Beihilfegrenze von 300.000 Euro innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren zu berücksichtigen. Bei Beantragung von Thüringen-Dynamik-Darlehen auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung gilt das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch mit der Hausbank als fristgerechte Antragstellung.
nein
Das Förderprogramm Thüringen Dynamik dient der Stärkung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU.
- Zuwendungsgeber : Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR); Kofinanziert von der Europäischen Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hausbank; Thüringer Aufbaubank (TAB)
- https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/thueringen-dynamik
Baden-Württemberg
31.12.2027
Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kommunen, Landkreise, Vereine, Privatpersonen). Nur für Gebiete, die rechtskräftig als Naturpark ausgewiesen sind oder für die ein Verfahren zur Ausweisung nach gleichen Bestimmungen eingeleitet wurde, und nur für Maßnahmen im ländlichen Gebiet gemäß GAP-SP. Zuwendungsempfangende als Trägerinnen oder Träger von Maßnahmen in Naturparken können natürliche Personen sowie juristische Personen des Privat- oder des öffentlichen Rechts sein.
Zuwendungen werden für Maßnahmen gewährt, die den Zielsetzungen des Naturparks und insbesondere dem Naturparkplan entsprechen und denen in rechtlicher Hinsicht keine Bedenken entgegenstehen. Direkte Förderziele sind die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft in den Naturparken; die Pflege und Entwicklung der Naturparke als vorbildliche Erholungslandschaften und Förderung eines naturverträglichen Tourismus; die integrierte Entwicklung des ländlichen Raums; und die Förderung des Bewusstseins für den Wert einer intakten Umwelt.
- Erstellung, Fortschreibung, Evaluierung und Aktualisierung von Naturparkplänen
- Entwicklung des Erholungswertes (inklusive Infrastruktureinrichtungen)
- Studien zu / Investitionen in natürliches Erbe (inklusive Auswirkungen von Erholungsnutzungen)
- Studien zu / Investitionen in kulturelles Erbe (inklusive Erhaltung und Entwicklung materiellen kulturellen Erbes)
- Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung zur Zielsetzungen des Naturparks (inklusive Ausgaben für Investitionen in den Neu-, Aus- und Umbau von Naturparkzentren und Neubau und Neugestaltung von Infopoints und Themenwegen, aber auch Investitionen in Ausstellungen, Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit, Aus- und Fortbildung von Naturparkführerinnen und -führern, Bildungsangebote, Erlebnissen bezüglich Zusammenhängen von Kultur und Natur im ländlichen Raum)
Zuwendung wird zur Projektförderung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.
Nur die Nettokosten sind förderfähig.
Höhe der Zuwendung:
- Entwicklung des Erholungswertes 60 %
- Natürliches Erbe 70 %
- Kulturelles Erbe 65 %
- Sensibilisierung 60 %
Mindestauszahlungsbetrag:
- 4000 € bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Landkreise)
- 500 € bei natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts
Anträge auf Bewilligung von Zuwendungen sind von den Zuwendungsempfangenden vor Beginn der Maßnahme über die zuständige Naturparkgeschäftsstelle an die Bewilligungsbehörde zu richten.
Der Förderantrag muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- Name der oder des Antragstellenden und Angaben zur Größe des Unternehmens
- Beschreibung des Vorhabens oder der Tätigkeit, einschließlich Angaben zum Standort sowie zum Zeitpunkt des Beginns und zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vorhabens
- Angaben zur Höhe des für die Durchführung des Vorhabens beziehungsweise der Tätigkeit benötigten Beihilfebetrags
- Aufstellung der zuwendungsfähigen Kosten
ja
Umfassendes Förderprogramm von für Naturparke im Land Baden-Württemberg mit einem Förderzeitraum von fünf Jahren (2023-2027) und einem breiten Spektrum an Förderzielen, die Wechselwirkungen zwischen natürlichen und kulturellen Werten im ländlichen Raum berücksichtigen.
- Zuwendungsgeber : Baden-Württembergisches Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Europäische Union, Lotteriemittel der Glücksspirale
- Ansprechpartner (Projektträger) : Regierungspräsidium Freiburg
- https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde_DE/Startseite/Foerderwegweiser/Foerderung+der+Naturparke
Bayern
Antragsberechtigt ist die tragende Person des Vorhabens, genauere Informationen gibt es bezirksspezifisch unter dem Punkt "weiterführende Links" auf der unten angegebenen Website.
Die Bezirke unterstützen Maßnahmen, die von überörtlicher Bedeutung sind, auch finanziell mit Haushalts- oder Stiftungsmitteln.
Sie fördern damit die Bereiche:
- Regionale Kulturforschung und -pflege
- Bildende Kunst
- Darstellende Kunst
- Musikpflege
- Festspiele
- Publikationen
und unterstützen Projekte, die dem kulturellen Wohl der jeweiligen Bezirkseinwohner dienen.
Persönliches Engagement im kulturellen Bereich kann mit Ehrungen ausgezeichnet werden.
Anträge sind an den jeweiligen Regierungsbezirk zu richten.
nein
Die Bezirke fördern regionale Kunst- und Kulturprojekte und verleihen Preise für Engagement im kulturellen Bereich.
- Zuwendungsgeber : jeweiliger Regierungsbezirk
- Ansprechpartner (Projektträger) : jeweiliger Regierungsbezirk
- https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/279201951437?localize=false
Bayern
30.12.2027
Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die Maßnahme dort einsetzen. Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes. Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit und weniger als 50 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Dafür sind die Daten des letzten Jahresabschlusses maßgeblich.
Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Förderbereiche:
- Digitalisierung: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitaler Zwillingen und moderner Simulationstechniken
- IT-Sicherheit: Einführung oder Verbesserung von Prozessen der IT-Sicherheit im Unternehmen
Digitalisierung:IKT-Software, Roboter-Hardware, Beratung und Schulung
IT-Sicherheit: IKT-Software, IKT-Hardware
Digitalbonus Standard:
- Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.
Digitalbonus Plus:
- Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal für einen Förderbereich bekommen (im anderen Förderbereich steht Ihnen dann noch der Digitalbonus Standard zur Verfügung).
- Beim Digitalbonus Plus ist der besondere Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung, eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads ist notwendig.
- Wenn Sie planen, einen Digitalbonus Plus zu beantragen, bitten wir Sie, sich im Vorfeld an die für Sie zuständige Bezirksregierung zu wenden.
Ihren Förderantrag reichen Sie über das Online-Antragsformular bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein.
Für die schnelle Bearbeitung Ihres Förderantrags ist es entscheidend, dass Sie Ihren Antrag an die für Sie zuständige Bezirksregierung senden. Hierfür ist der Ort der Durchführung der Maßnahme ausschlaggebend.
ja
Ein Förderprogramm im Kontext der Initiative "Bayern Digital" für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Bayern, das alle kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft anspricht und Investitionen in digitale Lösungen über Standardausstattung und -maßnahmen hinaus unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweiligen Bezirksregierungen
- https://www.digitalbonus.bayern/foerderprogramm/
Bayern
Der Transformationsfonds Bayern finanziert Transformationsvorhaben bei etablierten mittelständischen Unternehmen, besonders diejenigen, die keinen eigenen Zugang zu den Kapitalmärkten haben, welche in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt sind und ihren Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in Bayern (sog. Bayern-Bezug) aufweisen.
Darüber hinaus soll sich der Transformationsfonds auch an Fonds beteiligen, die wiederum in mittelständische Unternehmen in der Transformationsphase investieren bzw. in Unternehmen, die die Transformation der bayerischen Wirtschaft unterstützen.
Finanziert werden Aufwendungen und Investitionen, die dem im
Unternehmenskonzept beschriebenen „Transformationsvorhaben“ zugeordnet werden können.
- von 2,5 Mio. Euro bis max. 10 Mio. Euro je Unternehmen bzw. Fondsinvestment
- Die Auszahlung erfolgt in Tranchen nach Fortschritt des Transformationsvorhabens.
Anträge sind an die LfA Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH zu richten.
nein
Zweck des Fonds ist die Unterstützung mittelständischer Unternehmen in Bayern, welche sich vor dem Hintergrund von Digitalisierung, Klima- und Mobilitätswandel in einer Phase der Transformation befinden. Auch kann sich der Fonds an anderen Investmentfonds beteiligen, die in mittelständische Unternehmen in der Transformationsphase investieren und/oder die Transformation der bayerischen Wirtschaft unterstützen.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Bayern; LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/finanzierung/eigenkapitalfinanzierung/transformationsfonds-bayern/index.php
Bayern
• bayerische kommunale Gebietskörperschaften
• bayerische rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
• bayerische kommunale Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften, die jeweils wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können
Allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger:
Die Investitionsmaßnahmen – außer bei Umstellung auf erneuerbare Energieträger – müssen zu einer Energieeinsparung von mind. 20 % führen.
- Umstellung auf energieeffiziente Stadtbeleuchtung
- Umstellung auf erneuerbare Energieträger
Die LfA vergünstigt den Zinssatz des „IKK - Investitionskredit Kommunen“ der KfW für die erste Zinsbindungsperiode.
Bei Darlehensbeträgen bis 2 Mio. EUR kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben betragen.
Der Finanzierungsanteil beträgt bei Darlehensbeträgen über 2 Mio. EUR maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben.
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 4 Mio. EUR. Zusätzlich gilt, dass ein Antragsteller pro Kalenderjahr Darlehenszusagen in Höhe von maximal 150 Mio. EUR aus dem Investitionskredit Kommunen der KfW
(einschließlich der aus diesem refinanzierten Darlehen) erhalten darf.
Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich als Direktdarlehen. Darlehensanträge sind bei der LfA Förderbank Bayern einzureichen. Sie können vorab per E-Mail oder Fax
übersandt werden, müssen aber unverzüglich rechtlich verbindlich im Original unterzeichnet nachgereicht werden. Zusätzlich ist ein Nachweis zur Bestätigung der Energieeffizienz unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars beizulegen.
nein
Die Bewältigung der Energiewende ist auch eine Aufgabe der Städte und Gemeinden. Mit dem Infrakredit Energie bietet die LfA Kommunen eine langfristige Finanzierung von Maßnahmen zur allgemeinen Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/infrastruktur/infrakredit_energie/index.php
