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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

593 Treffer:
Bürgschaften des Bundes und der Länder  

Mit der Bürgschaft werden Unternehmen sowie Existenzgrüner:innen bei der Unternehmensfinanzierung unterstützt.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden. Förderberechtigt sind Unternehmen und Existenzgründer:innenn.

Was wird gefördert?

Unternehmensfinanzierung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.

 

Für alle Bürgschaften ist ein Bürgschaftsentgelt zu entrichten.

Bewerbungsverfahren

Anträge für Bürgschaften nehmen die Bürgschaftsmandatare der Länder beziehungsweise Landeswirtschaftsministerien entgegen, soweit nicht die Bürgschaftsbanken zuständig sind.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Bürgschaft werden Unternehmen sowie Existenzgründer:innen bei der Unternehmensfinanzierung unterstützt.

Weitere Informationen  
Willkommenslotsen  

Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund (Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen).

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Kammerorganisationen, insbesondere

-> die Handwerkskammern,

-> die Industrie- und Handelskammern und

-> die Kammern der Freien Berufe

- andere Organisationen der Wirtschaft, die gemeinnützig tätig sind und deren Zweck unter anderem auf die Stärkung/Unterstützung des dualen Ausbildungssystems gerichtet ist, wie z. B. die Bildungswerke der Wirtschaft, die von Verbänden getragen werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Einsatz von Beratern / Willkommenslotsen an Kammern und Wirtschaftsorganisationen, die in ihrer Region Unternehmen vorrangig bei der Fachkräftesicherung durch Ausbildung unterstützen.

 

Um dem unterschiedlichen Aufwand bei der Ausbildungsstellenbesetzung mit inländischen Jugendlichen im Verhältnis zu Ausbildungssuchenden aus dem Ausland sowie Geflüchteten gerecht zu werden, werden die Angebote anhand von Modulen (Modul 1: Passgenaue Besetzung, Modul 2: Willkommenslotsen, Modul "Leitstelle", Modul "Begleitstruktur") angeboten.

 

Die Berater / Willkommenslotsen vernetzen sich mit relevanten regionalen Akteuren, um Synergien bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden sowie der Integration von Geflüchteten und Jugendlichen aus dem Ausland zu erzielen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Module

- „passgenaue Besetzung“ und „Willkommenslotsen“ maximal 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und

- „Leitstelle“ und „Begleitstruktur“ maximal 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

 

Förderfähig sind Ihre notwendigen projektbezogenen zusätzlichen Personalausgaben (in den Modulen „passgenaue Besetzung“ und „Willkommenslotsen“ bis zu TVöD 10), eine Sachausgabenpauschale von 7,7 Prozent der förderfähigen Personalausgaben sowie die notwendigen Reisekosten.

 

Die Zuwendung wird nach Erbringung der geforderten Nachweise auf der Grundlage tatsächlich verausgabter Mittel (Erstattungsprinzip) ausgezahlt.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Bundeshaushalts im Sinne der Richtlinie sind jährlich bis zum 30. September des dem Projektbeginn vorangehenden Haushaltsjahres einzureichen. Die Antragsformulare werden jährlich angepasst und rechtzeitig über die Leitstelle zur Verfügung gestellt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm werden vorrangig mittelständische Unternehmen aktiv bei der nachhaltigen Sicherung ihres künftigen Fachkräftebedarfs unterstützt. Ziel (Zuwendungszweck) des Förderprogramms ist es, Unternehmen bundesweit und möglichst flächendeckend niedrigschwellige und individuelle Beratungsleistungen und Unterstützungsmaßnahmen bzgl. der Besetzung von Ausbildungsstellen anzubieten. Dies dient der fortlaufenden Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Weitere Informationen  
NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge  

Das Netzwerk unterstützt Betriebe aller Größen, Branchen und Regionen, die geflüchtete Menschen beschäftigen oder sich ehrenamtlich engagieren wollen. Hier erhalten Sie Informationen und tauschen Erfahrungen aus. Viele Unternehmen in Deutschland engagieren sich bereits für die Integration von Geflüchteten oder haben das vor. Das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge bringt sie nun zusammen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Unternehmen, die Flüchtlinge in ihrem Betrieb anstellen wollen oder angestellt haben

Was wird gefördert?

Beratung und Informationen für Unternehmen, die Flüchtlinge in ihrem Betrieb anstellen wollen oder angestellt haben. Kooperationen und Informationsaustausch unter den Mitgliedern des Netzwerkes.

 

Angebote für Ihr Unternehmen:

- Informationsmaterialien, Checklisten und Know-how zu Rechtsfragen, Fördermöglichkeiten und Ansprechpersonen

- Praxis-Tipps zur Integration von geflüchteten Menschen in Ausbildung und Beschäftigung

- Veranstaltungen und Webinare, sowie regelmäßige Updates

- Erfahrungsaustausch und Kooperation sowie gute Beispiele aus dem betrieblichen Alltag

- Sichtbarkeit Ihres Engagements auf Veranstaltungen und in der Presse

Bewerbungsverfahren

Die Registrierung erfolgt über die Website von Netzwerk Unternehmen Flüchtlinge integrieren.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

NETZWERK Unternehmen Flüchlinge integrieren bietet Unternehmen Unterstützung, wenn diese Flüchtlinge einstellen oder bereits eingestellt haben in Form von Beratung, Informationen und Vernetzung.

Weitere Informationen  
Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland  

Wenn ein Unternehmen Direktinvestitionen im Ausland tätigt und dort ein politischer Krisenfall eintritt, kann die Bundesregierung Investitionsgarantien übernehmen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz sowie Unternehmer:innen mit Wohnsitz in Deutschland.

Was wird gefördert?

Die Bundesregierung kann Direktinvestitionen Ihres Unternehmens im Ausland gegen politische Risiken im Anlageland durch die Übernahme von Garantien absichern.

 

Die Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Die Direktinvestition muss investiven Charakter haben. Finanzanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Es muss sich um ein wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben im Ausland handeln, das

- im besonderen staatlichen Interesse der Bundesrepublik liegt,

- zur wirtschaftlichen Entwicklung des Empfängerlandes beiträgt und

- in dem betreffenden Land einen ausreichenden Rechtsschutz genießt.

 

Folgende Direktinvestitionen, die auf die Bar-, Sach- oder immaterielle Leistungen erbracht werden, können abgesichert werden:

- Beteiligungen,

- Ausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten mit Kapital (Dotationskapital),

- beteiligungsähnliche Darlehen des Gesellschafters oder eines Dritten (Bank) oder

- andere vermögenswerte Rechte wie Konzessionen, Rechte auf Bezug von Öl oder Gas, Schuldverschreibungen.

 

Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben, wenn die Bundesgarantien beantragt werden.

Beispiele

Folgende politische Risiken werden abgedeckt:

- die Verstaatlichung, Enteignung oder Maßnahmen, die einer Enteignung gleichzusetzen sind (Enteignungsfall),

- der Bruch von rechtsverbindlichen Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen (BZ-Fall),

- Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Revolution und Aufruhr sowie terroristische Akte, die im Zusammenhang mit solchen Ereignissen stehen (Kriegsfall),

- Zahlungsverbote oder Moratorien (Moratoriumsfall) sowie

- die Unmöglichkeit der Konvertierung und des Transfers (KT-Fall).

 

Wirtschaftliche Risiken werden nicht abgedeckt.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Garantie.

 

Die Laufzeit der Garantie beträgt bis zu 15 Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 20 Jahre. Auf Antrag kann sie auch mehrfach um jeweils bis zu zehn Jahre verlängert werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag läuft über die Webseite InvestitionsGarantien.de

Bereits vor Antragstellung ist eine Kontaktaufnahme möglich.

 

Über Anträge auf Übernahme einer Garantie entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen können sich Vorhaben im Ausland, die von politischen Risiken betroffen sein könnten mit Garantien absichern lassen.

Weitere Informationen  
Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze  

Innovationsmaßnahmen für den Schiffbau, für Schiffreparaturen oder Schiffumbauten bei Handelsschiffen mit Eigenantrieb sowie Offshore-Strukturen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind bestehende Schiffbau-, Schiffsreparatur- bzw. Schiffsumbauwerften, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und Bewilligung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben und die zu fördernde Innovation ganz oder bezogen auf den durch den Antragsteller durchgeführten Teil der Wertschöpfung überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland ausführen. Tochtergesellschaften von Werften sind auch antragsberechtigt, sofern die Werft direkt oder indirekt mehr als 25% der Anteile dieses Unternehmens hält.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie als Schiffbau-, Schiffreparatur- und Schiffumbauwerft bei der Umsetzung der folgenden schiffbaulichen Innovationen:

- neue Typschiffe beziehungsweise Offshore-Strukturen: Entwicklung, Entwurf und Konstruktion von Prototypen

- neue Komponenten und Systeme eines Schiffes beziehungsweise einer Offshore-Struktur: innovative Schiffsteile, die als separate Komponenten vom Schiff beziehungsweise der Offshore-Struktur getrennt werden können

- Entwicklung neuer Verfahren im Schiffbau: Planung und Entwicklung der erforderlichen Anlagen und Ausrüstungen als Voraussetzung für die Anwendung innovativer Prozesse in Planung, Entwurf und Entwicklung, technisches Management, Fertigung und Logistik des Schiffbaus

- Anwendung neuer Verfahren im Schiffbau: Anwendung eines innovativen Verfahrens in der Liefer-, Waren- oder Materialkette

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung erfolgt in Form einer Projektförderung und wird im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.

 

Die Höhe des Zuschusses beträgt

- für Produktinnovationen und die Entwicklung innovativer Verfahren: für große Unternehmen höchstens 25 Prozent, für mittlere Unternehmen höchstens 35 Prozent und für kleine Unternehmen höchstens 45 Prozent der förderfähigen Kosten, grundsätzlich jedoch maximal EUR 15 Millionen pro Vorhaben

- bei der Anwendung innovativer Verfahren: für große Unternehmen höchstens 15 Prozent und für kleine und mittlere Unternehmen höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten, grundsätzlich jedoch maximal EUR 7,5 Millionen pro Vorhaben

Bewerbungsverfahren

Förderanträge sind vor Beginn des Vorhabens an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde zu richten. Über die Form der Antragstellung und die notwendigen Formblätter wird unter www.bafa.de/isb informiert.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, Anreize für eine verstärkte Innovationstätigkeit im Schiffbau zu setzen. Die Unternehmen sollen dabei unterstützt werden, marktfähige Lösungen für die großen technologischen Herausforderungen der Branche zu entwickeln.

Weitere Informationen  
Mittelstand Digital - Zentrum für Tourismus  

Das Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der Tourismusbranche bei den Themen digitale Transformation und Nachhaltigkeit.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismusbranche

Was wird gefördert?

Es wird praxisorientiertes Wissen zu digitalen Technologien, zu Datensystemen und weiteren digitalen Lösungen entlang der gesamten Reisekette vermittelt.

Wirtschaft und digitale Lösungsanbieter werden miteinander vernetzt.

Durch gezielte Informationsangebote, Veranstaltungen, Workshops und Mentoring-Programme werden Unternehmen der Tourismusbranche befähigt, ihre Geschäftsmodelle resilient und im besten Fall nachhaltig und regenerativ zu gestalten.

Art und Höhe der Zuwendung

Beratungsleistung, Wissensvermittlung

Bewerbungsverfahren

Geschäftsstelle

Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus

Technische Universität Berlin

Hardenbergstr. 16-18

10623 Berlin

E-Mail: info@digitalzentrum-tourismus.de

Tel.: +49 30 314 70095

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der Tourismusbranche bei der nachhaltigen, digitalen Transformation.

Weitere Informationen  
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)  

Planungs- und Entscheidungsprozesse für eine Investitionsentscheidung können einen Zuschuss erhalten

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind (bei gegebener Rechtsfähigkeit):

– KMU und freiberuflich Tätige

– kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Landkreise)

– kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht. Die Mitglieder dürfen ausschließlich inländische kommunale Gebietskörperschaften sein;

– gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen

– soziale und gesundheitliche Einrichtungen

– Kultureinrichtungen

Was wird gefördert?

- Energieberatung in Form eines Energieaudits nach dem DIN EN 16247

- Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599

- Contracting-Orientierungsberatung

 

Die verschiedenen Arten der Energieberatung können unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden. Eine erneute Förderung für denselben Antragsteller und Beratungsgegenstand ist frühestens vier Jahre nach Auszahlung einer vorherigen Förderung möglich.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Je nach gewähltem Beratungsmodul können folgende Zuschüsse erhalten werden:

 

Energieberatung in Form eines Energieaudits nach dem DIN EN 16247:

- bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 10.000 (netto), 50 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 3.000

- bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 10.000 (netto), 50 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 600

 

Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599:

- 50% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal EUR 4.000, die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab

 

Contracting-Orientierungsberatung:

- bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 300.000 (netto), 50% der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 3.500

- bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 300.000 (netto), 50% der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 5.000

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme beim BAFA über das Online-Portal zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Ziel der Förderung ist es, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen und so Effizienzpotentiale optimal auszuschöpfen

Weitere Informationen  
Zukunft Region  

Aufbau regionaler Verbünde zur Erstellung und Erprobung regionalpolitischer Zukunftskonzepte und damit verbundener Umsetzungsprojekte Bundeswettbewerb „Zukunft Region

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Partner können sein, sind aber nicht beschränkt auf:

- weitere kommunale Gebietskörperschaften

- IHKs, Handwerkskammern

- Vereine

- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie weitere Bildungseinrichtungen

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Aufbau regionaler Netzwerke, die Entwicklung thematischer regionaler Zukunftskonzepte und darauf aufbauender Umsetzungskonzepte (Inhalte der Entwicklungsphase) sowie deren Umsetzung im Rahmen einzelner Umsetzungsprojekte (Inhalte der Umsetzungsphase). Darüber hinaus wird die Beschäftigung und Weiterbildung von Projektmanagenden während der Entwicklungs- und Umsetzungsphase gefördert.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss

 

Förderfähig sind:

- in der Entwicklungsphase bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten, maximal EUR 240.000 je Verbund

- in der Umsetzungsphase bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten, maximal EUR 1,5 Millionen je Verbund. Wenn mindestens eine finanzschwache Kommune am Verbund beteiligt ist, kann der Eigenanteil um bis zu 10 Prozentpunkte abgesenkt werden

- für beide Phasen die Personalausgaben beziehungsweise -kosten für die Vollzeitbeschäftigung einer Projektmanagerin oder eines Projektmanagers je Verbund, wobei die maximale Zuwendungssumme EUR 80.000 brutto jährlich beträgt

Bewerbungsverfahren

Das BMWE veröffentlicht thematische Wettbewerbsaufrufe sowie eventuell ergänzende Bestimmungen zu den Unterlagen, Fristen und der Art der Einreichung. Die Wettbewerbsaufrufe sollen alle 2 Jahre erfolgen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Modellwettbewerb „Zukunft Region“ zielt auf eine Stärkung der Wirtschaftskraft strukturschwacher Regionen in Deutschland. Gleichwertige Lebensverhältnisse und Wirtschaftskraft in den Regionen stehen in einem engen Zusammenhang.

Weitere Informationen  
Umweltinnovationsprogramm  

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUKN) unterstützt mit dem Umweltinnovationsprogramm Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Maßstab in Deutschland, die erstmalig aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren nach Abschluss von Forschung und Entwicklung zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen genutzt und kombiniert werden können.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

Förderzeitraum ist vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026, Anträge können ganzjährig eingereicht werden

Für wen?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Im Detail bedeutet das:

 

- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

- sonstige juristische Personen des privaten Rechts

- kommunale Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände

- sonstige Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts

 

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert!

Was wird gefördert?

Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter, d.h. die geplante Technik wird in Deutschland noch nicht angewendet oder bekannte Techniken werden neuartig kombiniert. Dies beinhaltet Vorhaben in Bezug auf:

 

- Abwasserbehandlung

- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung

- Circular Economy

- Bodenschutz

- Luftreinhaltung und Klimaschutz

- Minderung von Lärm und Erschütterungen

- Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien

- Ressourceneinsparung und -effizienz sowie Materialeinsparung und -effizienz

 

Die Investition muss in Deutschland realisiert werden und die positiven Umweltschutzeffekte müssen der Tätigkeit des Antragstellers zugeordnet werden können.

Beispiele

Umbau eines Altbaus zu einem Hotelgebäude nach Passivhaus-Standard

Art und Höhe der Zuwendung

Für die Förderung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

 

Investitionszuschuss von bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Großunternehmen und bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sonstige juristische Personen des privaten Rechts sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften. Der mögliche Investitionszuschuss ist grundsätzlich auf den Höchstbetrag von 7,5 Millionen EUR begrenzt.

 

Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW in Höhe von maximal 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Konditionen für einen Kredit können über die Seite der KfW direkt aufgerufen werden.

 

Für Messungen oder Messprogramme zur Erfolgskontrolle kann in der Regel ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der in diesem Zusammenhang entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

 

Die Art der gewünschten Förderung ist im Antrag anzugeben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden von der KfW in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt ermittelt.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, das mit der Einreichung einer Projektskizze zur Begutachtung durch die KfW und das Umweltbundesamt beginnt. Bei positivem Prüfergebnis werden Bewerber durch die KfW zur Antragstellung aufgefordert. Es erfolgt eine Förderempfehlung an das Bundesumweltministerium, das die Förderentscheidung trifft.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein Förderprogramm, das den mutigen Einsatz von fortschrittlichen Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen unterstützt, und touristische Unternehmungen bei klimafreundlicher Entwicklung dienen kann.

Weitere Informationen  
Mittelstandsprogramm zur Stärkung der Nachhaltigkeit im Gastgewerbe  

Das Förderprogramm „Mittelstandsprogramm zur Stärkung der Nachhaltigkeit im Gastgewerbe“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen des saarländischen Gastgewerbes mit Landesmitteln in Höhe von insgesamt 25 Mio. Euro für den Zeitraum von 2025 bis 2027.

Fördergebiet

Saarland

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen des Beherbergungs- und/oder Gastronomiebereichs mit Betriebsstätten im Saarland. Die Betriebsstätte, in der das Fördervorhaben umgesetzt werden soll, muss seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen. Zudem müssen im Unternehmen mindestens zwei Dauerarbeitsplätze in Vollzeitäquivalenten vorhanden sein – Eigentümerinnen oder Eigentümer zählen hierbei nicht mit. Der Antragstellende muss die betrieblichen touristischen Investitionen selbst vornehmen, die geförderten Maßnahmen eigenbetrieblich nutzen und die Beschäftigten direkt anstellen.

Was wird gefördert?

- Investitionen zum Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Tourismusbetriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen)

- Modernisierungsinvestitionen in bestehende Hotelbetriebe, Gastronomiebetriebe, Campingplätze und Ferienwohnungen

 

Investitionsvorhaben sind grundsätzlich nur dann förderfähig, wenn mindestens 50% der Ausgaben im Bereich Nachhaltigkeit entstehen.

Beispiele

1. Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (u. a. Gebäude, Anlagen, Maschinen)

2. Ausgaben im Bereich Nachhaltigkeit, z. B. Investitionen z.B. in

- Kälte- und Wärmeschutzisolierung

- Begrünung

- Investitionen in effiziente Gebäudetechnik (z. B. energiesparende Leuchtmittel/ Elektrogeräte)

- Barrierefreiheit

- Heizsysteme (keine stromerzeugenden Anlagen)

- Maßnahmen der Wasserersparnis

3. Ausgaben für Planungsleistungen,

4. Ausgaben für die Anschaffung von immateriellen Wirtschaftsgütern

Art und Höhe der Zuwendung

- Fördersätze: Der Zuschuss beträgt bis zu 50% der förderfähigen Netto-Ausgaben.

- Investitionsgrenzen: 25.000 Euro netto Mindestinvestition, 600.000 Euro netto förderfähige Höchstinvestition

- Maximale Zuwendungshöhe: 300.000 Euro (Höchstförderbetrag)

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung bei dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie erfolgt ein Beratungsgespräch mit der Tourismus Zentrale Saarland GmbH, in dem hinsichtlich Nachhaltigkeit im Rahmen des Fördervorhabens beraten wird. Die Ergebnisse des Gespräches werden in einem Beratungsprotokoll und einem Kostenplan festgehalten.

 

Die Antragstellung selbst erfolgt über das landeseinheitliche Fördermittelportal nFMI.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Förderprogramms ist es, Betriebe zukunftssicher aufzustellen – durch mehr Nachhaltigkeit, Modernisierungen und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Mit dem Programm werden Unternehmen darin unterstützt, aktuelle Herausforderungen zu bewältigen und sich langfristig erfolgreich am Markt zu behaupten.

Weitere Informationen  
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