Förderwegweiser
Bremen
29.06.2027
Kleine und junge Unternehmen bis zum 5. Jahr nach der Gründung.
Investitionen und Betriebsmittel, die im Zusammenhang mit der Produktentwicklung, Markteinführung oder einer zur Realisierung eines nächsten Entwicklungsschrittes notwendigen Ausweitung des Geschäftsbetriebs stehen.
- Die Investitionssumme beträgt bis zu 500.000 Euro je Unternehmen. Für Unternehmen im C-Fördergebiet gilt ein Höchstbetrag von 750.000 Euro.
- Für innovative Unternehmen im Sinne des Artikels 22 der AGVO gelten verdoppelte Höchstbeträge von 1,0 Mio. Euro bzw. 1,5 Mio. Euro.
- Bei offenen Beteiligungen wird ein Exit innerhalb von 7 Jahren nach kaufmännischen Gesichtspunkten angestrebt.
- Die Laufzeit von Nachrangdarlehen soll 10 Jahre nicht übersteigen. Die Auszahlung erfolgt in Meilensteinen.
Die Mittel können beantragt werden bei der BAB Beteiligungs– und Managementgesellschaft Bremen mbH.
nein
Das Förderprogramm bietet offene Beteiligungen sowie ergänzende Nachrangdarlehen zur Finanzierung von jungen, innovativen Unternehmen an und unterstützt damit die Entstehung und den Erhalt junger Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : BAB Beteiligungs– und Managementgesellschaft Bremen mbH; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen und Bremerhaven
- https://www.starthaus-bremen.de/de/page/finanzierung/efre-beteiligungsfonds-ii
Bremen
29.06.2028
Innovative Gründerinnen und Gründer mit Firmensitz und Arbeitsplätzen im Land Bremen (KMU-Eigenschaft im Sinne der EU-Kommission) mit zukunftssicherem und nachhaltigem Konzept und einer geschlossenen Gesamtfinanzierung.
Unternehmen dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
Technologieorienteierte und/oder innovative Unternehmensgründungen
Beteiligung als typisch stille Einlage
- Beteiligungshöhe höchstens EUR 750.000 je Zwölfmonatszeitraum und Unternehmen. Insgesamt beträgt das Finanzierungsvolumen pro Unternehmen maximal 1,2 Mio. EUR.
- Laufzeit in der Regel bis acht Jahre mit einer dreijährigen Tilgungsphase zum Ende der Laufzeit
Beteiligung als offene Einlage
- Ausschließlich als Minderheitsgesellschafter
- Auch gemeinsam mit einem privaten Co-Investor unter gleichen Bedingungen
- Beteiligungsvolumina als Alleininvestor bis zu EUR 200.000, im Co-Investment bis zu EUR 750.000,00
- Teilhabe an Gewinn und der Wertsteigungen, keine jährliche Vergütung
Eine Kombination von stillen und offenen Beteiligungen ist möglich.
Dem Antrag sind detaillierte Angaben über das Unternehmen, die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse (Umsatz, Beschäftigte, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen nebst erforderlichen Erläuterungen usw.), das Investitionsvorhaben und die Finanzierung beizufügen.
Der Innovationsgehalt des Vorhabens, die technische Durchführbarkeit und die Marktchancen sind nach Abstimmung mit dem Beteiligungsgeber ggf. von einem anerkannten Sachverständigen zu prüfen. Die Plausibilität der Planungsrechnungen ist ggf. durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen.
Antragsannehmende Stelle ist die BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH.
nein
Zur Unterstützung der Innovationsprozesse und des Wachstums in der bremischen Wirtschaft werden durch das Förderprogramm öffentliche Finanzierungsmittel bereitgestellt, mit denen die Kapitalbasis kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) für zukunftsorientierte Maßnahmen gestärkt werden soll. Zielsetzung ist es, KMU mit Sitz oder Betriebsstätte im Lande Bremen in Gründungs-, Wachstums- und Übertragungsphasen bei nachhaltigen Marktchancen für einen begrenzten Zeitraum zusätzliches Eigenkapital und/oder eigenkapitalähnliche Mittel zur Verfügung zu stellen und so die Finanzierungsbedingungen für KMU mittelbar und unmittelbar zu verbessern.
- Zuwendungsgeber : BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen und Bremerhaven
- https://www.starthaus-bremen.de/de/page/finanzierung/initialfonds
Bremen
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Bremen.
Gefördert werden Beratungsleistungen zum Thema Digitalisierung.
Hierzu wird von der WFB, der BIS und dem Land Bremen ein Beraterpool von Dienstleistern aufgebaut, die in einem Themenfeld der Digitalisierung tätig sind und Referenzen und Kompetenzen nachweisen können. Die Auswahl und Beauftragung des Dienstleisters erfolgt durch das Unternehmen selbst, unabhängig von den Förderinstitutionen.
Die Unternehmen können eine Förderung für die Beratung beantragen. Eine Förderung ist nicht an den Beraterpool gebunden.
Die Beihilfe wird in Form eines Zuschusses gewährt. Der Landeszuschuss je Antragsteller und Projekt beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten (nur Beratungsleistungen), max. EUR 5.000,00. Dabei darf der förderfähige Tagessatz des Beraters den Betrag von 1.100 Euro nicht überschreiten.
Anträge sind zu richten an die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.
nein
Ziel des Beratungsförderprogramms ist es, Bremer Unternehmen, die Beratungs- und Unterstützungsbedarf in ihrer Digitalisierungsstrategie haben, mit gezielten Beratungsdienstleistungen zu unterstützen.
- Zuwendungsgeber : BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.bis-bremerhaven.de/de/business-services/foerderung/beratungsfoerderung-digitalisierung
Bremen
29.06.2027
Die Förderung richtet sich an hoch innovative (High- und Deeptech) Startups mit Sitz im Land Bremen, die nicht älter als fünf Jahre sind und ihren Prototypen weiterentwickeln und zur Marktreife bringen möchten.
Im Rahmen der Förderung können folgende Kosten bezuschusst werden:
- Personalkosten
- Investitionskosten
- Marketing
- Coaching- und Beratungsleistungen
Die Berechnung der förderfähigen Projektkosten bezieht sich auf die Personalkosten und eine Restkostenpauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten förderfähigen Personalkosten.
Die Startup Förderung Bremen bezieht sich immer auf einen Zeitraum von maximal 24 Monaten, der nicht überschritten werden kann. In diesem Zeitraum bezuschussen wir euer Startup equity free mit bis zu 150.000 Euro mit einer Förderquote von 80 Prozent. Der Fokus der Förderung liegt darauf, einen weiteren Schritt in der Entwicklung eines marktreifen Produktes zu machen. Dafür wird von euch ein spezifisches Projekt definiert. Das Projekt muss immer im Rahmen der Antragsstellung dargestellt werden und wird dann zum Festbetrag ausgezahlt.
Das Bewilligungsverfahren verläuft in einem dreistufigen Prozess bestehend aus Vorauswahl, Bewerbungsphase und Antragsstellung. Der Antrag ist bei Starthaus Bremen und Bremerhaven zu stellen.
nein
Durch die Förderung werden Gründerinnen und Gründer unterstützt, ihre Gründungsidee weiterzuentwickeln und in die Umsetzung zu bringen. Es werden außerdem innovative Start-ups gefördert, die durch die Entwicklung neuer Technologien einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung einer klimaverträglichen Wirtschaft sowie zur Schaffung und Stabilisierung hochwertiger Arbeitsplätze leisten.
- Zuwendungsgeber : Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen und Bremerhaven
- https://www.starthaus-bremen.de/de/page/finanzierung/startupfoerderung
Bremen
Unternehmen in oder vor einer Unternehmensnachfolge.
- Bereitstellung von Informationen über die grundsätzliche Vorgehensweise im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
- Vertrauliche Begleitung des Unternehmers bzw. seines Nachfolgers in den Phasen der Planung und Umsetzung
- Aktive Hilfe bei der Suche nach Nachfolgern oder abgebenden Unternehmern mit Hilfe von regionalen und überregionalen Unternehmensbörsen
- Spezielle Gründungsberatung für die Nachfolger und Hilfestellung in allen Finanzierungs und Förderangelegenheiten
- Ausarbeitung eines bankfähigen Übernahmekonzeptes als Grundlage für die Sicherstellung der Finanzierung mit Hilfe der BAB-Bremen.
Kontaktaufnahme zu BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.
nein
Welche Lösung im Einzelfall die optimale ist, hängt von den verschiedensten Kriterien ab. Zu den häufigsten Übergabefehlern, die zum Scheitern eines Nachfolgeprojektes führen können, gehören Finanzierungsfehler, steuerliche Fehlentscheidungen, eine falsche Beurteilung rechtlicher Fragen und die Unterschätzung der psychologischen Komponente. Die BIS Bremerhaven bietet deshalb allen interessierten Unternehmerinnen und Unternehmern und deren potentiellen Nachfolgerinnen und Nachfolgern an, gemeinsam die ersten Schritte zu einem erfolgreichen Führungswechsel zu erarbeiten.
- Zuwendungsgeber : Unternehmensnachfolge
- Ansprechpartner (Projektträger) : Unternehmensnachfolge
- https://www.bis-bremerhaven.de/de/business-services/foerderung/unternehmensnachfolge
Bayern
Der Wachstumsfonds Bayern 2 steht grundsätzlich innovativen, technologie- und wachstumsorientierten Unternehmen aller Branchen nach bereits durchgeführten Erstrundenfinanzierungen offen.
Mitfinanziert werden
– (Weiter-)Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen zur Verbreiterung des Produkt- und Leistungsangebots inkl. deren Markteinführung,
– Durchführung klinischer Studien im Life Science-Bereich,
– Ausbau, Vertrieb und Umsetzung von Internationalisierungsstrategien,
– weitere innovative Produktdiversifikationen oder Erweiterung der Marktanteile einschließlich Akquisitionen/Umsetzung von Exitstrategien.
Der Wachstumsfonds Bayern 2 beteiligt sich in offener Form und/oder typisch stiller Form an den Beteiligungsunternehmen.
Möglich ist auch eine Kombination aus offener Beteiligung und Nachrangdarlehen.
a) Die Beteiligung des Wachstumsfonds Bayern 2 beträgt in der Regel zwischen 2,0 Mio. Euro und 8,0 Mio. Euro je BN.
Je nach Lage des Einzelfalls sind auch Beteiligungen in Höhe von bis 10 Mio. Euro je BN möglich. Im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages können mehrere Finanzierungsrunden begleitet werden.
b) Auf den unter a) genannten Beteiligungshöchstbetrag werden Beteiligungen die von weiteren, von der Bayern Kapital GmbH gemanagten Beteiligungsfonds an den BN ausgereicht wurden, angerechnet.
Der Beteiligungsantrag beim Wachstumsfonds Bayern 2 muss vor dem Abschluss der Beteiligungsvereinbarung zwischen dem BN und dem/den privaten Investor/en gestellt werden.
nein
Auch nach erfolgreich umgesetzter A-Finanzierungsrunde werden Gründer und Technologieunternehmen von der Bayern Kapital GmbH weiter unterstützt, in dem im Anschluss weiteres Eigenkapital zur Verfügung gestellt wird.
- Zuwendungsgeber : Bayern Kapital GmbH; LfA Förderbank Bayern; die Europäische Investitionsbank
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayern Kapital GmbH
- https://bayernkapital.de/fuer-gruender/later-stage/
Bayern
Antragsberechtigt sind
– Solide mittelständische Unternehmen aller Branchen, die ihre Nachfolge regeln oder die Betriebsteile ausgliedern wollen, sowie Führungskräfte, die ein Unternehmen oder Teile hiervon übernehmen wollen.
– Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen sowie industriell orientierte Handwerksbetriebe mit interessantem Wachstumspotenzial.
– Etablierte Unternehmen mit technologiegetriebenen Produkten/Dienstleistungen sowie junge Technologieunternehmen mit überdurchschnittlichen Wachstumspotenzialen.
– Unternehmen in/nach akuter Krise
- Mittelständische Unternehmen in einer Unternehmensnachfolge
– Unternehmensnachfolge: Ablösung von Gesellschaftern, Ausgliederung von Unternehmensteilen, Firmenübernahmen durch betriebsinterne oder -externe Manager,
– Wachstum: u.a. Kapazitätserweiterung, Investition in neue Märkte, Rationalisierung und Modernisierung, Betriebsverlagerung, Investitionen in Digitalisierung,
– Venture Capital: u.a. Produktentwicklung, Vertriebsausbau, Markterschließung, Investitionen, Internationalisierung oder
– Turn Around: u.a. Mitfinanzierung von Restrukturierungsmaßnahmen, Rationalisierung betrieblicher Abläufe, Investitionen.
Konditionen und Beteiligungsmodell werden individuell ausgehandelt. Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach dem Fördergegenstand und kann bis zu 10 Mio. EUR betragen.
Informationen erteilt die BayBG – Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH.
nein
Mit Beteiligungsgarantien der BayBG wird die Eigenkapitalausstattung von touristischen Investoren bei der Umsetzung von Finanzierungsanlässen wie bspw.der Unternehmensnachfolge gezielt gestärkt.
- Zuwendungsgeber : Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG)
- http://www.baybg.de/
Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Mitfinanziert werden Umweltschutzinvestitionen in den Bereichen
– Abwasserreinigung,
– Luftreinhaltung,
– Lärm- und Erschütterungsschutz,
– Kreislaufwirtschaft,
– Ressourceneffizienz sowie
– Boden- und Grundwasserschutz.
sowie Investitionen im Rahmen
- der Einrichtung umweltfreundlicher Verfahren und
- von besonders klimaschutzrelevanten Vorhaben.
Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen. Der Darlehenshöchstbetrag darf in der Regel 2 Mio. EUR nicht übersteigen. Es können nur Vorhaben mit Kosten von mindestens 25.000 EUR und maximal 12,5 Mio. EUR gefördert werden.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über die Hausbank in Papierform oder digital bei der LfA Förderbank Bayern zu stellen.
eingeschränkt
Dieses Förderdarlehen unterstützt eigenverantwortliche Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen durch günstige Zinskonditionen.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/umweltschutz/foerderangebot/darlehen/index.php
Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) u.a. der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.
Förderfähig sind:
– Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
– Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
– Erwerb und Verlagerung einer Betriebsstätte,
– Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
– grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte,
– Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (unter Marktbedingungen) einschließlich etwaiger zusätzlicher Investitionen.
Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines LfA-Regionalkredits. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 100% der förderfähigen Kosten. Der Darlehenshöchstbetrag des Regionalkredits beträgt 10 Mio. EUR je Vorhaben.
Für die Antragstellung ist der Vordruck 90 IH „Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe -“ bzw. der Vordruck 90 FV „Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Tourismus -“ zu verwenden.
Der Antrag ist zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank“ und - soweit es sich um ein Bauvorhaben handelt - einer Erklärung über den Stand des Baugenehmigungsverfahrens, bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen, die den Antragsteller auch über die Möglichkeiten der Auszahlung berät.
ja
Um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bayrischer Unternehmen zu unterstützen, werden im Rahmen der Regionalförderung einzelbetriebliche Investitionen gefördert. Der Tourismussektor ist für das Land ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor und wird daher entsprechend berücksichtigt.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern; LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/downloads/merkblaetter/produktmerkblaetter/merkblatt_regionalkredit.pdf
Brandenburg
31.12.2027
Landkreise und kreisfreie Städte des Landes Brandenburg als Aufgabenträger von öDA gemäß Artikel 2 Buchstabe i der Verordnung (EG) Nummer 1370/2007 für den kommunalen ÖPNV (§ 3 Absatz 1, 3 ÖPNV-Gesetz)
Gemeinden und Gemeindeverbände sowie ortsansässige Verkehrsunternehmen im Lausitzer Revier
- Vorhaben zur Einführung und Umsetzung emissionsfreier Fahrzeuge im kÖPNV-Linienverkehr
- Vorhaben zur Stärkung des kÖPNV im Lausitzer Revier
- Interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Kooperationsvorhaben
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von maxmimal 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das ILB-Kundenportal zu stellen.
nein
Verbesserung der Nachhaltigkeit, Qualität, Effizienz und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Land Brandenburg, insbesondere durch die Förderung von Investitionen im Zusammenhang mit dem Umstieg von konventionellen Antriebsarten der Fahrzeuge des kommunalen ÖPNV auf emissionsfreie Antriebe
- Zuwendungsgeber : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Just Transition Fund (JTF), Land Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg)
- https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/mobilitaet-ii/#meldung-2036161