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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

617 Treffer:
Kulturelle Projektförderung  

Zur Unter­stützung von kulturellen Projekten stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern für öffent­lich-recht­lich und privat­rechtlich organisierte Träger sowie natürliche Personen Förder­mittel bereit.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des Privatrechts und öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen.

Was wird gefördert?

Die Kulturförderung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt nach einem Drei-Säulen-Modell. Zudem kann sie bei wiederkehrenden Projekten der ersten und zweiten Säule, in besonderen Einzelfällen auch bei Projekten der dritten Säule, als Projektförderung zur Deckung von laufenden Basisausgaben parallel zu weiteren Projektförderungen ausgereicht werden.

 

1. Die kulturelle Grundversorgung als erste Säule richtet sich auf den lokal und regional wirkenden Erwerb von kulturellen und künstlerischen Kompetenzen (zum Beispiel in Musik- und Jugendkunstschulen) sowie auf ausgewählte Einrichtungen der Kulturvermittlung (zum Beispiel Bibliotheken). Sie umfasst niedrigschwellige Angebote mit breiten Teilhabemöglichkeiten (zum Beispiel solche der soziokulturellen Zentren),

2. Die zweite Säule umfasst kulturelle Projekte von überregionaler oder landesweiter Wirksamkeit und Bedeutung, Projekte von Bundes- und Landesverbänden sowie überregionalen Zusammenschlüssen, die zwar einen Sitz, aber keine gebietskörperschaftliche Zuordnung haben sowie Projekte, die regional grenzüberschreitend stattfinden.

3. Die dritte Säule umfasst sonstige herausragende kulturelle Projekte aus allen Genres sowie Projekte im Rahmen von Landesprogrammen im kulturellen Bereich.

 

Die Projektförderung zur Deckung von laufenden Basisausgaben richtet sich an Einrichtungen, die einen ganzjährigen laufenden Betrieb zur Erbringung ihres kulturellen Angebots gewährleisten müssen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendung bis zu einer Höhe von 50.000 Euro.

Die Höhe der anteiligen Finanzierung variiert je nach Projektinhalt zwischen 30 und 70%.

Bewerbungsverfahren

Die Anträge sind zwingend beim LFI M-V einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Kultur­förderung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt nach einem Drei-Säulen-Modell. Bei wieder­kehrenden Projekten der ersten und zweiten Säule, in besonderen Einzel­fällen auch bei Projekten der dritten Säule, kann sie zudem als Projekt­förderung zur Deckung von laufenden Basis­ausgaben parallel zu weiteren Projekt­förderungen aus­gereicht werden.

Weitere Informationen  
Förderung von Entrepreneurship  

Gegenstand der Zuwendung sind Projekte, die darauf gerichtet sind, die Bedeutung und Akzeptanz der Selbstständigkeit in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken und insbesondere zu innovativen Gründungen anzuregen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

30.12.2028

Für wen?

Zuwendungsempfänger können juristische Personen des Privatrechts oder öffentlichen Rechts sein.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Zuwendung sind Projekte, die darauf gerichtet sind, die Bedeutung und Akzeptanz der Selbstständigkeit in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken und insbesondere zu innovativen Gründungen anzuregen.

 

Die Aktivitäten müssen eine strukturpolitische Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern haben. Dies ist insbesondere gegeben durch:

- Projekte, besonders in Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Technologiezentren,

- die vorrangig Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Studierende über die Chancen einer Gründung informieren, sie beraten, qualifizieren, bei einer Gründung begleiten und in der Wachstumsphase betreuen,

- die unternehmerisches Denken bei Studierenden auch unabhängig von einer konkreten Gründung fördern, insbesondere durch gemeinsame Projekte mit Unternehmen,

- die in Form von Aktionen und regionalen Wettbewerben auf Chancen der Selbstständigkeit aufmerksam machen.

 

- Projekte, die in Form von landesweiten Wettbewerben auf Chancen der Selbstständigkeit aufmerksam machen und durch spezielle weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten im Bereich Qualifizierung und Beratung auch überregional Entwicklungsperspektiven aufzeigen,

- Projekte, die das Thema Unternehmensnachfolge als alternative Form der Selbstständigkeit bewerben und durch spezialisierte Angebote der Qualifizierung, Beratung und Koordinierung begleiten,

- Projekte, die in der Öffentlichkeit auf die Chancen der Selbstständigkeit aufmerksam machen und mögliche Unterstützungsangebote vernetzen,

- Projekte, besonders in Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Technologiezentren, die darauf abstellen die Kenntnisse über die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Ausgründung von Frauen zu verbreitern oder Gründungen dieser in der Gründungs- und Wachstumsphase zu betreuen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt regelmäßig bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt.

Der Antrag ist formgebunden an das Landesamt für Gesundheit und Soziales, Abteilung Förderangelegenheiten, zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Zuwendungen zum Zweck der Förderung von Entrepreneurship mit dem Ziel, das Klima für wissensbasierte Gründungen zu verbessern und darüber hinaus die positive Einstellung zu Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken.

Weitere Informationen  
Radwegebau - Sonderprogramm Stadt und Land  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für Investi­tionen in die Radverkehrs­infrastruktur. Ziel dieses Förder­programms ist der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrs­systems. Zuwendungs­­empfänger können sein: Gemeinden, Gemeinde­verbünde und Land­kreise.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

30.12.2025

Für wen?

Zuwendungsempfänger können Gemeinden, Ämter, Landkreise und Zusammenschlüsse von Gemeinden (z. B. Zweckverbände) sein.

Was wird gefördert?

Zuwendungen können für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur gewährt werden, mit Blick auf ein flächendeckendes Angebot, bevorzugt auch interkommunale Vorhaben, insbesondere Stadt-Umland-Verbindungen einschließlich Vorhaben zur Bildung interkommunaler Radverkehrsnetze.

 

Insbesondere können für folgende Vorhaben Zuwendungen gewährt werden:

- der Neu, Um- und Ausbau von:

- straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr (MIV) möglichst getrennten

Radwegen sowie Radfahr- und Schutzstreifen einschließlich deren baulichen Trennung vom Kfz-Verkehr,

- eigenständigen Radwegen,

- Fahrradstraßen und Fahrradzonen,

- Radwegebrücken oder -unterführungen zur höhenfreien Querung, insbesondere von Straßen, Schienen- und Wasserwegen im Zuge von Radverbindungen,

- Knotenpunkten, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, ebenso der Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien,

- Radvorrangrouten.

- die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen und Radinfrastrukturen sowie die Beseitigung von Unfallschwerpunkten,

- den Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder von:

- Abstellanlagen, die eine diebstahlsichere, standfeste und stabile Befestigung von Fahrrädern ermöglichen, wie beispielsweise Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme oder Fahrradboxen,

- Fahrradparkhäusern an wichtigen Quellen/Zielen des Radverkehrs.

- Ermöglichung des Fahrradparkens und Pedelecparkens mit Lademöglichkeit an den Schnittstellen zum öffentlichen Personenverkehr mit Bus und Bahn.

- betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen) für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuweisung als Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendungen betragen in der Regel bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben des jeweiligen Vorhabens.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Bewilligung ist formgebunden. Die Bewilligungsbehörde stellt auf ihrer Internetseite ein Formular zur Verfügung, das nach dem elektronischen Absenden innerhalb von 14 Tagen unterschrieben an die Bewilligungsbehörde zu senden ist. Anlagen zum Antrag sind ausschließlich auf elektronischem Weg einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Ausbau des Radwegenetzes soll die nachhaltige Mobilität im Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden.

Weitere Informationen  
Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen  

Die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und Fachkräften wird mit dieser Förderung unterstützt.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

30.12.2030

Für wen?

Zuwendungsempfänger können juristische Personen des Privatrechts oder öffentlichen Rechts sein.

Was wird gefördert?

Zuwendungen werden für Vorhaben gewährt, die auf die Stärkung der Schwerpunkte der wirtschaftlichen Entwicklung durch die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet sind, sowie

- einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten,

- die Anpassungsfähigkeit von Unternehmen an den digitalen Wandel stärken oder

- zur Erschließung von Entwicklungspotentialen in der Wirtschaft, beispielsweise in der Green Economy, beitragen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung gewährt. Grundsätzlich beträgt die Höhe der Zuwendung 55 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Regionen mit besonderen arbeitsmarktlichen Herausforderungen sowie für Ländliche Gestaltungsräume kann ein höherer Zuwendungssatz von bis zu 65 Prozent gewährt werden.

Bewerbungsverfahren

Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Regionale Projektanträge sind über die Geschäftsstelle des zuständigen Regionalbeirates an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten. Die Antragsformulare sind bei den Geschäftsstellen der Regionalbeiräte im zuständigen Ministerium sowie unter www.regierungmv.de/Landesregierung/wm/Arbeit/Regionale-Arbeitsmarkt-und-Strukturentwicklung erhältlich.

 

Überregionale Projektanträge sind über das zuständige Ministerium an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Strukturentwicklungsmaßnahmen unterstützen Aktivitäten, die auf die der Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dienen, auf die Stärkung der Schwerpunkte der wirtschaftlichen Entwicklung ausgerichtet sind, einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten, die Anpassung von Unternehmen an den digitalen Wandel stärken oder zur Erschließung von Entwicklungspotentialen in der Wirtschaft beitragen.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) – Ergänzungsdarlehensfinanzierung  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Darlehen zur Förderung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Gefördert werden können Investitionsvorhaben, die die Fördervoraussetzungen des jeweils

geltenden Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen

Wirtschaftsstruktur“ erfüllen. Innerhalb dieses Rahmens und dieser Fördervoraussetzung

können auch Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien

gefördert werden.

 

Sofern das Darlehen mit einem Investitionszuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe

„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ kombiniert wird, sind hinsichtlich der Höhe

des Zuschusses die Regelungen des jeweils gültigen Regionalen Förderprogramms

Mecklenburg-Vorpommern zu beachten.

 

Darlehensnehmer können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, die ihre Produkte

oder Leistungen überwiegend überregional absetzen.

 

Gemäß den rechtlichen Vorgaben sind bestimmte Wirtschaftszweige und Branchen von der

Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Förderfähige Ausgaben sind im Wesentlichen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der

zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens.

Gefördert werden Investitionsvorhaben, die die Fördervoraussetzungen des jeweils geltenden Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) erfüllen.

Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschl. Tourismus) können gefördert werden, wenn sie geeignet sind, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen (sog. Primäreffekt).

Mit den Investitionsvorhaben müssen in den Fördergebieten neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden. Ausbildungsplätze können wie Dauerarbeitsplätze gefördert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Der Anteil des GRW-Ergänzungsdarlehens darf grundsätzlich höchstens 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der Maximalbetrag für Vorhaben beträgt

5,0 Millionen EUR; Mindestbetrag 20.000 EUR.

- Bei Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien, die über den

gesetzlichen Standard hinausgehen, kann sich der Anteil des Darlehens um bis zu

5 Prozentpunkte erhöhen.

- Die Förderung erfolgt subsidiär gegenüber der Finanzierung durch eine Geschäftsbank

und setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt werden kann.

- Sicherheiten: dingliche Kreditsicherheiten, soweit nicht in ausreichendem Maße vorhanden

vollstreckbare Ausfertigung eines notariellen Schuldanerkenntnisses des Darlehensnehmers oder der Gesellschafter bei juristischen Personen.

- Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Darlehens besteht nicht.

Bewerbungsverfahren

Das GRW-Ergänzungsdarlehen ist vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge

schriftlich und formgebunden im Landesförderinstitut zu beantragen.

Dem Antrag ist ein aussagefähiges Unternehmenskonzept und soweit schon vorhanden eine

Finanzierungsbestätigung mit Betragsangabe und Konditionen bei anteiliger Finanzierung

durch die Hausbank bzw. sonstiger Kapitalgeber beizufügen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die GRW-Förderung ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt. Ziel ist es, im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) – Gewerbliche Wirtschaft  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) Investitionen der gewerblichen Wirtschaft.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antrags­berechtigt sind Unter­nehmen der gewerb­lichen Wirt­schaft nach § 2 Gewerbe­steuergesetz, die in Mecklen­burg-Vorpom­mern inves­tieren.

Ein Investitions­vorhaben kann grund­sätzlich gefördert werden, wenn in der zu fördernden Betriebs­stätte eine Tätig­keit ausgeübt wird, die auf der Positiv­liste oder der bedingten Positiv­liste (siehe unter Rechts­grundlagen ab 2023) aufge­führt ist. (Die Tätig­keit muss dem dort genannten WZ 2008 Code zuzu­ordnen sein.)

Eine weitere Förder­voraus­setzung ist die Schaf­fung oder Sicherung von Dauer­arbeits­plätzen.

Was wird gefördert?

Investitionszuschüsse werden in der Regel für Anschaffungs- und Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sach­anlagevermögens (Gebäude, Anlagen, Maschinen) gewährt.

Nicht zuwendungsfähig sind grundsätzlich Ausgaben für Grund und Boden, Fahrzeuge, geringwertige, gebrauchte und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie für Eigenleistungen.

 

Insbesondere folgende Ausgaben sind nicht förderfähig

 

Ausgaben für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Wert bis 250 EUR und nicht aktivierte geringwertige Wirt­schafts­güter

Eine lohnkostenbezogene Förderung erfolgt lediglich im Ausnahmefall.

Art und Höhe der Zuwendung

Die im Koordinierungsrahmen festgelegten Förderhöchstsätze beziehen sich sowohl auf Mittel der GRW als auch auf gewährte Förderungen aus anderen öffentlichen Mitteln.

Die Ermittlung der konkreten Fördersätze richtet sich ins­besondere nach der Unter­nehmensgröße, des Investitions­standorts sowie der Erfüllung besonderer Kriterien.

 

Für Investitions­vorhaben in den Landkreisen Nordwest­mecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Rostock, Mecklen­burgische Seen­platte, Vorpommern-Rügen liegt der Basis­fördersatz bei 25 % für kleine Unternehmen und bei 15 % für mittlere Unternehmen.

 

In den kreis­freien Städten Schwerin und Hanse­stadt Rostock liegt der Basis­fördersatz bei 20 % für kleine Unternehmen und bei 10 % für mittlere Unternehmen. Für den Standort Hansestadt Rostock sind im Koordinierungsrahmen Wohngebiete ausgewiesen, für die die Fördersätze des D-Förder­gebietes gelten.

 

Für Investitionsvorhaben im Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt der Basis­fördersatz bei 35 % für kleine Unternehmen und bei 25 % für mittlere Unternehmen.

 

Im Fall von Erweiterungs­vorhaben zum Ausbau der Kapazitäten ist entweder die Anzahl der bestehenden Dauer­arbeitsplätze um 10 % zu erhöhen oder die Investitions­summe bezogen auf ein Jahr über­steigt die durch­schnittlich verdiente Abschreibungs­summe der letzten drei Jahre um 50 %.

Bewerbungsverfahren

Die GRW-Mittel sind vor Ab­schluss jeglicher Liefer- und Leistungs­verträge schriftlich und form­gebunden im LFI M-V zu beantragen. Nach Antrags­eingang kann auf eigenes Risiko begonnen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderrichtlinie ist der Abbau von regionalen Unterschieden in der Wirtschaftsentwicklung durch Schaffung und Sicherung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) - Infrastruktur  

Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur zur Stärkung der Wettbewerbs­fähigkeit von Unternehmen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Zuwendungsempfänger sind

 

vorzugsweise kommunale (Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise) sowie weitere Gebiets­körper­schaften des öffentlichen Rechts und Gemeinde­verbände des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die der Kommunal­aufsicht unterstehen, sowie ggf. andere juristische Personen des öffentlichen Rechts,

juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, wenn die Voraus­setzungen der §§ 51-68 der Abgaben­ordnung erfüllt sind und die vom Finanzamt anerkannt ist oder andere juristische Personen, die nicht auf Gewinn­erzielung aus­gerichtet sind; in diesen Fällen ist eine Besicherung eventueller Haftungs- und Rückforderungs­ansprüche in geeigneter Form vorzusehen.

Was wird gefördert?

Erschließung, Ausbau, Revitalisierung von Industrie- und Gewerbe­gebieten

 

- Verkehrs­anlagen zur Anbindung von Gewerbe­gebieten

- Öffentliche Einrichtungen und Gelände­erschließung des Tourismus

- Forschungs-, Telematik-, Technologie-, Gründer­zentren oder -parks

- Einrichtungen der beruflichen Bildung

- Kommunikations­verbindungen (bis zur Anbindung an das Netz oder den nächsten Knotenpunkt)

- Anlagen zur Beseitigung oder Reinigung von gewerblichen Abwasser und Abfall

- Hafen­infrastruktur­einrichtungen

- Beseitigung von Industrie- und militärischen Altlasten

- Erarbeitung Integrierter Regionaler Entwicklungs­konzepte durch Dritte

- Installation von Regional­managements, Kooperations­netzwerken und Innovations­clustern

- Planungs- und Beratungs­leistungen zur Vorbereitung und Durchführung förderfähiger Infrastruktur­maßnahmen

Art und Höhe der Zuwendung

Das Land kann mit bis zu 90 % fördern, wenn sich die geförderte Infrastruktur­maßnahme in eine regionale Entwicklungs­strategie einfügt und mindestens eine der folgenden Voraus­setzungen erfüllt ist:

 

- die geförderte Infrastruktur­maßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt,

- die geförderte Infrastruktur­maßnahme leistet einen Beitrag zur notwendigen Transformation zu einer klima­neutralen und insgesamt nachhaltigen Wirtschaft. Als eine solche Infrastruktur­maßnahme ist beispielsweise die Revitalisierung von Alt­standorten anzusehen,

- die geförderte Infrastruktur­maßnahme leistet in besonderer Weise einen Beitrag zur Fachkräfte­sicherung.

Bewerbungsverfahren

Schriftliche Anträge sind form­gebunden in einfacher Ausfertigung vor Vorhaben­beginn, d. h. vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungs­verträge, im LFI M-V einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land gewährt Zuwendungen für den Ausbau der wirtschafts­nahen Infra­struktur zur Stärkung der Wettbewerbs­fähigkeit der Unternehmen, zur regional­politischen Flankierung von Struktur­problemen und zur Unterstützung von regionalen Aktivitäten, soweit sie unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich sind. Wirtschaftsnahe Infrastruktur im Sinne dieser Richtlinie dient zielgerichtet und vorrangig der Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft sowie der Förderung der Forschung und Wissens­verbreitung oder Generierung neuen Wissens.

Weitere Informationen  
Nachhaltige und integrierte Stadt­entwicklung (EFRE VI)  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für die Verbesserung städtischer Infra­struktur im Bereich Bildung, die Verbesserung städtischer Infra­struktur im Bereich Soziales zur Vermeidung von sozialer Segregation (Abbau von inner­städtischen Disparitäten und Aufwertung der Stadt- und Ortszentren) sowie die Verbesserung der Energie­effizienz von städtischer Infrastruktur im Bereich Bildung und Soziales.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

30.12.2029

Für wen?

Zuwendungs­empfänger sind die im Landesraum­entwicklungs­programm Mecklenburg-Vorpommern als Ober- oder Mittelzentren festgelegten Gemeinden. Die Gemeinde kann, im Einvernehmen mit der Bewilligungs­behörde, die Zuwendung an Dritte weiterleiten, sofern keine Gewinn­orientierung vorliegt. Die Gemeinde bleibt für die Umsetzung des Vorhabens verantwortlich.

Was wird gefördert?

- Bildungs­infrastruktur­vorhaben (Errichtung und Sanierung von allgemein­bildenden Schulen, Kindertages­einrichtungen, Horten sowie der mit Schulen zusammen­hängenden Sport­stätten),

- Soziale Infrastruktur­vorhaben (Errichtung und Sanierung von Begegnungs­orten sowie Schaffung und Erhalt von Grün­flächen) sowie

- Vorhaben zur Energie­einsparung und Verminderung der Kohlen­stoff­dioxid-Emissionen von Gemeinbedarfs­einrichtungen (beispielsweise energetische Sanierungs­vorhaben an Bestands­gebäuden).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projekt­förderung als Anteil­finanzierung in Form einer nicht rück­zahlbaren Zuweisung gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungs­fähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Antrags­stichtage sind der 30. Juni und der 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Anträge sind beim Landesförderinstitut M-V (Bewilligungs­behörde) einzureichen.

 

Mit dem Vorhaben darf nicht vor Bewilligung der Zuwendung oder vor Genehmigung des vorzeitigen Vorhaben­beginns begonnen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern ausgewählte Gemeinden auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Gesellschaft, sowohl in den Bereichen Soziales und Bildung als auch im ökologischen Kontext.-

Weitere Informationen  
Mikrodarlehen ESF Plus 2021-2027  

Das Land gewährt Existenzgründerinnen und -gründern bei einer Neugründung oder Übernahme eines bestehenden Betriebes vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit ein verzinsliches Darlehen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

30.12.2028

Für wen?

- Existenzgründerinnen und -gründer im Zusammenhang mit Neugründungen oder Betriebsübernahmen

- Antragsteller/-innen sind grundsätzlich natürliche Personen, die nicht als Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften gründen

- Antragsteller/-innen müssen ihren Wohn- und (künftigen) Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben

Was wird gefördert?

Mikrodarlehen für Existenzgründerinnen und -gründer im Zusammenhang mit

- einer Gründung/Übernahme vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit

- und in den ersten 36 Monaten nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Art und Höhe der Zuwendung

Es können Darlehen bis zu einer Höhe von insgesamt 25.000 Euro ausgereicht werden, wenn aus der Planungsrechnung eine entsprechende Finanzierungslücke nachzuweisen ist.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist schriftlich bei der GSA mbH einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Existenzgründerinnen und -gründern Darlehen, wenn bei diesen eine Finanzierungslücke besteht. Damit wird sowohl die selbstständige Tätigkeit im Land Mecklenburg-Vorpommern gestärkt, als auch der ländliche Raum.

Weitere Informationen  
Öffentliche touristische Infrastruktur in Hessen  

Mit dem Förderprogramm soll zur Schaffung neuer sowie zur Erhaltung bestehender Arbeitsplätze, Beschäftigungsmöglichkeiten und Einkommen in KMU im Wirtschaftsbereich Tourismus, aber auch in anderen Wirtschaftszweigen in den jeweiligen Destinationen beigetragen werden. Die Förderung dient ferner der Sicherung und Weiterentwicklung des Tourismusstandorts Hessen, der Auslösung positiver Arbeitsmarkt- und Einkommenseffekte sowie der Stärkung strukturschwacher Regionen in Hessen.

Fördergebiet

Hessen

Geltungsdauer

Förderzeitraum ist vom 10.12.2021 bis 31.12.2028, Anträge können ganzjährig gestellt werden

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

 

- bei Landes-, GRW- und EFRE-Mitteln:

- Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise und andere öffentliche Träger

- Öffentliche Träger, die als juristische Personen im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art wahrnehmen und der Kontrolle von Gebietskörperschaften und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen

 

- zusätzlich bei Landes- und GRW-Mitteln:

- Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen

- Natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind

 

Vorhaben werden vorrangig in den Fördergebieten der GRW und in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können die Errichtung, der Aus- und Umbau und die Erhöhung der Attraktivität der öffentlichen touristischen Infrastruktur. Öffentliche touristische Infrastruktur ist die Ausstattung von öffentlichen Tourismuseinrichtungen sowie geografischer Räume mit öffentlich nutzbaren materiellen Einrichtungen und Anlagen, die Tourismusrelevanz haben.

 

Die Förderung konzentriert sich auf:

- Investitionen in touristische Einrichtungen, die dem Erleben von Natur und Kultur dienen,

- qualitätsverbessernde Investitionen in Einrichtungen des Gesundheitstourismus, vorrangig in den prädikatisierten Kurorten,

- Neu- und Umbaumaßnahmen, die der Barrierefreiheit von Tourismuseinrichtungen dienen unter der Voraussetzung der Teilnahme am bundesweiten Kennzeichnungssystem "Reisen für Alle".

Beispiele

Gefördert werden sowohl solche Vorhaben, die keine Einnahmen schaffen, als auch Vorhaben, die Einnahmen erwirtschaften.

 

Vorhaben zur Förderung der öffentlichen touristischen Infrastruktur, die keine Einnahmen erwirtschaften, sind beispielsweise

- Beschilderung

- Begleitinfrastruktur

- Naturpfade

- Informationszentren

- touristische Infrastruktur an Kurorten

- Bootsanlegestellen, Wasserwanderrastplätze und Schwimmsteganlagen

 

Vorhaben zur Förderung der öffentlichen touristischen Infrastruktur, die Einnahmen erwirtschaften, sind beispielsweise

- entgeltlich nutzbare Wasserwanderrastplätze

- entgeltlich nutzbare Schlechtwetterfreizeitangebote (Lehrküchen, Spielscheunen und Baumhäuser)

- Freizeiteinrichtungen mit multifunktionalem Charakter

- Primär touristisch ausgerichtete, kulturelle Einrichtungen sowie öffentliche touristische Infrastruktur, die zur Erhaltung des touristisch relevanten kulturellen Erbes beiträgt, indem sie der Öffentlichkeit das Kulturerbe besser zugänglich macht

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Nettoeinnahmen werden bei der Festsetzung der zuwendungsfähigen Ausgaben berücksichtigt.

 

Eine Förderung kann aus Mitteln des Landes Hessen, der GRW oder des EFRE erfolgen.

 

Bei einer Zuwendung aus Mitteln der GRW beträgt der Fördersatz in der Regel bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Bei einer Zuwendung aus Landesmitteln beträgt der Fördersatz in der Regel bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Bei einer Zuwendung (auch) aus Mitteln des EFRE beträgt der EFRE-Fördersatz bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu stellen. Dies ist auch über das Onlineportal der WIBank möglich. GRW-Anträge sind auf amtlichem Formular zu stellen.

 

Die bewilligende Stelle holt bei Vorhaben zur Förderung der öffentlichen touristischen Infrastruktur die Stellungnahme des jeweils zuständigen Regierungspräsidiums und ggf. des Landrates ein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Weitläufiges Förderprogramm, das Tourismus als maßgebliche Kraft in der Bewältigung des Strukturwandels versteht und neben dem Ausbau der öffentlichen Infrastruktur auch die Erweiterung touristischer Dienstleistungen unterstützt (dazu in der Suchleiste nach Förderprogramm "000896" suchen).

Weitere Informationen  
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