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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

599 Treffer:
Beratung der IB.SH Energieagentur  

Die IB.SH Energieagentur unterstützt die Umsetzung von Projektideen unter Beteiligung der maßgeblichen Akteure im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung Schleswig-Holsteins.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

kommunale Akteure, Unternehmen, Verwaltung, Institutionen und Verbände in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

Initialberatung zur Einschätzung der technisch wirtschaftlichen Machbarkeit Ihres Vorhabens unter Berücksichtigung der Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten

- Fördermöglichkeiten von Energie-, Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sowie einer integrierten Quartiersentwicklung

- Anforderungen an die Projektentwicklung und erfolgreiche Projektfinanzierungen unter Betrachtung der branchenspezifischen Rahmenbedingungen

Art und Höhe der Zuwendung

Beraten wird persönlich unter Beteiligung der maßgeblichen Akteure und bei Bedarf auch vor Ort

Bewerbungsverfahren

Anfrage per Telefon oder E-Mail an die IB.SH Energieagentur

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kommunale Akteure, Unternehmen, Verwaltungen, Institutionen und Verbände in Schleswig-Holstein werden über Energie-, Klima- und Umweltschutzmaßnahmen beraten

Weitere Informationen  
Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus Schleswig-Holstein  

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 (LPW) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Fördergebiet

Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen, Flensburg (krsfr. Stadt), Neumünster (krsfr. Stadt), Helgoland (Insel), Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel (krsfr. Stadt), Lübeck (krsfr. Stadt)

Geltungsdauer

31.06.2027

Für wen?

Förderung von Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen und sonstige investive Maßnahmen zur Aufwertung des touristischen Angebotes

 

Fördergebiete:

C-Fördergebiet - Kreis Dithmarschen, Flensburg, Neumünster, Helgoland

D-Fördergebiet - Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel, Lübeck

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind öffentliche Infrastruktureinrichtungen des Tourismus, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen. Dies umfasst auch modellhafte Infrastrukturen, die in besonderem Maße geeignet sind, innovative Lösungen für die Folgen des Klimawandels (u.a. steigender Meeresspiegel, Zunahme von Sturmflutereignissen, Veränderungen der Küstenlinie, Verlust von Stränden) aufzuzeigen.

 

Im investiven Bereich:

Es werden Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen und sonstige investive Maßnahmen zur Aufwertung des touristischen Angebotes gefördert. Ziel der Förderung ist die ressourcenschonende Steigerung der Attraktivität Schleswig-Holsteins, die Stärkung der regionalen Identitäten sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Tourismuswirtschaft.

 

Im nicht-investiven Bereich:

Es werden Zuwendungen für nicht-investive touristische Projekte gewährt. Dazu gehören die Förderung der Erarbeitung regionaler Tourismusentwicklungskonzepte und Planungs- und Beratungsleistungen (Machbarkeitsstudien), die der Vorbereitung/ Durchführung förderfähiger öffentlicher touristischer Infrastrukturmaßnahmen dienen

Beispiele

Nicht-investiver Bereich:

− Promenaden,

− Seebrücken, sofern es sich um die Modernisierung, Attraktivierung oder Erweiterung bestehender Brückenbauwerke handelt,

− Kurparks,

− Badestellen einschließlich Begleitinfrastruktur,

− bestehende Radfernwege und Themenrouten des Touristischen Radnetzes Schleswig-Holstein (Modernisierung, Qualitätsverbesserung, Routenanpassung, Beschilderung und Begleitinfrastruktur). Voraussetzung ist die Vorlage eines verbindlichen Radwegeunterhaltungskonzeptes.

− unentgeltliche Informationszentren und Serviceeinrichtungen für Gäste (Häuser des Gastes), ausgenommen Tourist-Informationen.

 

Investiver Bereich:

− kulturelle und Naturerlebnis-Einrichtungen mit touristischem Bezug, die der Art nach geeignet und in erster Linie dazu bestimmt sind, von Touristen genutzt zu werden bzw. nachweislich überwiegend touristisch genutzt werden.

− Bädereinrichtungen, Kurhäuser, Sole- und Heilwassereinrichtungen, Thermalbäder sowie nachweislich überwiegend touristisch genutzte Erlebnis- und Freizeitbäder, sofern es sich um die nachfrageorientierte Modernisierung, Attraktivierung oder Erweiterung bestehender Anlagen handelt.

− Freizeiteinrichtungen mit multifunktionalem Charakter, die insbesondere Kultur- und Freizeitdienstleistung

Art und Höhe der Zuwendung

Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

 

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 50.000 Euro betragen. Die Investitionsbeihilfen für kulturelle und multifunktionale Einrichtungen dürfen höchstens 33 Millionen Euro betragen, die Gesamtinvestitionssumme (einschließlich nicht förderfähiger Kostenanteile) höchstens 110 Millionen Euro. Die Investitionsbeihilfen für andere Maßnahmen nach dieser Richtlinie dürfen höchstens 11 Millionen Euro betragen, die Gesamtinvestitionssumme (einschließlich nicht förderfähiger Kostenanteile) höchstens 22 Millionen Euro. Die vorgenannten Höchstbeträge gelten pro Vorhaben.

 

Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Es ist daher nachzuweisen, dass der Eigenanteil getragen werden kann. Ein angemessener Eigenanteil des Begünstigten von mindestens 10 Prozent ist, unabhängig von der Herkunft der Fördermittel, unabdingbar.

 

Die Zuwendung beträgt grundsätzlich bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Die digitale Antragstellung ist ab sofort über das Serviceportal des Landes möglich. Sie benötigen ein Servicekonto, um online Anträge zu stellen und Rückmeldungen dazu zu erhalten.

 

idp.serviceportal.schleswig-holstein.de/webidp/Authentication/ShowLogin

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es werden Projekte zur Aufwertung des touristischen Angebotes im Rahmen der ressourcenschonende Steigerung der Attraktivität in Schleswig-Holstein sowie regionale Tourismusentwicklungskonzepte und Planungs- und Beratungsleistungen gefördert.

Weitere Informationen  
Innovationsfonds SH  

Das Ziel des Fonds ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dies kann sowohl zur Finanzierung von innovativen Vorhaben und Unternehmen, zur Unternehmensgründung als auch zur Nachfolgefinanzierung innovativer Unternehmen genutzt werden.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein Europäische Union, Landesregierung Schleswig-Holstein, MBG Schleswig-Holstein, Innovationsfonds SH

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

- Innovative Maßnahmen während der Unternehmenserweiterung und -festigung

- Innovative Maßnahmen während der Unternehmensgründung

- Innovative Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge

 

Von der Förderung ausgenommen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten.

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsform: stille oder offene Beteiligung

Beteiligungsbetrag:

- stille Beteiligung: 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR

- offene Beteiligung: Max. 1 Mio. EUR

Beteiligungsentgelt: bonitätsabhängig

Tilgungsrate:

- stille Beteiligung: endfällig oder ab dem 6. Jahr ratierlich

- offene Beteiligung: endfällig

Laufzeit stille Beteiligung: 10 Jahre

Bewerbungsverfahren

formlos

- über das Fondsmanagement

- über die IB.SH

- über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU werden mit einer stillen oder offenen Beteiligung in Höhe von max. 1 mio. Euro für innovative Maßnahmen gefördert.

Weitere Informationen  
Steinburg-Fonds  

Der Kreis Steinburg, die Entwicklungsgesellschaft Westholstein mbH (egw) und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) wollen durch die Vergabe von Beteiligungskapital die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz im Kreis Steinburg verbessern.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein Steinburg

Für wen?

Existenzgründungen in Steinburg

Bestehende kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Steinburg.

Was wird gefördert?

- Förderung der Umsetzung neuer Geschäftsidee

- Stabilisierung d. mittelständ. Wirtschaft

- Schaffung & Sicherung von Arbeitsplätzen

- Unternehmensansiedlung

Art und Höhe der Zuwendung

Stille Beteiligung

Beteiligungsbetrag: 50.000€ bis 200.000€

Laufzeit: 10 Jahre

Bewerbungsverfahren

formlose Kontaktaufnahme per Mail/ telefonisch über die MBG Mittelständische Beteilogungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Existenzgründer:innen sowie KMU werden mit einer stillen Beteiligung zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals, Verbesserung des Unternehmensratings bei Banken und der Verbesserungder Ausgangslage zur Beschaffung von Fremdkapital mit max. 200.00€ gefördert.

Weitere Informationen  
Regionale Kooperationen SH  

Im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft werden Regionale Kooperationen durch die Förderung von Regionalen Entwicklungskonzepten, Regionalmanagements und Regionalbudgets unterstützt.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen, Flensburg (krsfr. Stadt), Neumünster (krsfr. Stadt), Helgoland (Insel), Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel (krsfr. Stadt), Lübeck (krsfr. Stadt)

Geltungsdauer

30.06.2029

Für wen?

Begünstigte der Zuwendung sind

- Gemeinden und Kreise

- juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, wenn die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllt sind und dies vom Finanzamt anerkannt ist

- juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind (z.B. Industrie- und Handelskammern)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Bildung, Verstetigung und Weiterentwicklung von regionalen Kooperationen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines

zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

Bewerbungsverfahren

Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Zur Helling 5-6, 24143 Kiel.

 

Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens grundsätzlich formgebunden unter Beifügung prüffähiger, den Anforderungen der Förderrichtlinie entsprechenden Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die Bewilligungsbehörde stellt die für die Antragstellung und die weitere Abwicklung erforderlichen Informationen, Formulare und den digitalen Zugang zur elektronischen Antragstellung auf ihrer Internetseite www.ib-sh.de/infoseite/landesprogramm-wirtschaft-2021-2027 bereit.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist die Stärkung der regionalen Wirtschaftsentwicklung. Die Förderung erfolgt dabei mit Mitteln der GRW und Landesmitteln.

Weitere Informationen  
Einzelbetriebliche Investitionsförderung  

Mit dieser Förderung soll durch die Unterstützung von betrieblichen Investitionen von KMU ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsfaktors Tourismus und die Verbesserung der Wettbewerbsposition der Tourismuswirtschaft in Schleswig-Holstein erreicht werden.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, deren zu fördernde Betriebsstätte in Schleswig-Holstein liegen muss und welche überwiegend (d.h. zu mehr als 50 Prozent des Umsatzes) Güter herstellen oder Leistungen erbringen, die ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden.

Was wird gefördert?

Investitionen zur Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte.

 

 

Des Weiteren gefördert wird der Erwerb von unmittelbar mit einer Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre (drohende Stilllegung). Wird mit dem Gesamtkaufpreis ein Geschäfts- oder Firmenwert vergütet, spricht dies gegen die Annahme einer drohenden Stilllegung. Der Erwerb von Unternehmensanteilen (sog. Share Deal) ist nicht förderfähig. Investor und Verkäufer dürfen in keiner Beziehung zueinander stehen (mit Ausnahme kleiner Unternehmen (KU), die von Familienmitgliedern ursprünglicher Eigentümer oder ehemaligen Beschäftigten übernommen werden).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer, sachkapitalbezogener Investitionszuschuss gewährt.

Förderhöhe (in % der förderfähigen Investitionskosten):

KU

• C- und D-Gebiet: max. 20 %

• Hamburg-Rand-Raum: max. 15 % (nur Errichtung bei erstmaliger Ansiedlung)

 

MU

• C-Gebiet: max. 15 %, D-Gebiet: max. 10 %

• Hamburg-Rand-Raum: max. 10 % (nur Errichtung bei erstmaliger Ansiedlung)

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens zu stellen.

 

Die Antragsunterlagen sind im Original bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) als Antrags- und Bewilligungsstelle auf dem Postweg (Investitionsbank Schleswig-Holstein, Zur Helling 5-6, 24143 Kiel) oder persönlich (Zur Helling 5-6, 24143 Kiel) einzureichen.

 

Die Feststellung von Förderfähigkeit und -würdigkeit von Vorhaben erfolgt grundsätzlich durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm bietet touristischen KMU in Schleswig-Holstein einen Investitionszuschuss zur Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung von Beherbergungsbetrieben. Ein besonderer Bonus (erhöhte Förderquote) wird gewährt, wenn das Vorhaben gleichzeitig Umweltschutzmaßnahmen, Energieeffizienz oder die Nutzung erneuerbarer Energien beinhaltet.

Weitere Informationen  
GuW Thüringen - Gründungs- und Wachstumsfinanzierung  

GuW Thüringen ist ein Förderprogramm mit dem kleine, mittlere und große Unternehmen und Freiberufler erfolgreich wachsen und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können.

Fördergebiet

Thüringen

Für wen?

Gefördert werden kleine, mittlere und große Unternehmen und Freiberufler mit Sitz oder Betriebstätte in Thüringen sowie natürliche Personen für den Anteilserwerb an solchen Unternehmen im Rahmen einer tätigen Beteiligung.

Was wird gefördert?

Mit GuW THÜRINGEN können:

- materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter

- Innovationen und Markteinführungen

- Anteilserwerbe

- laufende Betriebsausgaben

- Umschuldungen bestehender Verbindlichkeiten mitfinanziert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Maximaler Finanzierungsbetrag: EUR 5.000.000.

Bis zu 100% der Investitionskosten bzw. laufenden Betriebsausgaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm ermöglicht die langfristige Finanzierung von Investitionen. Dies bedeutet finanzielle Entlastung, Planungssicherheit und die Sicherung von Arbeitsplätzen für das Unternehmen.

Weitere Informationen  
Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen fördert Unternehmen in Thüringen durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme typisch stiller und direkter Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital).

Fördergebiet

Thüringen

Für wen?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Industrie-, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen) aller Rechtsformen mit einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. EUR und weniger als 500 Mitarbeitern mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden

– die Gründung von Unternehmen, auch als Übernahme, Ausgründung oder MBO sowie

– die Festigung bestehender Unternehmen, insbesondere Investitionsvorhaben, die Regelung von Unternehmensnachfolgen und Übertragung von Geschäftsanteilen sowie die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte, Technologien und Dienstleistungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer offenen oder stillen Beteiligung.

Stille Beteiligungen können zwischen 50.000 EUR und 1,25 Mio. EUR (in Ausnahmefällen bis 2,5 Mio. EUR) betragen, bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren.

Offene Beteiligungen können bis zu 300.000 EUR pro Unternehmen betragen. Der Anteil am gezeichneten Kapital muss dabei unter 25% bleiben.

Bewerbungsverfahren

Anfragen sind zu richten an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen  
Thüringer Mikrodarlehen  

Existenzgründer:innen und junge Unternehmen (einschließlich Genossenschaften) können das Mikrodarlehen nutzen für betriebsbedingte Ausgaben für die Gründung, für Beteiligungen oder die Unternehmensnachfolge

Fördergebiet

Thüringen

Für wen?

- Existenzgründer:innen, junge Unternehmen (einschließlich Genossenschaften) und Freiberufler:innen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die Geschäftsaufnahme nicht länger als 8 Jahre zurückliegt

- Personen, die sich aktiv mit mindestens 10 % Unternehmensanteilen (z.B. als geschäftsführende:r Gesellschafter:in) an bestehenden Unternehmen beteiligen wollen, insbesondere zum Zwecke der Unternehmensnachfolge

- Finanzierungen innerhalb von 8 Jahren nach dem Erwerb eines Unternehmens im Zuge einer Unternehmensnachfolge

- Bei mehreren Gesellschafter:innen als Antragsteller:innen ist eine gemeinsame Darlehensbeantragung erforderlich

Was wird gefördert?

Mit dem Mikrodarlehen können Gründervorhaben oder Vorhaben junger Unternehmen in den ersten 8 Jahren unterstützt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsbetrag:

- Minimaler Finanzierungsbetrag pro Vorhaben: 5.000 Euro

- Maximaler Finanzierungsbetrag pro Vorhaben: 35.000 Euro

 

Laufzeiten:

- Maximale Kreditlaufzeit: 7 Jahre

- davon können bis zu 12 Monate tilgungsfrei gestellt werden

 

Auszahlung: 100 %

Bearbeitungsgebühr / Bereitstellungsprovision: keine

Eine Besicherung des Darlehens ist nicht erforderlich

Persönliche Haftung des*der Antragsteller*in, bei mehreren Gesellschaftern haften alle gesamtschuldnerisch

Einzug der Zinsen monatlich nachträglich

Einzug der Tilgungsraten monatlich nachträglich nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit

die Darlehen werden als Beihilfe auf Basis der De-minimis-Verordnung vergeben

Sondertilgungen sind ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Bewerbungsverfahren

Anträge für das Mikrodarlehen können auf dem unter Downloads bereitgestellten Antragsformular über ThEx Enterprise eingereicht werden.

thex.de/enterprise

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Darlehen zur Finanzierung betriebsbedingter Ausgaben in der Gründungsphase, für Beteiligungen oder die Unternehmensnachfolge

Weitere Informationen  
Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst  

Der Freistaat Thüringen gewährt mit der Richtlinie Zuwendungen für die Durchführung von Projekten der Kultur und der Kunst, für Geschäftsstellen und Investitionen sowie für die individuelle Künstlerförderung.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, als gemeinnützig anerkannte juristische Personen, Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und Kommunen, Gebietskörperschaften und sonstige Träger nichtkommerzieller kultureller Projekte

mit Sitz oder Wohnsitz in Thüringen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden

- kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte (zeitlich befristete Vorhaben von überregionaler oder beispielgebender Bedeutung mit Schwerpunkten in den Bereichen Archive, Bibliotheken, Bildende Kunst, Brauchpflege, Darstellende Kunst, Gedenkstätten, Jugendkultur, Landes- und Kulturgeschichte, Literatur, Museen, Musik, Soziokultur, Spartenübergreifendes). Darüber hinaus können auch Projekte zur Bewahrung und Aneignung des kulturellen Erbes und zur Ausbildung des künstlerischen Nachwuchses gefördert werden.

- Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Erhaltung, Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung der Ausstattung von kulturellen Einrichtungen (z.B. Theater, Museen, Galerien, Orchester, Musikschulen, öffentliche Bibliotheken, soziokulturelle Zentren, Kulturhäuser, Kultur- und Begegnungsstätten).

- Erweiterung des Medienbestandes in öffentlichen Bibliotheken bzw. der Sammlungen in Museen und Galerien

- Tätigkeit und Ausstattung der Geschäftsstellen von kulturellen Verbänden mit überörtlicher oder vernetzender Wirkung oder sonstigen Trägern freier Kulturarbeit, die kulturpolitisch bedeutsame Maßnahmen durchführen.

-Digitalisierungsleistungen, bei denen im Ergebnis ein Digitalisat entsteht.

-die Anschaffung von IT-Infrastruktur (Hardware- und Softwarekomponenten),

soweit die Investitionen geeignet sind, die Schnittstellen für die Herstellung

von Digitalisaten zu gewährleisten.

-Projekte von landesweit wirkenden Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegrup-

pen mit Sitz in Thüringen, die Opfer kommunistischer Verfolgungsmaßnahmen

beraten, begleiten und soziale Betreuung anbieten.

Der Förderschwerpunkt liegt immer auf dem kulturellen/künstlerischen Aspekt

des Projektes. Gleichwohl können zusätzliche Faktoren positiv auf die Förder-

entscheidung wirken.

Dazu gehören insbesondere:

− Nachhaltigkeit

− Einsatz von ressourcenschonenden Techniken

− Förderung der europäischen Zusammenarbeit

− Interkulturalität

− Einbeziehung lokaler Partner

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss

zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Die Zuwendung wird je nach Lage im Einzelfall und gegebenenfalls in Abstimmung mit weiteren Zuwendungsgebern als Anteil- oder Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.

 

In begründeten Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich.

 

Zuwendungen bis einschließlich 8.000 EUR können in geeigneten Fällen als Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Geschäftsstellenförderungen werden unabhängig von der Höhe der Zuwendung grundsätzlich als Festbetragsfinanzierung vergeben.

 

Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden in begründeten Ausnahmefällen (insbesondere für Restaurierungen und Ankäufen von Kulturgut) auch gewährt, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben 7.500 EUR nicht übersteigen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens für das Folgejahr bis spätestens zum 31. März für Zuwendungen über 50.000 EUR und bis spätestens zum 15. Oktober für Zuwendungen bis 50.000 EUR einzureichen.

Für die Antragstellung steht das EFRE-Portal www.efre20-thueringen.de zur Verfügung. Schriftliche Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Formulare einzureichen bei der Thüringer Staatskanzlei.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm, welches u.a. zur finanziellen Unterstützung kulturtouristisch bedeutsamer Projekte genutzt werden kann. Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks soll pro Vorhaben mindestens ein allgemeines Leistungsziel umgesetzt werden, z.B.: - Erhöhung der öffentlichen Wirkung bzw. überregionalen Ausstrahlung oder Verbesserung der touristischen Vermarktung, z.B. durch Einbindung in ein touristisches Gesamtkonzept und eine herausragende Einzelvermarktung (Indikatoren: Besucherzahlen, Presseresonanz, Übernachtungszahlen)

Weitere Informationen  
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