Förderwegweiser
bundesweit
31.12.2027
Eurostars 3 richtet sich insbesondere an innovative KMU. Das sind KMU gemäß Definition der EU, die in internationalen Projektkooperationen ein Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung entwickeln. Auch Forschungsinstitute oder Großunternehmen können sich als Partner beteiligen. In Deutschland erhalten Forschungsinstitute allerdings nur Förderung, wenn ein deutsches KMU beteiligt ist, Großunternehmen erhalten keine Förderung in Deutschland.
Es werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Kooperationsprojekten im Rahmen von Eurostars 3 gefördert, die den dargestellten Zuwendungszwecken und -zielen entsprechen.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Gesamtförderung für die deutschen Partner in einem Eurostars 3-Projekt ist auf maximal 500.000 Euro begrenzt.
KMU erhalten vorrangig eine Förderung ihrer Vorhaben. Die maximale Projektlaufzeit bei Antragstellung beträgt 3 Jahre.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten 9 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 % anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Übernimmt ein KMU die Koordinierung des Vorhabens, kann es den erhöhten Aufwand in seiner Kalkulation geltend machen.
Das gesamte Antragsverfahren erfolgt über das elektronische Antragsportal des Eureka-Sekretariates.
nein
KMU werden mit einem nicht zurückzahlbaren Zuschuss von max. 500.000 Euro bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu unterstützt, wenn diese in europäischer Zusammenarbeit erfolgt.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Eurostars
- https://www.eurostars.dlr.de/de/1332.php
bundesweit
31.12.2027
Es werden Unternehmen mit Sitz in der EU gefördert.
Der EIC beinhaltet drei Instrumente, die aufeinander aufbauen können: EIC Pathfinder, EIC
Transition und EIC Accelerator. Diese werden zum Großteil ohne thematische Vorgaben („open
calls“) und in einigen Bereichen mit thematischen Vorgaben gemäß EU-Prioritäten („EIC Strategic
Challenges“) ausgeschrieben. Darüber hinaus werden verschiedene Preise ausgeschrieben. Die
genauen Ausschreibungen, Budgets und Einreichfristen werden in jährlichen Arbeitsprogrammen
veröffentlicht.
Unterschiedlich je nach Programm
nein
Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council – EIC) des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, HORIZON EUROPE, unterstützt innovative Ideen von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung.
- Zuwendungsgeber : European Innivation Council
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://een-hhsh.de/fileadmin/user_upload/Hamburg_Schleswig-Holstein/Kurzinfos_zu_den_EU-Foerderprogrammen/Kurzinfo_HORIZON_EUROPE_-_EIC.pdf
Bremen Hamburg Niedersachsen Schleswig-Holstein
31.12.2027
Förderfähige Antragssteller:
- öffentliche Behöden
- (öffentliche) Dienstleister
- Forschungseinrichtungen und Hochschulen
- Kammern, Verbände, Vereine
- Organisationen der Wirtschaftsförderung
- Unternehmen
- Nichtregierungsorganisationen
Programmprioritäten:
- Robuste und intelligente Wirtschaft
- Grüner Umschwung
- Klimaresilienz
- Bessere Governance
"Regular Projects“: Größere Projekte, die Lösungen für die gemeinsamen Herausforderungen
der Region im Einklang mit den Programmprioritäten entwickeln
- Partnerschaft: 8-15 Partner aus mindestens drei Ländern
- Projektlaufzeit: 3-5 Jahre
- Gesamtvolumen: 2-6 Mio. Euro
. Antragsverfahren: zweistufig
„Small-Scale-Projects“: Projekte, die neue Partnerschaften aufbauen, neue Territorien
einbeziehen, neue Themenbereiche behandeln sowie Voraussetzungen für größere Projekte
schaffen
- Partnerschaft: 3-7 Partner aus 3-7 Ländern
- Projektlaufzeit: 18 Monate
- Gesamtvolumen (Empfehlung): 200.000 Euro, max. 500.000 Euro
- Antragsverfahren: einstufig
nein
Es werden Projekte in Bundesländern der Nordseeregion im Bereich robuste und intelligente Wirtschaft, grüner Umschwung, Klimaresilienz und bessere Governance gefördert.
- Zuwendungsgeber : Europäische Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Interreg
- https://een-hhsh.de/fileadmin/user_upload/Hamburg_Schleswig-Holstein/Kurzinfos_zu_den_EU-Foerderprogrammen/Kurzinfo_Interreg_North_Sea_Region.pdf
Schleswig-Holstein
- Gründer:innen
- Unternehmen, die sich mit dem Thema Nachfolge beschäftigen
Beratung:
- über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
- im Vorfeld Ihres Finanzierungsgesprächs
- individuell, neutral und unentgeltlich
- Banken, Steuer- und Unternehmensberatungen und andere Multiplikatoren für die Kund:innen
- Tipps zum Businessplan
- Gespräch mit den Geldgebern
Terminvereinbarung bei den Förderlotsen der IB.SH für Unternehmen und Gründungen:
foerderlotsen@ib-sh.de
0431 9905-3365
Terminvereinbarung für die IB.SH Förderlotsen für Kommunen - kommunale Förderberatung
volker.ratje@ib-sh.de
0431 9905-2502
nein
Die IB.SH Förderlotsen beraten Gründer:innen sowie Unternehmen, die sich mit dem Thema Nachfolge auseinander setzen, umfangreich.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH
- https://www.ib-sh.de/infoseite/ibsh-foerderlotsen/
Schleswig-Holstein
- mittelständische Unternehmen, inkl. Handwerker/innen und freiberuflich Tätige
- Existenzgründer:innen mit Firmensitz oder Investitionsort in Schleswig-Holstein
- Investitionsmittel
- Betriebsmittel
- Gewerbliche, eigengenutzte Immobilien
Darlehensbetrag: 25.000 Euro bis 4.000.000 Euro
Ausfallbürgschaft der BB-SH obligatorisch (50 %, 60 %, 70 % oder 80 %)
Auszahlung: 100 % in maximal 3 Teilbeträgen (nach Abruf)
Zinssatz: bonitätsabhängig nach dem Risikogerechten Zinssystem der KfW (RGZS)
Bereitstellungskosten: 0,15 % pro Monat ab Beginn des 7. Monats nach Darlehenszusage
Zinsbindung und Laufzeit: je nach Finanzierungsvorhaben bis zu 20 Jahre
tilgungsfreie Zeit: Laufzeitabhängig 12-36 Monate
wahlweise Raten- oder Annuitätendarlehen
monatliche oder vierteljährliche Zins- und Tilgungszahlungen
Vorfälligkeits-/Nichtabnahmeentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung/Nichtabnahme
bankübliche Besicherung
dingliche Besicherung bei Immobilieninvestitionen
- Darlehen wird über die Hausbank ausgereicht
- Bürgschaftsprovision ist separat an die BB-SH zu zahlen (einmalig 1 %, laufend – je nach Verbürgungsgrad – im 1. bis 3. Jahr 0,70 % bis 1,00 % p.a., danach 0,95 % bis 1,25 % p.a. auf den Darlehensbetrag)
- Es gilt das Datum der Bürgschaftszusage
eingeschränkt
Gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH (BB-SH) unterstützt die IB.SH mittelständische Unternehmen, inkl. Handwerker/innen und freiberufliche Tätigen sowie Existenzgründer:innen. Für Investitionen, Betriebsmittel und gewerbliche Immobilien wird im Hausbankverfahren zinsgünstige Darlehen in Kombination mit einer Ausfallbürgschaft (50 %, 60 %, 70 % oder 80 %) der BB-SH vergeben.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH
- https://www.ib-sh.de/produkt/wachstum-im-norden/
Schleswig-Holstein Europäische Union, Landesregierung Schleswig-Holstein, MBG Schleswig-Holstein, Innovationsfonds SH
31.12.2027
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Innovative Maßnahmen während der Unternehmenserweiterung und -festigung
- Innovative Maßnahmen während der Unternehmensgründung
- Innovative Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge
Von der Förderung ausgenommen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten.
Beteiligungsform: stille oder offene Beteiligung
Beteiligungsbetrag:
- stille Beteiligung: 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR
- offene Beteiligung: Max. 1 Mio. EUR
Beteiligungsentgelt: bonitätsabhängig
Tilgungsrate:
- stille Beteiligung: endfällig oder ab dem 6. Jahr ratierlich
- offene Beteiligung: endfällig
Laufzeit stille Beteiligung: 10 Jahre
formlos
- über das Fondsmanagement
- über die IB.SH
- über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
nein
KMU werden mit einer stillen oder offenen Beteiligung in Höhe von max. 1 mio. Euro für innovative Maßnahmen gefördert.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH
- https://www.ib-sh.de/produkt/innovationsfonds-sh/
Schleswig-Holstein Steinburg
Mit Sitz in Steinburg:
- Existenzgründungen (< 3 Jahre)
- Kleine und mittlere Unternehmen (max. € 50 Mio. Umsatz p.a. & max. 499 Mitarbeiter)
- Finanzierung investiver Maßnahmen (harte und weiche Kosten)
- Mitfinanzierung von Betriebsmitteln
- Betriebsübernahmen und Unternehmensnachfolgen (nur mit begleitender Beratung)
Stille Beteiligung
Beteiligungsbetrag: 50.000€ bis 200.000€
Laufzeit: 10 Jahre
formlose Kontaktaufnahme per Mail/ telefonisch über die MBG Mittelständische Beteilogungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
nein
Existenzgründer:innen sowie KMU werden mit einer stillen Beteiligung zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals, Verbesserung des Unternehmensratings bei Banken und der Verbesserungder Ausgangslage zur Beschaffung von Fremdkapital mit max. 200.00€ gefördert.
- Zuwendungsgeber : egw:wirtschaftsförderung
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Schleswig-Holstein
- https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/steinburg-fonds/
Schleswig-Holstein
Mittelständische Unternehmen mit Sitz/Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Deckung von höheren Eigenkapitalbedarfen bei:
- Unternehmensnachfolgen
- Unternehmensübergänge in Schleswig-Holstein
- schleswig-holsteinische Unternehmen, die aktiv Übernahmen außerhalb von Schleswig-Holstein anstreben
Es handelt sich um eine stille Beteiligung
Grundsätzlich können einzelne Beteiligungen von bis zu 3 Mio. EUR eingegangen werden.
Zusammen mit den bestehenden Beteiligungsprogrammen der MBG, dem MSH und der
IB.SH (EFRE-Fonds) sind somit insgesamt 6 Mio. EUR Beteiligungsfinanzierung möglich
Laufzeit: 10 Jahre, ab dem 6. Jahr ist eine ratierliche Tilgung möglich
Die Anträge auf Übernahme von Beteiligungen können direkt bei der MBG Mittelständische
Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH gestellt werden.
nein
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein werden mit einer stillen Beteiligung gefördert, wenn eine Unternehmensnachfolge ansteht.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Schleswig-Holstein
- https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/unternehmensuebernahme-plus/
Unternehmen in Schleswig-Holstein
- Kooperationen
- lnnovationsprojekte (inkl. Entwicklung, Kommerzialisierung neuer Produkte)
- Umstellung bei Strukturwandel
- Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung/ Umstellung von Betrieben
- Existenzgründungen
Stille Beteiligungen bis max. 1 Mio. €, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. €
Laufzeit: bis zu 10 Jahre
nein
Unternehmen werden mit einer stillen Beteiligung bis zu 1 Mio. Euro für verschiedene Finanzierungsanlässe gefördert.
- Zuwendungsgeber : MBG Schleswig-Holstein, Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Schleswig-Holstein
- https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/mbg-beteiligung/
bundesweit
31.12.2027
Alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen mit Sitz in der EU (einschließlich der Überseeischen Länder und Hoheitsgebiete) sind berechtigt, am LIFE-Programm teilzunehmen. Projektträger können beispielsweise sein: öffentliche Institutionen wie nationale, regionale und lokale Behörden oder Hochschulen, internationale Organisationen, Unternehmen jeder Größenklasse, Forschungseinrichtungen, Vereine und Vereinigungen und Nichtregierungsorganisationen. Auch internationale Organisationen können LIFE-Projekte beantragen. Die antragstellende Institution muss eine juristische Person sein. Einzelpersonen können als 'natural person' keine Projektträger sein, als Einzelunternehmen (sole trader) allerdings schon.
Die aktuelle Programmperiode umfasst vier Teilprogramme:
- Naturschutz und Biodiversität / Nature and Biodiversity (NAT)
- Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität / Circular Economy and Quality of Life (ENV)
- Klimaschutz und Klimaanpassung / Climate Change Mitigation and Adaptation (CCM & CCA)
- Energiewende / Clean Energy Transition (CET)
Neben Förderprojekten, die eindeutig den vier Teilprogrammen zugeordnet werden können, gibt es im LIFE-Programm weitere Fördermöglichkeiten, Zuschüsse und Instrumente:
- Betriebskostenzuschüsse für Nichtregierungsorganisationen (NROs/ NGOs)
- Themenspezifische Ausschreibungen für „projects responding to the Union legislative and policy priorities“ (PLP)
Erhaltung und Schutz von umweltsensiblen Fluss-, Wald-, Moorlandschaften u. ä., welche auch für Naherholung und Tourismus bedeutsam sind.
Beispiele im touristischen Bereich:
Das LIFE-Programm hat kein spezifisches Tourismusthema, dennoch können ökologisch nachhaltige Projekte, insbesondere solche, die durch Energieeffizienz oder erneuerbare Energien CO2-Emissionen mindern, von Finanzmitteln profitieren. Ebenso können Projekte, die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel mit dem Tourismus vereinbaren, ebenfalls förderfähig sein.
Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Zuschüsse oder durch Vergabe öffentlicher Aufträge.
Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.
Die Projektbeantragung erfolgt direkt in Brüssel. Seit dem Jahr 2021 erfolgt die Antragstellung über das ‚Funding & tender opportunities portal‘ der EU-Kommission. Der Antrag wird online geschrieben und übermittelt.
nein
LIFE-Projekte sollen zur Umsetzung, Aktualisierung und Entwicklung der europäischen Umwelt- und Klimapolitik sowie der entsprechenden Gesetzgebung beitragen. Ziel der EU-Kommission ist es, EU-weit umweltfreundliche, innovative Produkte, relevante Verfahren und Dienstleistungen sowie Best Practices zu etablieren und die entsprechende Politik- und Verwaltungspraxis weiterzuentwickeln. Der Fokus von LIFE liegt also auf konkreten, praktischen und nachhaltigen Beiträgen im Sinne der EU-Umweltpolitik.
- Zuwendungsgeber : Europäische Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Europäischen Kommission, Exekutivagentur CINEA
- https://www.z-u-g.org/strategische-aufgaben/beratung-zum-eu-life-programm/