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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

614 Treffer:
Förderung überregional wirksamer Veranstaltungen in den Bereichen Kultur und Sport im Land Bremen  

Überregionale Kultur- und Sportveranstaltungen tragen maßgeblich dazu bei, die Metropolfunktionen und die Attraktivität der Städte Bremen und Bremerhaven zu erhöhen sowie deren Image und Bindungs- und Anziehungskräfte zu stärken. Kultur- und Sportveranstaltende sollen herausgefordert werden, Projekte und Veranstaltungen mit überregionaler Sichtbarkeit zu planen und durchzuführen, die eine überregionale, möglichst bundesweite Ausstrahlung entwickeln.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Kultur- und Sportveranstaltungen gleich welcher Rechtsform des privaten oder öffentlichen Rechts, ausgenommen natürliche Personen. Als Veranstalter:in gilt, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko der Veranstaltung trägt.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Durchführung von Kultur- und Sportveranstaltungen im Land Bremen. Hierzu zählen z. B. Veranstaltungen und Aufführungen im Bereich Kunst und Kultur, Festivals, Ausstellungen und ähnliche Aktivitäten, bei denen kulturelle Zwecke eindeutig im Vordergrund stehen, sowie Sportveranstaltungsformate mit überregionaler Reichweite. Insbesondere werden Veranstaltungen gefördert, die barrierefreie, nachhaltige und klimaverträgliche Angebote schaffen sowie in der Stadt Bremen Veranstaltungen, die die jeweiligen Themenjahre stärken.

 

Spezifisch werden Kultur- und Sportveranstaltungen gefördert, die

 

- mindestens überregionale, möglichst bundesweite Ausstrahlung erwarten lassen und Besuchsentscheidungen für Bremen und Bremerhaven auslösen oder unterstützen

- eine deutliche und mediale Aufmerksamkeit finden und image- und identitätsbildend für Bremen bzw. Bremerhaven sind

- öffentlich zugänglich und barrierefrei sind und nachhaltige und klimaverträgliche Angebote schaffen

 

Im Einzelfall können auch Veranstaltungen gefördert werden, die noch keine überregionale Ausstrahlung erwarten lassen, die aber das Potenzial erkennen lassen, innerhalb von drei Jahren zu Veranstaltungen mit überregionaler Ausstrahlung etabliert zu werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der Förderbetrag darf nicht höher sein als der Betrag, der erforderlich ist, um Verluste für den betreffenden Zeitraum zu decken.

 

Der Förderbetrag soll in der Regel den Betrag von 150.000 EUR je Veranstaltung nicht überschreiten, kann aber im begründeten Einzelfall erhöht werden, sofern ein außerordentliches städtisches Interesse an der Durchführung der Veranstaltung vorliegt.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist schriftlich zu stellen und muss Angaben über die folgenden Bereiche in Bezug auf die Veranstaltung enthalten:

- Veranstaltungsbeschreibung/ Begründung der überregionalen Wirksamkeit

- Kalkulation/ Einnahme- und Ausgabenrechnung

- Werbemitteleinsatz/ Vermarktung

- Besuchererwartung nach Besucherherkunft

- Medienkooperation/ Medienresonanz

- Synergieeffekte/ Vernetzungen

- Nachhaltigkeit/ Klimaverträglichkeit

 

Nähere Ausführungen zu den Bewertungskriterien sowie die zu verwendenden

Antragsformulare werden auf den Webseiten der jeweiligen Ansprechpartner bereitgestellt.

 

Anhand der vorgegebenen Bewertungskriterien prüfen die jeweiligen Ansprechpartner die Förderfähigkeit und erstellen dann ein Ranking der förderfähigen Anträge. In Bremen und Bremerhaven kommen Vergabeausschüsse zusammen, die auf der Grundlage der Rankings über die Förderung und die Förderhöhe entscheiden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm für Veranstalter:innen, die auf die Event- und Kulturstandorte Bremen und Bremerhaven aufmerksam machen möchten und auf Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit setzen.

Weitere Informationen  
Starthaus Coachingprogramm  

Dieses Bremer Förderprogramm unterstützt Existenzgründungen in der Phase vor und zu Beginn der Unternehmensgründung durch ein Coachingprogramm für Unternehmensgründer.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

Der Einstieg ist jährlich zu den Stichtagen 31. Januar und 31. August möglich

Für wen?

Ideenträger*innen/Existenzgründen*innen (Start-ups/Klassische Gründungen) mit fester Gründungsabsicht. Voraussetzung ist ein abgeschlossener Berufs- oder Hochschulabschluss.

Was wird gefördert?

Die Gründung und Realisierung des Geschäftsvorhabens (Geschäftssitz) muss im Bundesland Bremen erfolgen.

Technologieorientierte oder wissensbasierte Dienstleistungs-/Produktidee oder eine wissensintensive Dienstleitsungsidee, die auf eigener oder der Fachkompetenz des Antragstellers beruht können gefördert werden.

 

Gewährung von Zuschüssen, nach Erarbeitung von Meilensteinaufgaben,

diese umfassen:

- Erarbeitung Geschäftskonzept & Vorbereitung Unternehmensgründung

- Weiterentwicklung der Dienstleistungs-/Produktidee zu einem verkaufsfähigen Angebot, während der Förderlaufzeit

-Qualifizierung und Vorbereitung für die Rolle als Unternehmer/in durch die Teilnahme am ca. 100-stündigen Ausbildungsprogramm

- Vorbereitung der Aufnahme der operativen Geschäftsfähigkeit im Bundesland Bremen und Abwicklung erster Kundenaufträge

Art und Höhe der Zuwendung

Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, welcher max. 8.500 EUR beträgt. Hierfür muss am 12-monatigen Ausbildungsprogramm im Umfang von 100 Stunden, welcher die unter Punkt "Was wird gefördert?" aufgeführten Meilensteinaufgaben umfasst. Genauere Informationen zu den einzelnen Meilensteinen entnehmen sie der Förderrichtlinie.

Bewerbungsverfahren

Dreistufiges Verfahren:

- Einreichung Kurzbewerbung zu den Stichtagen 31. Januar und 31. August jeden Jahres

- Präsentation des Projektvorhabens im Rahmen eines 60-minütigen Auswahlgesprächs mit einem Auswahlgremium

- Einreichung eines Vollantrages auf Empfehlung durch das Auswahlgremium

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Regelmäßige Coachings ermöglichen Existenzgründern Unternehmensgründungen in Bremen. Neben der umfassenden Qualifizierung der Teilnehmenden ist es das Ziel, innerhalb von 6 Monaten (verkürzte Programmlaufzeit) oder 12 Monaten aus der Gründungsidee über die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftskonzeptes die Gründung einschließlich operativer Geschäftsaufnahme und Abwicklung erster Kundenaufträge zu realisieren.

Weitere Informationen  
Existenzgründungsberatung  

Existenzgründungsberatung in Form von Bezuschussungen in Höhe von bis zu 80% der Beratungskosten.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Existenzgründer/-innen, die im Land Bremen eine gewerbliche oder wirtschaftsnahe freiberufliche Existenz gründen bzw. ein solches Unternehmen erwerben wollen.

Was wird gefördert?

Existenzgründer/-innen durch hauptberufliche Unternehmensberater/-innen mit einem anteiligen Zuschuss an den Beratungskosten.

Beispiele

Beratung von Existenzgründer/-innen durch hauptberufliche Unternehmensberater/-innen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten (bis zu einem Tagewerksatz von 700 EUR), maximal 2.800 EUR pro Antragsteller/-in.

Bewerbungsverfahren

Antragstellung über 80 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, zuzüglich pauschalierte Reisekosten gemäß Entfernungszonen, maximal 2.800 EUR pro Antragsteller/-in.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Im Rahmen der Existenzgründungsberatung wird eine Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung für Gründungsvorhaben im Land Bremen unterstützt.

Weitere Informationen  
BAFA-Beratungsförderung  

Bezuschussung von Beratungsleistungen von jungen und Bestandsunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Gewerbetreibende und Freiberufler, die rechtlich selbstständig sind, zu den KMUs gezählt werden und die ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

 

Um unternehmerische Entscheidungen vorzubereiten, müssen Beratungen konzeptionell durchgeführt und dokumentiert werden. Konzeptionell beinhaltet:

- eine am Beratungsauftrag orientierte Analyse der Situation des Unternehmens,

- die Benennung der ermittelten Schwachstellen und

- darauf aufbauend konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis unter Bezugnahme auf die Gleichstellungsperspektive, Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit.

 

Die Maßnahme ist als Einzelberatung durchzuführen. Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen werden nicht gefördert

Art und Höhe der Zuwendung

Grundsätzlich gilt:

- Bemessungsgrundlage: 3.500 EUR Beratungshonorar (netto)

- Fördersatz: 50 %

- Zuschuss: 1.750 EUR

- Maximal zwei Beratungen pro Jahr, jedoch nicht mehr als fünf innerhalb der Richtliniendauer

 

Für Unternehmen, die sich im ersten Jahr nach der Gründung befinden gilt zudem, dass ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner geführt werden muss. Der Nachweis darüber ist mit dem Verwendungsnachweis einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung ermöglicht selbstständigen KMUs, die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.

Weitere Informationen  
Allgemeine Beratungsförderung  

Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatungen in Höhe von 50% der Beratungskosten.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz / Betriebsstätte im Land Bremen.

Was wird gefördert?

Beratungen externer Unternehmensberater/-innen über wirtschaftliche, organisatorische und technische Fragen.

Beispiele

- Aufbau eines Managementsystems

- Unternehmenserweiterung

- Restrukturierung des Unternehmens

- Neupositionierung am Markt

- innovative Kostenstrukturanalyse

- innerbetriebliche Qualifizierung. U. a. mit folgenden Themen:

- Unternehmensleitbilder, Beurteilungssysteme, Unternehmensführung,

- Change-, Projekt- und Qualitätsmanagement,

- Qualifizierungen von Meister/-innen und Vorarbeiter/-innen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Förderfähig ist ein Tageshonorar (umfasst 8 Stunden) von maximal 700 Euro. Die maximale Förderung beträgt 7.000 Euro pro Antragstellerin oder Antragsteller.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung ermöglicht KMUs die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.

Weitere Informationen  
Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung  

Die Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung unterstützt KMU unter anderem bei der Finanzierung von Nachfolgeregelungen in Form von Barkrediten oder Bürgschaften.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen vor allem in beratungsintensiven Phasen wie Gründung, Wachstum, Umstrukturierung, aber auch Konsolidierung.

Was wird gefördert?

Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen, wirtschaftliche Aktivitäten, die im Interesse des Landes Bremen liegen.

Art und Höhe der Zuwendung

Bereitstellung als Kredit oder als Bürgschaft (Bürgschaften zugunsten Ihrer Hausbank).

- Mindestbetrag EUR 150.000 (BAB-Anteil). Bei Bürgschaften an KMU unter EUR 1,25 Mio. ist vorrangig eine Bürgschaftsübernahme durch die Bürgschaftsbank Bremen GmbH zu prüfen.

- Grundsätzlich gelten die Konditionen der Hausbank individuell für Ihr Finanzierungsvorhaben.

- Zinsfestschreibung bis zu 10 Jahre.

- Tilgungsfreijahre sind möglich

- Besicherung gleichrangig mit der Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmenswachstum erfordert oft zusätzliche Finanzmittel und Sicherheiten für Investitionen, neue Projekte oder die Vorfinanzierung von Aufträgen. Mit klassischen Darlehen, Auftragsfinanzierungen oder durch Gewährung von Bürgschaften wird das Engagement der Hausbank gestärkt und beispielsweise Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen ermöglicht.

Weitere Informationen  
Landesbürgschaften Bremen  

Im Auftrag der Freien Hansestadt Bremen übernimmt die BAB Bürgschaften für Kredite an vertrauenswürdige Kreditnehmer zur Finanzierung volkswirtschaftlich erwünschter, im besonderen Interesse des Landes liegender Vorhaben.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen

- der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz im Land Bremen

- sonstige Einrichtungen der Wirtschaft mit Sitz im Land Bremen

- Freiberuflich Tätige mit Sitz im Land Bremen

- Idealvereine mit Sitz im Land Bremen

- nicht gewerblich tätige Einrichtungen mit Sitz im Land Bremen

Was wird gefördert?

Verbürgt werden können Kredite für Investitionen, Betriebsmittelkredite und Avalkredite, Kredite zur Refinanzierung und Konsolidierung eines Unternehmens.

Art und Höhe der Zuwendung

- Ausfallbürgschaften mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag

- maximal 80 % für Wirtschaftsunternehmen

- Max. Laufzeit: 15 Jahre

 

Kosten der Bürgschaftsübernahme:

Für die Bearbeitung und Übernahme einer Bürgschaft berechnen wir:

- Antragsentgelt in Höhe von 1 v. H. der beantragten Bürgschaftssumme

- Verwaltung der Bürgschaft 0,75 v. H. p.a. des Bürgschaftsbetrages

Bewerbungsverfahren

Anträge für die Übernahme der Bürgschaft werden bei der eigenen Hausbank eingereicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Verbürgt werden Kredite für Investitionen, Betriebsmittel und Avale, die Refinanzierung und Konsolidierung von Unternehmen sowie die Sanierung von Unternehmen in Schwierigkeiten einschließlich der Finanzierung von Rettungsmaßnahmen.

Weitere Informationen  
Metropolregion Nordwest - Förderfonds  

Der Förderfonds Metropolregion Nordwest ist das zentrale Instrument der Länder Bremen und Niedersachsen zur Förderung innovativer, regionaler Kooperationsprojekte. Der aktuelle Fokus liegt auf der Energietransformation und der Stärkung der Zukunftsfähigkeit im Kooperationsraum der Metropolregion.

Fördergebiet

Bremen Niedersachsen Metropolregion Nordwest

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

Zuwendungsempfänger sind Vereinsmitglieder der MR HB-OL, die kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbände im Gebiet der MR HB-OL sowie rechtlich verbindliche Zusammenschlüsse mit überwiegend kommunaler Beteiligung, die oder deren Projektvorschläge der Kooperation zwischen Bremen und Niedersachsen dienen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können Vorhaben zu den Handlungsfeldern Wärmewende, Sektorenkopplung und energetische Nachbarschaften, Umsetzung der Wasserstoffstrategie Metropolregion Nordwest, Fachkräfte für die Energiewende, Fläche für die Energiewende sowie Energieeffizienz und weiteren regionalen Bedarfen der Energietransformation.

Beispiele

- Kommunale Wärmewende: interkommunale Planungsgemeinschaften, Umsetzung der kommunalen Wärmeversorgung etc.,

- Energie- und Wärmegemeinschaften oder Energy Sharing,

- rechtliche Rahmenbedingungen und standardisierte Genehmigungsverfahren,

- neue Technologien zur Energieerzeugung und –speicherung,

- Energietransformation in der räumlichen Planung: Multicodierung und kombinierte Flächennutzung, Steuerungskonzepte für Flächenkonkurrenzen, integrierte und sektorenübergreifende regionale Energiekonzepte (Wind, PV, Biogas, Geothermie etc.),

- Datenverfügbarkeit für die Energietransformation,

- Werbung / Berufsorientierung für Berufe im Bereich Energie, Umwelt- und Klimaschutz

- Schaffung von Transparenz in der Angebotslandschaft in den Bereichen Aus- und Weiterbildung und Qualifizierung für Fachkräfte der Energiewende,

- Anreizsysteme zur Energieeinsparung,

- Energieeffizienz-Netzwerke zu innovativen Fragestellungen.

Art und Höhe der Zuwendung

- Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

- Die Zuwendung beträgt bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind an die Geschäftsstelle des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im

Nordwesten e. V. zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Förderfonds ist für Kommunalverwaltungen, Zweckverbände und DMOs der Metropolregion von hoher Relevanz. Er bietet Zuschüsse zur Finanzierung von strategischen Kooperationsprojekten, die zur nachhaltigen Transformation der Destination beitragen. Dazu gehören Projekte zur Klimaresilienz, der Wärmewende und der Entwicklung regionaler Energiekonzepte für die touristische Infrastruktur.

Weitere Informationen  
Zentrales Umsetzungsprogramm Klimaanpassung (ZUP)  

Das „Zentrale Umsetzungsprogramm Klimaanpassung“ zielt darauf ab, Vorhaben zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, der Risikoprävention und der Katastrophenresilienz im Sinne der Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zu fördern.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

30.12.2029

Für wen?

- juristische Personen des öffentlichen Rechts auf dem Gebiet des Landes Freie Hansestadt Bremen einschließlich ihrer senatorischen Dienststellen und Einrichtungen sowie die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven; hierzu zählen ebenso die staatlichen Hochschulen

- juristische Personen des Privatrechts sowie sonstige Organisationsformen und Sondervermögen des Landes und seiner Stadtgemeinden, in denen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung überführt sind gemäß der aktuellen Fassung des Beteiligungsberichts der Freien Hansestadt Bremen sowie der aktuellen Fassung des Beteiligungsberichts der Stadt Bremerhaven;

- nichtwirtschaftliche und gemeinnützige Einrichtungen und Vereine im Sinne von § 21 BGB in Verbindung mit § 52 AO mit Sitz im Land Freie Hansestadt Bremen.

Was wird gefördert?

Nicht-investive Maßnahmen, insbesondere

- Ganzheitliche Konzepte, fachübergreifende Strategie- und Leitlinienentwicklungen, Gutachten, Studien, Analysen (insb. Risikobewertungen, Gefährdungsanalysen),

- Simulationen, Modellierungen, Fachkarten und Modellrechnungen,

- Monitoring-, Frühwarn-, Auskunfts- und Informationssysteme,

- Maßnahmen zum Abbau von Informationsdefiziten und Umsetzungshemmnissen, (z.B. Sensibilisierungs-/Informationskampagnen, Beteiligungsverfahren, Beratungen)

 

Investive Maßnahmen, insbesondere

- innovative ökosystembasierte Lösungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels;

- Anpassung und Verbesserung öffentlicher Infrastrukturen der Daseinsvorsorge mit Hilfe ökosystembasierter Lösungen (z. B. kleinräumige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserwirtschaft im Quartier im Sinne des Schwammstadtprinzips);

- Maßnahmen zur klimaangepassten Verbesserung des städtischen Umfelds, z. B. Umgestaltungen/Sanierungen öffentlicher Räume in multifunktionale Flächen, um innerstädtische Retentions- und Überflutungsflächen bei Starkregenereignissen zu schaffen;

- Herstellung und Verbesserung technischer Infrastruktur, z. B. für Monitoring-, Frühwarn-, Auskunfts-/Informationssystemen;

- Prototypen sowie pilothafte Maßnahmen zur Umsetzung von Konzepten, Strategien oder Leitlinien zur Steigerung der Klimaresilienz.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung oder Vollfinanzierung als nicht rückzahlbare Förderung gewährt.

 

- Für öffentliche Einrichtungen des Landes Bremen und seiner Stadtgemeinden gemäß Punkt A) sowie deren Beteiligungen gemäß Punkt B) wird eine Vollfinanzierung gewährt.

- Für gemeinnützige Einrichtungen und Vereine gemäß Punkt C) wird eine Anteilfinanzierung von bis zu 95 % gewährt. Im Rahmen der Förderentscheidung wird die Höhe des Eigenanteils des Antragstellers in die Bewertung einbezogen.

Bewerbungsverfahren

Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Übergeordnetes Ziel der Strategie ist, die Toleranz und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaveränderungen und deren Folgen sowie die Vorsorge und das Reaktionsvermögen der Stadtgemeinden sowie der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Dadurch besteht ein langfristig ausgerichteter strategischer Rahmen, wie sowohl den schleichenden als auch den abrupt auftretenden Klimafolgen begegnet werden kann. Langfristiges Ziel ist es, gute Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit auch bei potenziell eintretenden Klimafolgen in der Region zu erhalten.

Weitere Informationen  
Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)  

Die PFAU-Förderung unterstützt Projekte mit positiven Auswirkungen auf die Umwelt.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

- Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

- Großunternehmen unter besonderen Voraussetzungen

- Forschungseinrichtungen, im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen

Was wird gefördert?

- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen

- Prozess- und Organisationsinnovationen

- Innovationscluster

- Investitionen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen

Beispiele

- Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal

- Instrumente und Ausrüstung

- Fremdleistung wie Beratung und ähnliche Dienstleistungen

- Sonstige Betriebskosten wie z.B. Materialkosten oder Kosten für Fertigungs- oder Dienstleistungsaufträge an Dritte

Art und Höhe der Zuwendung

- Zuwendungsart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung).

- Max. Förderung: Bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (KMU)

- Obergrenzen: Max. 150.000 € für Einzelprojekte, max. 250.000 € für Verbundprojekte.

Bewerbungsverfahren

Einreichen einer Projektskizze bis zum 31.12.2025 bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (Projektträger).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die PFAU-Förderung unterstützt Ihre Vorhaben mit positiven Auswirkungen auf die Umwelt und dabei insbesondere den sparsamen Einsatz von Materialien und Energie.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft; EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
  • https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/pfau
 
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