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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

599 Treffer:
Tourismusförderung Seilbahnen und Nebenanlagen in Bayern  

Im Rahmen der "Richtlinien zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen" können gewerbliche Investitionen in die technische Erneuerung und die Modernisierung von bereits bestehenden Personenseilbahnen einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen (z. B. Funktionsgebäude, Kassensysteme, Eingangsschranken, Zugangsbereich) gefördert werden. Zusätzliche, in unmittelbarem Zusammenhang stehende Einrichtungen sind förderfähig, wenn diese für die Winter- bzw. die Sommernutzung wichtig sind und ein Bezug zur Seilbahnanlage besteht.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie kommunale Unternehmen.

Was wird gefördert?

Mit dem Vorhaben muss die Möglichkeit für eine ganzjährige Nutzung der Seilbahnanlagen

verbunden sein. Das Vorhaben soll sowohl auf den Winter- als auch auf den Sommertourismus

ausgerichtet sein. Hierzu ist mit der Antragstellung ein Konzept für die Ganzjahresnutzung

vorzulegent.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarerer Zuschuss zur Projektförderung im Wege einer

Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Der Fördersatz beträgt bis zu 35 %

Bewerbungsverfahren

Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen und können ganzjährig gestellt werden. Anträge sind vom Antragsteller samt Anlagen bei der Regierung einzureichen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung soll einen Anreiz für Investitionen in technische Standards, Komfort und Qualität von Seilbahnen in Bayern bieten und die Entwicklung von ganzjährig betriebenen Anlagen unterstützen.

Weitere Informationen  
Klimaschutz in bayerischen Kommunen  

Der Freistaat Bayern unterstützt bayerische Kommunen sowie Partner der Bayerischen Staatsregierung in der Bayerischen Klima-Allianz bei der Durchführung von Vorhaben zum Klimaschutz (Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen) und/oder zur Klimaanpassung.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

Förderzeitraum ist vom 01.01.2023 bis 31.12.2026, Anträge können ganzjährig gestellt werden

Für wen?

Zuwendungen können bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern erhalten, Mitglieder der Bayerischen Klima-Allianz können für ausgewählte Vorhaben Zuwendungen beantragen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden

 

- die Einführung, Erweiterung und Weiterführung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden,

- die Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Konzepten zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung,

- die Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,

- die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse),

- die Erstellung von Mobilitätskonzepten zur Darstellung klimaverträglicher Mobilitätsangebote,

- weitere Konzepte mit Klimabezug, die die Minderung von Treibhausgasemissionen zum Ziel haben,

- die Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden,

- weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen und zur Klimaanpassung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) und im Wege der Anteilfinanzierung mit folgenden Fördersätzen:

- bis zu 50 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse, falls eine Kombinierbarkeit mit der Kommunalrichtlinie des Bundes möglich ist)

- bis zu 70 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse)

- bis zu 90 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf)

Bewerbungsverfahren

Förderanträge sind bei der örtlich zuständigen Regierung zu stellen.

 

Hinweis: Derzeit werden keine neuen Anträge auf Förderung aus der KommKlimaFöR angenommen. Bereits eingereichte Anträge werden jedoch weiterbearbeitet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Zuwendung soll insbesondere Kommunen bei der systematischen Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität sowie zur Klimaanpassung unterstützen.

Weitere Informationen  
Landschaftspflege und Naturparke  

Im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) werden insbesondere Maßnahmen der Pflege, Wiederherstellung und Neuschaffung ökologisch wertvoller Lebensräume gefördert. Die Maßnahmen dienen insbesondere dem Aufbau des europäischen Schutzsystems Natura 2000 und des bayerischen Biotopverbunds BayernNetzNatur sowie der Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Zuwendungsempfänger können sein:

– kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse,

– Träger der Naturparke,

– Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen,

– Eigentümer oder Besitzer der für Vorhaben vorgesehenen Grundstücke,

– Träger der Koordinierungsstellen

Was wird gefördert?

Gefördert werden unter anderem:

 

- Vorhaben zur Erhaltung, Pflege, Entwicklung und Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen sowie spezielle Artenschutzmaßnahmen für im Bestand gefährdete heimische Tier- und Pflanzenarten

- Vorhaben zum Erhalt und zur Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzungen in Naturparken auf der Grundlage der Pflege- und Entwicklungspläne und Maßnahmen zur Sicherung und Stärkung der Naturparke als Vorbildlandschaften sowie ihrer Funktion für Arten- und Biotopvielfalt

- Vorhaben zur naturverträglichen Besucherlenkung, zur Förderung des Naturverständnisses und des Naturerlebnisses

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung im Weg der Projektförderung zu den förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahmen gewährt. Die Zuwendungen können je nach Maßnahme bis zu einem Förderhöchstsatz von 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Bei Maßnahmen mit besonders hoher naturschutzfachlicher Bedeutung können in begründeten Einzelfallen höhere Zuwendungen bis zu 90 Prozent gewährt werden, sofern eine ausreichende Beteiligung des Maßnahmeträgers sichergestellt ist. Im Ausnahmefall kann für Moorschutzmaßnahmen eine 100-Prozent-Förderung bewilligt werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge werden über die Kreisverwaltungsbehörde (Untere Naturschutzbehörde) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht. Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung (höhere Naturschutzbehörde).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm für den Erhalt von ökologisch wertvollen Lebensräumen in Bayern, um das Naturerbe für zukünftige Generationen zu sichern.

Weitere Informationen  
Förderung für nichtstaatliche Museen in Bayern  

Im Haushalt des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst werden zur Unterstützung der nichtstaatlichen Museen in Bayern zur Sicherung und Bewahrung des kulturellen Erbes Mittel bereitgestellt.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Bei dem antragsgegenständlichen Projekt muss es sich um das Projekt eines Museums

handeln. 2Ein Museum ist eine dauerhafte Einrichtung, die keinen Gewinn erzielen will,

öffentlich zugänglich ist und im Dienst der Gesellschaft und deren Entwicklung steht. 3Sie

sammelt, erwirbt, bewahrt, erforscht, präsentiert und vermittelt in Form von Originalen das

materielle und immaterielle Erbe der Menschheit und deren Umwelt zum Zweck von Studien,

der Bildung und des Genusses. 4Zuwendungsempfänger ist der jeweilige Museumsträger.

Was wird gefördert?

- Konzepte (z. B. Machbarkeitsstudien, Nutzungs- und Ausstellungskonzepte)

- Museumseinrichtung und Ausstellungsgestaltung (außer Sonder- und Wechselausstellungen)

- Schaffung geeigneter konservatorischer Bedingungen für die Präsentation und Verwahrung von

Museumsgut in Ausstellungs- und Depoträumen, z. B. durch die Planung von Maßnahmen der

Klimastabilisierung und des Lichtschutzes sowie zur Einrichtung von Depots (präventive

Konservierung)

- Konservierung und Restaurierung von Museumsgut (aktive Konservierung)

- Projekte im Bereich der Inventarisation und Dokumentation sowie der Digitalisierung

- Projekte zur wissenschaftlichen Erschließung von Museumsbeständen, insbesondere zur

Provenienzforschung

- Didaktische Erschließung von Museumsbeständen (z. B. durch Infographik oder audiovisuelle

Medien)

- Transferierung von Architekturobjekten in wissenschaftlich geleitete Freilichtmuseen

- Museumspädagogische Projekte, u. a. Planung und Einrichtung von museumspädagogischen

Räumen

- Nachhaltige Projekte der Öffentlichkeitsarbeit

- Ergänzung und Abrundung bestehender Sammlungen durch Erwerb in begründeten Einzelfällen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung für die Dauer von maximal drei Jahren gewährt. Eine mehrjährige Förderung kommt ab einer Mindestfördersumme von 200 000 Euro bei zweijährigen Projekten bzw. von 300 000 Euro bei dreijährigen Projekten in Betracht; bei der Schaffung von befristeten Projektstellen sind Ausnahmen hiervon möglich.

Bewerbungsverfahren

Die vollständigen Antragsunterlagen sind schriftlich bei der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern einzureichen. Dem Antrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen beizufügen, insbesondere die Beschreibung des Projekts, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie die Terminplanung. Vor der Antragsstellung wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Referenten empfohlen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Umfassendes Förderprogramm für nichtstaatliche Museen in Bayern, das unterschiedlichste Museumsträger in ihrer vielfältigen Tätigkeit als Bewahrer und Aussteller von Kulturgut unterstützt.

Weitere Informationen  
Landesentwicklung / Regionalmanagement in Bayern  

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für die Umsetzung von Projekten in Zukunftsthemen der Landesentwicklung durch Regionale Initiativen. Durch die Zuwendungen sollen gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land gefördert und gesichert werden, um u.a. die räumliche Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zu stärken (beispielsweise durch touristische Aktivität) und die Regionen resilient und zukunftsfähig aufzustellen.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die rechtsfähigen öffentlichen oder privatrechtlichen Träger von in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eingerichteten Regionalen Initiativen im Freistaat Bayern. Soll die Einrichtung einer Regionalen Initiative durch eine Förderung vorbereitet werden, ist antrags- und zuwendungsberechtigt die räumlich betroffene Gebietskörperschaft (im Regelfall: Landkreis) bzw. eine der betroffenen Gebietskörperschaften im Falle eines Zusammenschlusses mehrerer Gebietskörperschaften einer Region.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Vorbereitung und Durchführung innovativer, regionaler Projekte in fünf zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung:

 

- Demografischer Wandel

- Wettbewerbsfähigkeit (beinhaltet Tourismus)

- Siedlungsentwicklung

- Regionale Identität

- Klimawandel

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.

 

Die Regelförderung für Regionalmanagements und Regionalmarketings beträgt grundsätzlich maximal 100.000 Euro pro Projektjahr und Regionaler Initiative.

 

Der Förderbetrag erhöht sich

- für Regionalmanagements/Regionalmarketings, deren räumlicher Wirkungskreis sich mehrheitlich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf befindet um bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr.

- für Regionalmanagements/Regionalmarketings, die mehr als das vollständige Gebiet von zwei Landkreisen umfassen um bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr.

- für Regionalmanagements/Regionalmarketings, die mehr als das vollständige Gebiet von drei Landkreisen umfassen um bis zu 75.000 Euro pro Projektjahr.

- für Regionalmanagements/Regionalmarketings, die während der Förderperiode dauerhaft mit einem Regionalen Planungsverband zusammenarbeiten und deren räumlicher Umgriff deckungsgleich mit der Planungsregion ist um bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr.

 

Die Regionale Initiative Europäische Metropolregion München und die Regionale Initiative Europäische Metropolregion Nürnberg können jeweils zusätzlich zur Regelförderung einen Förderbetrag von bis zu 150.000 Euro pro Projektjahr beantragen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Förderbeginn bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Der Start einer Förderphase ist jeweils zum 1. oder zum 15. eines Monats möglich.

 

Es sind die besonderen Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinie zu beachten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm für Maßnahmen in Bayern, die dazu beitragen, regionale Entwicklungsunterschiede auszugleichen. Vor allem die Aspekte Wettbewerbsfähigkeit (inkl. Innovation und Fachkräftesicherung) und regionale Identität (inkl. Wertschöpfungsketten, regionale Produkte, Innenmarketing, Standortmarketing und kulturelle Projekte) haben touristische Relevanz.

Weitere Informationen  
Bayerisches Energiekreditprogramm Produktion  

Der Freistaat Bayern unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe bei Investitionen zur Steigerung der Energieeinsparung/-effizienz im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Unternehmen und Freiberufler mit Jahresumsatz (Gruppenumsatz) bis zu 500 Mio. EUR.

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

 

Energieeffiziente Anlagen und Prozesstechnik

Druckluft / Vakuum / Absaugtechnik

Elektrische Antriebe / Pumpen

Elektrifizierung von Prozessen

Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume

Wärmerückgewinnung / Abwärmenutzung

Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff

Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen

Energieeffizienz und Energiemanagement von Datenzentren

Art und Höhe der Zuwendung

Verglichen mit dem Marktzins deutlich günstigere Konditionen*

Flexible Laufzeiten zwischen 5 und 20 Jahre

Zinsbindungen bis zu 10 Jahren

Bei Bedarf bis zu 3 tilgungsfreie Jahre möglich

Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf 15 Mio. EUR

Mit den Darlehen lassen sich Vorhaben zu 100 Prozent finanzieren.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über die Hausbank bei derLfA Förderbank Bayern zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bei Energiekrediten vermindert sich der zurückzuzahlende Darlehensbetrag durch die Gewährung von Tilgungszuschüssen. Investitionen zur Erhöhung der Energieeffizienz werden somit erleichtert.

Weitere Informationen  
Energiekredit Gebäude (EG8)  

Gefördert werden KMU, welche in die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien innerhalb der eigenen Gebäude investieren.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Unternehmen und Freiberufler mit Jahresumsatz (Gruppenumsatz) bis zu 500 Mio. EUR.

Was wird gefördert?

Mit dem Energiekredit Gebäude finanzieren werden Investitionen in klimafreundliche gewerbliche Neubauvorhaben sowie die energetische Sanierung von gewerblichen Gebäuden, die zu einer Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes führen, gefördert.

 

Darüber hinaus werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bzw. der Gebäudetechnik zur Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. Wärmedämmung, Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore) sowie entsprechende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen gefördert.

Art und Höhe der Zuwendung

Günstige Konditionen

Flexible Laufzeiten zwischen 5 und 20 Jahre

Zinsbindungen bis zu 20 Jahren

3 tilgungsfreie Jahre möglich

Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 20 Mio. EUR

Mit den Darlehen können Vorhaben zu 100 Prozent finanziert werden

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zielsetzung des Energiekredit Gebäude ist es, den Anreiz für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor zu stärken, um damit die Energiewende in Bayern weiter voranzubringen.

Weitere Informationen  
Energiekredit Regenerativ  

Variante des Energiekredits Bayern, welche sich auf die Energieproduktion aus regenerativen Ressourcen fokussiert.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Gewerbliche Unternehmen

Freiberuflerinnen und Freiberufler

Genossenschaften (z. B. Bürgerenergiegenossenschaften)

Erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Vereine

Rechtsfähige Stiftungen • Anstalten des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit

Kommunale Zweckverbände

Unternehmen mit mehr als 50 % öffentlicher Beteiligung

 

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahresumsatz (Gruppenumsatz) 500 Millionen EUR nicht übersteigt.

Was wird gefördert?

Finanziert werden:

- die Stromerzeugung auf Basis regenerativer Energien

- Speichersysteme für Strom aus regenerativen Energien

- die Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot wie zum Beispiel betriebliches/überbetriebliches Lastmanagement

- die Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel der systemverträglichen Integration von erneuerbaren Energien in das Energiesystem

- die Wasserstofferzeugung auf Basis regenerativer Energien sowie diesbezüglicher Speicher

Art und Höhe der Zuwendung

Im Vergleich zum Marktzins deutlich günstigere Konditionen*

Flexible Laufzeiten zwischen 5 und 30 Jahre

Zinsbindungen bis zu 20 Jahren

Bis zu 5 tilgungsfreie Jahre

Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 40 Mio. EUR

Mit den Darlehen können Vorhaben zu 100 Prozent finanziert werden.

 

Photovoltaikanlagen auf Dächern oder an Fassaden sowie entsprechende Batteriespeicher erhalten in der Produktvariante ER6 besonders günstige Konditionen.

 

Außerplanmäßige Tilgungen sind ganz oder teilweise gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm werden speziell die Erzeugung von Wärme, Kälte und Energie sowie deren Speicherung gefördert.

Weitere Informationen  
Kongressinitiative für die Bayerische Tourismuswirtschaft  

Zur Stärkung der mit dem Geschäftsreisetourismus einhergehenden Wertschöpfung in den Destinationen gewährt der Freistaat Bayern Fördermittel für Tagungen und Kongresse in Bayern und schafft so einen Anreiz zur Etablierung neuer und zusätzlicher Veranstaltungen in Bayern.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

30.12.2029

Für wen?

Zuwendungsempfänger sind Veranstalter oder von diesen nachweislich Beauftragte, die

Veranstaltungen in Bayern planen und durchführen.

 

Antragsberechtigt sind:

– juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,

– rechtsfähige Personengesellschaften,

– selbstständig und freiberuflich Tätige.

Was wird gefördert?

- Gegenstand der Förderung sind Tagungen und Kongresse – auch solche, die im Zusammenhang mit Fachmessen stattfinden und auch solche, die im Zusammenhang mit (gesetzlich verpflichtenden) Mitgliederversammlungen stattfinden – (im Folgenden: Veranstaltungen), die sich als geschlossene Veranstaltungen an ein Fachpublikum richten.

 

- Veranstaltungen richten sich an ein Fachpublikum, wenn die Teilnehmenden aus einer professionellen Motivation heraus teilnehmen, beispielsweise im Auftrag ihres Arbeitsgebers bei reinen Wirtschaftsveranstaltungen oder auch ausschließlich zu Zwecken der Forschung und/oder des Wissenstransfers wie bei Wirtschaftsveranstaltungen mit wissenschaftlicher Begleitung oder reinen Wissenschaftsveranstaltungen.

 

- Der Zuwendungsfähigkeit einer Veranstaltung steht es nicht entgegen, wenn ein zeitlich untergeordneter Teil der Veranstaltung auch für andere Personen oder die Allgemeinheit geöffnet wird.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderhöhe ist gestaffelt nach der Anzahl der Teilnehmenden vor Ort und der Kongresstage.

 

Wenn mindestens 30 % der Teilnehmenden aus dem Ausland kommen, wird ein Förderzuschlag von 30 % gewährt.

Wenn die Veranstaltung vollständig in der Kongressnebensaison (August oder November bis März) stattfindet, wird ein Förderzuschlag von 20 % gewährt.

Es können auch beide Zuschläge kumulativ für eine Veranstaltung beantragt werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Gewährung einer Förderung sind per Online-Formular zu stellen, bei der Bayern Innovativ GmbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Neben der unmittelbaren Wertschöpfung im Zusammenhang mit der geförderten Veranstaltung, dient die Förderung zudem der Außenwirkung des Freistaats Bayern als Wirtschafts- und Innovationsstandort mit einem attraktiven Umfeld.

Weitere Informationen  
Staatlich anerkannter Öko-Modellregionen  

Mit dem Programm BioRegio 2030 unterstützt der Freistaat Bayern Gemeindeverbünde, die den Titel "Staatlich anerkannte Öko-Modellregion" tragen. Deren Ziele sind, die Produktion und Vermarktung heimischer Bio-Lebensmittel voranzubringen und die regionale Identität bewusst zu machen.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Anträge auf Förderung eines „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ können nur von staatlich anerkannten

Öko-Modellregionen gestellt werden.

Was wird gefördert?

Mit dem „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umset-

zung des Konzepts der Öko-Modellregion dienen und im Gebiet der Öko-Modellregion liegen.

Unter Berücksichtigung der Ziele von BioRegio 2030 soll der Aufbau regionaler Bio-Wertschöpfungs-

ketten vorangebracht und das Bewusstsein für regionale Bio-Lebensmitteln gestärkt werden.

Förderfähig sind z. B. Kleinprojekte

• zur Stärkung der regionalen Bio-Land- und Ernährungswirtschaft und regionaler Bio-Wertschöp-

fungsketten,

• zur Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln,

• zur Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten und

• zur Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Erzeuger, Verarbeiter,

Handel, Gastronomie, Verbraucher usw.).

Art und Höhe der Zuwendung

ie Höhe des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ beträgt je Öko-Modellregion jährlich max. 50 000 €.

Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt. Der „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ setzt sich zusam-

men aus dem Zuschuss von 90 % (max. 45 000 €) und einem Eigenanteil der Öko-Modellregion (Erst-

empfänger) von 10 % (max. 5 000 €). Er ist in dem Kalenderjahr zu verwenden, für das er vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) bewilligt wurde

Bewerbungsverfahren

Die Förderung des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ wird jährlich beim zuständigen ALE beantragt.

Ein Förderantrag für das folgende Kalenderjahr kann bereits im laufenden Jahr gestellt werden. Der

Antrag besteht aus dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular mit ergänzen-

den Angaben zur Zusammensetzung des Entscheidungsgremiums und zu den Auswahlkriterien

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unter II. Verfügungsrahmen Ökoprojekte, werden u.a. auch Betreiber von Gastronomiebetrieben gefördert. Insgesamt werden Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Bio-Land- und Ernährungswirtschaft und regionaler Bio-Wertschöpfungsketten, zur Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln und Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten, gefördert.

Weitere Informationen  
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