Förderwegweiser
Sachsen
Startups oder wachstumsorientierte Mittelständler mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen mit einem innovativen ökologischen, digitalen und sozialen Geschäftsmodell, welche den Markteintritt erfolgreich abgeschlossen haben.
Innovationskapital Sachsen unterstützt stark wachsende innovative Unternehmen in Sachsen, um frisches Kapital in die sächsische Innovationslandschaft zu bringen für den Wachstum der Hidden Champions von morgen.
Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 1,0 Mio. EUR und 5,0 Mio. EUR in Form einer stillen und/oder offenen Minderheitsbeteiligung
anteilige Finanzierung von bis zu 70 % und gleiche Bedingungen für alle Partner der Finanzierungsrunde
Die Antragstellung erfolgt über die Sächsische Beteiligungsgesellschaft SBG, die im Vorfeld zu kontaktieren ist.
eingeschränkt
Das Förderprogramm eignet sich für wachstumsorientierte Unternehmen, die den nächsten Schritt gehen möchten, um ihre Visionen verwirklichen zu können.
- Zuwendungsgeber : Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW; Sächsische Aufbaubank SAB; Sächsische Beteiligungsgesellschaft SBG
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Beteiligungsgesellschaft SGB
- https://sbg.sachsen.de/innovation.html
Bayern
Unternehmen aus Bayern.
Bürgschaft im Hausbankverfahren.
Der Bürgschaftsbetrag beträgt maximal 250.000 Euro (Anrechnung von bereits bestehenden Vorengagements).
Die Bürgschaftsquote ist in 5 %-Schritten frei wählbar, jedoch gilt eine Bürgschaftsquote von max. 80 %.
Dieses Antragsverfahren ist weitgehend digitalisiert. Sie drucken lediglich am Ende der Erfassung den Antrag aus und schicken ihn unterschrieben mit den notwendigen Unterlagen an die Bürgschaftsbank. Diese leitet es weiter.
nein
Die Bürgschaftsbank Bayern bietet mit "BBB-Express" ein Bürgschaftsprogramm, in welchem nach bereits wenigen Tagen eine Entscheidung über die Bürgschaft getroffen wird.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Bayern GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Bayern GmbH
- https://www.bb-bayern.de/bbb-express/
bundesweit
Existenzgründer (auch Freiberufler), Unternehmensnachfolger, junge Unternehmen, bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Im Wesentlichen gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Investitionen (z. B. Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Computer, Grundstücke und Gebäude)
- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes, u.a. Personalkosten, Mieten, Marketingmaßnahmen, Messeteilnahmen, Beratungskosten)
- Material- und Warenlager
- Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn eine Geschäftsführerfunktion übernommen wird
Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs, maximal jedoch 125.000 EUR, davon maximal 50.000 EUR Betriebsmittel.
Das StartGeld kann mehrmals je Antragsteller gewährt werden, sofern der Darlehenshöchstbetrag nicht überschritten wird.
Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe.
eingeschränkt
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben mit einem Fremdfinanzierungsvolumen bis 125.000 EUR.
- Zuwendungsgeber : KfW, EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Gr%C3%BCnden-Erweitern/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Startgeld-(067)/
bundesweit
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz in der Regel bis 5 Milliarden Euro beträgt.
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.
- Auslandsvorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland; Vorhaben ausländischer Unternehmen sind auf Vorhaben in Deutschland beschränkt.
Gefördert werden Unternehmen, die ihr Geschäftsmodell nach den in der EU-Taxonomie definierten Umweltzielen ausrichten sowie Investitionen in die Errichtung und den Erwerb förderfähiger Anlagen sowie Modernisierungen bestehender Anlagen. Hierzu gehören:
- Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, die in nachgelagerten Bereichen (auch privaten Haushalten) einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten
- Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
- Modul C: Energieversorgung
- Modul D: Wasser, Abwasser und Abfall
- Modul E: Transport und Speicherung von CO2
- Modul F: Nachhaltige Mobilität
- Modul G: Green IT
Die KfW beteiligt sich in marktüblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Fremdkapitalfinanzierungen, wobei der KfW-Risikoanteil in der Regel 7,5 Millionen Euro bis maximal 100 Millionen Euro beträgt.
Die Finanzierung der KfW:
- erfolgt direkt als Konsortialpartner oder indirekt im Rahmen einer Risikounterbeteiligung,
- kann bis zu 50 % der Vorhabenfinanzierung betragen,
- darf nicht dazu führen, dass die KfW größter Risikoträger wird, um eine adäquate Risikopartnerschaft zwischen KfW und Finanzierungspartnern sicherzustellen.
Das Gesamtvolumen von Risikoübernahme zuzüglich Refinanzierungsmittel ist je Maßnahme auf 100 Millionen Euro begrenzt.
Die Kombination ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt und sofern der Risikoanteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-Finanzierung insgesamt nicht mehr als 50 Prozent der gesamten Fremdfinanzierung beträgt.
Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners, entweder direkt als Konsortialpartner oder indirekt mittels Risikounterbeteiligung.
Optional können teilnehmende Banken bilateral von der KfW refinanziert werden.
Nach Durchführung der Maßnahmen ist der programmgemäße Einsatz der Mittel nachzuweisen.
Weitere Informationen unter: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Konsortialkredit-Nachhaltige-Transformation-(291)/
ja
Der KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation bietet gewerblichen, mittelständischen und großen Unternehmen eine flexible Finanzierung für ambitionierte, nachhaltige und transformative Maßnahmen, die sich an die technischen Kriterien der EU-Taxonomie anlehnen. Damit trägt der Mittelstand zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen bei.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Konsortialkredit-Nachhaltige-Transformation-(291)/
bundesweit
Zielgruppe des Programms sind neu gegründete Start-ups, die nicht älter als fünf Jahre sind, sowie Gründungsvorhaben, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht formal gegründet sind. Auch Ausgründungen oder Gründungen aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis werden unterstützt. Hochschulabsolvent:innen sowie berufserfahrene Personen mit geeignetem Hintergrund sind zur Bewerbung eingeladen.
Zusammengefasst fokussiert das Programm auf die finanzielle Unterstützung der Gründerarbeit, die Bereitstellung notwendiger Sachmittel und die Stärkung der unternehmerischen Fähigkeiten, um innovative und nachhaltige Lösungen für ökologische Herausforderungen erfolgreich zu entwickeln und umzusetzen.
Das Programm bietet bis zu 125.000 Euro an Fördermitteln und umfasst drei Hauptförderinstrumente:
- Tätigkeit als Gründer: Monatliche Förderung der eigenen Arbeit am Projekt mit bis zu 2.000 Euro für maximal 24 Monate.
- Ausstattung: Sachkosten bis zu einer Höhe von 40.000 Euro für projektbezogene Aufwendungen.
- Know-how: Unterstützung in unternehmerischen Kompetenzen durch Mentoring mit erfahrenen Unternehmern aus dem Netzwerk der DBU und Gutscheine für rechtliche sowie steuerliche Beratung.
Bewerbungen sind über die Website www.dbu.de/startups möglich. Es erfolgt eine Präsentation der Gründungsideen vor einer Jury, und es gibt die Möglichkeit, die Gründungsidee kreativ zu präsentieren.
nein
Das Green Start-up-Programm der DBU unterstützt innovative und nachhaltige Unternehmensgründungen mit einem umfassenden Förderangebot, das finanzielle Unterstützung, Sachmittel und Expertenberatung umfasst. Das Programm zielt darauf ab, nachhaltige Lösungen für Umweltprobleme zu fördern und die Gründer in ihrer unternehmerischen Reise zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Deutsche Bundesstiftung Umwelt, Kontakt über startup@dbu.de
- https://www.dbu.de/foerderung/green-start-up/
bundesweit
31. Dezember 2028
Antragsberechtigt sind:
- für Forschungs- und Entwicklungsprojekte: KMU gemäß Definition der EU sowie weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden, einem Jahresumsatz von unter EUR 50 Millionen; Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- für Forschungs- und Entwicklungs-Kooperationsprojekte: KMU in Kooperation mit einem weiteren mittelständischen Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden; Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland; Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit mit einer Einrichtung oder Niederlassung in Deutschland, die als Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens tätig sind
- für Innovationsnetzwerke: für das Management von Innovationsnetzwerken die von den beteiligten Unternehmen beauftragte Einrichtung; für das Management von internationalen Innovationsnetzwerken die von den beteiligten Unternehmen beauftragte Einrichtung. Die beteiligte ausländische Einrichtung fungiert als Partner der deutschen Managementeinrichtung
- für Durchführbarkeitsstudien: kleine und mittlere Unternehmen (gemäß der Definition der Europäischen Union), deren Gründung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt, Kleinstunternehmen oder Erstbewilligungsempfangende sowie weitere mittelständische Unternehmen in Kooperationsprojekten,
- für Leistungen zur Markteinführung: sind kleine und mittlere Unternehmen (gemäß der Definition der Europäischen Union), deren Forschung und Entwicklungs-Projekt bewilligt wurde.
Forschungs- und Entwicklungsprojekte können gefördert werden, wenn sie
- in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden,
- ohne Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden könnten,
- aufgrund der Förderung mit einem erheblich erweiterten Gegenstand des Vorhabens durchgeführt werden oder
- aufgrund der Förderung mit einer erheblichen Steigerung der Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers für das Vorhaben durchgeführt werden,
- mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet sind,
- bei der Projektbearbeitung die anerkannten Prinzipien und Regeln der einschlägigen Wissenschafts- und Technikdisziplinen (lege artis) berücksichtigen und die weiteren Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einhalten sowie
- auf anspruchsvollem Innovationsniveau nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhöhen und damit neue Marktchancen eröffnen und Arbeitsplätze schaffen oder erhalten,
- auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen abzielen, die die bisherigen Erzeugnisse des Unternehmens deutlich übertreffen und sich am internationalen Stand der Technik orientieren
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt:
- bei FuE-Projekten: in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Standort zwischen 25 Prozent und 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal EUR 550.000 je Projekt eines Unternehmens.
- bei Kooperationsprojekten: in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Standort zwischen 30 Prozent und 55 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal EUR 450.000 je Projekt eines Unternehmens, bei einem Kooperationsprojekt mit ausländischen Partnern zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung von Forschungseinrichtungen beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal EUR 220.000 je Projekt. Bei Kooperationsprojekten ist die Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt auf maximal EUR 2,3 Millionen begrenzt.
- bei Innovationsnetzwerken: in Phase 1 im 1. Jahr und eventuell im 2. Jahr 90 Prozent, in Phase 2 im 1. Jahr 70 Prozent, im 2. Jahr 50 Prozent und im 3. und eventuell 4. Jahr 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Insgesamt können Vorhaben mit bis zu EUR 420.000 gefördert werden, wobei diese für die Phase 1 auf maximal EUR 180.000 begrenzt werden.
- bei internationalen Innovationsnetzwerken: in Phase 1 im 1., 2. und eventuell 3. Jahr 95 Prozent, in Phase 2 im 1. Jahr 80 Prozent, im 2. Jahr 60 Prozent und im 3. und eventuell 4. Jahr 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Insgesamt können Vorhaben mit bis zu EUR 520.000 gefördert werden, wobei auf die Phase 1 nicht mehr als EUR 220.000 entfallen dürfen.
- Durchführbarkeitsstudien: Bis zu EUR 100.000, bei in Kooperation von mehreren Unternehmen durchgeführten Durchführbarkeitsstudien für die Gesamtstudie maximal EUR 200.000.
- bei Leistungen zur Markteinführung: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal EUR 60.000 pro ZIM-gefördertem FuE-Projekt.
Anträge können auf amtlichem Vordruck oder elektronisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift bei dem jeweils zuständigen Projektträger eingereicht werden.
ja
Wenn Forschungs- oder Entwicklungsaktivitäten zur Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen geplant sind, kann unter bestimmen Voraussetzungen ein Zuschuss erhalten werden.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : AiF Projekt GmbH
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/zentrales-innovationsprogramm-zim.html
Baden-Württemberg
31.12.2025
Förderbegünstigte sind je nach Art des Vorhabens
– kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen gemäß KMU-Definition der EU mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro sowie
– natürliche und juristische Personen mit Gründungsabsichten.
Förderbegünstigt sind in Baden-Württemberg ansässige Unternehmen.
Mitfinanziert werden
– konzeptionelle Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragestellungen der Unternehmensführung,
- Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen bei Handwerkern, mittelständischen Industrieunternehmen und Dienstleistung
- Beratung erfolgt auch zu Spezialthemen wie Existenzgründung, Unternehmensnachfolge, Betriebsübergabe, Umweltberatung, EU-Beratung, Exportberatung.
Förderfähig sind Beratungen mit folgenden Themenschwerpunkten:
- konzeptionelle Beratungen
- Lotsen- und Erstberatungen
- Energieeinsparberatungen
- Umweltschutzberatungen
- EU-Beratungen
- Leitstelle Messen und Kooperationsanbahnungen
- Leitstelle für Formgebung und Weiterbildung im Schreinerhandwerk
- Bürgschaftsbank-Check
- Weiterbildungsberatungen
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss zu den Kosten der Beratung. Der Zuschuss beträgt 350 EUR je Tagewerk à acht Stunden. Für Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen und Angehörige der Freien Berufe werden max. zwei Beratungstagewerke pro Unternehmen und Jahr bezuschusst.
Wie wird gefördert?
- Kurzberatung für Industrie, Handels- und Dienstleistungsunternehmen durch einen Zuschuss für max. 2 Beratungstagewerke.
- Überwiegend kostenlose Beratung durch Berater der Handwerkskammern und Landesinnungsverbände von max. 4 Beratungstagewerken für Handwerksbetriebe.
Die Beratung wird geleistet von und ist anzumelden bei folgenden Institutionen, Kammern und Verbänden:
- Gaststätten/Hotellerie: DEHOGA Baden-Württemberg
Förmliche Förderanträge der Trägerorganisationen sind beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg einzureichen.
nein
Mit diesem Programm werden touritische Betriebe durch die Beratung von Experten unterstützt. Gemeinsam mit den Branchenexperten werden individuelle Lösungen für den Betrieb entwickelt.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : abhängig von der eigenen Branche; für Gastronomie und Hotellerie: DEHOGA Baden-Württemberg
- https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/beratungen-fuer-den-mittelstand/
Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe sowie Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen.
Bürgschaften können für Investitionskredite, Betriebsmittel- und Avalkredite gewährt werden
Gründung, Erweiterung, Modernisierung, Aufstockung des Warenlagers, Vorfinanzierung von Aufträgen, Anzahlungs-,Vertragserfüllungsavale
Ausfallbürgschaften. Die Höhe der Bürgschaft wird jeweils für den Einzelfall festgesetzt und beträgt in der Regel maximal 70 %. Die Gesamtsumme der Bürgschaften je Unternehmen ist auf 10,5 Mio. € begrenzt. Eine höhere Risikoübernahme ist im Einzelfall möglich. Die Laufzeit der Bürgschaft für Investitionskredite beträgt höchstens 15 Jahre. Die Laufzeit der Bürgschaft für Betriebsmittel- und Avalkredite beträgt höchstens 8 Jahre. Das Bürgschaftsobligo ist in der Regel nach der Hälfte der Laufzeit gleichmäßig zurückzuführen.
Der Antrag auf Gewährung einer Landesbürgschaft ist in zweifacher Ausfertigung über die Kreditgeberin vor Maßnahmebeginn bei der IB einzureichen.
ja
Mit der Vergabe von Bürgschaften unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Finanzierung von volkswirtschaftlich förderungswürdigen und betriebswirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, die im Interesse des Landes liegen. Bürgschaften werden grundsätzlich nur übernommen, wenn die Maßnahmen unternehmensseitig sonst nicht durchgeführt werden können, insbesondere weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen und andere Bürgschaften nicht erreicht werden können für Kredite, die bereits vor der Beantragung einer Landesbürgschaft gewährt worden sind, werden nachträglich keine Bürgschaften übernommen. Der Antrag ist auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular in zweifacher Ausfertigung vor Maßnahmebeginn über den Kreditgeber bei der Investitionsbank einzureichen
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/landesbuergschaften-sachsen-anhalt
bundesweit
31.10.2027
Die „Förderung von Patentierung und Verwertung“ wendet sich ausdrücklich an Neulinge, die bisher noch kein Patent angemeldet haben oder deren letzte Patentanmeldung mehr als fünf Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Handwerksbetrieben und Ingenieurbüros, mit Geschäftssitz in Deutschland, mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR, die in den letzten fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.
Unterstützung bei der Sicherung von Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung durch gewerbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung. Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen mit dem Förderschwerpunkt Unternehmen.
Die Zuwendung in Höhe von maximal 45.000 Euro wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben, die bis zu 70 % anteilig finanziert werden.
Die Laufzeit beträgt maximal 36 Monate
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das elektronische Formular-System „easy-Online“
(https://foerderportal.bund.de/easyonline) zu nutzen. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen
Einreichungsfristen:
- Förderschwerpunkt Patentierung – Unternehmen: laufende Antragseinreichung bis zum 31. Oktober 2027
- Förderschwerpunkt Normung – Unternehmen: laufende Antragseinreichung bis zum 31. Mai 2027
- Förderschwerpunkt Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung: laufende Skizzeneinreichung bis zum 31. Mai 2026 und laufende Antragseinreichung bis zum 31. Mai 2027
nein
Wirtschafts- und Technologieförderung für Unternehmen, Investoren und Wissenschaftseinrichtungen in Berlin – das bietet die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH. Zahlreiche Fachexperten bilden mit maßgeschneiderten Services und einer exzellenten Vernetzung zur Wissenschaft ein optimales Angebot, um Innovations-, Ansiedlungs-, Expansions- und Standortsicherungsprojekte zum Erfolg zu führen.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Forschungszentrum Jülich GmbH (PtJ)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/wipano-foerderung.html
Niedersachsen
30.12.2026
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Teilnahme mit einem Einzelstand an einer Messe im In- oder Ausland, auf der das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung nicht mit einem Gemeinschaftsstand vertreten ist. Förderfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes notwendigen und geleisteten Ausgaben.
Nicht förderfähig sind Eigenleistungen sowie Ausgaben für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung des letztbegünstigten Unternehmens.
Maximale Förderhöhe als Festbetrag 2.000 Euro für Messen innerhalb der Europäischen Union und 4.000 Euro bei Messen in den übrigen Ländern, Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, Auszahlung erfolgt nach dem Abschluss der Messe und bei einer positiven Prüfung des Verwendungsnachweises, Bei Messebeteiligung mit einem Einzelstand im Inland beträgt die Förderung als Festbetrag 2.000 Euro.
Über das Kundenportal der NBank
Der letzte Antragsstichtag für dieses Programm ist der 30.11.2025.
nein
Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) oder Freiberufler, die Ihre Exportorientierung steigern wollen, können über internationale Leitmessen im Inland und Ausland Ihre Absatzmärkte erweitern. Mithilfe der Messeförderung können die Kosten und Risiken einer solchen Messebeteiligung auf ein vertretbares Maß reduziert und so betriebsgrößenspezifische Nachteile ausgeglichen werden.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Messef%C3%B6rderung-Einzelstand-Inland-und-Ausland.html#aufeinenblick